Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 5.3 Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer und steht den Ländern zu, die auch den Steuersatz festlegen. Dieser beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 %: Höhe der Grunderwerbsteuermehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 5.1 Maklercourtage

Über die Höhe der Maklerprovision beim Erwerb von Grundstücksobjekten schweigt sich das Gesetz aus. Der Gesetzgeber ging grundsätzlich davon aus, dass die Maklervertragsparteien eine bestimmte Provisionshöhe vereinbart haben, was in § 652 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommt. Lediglich für den Fall, dass eine derartige Vereinbarung unterblieben und die Höhe der Vergütung des Makler...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.2.1.2 Unterliegt das Mietverhältnis der Kündigungssperrfrist?

Die Bestimmung des § 577a BGB kann im Einzelfall eine sehr hohe Hürde für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses darstellen. Ist nämlich an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB erst n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
SteuerClouds als Datenausta... / 3 Abläufe in den einzelnen Bundesländern

Die Abläufe in den Bundesländern unterscheiden sich nur im Detail. Allen gemein ist die erstmalige Registrierung auf der jeweiligen Plattform. In Baden-Württemberg erhält der Steuerpflichtige bzw. sein Vertreter nach erfolgreicher Verifizierung der E-Mail-Adresse einen Verifizierungscode zur Datenaustauschplattform SteuerCloud@BW. Die Verifizierung selbst erfolgt dann auf Ebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.2.4 Längere Verlustperiode

Längere Verlustperioden reichen für sich allein gesehen nicht aus, um eine Tätigkeit als "Liebhaberei" anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. Dauer und Umfang der Verlusterzielung sind ein wesentliches Kriterium für die Gesamtbeurteilung. Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen – z. B. Veränderung des Geschäftskonzepts –...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Indexmiete: Hohe Inflation sorgt für Ruf nach Reform

Überblick Die SPD will eine Reform von Indexmieten beim Wohnen. Dem hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aber eine klare Absage erteilt. Bei Indexmietverträgen sind Mietanstiege an die Inflationsrate gekoppelt. "Indexmietverträge waren schon immer eine Wette auf die Preisentwicklung in der Zukunft. Bei den derzeitigen Steigerungen des Verbraucherpreisindexes wird d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wo kann man sich Hilfe holen?

Überblick Die Politik, Verbände, Vereine und weitere Institutionen haben die Wichtigkeit der Integration von ökologischen und sozialen Faktoren in die Unternehmensführung erkannt. Daher gibt es eine Fülle von Leitfäden und Tools, die von Unternehmen kostenlos genutzt werden können. In diesem Kapitel werden einige davon beschrieben. Klimarisikomanagement BMWi Klimacheck für In...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang des begünstigten Betriebsvermögens

Rz. 37 § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nennt als weiteres grds. begünstigungsfähiges Vermögen das Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG. Hierbei handelt es sich zum einen um das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und zum anderen um das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[94] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Lagefinanzamt (Nr. 1)

Rz. 3 Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die wirtschaftliche Einheit oder Untereinheit belegen ist. Erstreckt sich die wirtschaftliche Einheit auf mehrere Finanzamtsbezirke, so ist das Finanzamt zuständig, in dem der wertvollste Teil belegen ist. Halten sich mehrere Finanzämter für zuständig oder für unzuständig, entscheidet die gemeinsame fachliche Aufsichtsbehör...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungsnummer / 2.1 Bereichsnummer der Deutschen Rentenversicherung

Die Bereichsnummer entspricht der Ordnungsnummer des Trägers der Rentenversicherung, dem die Versicherungsnummer durch die Datenstelle der Rentenversicherungsträger zugeordnet worden ist. Seit dem 1.1.2008 gelten folgende Bereichsnummern: Bereichsnummern der gesetzlichen Rentenversicherung bei Vergabe einer Versicherungsnummermehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Schätzung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten

Rz. 38 Hinweis: Einzelne Bewertungsverfahren sind im Anhang zu § 11 Abs. 2 BewG, das vereinfachte Ertragswertverfahren in der Kommentierung der §§ 199 ff. BewG dargestellt. Die Finanzverwaltung hatte u.a. im Schreiben des Bayerischen Finanzministeriums vom 4.1.2013[122] zu einer Vielzahl von – aus ihrer Sicht – für die Bewertung in Betracht kommenden Verfahren Stellung genom...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 5 ErbStG befasst sich mit den Folgen der Beendigung einer Zugewinngemeinschaft durch Tod eines Ehegatten oder aus sonstigen Gründen. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögensmassen beider Partner grds. während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft getrennt. Anders als bei den Güterständen der Gütertrennung bzw. der Gütergemeinschaft entsteht mit Beendigung der Zu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Nutzung einer Geldsumme

Rz. 5 Nach § 15 Abs. 1 BewG entspricht der Jahreswert der Nutzung einem fiktiven Zinsertrag. Er wird mit einem Zinssatz von 5,5 % berechnet, wenn kein anderer Wert feststeht. Der Zinssatz wird damit gerechtfertigt, er habe sich als mittlerer Wert bewährt und berücksichtige die üblichen Schwankungen des Zinsniveaus am Kapitalmarkt.[3] Dass er trotz der langjährigen Niedrigzin...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang der begünstigten Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 103 § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG begünstigt den Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften, bei denen der Erblasser oder Schenker am Nennkapital der jeweiligen Gesellschaft zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligungsquote). Trotz der Verwendung des Wortes "Übergang" können auch neu entstehende Anteile (z.B. anlässlich einer disquotalen Kapit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerfahndung

Rz. 59 [Autor/Stand] Seit Einführung der Steufa in den 1920er Jahren gibt es keine Aussage im Gesetz zur Organisation der Steufa. Es ist Verwaltungspraxis, Steuerfahndungsdienststellen aufgrund bloßer verwaltungsinterner Vorschriften einzurichten. Dies wird als zulässig angesehen[2]. Gleichwohl erleichtert der dadurch bedingte Verlust an Transparenz nicht gerade den Umgang m...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsfolge, Abs. 1

Rz. 12 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG handelt es sich bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung i.S.v. § 1371 Abs. 1 BGB nicht um einen Erwerb gem. § 3 ErbStG. Damit wird der Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner in dieser Höhe steuerfrei gestellt. Die fiktive Ausgleichsforderung ist folglich einem Freibetrag vergleichbar, d...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 30 Auch das zum 1.1.2023 eingeführte Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sieht nach § 7 Abs. 1 BtOG vor, dass eine Urkundsperson Unterschriften oder Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und auf Vollmachten, soweit sie von natürlichen Personen erteilt werden, öffentlich beglaubigen kann. Die Zuständigkeit nach § 7 Abs. 2 BtOG bezieht sich also nur und ausschließlich auf...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / II. Ausschluss des Widerrufs bei einer Vorsorgevollmacht

Rz. 5 Dient die Vollmacht bzw. der ihr zugrunde liegende Auftrag ausschließlich den Interessen des Vollmachtgebers, so ist diese als zwingend widerruflich anzusehen.[6] So wird auch der Ausschluss des Vollmachtswiderrufs bei einer Generalvollmacht als unwirksam angesehen. Diese ist immer widerruflich und ein Ausschluss nicht wirksam,[7] sondern sittenwidrig.[8] Eine unwiderr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Nießbrauch

Rz. 17 Bei dem Nießbrauch an einem Grundstück kann von dem jährlichen Reinertrag ausgegangen werden, der der Differenz zwischen den marktüblich erzielbaren Erträgen und marktüblich entstehenden Bewirtschaftungskosten entspricht (vgl. §§ 31 f. ImmoWertV 2021). Allerdings spricht viel dafür, den Reinertrag nach den §§ 185 ff. BewG zu berechnen, damit der Bewertung des Grundstü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Zielsetzung und Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Rz. 1 Das gesetzlich vorgesehene vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) soll eine Möglichkeit eröffnen, ohne hohen Ermittlungsaufwand und Kosten für einen Gutachter einen objektivierten Unternehmens- bzw. Anteilswert auf der Grundlage der Ertragsaussichten,[1] also entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 S. 2 BewG, zu ermitteln.[2] Es stellt eine Konkretisieru...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (6) Überlassung zur Absatzförderung

Rz. 241 Die Ausnahme des § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. e ErbStG wurde erst mit dem ErbStG 2016 in das Gesetz aufgenommen. Hier ist nunmehr gesetzlich[654] geregelt, dass auch Grundbesitz, der vorrangig überlassen wird, um im Rahmen von Lieferungsverträgen dem Absatz von eigenen Erzeugnissen und Produkten zu dienen, nicht als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist. Hinter...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Grundsatz

Rz. 191 Gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG gehören zum Verwaltungsvermögen zunächst "Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten". Die Begriffsdefinitionen bestimmen sich nach sachenrechtlichen Grundsätzen.[515] Mit umfasst sind daher auch ideelle Miteigentumsanteile an den genannten Vermögensgegenständen sowie Gebäude auf ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Abs. 1 Nr. 2: Gegenstände des öffentlichen Interesses

Rz. 11 Die sachliche Steuerbefreiung von Vermögensgegenständen des öffentlichen Interesses in § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nimmt auf die verminderte Leistungsfähigkeit des Erwerbers Rücksicht und soll verhindern, dass Kulturgüter allein zum Zwecke der Steuerzahlung ins Ausland verkauft werden müssen. Dementsprechend sieht die Norm unabhängig von der Stellung des Erwerbers eine F...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / cc) Junge Finanzmittel

Rz. 288 Die jungen Finanzmittel scheiden für jegliche Art der Verschonung bzw. Begünstigung aus; sie können auch kein unschädliches Verwaltungsvermögen i.S.v. § 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG darstellen.[748] Rz. 289 Junge Finanzmittel definiert § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG als den positiven Saldo der innerhalb von zwei Jahren vor dem Besteuerungszeitpunkt (§ 9 ErbStG) eingelegten ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Schätzung anhand anderer anerkannter Methoden

Rz. 42 Die am Ertrag orientierte Bewertung ist jedoch nach Auffassung des Gesetzgebers nicht für die Bewertung jedes Unternehmens geeignet. Soweit in bestimmten Fällen bzw. Branchen am Markt andere gebräuchliche Bewertungsmethoden zur Preisbildung angewandt werden, hat das Steuerrecht dies zu respektieren.[139] In diesen Fällen orientiert sich die Bestimmung des gemeinen Wer...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsätzliches

Rz. 21 Gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bildet auch das Vermögen von Gesellschaften i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 bzw. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG Betriebsvermögen. Hierunter fallen insbesondere gewerblich tätige und gewerblich geprägte Personengesellschaften sowie Personengesellschaften und Personenvereinigungen, deren Zweck in der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit beste...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. Methodenauswahl/Wahlrecht

Rz. 66 Im Rahmen der Schätzung des Werts nach § 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG geht das Gesetz grds. von einer Anwendbarkeit des Ertragswertverfahrens aus.[214] Nur soweit ein (nach der Definition des Gesetzgebers) anderes Verfahren anerkannt und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke üblich ist, kommt seine alternative Anwendung überhaupt in Betracht. Dies...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Wertableitung aus dem Börsenkurs

Rz. 21 In besonders gelagerten Fällen kann der Börsenkurs eines Wertpapiers auch zur Bewertung vergleichbarer, aber nicht notierter Wertpapiere herangezogen werden. Dies gilt insb. für die Bewertung verschiedener Aktiengattungen, von denen die eine börsennotiert ist, die andere aber nicht. Voraussetzung für eine solche Wertableitung ist, dass es sich um Aktien (verschiedene ...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / V. Wohnkosten

1. Die Wohnkostenansätze im Selbstbehalt wurden deutlich erhöht: Im Jahr 2023 steigen sie im notwendigen Eigenbedarf von 430 EUR Warmmiete auf neu 520 EUR/Monat (+ 90 EUR) und beim angemessenen Eigenbedarf von 550 EUR im Jahr 2022 auf nunmehr 650 EUR/Monat (+ 100 EUR). 2. Die Wohnkosten stellen seit Jahren bereits das "Sorgenkind" der Düsseldorfer Tabelle dar: Denn unter den ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Europarechtskonforme Ausgestaltung der Begünstigungen

Rz. 21 Anders als nach dem bis Ende 2008 geltenden § 13a ErbStG a.F. ist die Verschonung von Produktivvermögen seit dem Erbschaftsteuergesetz 2009 nicht mehr auf inländisches Vermögen beschränkt. Vielmehr kann auch das in einem Staat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums[44] belegene Produktivvermögen begünstigungsfähiges bzw. begünstigtes Vermögen i....mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Stichtagskurs

Rz. 14 Die im Regulierten Markt bzw. im Freiverkehr gehandelten Wertpapiere sind mit dem niedrigsten für sie am Stichtag notierten Kurs anzusetzen.[18] Der Kurs ist der jeweils festgestellte Preis. Im sog. Präsenzhandel stellen Skontoführer die Preise der Wertpapiere inzwischen meist variabel, also fortlaufend fest (variabler Handel oder variabler Kurs). Dasselbe gilt selbst...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 28 Nachdem bereits nach altem Recht bis zum 31.7.2013 umstritten war, ob bei vorangegangener Tätigkeit im Widerspruchsverfahren und anschließendem oder parallelem Eilverfahren nur die reduzierte Verfahrensgebühr Nr. 3103 VV RVG a.F. anfiel, setzt sich dieser Meinungsstreit auch nach der Umstellung auf die Anrechnungslösung in der Sozialgerichtsbarkeit fort. Die Anrechnun...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / I. Ausschluss des Vollmachtswiderrufs

Rz. 3 Der Ausschluss eines Widerrufs ist nur in engen Grenzen möglich. Nach h.A. ist der Ausschluss der Widerruflichkeit durch einseitigen Verzicht des Vollmachtgebers nicht wirksam. Dieser muss, um Wirksamkeit zu erlangen, vertraglich zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem festgehalten werden.[2] Rz. 4 Aus dem Umstand, dass eine Vollmacht einem besonderen Interesse des...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Zusammenrechnung bei Nutzungsvorbehalt

Rz. 28 Bei der Ermittlung des früheren Werts eines Vorerwerbs mit Duldungslast, z.B. um eine Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt, sind ab 2009 nach § 10 Abs. 1 S. 2 ErbStG grundsätzlich die auf dem Vorerwerb ruhenden Lasten bereicherungsmindernd zu berücksichtigen.[70] Der mit dem Nutzungsrecht belastete Vorerwerb ist mit dem Nettobetrag in die Zusammenrechnung e...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Grundsätzliche Möglichkeiten der gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelungen bei Kapitalgesellschaften

Rz. 143 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich, § 15 GmbHG.[401] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben, ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an. Dieser freien Vererblichkeit steht e...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 54 Wurde nur einem von mehreren Streitgenossen Prozesskostenhilfe bewilligt, stellt sich die Frage des Zahlungsanspruchs gegenüber der Staatskasse. Nach § 7 Abs. 2 RVG schuldet grundsätzlich jeder der Auftraggeber die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre. Die überwiegende zivilrechtliche obergerichtli...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 111 In der Literatur wird überwiegend vertreten, dass die Annahme eines Teilanerkenntnisses mit nachfolgender Erledigungserklärung die fiktive Terminsgebühr nach Anm. S. 1 Nr. 3 zu Nr. 3106 VV RVG entstehen lässt, weil auch bei dieser Variante das Verfahren nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet.[147] In der Rechtsprechung wurde dem nur teilweise...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XVIII. Abs. 1 Nr. 16: Zuwendungen an Religionsgemeinschaften und begünstigte Körperschaften

Rz. 98 Nr. 16 stellt Zuwendungen an Religionsgemeinschaften, jüdische Kultusgemeinschaften und an kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmasse sowie an vergleichbare ausländische Institutionen von der Steuer frei. Rz. 99 Nr. 16 Buchst. a: Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sind alle freien ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Darlehen

Rz. 12 Bei einem zinslosen Darlehen liegt nach der Rechtsprechung des BFH die Bereicherung in der unentgeltlichen Nutzungsmöglichkeit des Kapitals. Diese bemisst sich nach dem Kapitalwert, der sich aus einem Vielfachen des Jahreswertes der Nutzungen berechnet.[15] Dem steht auch § 498 Abs. 1 S. 2 BGB nicht entgegen, wonach Zinsen nur geschuldet werden, wenn sie vereinbart si...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / b) Mitwirkung

Rz. 110 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Nrn. 1005 bzw. 1002 VV RVG ist eine Mitwirkung an der Erledigung nur dann gegeben, wenn der Anwalt eine über die Einlegung und Begründung des Widerspruchs oder der Klage hinausgehende besondere Tätigkeit entfaltet.[76] Die Regelungssystematik, der Sinn und Zweck der Regelung sowie ihre Entstehungsgeschichte ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Ausführungszeitpunkt

Rz. 40 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt (Tag) der Ausführung der Zuwendung. Eine eigenständige Regelung der Steuerentstehung bei Schenkungen unter Lebenden in § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist erforderlich, weil die Steuerentstehung anders als regelmäßig beim Erwerb von Todes wegen nicht an den Tod des bisherigen Ver...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 4. Orientierung an Textmustern – Der Klassiker des BMJ und andere Patientenverfügungstexte

Rz. 79 Den "Klassiker" unter den Patientenverfügungsmustern dürfte man in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz[120] bzw. in der "bayerischen" Patientenverfügung[121] finden. Daran orientieren sich nahezu alle anderen Patientenverfügungsmuster. Diese beiden Muster verstehen sich selbst aber nur als "Anregungen und Formulierungshilfen, weil es ein einheitliches Must...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Inhalt der Erklärung (Abs. 2)

Rz. 8 Die Verwendung der amtlichen Vordrucke ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber ratsam. So ist die Abgabe eines Verzeichnisses der zum Nachlass gehörenden Gegenstände nebst der zur Wertfindung erforderlichen Angaben Teil der Steuererklärung und damit verpflichtend. Daneben müssen Angaben zur Identität des Erben und des Erblassers bzw. zum Schenker u...mehr

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FF 07+08/2023, Aktuelle Ent... / I. Einleitung

Als sich im Frühjahr 2020 das Sars-CoV2-Virus in Deutschland zunehmend auszubreiten begann, stellte das auch die Justiz vor völlig neue Herausforderungen. Einerseits durften Gerichte nicht zum Treiber der Pandemie werden, auch mussten Rechtssuchende und Beschäftigte gleichermaßen vor der Ansteckung geschützt werden. Andererseits wurde schnell deutlich, dass die dritte Gewalt...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Anzeige bei Schenkungsfällen

Rz. 14 Bei Schenkungen (§ 7 ErbStG) und bei Zweckzuwendungen unter Lebenden (§ 8 ErbStG) haben Gerichte, Notare oder sonstige Urkundspersonen der Erbschaftsteuerstelle eine beglaubigte Abschrift der Schenkungsurkunde oder der Urkunde über die Zweckzuwendung zu überlassen. In dem hierzu zu verwendenden Muster 6 zur ErbStDV sind neben Angaben zum Schenker und Beschenkten ergän...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Eigenhändige Unterschrift (Abs. 4)

Rz. 16 Die Erklärung muss durch den Erklärungspflichtigen eigenhändig unterschrieben werden. Die Unterschrift durch einen Vertreter ist nur in den Fällen zulässig, wo die Erfüllung der steuerlichen Pflichten gesetzlich auf den Vertreter übertragen wurde, § 34 Abs. 1 AO, oder der Erklärungspflichtige an der Unterschrift gehindert ist, § 150 Abs. 3 S. 1 AO. Die Unterzeichnung ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1.3 Fertigstellung ab dem 1.10.2014

Der unternehmerische Leistungsempfänger wird für ab dem 1.10.2014 ausgeführte (fertiggestellte) bezogene Bauleistungen nur dann Umsatzsteuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt, unabhängig davon, ob er die bezogene Bauleistung für eine von ihm erbrachte Bauleistung verwendet (dies entspricht der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / II. Verwaltungsanweisungen

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Gebrauch und Nutzung von So... / 2.4.3.1 Leinenzwang per Gesetz

Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Bereich der Zuwege zu den Wohnanlagen, in ihren Treppenhäusern, Aufzügen, Fluren und gemeinschaftlich genutzten Räumen besteht in Berlin[1], Brandenburg[2], Hamburg[3] und Schleswig-Holstein.[4] Andere Länder schreiben eine Leinenpflicht nur für sog. "gefährliche" Hunde vor.[5]mehr