Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 2 Sonstige Gründe der Sozialwidrigkeit

Hat der Betriebsrat einer aus betrieblichen Gründen erklärten ordentlichen Kündigung zu Recht widersprochen, so stellt dies einen absoluten Grund für die Sozialwidrigkeit dar, d. h. es bedarf keiner fallbezogenen Interessenabwägung. Ein Verstoß gegen personelle Auswahlrichtlinien[1] führt nur dann zur absoluten Sozialwidrigkeit einer aus betrieblichen Gründen erklärten Kündig...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 3 Betriebseinschränkung

Für eine Einschränkung des Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen können zahlreiche außer- oder innerbetriebliche Gründe maßgeblich sein (z. B. Umsatzrückgang, Gewinnverfall, Überalterung der Produktionsanlagen, Sitzverlegung). Bei Vorliegen der in den §§ 111 ff. BetrVG geregelten Voraussetzungen sind Betriebseinschränkungen sozialplanpflichtig. Als dringende betriebl...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 5 Betriebsstilllegung

Der Arbeitgeber wird durch den allgemeinen Kündigungsschutz der §§ 1–14 KSchG nicht daran gehindert, seinen Betrieb (z. B. wegen Unrentabilität) ganz oder teilweise stillzulegen. Die Gerichte für Arbeitssachen prüfen eine entsprechende Entscheidung nicht auf ihre Zweckmäßigkeit nach.[1] Vorübergehende Einstellungen der Produktion (z. B. infolge des Ausbleibens von Zubehörtei...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1.2 Zahlungsort

Der Ort der Auszahlung der Arbeitsvergütung ergibt sich in der Regel ebenfalls aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die bargeldlose Auszahlung der Arbeitsvergütung auf das Girokonto des Arbeitnehmers vereinbart (siehe Formulierungsbeispiel oben). Hierbei ist der Arbeitgeber gemäß § 270 Abs. 1 BGB gehalten, das Geld auf seine G...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.2 Verwirkung von Vergütungsansprüchen

Neben der Einrede der Verjährung gibt es auch die Möglichkeit, dass der Anspruch auf die bereits fällig gewordene Arbeitsvergütung verwirkt ist. Hat das Gericht festgestellt, dass Verwirkung eingetreten ist, ist der Anspruch erloschen und kann vom Arbeitnehmer nicht mehr geltend gemacht werden. Die Verwirkung ist ein Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung. Voraussetzung de...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.3 Vereinbarung von Ausschlussfristen

Da sich der Anspruch auf Arbeitsvergütung sehr häufig aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergibt, kommt in diesen Fällen eine Verwirkung nicht in Betracht. Aus diesem Grund finden sich in diesen Verträgen häufig sogenannte Ausschlussfristen, die eine ähnliche Wirkung entfalten sollen. Ausschlussfristen sind Fristen, nach deren Ablauf ein Rechtsanspruch erl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Unternehmensstiftung (Abs. 3)

"(3) Hat ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens oder als Mitunternehmer ..." Rz. 171 [Autor/Stand] Allgemeines. § 15 Abs. 3 erweitert fiktiv den Begriff der Familienstiftung in zwei Richtungen, die nicht unmittelbar etwas miteinander zu tun haben: Zum einen in die Richtung bestimmter Stiftungen, die unternehmensbezogen gegründet wurden (vgl. Rz. 172 ff.).[2] Zum andere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zweck der Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die §§ 15–19 des AktG enthalten Definitionen des Begriffs der verbundenen UN sowie der wesentlichen Formen von UN-Verbindungen (vgl. bereits Kropff (1965), S. 26ff., zum AktG 1965). Diese Vorschriften stehen im Zusammenhang mit den Regelungen der §§ 291–328 AktG (zuvor: §§ 291–338), die sich mit dem Recht der UN-Verträge (vgl. §§ 291–307 AktG)...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.4 Grenzen der Regelungsbefugnis

Die Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung steht in der Grafik (siehe Punkt 2) unter EU-Recht, Grundgesetz, formellen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Tarifverträgen. Sie darf damit gegen solche Regelungen nicht verstoßen, sonst ist sie als Ganzes oder in einzelnen Teilen unwirksam. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie eine günstigere oder ungünstigere Regelung als die überg...mehr

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Einsparpotenziale ausschöpf... / 6.1 Kostensenkung im Personalbereich

Die Möglichkeiten zur Kostensenkung im Personalbereich sind vielfältig und zeigen meist auch gute Erfolge, wenn sie denn umgesetzt werden können. Dabei sind stets das Kündigungsschutzgesetz sowie die Mitspracherechte der Betriebsräte gemäß Betriebsverfassungsgesetz zu berücksichtigen. Dabei können die folgenden Möglichkeiten in Betracht gezogen werden: Vorhandene Zeitguthaben...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.5 Inhalt und Rechtswirkungen; Günstigkeitsprinzip

Ebenso wie der TV enthält die Betriebs-/Dienstvereinbarung Rechtsnormen, die unmittelbar und zwingend gelten (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG). Diese Vorschrift ist auch bei der Dienstvereinbarung entsprechend anzuwenden. Das bedeutet: Unmittelbare Wirkung Regelt eine Betriebs-/Dienstvereinbarung den Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse, werden diese entsprechend umgestaltet bzw....mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.3 Regelungsmaterie

Mit Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden echte Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung vertraglich geregelt. Diese sind vor allem in § 87 BetrVG, §§ 78 BPersVG geregelt.. Einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers sind hier, jedenfalls zulasten der Arbeitnehmer unwirksam. Das BAG spricht hier von der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung.[1] Im öffentlichen Dienst ist die...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.1 Zustandekommen

Betriebs- und Dienstvereinbarungen sind schriftliche Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat/Personalrat. § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG spricht zwar etwas eigentümlich davon, dass Betriebsvereinbarungen gemeinsam zu beschließen seien, dennoch handelt es sich hier, wie bei einem Tarifvertrag, um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der durch übereinstimmende ...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.2 Beschluss der Mitarbeitervertretung

Der Abschluss einer wirksamen BV/DV setzt auf Seiten der Mitarbeitervertretung einen entsprechenden Beschluss voraus, weil der Betriebsrat/Personalrat nur so seinen Willen bilden kann (§ 33 BetrVG; im öffentlichen Dienst: vgl. § 39 BPersVG). Dennoch kann gegenüber dem Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats/Personalrats auch einmal durch schlüssiges Verhalten ausnahmsweis...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.7.1 Grundsätzliches

Die auf die Betriebsvereinbarungen folgenden Rechtsquellen sind die Arbeitsverträge. Denn gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG gehen (kollektivrechtlich geltende) Tarifverträge und gem. § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG Betriebsvereinbarungen vor, es sei denn, einzelne arbeitsvertragliche Bestimmungen sind für den Arbeitnehmer günstiger (vgl. beim Tarifvertrag § 4 Abs. 3 TVG Günstigkeitsprinz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.7.2 Günstigkeitsprinzip

Das Günstigkeitsprinzip ist die Ausnahme des als Grundsatz geltenden Ordnungsprinzips: Die dem Arbeitnehmer günstigere einzelvertragliche Regelung geht den höher stehenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vor. Das ergibt sich für das Verhältnis Arbeitsvertrag/Tarifvertrag aus § 4 Abs. 3 TVG. Für das Verhältnis Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung ist eine gesetzliche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.9 Direktionsrecht/Weisungsrecht des Arbeitgebers

Als letzte Rechtsquelle ist das Direktionsrecht zu beachten. Das Direktions- oder Weisungsrecht gestattet es dem Arbeitgeber, gegenüber dem Arbeitnehmer verhaltenslenkende Anordnungen zu treffen, die sich auf die Tätigkeit selbst oder damit zusammenhängende Verhaltensweisen beziehen. Hiernach kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nach Art, Ort und Zeit näher bestimmen. Wie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.2.2 Die wichtigsten Grundrechte der Arbeitnehmer

Art. 1 Abs. 1 GG (Würde des Menschen) Der Begriff "Würde" geht davon aus, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und auf die Umwelt einzuwirken. Die "Menschenwürde" lässt sich am ehesten vom Verletzungsvorgang her bestimmen: Der Mensch darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.4 Vertrauensarbeitszeit

Das Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit ist dadurch gekennzeichnet, dass den Arbeitnehmern keine festen Arbeitszeiten, sondern in der Regel nur ein täglicher und wöchentlicher Arbeitszeitrahmen vorgegeben wird. Der Arbeitgeber verzichtet dabei auf eine Arbeitszeiterfassung und -kontrolle. Vertraglich ist dennoch eine bestimmte regelmäßige Arbeitszeit (z. B. 40 Stunde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.2.1 Rechtsgrundlage für die Teilnahme an flexiblen Arbeitszeitmodellen

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilnahme an flexiblen Arbeitszeitmodellen kann sich aus dem individuellen Arbeitsvertrag sowie aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Bei der Festlegung eines Arbeitszeitrahmens als Zeitspanne, innerhalb der die vertragliche Arbeitszeit erbracht werden kann, steht dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Vorgaben zur Verpflichtung, Arbeitskleidung zu tragen, sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Zur Gestaltung der Ordnung des Betriebs gehört auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die dazu dient, das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu fördern.[2] Nur in Ausnahmefällen kann die Anordnung, Arbeitsk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Werkwohnung

Rz. 3 Werkwohnung ist diejenige Wohnung, die mit Rücksicht auf ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis vermietet wird, wobei das Dienst- oder Arbeitsverhältnis maßgebenden Einfluss auf den Abschluss des Wohnraummietvertrages gehabt haben muss (LG Aachen, Urteil v. 25.11.1983, 5 S 337/83, WuM 1985, 149; LG Aachen, Urteil v. 14.2.1991, 6 S 292/90, MDR 1991, 542; Schmidt-Futterer/Li...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.3.3 Nachweis in Form eines Hinweises auf den TVöD/TV-L, Betriebs-/Dienstvereinbarung

Bestimmte Arbeitsbedingungen können nachgewiesen werden durch einen Hinweis auf einen Tarifvertrag, eine Betriebs-/Dienstvereinbarung, Arbeitsvertragsrichtlinien paritätisch besetzter Kommissionen für kirchliche Arbeitgeber. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Dauer der Probezeit Vergütung, Vergütungsbestandteile, Fälligkeit und Art der Auszahlung vereinbarte Ruhepausen und R...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.5 Nachweis zum Kündigungsverfahren

Nach bisheriger Rechtslage mussten Arbeitgeber lediglich die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses angeben, § 2 Abs. 1 Nr. 9 NachwG (Fassung bis 31.7.2022). Wichtig Ab 1.8.2022 muss der Arbeitgeber über das bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens über das Schriftformerfordernis und die Fristen fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.5 Anhörung der Personalvertretung

Rz. 30 Der Eintritt der auflösenden Bedingung ist – ohne ausdrückliche tarifvertragliche Regelung – mangels einer entsprechenden gesetzlichen Rechtsgrundlage nicht von einer vorherigen Anhörung des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung oder einer sonst gebildeten Personalvertretung abhängig (vgl. BAG, Urteil v. 26.2.2020, 7 AZR 121/19 [1]). Insbesondere is...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit

Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch kann in bestimmten Fällen auch für Kinder geltend gemacht werden, die nicht leibliche Kinder des Arbeitnehm...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 3 Rechtsprechung

Rz. 9 Die jahrelange Ausübung des Amts eines Sicherheitsbeauftragten hat den Arbeitsvertrag inhaltlich dabei abgeändert, dass auch die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter dem Arbeitgeber geschuldet wird. Der Arbeitnehmer kann von sich aus daher nur mittels Änderung des Arbeitsvertrages aufgrund einer Änderungskündigung oder einer sonstigen vertraglichen Einigung die "Entpf...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 2.1 Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Rz. 3 Der Unternehmer ist gemäß Abs. 1 Satz 1 verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, wenn mehr als 20 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sind. Beschäftigte sind die Versicherten nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Leitende Angestellte und Auszubildende zählen mit. Nicht mitgezählt werden der Unternehmer selbst, Familienangehörige ohne Beschäftigungsverhältnis und ...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2.2 Zusammenarbeit mit den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden

Rz. 7 Die Unfallversicherungsträger arbeiten gemäß § 20 Abs. 1 mit den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden eng zusammen. Institutionell wird gemäß § 20 Abs. 2 eine landesbezogene Stelle eingerichtet. Durch allgemeine Verwaltungsvorschriften wird gemäß § 20 Abs. 3 die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden sowie mit Betriebsräten und Personalräten geregelt (vgl. im einzelne...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.5.1 Betriebsvereinbarung

Rz. 18 Kurzarbeit kann im Rahmen einer zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossenen Betriebsvereinbarung eingeführt werden (BAG, Urteil v. 18.11.2015, 5 AZR 491/14; Petzold, in: Hauck/Noftz, SGB III, § 95 Rz. 5; Kühl, in: Brand, SGB III, § 95 Rz. 11). Grundsätzlich hat der Betriebsrat über die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. ...mehr

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Sterbegeld / 15 Mitbestimmung

Die Auszahlung des Sterbegeldes ist eine bloße Anwendung des Tarifrechts und unterliegt somit nicht der Mitbestimmung des Personal- und Betriebrats. Anderes kann gelten, wenn abweichende Regelungen – aufgrund der Öffnungsklausel des § 23 Abs. 3 Satz 4 TVöD – vereinbart werden. Kein Verstoß gegen das Umlageverbot des § 41 BetrVG liegt vor, wenn der Betriebsrat nach dem Tod ein...mehr

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DRK-TV / 2.10.1 Versetzung und Abordnung

Die Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einem anderen Betrieb oder Betriebsteil desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Hingegen unterscheidet sich die Abordnung von der Versetzung in der Weise, dass diese nur für einen vorübergehenden Zeitraum angeordnet werden kann und eine Beschäftigung bei demse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.11 Qualifizierung (§ 11 DRK-TV)

Die Vorschrift regelt erstmals im DRK-TV die berufliche Bildung (Fort- und Weiterbildung) für alle Mitarbeiter. Qualifizierung wird als Teil der Personalentwicklung verstanden, um die im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, die ihnen obliegenden Aufgaben optimal wahrzunehmen. Dies spielt auch bei der Besetzung von Arbeitsplätzen eine Rolle, ob eigene o...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.11.2 Personalgespräch (§ 11 Abs. 3 DRK-TV)

In einem Gespräch mit dem Mitarbeiter sind Zielvereinbarungen zu treffen, für die eine Leistungsbewertung erforderlich ist. Hierbei ist zu erörtern, ob Defizite hinsichtlich der für die erfolgreiche Wahrnehmung der Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten bestehen und wie diese ggf. durch geeignete individuelle Maßnahmen behoben werden können. Auf dieses Gespräch hat d...mehr

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DRK-TV / 2.1.2 Ausnahmen vom Geltungsbereich (§ 1 Abs. 2 DRK-TV)

Chefärzte, leitende Angestellte u. a. (§ 1 Abs. 2 lit. a) Wie bisher sind von der Geltung des DRK-Tarifvertrags Chefärzte und leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ausgeschlossen, sofern ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind. Neu hingegen ist, dass auch nichtärztliche Mitarbeiter, die ein über die höchste Entgeltgruppe des Tarifvertr...mehr

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Das Jahresmitarbeitergespräch / 3 Das Beurteilungsgespräch

Das Beurteilungsgespräch ist ein unerlässlicher Bestandteil jeder Mitarbeiterbeurteilung. Das Beurteilungsgespräch wird einmal im Jahr durchgeführt und dient in vielen Unternehmen als Basis für Gehaltsverhandlungen. Das Gespräch beginnt in der Regel mit einem Rückblick über die vorangegangene Periode und wendet sich gegen Ende der Zukunft zu. Nur wenn die Mitarbeiter versteh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 45 Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen

1 Allgemeines Rz. 1 § 45 Satz 1 BetrVG gibt den Rahmen vor, in dem die Diskussionen und Erörterungen in Betriebs- und Abteilungsversammlungen stattfinden dürfen. Inhaltlich können alle Angelegenheiten, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, Gegenstand der Betriebsversammlung sein. Das Gesetz nennt dabei beispielhaft Themen tarifpolitischer, sozialpolit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 46 Beauftragte der Verbände

1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 46 BetrVG haben die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Anspruch auf Teilnahme an der Betriebsversammlung und auf rechtzeitige Benachrichtigung über den Zeitpunkt und die Tagesordnung der Betriebsversammlung. Überdies sieht § 46 Abs. 1 Satz 2 ein Recht des Arbeitgebers vor, bei eigener Teilnahme an der Betriebsversammlung einen Beauftragten seiner...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / III. Allgemeiner Unterrichtungsanspruch, § 80 Abs. 2 BetrVG

1. Regelungskontext und frühere Rechtslage Rz. 352 Die Vorschrift des § 80 BetrVG enthält in Abs. 1 die Zuweisung allgemeiner Aufgaben an den Betriebsrat sowie in Abs. 2 ein für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderliches Informations- und Unterrichtungsrecht und ferner einen Anspruch auf Herausgabe einschlägiger Unterlagen.[783] Der nicht abschließende Aufgabenkatalog in ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / IV. Personalplanung, § 92 BetrVG

1. Regelungskontext und bisherige Rechtslage Rz. 371 Die Vorschrift des § 92 BetrVG statuiert Mitwirkungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten und betrifft die grundlegende Personalplanung des Arbeitgebers für den Betrieb. Nach § 92 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat über seine Personalplanung, daher den gegenwärtigen wie zukünftigen Per...mehr

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Literaturverzeichnis

Baeck/Deutsch/Winzer, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Aufl., 2020 Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, 1. Aufl., 2016 (zitiert: Boecken u.a./Bearbeiter) Boemke/Lembke, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 3. Aufl., 2013 (zitiert: Boemke/Lemke) Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD-Kommentar, Ordner 1, Loseblattwerk mit 136. Aktualisierung, 2022 (zitiert: Breie...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Betriebsverfassung

Rz. 384 Die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vom 16.12.2013 festgeschriebene Ankündigung, Leiharbeitnehmer grundsätzlich bei der Bestimmung der Schwellenwerte nach dem BetrVG bei dem Entleiher mitzuzählen, hat Eingang in das mit Wirkung zum 1.4.2017 in Kraft getretene "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" vom 21.2.2017[894] g...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 45 Satz 1 BetrVG gibt den Rahmen vor, in dem die Diskussionen und Erörterungen in Betriebs- und Abteilungsversammlungen stattfinden dürfen. Inhaltlich können alle Angelegenheiten, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, Gegenstand der Betriebsversammlung sein. Das Gesetz nennt dabei beispielhaft Themen tarifpolitischer, sozialpolitischer, umwel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Wahrung der Grundsätze der betriebverfassungsrechtlichen Friedensordnung

Rz. 17 Neben dem Erfordernis der "unmittelbaren Betroffenheit" wird eine weitere Schranke durch den in § 45 Satz 1 2. HS BetrVG erfolgten Verweis auf die Grundsätze der betriebsverfassungsrechtlichen Friedensordnung geschaffen. Die dort genannten Verbote, Verbot von Arbeitskämpfen, der Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs und des Betriebsfriedens sowie das Verbot der parteipo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zugangsrecht

Rz. 7 Da der Gewerkschaftsbeauftragte ein gesetzliches Teilnahmerecht hat, darf der Arbeitgeber ihm den Zugang zum Veranstaltungsraum nicht versperren. Das Teilnahmerecht setzt eine Zutrittsrecht zum Betrieb zwangsläufig voraus.[1] Insofern ist das Hausrecht des Arbeitgebers eingeschränkt.[2] Dies setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber weiß, welcher Person er Zutritt gewähr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Den Gewerkschaftsbeauftragten kommt nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ein originäres Zugangs- und Teilnahmerecht zu, dass weder von einer Einladung des Betriebsrats oder der Betriebsratsversammlung noch von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängt. Es besteht daher selbst dann, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber die Teilnahme nicht wünschen. Das Teilnahmerecht ist nicht abdi...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Ausschlussverhältnis von Arbeitnehmerüberlassung und Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 75 Rechtsdogmatisch schließen sich Arbeitnehmerüberlassung und Gemeinschaftsbetrieb nach übereinstimmender Meinung der Rechtsprechung und Literatur aus.[139] Soweit zwischen zwei (oder mehr) Unternehmen ein Gemeinschaftsbetrieb besteht, findet das AÜG auf diese Kooperation der Trägerunternehmen keine Anwendung, weil tatbestandlich keine Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 A...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Überblick

Rz. 345 § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten ist. Bereits nach der bisherigen Rechtslage gilt, dass sich die Unterrichtung auch auf die Beschäftigung von Personen erstreckt, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Tarifpolitische Angelegenheiten

Rz. 6 Zur Tarifpolitik zählen alle Bestrebungen der Sozialpartner, die auf den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung von Tarifverträgen gerichtet sind. Angelegenheiten tarifpolitischer Art sind solche Fragen, die die Anwendung und künftige Ausgestaltung der für den Betrieb geltenden Tarifverträge betreffen. Beispiele Unterrichtung über den Stand laufender Tarifverhandlu...mehr