Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Kollruss, AbgeltungSt auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57; Schiffers, Gewinntransfer von der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Broer, Verlustvorträge von Kö in D – Damoklesschwert für die St-Einnahmen der öff Haushalte, Wirtschaftsdienst 2010, 401; Eisgruber/Schaden, Vom Sinn und Zweck des § 8c KStG – Ein Beitrag zur Auslegung der Norm –, Ubg 2010, 73; Möhlenbrock, Perspektiven der Verlustnutzung bei Kö und deren AE, Ubg 2010, 256; Neyer, Die Konzernklausel für den Verlustabzug – Problembereiche der Ve...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.1 Rechtslage zwischen dem 1.1.2009 bis 30.6.2016

Bis zum Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016[1] galten für Erwerbe, bei denen die Steuer vor diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen: Begünstigtes Vermögen Bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen liegt begünstigtes Vermögen immer dann vor, wenn ein nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG inländischer Wirtschaftsteil oder ein nach § 159 BewG selb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Reuter, Vereinnahmung noch nicht ausgeschütteter Dividenden, BB 1978, 83; Weber, Die Konkretisierung von Gewinnbezugsrechten in Handels- und St-Recht bei Kap-Ges, StBp 1988, 179; Meilicke, Zum Zeitpunkt der Aktivierung von Dividendenansprüchen, FR 1990, 9; Kaufmann, Der Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnansprüchen aus der Beteiligung an Kap-Ges, DStR 1992, 1677; Schwedhelm, Bi...mehr

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AGS 03/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Insolvenzverwaltervergütung, insbesondere mit Zuschlägen und wie sie geltend zu machen sind (S. 97 ff.). Darüber hinaus setzt Burhoff seinen Beitrag zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren fort. Im dritten Teil geht es um die Abrechnung bei Verweisung und Zurückverweisung (S. 102 ff.). Mit der Frage, welc...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / Literaturtipps

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.2 Rechtslage ab dem 1.7.2016

Ab dem Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016 gelten für Erwerbe, bei denen die Steuer nach diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen. Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / III. Abgaben im italienischen Steuersystem

Rz. 19 Das italienische Steuersystem setzt sich, vergleichbar mit dem deutschen Steuersystem, aus Steuern, Gebühren und Beiträgen zusammen. 1. Direkte und indirekte Steuern in Italien Rz. 20 Das italienische Besteuerungssystem kennt direkt und indirekte Steuern. a) Direkte Steuern Rz. 21 Zu den wichtigsten direkten Steuern in Italien zählen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3 Übertragung auf einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse

Tz. 254 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird weder ein Verzicht noch eine Abfindung des Anspruchs in Erwägung gezogen (oder sind die stlichen Nachteile zu groß), ist auch eine Übertragung der Verpflichtung auf einen externen Versorger denkbar. Hierfür kommt zB ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse in Betracht. Dies stellt uE ungeachtet der BFH-Rspr zur Abfindung eines Pension...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.6 Übertragung auf eine (Schwester-)Gesellschaft

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 In letzter Zeit wird zur "Entsorgung" von Pensionszusagen häufiger die Möglichkeit genutzt, die Verpflichtung entgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Diese Variante hat den Vorteil, dass eine hohe Einmalzahlung bei frühzeitigem Versterben des Berechtigten für die Erben nicht verloren wäre, wie dies bei Zahlungen an extern...mehr

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zfs 03/2023, Stufenklage un... / Leitsatz

1. Ein VN, der In der privaten Krankenversicherung gezahlte Beiträge zurückverlangen will, hat Anspruch auf – allein – die Erteilung von Nachtragsversicherungsscheinen aus vergangenen Jahren aus § 3 Abs. 3 VVG, wenn er darlegt und beweist, dass er über die ihm erteilten Versicherungsscheine nicht mehr verfügt. 2. Kein Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen zur Beitragsanpassu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.4 Übertragung auf eine Direktversicherung

Tz. 256 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch bei entgeltlicher Übertragung der Verpflichtung auf eine Direktversicherung ist die Pensionsrückstellung über Ertrag aufzulösen; dieser Ertrag ist stpfl. Der Versicherungsanspruch ist nämlich nach § 4b EStG – anders als bei einer Rückdeckungsversicherung – dem BV der Kap-Ges nicht zuzurechnen, soweit am Schluss des Wj hinsichtlich der ...mehr

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zfs 03/2023, Stufenklage un... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. kann, was sein mit dem Antrag zu 1 verfolgtes Auskunftsbegehren angeht, die Ausstellung der ihm im Zuge von Beitragserhöhungen erteilten Nachtragsversicherungsscheine verlangen, aber auch nur diese. 1. Ein Anspruch auf die erneute Erteilung der Nachtragversicherungsscheine ergibt sich für den Zeitraum von Juni 2014 bis zum Dezember 2018 aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VVG. N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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zfs 03/2023, Abwägung von T... / 2 Aus den Gründen:

[19] II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. In der Sache hat sie größtenteils Erfolg. [20] 1. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz im tenorierten Umfang gem. §§ 7 Abs. 1; 17 Abs. 1, 4 StVG; § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gem. § 115 Abs. 1 Sat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / c) Steuerlicher Vorteil

Rz. 20 Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

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ZErb 03/2023, Vorlassverträ... / IV. Vertragsbeispiel

Zwischen der Kreis- und Wissenschaftsstadt X, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Direktor des Archivs/Museums/Kunstfonds etc. und Frau/Herrn/Eheleute Y wird, eingedenk der Würdigung der Lebensverdienste in der Präambel, Nachstehendes vereinbart. Präambel Y, Jahrgang 19.., ist Sohn der Kreis- und Wissenschaftsstadt/Universitätsstadt/Hauptstadt X. Am …...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Haushaltsaufnahme eines volljährigen syrischen Flüchtlings

Leitsatz Nimmt eine alleinerziehende Mutter neben ihren Kindern zwei syrische Brüder, von denen einer volljährig und einer minderjährig ist, in ihren Haushalt auf, so ist die gesetzliche Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft (§ 24b Abs. 3 Satz 2 EStG) mit dem volljährigen Syrer widerlegt, wenn dieser als Mieter im Haushalt wohnt, als Mieter typischerweise nicht an der Hausha...mehr

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Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien

Kommentar In einem umfangreichen sog. Katastrophenerlass regelt das BMF die Erleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion. Im Beitrag werden die einzelnen Maßnahmen erläutert. Katastrophenerlass: Erdbeben Syrien und Türkei Die nachfolgend dargestellten steuerrechtlichen Erleichterungen gelten für Unterstützun...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RAFASt / Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Eine Steueroptimierung durch eine Vermietungsoption zur Vermeidung der Versteuerung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung ist bereits in der steuerlichen Gestaltungspraxis bekannt. Wie verhält es sich jedoch mit einem sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" zur Besteuerungsvermeidung der Kfz-Privatnut...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / V. Fazit

Gestaltungen einzig aus der Motivation heraus, steuerliche Vorteile zu erzielen, bergen stets Risiken in der steuerrechtlichen Gestaltungspraxis: neben der rein steuerrechtlichen Gestaltungserwägung sind Fragen des Zivilrechts, aber auch Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 41, 42 AO) zu beachten. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung keines der "vermeintlichen Gestaltungsmodelle" bis...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.5 Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung – Satz 4

Rz. 14 Zwar kann nach § 40 Satz 4 das Jugendamt in geeigneten Fällen die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen, soweit sie angemessen sind. Dies stellt eine Ermessensleistung dar (Winkler, in: BeckOK, SGB VIII, Stand: 1.9.2021, § 40 Rz. 12). Die Kostenübernahme für Beiträge zu einer Pflichtversicherung sind hingegen nach dem eindeutigen Wortlaut ausges...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.2 Unfallversicherung und Alterssicherung nach Satz 2

Rz. 17 Wie bei der Bemessung des Pflegegeldes in der Kindertagespflege i. S. d. § 23 Abs. 2 Nr. 3, werden nach Satz 2 auch bei der Vollzeitpflege die Kosten für die hälftigen Beiträge für eine angemessene Alterssicherung sowie die Kosten einer Unfallversicherung übernommen (Zielsetzung vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004, BT-Drs. 15/3676 S. 36)....mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Stromversorgung

Mit dem Beitrag zu den Aufwendungen eines Elektrizitätswerks für die Durchführung von Anschlussarbeiten, den ein Steuerpflichtiger anlässlich der Umstellung der Stromversorgung an das Elektrizitätswerk zur Sicherstellung seiner Stromversorgung leistet, wird kein immaterielles Wirtschaftsgut erworben.[1]mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.2 Rechtsfolge der rechtmäßigen Selbstbeschaffung

Rz. 34 Als Rechtsfolge einer zulässigen und rechtmäßigen Selbstbeschaffung sieht Satz 1 die Übernahme der erforderlichen Aufwendungen durch den Träger der Jugendhilfe vor. Sofern die Voraussetzungen i. S. v. § 36a Abs. 3 vorliegen, ist der Träger der Jugendhilfe zur Übernahme der erforderlichen Aufwendungen verpflichtet. Anspruchsberechtigter sowohl hinsichtlich Leistungen g...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Zusammenfassung

Überblick Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern gehören Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Sie unterscheiden sich von den materiellen Wirtschaftsgütern durch ihre "Unkörperlichkeit". Es handelt sich regelmäßig um "geistige Werte", wie z. B. Ideen, sowie um Rechte, wie z. B. Schutz-, Urheber- oder Lizenzrechte.[1] Als Anlagevermögen sind die immateriellen Wi...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 46 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.8.2022, L 1 KR 448/19: Zur Berücksichtigung des gezahlten Erziehungsgeldes nach § 39 bei der Ermittlung der Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 240 SGB V); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 13.12.2022, 3 O 40/19: Zum verwaltungsgerichtlichen Streitwert im Sinne des Streitwertkataloges für die Ver...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.3 Erhöhung des Pauschalbetrags im Einzelfall nach Satz 3

Rz. 25 Die Gewährung der laufenden Geldleistungen erfolgt gemäß § 39 Abs. 4 Satz 3 grundsätzlich in Form eines monatlichen Pauschalbetrags, der nach den Maßgaben des § 39 Abs. 5 näher zu bestimmen ist (zur Höhe vgl. Rz. 34 ff.), soweit nicht nach der Besonderheit des Einzelfalls abweichende Leistungen geboten sind. Dabei können abweichende Leistungen in Betracht kommen, wenn...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.12 Praxishinweise

Rz. 44a Der Pflegeeltern zufließende Erziehungsbeitrag nach § 39 Abs. 1 Satz 2 ist Einkommen i. S. der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (BGH, Beschluss v. 9.12.2020, XII ZB 191/19 mit Anm. in FamRB 2021 S. 193 und mit Anm. von Rosenzweig, FamRB 2021 S. 193 und von Götsche, jurisPR-FamR 11/2021 Anm. 7, zustimmend mit dem Hinweis, dass soweit es den für den Unterhalt des Pf...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 29.8.2013 (BGBl. I 3464) seit 1.1.2014 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Die erste Änderung erfolgte durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993. Hier fasste der Gesetzgeber Abs. 1, 2, 3 und 6 redaktionell neu. An der Grundkonzeption mit den Regeln über den notwendigen Unterhalt...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 3 Musterbewilligungsbescheid

Rz. 45 Stadt Musterstadt · Postfach 1234 · 12345 Musterstadt Gegen Zustellungsurkunde Ihr Pflegekind …, geb. … Sehr geehrte(r) … auf Antrag gewähre ich der/dem/den sorgeberechtigten Mutter/Vater/(Amts-)Vormund/Eltern Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), und zwar in Form der Gewährung von Vollzei...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Sicherstellung des Unterhalts von Kindern und Jugendlichen, die außerhalb ihres Elternhauses Hilfe zur Erziehung erhalten – das sog. Pflegegeld. Damit soll vermieden werden, dass sich der Leistungsberechtigte zur Deckung des Lebensunterhalts an das Sozialamt wenden muss ( Stähr, Hauck/Noftz, Stand: 06/2021, Werkstand: 2023, § 39 SGB VIII, Rz. 1...mehr

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Agiles Mindset / 2 Psychologie der Agilität

Wie ist Agilität aus psychologischer Sicht zu beurteilen? Welche Widersprüchlichkeiten zeigen sich und wie gehen Menschen damit um? Diesen Fragen geht Rainer Becker in seinem Beitrag "Agile (Ver-)Führung – Psycho-Logie eines Mindset" nach. Basis des Beitrags sind 21 psychologische Tiefeninterviews zur Fragestellung, wie Agilität auf die Psyche wirkt und welche Bilder und Ges...mehr

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Agile Methoden für die Zusa... / 3 Zusammenfassung und Bewertung

Dieser Beitrag hat einen Überblick über die konkrete Ausgestaltung von Agilität im Finanzbereich gegeben. Abschließend lassen sich folgende Punkte festhalten: Agile Methoden können helfen, gewisse Prozesse im Finanzbereich effizienter und/oder effektiver abzuwickeln, was zu Qualitätsgewinnen und Kosteneinsparungen führen kann. Agile Prinzipien, Werte und Leitsätze führen zu ei...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Lösungsmögl... / 2.3.3.2 Energieverbrauch

Neben der Schaffung einer nachhaltigen Unternehmenskultur ist auch der Energiebereich eine gute Einstiegsmöglichkeit. Nicht nur, dass hier der Druck für nahezu alle Unternehmen hoch ist, sowohl Verbrauch als auch Kosten in den Griff zu bekommen. Es handelt sich wie bei der Kultur um ein "übergreifendes" Thema, da im gesamten Betrieb, in allen Abteilungen, Energie verbraucht ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Lösungsmögl... / Zusammenfassung

Überblick Ohne Nachhaltigkeit bzw. nachhaltiges Wirtschaften wird es für alle Unternehmen künftig kaum mehr möglich sein, sich am Markt zu behaupten. Nachhaltigkeit erfordert unter Umständen, Geschäftsmodelle zu überarbeiten und anzupassen, um zukunftsfähig zu bleiben, was mit hohem Aufwand verbunden sein kann. Doch die nötigen Veränderungen bergen auch Chancen, die von den ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Lösungsmögl... / 3 Fazit und Ausblick

Nachhaltiges Wirtschaften wird für Unternehmen überlebenswichtig. Schon heute spüren immer mehr Unternehmen, dass sie von verschiedenen Seiten, z. B. von Kunden und anderen Geschäftspartnern, zu mehr nachhaltigem Wirtschaften gedrängt werden. Die vollständige Umsetzung ist durchaus mit Aufwand verbunden. Nachhaltigkeit bietet aber auch Chancen. Wer weniger Ressourcen verbrau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Agile Methoden für die Zusa... / 4 Literaturverzeichnis

Haufe Controlling Office Online, Meier/Bucher, HI14049630, Stand: 23.10.2020 Klaus, Agility and the Fish – Agile and non-agile parts of organizations are working together in the era of digital transformation, 2018 IT-Agile, Was ist ein agiles Mindset?, 2022, https://www.it-agile.de/agiles-wissen/agile-arbeit/was-ist-ein-agiles-mindset, Abrufdatum 10.08.2022 Schäffer/Weber, Cont...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liberating Structures: Über... / 2.3 Erfolg teilen mit Appreciative Interviews

Die positive Energie eines Teams kann mit dieser Methode besonders gut entfacht werden. Ob zu Beginn eines Projekts, in kritischen Phasen eines Prozesses oder in besonders emotionalen Situationen eines Teams in einer Reorganisation – die Fokussierung auf Erfolgsgeschichten und deren Ursachen, in der Vergangenheit oder in der Zukunft, können das erfolgsentscheidende Momentum ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerliche Behandlung der Beiträge

Rz. 10 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ArbG-Anteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind in dem gleichen Umfang steuerfrei, wie sie der ArbG aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zu tragen hat (§ 3 Nr 62 Satz 1 EStG). Eigentlich gehören die ArbG-Anteile ohnehin nicht zum > Arbeitslohn; § 3 Nr 62 EStG hat insoweit lediglich deklaratorische Bedeutung (BFH 199, 524 = BStBl 200...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Hinweise zu den Beiträgen

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für abhängig Beschäftigte besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung (> Rz 1). Der in der GRV beitragspflichtige Personenkreis wird in §§ 1ff SGB VI bestimmt. Versichert sind im Wesentlichen die beitragspflichtigen Beschäftigen; das sind die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung Beschäftigten (v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Beiträge und ihre steuerliche Behandlung

I. Hinweise zu den Beiträgen Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für abhängig Beschäftigte besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung (> Rz 1). Der in der GRV beitragspflichtige Personenkreis wird in §§ 1ff SGB VI bestimmt. Versichert sind im Wesentlichen die beitragspflichtigen Beschäftigen; das sind die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausstattung

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Aufwendungen der Eltern für die im bürgerlichen Recht definierte Ausstattung/Aussteuer ihres Kindes (> Rz 2) gehören grundsätzlich zu dem für die Besteuerung des Einkommens unbeachtlichen Vermögensbereich (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 21, Rz 75 Vermögensbereich). Sie sind nur in überaus engen Grenzen als außergewöhnliche Belastungen unte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Unterschiede zwischen beitragspflichtigem Arbeitsentgelt und steuerpflichtigem Arbeitslohn

Rz. 25 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen > Arbeitsentgelt (> Rz 8). Steuerpflichtige Zuwendungen an ArbN, die > Arbeitslohn sind, gehören idR auch zum Arbeitsentgelt iSd SozVers (vgl §§ 14 und 17 SGB IV). Deshalb sind LSt und SV-Beitrag grundsätzlich nach der gleichen > Bemessungsgrundlage zu berechnen. R...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Weitere Einzelfälle zu § 34 Abs 2 Nr 4 EStG

Rz. 89 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei ArbN ist es ohne Bedeutung, ob sie ihre Arbeitsleistung tatsächlich erbringen (vgl BFH 133, 375 = BStBl 1981 II, 707; > Arbeitslohn Rz 39). Deshalb können auch Gehaltsvorauszahlungen, die mehrere Jahre betreffen, tarifbegünstigt sein (BFH 99, 381 = BStBl 1970 II, 683). Als Vorauszahlung ist ebenfalls die Ablösung einer Werkspension bei E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches zum Verfahren

Rz. 48 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Der LSt-Abzug von netto gezahlten sonstigen Bezügen richtet sich ebenfalls nach § 39b Abs 3 EStG. Deshalb gelten die Erläuterungen zu > Rz 20–47; Besonderheiten ergeben sich daraus, dass die LSt auf den Nettobezug aus dem > Arbeitslohn (Bruttobezug) berechnet werden muss, der nach Abzug der LSt den Nettobetrag ergibt. Als sonstiger Bezug ist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zusammenballung von Entschädigungen gemäß § 24 Nr 1, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG

Rz. 96 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zu § 24 Nr 1 Buchst a und Buchst b EStG: "Außerordentlich" idS sind solche > Einkünfte (> Rz 10 ff) grundsätzlich nur dann, wennmehr