Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines (Zwecksetzung)

Tz. 16 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die wirtsch notwendigen Umstrukturierungsvorgänge zur Anpassung rechtlicher Strukturen an die veränderten Umstände des Wirtschaftslebens durch Überführung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder bestimmten Anteilen an Kap-Ges/Gen in eine Kap-Ges oder eine Gen werden durch §§ 20ff UmwStG in der Weise begünstigt, dass entgegen den allg Regeln...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Herzig/Kessler, Die begrenzte St-Rechtsfähigkeit von Pers-Mehrheiten nach dem Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, DB 1985, 2476; Streck, Zwischenbil der Rechtsentwicklung nach dem Geprägebeschl des GrS, DStR 1986, 3; Küting, Grundlagen der unternehmerischen Zusammenarbeit, DStR 1990 Beil zu Heft 4. Boin, Die Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft – eine never ending Story? GmbHR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Der Organträger leistet die Ausgleichszahlungen (§ 16 S 2 KStG)

Tz. 50 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ist die Verpflichtung zum Ausgleich vom OT erfüllt worden, hat die OG gem § 16 S 2 KStG 20/17 (bis VZ 2007: 4/3) der geleisteten Az an Stelle des OT zu versteuern (sog gegenläufige Zurechnung; s R 16 Abs 2 S 3 KStR 2022). Beispiel: Tz. 51 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wegen des Zeitpunkts der Besteuerung des von der OG zu versteuernden Einkommen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Historische Entwicklung

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Sowohl das KStG 1920 (RGBl, 1920, 393) als auch das KStG 1922 (RGBl I 1922, 472) regelten jeweils in § 1 KStG im Anschluss an die KStPflicht jur Pers auch die KStPflicht nichtrechtsfähiger Pers-Vereinigungen (ab 2024: "Pers-Vereinigung" entspr § 14a AO): „Der KSt unterliegen mit ihrem Einkommen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 20 UmwStG gehört zu den Einbringungsvorschriften des Sechsten Teils des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen (sog Sacheinlage, s § 20 Abs 1 UmwStG) und die Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen (Anteilstausch) in eine Kap-Ges oder Gen für Zwecke der ErtrSt regelt. Zur Bedeutung der Regelungen der §§ 20ff UmwStG s Vor §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Zweite Alternative: Anwendung des Art 8 FRL (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 49 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Verlust oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts auf AE-Ebene nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG führt bei einer Verschmelzung im Anwendungsbereich von Art 8 FRL nicht zwingend zum Ansatz des gW. Vielmehr kann hier nach § 13 Abs. 2 UmwStG auf Antrag der Anteilstausch st-neutral zum Bw abgewickelt werden, da D nach § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 iV...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum: S. zunächst die Schrifttumshinweise in Bd. I. 1. Einzeldarstellungen: Berthold, Der Zwang zur Selbstbezichtigung aus § 370 Abs. 1 AO und der Grundsatz des nemo tenetur, 1993; Besson, Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1997; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, 2. Aufl. 2017; Drüen in Tipke/Kru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren

a) Mitwirkungspflichten Rz. 34 [Autor/Stand] Im Besteuerungsverfahren haben die FinB (i.S.d. § 6 AO) die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden (§ 85 AO). Nach § 88...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.1 Genussrechte im Privatvermögen

Tz. 169 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bis zum Jahr 2008 unterlagen die Ausschüttungen auf Genussrechte dem Halbeink-Verfahren; s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG (iVm § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG). Ab dem Jahr 2009 gelten die Regelungen der AbgeltungSt. Mit dem KapSt-Abzug von 25 % (s § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 43a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG) ist also die Besteuerung beim AE abgegolten (s § 43 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.5 Nachträgliche Wertaufstockung (§ 23 Abs 2 UmwStG)

Tz. 230d Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Seit Novellierung der Einbringungsvorschriften der §§ 20ff UmwStG durch das SEStEG führt die Veräußerung der aus der Sacheinlage erworbenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft durch den Einbringenden innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab der Einbringung (auch) zu Auswirkungen bei der Einkommensermittlung der Übernehmerin hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Rechtsformwahl nach der Systemumstellung/Unternehmenssteuerreform

Tz. 48 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Infolge der Neuordnung der Besteuerung von Kö (insbes Kap-Ges) und Pers-Unternehmen durch das StEntlG 1999/2000/2002 und StSenkG (Abschaffung des sog Anrechungsverfahrens und Einführung eines Halb-/Teileink-Verfahrens) stellte sich die Frage, ob die Einbringungsvorschriften der §§ 20–23 UmwStG durch eine Zunahme der Umstrukturierungen von Ei...mehr

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AGS 03/2024, Zeitschriften aktuell

Geprüfte Rechtsfachwirtin Birgit Benker: Umsatzsteuer auf die Rechtsanwaltsvergütung (Nr. 7008 VV), RENOpraxis 2024, 8 In ihrem Beitrag befasst sich die Autorin mit einigen Aspekten der Umsatzsteuer auf die Anwaltsvergütung. Zunächst stellt Benker die verschiedenen Besteuerungsverfahren vor, die in einer Anwaltskanzlei anwendbar sein können. Bei der Besteuerung nach vereinbart...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB 1984, Beil 19; Knobbe-Keuk, GA auf Genussrechte, BB 1987, 341; Emde, Die handels- und st-bilanzielle Behandlung einer Emission von Genussrechten, BB 1988, 1214; Wüllenkemper, Stliche Aspekte von Optionsgenussscheinen, FR 1991, 473; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Linscheidt, Die stli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.2 Aufdeckung stiller Reserven durch Entnahmen nach dem rückbezogenen Übertragungsstichtag

Tz. 218a Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen solche BV-Zuführungen oder BV-Abgänge bei der eingebrachten Sachgesamtheit für die Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG haben, die zwar nach dem rückbezogenen stlichen Einbringungsstichtag tats erfolgt sind, aber gleichwohl noch der Sphäre des einbringenden Rechtsträgers zugerechnet werden. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts bei fehlendem Besteuerungsrecht für erhaltene Anteile

Tz. 229 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach bisherigem Recht waren die stillen Reserven bei einer Einbringung vollständig aufzudecken, wenn beim Einbringenden für die erhaltenen (einbringungsgeborenen) Anteile kein inl Besteuerungsrecht bestand (s § 20 Abs 3 UmwStG aF). Eine derartige Einschränkung des Antrags auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW enthält § 20 UmwStG ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Löhlein, Az durch die OG nach dem KStG 1977, BB 1978, 1156; Ott, vGA an Minderheitsaktionäre bei Organschaft mit EAV, DB 1978, 1515; Palitzsch, Az durch OG oder OT beim Anrechnungsverfahren nach dem KStG 1977, erläutert an Hand von Bsp, BB 1978, 952; Tesdorpf, Az bei der Organschaft, StBp 1984, 162; Kamprad, Az nach § 304 AktG in einem mehrstufigen Konzern, AG 1986, 321; Krauss, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerliches Verwertungsverbot

Rz. 166 [Autor/Stand] Ob die vorgenannten strafrechtlichen Verwertungsverbote bei Verstößen gegen die Belehrungspflichten auch auf das Steuerverfahren durchschlagen, ist umstritten (s. auch § 385 Rz. 1173 ff. m.w.N.). Nach st. Rspr. des BFH können Verfahrensverstöße im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann ein Verwertungsverbot bzgl. der Erkenntnisse im Bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Parallelität

Rz. 31 [Autor/Stand] Das Strafverfahren und das Besteuerungsverfahren können zeitgleich und parallel nebeneinander verlaufen. Die AO geht dabei – wie es § 393 Abs. 1 Satz 1 AO zum Ausdruck bringt – vom Grundsatz der Unabhängigkeit beider Verfahrensarten aus[2]. Danach richten sich die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der FinB nach den für das jeweilige Verfahren geltenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Verdoppelung der stillen Reserven durch Einbringung

Tz. 29 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringungstatbestände des § 20 Abs 1 und § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordern, dass im Gegenzug für die Vermögensübertragung an den Einbringenden neue Anteile an der Übernehmerin ausgegeben werden. Die Systematik des Sechsten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, dass die stillen Reserven des Einbringungsgegenstands (zun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Kein Bewertungswahlrecht bei erstmaliger Verstrickung von Betriebsvermögen

Tz. 228 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erhält als Folge der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG die B-Rep für ein WG (erstmals) ein Recht auf Besteuerung mit KSt bei der übernehmenden Gesellschaft, das vorher im Inl nicht stverstrickt war, hat die übernehmende Gesellschaft insoweit den gW zum Zeitpunkt der Einbringung in der St-Bil anzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob das ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Die Organgesellschaft leistet die Ausgleichszahlungen

Tz. 64 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Von der OG erbrachte Az (dazu s Tz 48ff) sind unzweifelhaft Leistungen iSd § 27 Abs 1 KStG. Die Frage, ob eine solche Az aus dem (eigenen) stlichen Einlagekonto finanziert werden kann, beantwortet sich nach § 27 Abs 1 S 3 KStG. Danach gilt das Einlagekonto nur insoweit als verwendet, als die Leistung den auf dem Schluss des vorangegangenen W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anteilstausch (§ 21 UmwStG)

Tz. 40 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Einbringung unterhalb des gW ist nur beim sog qualifizierten Anteilstausch zulässig (s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG). Hier kommt es zur Verdoppelung stiller Reserven, wenn die eingebrachten Anteile an Kap-Ges oder Gen mit dem Bw/AK (oder einem Zwischenwert) eingebracht werden und im Inl sowohl ein Besteuerungsrecht für die eingebrachten als au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft und Rechtsschutz

Tz. 15e Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Anders als die frühere Auskunft mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben ist die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 AO (ebenso wie die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft) ein Verwaltungsakt (einhellige Auff: s Seer, in Tipke/Kruse, § 89 AO Rn 24; s AEAO zu 89 Rn 3.5.5). Die verbindliche Auskunft wird mit dem bekannt ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Erste Alternative: Keine Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 36 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG sind auf Antrag die Anteile an der übernehmenden Kö mit dem Bw bzw mit den AK der Anteile an der übertragenden Kö anzusetzen, wenn das Recht der BRep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Kö nicht ausgeschlossen oder beschr wird. UE kommt es auf den konkr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.2 Altanteile sind einbringungsgeborene Anteile alten Rechts

Tz. 150 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Hat der Einbringende einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 Abs 1 UmwStG aF oder iSd § 20 Abs 3 S 4 UmwStG iVm § 21 UmwStG aF verkörpern diese insoweit die stillen Reserven des Sacheinlagegegenstands. Wird später bei der übernehmenden Gesellschaft eine Kap-Erhöhung gegen Bareinlage beschlossen, gehen stille Reserven von diesen speziell stvers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Steuerlich motivierte Einbringungen und Grenzen der Steuergestaltung

Tz. 45 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG oder der qualifizierte Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG) werden vielfach als Vorbereitungsmaßnahme oder Zwischenschritt einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme (Kettenumwandlung) genutzt. Durch st-neutrales "Umhängen" von Anteilen an Kap-Ges, durch Neuorganisation von Unternehmensbereichen od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2 Sonderstellung erhaltener Anteile, soweit diese auf die Mitübertragung "einbringungsgeborener Anteile" zurückgehen (§ 20 Abs 3 S 4 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Quotale Sperrfristverhaftung beim Halbeink-Verfahren und der St-Freistellung nach § 8b KStG der erhaltenen Anteile § 20 Abs 3 S 4 UmwStG enthält eine Sonderregelung, die aus dem Systemwechsel der st-begünstigten Besteuerung von Einbringungssachverhalten der §§ 20, 21 UmwStG idF ab SEStEG und infolge dessen dem Wegfall der speziellen Bestimmu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.1 Grundsätze der Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis

Tz. 11 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nur wenn die Pers des Einbringenden die Voraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG erfüllt, gelten § 1 Abs 3 UmwStG (s Einleitungssatz zu § 1 Abs 4 UmwStG) und folglich auch die Anwendungsberechtigung für die §§ 20, 21 und 25ff UmwStG (s Tz 9). In § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG sind zwei Pers-Kreise genannt. An den Pers-Kreis gem § 1 Abs 4 S 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Sonderfall der Einbringung einer steuerlich transparenten ausländischen Gesellschaft (§ 20 Abs 8 UmwStG)

Tz. 372 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 20 Abs 8 UmwStG ist die Umsetzung der Regelung in Art 10a EG-FRL (nunmehr Art 11 der kodifizierten Fassung der EG-FRL; ausführlich s Menner, in H/M/B, 5. Aufl, § 20 UmwStG Rn 703) in inl StR. Hier wird ein Sonderfall angesprochen, bei dem zwingend der gW iRd Sacheinlage anzusetzen ist (bei Verlust des inl Besteuerungsrechts, s § 20 Abs 2 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Materiell-rechtliche Einschränkungen des Antrags auf Minderbewertung

Tz. 215 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Das Wahlrecht des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG auf antragsgem Bewertung der übernommen WG unterhalb des gW unterliegt bei gewissen Sachverhalten ges Einschränkungen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 bis 4 und S 4 UmwStG). Diese Vorbehalte beim Bewertungsansatz ergeben sich einerseits aus der Grundsystematik der §§ 20ff UmwStG ; nämlich die Einbringung selbst n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Einbringung von Unternehmensteilen (§ 20 UmwStG)

6.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Tz. 30 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges oder Gen kommt es bei einer st-begünstigten Einbringung zum Bw (oder Zwischenwert) trotz St-Verhaftung der transferierten stillen Reserven beim einbringenden und übernehmenden St-Subjekt im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Übertragung einer ausländischen Anrechnungs-Betriebsstätte durch Kapitalgesellschaften

Tz. 367 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Regelung des § 20 Abs 7 UmwStG ist die Umsetzung von Art 10 Abs 2 EG-FRL in nationales Recht. Hier wird ein Sonderfall der (Mit-)Einbringung einer EU-ausl Anrechnungs-BetrSt durch eine inl EU-Kap-Ges in eine nicht unbeschr kstpfl EU-Kap-Ges angesprochen. Die Berechtigung zur Besteuerung eines Einbringungs-/Entstrickungsgewinns im Inl we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3 Zulässigkeit inkongruenter Gewinnausschüttungen

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 3 S 2 GmbHG kann eine GA auch abw vom Beteiligungsverhältnis (also inkongruent/disquotal/disproportional) erfolgen. Ein solcher abw Gewinnverteilungsmaßstab kann im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Stlich ist fraglich (und streitig), ob eine solche inkongruente GA anerkannt werden kann. Der BFH hat diese Frage selbst für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 13 UmwStG enthält die Regelungen für die Gesellschafter der übertragenden Kö, wobei der Sache nach nur Kö betroffen sein können, an denen "Anteile" bestehen (Kap-Ges, Gen und VVaG). Das sind Kö, bei deren Anteilsinhabern die GA zu den Eink aus KapV gem § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG gehören. § 13 UmwStG ist nur anzuwenden auf im BV des AE gehalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.1 Grundsätze der rückwirkenden Zurechnung von Verträgen

Tz. 324 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum (s Tz 313) der Übernehmerin ertragstlich zugerechnet (s Tz 319). Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.5.1 Bilanzänderung

Tz. 213 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Eine Änderung der Bil der Übernehmerin nach Abgabe der entspr St-Erklärungen (inkl der St-Bil) für den VZ der Einbringung im Hinblick auf eine andere Bewertung der Sacheinlage ist unzulässig. Mit (erstmaliger und wirksamer) Antragstellung auf Minderbewertung gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist die Bewertungsmöglichkeit eines Ansatzes unterhalb des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Gewerbesteuer

6.2.2.1 Natürliche Personen als Einbringende Tz. 34 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch gewstlich kann es durch eine Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG zu einer Verdoppelung der stillen Reserven kommen. Dies ist der Fall, wenn BV eingebracht wird, das zu einem Gew gehörte und der Einbringende die erhaltenen Anteile wiederum in einem gew BV hält. In der übernehmenden Gesellschaft is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.3 Der Organträger leistet die Ausgleichszahlungen

Tz. 70 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, treten bei Gewährung der Az durch den OT (nach der Ges-Systematik ein Sonderfall, uE jedoch der Hauptanwendungsfall des § 16 KStG, s Tz 28, 49) eine Reihe ungelöster Probleme bei der Anwendung des § 27 KStG bis hin zur KapSt auf. Beispiel: Sachverhalt: Stliche Behandlung nach hM: Die OG hat ein eigenes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 13 UmwStG, der zusammen mit den §§ 11 und 12 UmwStG ein geschlossenes System für die stliche Behandlung der Verschmelzung bei den daran beteiligten Stpfl darstellt(§ 11 UmwStG: Übertragerin; § 12 UmwStG: Übernehmerin; § 13 UmwStG: AE der Übertragerin), regelt die Rechtsfolgen, die der verschmelzungsbedingte Vermögensübergang zwischen Kö auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.4 Rückwirkende Neuregelung des § 50i EStG ab erstmaliger Anwendung (§ 50i EStG idF BEPS-UmsetzungsG)

Tz. 227e Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das BEPS-UmsetzungsG ist § 50i Abs 1 und 2 EStG neu gefasst worden. Die überschießende Wirkung der Vorschrift ist durch Rücknahme der erfassten Fälle und Einschränkung der Rechtsfolgen beseitigt worden. Auch die grds Kritik an dem Billigkeitserlass der Fin-Verw (s Tz 227d) wird durch den Gesetzgeber aufgegriffen; "aus Gründen der Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Natürliche Personen als Einbringende

Tz. 34 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch gewstlich kann es durch eine Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG zu einer Verdoppelung der stillen Reserven kommen. Dies ist der Fall, wenn BV eingebracht wird, das zu einem Gew gehörte und der Einbringende die erhaltenen Anteile wiederum in einem gew BV hält. In der übernehmenden Gesellschaft ist das zu Bw eingebrachte BV weiterhin stvers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Inhalt und Form der Belehrung

Rz. 142 [Autor/Stand] Die Belehrungspflicht erstreckt sich auf die Gesamtregelung des § 393 Abs. 1 AO [2], d.h. die Selbständigkeit beider Verfahren und die sich aus ihnen ergebenden fortbestehenden Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren, das Verbot der Anwendung von Zwangsmitteln nach Abs. 1 Satz 2 und Satz 3, und den Hinweis darauf, wie der Stpfl. es geltend zu machen h...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Die Auswirkungen des Nemo-tenetur-Grundsatzes auf die strafbewehrten Steuererklärungspflichten

Schrifttum: Adler, Erklärungspflichten trotz Strafverfahrens, PStR 2002, 202; Aselmann, Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NStZ 2003, 71; Bittmann/Rudolph, Das Verwendungsverbot des § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO, wistra 2001, 81; Bömelburg, Der Selbstbelastungszwang im Insolvenzverfahren, Diss. Köln, 2004; Böse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Zwangsmittelverbot und die Belehrungspflichten

Schrifttum: Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Bleckat, Die Beschuldigtenvernehmung nach neuem Recht, StV 2021, 820; Bornheim, Vom Wert des Schweigens, PStR 1999, 111; Dencker, Über Heimlichkeit, Offenheit und Täuschung bei der Beweisgewinnung im Strafverfahren, StV 1994, 687; Dierlamm, Betriebsprüfung/Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Drohung durch Steufa zum Abschluss einer tatsächlichen Verständigung

Schrifttum: Bruschke, Konfliktlösung durch eine tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt, DStR 2010, 2611; Dannecker, Absprachen im Besteuerungs- und im Steuerstrafverfahren, in FS Schmitt Glaeser, 2003, S. 371; Pflaum, Kooperative Gesamtbereinigung von Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren, Diss. 2010; Seer, Verständigungen an der Schnittstelle von Steuer- und Steuerstr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1 Persönliches Antragsrecht der Übernehmerin

Tz. 209 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Übernehmerin, dh der aufnehmenden Kap-Ges oder Genossenschaft, steht allein das Antragsrecht auf Minderbewertung der Sacheinlage zu und nur sie übt das stliche (Bewertungs-)Wahlrecht für den Ansatz der iRd der Einbringung übernommenen WG in ihrer St-Bil aus (Ausnahme, str, s Tz 209c). Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 20 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.7 Feststellungsverfahren

Tz. 154 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gem § 180 Abs 2 AO ist das BMF ermächtigt, zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung und zur Erleichterung des Besteuerungsverfahrens durch eine Rechtsanordnung zu bestimmen, dass in anderen als den in § 180 Abs 1 AO genannten Fällen Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden. Dies ist gem § 180 Abs 2 S 3 AO auch für die Festst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Einkommensermittlung für das übernommene Betriebsvermögen

Tz. 230 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die übernehmende Gesellschaft hat das kstliche Einkommen unter Berücksichtigung der Bewertungsansätze für das übernommene Vermögen in der St-Bil zu ermitteln (ebenso den Gewerbeertrag, s Tz 231). Die Fragen, ob bei der Gewinnermittlung AfA, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschr aus dem eingebrachten BV fortgeführt werden, ob Bewertungsfreih...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / a. Erfasste Vorgänge

Durch Grundbesitzgesellschaften und die hier vielfältigen verschiedenen Übertragungsvarianten sind Grundstücksübertragungen unter Beteiligung einer Gesellschaft auf einer Seite (von natürlicher Person auf Gesamthand, von Gesamthand auf natürliche Person), aber auch unmittelbar zwischen Gesamthändern in den Fokus des Gesetzgebers gerückt, gerade um Steuerumgehungen zu vermeid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 31 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Hauberg-, Wald-, Forst-, Laubgen und ähnliche Realgemeinden sind nur insoweit kstpfl, als sie einen Gew unterhalten oder verpachten, der über den Rahmen eines Nebenbetriebes hinausgeht. § 3 Abs 2 KStG stellt die stliche Gleichbehandlung der Realgemeinden unabhängig von ihrer Rechtsform sicher. Gleichzeitig erfolgt eine Abgrenzung der Besteuer...mehr