Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 46 Witwenr... / 2.2.3 Erwerbsminderung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 17 Ist der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner erwerbsgemindert i. S. d. § 43, so besteht ebenfalls Anspruch auf große Witwen-/Witwerrente. Auf die Komm. zu § 43 wird verwiesen. Für die Anspruchsvoraussetzung des Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ist es nicht erforderlich, dass Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht oder eine solche Rente gar b...mehr

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Jansen, SGB VI § 46 Witwenr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ersetzt § 1263 Abs. 2, § 1264, § 1268 Abs. 1 und 2 RVO sowie § 40 Abs. 2, § 41, § 45 Abs. 2 und § 68 Abs. 2 AVG. Die ab 1.1.1992 geltenden Bestimmungen des SGB VI entsprechen inhaltlich im Wesentlichen den vorgenannten Regelungen der RVO und des AVG. Verglichen mit dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht enthält § 46 Abs. 2 ...mehr

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Einkünfteerzielung bei Mietvertragsübernahme

Leitsatz Tritt der Erwerber eines Mietobjekts in einen bestehenden Mietvertrag ein, so wird seine Einkünfteerzielungsabsicht auf der Grundlage der Auslegung dieses Mietvertrags durch den Umgang des Erwerbers mit ihm, insbesondere auch mit einer noch laufenden Befristung und/oder Eigenbedarfsklausel, indiziert. Normenkette § 21 EStG Sachverhalt Der Sachverhalt ist ansatzweise s...mehr

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zfs 01/2013, Änderungen der... / I. § 24a FeV, Gültigkeit von Führerscheinen

Diese Bestimmung wird neu eingefügt. Die Gültigkeit von Führerscheinen wird auf maximal 15 Jahre befristet. Regelungen aus § 23 FeV, die sich mit der Geltungsdauer von Fahrerlaubnissen beschäftigen, bleiben davon unberührt. Eingetragen wird dies zukünftig auf der Vorderseite des Führerscheins in Feld 4b. Bisher war dieses Feld frei. Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausge...mehr

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AGS 09/2013, Streitwertkata... / I. Verfahrenswert

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AGS Nr.12/2012, Beschwerde ... / Leitsatz

Gegen diese Beschlüsse über Erinnerungen, welche gegen Kostenfestsetzungen der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Verfahren nach §§ 45 ff. RVG erhoben worden sind, ist das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft; § 178 S. 1 SGG tritt insoweit gegenüber § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG zurück. Das verfassungsrechtliche Vertrauensschutzprinzip gebietet, dass das Er...mehr

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FF 01/2013, Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen außerhalb der EU wird erleichtert – Ehegattenunterhalt nachjustiert

Zu dem am Donnerstag vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23.11.2007 erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Kinder brauchen die bestmögliche Unterstützung, um den Unterhalt durchsetzen zu können, der ihnen zusteht. Das gilt unabhängig davon, ob sich die Kinder im Ausland aufhalten oder nicht. Wer Unterhalt sc...mehr

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ZErb 11/2012, Dauertestamen... / VIII. Der Testamentsvollstrecker als Stiftungsorgan – Personalunion

Verschiedentlich wird in diesem Zusammenhang auch erörtert, wie es sich auswirkt, wenn der mit der (Dauer-)Vollstreckung beauftragte Testamentsvollstrecker selbst Teil eines Organs der Stiftung ist, vornehmlich Mitglied des Stiftungsvorstandes.[82] Die grundsätzliche Möglichkeit einer solchen Personalunion zwischen Stiftungsvorstand und Testamentsvollstrecker bejaht u. a. Sch...mehr

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FoVo 3/2013 Sonderheft, Die Folgen der gütlichen Erledigung mit dem Gerichtsvollzieher

Information des Gläubigers Der Gerichtsvollzieher hat den Gläubiger unverzüglich über die mit dem Schuldner getroffene Zahlungsvereinbarung zu unterrichten, ohne dass dies Wirksamkeitsvoraussetzung des Zahlungsaufschubes ist (Fischer, DGVZ 2010, 113; Musielak/Voit, § 802b Rn 5). Einerseits soll der Gläubiger prüfen können, ob die von ihm gemachten Vorgaben für die Zahlungsver...mehr

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AGS Nr.12/2012, Beschwerde ... / 2 Aus den Gründen

1. Zur Zulässigkeit der Beschwerde Die Beschwerde ist zulässig. Entgegen der Ansicht des SG ist die Beschwerde statthaft. § 178 S. 1 SGG führt nicht dazu, dass es gegen den Beschluss der Kostenrichterin kein Rechtsmittel gibt. Diese Norm bestimmt, dass gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten das Gericht angerufen werden kann; dessen Entscheidung ist endgültig, ein Rechtsmit...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / 3. Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruchs

a) Die deutsche Perspektive Nach deutschem Recht kommt eine Befristung des Betreuungsunterhalts nicht in Betracht: Trotz der mit § 1578b BGB bestehenden Möglichkeit, im Prinzip alle nachehelichen Unterhaltsansprüche zeitlich zu begrenzen, hat der Bundesgerichtshof – nach anfänglichen Schwankungen in der instanzgerichtlichen Praxis[73] – inzwischen wiederholt klargestellt, das...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / a) Die deutsche Perspektive

Nach deutschem Recht kommt eine Befristung des Betreuungsunterhalts nicht in Betracht: Trotz der mit § 1578b BGB bestehenden Möglichkeit, im Prinzip alle nachehelichen Unterhaltsansprüche zeitlich zu begrenzen, hat der Bundesgerichtshof – nach anfänglichen Schwankungen in der instanzgerichtlichen Praxis[73] – inzwischen wiederholt klargestellt, dass die in den beiden Betreuu...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Aus der Sicht des schweizerischen Rechts

Nicht so in der Schweiz: Die Dauer des Unterhaltsanspruchs bestimmt sich gemäß Art. 125 Abs. 2 ZGB danach, bis zu welchem Zeitpunkt es dem Unterhaltsberechtigten nicht zumutbar ist, für sein eigenes Auskommen zu sorgen.[78] Eine schematische Koppelung der Zeit, während der Unterhalt zu leisten ist, an die Dauer der Ehe ist nicht zulässig. Vielmehr ist die Dauer der Unterhalt...mehr

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FF Nr.12/2012, Bundestag plant Änderungen im Unterhaltsrecht

Der Bundestag plant knapp fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform 2007/2008 eine Entschärfung des § 1578b BGB bei langjähriger Ehedauer. Eine Befristung oder Begrenzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs soll danach unzulässig sein, wenn zwar keine ehebedingten Nachteile vorliegen, eine Beschränkung aber mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von la...mehr

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Sommer, SGB V § 137g Zulass... / 2.2 Zulassungsbedingungen

Rz. 4 Die Zulassung hängt davon ab, dass sowohl die Behandlungsprogramme als auch die zu ihrer Durchführung geschlossenen Verträge mit Leistungserbringern, aber auch mit Dritten, denen die Krankenkasse die Durchführung ihrer Aufgaben übertragen hat, die Anforderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und der RSAV insgesamt erfüllen. Diese Prüfung des BVA im R...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeits - und Ausbildungsstelle als regelmäßige Arbeitsstätte

Leitsatz Fallen bei einem Ausbildungsdienstverhältnis als Krankenpflegerin Arbeits - und Ausbildungsstelle zusammen, finden die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltenden Abzugsbeschränkungen Anwendung. Sachverhalt Im Streitfall ging es um die Frage, ob eine sich in Ausbildung befindliche Krankenschwester, die an ein und demselben Ort (Klinikum) sowohl praktisch...mehr

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Beschluss, Fenstersanierung generell den jeweiligen Eigentümern zu überlassen

Leitsatz Keine Beschlusskompetenz, Fenstersanierungen in Zukunft grundsätzlich den jeweiligen Eigentümern zu überlassen Beschlussnichtigkeitsfolge Haftung des Verwalters für die Verfahrenskosten der Beschlussnichtigkeits-Feststellungsklage Normenkette §§ 16 Abs. 2 und 4, 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG Kommentar Bei Streitigkeiten gemäß § 43 Nr. 4 WEG über die Gültigkeit von Beschlüssen ist...mehr

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FF 10/2012, Befristung trotz ehebedingter Nachteile

BGB § 1578b Leitsatz 1. Bei fortbestehenden ehebedingten Nachteilen ist eine Befristung des nachehelichen Unterhalts regelmäßig nicht auszusprechen, kommt jedoch unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht (Anschl. an BGH, Urt. v. 2.2.2011 – XII ZR 11/09). 2. Außergewöhnliche Umstände können gegeben sein, wenn der Unterhaltspflichtige durch die nacheheliche Betreuung gemeinsa...mehr

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FF 10/2012, Befristung trot... / Leitsatz

1. Bei fortbestehenden ehebedingten Nachteilen ist eine Befristung des nachehelichen Unterhalts regelmäßig nicht auszusprechen, kommt jedoch unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht (Anschl. an BGH, Urt. v. 2.2.2011 – XII ZR 11/09). 2. Außergewöhnliche Umstände können gegeben sein, wenn der Unterhaltspflichtige durch die nacheheliche Betreuung gemeinsamer Kinder in seine...mehr

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FF 10/2012, Befristung trot... / Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben am 9.5.1997 die Ehe miteinander geschlossen, leben seit dem 15.3.2009 voneinander getrennt und sind durch den Verbundbeschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 15.12.2011, der bezüglich Scheidung und Versorgungsausgleich seit dem 24.4.2012 rechtskräftig ist, geschieden worden. Die Unterhaltsansprüche der Antragsgegne...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / 2. Warum Präklusion hier konkret?

Hier war der Unterhalt zwar ursprünglich durch einen Vergleich festgelegt worden. Das jetzige Abänderungsbegehren richtete sich aber nicht gegen diesen Vergleich, sondern gegen das erste Urteil aus dem Jahr 2007, mit dem der Vergleich bereits abgeändert worden war. Maßgeblich ist die Situation bei der letzten mündlichen Verhandlung im Ursprungsverfahren oder, wenn es – wie h...mehr

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FF 10/2012, Nachträgliche B... / Einführung

Erneut hat der BGH in dieser Entscheidung einen Anwaltsfehler im Zusammenhang mit der Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhalts festgestellt. Der Anwalt, der dort ein früheres Unterhaltsabänderungsverfahren betrieben hatte, wird nun hoffen, dass sich der Schaden in Grenzen hält. Das kann aber nur noch geschehen, wenn das OLG, an das der BGH zurückverwiesen hat, eine v...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 2 Gründe:

Die Revisionen der Parteien führen zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 R...mehr

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ZErb 10/2012, Übergabevertr... / Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht meint, dass der Beklagte von dem Kläger nach § 886 BGB oder § 894 BGB die Zustimmung zur Löschung der Vormerkungen auf den Grundstücken verlangen könne, die bis zum 1. Juli 2010 weder veräußert, verpfändet noch von Dritten mit Pfandrechten belastet worden seien. Das Verfügungsverbot sei nämlich an diesem Tage, 30 Jahre nach dem im Übergabevertrag verei...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 3 Anmerkung

Im vorliegenden Abänderungsverfahren hinsichtlich eines Titels über nachehelichen Unterhalt betont der BGH erneut, dass die Anpassung von Vergleichen an geänderte tatsächliche Verhältnisse nach den Regeln des materiellen Rechts verläuft, wobei die getroffenen Vereinbarungen der Parteien über die Abänderbarkeit vorrangig vor den gesetzlichen Regelungen über den Wegfall oder d...mehr

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Sauer, SGB III § 421q Erweiterte Berufsorientierung (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.10.2007 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen – v. 10.09.2007 (BGBl. I S. 2329) in das SGB III eingefügt worden. Zum 1.1.2011 wurde die Vorschrift durch das Gesetz für bessere Beschäftigungschancen (Besc...mehr

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Sauer, SGB III § 434n Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (außer Kraft)

Die Vorschrift ist zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) in das SGB III eingefügt worden. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.11.2006 durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) geändert. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.11.2007 durch das Gesetz zur Förderung...mehr

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AGS 10/2012, Neue Angelegen... / 1 Sachverhalt

Den Antragstellerinnen war für ein einstweiliges Anordnungsverfahren auf Erlass mehrerer Gewaltschutzanordnungen gegen den Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe bewilligt und deren Verfahrensbevollmächtigte beigeordnet worden. Das Gericht hatte die beantragten Anordnungen erlassen und diese zunächst bis zum 27.1.2012 befristet. Für dieses Verfahren rechnete die den Antragstell...mehr

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Sauer, SGB III § 421j Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (außer Kraft)

Mit Wirkung zum 1.4.2012 wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 421j nach § 417 überführt. § 421j wurde zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) in das SGB III eingefügt. § 421j Abs. 2, 5 und 8 wurden mit Wirkun...mehr

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FF 9/2012, Abänderung eines... / 3 Richtige Anspruchsgrundlage

Die richtige Anspruchsgrundlage zu erkennen, ist durchaus nicht nur eine akademische Frage, sondern kann konkrete Folgen für den unterhaltsberechtigten Beteiligten haben. a) Das gilt vor allem bei der Abänderung von Vollstreckungstiteln aus der Zeit vor der Unterhaltsreform. Im vorliegenden Fall war 1995 ein Aufstockungsunterhalt vereinbart worden, dessen Wegfall der Pflichti...mehr

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FF 9/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

a) Eine angemessene Erwerbstätigkeit i.S.v. § 1574 BGB kann auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen bestehen. b) Kapitalerträge aus einem Vermögen, welches einem Ehegatten nach der Scheidung durch Erbfall angefallen ist, können in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur dann einbezogen werden, wenn die Erwartung des künftigen Erbe...mehr

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FF 9/2012, Abänderung eines... / Leitsatz

1. Ist ein Unterhaltsberechtigter altersbedingt nicht mehr erwerbstätig, richtet sich sein Unterhalt für den durch die Rente nicht gedeckten Bedarf allein nach § 1571 BGB (Altersunterhalt – in Abgrenzung zu Senatsurt. v. 3.2.1999 – XII ZR 146/97, FamRZ 1999, 708, 709). 2. Kann der Unterhaltsberechtigte in der Zeit nach der Zustellung des Scheidungsantrags ehebedingt nicht das...mehr

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FF 9/2012, Verlängerung des... / 3 Die Anspruchsgrundlage(n)

Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von seinem ehemaligen Ehepartner Unterhalt wegen der Betreuung eines Kindes verlangen. Der BGH hat hierzu bereits lange vor Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes hervorgehoben, dass, falls der Unterhaltsberechtigte durch die Kinderbetreuung an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit teilweise gehindert ist, der Anspruc...mehr

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FF 9/2012, Verlängerung des... / 4 § 1578b BGB

Ohne dies umfassend auszuführen, hat der BGH die Ablehnung der Befristung des (vom OLG nicht in Erwägung gezogenen; siehe soeben unter Ziffer 3.) Aufstockungsunterhalts und der Herabsetzung des Betreuungsunterhalts – jedenfalls für eine Übergangszeit – akzeptiert. Es genügte dem Senat, dass das OLG die Voraussetzungen der Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs mit Hinweis auf ...mehr

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FF 9/2012, Abänderung eines... / 1 Abänderung von Vergleichen

Bei der Abänderung von Vergleichen, die noch unter das bis 31.8.2009 geltende alte Prozessrecht fallen, findet die Präklusionsvorschrift des § 323 Abs. 2 ZPO a.F. keine Anwendung.[1] Die Abänderbarkeit richtete sich auch damals vielmehr nach materiellem Recht, § 313 BGB. Dieser Umstand wird doch immer wieder übersehen. Die Verweisung des § 323 Abs. 4 auf § 323 Abs. 1 bis 3 Z...mehr

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FoVo 9/2012, Die Folgen der gütlichen Erledigung mit dem Gerichtsvollzieher

Gütliche Erledigung als zentrale Aufgabe In FoVo 2012, 141 haben wir darüber berichtet, dass die Reform der Sachaufklärung die gütliche Erledigung der Zwangsvollstreckung neben der Informationsgewinnung als zentrale Aufgabe des Gerichtsvollziehers postuliert, und die Grundregeln vorgestellt. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Form der Information des Gläubigers, seine dar...mehr

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ZErb 9/2012, Pflichtteilser... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. Über die Revision der Beklagten ist, obwohl die Klägerin zu 1) im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht vertreten war durch streitiges Endurteil (unechtes Versäumnisurteil), nicht durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (vgl....mehr

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Zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte

Leitsatz Grundfall der regelmäßigen Arbeitsstätte ist die auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte Arbeitsstätte, auf deren immer gleiche Wege sich der Arbeitnehmer (AN) einstellen und auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken kann. Eine auf 3 Jahre befristete Abordnung/Versetzung an die Landesfinanzschule führt dazu, dass diese als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist. S...mehr

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Sauer, SGB III § 421r Ausbildungsbonus (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 30.8.2008 durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen – v. 26.08.2008 (BGBl. I S. 1728) in das SGB III eingefügt worden. Abs. 3 und 4 zum 1.1.2009 geändert durch das G zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BG...mehr

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Sauer, SGB III § 421g Vermittlungsgutschein (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung zum 27.3.2002 in das SGB III eingefügt. Abs. 1, 3 und 4 wurden mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Durch das Vierte Ges...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines Prozessvergleichs: Befristung und Begrenzung nach § 1578b BGB bei Hausfrauenehe

BGB § 1573 § 1578b; ZPO (a.F.) § 323; EGZPO § 36 Nr. 1 Leitsatz 1. Der Wille der Parteien, den Unterhaltsanspruch völlig auf eine vertragliche Grundlage zu stellen, kann nur bei Vorliegen besonderer dafür sprechender Anhaltspunkte angenommen werden (im Anschl. an Senatsurt. v. 26.9.1990 – XII ZR 87/89, FamRZ 1991, 673, 674; Senatsbeschl. v. 23.1.1985 – IVb ARZ 63/84, FamRZ 198...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 4 Anmerkung

1. In dieser wie auch in einer späteren Entscheidung[1] hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob in einer vertraglichen Unterhaltsregelung der gesetzliche Unterhaltsanspruch konkretisiert oder auf eine eigenständige vertragliche Grundlage im Sinne einer Novation gestellt worden ist. Der durch eine vertragliche Regelung vom 12.7.1979 unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatt...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 3 Aus den Gründen:

Die Revisionen sind begründet. … [16] I. Die Abänderungsklage ist zulässig. Der Kläger hat sich auf die seit dem Abschluss des Vergleichs am 12.7.1979 geänderte Rechtslage zur Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts berufen, was für die Zulässigkeit der Klage ausreicht (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 323 Rn 32; BT-Drucks 16/1830 S. 33; zur Zulässigkei...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 2 Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Herabsetzung und Befristung nachehelichen Unterhalts. Der 1935 geborene Kläger und die 1951 geborene Beklagte heirateten am 17.12.1970. Bereits im Juni 1970 war der gemeinsame Sohn T. geboren worden. Durch notariellen Ehevertrag vom 16.12.1970 hatten die Parteien den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart. Ende 1977 ...mehr

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FF 7/2012, Entscheidung des... / 11. Exkurs: Vor- und Nachteile des Verbundes

Für die Einbeziehung einer Folgesache in den Verbund kann sprechen:[39]mehr

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FF 7/2012, Verfestigte Lebe... / 2 Aus Tatbestand und Gründen:

I. Die Parteien streiten um Abänderung eines am 15.3.2002 vor dem Amtsgericht im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt. Der Beklagte hatte sich verpflichtet, an die Klägerin einen nachehelichen Unterhalt von monatlich 422 EUR zu zahlen. In dem Verfahren … hatte der Beklagte beantragt, den Vergleich zum nachehelichen Unter...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Wurde im Unterhaltsvergleich eine spätere Befristung des Unterhalts vorbehalten, diese jedoch in einem nach Veröffentlichung des Senatsurteils v. 12.4.2006 (XII ZR 240/03 – FamRZ 2006, 1006) verhandelten Abänderungsverfahren nicht geltend gemacht, so ergibt sich weder aus der anschließenden Senatsrechtsprechung noch aus dem Inkrafttreten des § 1578b BGB am 1.1.2008 eine wese...mehr

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Unregelmäßige Gehaltszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Leitsatz Ohne zeitliche Befristung und ohne konkrete Überprüfungsmaßstäbe längerfristig gestundete Gehaltsansprüche sind gesellschaftsrechtlich veranlasst und damit steuerlich nicht anzuerkennen. Sachverhalt Eine GmbH war in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Gesellschafterversammlung hat deshalb den Gesellschafter-Geschäftsführern das Gehalt zunächst reduziert und später ...mehr

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Pensionszusagen: Anknüpfen an eine Altersgrenze und die Folgen

Leitsatz Es ist aus körperschaftsteuerlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn die Zusage der Altersversorgung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer oder aus dem Ausscheiden aus dem Betrieb mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird, sondern vom Erreichen einer best...mehr

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Falsche Auskunft des Arbeitgebers kann Indiz für eine Diskriminierung sein

Leitsatz Wird eine Personalentscheidung gegenüber dem Arbeitnehmer unzutreffend begründet, kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung sein. Sachverhalt Eine türkischstämmige Arbeitnehmerin wurde befristet für die Zeit vom 1.2.2008 bis 31.1.2010 als Sachbearbeiterin beschäftigt. Im September 2009 teilte der Arbeitgeber ihr mit, dass eine Verlängerung oder Entfristung des Arb...mehr