Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.5 Dienst- und Arbeitsverhältnisse (Abs. 4 Satz 9)

Rz. 28a Der mit Art. 1 Nr. 3 Buchst. b bb des Gesetzes über die Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) mit Wirkung zum 1.1.2009 in Abs. 4 angefügte Satz 9 verweist für den Fall der Schließung einer BKK auf die entsprechende Anwendung von § 164 Abs. 2 bis 4 , allerdings mit der Maßgabe, dass § 164 Abs. 3 Satz 3 nur für...mehr

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Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 2.2 Umfang der staatlichen Haushaltskontrolle

Rz. 5 Der Umfang der Aufsicht erstreckt sich im Rahmen der Rechtsaufsicht auf die Beachtung von Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht (vgl. hierzu Komm. zu § 87). Auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich die Aufsicht auch auf den Umfang und die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen (§ 87 Abs. 2). Weiteres Bean...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Bauchowitz/Kraft, Analyse der Abwicklung von gesetzlichen Krankenkassen per sozialrechtlicher Schließung oder per Insolvenzverfahren, ZVersWiss 2017 S. 425. Boemke, Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 12.3.2013, B 1 A 1/12 R, SGb 2014 S. 92. Bohlen-Schöning, Rechtliche Stellung der Mitarbeiter bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, KrV 2011 S. 85. dies., Die ge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufhebung der Grunderwerbsteuer: Anspruch auf Rückgängigmachung eines grunderwerbsteuerbaren Rechtsgeschäfts bei Wohnflächendifferenzen

Leitsatz 1. Wird nach abgeschlossenem und durchgeführtem Kauf- oder Werkvertrag über eine Wohnimmobilie die Nichtfestsetzung, Aufhebung oder Änderung der Grunderwerbsteuer auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG beantragt, so muss die Nichterfüllung von Vertragsbedingungen zivilrechtlich einen gesetzlichen oder vertraglichen Rechtsanspruch auf Rückgängigmachung des Grunds...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage

Leitsatz 1. Einfuhren, die zum Entstehen der Einfuhrumsatzsteuerschuld führen, sowie die Verwendung von Energieerzeugnissen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme unter den einen Steuerentlastungsanspruch auslösenden Bedingungen sind jeweils Rechtshandlungen i.S. des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO i.V.m. § 129 Abs. 1 InsO. 2. Die Herstellung einer Aufrechnungslage durch Recht...mehr

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Sommer, SGB V § 90a Gemeins... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bildung des gemeinsamen Landesgremiums ist eine Option, die in einem Bundesland wahrgenommen werden kann, aber nicht umgesetzt werden muss (vgl. "kann" in Abs. 1 Satz 1). Ob die Option realisiert wird, hängt u. a. davon ab, ob und wie bisher ein gemeinsames, untereinander abgestimmtes und abgestuftes Versorgungsverhalten von den Verantwortungsträgern praktiziert wi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie

Leitsatz 1. Die Einzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen auf einen nicht zertifizierten Bausparvertrag stellt auch dann eine förderschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG dar, wenn infolge der hierdurch ermöglichten früheren Zuteilung der Bausparsumme erreicht werden soll, ein Darlehen zur Immobilienfinanzieru...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vorsteuerabzug einer Holding (Konzeptionskosten einer Holdingstruktur) bei angeblicher Dienstleistungskommission

Leitsatz 1. Die Finanzgerichte sind an eine ausdrückliche Billigkeitsentscheidung des Finanzamts, dass eine Gesellschaft nicht als Organgesellschaft zu behandeln ist, gebunden. 2. Um die Unternehmenseigenschaft einer Holdinggesellschaft zu begründen, müssen ihre steuerbaren Ausgangsleistungen an ihre Tochtergesellschaften grundsätzlich keine besondere "Eingriffsqualität" aufw...mehr

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Dingliche Wirkung eines Grundsteuermessbescheids

Leitsatz Der notwendige Inhalt eines Grundsteuermessbescheids – der Grundsteuermessbetrag, der Einheitswert und die Steuermesszahl – bindet auch den Rechtsnachfolger (sog. dingliche Wirkung des Grundsteuermessbescheids). Wird eine Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags nach einer Zurechnungsfortschreibung des Einheitswerts durchgeführt, beschränkt sich die Neuveranlagung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Beerdigungskosten

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Reicht der Nachlass zur Bestreitung der Beerdigungskosten nicht aus (FG Köln EFG 2011, 242; s auch FG Münster EFG 2014, 44), kann ag Belastung nicht aus rechtlichen – so BFH (BFH BStBl III 1958, 290; BStBl II 1986, 745; 1987, 715) –, sondern allenfalls aus sittlichen Gründen in Betracht kommen, wobei nach Ansicht des BFH BStBl III 1952, 298 d...mehr

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Versagung Vorsteuerabzug bei Steuerhinterziehung durch sogenannte Umsatzsteuerkarusselle

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg hat dem EuGH die Frage zur Auslegung des Begriffs "Lieferkette" im Zusammenhang mit der Versagung des Vorsteuerabzugs in Missbrauchsfällen bei Kenntnis bzw. Kennenmüssen von einer auf einer vorhergehenden Umsatzstufe begangenen Steuerhinterziehung vorgelegt. Sachverhalt Die klagende Getränkegroßhändlerin machte für die Streitjahre 2009 und 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.4.2.1 Zulässigkeit des Einspruchs

Rz. 29 Die Verböserung nach § 367 Abs. 2 S. 2 AO kann ausschließlich in der Einspruchsentscheidung erfolgen, die damit dem Verwaltungsakt einen anderen Inhalt gibt. Dies setzt voraus, dass der Einspruch anhängig und auch zulässig ist und die Finanzbehörde in die materielle Prüfung des Verwaltungsakts eintreten durfte.[1] Demgemäß hindert ein Teilabhilfebescheid, der das Eins...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.8.1.7 Pfändungsmuster: Gefangenenansprüche mit Ausnahme von Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Berlin

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.8.1.6 Pfändungsmuster: Gefangenenansprüche in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Berlin

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 7 Als nicht vertretbare Handlungen kommen in Betracht (übersichtlich Goebel/Goebel, § 11 Rn. 66): Auszahlungsanweisung an Anwalt zur Rückzahlung des vom Gläubiger auf dessen Geschäftskonto eingezahlten Geldes (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.10.2011, 16 W 120/11, Juris; BGH, JurBüro 2008, 104). Verpflichtung zur Gewährung häuslicher Krankenpflege (LSG Berlin Brande...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Ermittlung des Nettoeinkommens (Nr. 1)

Rz. 3 Die pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens werden anhand des Nettolohnes ermittelt. Es ist danach nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, den pfändbaren Betrag selbst zu bestimmen. Diese Aufgabe wird gemäß § 850c Abs. 3 Satz 2 ZPO durch Bezugnahme auf die Tabelle im Anhang zu § 850c und die ergänzende Anwendung des § 850e dem Drittschuldner übertragen. Durch eine sol...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Anwendungsbereich der Norm erstreckt sich nach dem Wortlaut gegen den Bund bzw. ein Bundesland sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Hierzu zählen auch Landkreise als Gebietskörperschaften. § 15 Nr. 3 EGZPO lässt anderweitige landesrechtliche Vorschriften zu. Dort sind zwar wörtlich nur Gemeinden und Gemeindeverbände genannt, wobei ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Erfolglose Pfändung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Die Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft besteht auch dann, wenn durch den Pfändungsversuch voraussichtlich keine "vollständige Befriedigung" zu erreichen sein wird (Abs. 1 Nr. 2). Eine solche kann nur Leistung auf die titulierte Forderung sein, wegen der der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt. Bei Vollstreckung wegen einer Teilforderung daher nur diese Tei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Pfändung

Rz. 2 Die Pfändung des Herausgabeanspruchs oder des Anspruchs auf Leistung einer beweglichen körperlichen Sache erfolgt nach den für die Geldforderungen geltenden Bestimmungen (§§ 846, 828 bis 845 ZPO) durch Pfändungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts. Die notwendige Bestimmung des zu pfändenden Herausgabeanspruchs verlangt die genaue Bezeichnung der Gegenstände, die herau...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung

Rz. 10 Abs. 2 verbietet eine Vollstreckung in Sachen, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Schuldners unentbehrlich sind oder deren Veräußerung ein öffentliches Interesse entgegensteht; Unpfändbar sind z. B. Gegenstände aus dem Verwaltungsvermögen (BVerfG, NJW 1983, 2766). Insbes. für Kunstschätze wird angenommen, dass i. S. d. Abs. 2 Satz 1 ein öffentliches Inter...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Als vertretbare Handlungen kommen i. d. R. Werk- oder Dienstleistungen (soweit letztere nicht unter § 888 ZPO fallen) vor (ausführlich hierzu Goebel/Goebel, § 11 Rn. 10), so z. B.: Abnahme einer Kaufsache (OLG Köln, MDR 1975, 586), der Anspruch auf Vernichtung von Fotomaterial, das sich im Besitz des Schuldners befindet (OLGR Frankfurt, 2006, 935; ausgeschlossen wäre ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzungen

Rz. 4 Die Norm setzt den Gewahrsam des Gläubigers oder eines Dritten im Zeitpunkt der Pfändung voraus. Nur dieser entscheidet über die Wirksamkeit eines Pfandrechts (AG Balingen, DGVZ 1995, 27). Dritter ist, wer nach dem Titel bzw. Vollstreckungsklausel weder Schuldner noch Gläubiger ist. Dritter kann auch der Gerichtsvollzieher sein (AG Rheine, JurBüro 1983, 1416; LG Kleve,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Fiktionswirkungen

Rz. 9 Im Fall des Satz 1 gilt die Willenserklärung mit der Rechtskraft des Urteils, im Fall des Satz 2 mit Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung als abgegeben (so im Ergebnis OLG München, Beschluss v. 20.2.2012, 34 Wx 6/12 – Juris). Ein vorläufig vollstreckbares Urteil ist nicht ausreichend (OLG München, Beschluss v. 28.1.2014, 34 Wx 508/13 – Juris). Eine einstweilige ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Dem Schutzzweck der §§ 850 bis 850h unterliegt Arbeitseinkommen in Form von Lohn bzw. Gehalt. Sonstige Vergütungen werden durch § 850i ZPO geschützt, Geldforderung auf Konten aus Dienst- bzw. Arbeitseinkommen gg. Geldinstitute nach §§ 850k, 850l ZPO, Barzahlungen nach § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO. Anwendung finden die §§ 850 ff. ZPO bei jeder Zwangsvollstreckung wegen Geldfo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 6 Da die Voraussetzungen für den Erlass des Haftbefehls bereits mit dem Nichterscheinen des Schuldners im Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft erfüllt sind, hat der Gerichtsvollzieher, nachdem er die Voraussetzungen der Haftanordnung geprüft hat (Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung bzw. des Auskunftsverfahrens), den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zusammen mit s...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.3 Dritter als Mitbesitzer

Rz. 24 Aus einem Räumungstitel gegen den Schuldner als Mieter einer Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen einen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist (BGH, ZAP EN-Nr. 790/2004 = NJW 2004, 3041 = JurBüro 2005, 55; AG Wuppertal, DGVZ 2010, 158; KG Berlin, OLGZ 1994, 479; OLG Oldenburg (Oldenburg), NJW-RR 1994, 715; OLG Köln, DGVZ 1997, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.3 Stellung des Vollstreckungsschuldners

Rz. 93 Wird eine Geldforderung gepfändet, hat das Gericht gemäß § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten (Inhibitorium; Verstoß führt zur relativen Unwirksamkeit; §§ 135, 136 BGB; vgl. Rz. 58 f.). Die Pfändung bewirkt eine Beschlagnahme (Verstrickung) und begründet für den Gläubiger ein Pfandrecht. D...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Kosten – Gebühren

Rz. 226 An Gerichtskosten entsteht eine Festgebühr von 20 EUR gem. Nr. 2111 KV GKG. Hierfür besteht Vorschusspflicht gem. § 12 Abs. 6 GKG. Dies gilt nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829a ZPO. Die Vorschusspflicht entfällt ebenso bei arbeitsgerichtlichen Titeln (vgl. § 11 GKG). Innerhalb des Rechtszuges gelten mehre...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 3 Das Verteilungsverfahren tritt ein, wenn ein aufgrund Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 bis 863 ZPO) hinterlegter Geldbetrag zur Befriedigung der beteiligten Gläubiger nicht ausreicht. Insofern erstreckt sich der Anwendungsbereich der Norm zum einen auf die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers in den Fällen der §§ 827 Abs. 2, 3, 854 Abs. 2, 3 ZPO sowi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.2 Volljährige Kinder

Rz. 23 Gleiches wie bei minderjährigen Kindern gilt für ein volljähriges Kind, das weiter in der elterlichen Wohnung lebt und Gemeinschaftseinrichtungen mitbenutzt. Hier ist von einer fortdauernden Mitbenutzung ohne eigenen Besitzwillen auszugehen. (AG Ludwigshafen, WuM 2010, 45; OLG Hamburg, MDR 1991, 453; vgl. im Ergebnis ebenso AG Wuppertal, Vollstreckung effektiv 2014, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 4 Die Vermögensauskunft als ein Verfahren der Zwangsvollstreckung setzt das Vorliegen der allgemeinen und ggf. besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen hinsichtlich der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung voraus (Titel, Klausel, Zustellung, Sicherheitsleistung, Kalendertag, Wartefrist etc.; ggf. Zurückweisung eines Vollstreckungsschutzantrages; vgl. LG Düsseldo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Internationale Zuständigkeit

Rz. 16 Nach Abs. 2, 1. Alt. ist die deutsche internationale Zuständigkeit begründet, wenn der Vollstreckungsschuldner seinen Wohnsitz in der BRD hat. Soweit der Wohnsitz des Vollstreckungsschuldners im Ausland liegt, ist die zuständigkeitserweiternde Vorschrift des Abs. 2, 2. Alt. anzuwenden. Danach ist die internationale Zuständigkeit auch dann begründet, wenn der Drittschu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Gegenstand des Titels / Anwendungsbereich

Rz. 3 Die nach dem Titel zu erbringende Leistung muss in der Abgabe einer Willenserklärung bestehen (OLG Braunschweig, 2.6.1958 – 2 W 82/58 – n. v.; zu Prozessvergleichen und vollstreckbaren Urkunden vgl. Rz. 2). Die Erklärung muss hierbei einen bestimmten Inhalt haben, die notfalls durch Auslegung zu ermitteln ist (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 28.8.2014 – 5 W 56/14 –, juri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.8.1.5 Geldentschädigungsansprüche

Rz. 158 Die Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen durch den Staat ist unzulässig (BGH, WM 2011, 1141 = NJW-RR 2011, 959 = MDR 2011, 882 = GuT 2011, 168 = Rpfleger 2011, 535 = JurBüro 2011, 497 = DGVZ 2012, 124 = FamRZ 2011, 1145 = StRR 2011, 247 = StV 2012, 170). Rz. 159 Zuständig für den Erlass des Pfändungs- ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.1 Antrag

Rz. 21 Die Eintragung erfolgt durch das Grundbuchamt, in dessen Bezirk das Grundstück oder grundstücksgleiche Recht liegt. Erforderlich hierfür ist ein wirksamer Antrag (Abs. 1), der bereits zu den Vollstreckungsvoraussetzungen gehört. Er ist zugleich auch Wirksamkeitsvoraussetzung der Eintragung; fehlt er, führt eine dennoch eingetragene Zwangssicherungshypothek zur Unricht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Antrag

Rz. 9 Das Verfahren wird nur auf Gläubigerauftrag hin betrieben (§ 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Den Antrag können auch nach § 10 RDG registrierte Inkassounternehmen stellen (§ 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO; zur alten Rechtslage vgl. LG Bremen, MDR 2001, 351; AG Hamburg-Blankenese, MDR 2000, 663; AG Zerbst, DGVZ 2000, 172; Nies, MDR 2000, 625; Musielak/Voit, § 900 Rn. 3 m. w. N.; LG Frankfu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Vollstreckungsschuldner

Rz. 19 Wer Vollstreckungsschuldner im Sinne des Abs. 1 ist, beurteilt sich nach § 750 Abs. 1 ZPO. Danach kann die Zwangsvollstreckung nur gegen eine Person begonnen werden, die im Titel und in der Vollstreckungsklausel als Vollstreckungsschuldner bezeichnet ist. Das Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung der Schuldner im Vollstreckungstitel oder in der Vollstreckungsklausel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.3 Inhalt des Ermächtigungsbeschlusses

Rz. 14 Die Entscheidung nach § 887 ZPO ergeht durch zuzustellenden (§§ 329 Abs. 3 , 176 ZPO) Beschluss (vgl. § 891 Satz 1 ZPO). Der Schuldner ist zwingend zu hören (§ 891 Satz 2 ZPO). Der Beschluss hat genau die Handlung zu bezeichnen, zu deren Ersatzvornahme der Gläubiger oder ein von diesem zu beauftragender Dritter (z. B. Handwerker, Buchprüfer etc.) ermächtigt wird. I.d....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Klageverfahren

Rz. 2 Die Klage auf Hinterlegung von Geld kann jeder Gläubiger stellen, dem der Anspruch zur Einziehung oder an Zahlungs statt überwiesen wurde (LG München I, Urteil v. 15.2.2012, 15 O 9246/11 - Juris m. w. N.). Ist eine Klage erhoben, kann sich ein anderer Pfändungsgläubiger der Klage als notwendiger Streitgenosse anschließen (Abs. 2). Voraussetzung für eine Klage eines Gläu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Rechtsbehelfe

Rz. 31 Gegen den Beschluss nach Abs. 1 ist sowohl für den Gläubiger (bei Ablehnung) als auch für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben (§ 793 ZPO). Sie hat aufschiebende Wirkung (BGH, WM 2011, 2331 = NJW 2011, 3791 = MDR 2011, 1503 = JurBüro 2012, 104). Rz. 32 Die Frage, ob die aufschiebende Wirkung, die eine Beschwerde gegen die Festsetzung eines O...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO Vorwort

Vorwort Da der Gesetzgeber und die Gerichte seit der letzten Auflage aus dem Jahr 2015 nicht untätig waren, haben sich die Autoren und der Verlag veranlasst gesehen, Mitte des Jahres 2019 die 8. Auflage des bewährten Standardkommentars aufzulegen. Eingearbeit sind die zahlreichen Gesetzesänderungen die (auch) das Recht der Zwangsvollstreckung betroffen haben wie z. B.: Gesetz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Inhalt der Vermögensauskunft

Rz. 21 Die Vermögensauskunft muss so beschaffen sein, dass der Gläubiger sämtliche Auskünfte erhält, die er üblicherweise benötigt, um Maßnahmen zur Befriedigung treffen zu können (AG Bremen, JurBüro 2018, 275). Der Schuldner muss daher sein gesamtes gegenwärtiges Aktivvermögen im In- und Ausland (Heß, Rpfleger 1996, 89; LG Stade, Rpfleger 1984, 423) darlegen. Anzugeben sind...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift ist anwendbar, wenn der Schuldner als natürliche oder juristische Person (BVerfG, NJW 1967, 195 = BVerfGE 20, 323 = MDR 1967, 187 = JZ 1967, 171 = Rpfleger 1967, 139) zu einer Unterlassungs- oder Duldungshandlung verpflichtet wurde. Als Titel kommen sowohl Urteile als auch eidesstattliche Versicherungen, v.a. im Urheber- und Wettbewerbsrecht, vollstreckb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 8 Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Vollstreckungsschuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13 bis 19 ZPO) hat (Abs. 2 Halbs. 1). § 764 Abs. 2 ZPO, wonach das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die Vollstreckungsmaßnahme stattfinden soll, ist wegen der speziellen Bestimmung des Abs. 2 nicht einschlägig (OLG Jena 2001, 62 = InVo 2001, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Vollzug einer einstweiligen Verfügung (Absatz 5)

Rz. 13 Beim Vollzug einer einstweiligen Verfügung bedarf es nicht der Anzeige und der Einhaltung der Wartefrist (Abs. 5). Die Pfändungsverbote des Abs. 2 sind allerdings auch hier zu beachten (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 17.7.2017, L 18 AS 1423/17 B ER – Juris).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Durchführung der Räumungsvollstreckung (Absatz 2 – 4)

Rz. 33 Das Verfahren des Gerichtsvollziehers ist in § 128 GVGA geregelt. Gem. § 128 Abs. 1 Satz 2 GVGA soll der Gerichtsvollzieher den Schuldner auffordern, eine Anschrift zum Zwecke von Zustellungen oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Die Zeit – Tag und Stunde – der beabsichtigen Räumung soll rechtzeitig mitgeteilt werden. Insbesondere wegen der Zweiwochenfr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kostenentscheidung

Rz. 27 Gem. § 891 Satz 3 ZPO hat der Beschluss eine Kostengrundentscheidung zu enthalten. Dies gilt zumindest dann, wenn sich ein Antrag vor einer gerichtlichen Entscheidung erledigt. Gegenüber der allgemeinen Regelung der Kostentragungspflicht in Zwangsvollstreckungsverfahren gem. § 788 ZPO ist bei Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO hinsichtlich der Kostenfolge da...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten/Gebühren/Streitwert

Rz. 23 An Gerichtskosten fällt gem. Nr. 2111 KV GKG eine Festgebühr von 20 EUR an. Entstehende Auslagen (Sachverständigenkosten) sind gesondert zu erstatten (Nr. 9005 KV GKG). Die Höhe der Kostenvorschussvorauszahlung nach Abs. 2 für eine sachverständige Erstellung eines Buchauszugs (hier zur Ermittlung von Provisionsansprüchen einer Telefonverkäuferin) ist nicht unangemesse...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Bestimmtheitsgrundsatz

Rz. 34 Unabhängig davon, dass der BGH (Vollstreckung effektiv 2016, 152) eindeutig festgestellt hat, dass das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, eine von dem Gläubiger vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gemäß § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen, da materiellrechtliche Fragen einer Prüfung durch das Vollstreckungsgericht im streng f...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Verurteilung zur Kostenvorschusszahlung

Rz. 16 Gemäß Abs. 2 kann dem Schuldner die Pflicht zur Vorauszahlung der Kosten, die durch die Vornahme der Handlung entstehen, auferlegt werden. Die Verurteilung zur Zahlung eines Kostenvorschusses stellt eine Vollstreckungsmaßnahme dar, die mit einer gegen den titulierten Anspruch selbst gerichteten Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO nicht überprüft werden kann. Haben...mehr