Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Statzkowski, Zum inl Besteuerungsrecht gem § 20 Abs 3 UmwStG und § 23 Abs 4 S 2 UmwStG bei beschr stpfl Einbringenden, die eine wesentliche Beteiligung iSd § 17 EStG als Gegenleistung für die Sacheinlage erhalten, DB 1996, 399; Vogel/Lehner, DBA, 4. Aufl 2003; Grotherr, International relevante Änderungen durch das StBereinG 1999, IWB F 3, Gr 3, 1291; Grotherr, Änderungen bei de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Entstehen der Steuerpflicht

Rz. 170 Die Steuerpflicht des Nacherben entsteht mit dem Anfall nach § 1139 BGB. Bis zu diesem Zeitpunkt sind nur dann Steuern zu entrichten, wenn der Nacherbe gegen Abfindung auf das Nacherbenrecht verzichtet, gegen Abfindung ausschlägt, das Anwartschaftsrecht gegen Erlös überträgt bzw. Nachlassgegenstände vom Vorerben unentgeltlich erhält.[204] Rz. 171 Bei der Besteuerung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Grundsätzliches

Rz. 779 § 3 GrEStG regelt die allgemeinen Ausnahmen von der Besteuerung. Diese verhindern nicht, dass der Erwerb als solcher grundsätzlich steuerbar bleibt, sie haben lediglich eine Steuerbefreiung für den in Rede stehenden Erwerb zur Folge. Dabei ist jeder grunderwerbsteuerlich relevante Erwerb stets isoliert zu betrachten und daraufhin zu prüfen, ob bzw. welcher Befreiungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / cc) Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 277 Eine Stiftung, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält,[415] erzielt hieraus regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die bei ihr zum Bereich der Vermögensverwaltung gehören. Dies gilt auch für Einkünfte, die als Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils nach § 17 bzw. nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG anfallen. Zur Vermeidung einer Dopp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.3 Zuständigkeit

Tz. 172 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Zuständigkeit richtet sich vorrangig nach dem Ort inl Vermögens; falls solches fehlt, ist der Ort der Ausübung bzw Verwertung der einkunftserzielenden Tätigkeit maßgebend (s § 20 Abs 3, 4 AO). In Einzelfällen kann es auch zweckmäßig sein, dass mit Zustimmung des Betroffenen ein anderes als das an sich zuständige FA – zB das für den Bevo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Inländische Betriebsstätte oder inländischer ständiger Vertreter (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Tz. 33 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl Eink aus Gew nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG setzen voraus, dass hierfür im Inl eine BetrSt unterhalten oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Der BFH geht davon aus, dass ein Gew ohne zumindest eine Geschäftsleitungs-BetrSt nicht denkbar ist (kein sog floating income) und dass, wenn sich keine BetrSt feststellen lässt, die Geschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Grundlegende Systematik des Grunderwerbsteuergesetzes

Rz. 736 Gegenstand der Besteuerung im grunderwerbsteuerlichen Sinne ist ein Rechtsträgerwechsel,[1124] also der "Erwerb" eines "Erwerbers".[1125] Der (steuerpflichtige) Erwerb beruht jeweils auf einem im Grunderwerbsteuergesetz (dort § 1 GrEStG) definierten Erwerbsvorgang.[1126] Am Erwerbsvorgang im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne sind grundsätzlich mindestens zwei Partei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / c) Steuerfreie Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO)

Rz. 171 Steuerfrei sind sämtliche Einnahmen aus dem Bereich der Vermögensverwaltung.[283] Vermögensverwaltung i.S.d. Abgabenordnung liegt i.d.R. vor, wenn Vermögen genutzt wird, z.B. durch verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, vgl. § 14 S. 3 AO. Relevant wird eine Definition insbesondere hinsichtlich der Abgrenzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Ausgleich von... / c. Ansprüche wegen Übernutzung

Der Hauptanwendungsbereich des § 2133 BGB ist die Forstwirtschaft: Stürme können, wie der Orkan Kyrill 2007, zu Windbruch führen, der die normalen Einschlagsmengen, den sog. Hiebsatz, um ein Mehrfaches überschreitet. Ebenso kann Schädlingsbefall es erfordern, aus forstsanitären Gründen alle befallenen Bäume einzuschlagen, auch über den Hiebsatz hinaus. Und natürlich kann es ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer

3.3.1 Allgemeines zur Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer Tz. 38 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG ua auch auf die Anrechnung und Vergütung der KSt. Unter den Begriff der "Anrechnung" fällt nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens – und damit auch der Abschaffung der KSt-Anrechnu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen

3.3.2.1 Allgemeines Tz. 41 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In entspr Anwendung des § 36 Abs 2 Nr 2 EStG ist auf die festzusetzende KSt die durch St-Abzug erhobene KSt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Eink (§ 36 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG; hierzu s Urt des BFH v 19.07.1994, BStBl II 1995, 362 und s Urt des BFH v 18.09.2007, BFH/NV 2008, 290) oder auf nach § 8b Abs 1,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / cc) Berücksichtigung früherer Erwerbe

Rz. 269 Zur Ermittlung der Freibeträge und der Steuersätze werden Erwerbe von demselben Zuwendenden innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet, vgl. § 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Entrichtung der Körperschaftsteuer

Tz. 81 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Auch zur Frage der Entrichtung der KSt sind die estlichen Vorschriften entspr anwendbar. Von Bedeutung ist dies sowohl für die Vorauszahlungen als auch für die Abschlusszahlung, die sich als Ergebnis der Veranlagung für einen VZ ergibt. 3.4.1 Entrichtung von Vorauszahlungen Tz. 82 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der entspr Anwendung der Abs 1, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / c) Bemessungsgrundlage und Bewertung

aa) Grundsätze Rz. 253 Die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Erstausstattung oder Zustiftung ist der Gesamtwert der auf die Stiftung übergehenden Vermögensgegenstände zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, vgl. §§ 9, 11 ErbStG.[382] Die Berechnung des Gesamtwerts beruht auf den Bewertungsmaßstäben des § 12 ErbStG i.V.m. den Vorschriften des Bewe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.3 Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts (§ 50a Abs 7 EStG)

Tz. 141 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50a Abs 7 EStG (ausführlich dazu s LfSt Bayern v 27.01.2017, IStR 2017, 545), der über § 31 Abs 1 KStG für die Besteuerung von Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen entspr anwendbar ist, kann das FA beschr stpfl Eink, soweit diese nicht bereits nach § 43 Abs 1 EStG oder § 50a Abs 1 EStG dem St-Abzug unterliegen, einem besonderen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Form der abzugebenden Steuererklärungen

Tz. 23 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 vorläufig frei 3.1.3.1 Ab Veranlagungszeitraum 2011: elektronische Steuererklärungen Tz. 24 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1a KStG idF des Steuerbürokratieabbauges sind die KSt-Erklärung und die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach §§ 27 Abs 2, 28 Abs 1 S 4 und 38 Abs 1 iVm 34 Abs 14 KStG nach amtl v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.6 Anrechnung von Kapitalertragsteuer in Fällen des § 8 Abs 9 KStG

Tz. 71 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 36 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG wird auf die ESt angerechnet die durch St-Abzug erhobene ESt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Eink entfällt (s Tz 41 und Tz 42). Nach § 8 Abs 9 KStG wird bei Eigengesellschaften von jur Pers d öff Rechts der GdE für vd Tätigkeiten (Sparten) getrennt ermittelt (hierzu s § 8 Abs 9 KStG Tz 3ff)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / VIII. Auflage

Rz. 117 Die Auflage ist eine Anordnung von Todes wegen, durch die der Erblasser den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung oder einem Unterlassen verpflichtet, ohne einem anderen ein Recht auf diese Leistung oder Unterlassung im eigenen Interesse zuzuwenden (§ 1940 BGB). Durch die Auflage kann aber auch dem Erben oder einem Dritten ein Vermögensvorteil zugewand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Steuerliche Behandlung der Einlagenrückzahlung beim Anteilseigner

Tz. 14 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wie in der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 14/2683, 125) des StSenkG nachzulesen, sollte sich durch den Systemwechsel vom früheren Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren an der stlichen Behandlung der Rückgewähr von Einlagen "gegenüber der früheren Praxis nichts ändern und im Grundsatz sollte die Einlagenrückgewähr nicht zu stpfl Beteiligungserträgen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Anwendung des Außensteuergesetzes bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG

Tz. 195 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Rechtspraxis der Besteuerung beschr Stpfl ist das AStG nur selten von Belang: Tz. 196 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Besteuerung von beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSd § 2 Nr 1 KStG ist (nur) § 1 AStG (Erster Teil betr internationale Verflechtungen) von Bedeutung, weil nach dem Ges-Wortlaut die Eink von Stp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Anwendbarkeit des ErbStG auf den Erwerb

a) Relevante Erwerbsvorgänge Rz. 780 Abgesehen von grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerben, bei denen der maßgebende Wert im Sinne von § 8 GrEStG einen Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigt, bildet den – jedenfalls im Bereich der Vermögensnachfolge – wesentlichsten Befreiungstatbestand die Regelung des § 3 Nr. 2 GrEStG, der zufolge Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Relevante Erwerbsvorgänge

Rz. 780 Abgesehen von grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerben, bei denen der maßgebende Wert im Sinne von § 8 GrEStG einen Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigt, bildet den – jedenfalls im Bereich der Vermögensnachfolge – wesentlichsten Befreiungstatbestand die Regelung des § 3 Nr. 2 GrEStG, der zufolge Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / b) Ideeller Bereich

Rz. 170 Einnahmen aus dem ideellen Bereich unterliegen nicht der Besteuerung, da diese gerade nicht durch eine Tätigkeit der steuerbegünstigten Körperschaft erzielt werden. Im ideellen Bereich fehlen jede Einnahmeerzielungsabsicht sowie die Erlangung wirtschaftlicher Vorteile aus dem Austausch von Leistungen. Einnahmen, die dem ideellen Bereich zuzuordnen sind, sind insbeson...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3 Veranlagung einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft, Personenvereinigung und Vermögensmasse

2.6.3.1 Allgemeines Tz. 170 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit die KSt auf die inl Eink nicht durch den St-Abzug als abgegolten gilt, ist der beschr Stpfl iSd § 2 Nr 1 KStG mit seinen Eink iSd § 49 Abs 1 EStG zur KSt zu veranlagen (s § 31 Abs 1 KStG; § 25 EStG). Soweit in diese Veranlagung Kap-Eink einzubeziehen sind (insbes wenn diese in einer inl BetrSt erzielt werden, aber ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Abschließende Aufzählung der Einkunftsarten, Gewinnerzielungsabsicht

Tz. 14 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inl sind nur dann beschr stpfl, wenn sie inl Eink beziehen. Der Begriff der inl Eink ist in § 49 EStG, der für den Bereich der KSt nach § 8 Abs 1 KStG entspr anzuwenden ist, abschließend definiert. Es handelt sich dabei mathematisch gesehen um eine Teilmenge der Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.5 Ausstellung einer Steuer-Bescheinigung iSd § 27 Abs 3 KStG durch Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit?

Tz. 100c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die KSt-RL der obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben entschieden, dass im Falle des Erbringens einer Leistung iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG durch einen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die nach der Verwendungsrechnung lt § 27 Abs 1 S 3 KStG mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, bei der Träger-Kö des BgA eine ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie

Rz. 808 Eine weitere allgemeine Ausnahme von der Besteuerung sieht § 3 Nr. 6 GrEStG für Erwerbe durch solche Personen vor, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind. Gleichgestellt sind Abkömmlinge, bei denen die Verwandtschaft durch ihre Adoption bürgerlich-rechtlich erloschen ist, sowie Stiefkinder (§ 3 Nr. 6 S. 2 GrEStG) und die Ehegatten bzw. Lebenspartner de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.4 Tarifbelastung

Tz. 173 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Das unter Beachtung der Sondervorschriften für beschr Stpfl (s § 50 EStG, s Tz 95 ff) ermittelte zvE unterliegt in vollem Umfang der KSt, da die Freibeträge nach §§ 24, 25 KStG nur für unbeschr Stpfl anwendbar sind. Der KSt-Satz für beschr Stpfl iSd § 2 Nr 1 KStG bestimmt sich heute nach § 23 Abs 1 KStG, früher nach § 23 Abs 3 KStG iVm § 23 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / dd) Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Rz. 140 Die Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden, vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 AO. Dadurch soll vermieden werden, dass steuerbegünstigte Körperschaften Mittel lediglich mit dem Ziel der Mehrung des eigenen Vermögens ansammeln.[235] Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel spätestens in den auf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / b) Zeitpunkt der Steuerentstehung

aa) Erstausstattung bei Stiftungen von Todes wegen Rz. 246 Wird eine Stiftung von Todes wegen errichtet, ist die Zuwendung erbschaftsteuerpflichtig, vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG. Diese Steuerpflicht besteht auch dann, wenn der Erbe aufgrund einer ihn beschwerenden Auflage des Erblassers die Stiftung erst noch durch eigenes Stiftungsgeschäft unter Lebenden errichten muss, vgl....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Veranlagung zur Körperschaftsteuer

3.2.1 Allgemeines zum Veranlagungsverfahren Tz. 30 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die KSt ist grds eine Veranlagungsst. Die Veranlagung erfolgt auf der Grundlage der eingereichten St-Erklärung, hilfsweise durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (s § 162 AO). Die veranlagte KSt wird durch St-Bescheid festgesetzt (s §§ 155, 157 AO). Die Anrechnung von St-Abzugsbeträgen sowie von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Die sogenannte Differenzrechnung

Tz. 49 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 1 S 3 KStG bemisst den Umfang der Verwendung des stlichen Einlagekto für eine Leistung, soweit nicht Ausnahmen geregelt sind (dazu s Tz 58ff), nach einer Differenzrechnung. Danach ist der Summe der im Wj erbrachten Leistungen mit Ausnahme der in Tz 46 erläuterten Nenn-Kap-Rückzahlung (Vergleichsgröße I) der auf den Schluss des voran...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 20 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 27 KStG muss zunächst einmal iVm der des § 39 KStG gesehen werden. Die letztgenannte Regelung enthält die Überleitung von der früheren EK-Gliederung zum stlichen Einlagekto. Danach ist ein positiver Endbestand des EK 04 als Anfangsbestand des stlichen Einlagekto zu übernehmen. § 27 KStG regelt die Fortführung des stliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Beschränkung durch Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 26 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 EStG bestimmt den Rahmen der inl StPflicht nach nationalem Recht. Dieses nationale Besteuerungsrecht ist jedoch nicht selten durch DBA eingeschr oder ausgeschlossen. Wenn die Kö Sitz und/oder Geschäftsleitung in einem Staat hat, mit dem ein DBA besteht, ist bei Vorliegen beschr StPflicht gem § 2 KStG, § 8 Abs 1 KStG iVm § 49 EStG immer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / d) Berechnung der Steuer

aa) Steuerklassenprivileg bei Erstausstattung einer Familienstiftung (1) Privilegierung der Familienstiftung Rz. 261 Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz enthält für die Bestimmung der Steuerklasse bei inländischen Familienstiftungen eine Sonderregelung. Für Vermögenszuwendungen an eine Familienstiftung wäre mangels Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Stifter und S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1 Steuerabzug nach § 43 EStG

2.6.1.1.1 Betroffene inländische Einkünfte und Bemessung des Steuerabzugs Tz. 126 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dem St-Abzug von Kap-Ertrag nach § 43 EStG unterliegen insbes folgende Eink, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / b) Erbersatzsteuer als Besonderheit bei Familienstiftungen

aa) Überblick Rz. 281 Inländische Stiftungen, die wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet sind, unterliegen in 30-jährigem Turnus der Erbersatzsteuer, die einen Übergang des gesamten Stiftungsvermögens von Todes wegen fingiert, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Hierdurch soll verhindert werden, dass das in den Familienstiftungen gebundene Vermögen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.5 Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften (§ 50 Abs 3 EStG)

Tz. 175 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zu den inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG können auch ausl Eink iSd § 34d EStG rechnen. Voraussetzung ist, dass diese ausl Eink einer inl betrieblichen Betätigung zuzuordnen und deshalb bei den Eink aus L + F (s § 49 Abs 1 Nr 1 EStG) oder Gew (s § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG) zu berücksichtigen sind. Beispiel: Im Bsp ist allerdings Voraussetzung fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 ... mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital

Tz. 46 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das UntStFG sind in § 27 Abs 1 S 3 KStG die Worte "mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2" eingefügt worden. Durch das JStG 2008 wurde § 27 Abs 1 S 3 KStG um einen Hinw auch auf den S 3 des § 28 Abs 2 KStG ergänzt. Der Grund für die Ausdehnung des in § 27 Abs 1 S 3 KStG enthaltenen Hinw auf § 28 Abs 2 S 2 KStG auch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5.3 Möglichkeit der Berichtigung der Steuerbescheinigung (§ 27 Abs 5 S 5 KStG)

Tz. 221 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 5 S 5 KStG kann die St-Besch bei zu hohem Ausweis der Einlageverwendung berichtigt werden. § 27 Abs 5 S 5 KStG geht als lex specialis der Regelung in § 45a EStG vor. Deshalb setzt die Berichtigung von St-Besch nach § 27 Abs 5 S 5 KStG – anders als in den Fällen des § 45a EStG – die Rückforderung der urspr (falschen) St-Besch ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3 Verschärfung der Anrechnungsvoraussetzungen für "Cum-/Cum-Geschäfte" (§ 36a EStG)

3.3.2.2.3.1 Funktionsweise der Cum-/Cum-Geschäfte Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit Einführung des § 36a EStG, der erstmals auf Kap-Erträge anzuwenden ist, die ab dem 01.01.2016 zufließen (s Tz 58), durch das InvStRefG v 19.07.2016 wurden die Voraussetzungen zur Anrechnung von KapSt für bestimmte Fallkonstellationen wes verschärft. Diese Verschärfung soll verhindern, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.5 Absehen vom Steuerabzug auf der 2. Stufe (§ 50a Abs 4 EStG)

Tz. 140d Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei bestimmten Sachverhalten entstehen mehrere St-Abzugspflichten iSd § 50a Abs 1 EStG zwischen mehr als zwei Pers: Beispiel (nachgebildet der Gesbegr, s BT-Drs 16/10189 S 63): Der inl Veranstalter V engagiert von der ausl Konzertagentur K, die in der Rechtsform einer Kö betrieben wird, den ausl Musiker M. Sowohl V zahlt an K ein Entgelt fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anrechnung von Kapitalertragsteuer einschließlich Abgeltungsteuer

3.3.2.2.1 Allgemeines Tz. 42 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Bereich der KSt-Veranlagung ist der häufigste Fall von St-Anrechnung die Anrechnung von einbehaltener KapSt. Zu den allg Voraussetzungen für die Anrechnung s Tz 41. Weitere Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die in § 45a Abs 2 oder Abs 3 EStG genannte Bescheinigung vorgelegt wird (s § 36 Abs 2 Nr 2 S 2–4 EStG)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a EStG entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus den Entscheidungen des BVerfG BStBl II 1993, 413; 1990, 664 hinsichtlich der Kinderfreibeträge sowie der Entscheidung BVerfG BStBl II 1999, 182 hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung des Betreuungs- und Erziehungsbedarfs des Kindes bei dessen Eltern ergeben....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / a) Überblick

Rz. 167 Liegt bei einer steuerbegünstigten Körperschaft die subjektive Steuerfreiheit aufgrund der Gemeinnützigkeit im engeren Sinne vor, weil ihre Tätigkeit nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern, so muss die Körperschaft ins...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Abgabefrist

3.1.2.1 Regelungen ab Veranlagungszeitraum 2018 Tz. 19 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das Ges zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 18.07.2016 (BStBl I 2016, 694) wurden die Regelungen zur Abgabe der St-Erklärungen grundlegend geändert. Nach § 149 Abs 2 S 1 AO (idF des Ges v 18.07.2016) sind St-Erklärungen, die sich auf ein Kj oder auf einen ges bestimmten Zeitpun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 7. Abwicklung von Treuhandverhältnissen

Rz. 817 Gemäß § 3 Nr. 8 GrEStG kann auch im Rahmen der Abwicklung von Treuhandverhältnissen eine Grunderwerbsteuerbefreiung eingreifen. Die Vorschrift dürfte jedoch im Bereich der Vermögensnachfolge von untergeordneter Bedeutung sein.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Steuererklärungspflicht

3.1.1 Allgemeines Tz. 14 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ausweislich der Überschrift zu § 31 KStG gehören zu den entspr anzuwendenden Vorschriften des EStG zur Durchführung der Besteuerung auch die Vorschriften bzgl der St-Erklärungspflicht. Somit ergibt sich die Pflicht zur Abgabe der KSt-Erklärung in entspr Anwendung des § 25 Abs 3 EStG unter Berücksichtigung der ergänzenden Reg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 49 Abs 1 Nr 5 EStG)

Tz. 67 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 Abs 1 Nr 5 EStG unterteilt die inl Eink aus KapV in vier (bis VZ 2008: drei) Grundkategorien mit unterschiedlichen Tatbestandsmerkmalen. Es handelt sich dabei um eine eingeschr Auswahl der Eink iSd § 20 EStG. Diese Tatbestände greifen gem § 49 Abs 1 Nr 5 EStG bei beschr StPflicht nur, wenn der dort näher bezeichnete Inl-Bezug gegeben is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines zum Veranlagungsverfahren

Tz. 30 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die KSt ist grds eine Veranlagungsst. Die Veranlagung erfolgt auf der Grundlage der eingereichten St-Erklärung, hilfsweise durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (s § 162 AO). Die veranlagte KSt wird durch St-Bescheid festgesetzt (s §§ 155, 157 AO). Die Anrechnung von St-Abzugsbeträgen sowie von geleisteten Vorauszahlungen ist nicht mehr...mehr