Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / o) Ruhen der Rechte

Rz. 1088 Bestand und Zuordnung der Mitgliedschaft zu einem Aktionär werden nicht dadurch berührt, dass die Rechte aus den Aktien nicht bestehen, z.B. in §§ 20 Abs. 7, 21 Abs. 4 sowie 71b AktG (ggf. i.V.m. § 71d Satz 4 AktG), § 28 WpHG und § 59 WpÜG. Rz. 1089 Solange ein Unternehmen seine Mitteilungspflichten aus § 20 AktG nicht erfüllt hat, ruhen die Rechte aus den Aktien.[32...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesetzliches Wettbewerbsverbot und Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 891 Das gesetzliche Wettbewerbsverbot ist in § 117 HGB geregelt. Danach darf ein Gesellschafter ohne Einwilligung der anderen nicht in dem Handelszweig der Gesellschaft Geschäfte tätigen und er darf nicht an einer anderen gleichartigen Handelsgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter teilnehmen. Die Einwilligung zur Teilnahme an einer anderen Gesellschaft gilt...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Veröffentlichung von Mitteilungen nach §§ 33, 38, 39 WpHG

Rz. 229 Sofern der Emittent Mitteilungen nach §§ 33 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 38 Abs. 1 Satz 1 oder § 39 Abs. 1 Satz 1 WpHG erhält, trifft ihn die Veröffentlichungspflicht nach § 40 WpHG. Während sich die Mitteilungspflicht nach §§ 33, 34, 38 und 39 WpHG auf Beteiligungen an einem Emittenten mit Herkunftsstaat Deutschland (i.S.v. § 2 Abs. 13 WpHG) bezieht, knüpft die Veröffentl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 994 Geschäftsanteile an der GmbH sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Die Satzung kann die Vererblichkeit nicht einschränken. Allenfalls mittelbar kann die Erbfolge in die GmbH-Anteile gesteuert werden, in dem bspw. über eine Einziehungs- oder Abtretungsklausel Einfluss auf die künftigen Gesellschafter genommen wird. Mehrere Erben erwerben den GmbH-Geschäftsanteil i...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / j) Exkurs: Steuerabgrenzungen (Latente Steuern)

Rz. 169 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG erfährt für die steuerbilanzrechtliche Gewinnermittlung eine Vielzahl von Durchbrechungen (dazu u. Rdn 233 ff.). Deshalb können die Bilanzansätze in der Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen, sodass das handelsrechtliche Ergebnis und der steuerrechtliche Gewinn unterschiedlich hoch ausfallen. Dies hat seinen ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Sicherstellung bei Sachleistung

Rz. 307 Der Bieter kann als Gegenleistung – neben oder anstelle der Geldleistung – sonstige Vermögensgegenstände, insb. Aktien der eigenen oder einer dritten Gesellschaft anbieten. Werden Aktien als Gegenleistung angeboten, gelten im Hinblick auf die Sicherstellung der Gegenleistung einige Besonderheiten, die nachstehend nur in Grundzügen dargestellt werden können. Rz. 308 Wi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Firma

Rz. 1077 Die Firma der GmbH & Co. KG[1456] muss die Bezeichnung "KG" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Hinweis Die früher weit verbreitete Firmierung als "GmbH & Co." ist daher kein zulässiger Rechtsformzusatz und darf nicht mehr verwendet werden. Bei einer GmbH & Co. KG, in der keine natürliche Person persönlich ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines, Rechtscharakter, Entlastung des Überschuldungsstatus

Rz. 153 In der Restrukturierungspraxis ist die Rangrücktrittsvereinbarung regelmäßig ein Instrument zur Beseitigung oder Verhinderung der Überschuldung der zu sanierenden Gesellschaft.[313] In der Krise der Gesellschaft wird der Rangrücktritt von den Gesellschaftern regelmäßig als erster Sanierungsbeitrag zu erwarten sein;[314] das kann auch den Rangrücktritt zu Pensionszusa...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Kapitalmarktrecht hat in Deutschland keine einheitliche Kodifizierung erfahren. Regelungen, die an die Börsennotierung einer Gesellschaft oder an sonstige Berührungen einer Gesellschaft oder Person mit dem Finanz- und Kapitalmarkt anknüpfen, finden sich über eine Vielzahl von Gesetzen verstreut. Heute wird das Kapitalmarktrecht stark durch europäisches Recht gepräg...mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Einleitung

Rz. 112 Unter dem Sammelbegriff "Fusionskontrolle" werden üblicherweise diejenigen gesetzlichen Regelungen zusammengefasst, die der staatlichen Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen dienen und – zumindest in erster Linie – wettbewerbliche Zwecke verfolgen. Davon zu unterscheiden sind Regelungen, die nicht die Entstehung übermäßiger Marktmacht verhindern sollen, sondern...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundsatz

Rz. 88 Die Geschäftsführung in der stillen Gesellschaft obliegt, anders als bei der GbR, nicht den Gesellschaftern gemeinschaftlich, sondern allein dem Geschäftsinhaber. Dies lässt sich damit erklären, dass der stille Gesellschafter nicht am Handelsgeschäft des Geschäftsinhabers beteiligt ist und die Führung des Handelsgeschäfts deshalb eigene Sache des Geschäftsinhabers ist...mehr

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§ 20 Joint Ventures / III. Ergänzende Verträge

Rz. 56 Parteien des Gesellschaftsvertrages sind sämtliche Partner des Equity Joint Ventures. Dasselbe gilt für den Joint Venture-Vertrag, bei dem allerdings die Joint Venture-Gesellschaft als Partei hinzutreten kann. Häufig werden die Vereinbarungen im Joint Venture-Vertrag durch den Abschluss weiterer Verträge vollzogen, die bilateral zwischen einem Partner und der Joint Ve...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 5. Anwendbarkeit der Vorschriften für Erwerbsangebote und Übernahmeangebote (§ 39 WpÜG)

Rz. 388 Für Übernahme- und Pflichtangebote gelten grds. dieselben Vorschriften. Dementsprechend ordnet § 39 WpÜG an, dass für Pflichtangebote neben den allgemein für Erwerbsangebote geltenden Bestimmungen zusätzlich die für Übernahmeangebote geltenden Vorschriften sinngemäß gelten. Ausgenommen werden lediglich solche Vorschriften, die mit dem Sinn und Zweck eines Pflichtangeb...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / ff) "Ergänzende Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten" der DIS (Anlage 5 DIS-SchO)

Rz. 75 Die Anforderungen des BGH an die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung zu Beschlussmängeln sind streng. Soll die Schiedsvereinbarung dieselbe Wirkung wie die §§ 248 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG unter den Gesellschaftern herbeiführen, muss eine Verfahrensvereinbarung oder Verfahrensordnung dafür sorgen, dass alle Gesellschafter gleichwertige Beteiligungs- und ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 268 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.30: Spaltungsplan UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschien: Herr _________________________ (Name, Geburtsdatum, Adr...mehr

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§ 13 Konzernrecht / c) Besonderheiten im GmbH-Konzern

Rz. 46 § 293 AktG und § 130 AktG gelten nur für die AG/SE und KGaA, jedoch nicht für die GmbH. Es bedarf dennoch eines beurkundeten Gesellschafterbeschlusses der Untergesellschaft.[127] Unternehmensverträge i.S.d. § 291 AktG ändern die Zweckrichtung der abhängigen GmbH. Mit Wirksamkeit des Unternehmensvertrages hört diese auf, unabhängig am Wirtschaftsverkehr teilzunehmen un...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Grunderwerbsteuer

Rz. 50 Die Übertragung eines Grundstücks im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung oder Spaltung [131] löst mit der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister die Grunderwerbsteuer aus (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG),[132] da bei diesen Vorgängen ein Rechtsträgerwechsel stattfindet. Daher ergibt sich diesbezüglich auch eine Anzeigepflicht beim Finanzamt nach § 18 GrES...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Nach Entfall der Schenkungssteuer wurde mit § 121a BAO eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende (taxativ aufgezählte) Wirtschaftsgüter eingeführt:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Aufnahme auf eine andere GmbH)

Rz. 240 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.25: Spaltungsvertrag (mit Kapitalerhöhung bei aufnehmender und Kapitalherabsetzung bei übertragender Gesellschaft) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ A. Urkundseingang Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden ________________________...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 25f Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

Literatur Heidner in Bunjes, UStG, § 25f, 22. Aufl. 2023. Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis, 21. Aufl. 2023, Kapitel 12, 12a, 39a. Widmann in S/W/R, UStG, § 25f, Loseblatt, Stand: 238. Lfg. November 2023. Verwaltungsanweisungen BMF vom 15.06.2022, Az: III C 5 – S 7429-b/21/10003 :001, 2022/0594965, Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer S...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Heidner in Bunjes, UStG, § 25f, 22. Aufl. 2023. Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis, 21. Aufl. 2023, Kapitel 12, 12a, 39a. Widmann in S/W/R, UStG, § 25f, Loseblatt, Stand: 238. Lfg. November 2023. Verwaltungsanweisungen BMF vom 15.06.2022, Az: III C 5 – S 7429-b/21/10003 :001, 2022/0594965, Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhint...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist eine die Quick fixes für EU-Lieferungen (dazu Einf. vor § 1, Rz. 62) flankierende deutsche Sofortmaßnahme: Die Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt zur Versagung von Vorsteuerabzug und Steuerbefreiung. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für § 25f UStG gibt es keine explizite Rechtgrundlage in der MwStSystRL (Rz. 16 ff....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen: Fallstudien zur... / 1.4 Softwarehaus

Die Softwareschmiede hat einen hohen Anteil an immateriellem Vermögen. Dies kann die Ursache in der Akquisition von Unternehmen mit hohem Firmenwert haben, da in dieser Branche die Konzentrationsprozesse eine besondere Dynamik haben. Auf Beteiligungen deuten auch das Finanzanlagevermögen sowie die offensichtlich daraus resultierenden Finanzerträge hin. Die größte Aufwandspos...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Management Review / 2 Werkzeug eines Arbeitsschutz-Managementsystems

Die gängigen AMS-Standards sehen zur Sicherstellung der fortdauernden Eignung (Zweckmäßigkeit), Angemessenheit und Wirksamkeit eine Managementbewertung vor, wobei die Anforderungen an die Management Reviews variieren. Das SCC (Sicherheits-Certifikat-Contraktoren) fordert in Punkt 1.5 "Bewertung der SGU-Leistungen durch die oberste Leitung (Management Review)" eine mindestens ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.15 Betriebsvermögen

Ein Ehegatte kann dem anderen Ehegatten auch Betriebsvermögen übertragen. Hierfür stehen dem Erwerber bei Einhalten bestimmter Voraussetzungen die Begünstigungen des § 13a ErbStG. [1] Ferner gibt es noch den Entlastungsbetrag nach 19a ErbStG. Wenn jedoch die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG nicht in Betracht kommt, greift das Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG oder die Be...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 1 Die Definition im Zivilrecht

Zuwendungen, die zwischen Ehegatten vorgenommen werden, sind i. d. R. nicht als Schenkungen i. S. d. § 516 BGB, sondern als unbenannte Zuwendungen zu qualifizieren. Eine solche liegt vor, wenn der Leistung die Vorstellung oder Erwartung des zuwendenden Ehegatten zugrunde liegt, dass die Ehe Bestand haben werde, oder wenn die Zuwendung (sonst) um der Ehe willen oder als Beitr...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.6 Übersicht

Die Kennzeichen einer Gütergemeinschaft sollen in der folgenden Übersicht noch einmal dargestellt werden.[1] Das Vermögen der Frau und das Vermögen des Mannes werden durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten zur gesamten Hand (§ 1416 BGB). Das gemeinschaftliche Vermögen heißt Gesamtgut. Zum Gesamtgut gehören auch das Vermögen, das jeder Ehegatte ...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 4. Auslandsvermögen

Was als Auslandsvermögen i. S. des § 21 Abs. 1 ErbStG gilt, ist in § 21 Abs. 2 ErbStG genannt. Hier ist wie folgt zu differenzieren: In diesem Fall gelten alle Vermögensgegenstände der in § 121 BewG genannten Art, die auf einen ausländischen Staat entfallen, als Auslandsvermöge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Gesundheit und... / 4 Alternativen

In größeren Unternehmen ist häufig ein integriertes Managementsystem eingerichtet, das Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz umfasst. Denn Gesundheit im Unternehmen ist kein Thema, das isoliert betrachtet bzw. parallel zu bestehenden Systemen eingeführt werden kann. Sind bereits Managementsysteme für Qualität, Umwelt bzw. Arbeitsschutz (z. B. ISO 9001, EMAS bzw. ISO 14001, ISO 4...mehr

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Integration des AMS in ande... / 6.4 Implementierung und Durchführung

Die sog. Lenkung dokumentierter Information ist ebenfalls in allen Systemen eine wichtige Forderung. Z. B. müssen verschiedene Aufzeichnungen auch nach Jahren wieder aufgefunden werden können (Unterweisungsprotokolle, Fehlerprotokolle, Unterlagen aus der Buchhaltung, Angebote, Prüfprotokolle, Produktionsaufzeichnungen, Betriebsanweisungen etc.). Es ist daher sinnvoll, eine A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Integration des AMS in ande... / 4 Vergleich der Struktur von AMS, QMS und UMS

In folgender Übersicht werden die Empfehlungen (Forderungen) der OHSAS 18001 sowie der ISO 45001 den Anforderungen an ein Qualitätsmanagement- und ein Umweltmanagementsystem nach den internationalen Normen (DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 14001:2015) gegenübergestellt. ISO 9001:2015, ISO 14001:2015 und ISO 45001:2023: Wichtige Aspekte Mit Kap. 4 "Kontext der Organisation" ...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / 2. In Betracht kommende Einkunftsarten

Ein Gewerbebetrieb ist eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist (§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG). Die bloße V...mehr

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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 1. Mittelbare Beteiligung

a) Steuerrechtliche Zurechnung Gemäß § 179 Abs. 2 S. 3 AO kann eine besondere gesonderte Feststellung erfolgen, wenn eine der Personen, denen der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist, nur über eine andere Person beteiligt ist. Eine Beteiligung "über eine andere Person" setzt voraus, dass keine unmittelbare Beteiligung besteht. Zivilrechtlich darf dementsprechend ledigli...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 2. Beteiligung mehrerer Personen

Von einer Beteiligung mehrerer Personen kann ausgegangen werden, wenn sie in zivilrechtlicher Hinsicht gemeinsam an den Einkünften berechtigt sind. Dies ist zu bejahen, wenn sie zivilrechtlich als Gemeinschafter (z.B. Miteigentümer) oder Gesellschafter miteinander verbunden sind (z.B. bei einer Erbengemeinschaft in der Zeit vom Erbfall bis zur Erbauseinandersetzung bestehen)...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / c) Beteiligung mehrerer bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind die Einnahmen demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Die rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse an einem vermieteten oder verpachteten Grundstück sind für die Durchführung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung nicht alleine entscheidend. Nach st. Rspr. des BFH (...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / VI. Besondere gesonderte Feststellung bei Beteiligung über eine dritte Person, § 179 Abs. 2 S. 3 AO

1. Mittelbare Beteiligung a) Steuerrechtliche Zurechnung Gemäß § 179 Abs. 2 S. 3 AO kann eine besondere gesonderte Feststellung erfolgen, wenn eine der Personen, denen der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist, nur über eine andere Person beteiligt ist. Eine Beteiligung "über eine andere Person" setzt voraus, dass keine unmittelbare Beteiligung besteht. Zivilrechtlich dar...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / a) Steuerrechtliche Zurechnung

Gemäß § 179 Abs. 2 S. 3 AO kann eine besondere gesonderte Feststellung erfolgen, wenn eine der Personen, denen der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist, nur über eine andere Person beteiligt ist. Eine Beteiligung "über eine andere Person" setzt voraus, dass keine unmittelbare Beteiligung besteht. Zivilrechtlich darf dementsprechend lediglich die andere Person beteiligt...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 2. Ermessen

Bereits der Wortlaut des § 179 Abs. 2 S. 3 AO offenbart, dass es im Ermessen des FA steht, ob bei einer mittelbaren Beteiligung ein einheitliches oder ob zwei getrennte Feststellungsverfahren durchgeführt werden. Dies beruht auf dem ggf. gegebenen berechtigten Interesse der Beteiligten an einer stillen, also verdeckten mittelbaren Beteiligung. Eine stille Beteiligung soll ni...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, Ass. jur., LL.M Köln-Paris[*] Wie bereits im 1. Teil dieses Beitrages erläutert, bilden die Besteuerungsgrundlagen, d.h. die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, an die die Besteuerung anknüpft, grundsätzlich einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheides (§ 157 Abs. 2 AO). Vielmehr ist regelmäßig nur die Steu...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / I. Allgemeines

Gemäß § 179 Abs. 2 S. 2 AO wird die gesonderte Feststellung gegenüber mehreren Beteiligten einheitlich vorgenommen, wenn dies gesetzlich bestimmt ist (z.B. in § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO oder in § 15a Abs. 4 S. 6 EStG) oder falls ihnen der Gegenstand der Feststellung (gemeinsam) zuzurechnen ist. Zweck ist, die inhaltlich gleiche Sachbehandlung gegenüber allen Beteiligten...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / b) Unterbeteiligung

Wie bereits oben im Zusammenhang mit der Zurechnung erläutert, kann die Unterbeteiligung, ähnlich wie die stille Gesellschaft, nach steuerrechtlichen Maßstäben typisch oder atypisch (d.h. mitunternehmerisch) ausgestaltet sein. Atypische: Lediglich die atypische Unterbeteiligung, bei welcher der Unterbeteiligte aufgrund seiner vertraglichen Stellung im Innenverhältnis Initiati...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / a) Praxisrelevanten Fallgruppen

Die Beteiligung mehrerer Personen an den Einkünften setzt steuerlich aber voraus, dass ihnen die Einkünfte gemeinsam zuzurechnen sind (s. oben unter II.). Das ist grundsätzlich der Fall, wenn sie den Tatbestand der Einkünfteerzielung gemeinsam verwirklichen, insb., wenn eine Mitunternehmerschaft vorliegt. Im Folgenden werden die einzelnen praxisrelevanten Fallgruppen dargeste...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / c) Treuhand

Die zivilrechtliche Stellung des Treuhänders als Gesellschafter gem. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO wird dem Treugeber zugerechnet (BFH v. 25.6.1984 – GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751; BFH v. 25.2.1991 – GrS 7/89, BStBl. II 1991, 691). Dementsprechend ist der Treugeber über den Treuhänder mittelbar am Gegenstand der Feststellung beteiligt, unabhängig davon, ob es sich um eine offene...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / h) Stille Gesellschaften

Die typisch stille Gesellschaft ist nicht als Mitunternehmerschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Der stille Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), da er am Unternehmen eines anderen beteiligt ist. Dementsprechend sind die Voraussetzungen für die Durchführung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung nicht gegeben (BFH v. 10.11.198...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 10. Wirtschaftliches Eigentum

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Aufsichtsrat im öffentliche... / 4 Der Aufsichtsrat als wichtiges Kontrollorgan

Das Thema Corporate Governance betrifft vor allem auch den Aufsichtsrat und seine Überwachungstätigkeit. Dies gilt für Aufsichtsräte der Privatwirtschaft und Aufsichtsräte von Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung gleichermaßen. Bereits 2010 hat die EU-Kommission klargestellt, dass dem Überwachungsorgan "Aufsichtsrat" im Corporate-Governance-Gefüge unter der Voraussetzung...mehr

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Die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, insb. bei gemeinschaftlich erzielten Einkünften (Teil 2) (AO-StB 2023, Heft 12, S. 382)

Die gesonderte und einheitliche Feststellung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO, gem. § 180 Abs. 2 AO und die besondere gesonderte Feststellung bei Beteiligung über eine dritte Person gem. § 179 Abs. 2 S. 3 AO sowie Zurechnung der Einkünfte und Bekanntgabe des Feststellungsbescheids RD’in Ann-Erika Jörißen, Ass. jur., LL.M Köln-Paris[*] Wie bereits im 1. Teil dieses Beitrag...mehr

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Aufsichtsrat im öffentliche... / 3 Public Corporate Governance

Zu den wesentlichen Aufgaben der öffentlichen Beteiligungsverwaltung zählt die Steuerung und effektive Überwachung der öffentlichen Unternehmen. Gute Unternehmensführung, Transparenz und Effizienz sollte für diese Unternehmen ebenso wichtig sein wie für Privatunternehmen, die – sofern börsennotiert – seit dem Jahr 2002 mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) konf...mehr