Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 2a EStG ist mit den Abs. 1 und 2 durch G. v. 20.12.1982[1] mit Wirkung ab Vz 1983 eingeführt worden. Diese Regelung beschränkte sich auf die Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung ausl. Verluste, wobei in Abs. 2 diese Einschränkung für bestimmte Verluste wieder aufgehoben wurde. Rz. 1a Durch G. v. 25.7.1988[2] wurden mit Wirkung ab Vz 1990 die Abs. 3 und 4 an...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.2 Muss der coronabedingte Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent für jeden einzelnen Fördermonat bestehen?

Ja, Überbrückungshilfe IV kann nur für diejenigen Monate im Zeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 beantragt werden, in denen ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht wird.[1] Nicht gefördert werden Umsatzausfälle, die zum Beispiel nur aufgrund regelmäßiger saisonaler oder anderer dem Geschäftsmodell inhären...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.2 Muss der coronabedingte Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent für jeden einzelnen Fördermonat bestehen?

Ja, Überbrückungshilfe III Plus kann nur für diejenigen Monate im Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 beantragt werden, in denen ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht wird.[1] Nicht gefördert werden Umsatzausfälle, die z.B. nur aufgrund regelmäßiger saisonaler oder anderer dem Geschäftsmodell inhären...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die dritte Phase der Überbrückungshilfe bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 ("Dritte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jewei...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die vierte Phase der Überbrückungshilfe bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 (" Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jeweils geltenden Fas...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die Überbrückungshilfe IV bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 (B"undesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jeweils geltenden Fassung) gegebenen...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.2 Muss der Corona-bedingte Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent für jeden einzelnen Fördermonat bestehen?

Ja, Überbrückungshilfe III kann nur für diejenigen Monate im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden, in denen ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht wird.[1] Nicht gefördert werden Umsatzausfälle, die z.B. nur aufgrund regelmäßiger saisonaler oder anderer dem Geschäftsmodell inhärenter ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 1. Voraussetzungen und Folgen der Organschaft

Die wesentlichen Voraussetzungen für eine körperschaftsteuerrechtliche bzw. gewerbesteuerrechtliche Organschaft sind: Organgesellschaft in der Rechtsform der AG, SE, KGaA (§ 14 Abs. 1 S. 1, § 17 KStG) oder in einer anderen Form der Kapitalgesellschaft (§ 17 Abs. 1 S. 1 KStG); insbesondere GmbH und UG (haftungsbeschränkt); Organträger (gewerbliches Unternehmen) nach § 14 Abs. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

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Sicherheit von Batterielade... / 2 Begriffe

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Sicherheit von Batterielade... / 5 Kennzeichnung von Batterieladeanlagen

Bereiche von Batterieanlagen sind gemäß ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" mit folgenden Sicherheitskennzeichen zu kennzeichnen.mehr

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Lagern und innerbetrieblich... / 1.3 Brandschutzanforderungen

Lager haben häufig spezifische Brandrisiken, v. a. durch erhöhte Brandlasten (Lagergut, Verpackungsmaterial, Lagerhilfsmittel, wie Paletten). Ob und welche Brandschutzmaßnahmen einzuhalten sind, hängt von mehreren Faktoren ab und kann nicht pauschal beurteilt werden. Ausschlaggebend sind der Genehmigungsstand, der sich aus den vorliegenden Unterlagen ergibt, die Gefährdungsbeu...mehr

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Sicherheit von Batterielade... / 3 Einzelladeplatz

Vorwiegend sind in den Unternehmen Batterieladeanlagen als offene Einzelladeplätze (umgangssprachlich "Ladestellen") mit Ladeeinrichtungen vorhanden (s. Abb. 1). Das Aufladen der Batterien erfolgt dabei ohne Ausbau. Die Batterien werden durch eine Ladeleitung mit dem Ladegerät verbunden. Darüber hinaus gibt es auch Flurförderzeuge, bei denen das Ladegerät bereits im Flurförd...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 3. Entsendung in Betriebsstätte

Rz. 58 Wird der Arbeitnehmer von dem inländischen Arbeitgeber zu einer eigenen Betriebsstätte (vgl. Art. 5 OECD-MA) oder einer festen Einrichtung in einem ausländischen Tätigkeitsstaat entsandt, steht grds. ebenfalls das Besteuerungsrecht vom ersten Tage an dem Tätigkeitsstaat zu. Auch hier ist entscheidend, ob die Arbeitsvergütung für die Tätigkeit eines Arbeitnehmers von d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung

Rn. 31 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich ferner die sachliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung, Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 10 (April 2019); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42f EStG Rz 18 (November 2022); aA FG BBg vom 02.04.2014, 7 K 7058/13, EFG 2014, 107: nur örtliche Zuständigkeit. Das Betriebsstätten-FA is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG (§ 42f Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f Abs 3 S 1 EStG bestimmt – abweichend von der in § 42f Abs 1 EStG enthaltenen Zuständigkeitsregelung – in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG das Betriebsstätten-FA des Dritten und nicht das des ArbG als das für die LSt-Außenprüfung zuständige FA. § 38 Abs 3a EStG regelt die Fälle, in denen ein Dritter anstelle des ArbG dessen Pflichten zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Gegenstand der LSt-Außenprüfung, Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung (§ 42f Abs 1 EStG)

A. Gegenstand der LSt-Außenprüfung Rn. 19 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH vom 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Örtlich zuständiges FA

Rn. 37 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Sind für einen ArbG mehrere Betriebsstätten-Finanzämter zuständig, so erteilt das FA die Auskunft, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung (§ 10 AO) des ArbG im Inland befindet. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO), hierfür kommt es allein auf den für die Geschäftsführung maßgebenden Willen an, BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Persönlicher/sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 4a EStG ist auf unbeschränkt und beschränkt StPfl anzuwenden, § 50 Abs 1 EStG schränkt insoweit nicht ein. Die Vorschrift gilt auch für PersGes einschließlich Gewinnermittlung durch Sonder- und Ergänzungsbilanzen (einheitliche Gewinnermittlung). Für buchführungspflichtige Körperschaften geht die Spezialvorschrift § 7 Abs 4 KStG vor. Greift ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlich und funktionell zuständiges FA

Rn. 36 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Sachlich und funktionell zuständig für Anfragen sämtlicher Beteiligter ist gemäß § 42e S 1 EStG das Betriebsstätten-FA des ArbG iSv § 41 Abs 2 EStG. Nach § 41 Abs 2 S 1 EStG ist die Betriebsstätte der Betrieb oder Teil des Betriebs des ArbG, in dem der für die Durchführung des LSt-Abzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Nach BMF vom 12...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Obligatorische Briefwahl

Rz. 257 Der Wahlvorstand kann – dies muss schon vor Erlass des Wahlausschreibens geschehen, weil es dort aufgeführt sein muss – für bestimmte Betriebsteile zwingend schriftliche Stimmabgabe beschließen. Dies wird er etwa dann machen, wenn kleine Einheiten räumlich entfernt sind, sodass es zu aufwendig erschiene, dort extra ein Wahllokal zu eröffnen. Diese Angabe muss bereits...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Eingliederung und/oder Vertragsabschluss

Rz. 1111 Nach st. Rspr. liegt eine Einstellung vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen. Auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Betriebsinhaber stehen, kommt es nicht an. Maßgebend ist, ob die zu verrichtend...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Wahlausschreiben

Rz. 182 Der Wahlvorstand hat nach § 3 WO ein Wahlausschreiben zu erlassen, das von dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes und mindestens einem weiteren Beisitzer zu unterzeichnen ist. Mit Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet. Rz. 183 Aufgrund des Wahlausschreibens steht fest – und ist den Mitarbeitern bekannt gegeben –, auf welche Weise wie v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verwaltungsinterne Abstimmungspflichten

Rn. 38 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus BMF vom 12.12.2017, BStBl I 2017, 1656 Tz 3, 4, 5 ergeben sich für das zuständige Betriebsstätten-FA vor Erteilung der Auskunft verwaltungsinterne Abstimmungspflichten. Hat ein ArbG mehrere Betriebsstätten und handelt es sich um einen Fall von einigem Gewicht, hat das zuständige Betriebsstätten-FA seine Auskunft mit den anderen Betriebss...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Obligatorische schriftliche Stimmabgabe

Rz. 179 Nach § 24 Abs. 3 WO kann der Wahlvorstand für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, die obligatorische, also zwingende schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beschließen. Tut er dies, sind die in diesem Betriebsteil beschäftigten Mitarbeiter nicht zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal berechtigt (fraglich ist, wenn es ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Betriebsbegriff

Rz. 84 Nach dem Wortlaut des § 23 Abs. 1 S. 2 und 3 KSchG kommt es auf die Arbeitnehmerzahl in dem Betrieb an, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. § 23 Abs. 1 KSchG enthält ebenso wie das gesamte KSchG keine eigenständige Definition des Betriebsbegriffes. Es gilt daher im Wesentlichen der allgemeine Betriebsbegriff des § 1 BetrVG (BAG v. 2.3.2017 – 2 AZR 427/16, Rn 15; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönliche Bindungswirkung bei einer dem ArbG erteilten Anrufungsauskunft

Rn. 62 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Verfährt der ArbG entsprechend der ihm erteilten Anrufungsauskunft, ist seine Haftungsinanspruchnahme auch dann ausgeschlossen, wenn die Auskunft unrichtig war, BFH vom 20.03.2014, VI R 43/13, BStBl II 2014, 592 Rz 16; Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42e EStG Rz 33 (Mai 2022). Allerdings ist der ArbG nicht dazu verpflichtet, entsprechend d...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Betrieblicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 68 Der räumliche Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes richtet sich nach dem Territorialitätsprinzip. Das Gesetz gilt für alle in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Betriebe unabhängig vom Vertragsstatut der dort beschäftigten Arbeitnehmer. Das Anhörungsrecht des Betriebsrates gilt in allen Betrieben, in denen ein Betriebsrat existiert, unabhängig von de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Persönliche Abhängigkeit

Rz. 882 Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung bleiben im Ergebnis die von der Rspr. der Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Kriterien. Arbeitnehmer i.S.d. Sozialversicherungsrechtes (= Beschäftigter) ist danach, wer von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSG v. 19.10.2021 – B 12 R 10/20 R, juris Rn 21; BSG ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 26 Normalerweise führt ein Unternehmen einen oder mehrere Betriebe. Denkbar ist jedoch auch, dass zwei oder mehrere Unternehmen einen oder mehrere Betriebe gemeinsam führen. Diese Rechtsfigur des "Gemeinsamen Betriebes" hat der Gesetzgeber im BetrVG 2001 anerkannt (§ 1 Abs. 2 BetrVG). Wenn sich Unternehmen die Führung eines Betriebes als gemeinsamen Betrieb vereinbaren, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zeitliche Übergangs- und Anwendungsvorschriften zu § 15a EStG

Rn. 5a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Regelungen über den zeitlichen Anwendungsbereich von § 15a EStG sind verwickelt und im Grunde unzumutbar. Sie sind niedergelegt in § 52 Abs 19 EStG aF (= aktuell § 52 Abs 33 EStG ). Den Kern der Vorschriften bilden die S 1–3, denen folgende Konzeption zugrunde liegt: Grundsatzregelung § 52 Abs 19 S 1 EStG aF: § 15a EStG ist erstmals auf Ve...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Unternehmerrisiko oder Arbeitsplatzrisiko

Rz. 891 Die selbstständige Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Tätige über seine eigene Arbeitskraft und die Arbeitszeit verfügt, eine eigenen Betriebsstätte vorhanden ist und er insbesondere das Unternehmerrisiko trägt (vgl. BSG v. 29.6.2021 – B 12 R 8/19 R, juris Rn 11; BSG v. 23.2.2021 – B 12 R 15/19 R, juris; BSG v. 7.6.2019 – B 12 R 6/18 R, juris Rn 13; BSG v...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Meldeanlässe

Rz. 1154 Die DEÜV übernimmt im Wesentlichen die Meldeanlässe der 2. DEVO. Die DEÜV unterscheidet zwischen Anmeldung, Sofortmeldung, Abmeldung, Meldung bei Eintritt eines Insolvenzereignisses, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung, Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, Meldung von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen, Meldung von Arbeitsentgelten bei Meh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ort der sonstigen Leistung

Tz. 69b Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich des § 3a Abs. 2 bis 8 UStG (Anhang 5) und der §§ 3b, 3e und 3f UStG (Anhang 5) an dem Ort ausgeführt, von dem der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. In diesen Fällen ist nur der Leistende ein Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuerrechts, der Leistungsempfänger ist kein Unternehmer (sog. business to c...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / a) Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Verwaltung

Rz. 39 Maßgebend für das Bestehen des Kündigungsschutzes ist die Anzahl der Arbeitnehmer des Betriebs. Der Betriebsbegriff wird im KSchG nicht definiert. Als Betrieb wird gemeinhin die organisatorische Einheit verstanden, innerhalb derer der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern durch Einsatz von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgeset...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 1061 Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit wird gem. § 38 Abs. 1 EStG die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohnmehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Haftungsprivileg des Arbeitgebers/Beschränkung zivilrechtlicher Ansprüche des Arbeitnehmers

Rz. 1615 Das Unfallversicherungsrecht beschränkt durch §§ 104–110 SGB VII die Haftung der Unternehmer und bestimmter Betriebsangehöriger für Personenschäden, die Arbeitnehmer des Betriebes erleiden. Arbeitnehmer können zivilrechtliche Ersatzansprüche wegen eines Personenschadens grds. gegen den Unternehmer bzw. andere Mitarbeiter nur geltend machen, wenn diese den Versicheru...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Tätigkeit im selben Unternehmen

Rz. 59 Im Unterschied zu den ausschließlich betriebsbezogenen Schwellenwerten des § 23 KSchG, die über die Anwendbarkeit des KSchG entscheiden, kommt es für die Berechnung der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht nur auf die Tätigkeit im selben Betrieb an (Küttner/Eisemann, Kündigungsschutz Rn 61; v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 90). Vielmehr ist auch die Tätigkeit in...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / I. Begrifflichkeiten

Rz. 2 Der im allgemeinen Sprachgebrauch dominierende Begriff des "Home Office" wird weitgehend umfänglich sowohl für die Tele(heim)arbeit als auch die Mobile Arbeit verwendet. Tatsächlich ist die Differenzierung zwischen beiden Formen für die Ausgestaltung der Arbeit und die den Arbeitgeber treffenden Pflichten entscheidend. Telearbeit wird von einem fest eingerichteten Bilds...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Betriebsrisiko

Rz. 632 → Betriebsrisiko (Rdn 515 ff.). Wird dem Arbeitnehmer nach Begründung des Arbeitsvertrages die Erbringung seiner Arbeitsleistung aus Gründen unmöglich, die weder er noch der Arbeitgeber zu vertreten haben, verliert er grds. gem. § 326 BGB n.F. seinen Anspruch auf Arbeitsvergütung. Tritt die Unmöglichkeit etwa ein, weil die Betriebsstätte abgebrannt ist, stellt sich di...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Unterkünfte / Zusammenfassung

Begriff Nach Arbeitsstättenrecht sind Unterkünfte Räume im Bereich von Arbeitsstätten, die den Beschäftigten zu Wohnzwecken in der Freizeit dienen. Dazu zählen neben Betriebswohnungen, Wohnheimen usw. auch Baracken, Wohncontainer, Wohnwagen und andere Raumzellen. Bereitschafts- und Pausenräume sind in diesem Sinne keine Unterkünfte. Seit einer Änderung der Arbeitsstättenvero...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 76 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) ... „ § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft (1) Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsschutz gegen eine erteilte Anrufungsauskunft

Rn. 84 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Antragsteller hat auch einen Anspruch auf inhaltliche Überprüfung der durch das Betriebsstätten-FA erteilten Anrufungsauskunft, BMF vom 12.12.2017, BStBl I 2017, 1656 Tz 15. Nach früherer BFH-Rspr (BFH vom 30.04.2009, VI R 54/09, BStBl II 2010, 996) und überwiegender Auffassung in der Literatur hat das Gericht den Inhalt der erteilten An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f Abs 1 EStG regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung und bestimmt ergänzend zu § 193 Abs 2 Nr 1 AO und § 194 Abs 1 S 4 AO deren Gegenstand, nämlich die Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der LSt. § 42f Abs 2 EStG enthält Vorschriften über die Mitwirkungspflicht des ArbG unter G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönliche Bindungswirkung der dem ArbN erteilten Anrufungsauskunft

Rn. 71 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Hat das Betriebsstätten-FA dem ArbN eine Anrufungsauskunft erteilt, ist das Betriebsstätten-FA auch im Verhältnis zum ArbG an die Auskunft als VA mit Drittwirkung gebunden, wenn sie dem ArbG gemäß § 122 Abs 1 S 1 AO bekannt gegeben wurde, Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42e EStG Rz 36 (Mai 2022). Ist die dem ArbN erteilte Anrufungsauskunft...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl

Rz. 699 Im Unterschied zur Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für den von einer Kündigung bedrohten Arbeitnehmer, die nicht nur auf denselben Betrieb, sondern auch auf andere Betriebe desselben Unternehmens zu erstrecken ist (§ 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1b KSchG), erfolgt die soziale Auswahl gem. § 1 Abs. 3 KSchG lediglich betriebsbezogen und nicht unternehmensbezogen (BA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsschutz bei verweigerter sowie bei Widerruf einer erteilten Anrufungsauskunft

Rn. 83 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Lehnt das Betriebsstätten-FA den Antrag eines Beteiligten auf Erteilung einer LSt-Anrufungsauskunft ab, kann dieser nach erfolglosem Einspruchsverfahren Verpflichtungsklage erheben; der Antrag richtet sich darauf, das Betriebsstätten-FA zur Erteilung der begehrten Auskunft zu verpflichten, BFH vom 30.04.2009, VI R 54/09, BStBl II 2010, 996; ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 2. Unterrichtung und Unterweisung

Rz. 62 Die Beschäftigten sind im Umgang mit den Gefahrstoffen vor der Arbeitsaufnahme und später regelmäßig zu unterweisen, insbesondere über Gefahren und Schutzmaßnahmen (§ 14 GefStoffV). Die konkreten Anforderungen an die Art und Weise solcher Informationen ergeben sich vor allem aus der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (http://www.baua.de/de/...mehr