Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Vorbemerkung

Rz. 25 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung). Bei dieser Besteuerungsart, die im UStG die Regel ist (§ 16 Abs. 1 S. 1 UStG), entsteht die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgefüh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4.2 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 84 Die Vorschrift setzt voraus, dass das Entgelt bzw. Teilentgelt in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Vorschüssen o. Ä. vereinnahmt wird, bevor der Umsatz ausgeführt wird. Wird eine Leistung ausgeführt, bevor die mit einer Anzahlungs- oder Vorausrechnung angeforderte Zahlung eingeht, so muss die Versteuerung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.5 Vorsteuer-Rückforderungsansprüche in der Insolvenz

Rz. 157 Lehnt in der Insolvenz des Vorbehaltskäufers der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrags ab, so ist der Vorbehaltsverkäufer zur Aussonderung[1] berechtigt. Die Aussonderung führt zur Rückgängigmachung der Lieferung und damit zum Anspruch des FA auf Rückforderung der vom Vorbehaltskäufer geltend gemachten Vorsteuer. [2] Dieser Vorsteuer-Rückforderungsanspruch des...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Ausführung der Leistung

2.1.2.1 Lieferungen Rz. 28 Da § 13 UStG nichts dazu sagt, wann eine Leistung ausgeführt ist, muss insoweit auf die Bestimmungen des § 3 UStG zurückgegriffen werden. Eine Lieferung ist danach ausgeführt, sobald dem Abnehmer die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand verschafft worden ist (§ 3 Abs. 1 und 7 UStG; vgl. dazu im Einzelnen § 3 Abs. 1 UStG). Beim Beförderu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 54 Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG, wonach bei der Soll-Besteuerung die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, gilt gem. S. 2 auch für Teilleistungen. Eine Teilleistung liegt nach S. 3 vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Teilleistungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2 und 3 UStG)

2.1.3.1 Allgemeines Rz. 54 Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG, wonach bei der Soll-Besteuerung die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, gilt gem. S. 2 auch für Teilleistungen. Eine Teilleistung liegt nach S. 3 vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Ist-Versteuerung von Anzahlungen usw. (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG)

2.1.4.1 Inhalt und Tragweite der Vorschrift Rz. 81 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG entsteht im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten die Steuer in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgelts (Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen) vor Ausführung der Leistung oder Teilleistung gezahlt wird, bereits mit Ablauf des Voranmeldungs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.4 USt bei abgesonderter Befriedigung

Rz. 155 Verwertet der Insolvenzverwalter eine bewegliche Sache freihändig, an der ein Absonderungsrecht besteht, erbringt der Insolvenzverwalter eine Leistung an den Sicherungsnehmer. Die Verwertungskostenpauschale ist Entgelt für eine Leistung des Insolvenzschuldners – vertreten durch den Insolvenzverwalter – an den Sicherungsnehmer.[1] Bei der Veräußerung eines Grundstücks...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.2 Einzelfälle zur Abgrenzung von Teilleistungen

Rz. 63 Ärzte: Die Leistungen eines Arztes sind regelmäßig Teilleistungen entsprechend der Zahl der Konsultationen. Wird nach Quartalen abgerechnet, so liegen quartalsweise erbrachte Teilleistungen vor.[1] Entsprechendes muss auch für die Leistungen von Zahnärzten und Tierärzten gelten. Nach Meinung des Hessischen FG[2] sind aber die einzelnen Leistungen eines Zahnarztes anlä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 12 § 13 Abs. 1 UStG regelt nicht die Voraussetzungen der Entstehung der USt, sondern unter Hinweis auf § 16 UStG lediglich den Zeitpunkt der Entstehung der USt. Materiell-rechtlich hängt die Entstehung der USt in allen Fällen des § 13 Abs. 1 UStG von der Verwirklichung der in dieser Vorschrift aufgeführten Tatbestände ab. Dabei ist eine Steuerfestsetzung durch das FA ebe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.1 Lieferungen

Rz. 28 Da § 13 UStG nichts dazu sagt, wann eine Leistung ausgeführt ist, muss insoweit auf die Bestimmungen des § 3 UStG zurückgegriffen werden. Eine Lieferung ist danach ausgeführt, sobald dem Abnehmer die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand verschafft worden ist (§ 3 Abs. 1 und 7 UStG; vgl. dazu im Einzelnen § 3 Abs. 1 UStG). Beim Beförderungs- und Versendung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.2 Sonstige Leistungen

Rz. 33 Dass weder § 13 UStG noch § 3 UStG etwas darüber sagen, zu welchem Zeitpunkt eine sonstige Leistung ausgeführt ist, liegt wohl daran, dass eine exakte positive Definition des Begriffs der sonstigen Leistung nicht möglich ist (§ 3 Abs. 9 UStG). Deshalb ist auch keine allgemeingültige Bestimmung des Leistungszeitpunkts, der für die Entstehung der Steuer maßgebend ist, m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.3 Leistungen in der Bauwirtschaft

Rz. 40 In der Bauwirtschaft werden Werklieferungen und Werkleistungen im Allgemeinen nicht in Teilleistungen, sondern als einheitliche Leistungen erbracht.[1] Bei sonstigen Leistungen, insbesondere Werkleistungen, entsteht die Steuer im Zeitpunkt ihrer Vollendung, die häufig mit dem Zeitpunkt der Abnahme zusammenfällt. Die in der Bauwirtschaft regelmäßig vor Ausführung der L...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2.1 Insolvenz des Bauunternehmers

Rz. 146 Nach Auffassung des BFH[1] ist für die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt die USt auf das zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens halbfertige Bauwerk entsteht und welcher insolvenzrechtlichen Behandlung sie unterliegt, das Verhalten des Insolvenzverwalters maßgebend. Dabei hat der Insolvenzverwalter gem. § 103 Abs. 1 InsO ein Wahlrecht, entweder den Vertr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Vereinnahmung des Entgelts

Rz. 100 Im Umsatzsteuerrecht richtet sich die Vereinnahmung nach Grundsätzen, die z. T. vergleichbar sind mit den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zum Zufluss von Einnahmen i. S. v. § 11 Abs. 2 EStG. Eine Vereinnahmung des Entgelts liegt vor, wenn dem Unternehmer das Entgelt in der Weise zugeflossen ist, dass er wirtschaftlich darüber verfügen kann. Es ist nicht erford...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.4 Weitere Einzelfälle

Rz. 45 Bedingt-Geschäfte: Bei den im Buchhandel üblichen Bedingt-Geschäften fehlt es nach Ansicht des BFH[1] vor der Erteilung der endgültigen Rechnung, d. h. vor einer Übernahmeerklärung durch den Buchhändler oder vor einem Weiterverkauf durch den Buchhändler, an einer Entgeltvereinbarung. Bis dahin ist der ganze Liefervorgang noch in der Schwebe. Die Steuerschuld des Verla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 1.1 Lohnsteuer

Geschenke des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, weil Geschenke aufgrund des Dienstverhältnisses gegeben werden, selbst wenn Auslöser für das Geschenk der Eintritt eines persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers sein sollte. Deshalb unterliegt der Wert des Geschenks dem Lohnsteuerabzug nach den Vorschriften, die für sonstige Bezüge g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 2.1 Geschenke von geringem Wert (bis zu 50 EUR)

Unter folgenden Voraussetzungen ist der Vorsteuerabzug bei betrieblich veranlassten Geschenken an o. g. Personenkreis zulässig: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen (einschließlich Geldgeschenken) an einen Empfänger dürfen zusammengerechnet 50 EUR pro Kalenderjahr (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Zuwendungen müssen ordnungsgem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 4 Schenkung von aufgrund von Sponsoring-Verträgen erhaltenen Eintrittskarten zu VIP-Logen etc.

Beim Abschluss von Sponsoring-Verträgen erhält der sponsernde Unternehmer von dem Werbung betreibenden Unternehmer (z. B. Verein) neben den üblichen Werbeleistungen häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen, z. B. in Sportstätten. Hier kann die Paketzahlung des Sponsors wie folgt aufgeteilt werden[1]: 40 % für die erhaltene Werbeleistung und jeweils 30 % für die erhaltene Bewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 2.2 Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Geschenke

Nicht abzugsfähig ist die Vorsteuer bei ertragsteuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähigen Geschenken[1], die pro Empfänger und Jahr mehr als 50 EUR (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) betragen.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliches Überschreiten der 50 EUR-Grenze durch weitere Geschenke Der Maschinenhersteller M schenkt seinem Geschäftsfreund G zur Hochzeit im April 04 ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschluss der Buchwertüber... / 4. BVerfG klärt: Erweiternde Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich

Jetzt hat das BVerfG entschieden, dass eine erweiternde Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich ist. Auch das BVerfG sieht sich aufgrund des abschließenden Gesetzeswortlauts hier an einer Buchwertfortführung gehindert:[5] Eine solche Analogie würde die Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten. Zwar vergleichbare Sachverhalte, ...: Zwar ist ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / II. Organschaft: Begründung, Handhabung, Beendigung

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist mit derjenigen im Bereich der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer nicht identisch. Ein Gewinnabführungsvertrag ist nicht erforderlich. Begründung: Die umsatzsteuerliche Organschaft wird begründet, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschluss der Buchwertüber... / 3. Anforderungen an erforderliche Neuregelung

Grds. Aufdeckung stiller Reserven? Zwar könnte der Gesetzgeber im Rahmen einer Neuregelung nun auch im Wege einer prinzipiellen Neukonzeption der steuerrechtlichen Behandlung des Transfers von WG eine grds. Aufdeckung stiller Reserven regeln. Angesichts der immensen Bedeutung der Buchwertfortführung bei Umstrukturierungsmaßnahmen erscheint dies allerdings politisch nicht ums...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung

Leitsatz 1. Die Einlösung einer unechten (umgekehrten) Umtauschanleihe mit der Andienung eines Wertpapiers durch den Emittenten erfüllt den Tatbestand der Einlösung in § 20 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuer­gesetzes (EStG) in der nach dem 31.12.2008 geltenden Fassung. 2. § 20 Abs. 4a Satz 3 Halbsatz 1 EStG findet auch auf im Einlösungszeitpunkt eingetauschte oder angediente X...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 2.1 Befreiungen im Zusammenhang mit medizinischem Bedarf

Bei unentgeltlicher Bereitstellung von medizinischem Bedarf und unentgeltlichen Personalgestellungen für medizinische Zwecke an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisteten (insbesondere Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflege- und Sozialdienste, Alters- und Pflegeheime sowie Polizei und Feuerwehr), hat d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte

Leitsatz Reichweitenabhängige Zusatzvergütungen an Urheber gemäß § 32a UrhG stehen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang zu den Leistungen aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis. Im Falle des § 32a Abs. 2 UrhG stellen sie Entgelte von dritter Seite dar. Normenkette § 1 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c, § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage bei Einbringung eines Grundstücks gegen Aktienanteile

Leitsatz (Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie) [1] Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Bestimmung der Bemessungsgrundlage, konkret um den Fall, dass die Übertragung von Grundstücken als Sacheinlage bei der Klägerin (AG) gegen Ausgabe von Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung geleistet wurde. Die Parteien vereinbarten, dass di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 2.2 Regelungen auf nationaler Ebene

Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ihre lang- und mittelfristigen Klimaziele festgelegt. Zu nennen sind hier vor allem der Klimaschutzplan, die Klimaschutzgesetze, der Masterplan Ladeinfrastruktur und das Regierungsprogramm Elektromobilität. Klimaschutzplan 2050 Mit dem Ende 2016 beschlossenen Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung die im Pariser Übereinkommen gefor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.1 Imparitätsprinzip

Rz. 40 Unternehmen sollen fortgeführt werden. Das bedingt, dass Gefahren im Sinne drohender negativer Erfolgsbeiträge bereits zu berücksichtigen sind, wenn sie bevorstehen, nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Geschieht das nämlich nicht, so wird Gewinn ausgeschüttet, entnommen und besteuert, der noch nicht sicher dem Geschäftsergebnis zugerechnet werden kann. Tritt s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.2 Ertragsteuerrecht

Rz. 2 Der Geschäftserfolg ist Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern. Da er ausgehend von der handelsrechtlichen Buchführung ermittelt wird, ist diese Grundlage für die Ermittlung des für die Besteuerung maßgebenden Gewinns. Daher ist auch in der Steuerbilanz grundsätzlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.1 Rückkehr zur transparenten Besteuerung

Eine Gesellschaft, die zur Körperschaftsbesteuerung optiert hat, kann beantragen, dass sie nicht mehr wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter nicht mehr wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt werden.[1] Der Antrag auf Rückoption bewirkt die Rückkehr zur gewohnten transparenten Besteuerung nach Mitunternehmerschaftsg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.2 Rückoption zur Besteuerung nach Mitunternehmerschaftsgrundsätzen

6.2.1 Rückkehr zur transparenten Besteuerung Eine Gesellschaft, die zur Körperschaftsbesteuerung optiert hat, kann beantragen, dass sie nicht mehr wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter nicht mehr wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt werden.[1] Der Antrag auf Rückoption bewirkt die Rückkehr zur gewohnten transpare...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 3 Vergleich der laufenden Besteuerung im Gewinn- und Verlustfall (ohne/mit Option)

Im Gewinnfall kann durch die Option ein vorteilhafter Stundungseffekt erzielt werden, da die Steuerbelastung durch Thesaurierung aufgeschoben oder durch gezielte Gewinnentnahmen zumindest gesteuert werden kann. Einkommensteuerpflichtige mit hohen individuellen Steuersätzen, die ansonsten auch der Kirchensteuerpflicht unterliegen würden, werden hierdurch zunächst entlastet. A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 4 Besteuerung der optierenden Gesellschaft

Die optierende Personengesellschaft wird für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen materiell sowie verfahrensrechtlich umfassend als Kapitalgesellschaft behandelt[1] und unterliegt der unbeschränkten oder beschränkten Körperschaftsteuerpflicht.[2] Alle Regelungen des KStG, EStG, GewStG, UmwStG, AStG wie des SolZG, die auf Kapitalgesellschaften oder Körperschaften Bezug n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 5.2 Besteuerung zugeflossener Gewinnanteile

Zugeflossene Gewinnanteile gelten gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 KStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen.[1] Diese unterliegen unter entsprechenden Voraussetzungen der Abgeltungssteuer bzw. dem Teileinkünfte- oder Freistellungsverfahren. Den Gesellschaftern zufließende verdeckte Gewinnausschüttungen werden ebenfalls von § 1a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 KStG erfasst.[2] Leistungen aus ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.4 Besteuerung des Einbringenden

Aus Sicht des einbringenden Mitunternehmers stellt sich der durch die Ausübung der Option fingierte Formwechsel als Veräußerung i. S. eines tauschähnlichen Vorgangs dar. Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 25 UmwStG gilt der Wert, mit dem das Betriebsvermögen von der übernehmenden Gesellschaft angesetzt wird, für den Einbringenden als Veräußerungserlös und als Anschaffungskos...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 5 Besteuerung der Anteilseigner

Die optierende Personengesellschaft gilt aus Sicht der Anteilseigner gem. § 1a Abs. 3 Satz 1 KStG materiell- und verfahrensrechtlich als Kapitalgesellschaft.[1] Es kommt also zu einer umfassenden Anwendung des Trennungsprinzips. Die Anteile an der optierenden Personengesellschaft stellen in der Folge eigenständige Wirtschaftsgüter dar und können beispielsweise gem. § 6 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.1 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Rückoption

Die Rückoption gilt ertragsteuerlich als Formwechsel i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwStG. Dabei stellt die Ausübung der Rückoption nach Auffassung der Finanzverwaltung wiederum einen Realisationsakt dar, bei dem das Vermögen der optierenden Gesellschaft auf eine Personengesellschaft übertragen wird.[1] Dieser fiktive Übertragungsvorgang wäre dann ohne weiteres nach den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.4 Sperrfristen

Die Rückkehr zur transparenten Besteuerung mittels Rückoption innerhalb von sieben Jahren stellt nach Ansicht der Finanzverwaltung für den Fall, dass bei Eintritt in die Optionsbesteuerung nach § 1a Abs. 1 KStG ein Antrag auf Buch- oder Zwischenwertfortführung gestellt wurde, eine Verletzung der mit dem fiktiven Formwechsel in Gang gesetzten Sperrfrist i. S. des § 22 UmwStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 1 Hintergrund und Zielsetzung des Optionsmodells

Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland kennzeichnet traditionell eine unterschiedliche Behandlung von Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits. Die Besteuerung von Personengesellschaften folgt dem Mitunternehmerschaftskonzept, welches im Grundsatz durch das Transparenzprinzip geprägt wird. Rechtsgrundlage ist der § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.2 Behandlung bei der übernehmenden Personengesellschaft

Die übernehmende Personengesellschaft hat ihrerseits das Vermögen mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz der optierenden Gesellschaft enthaltenen Wert zu übernehmen (Grundsatz der Wertverknüpfung).[1] Soweit stille Reserven in den Wirtschaftsgütern der optierenden Gesellschaft vorhanden sind, werden diese durch die Personengesellschaft fortgeführt, ohne dass es zu einer s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 5.5 Gewinne aus Anteilsveräußerungen

Anteilsveräußerungen an optierenden Personengesellschaften werden wie die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils besteuert.[1] Veräußerungsgewinne im Privatvermögen unterliegen also § 17 Abs. 1 EStG (Teileinkünfteverfahren) oder § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG (Abgeltungssteuer).[2] Im Übrigen sind das Teileinkünfte- oder das Freistellungsverfahren anwendbar. Sie lösen a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 5.3 Weitere Leistungsbeziehungen

Andere aus der optierenden Personengesellschaft erzielte Einkünfte unterliegen keiner Subsidiarität gegenüber § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mehr. Soweit diese fremdüblich ausgestaltet sind, unterliegen sie daher den entsprechenden Einkunftstatbeständen der §§ 19 bis 22 EStG.[1] Bei fehlender Fremdüblichkeit haben die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung Vorrang.[2] A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 4.2 Gewinnermittlung der optierenden Gesellschaft

Durch die Option entfallen die für Mitunternehmerschaften geltende zweistufige Gewinnermittlung sowie die gesonderte Feststellung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO. Optierende Personengesellschaften haben stattdessen eine Körperschaftsteuererklärung und eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos abzugeben, und zwar bereits für das der Option vorangeh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.3 Keine steuerliche Rückwirkung

Eine steuerliche Rückwirkung ist gemäß § 1a Abs. 4 Satz 2 UmwStG in allen Fällen der Beendigung der Option (aufgrund Rückoption oder kraft Gesetzes) ausgeschlossen. § 9 Satz 3 UmwStG findet insoweit keine Anwendung.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.1 Pauschalierung für steuerpflichtige Einkünfte

Soweit Geschenke bei den Empfängern der Zuwendungen zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen und daher prinzipiell als steuerpflichtige Einnahmen versteuert werden müssen (Betriebseinnahme beim Geschäftsfreund oder Kunden, Arbeitslohn bei eigenen Arbeitnehmern), kann eine individuelle Besteuerung beim Geschenkempfänger vermieden werden, wenn der Unternehmer, der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.1 Grundsätzliches

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG regelt nur die steuerliche Berücksichtigung von Geschenkaufwendungen beim Schenker. Ob und ggf. in welcher Form eine Einnahme beim Beschenkten steuerlich zu erfassen ist, richtet sich nach den steuerlichen Verhältnissen des Beschenkten. Insbesondere schließt die Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen beim Schenker eine Besteuerung des Geschenks be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 2 Obligatorisches Antragsverfahren im Rahmen der Optionsausübung

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt zunächst einen ausdrücklichen Antrag auf Option voraus. Antragsberechtigt gemäß § 1a Abs. 1 KStG waren bislang ausschließlich Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des §§ 105 und 161 HGB einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) sowie Pa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2 Rückoption als fiktiver Formwechsel

6.2.2.1 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Rückoption Die Rückoption gilt ertragsteuerlich als Formwechsel i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwStG. Dabei stellt die Ausübung der Rückoption nach Auffassung der Finanzverwaltung wiederum einen Realisationsakt dar, bei dem das Vermögen der optierenden Gesellschaft auf eine Personengesellschaft übertragen wird.[1] Dieser fik...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.3 Zusammenfassende Darstellung der Rückoptionswirkungen

mehr