Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.9.1 Regelung

§ 15a EStG begrenzt die Verlustverrechnung bei beschränkter Haftung. Nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen können den Kommanditisten Buchverluste über den Betrag ihrer Einlage hinaus anteilig zugerechnet werden, auch wenn hierdurch negative Kapitalkonten entstehen. Steuerrechtlich darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Teil am Verlust der KG jedoch weder mit anderen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.10.4 Besonderer Verrechnungskreis/Einkunftsquelle

Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen dürfen nur mit Gewinnen aus der nämlichen Einkunftsquelle verrechnet werden. Einkunftsquelle ist die Beteiligung am jeweiligen Steuerstundungsmodell.[1] Dabei werden die verschiedenen Einkunfts- bzw. Verlustzuweisungsquellen auch innerhalb eines Fonds getrennt behandelt. Erzielt der Anleger aus einer vermögensverwaltenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.10.2 Anwendungsbereich

Die Beschränkungsregelung des § 15b EStG gilt auch für andere Einkunftsarten. So nehmen § 13 Abs. 7 EStG, § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 7 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG darauf Bezug. Wegen dieser Anwendungsregelungen in allen denkbaren betroffenen Einkunftsarten ist ein Wechsel der Einkunftsart bei einzelnen betroffenen Beteiligungen unerheblic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.10.6 Verlustabzug

Nach § 15b Abs. 1 Satz 2 EStG mindern die Verluste die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt. § 10d EStG findet keine Anwendung. Daher sind die Verluste unbeschränkt bis zur Höhe des (künftigen) Gewinns aus der nämlichen Einkunftsquelle verrechenbar. Ein Verlustrücktrag ist nicht vorgesehen. Er würde auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.8.2 Vorrang von § 15a EStG

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG sind die Regelungen des § 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG auf Anteile des stillen Gesellschafters am Verlust des Betriebs sinngemäß anzuwenden. Außerdem verweist die Regelung auf § 15a EStG, der ebenfalls sinngemäß anzuwenden ist. Verlust im Sinne dieser Regelung ist der nach den ertragsteuerlichen Regelungen ermittelte und nach Anwendung des §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.1 Anspruch auf Unterrichtung

Rz. 40 Damit der Betriebsrat seine ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, hat ihn der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG unaufgefordert, rechtzeitig und umfassend über alle Umstände zu unterrichten, die mit seinem Aufgabenkreis zusammenhängen. Der allgemeine Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG steht neben den speziellen Auskunftsansprüchen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.4.2 Inhalt und Umfang des Einsichtsrechts

Rz. 47 Das Recht auf Einsichtnahme erstreckt sich auf alle Arten des Entgelts, d. h. die Tarifentlohnung, übertarifliche Zulagen sowie außertarifliche Vergütungen für AT-Angestellte, selbst wenn diese einzelvertraglich vereinbart worden sind (BAG, Beschluss v. 10.2.1987, 1 ABR 72/85). Der Darlegung eines besonderen Anlasses für die Ausübung des Einsichtsrechts bedarf es dabe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 4.5.1 Bis VZ einschl. 2021

Für die Reihenfolge des Verlustabzugs hat der Steuerpflichtige ein beschränktes Wahlrecht. Auf seinen Antrag ist von der Durchführung des Verlustrücktrags ganz oder teilweise abzusehen. Im Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben.[1] Dabei kann der Verlustrücktrag z. B. auch auf eine bestimmte Einkunftsart beschränkt werden, was in besonders gelagerten Einzelfällen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.2.4 Längere Verlustperiode

Längere Verlustperioden reichen für sich allein gesehen nicht aus, um eine Tätigkeit als "Liebhaberei" anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. Dauer und Umfang der Verlusterzielung sind ein wesentliches Kriterium für die Gesamtbeurteilung. Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen – z. B. Veränderung des Geschäftskonzepts –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.8.4 Feststellungsverfahren

Besondere Bedeutung hat hier das Feststellungsverfahren nach § 15 Abs. 4 Satz 7 i. V. m. § 10d Abs. 4 EStG, vor allem wenn ein Steuerpflichtiger über mehrere betroffene Beteiligungen verfügt. Das Finanzamt hat alle erforderlichen Grundlagen für die Verlustverrechnung mitzuteilen.[1] Bei doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften sind nur die verrechenbaren Verluste der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.7 Entsprechende Anwendung auf den Auskunftsanspruch nach § 5 EBRG

Rz. 51 Die Maßstäbe des Auskunftsanspruchs des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG gelten nach Auffassung des BAG nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit entsprechend für den Auskunftsanspruch nach § 5 des Gesetzes über Europäische Betriebsräte (EBRG). Der Betriebsrat kann in diesem Zusammenhang vom Arbeitgeber die Auskünfte verlangen, die er benötigt, um beu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.5 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Wirtschaftsjahre, die vor dem 31.12.2015 enden: § 13a Abs. 3 Satz 2 EStG i. V. m. R 13a.2 Abs. 6 EStR schreiben vor, dass die verausgabten Pachtzinsen und diejenigen Schuldzinsen und dauernden Lasten, die Betriebsausgaben sind, bei Landwirten, die ihren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermitteln, insgesamt nicht zu einem Verlust führen dürfen. So...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.8.3 Wahlrecht bei Verlustrücktrag

§ 15 Abs. 4 Satz 7 EStG lässt den Verlustrücktrag und den Verlustvortrag innerhalb dieser nur beschränkt verrechenbaren Verluste ausdrücklich nach Maßgabe des § 10d EStG zu. Das Wahlrecht, auf den Verlustrücktrag zu verzichten[1], steht jedem einzelnen Mitunternehmer für seinen Anteil gesondert zu. Die Verlustverrechnung findet für jeden Beteiligten im Rahmen seiner Steuerve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.4 Negative Einkünfte aus Verlustzuweisungsmodellen

Negative Einkünfte oder Verluste aufgrund von Beteiligungen an Gesellschaften oder Gemeinschaften oder aus ähnlichen Modellen i. S. d. § 2b EStG a. F. dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden, wenn bei Erwerb oder Begründung dieser Einkunftsquellen die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund stand. § 2b EStG wurde zwar längst aufgehoben.[1] § 2b ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / Zusammenfassung

Begriff Aus dem Gleichheitsgrundsatz und dem daraus abzuleitenden Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG, § 2 Abs. 1 EStG) ergibt sich, dass nicht nur Gewinne (Erträge, Überschüsse) zu besteuern, sondern auch Verluste entsprechend mindernd zu berücksichtigen sind. Verlust bezeichnet im Gegensatz zu Gewinn einen Fehlbetrag. Die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Leitsatz 1. Kosten der Lebensführung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG sind die Kosten des Haushalts und die sonstigen Lebenshaltungskosten im Haupthausstand. 2. Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung darf nicht erkennbar unzureichend sein. Ob dies der Fall ist, bedarf einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls. Eine bestimmte betragliche Gre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / i) Zurechnung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bei Beteiligung an einer EWIV

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine besondere supranationale Rechtsform, die es Unternehmen ermöglicht, grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten, ohne diese Zusammenarbeit dem nationalen Recht eines der beteiligten Länder zu unterwerfen. Sie übt vielfach – wie auch im Streitfall – Tätigkeiten aus, mit denen keine Gewinne erzielt, sondern ledig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) TW-AfA auf Darlehens- und Zinsforderungen gegen eine nahestehende ausländische Gesellschaft

Als wesentliche Beteiligung i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG gilt eine unmittelbare wie auch eine mittelbare Beteiligung von mindestens 25 %. Keine Fremdüblichkeit bei nicht werthaltiger Besicherung: Die Konditionen eines für ein Bauprojekt hingegebenen Darlehens sind nicht fremdüblich, wenn nicht – wie im Regelfall – Grundpfandrechte in Form einer Hypothek oder Grundschuld – und damit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / 3. Gestaltungsüberlegungen

Rechtssichere Klarheit im Hinblick auf eine beabsichtigte Transaktion kann daher nur die Einholung einer verbindlichen Auskunft geben. Alternativ kann die Dealstruktur ggf. so gewählt werden, dass von vorneherein kein Anknüpfungspunkt für die doppelte GrESt besteht. Zu denken ist etwa daran, dass eine Beteiligung von weniger als 90 % übertragen oder das Grundstück selbst noch v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Keine vollständige Freistellung vom Steuerabzug bei Kapitalgesellschaften im Mutter-Tochter-Verhältnis in Missbrauchsfällen

Keine Freistellung vom KapErtrSt-Abzug: Eine in Spanien gegründete Kapitalgesellschaft ("sociedad de responsabilidad limitada"), die eine 100%ige Beteiligung an einer in Deutschland gegründeten und ansässigen GmbH hält, ist nicht vollständig vom Abzug der KapErtrSt freizustellen, wenn es der Muttergesellschaft nicht gelingt nachzuweisen, dass es sich bei ihrer Einschaltung n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Abgeltungsteuer: Berücksichtigung von Verlusten bei der Veräußerung von TecDax-Zertifikaten an eine GmbH i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Streitig ist, ob der – aus der Veräußerung von im Privatvermögen des Gesellschafters gehaltenen TecDAX Zertifikaten an "seine GmbH" (100%ige Beteiligung) – entstandene Verlust (als Ausnahme vom Abgeltungsteuersatz des § 32d Abs. 1 S. 1 EStG) der Anwendung der allgemeinen tariflichen Besteuerung unterliegt. Eine teleologische Reduktion des § 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG dahingehend,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sicherung der Abfindung... / 6. Formulierungsvorschlag

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Passive Entstrickung führt nicht zur Besteuerung

Die Änderung eines DBA kann nicht zur Verwirklichung des Entstrickungstatbestands nach § 4 Abs. 1 S. 3 EStG führen (sog. passive Entstrickung). Das DBA Deutschland-Spanien wurde 2012 geändert. Erstmals wurde eine Regelung aufgenommen, die für Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen, deren Aktivvermögen zu mindestens 50 % aus unbeweglichem Vermögen besteht, dem Belegenheitsstaat ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Energiepreispauschale nach ... / 1.3 Anspruchsberechtigung

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird in § 113 EStG definiert. Danach haben unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG, die im VZ 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielen, Anspruch auf eine EPP lt. EStG. a) Unbeschränkt Steuerpflichtige gem. § 1 Abs. 1 EStG Nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Welche Rolle kommt den Funk... / 4 Nachhaltigkeitsabteilung

Funktionen: Nachhaltigkeitsmanagement – ESG Strategie – ESG Reporting – ESG Projektportfoliomanagement Eine eigens geschaffene Nachhaltigkeitsabteilung (CSO in Abb. 10) bündelt zahlreiche Verantwortungen des Nachhaltigkeitsmanagements und hat eine starke, koordinierende Rolle. Eine direkte Verantwortung ist zumeist über folgende Tätigkeiten definiert: Trendradar für Nachhaltig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.1 Unschädliche Haushaltsgemeinschaften

Rz. 17 Nach dem Gesetzeswortlaut schließt nur eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person – unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 S. 1 EStG – den Entlastungsbetrag aus. Lebt der Stpfl. mit einer minderjährigen Person zusammen, steht dies daher dem Anspruch nicht entgegen. Dies ist unabhängig davon, ob der Minderjährige bei dem Stpfl. nach § 24b Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Welche Rolle kommt den Funk... / 3 Finance, Controlling, Risikomanagement

Funktionen: Controlling – Accounting – Risikomanagement – Investor Relations – Treasury Die Rolle des Finanzbereichs (CFO in Abb. 10) wird bezüglich Nachhaltigkeit in vielen Unternehmen unterschiedlich ausgelegt. Während sich der Finanzbereich auf der einen Seite oftmals reaktiv zeigt, übernimmt er in anderen eine sehr aktive Rolle in der Steuerung des Themas. Entwicklung zum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / I. Unterschiedliche Beteiligung mehrerer Auftraggeber

1. Frage Rz. 94 In einem Verfahren werden mehrere Auftraggeber vertreten. Diese sind unterschiedlich am Prozess beteiligt. A, B und C werden als Gesamtschuldner wegen einer Forderung in Höhe von 10.000 EUR in Anspruch genommen, im Wege der Widerklage machen A und B in diesem Verfahren gemeinsam 6.000 EUR und C allein weitere 4.000 EUR geltend. – Wie ist das abzurechnen? 2. Ant...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Qualifizierte Beteiligung

Rz. 16 Eine Beteiligung i.S.v. § 121 Nr. 4 BewG liegt nur vor, wenn der Anteilseigner allein oder zusammen mit nahestehenden Personen zu mindestens 1/10 am Nennkapital der inländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist.[52] Maßgeblich ist jeweils der Umfang der Beteiligung im Besteuerungszeitpunkt.[53] Welche Besitzdauer bis dahin abgelaufen ist, spielt grundsätzlich keine R...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / IX. Beteiligung im PKH-Überprüfungsverfahren

1. Frage Rz. 55 Der ehemalige Mandant wurde in einem Rechtsstreit im Rahmen von Prozesskostenhilfe vertreten. 3 Jahre nach Beendigung des Verfahrens kommt vom Gericht erstmals die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung des Mandanten über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse wegen der Überprüfung einer möglichen Änderung der PKH-Bewilligung nach § 120a ZPO. Mit dem Manda...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / X. Abfindung unter dem gemeinen Wert einer Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, Abs. 10

Rz. 73 § 10 Abs. 10 S. 1 ErbStG regelt, dass, sofern ein geerbter Gesellschaftsanteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft durch gesellschaftsvertragliche Regelung an die übrigen verbleibenden Gesellschafter herauszugeben ist und diese dem Erben eine Abfindung bezahlen müssen, lediglich der Abfindungsbetrag der Besteuerung für den Erben unterliegt. Da der Abfindungsbe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Beteiligung des Erblassers/Schenkers

Rz. 114 Eine Qualifikation von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als begünstigtes Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG kommt nur dann in Betracht, wenn der Erblasser/Schenker am Nennkapital der Gesellschaft mit mehr als 25 % (unmittelbar) beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligung).[312] Auf diese Weise versucht der Gesetzgeber sicherzustellen, dass der Erblasser bz...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Beteiligung im Betriebsvermögen

Rz. 19 Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften, die zu einer Betriebsstätte oder zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehören, stellen bereits nach § 121 Nr. 3 BewG Inlandsvermögen dar. Ihre Qualifikation richtet sich grundsätzlich nicht nach § 121 Nr. 4 BewG, so dass es auch auf das Erreichen der Beteiligungs-Grenze von 10 % nicht ankommt. Solche Kapitalges...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Anteil an Kapitalgesellschaften, wenn die Beteiligung 25 % nicht übersteigt

aa) Mindestbeteiligungsquote (mehr als 25 %) Rz. 250 Zum Verwaltungsvermögen gehören gem. § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG grds. auch in einem Betriebsvermögen gehaltene Anteile und Kapitalgesellschaften, wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital 25 % nicht übersteigt. Rz. 251 Die Regelung stellt die konsequente Fortsetzung der Definition des Begünstigungsgegenstandes (Beteili...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Beteiligung bei Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 14 Ist ein nicht an der Börse gehandelter Anteil an einer Kapitalgesellschaft Gegenstand der Feststellung, so ist die Kapitalgesellschaft selber erklärungspflichtig (§ 153 Abs. 3 BewG), ohne dass der Erwerber zur Abgabe der Erklärung aufgefordert werden darf. Ihre Beteiligtenstellung ergibt sich dann aus § 154 Abs. 1 Nr. 2 BewG und der Bedarf für eine Bekanntgabe ist nic...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Unterschiedliche Beteiligung mehrerer Auftraggeber

Rz. 71 Besondere Schwierigkeiten treten auf, wenn eine Kombination beider Varianten auftritt. So kommt es insbesondere in Verkehrsunfallsachen häufiger vor, dass die Auftraggeber nur teilweise wegen desselben Gegenstandes vertreten werden, darüber hinaus einer oder mehrere aber noch wegen weiterer, nur sie betreffende Gegenstände – die Auftraggeber also in unterschiedlicher ...mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Tabelle 20231 Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Keine Berücksichtigung der Buchwertklausel bei Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft (Abs. 5)

Rz. 224 § 7 Abs. 5 ErbStG enthält eine Sonderregelung für den Fall der Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft. Bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass der neue Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft oder im Fall eines vorherigen Ausscheidens nur den Buchwert seines Kapitalanteils erhält, werden diese Bestimmungen bei der Feststellung der Bereicherun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Beteiligung bei Erbengemeinschaften (Abs. 3)

Rz. 15 Die Regelung steht im Kontext zu § 151 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 BewG und § 155 S. 2 BewG und trägt dem Umstand Rechnung, dass eine Zurechnung des Wertes gegenüber der Erbengemeinschaft mangels Teilrechtsfähigkeit ausgeschlossen ist. Sie wurden durch das ErbStRG vom 24.12.2008[37] kodifiziert, das am 1.1.2009 in Kraft getreten ist. Indem die Erbengemeinschaft zur gesetz...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Beteiligung als Steuerschuldner

Rz. 7 Vor Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011[17] ist vereinzelt gefordert worden, den Steuerschuldner unabhängig von seiner unmittelbaren Beteiligung am Feststellungsgegenstand stets am Verfahren zu beteiligen.[18] Grund hierfür ist, dass nur der Steuerschuldner die Wirkung des Feststellungsbescheides im Rahmen des gegen ihn gerichteten Besteuerungsverfahren...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Bewertung von Beteiligungen

Rz. 8 Gehören zum Betriebsvermögen des Bewertungsobjekts Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die dem betriebsnotwendigen Vermögen zuzurechnen sind, sind auch diese gesondert zu bewerten; ihr gemeiner Wert wird dem Ertragswert i.S.v. § 200 Abs. 1 BewG hinzugesetzt. Dies gilt sowohl für Anteile an Kapitalgesellschaften als auch Beteiligungen an Personengesellschaften.[21] ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Beteiligung durch Aufforderung zur Abgabe der Erklärung

Rz. 4 Der Kreis der Personen, die zur Abgabe einer Feststellungserklärung herangezogen werden können, ist durch § 153 Abs. 2, 3 BewG auf die Gesellschaften und Gemeinschaften erweitert worden, soweit Anteile an den Gesellschaften oder Gemeinschaften verschenkt werden oder in den Nachlass fallen. Über die Fertigung der Erklärung hinaus obliegt den Gesellschaften und Gemeinsch...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Beteiligung kraft Zurechnung

Rz. 3 Wem der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist, richtet sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen (vgl. § 151 BewG Rdn 45). Maßgebend für die Zurechnung sind die tatsächlichen Verhältnisse zum Bewertungsstichtag (§ 157 Abs. 1, 4 und 5 BewG). In der Regel wird dies der unmittelbar durch die Schenkung oder den Eintritt des Erbfalles begünstigte, zivilrechtliche Eigentü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Stille Beteiligungen

Rz. 35 Zivilrechtlich besteht eine typisch stille Beteiligung im Regelfall nur aus Forderungen des Stillen gegenüber dem Inhaber.[129] Diese umfassen sowohl seine Einlage als auch Guthaben auf etwaigen Privat- oder Darlehenskonten einschließlich dort gutgeschriebenen Gewinnanteilen. Diese Einordnung gilt auch bewertungsrechtlich, hinsichtlich der "stehengelassenen" Gewinnant...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Verwaltungsvermögen bei mehrstufigen Beteiligungen – Verbundvermögensaufstellung

Rz. 340 Wenn in mehrgliedrigen Beteiligungsstrukturen oder gar in Konzernverbünden das Verwaltungsvermögen jeweils auf Ebene der einzelnen Holding- bzw. nachgeordneten Gesellschaften ermittelt würde, könnten hierdurch unerwünschte Mitnahmeeffekte erzielt bzw. sogar missbräuchliche Gestaltung ermöglicht werden. Denn beispielsweise der Sockelbetrag nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 1...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften, Nr. 4

1. Inländische Kapitalgesellschaft Rz. 15 Kapitalgesellschaftsanteile stellen dann Inlandsvermögen dar, wenn die jeweilige Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat und der Gesellschafter – allein oder zusammen mit ihm nahestehende Personen – zu mindestens 1/10 unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.[51] Ob es sich bei dem Gesellschafter um eine natür...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Zusammenrechnung der Beteiligungen mehrerer Gesellschafter (Poolvereinbarungen)

(1) Grundsätzliches Rz. 121 Das Kriterium der Mindestbeteiligung wurde durch das ErbStG 2009 gegenüber der früheren Regelung um den Gesichtspunkt der möglichen Zusammenrechnung der durch den Erblasser/Schenker gehaltenen Anteile mit Anteilen anderer Gesellschafter (Poolung) erweitert.[336] Eine solche Zusammenrechnung kommt in Betracht, wenn der Erblasser/Schenker und die and...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / E. Berücksichtigung besonderer Umstände, Abs. 3

Rz. 69 Bildet eine Anzahl von Anteilen an einer Gesellschaft, die einer Person gehören, eine Beteiligung und ist deren Wert höher als der Wert, der sich aufgrund der Kurse für die einzelnen Gesellschaftsanteile insgesamt ergibt, ist gem. § 11 Abs. 3 BewG der gemeine Wert der Beteiligung maßgebend. Dies gilt in Anbetracht des klaren Wortlauts der Vorschrift ausschließlich für...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Einzubeziehende Betriebe/Gesellschaften

Rz. 115 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Stichtagssteuer. Daher sind grundsätzlich nur die Unternehmen bzw. Beteiligungen in die Lohnsummenbetrachtung einschließlich der Bestimmung der Beschäftigtenzahl einzubeziehen, die am Stichtag (Tag der Steuerentstehung) dem Betrieb zuzurechnen sind.[245] Auch solche nachgeordneten Unternehmen, die erst kurz vor dem Erbfall/...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt vorbehaltlich der folgenden Absätze zu 85 Prozent steuerfrei (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 zuzüglich der Erwerbe im Sinne des Satzes 2 insgesamt 26 Millionen Euro nicht übersteigt. Bei mehreren Erwerben begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 ...mehr