Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 95 Abgrenzungsfragen zur Arbeitnehmerüberlassung können sich hingegen vorwiegend dann stellen, wenn die Matrixstruktur in einer Weise vollzogen wird, bei der dem unternehmensfremden Matrixmanager (bzw. untechnisch der zuständigen Führungskraft) das (fachliche) Weisungsrecht bezüglich der ihm zugeordneten Arbeitnehmer übertragen wird und der Matrixmanager dieses fachliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / II. Erster Referentenentwurf vom 16.11.2015

Rz. 17 Obwohl der Koalitionsvertrag die Marschroute für die stärkere Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes recht deutlich vorgab, ließ das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfes zunächst auf sich warten. Der Grund war die Umsetzung von als vorrangig eingestuften Gesetzesvorhaben, insbesondere die Wiederherstellung der Tarife...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / dd) Besonderheiten bei Umstrukturierungsmaßnahmen

Rz. 127 Im Falle eines Betriebs(teil)übergangs nach § 613a BGB kommt ein Fortbestand der betrieblichen Regelung von vorherein nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer kollektivrechtlichen Fortgeltung der Betriebsvereinbarung vorliegen, weil die Fortgeltungsanordnung nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB nicht greift (hierzu oben Rdn 119). Dies hängt davon ab, ob die betriebsver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Regelung des Arbeitsver... / I. § 611a BGB in der Fassung des ersten Referentenentwurfs vom 16.11.2015

Rz. 2 § 611a Vertragstypische Pflichten beim Arbeitsvertrag (1) Handelt es sich bei den aufgrund eines Vertrages zugesagten Leistungen um Arbeitsleistungen, liegt ein Arbeitsvertrag vor. Arbeitsleistungen erbringt, wer Dienste erbringt und dabei in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und Weisungen unterliegt. Wenn der Vertrag und seine tatsächliche Durchführung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / cc) Besonderheiten bei Umstrukturierungsmaßnahmen

Rz. 118 Die Fortgeltung eines Tarifvertrags im Sinne des § 1 Abs. 1b S. 3 AÜG bei einem Betriebs(teil)übergang nach § 613a BGB richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen.[287] Hiernach gelten Verbandstarifverträge nach einem Betriebsinhaberwechsel unverändert kollektivrechtlich fort, wenn der Erwerber kraft Mitgliedschaft im tarifschließenden Arbeitgeberverband (§ 3 Abs. 1 TV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG

Rz. 48 Die Vorschrift betrifft solche Konstellationen, bei denen die Arbeitsaufgaben eines Tarifbeschäftigten von einem Arbeitgeber zu einem anderen Arbeitgeber verlagert werden und der Beschäftigte unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber dem neuen Aufgabenträger zwecks Erbringung der Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird. Vorausgesetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Festhaltenserklärung

Rz. 260 Die Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers ist jeweils schriftlich zu erklären. Es gilt damit das gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 126 Abs. 1 BGB .[590] Dafür ist bereits der Wortlaut von § 9 Abs. 1 Nr. 1, 1a, und 1b AÜG anzuführen. Verwendet der Gesetzgeber den Begriff "schriftlich" im Zusammenhang mit einer Willenserklärung, wie dies bei der Festhaltens...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 79 Geheimhaltungspflicht

1 Vorbemerkung Rz. 1 Den Arbeitgeber trifft vielfach eine Informationspflicht gegenüber den betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretungen, dies gilt auch während der Dauer von Arbeitskampfmaßnahmen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 21.3.2013, 10 TaBV 41/12). Hiergegen kann er nicht einwenden, dass die Erteilung der Information die Offenbarung von Geschäftsgeheimnis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen

1 Allgemeines Rz. 1 Das Ausbildungsverhältnis endet gem. § 14 BBiG grundsätzlich mit dem Ablauf der Ausbildungszeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Begründung eines anschließenden Arbeitsverhältnisses ist in das Belieben des Ausbilders gestellt. Von diesem Grundsatz macht § 78a BetrVG eine Ausnahme, damit Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Gremien davor gesch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Streitigkeiten

Rz. 8 Macht der Arbeitgeber geltend, die Weiterbeschäftigung sei ihm nicht zuzumuten, muss er das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren anrufen (ArbG Erfurt, Beschluss v. 25.6.2021, 2 BV 4/21), wobei das entsprechende Vertretungsorgan Beteiligter in diesem Verfahren ist. Der Streit darüber, ob überhaupt die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen, also ob bspw. überhaupt ein Na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Mitglieder des Betriebsrats etc.

Rz. 4 Der Geheimhaltungspflicht unterliegen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats, ebenso die Mitglieder der anderen in Abs. 2 genannten betriebsverfassungsrechtlichen Organe. Besonders hinzuweisen ist auf die Schweigepflicht von Mitgliedern der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle oder einer betrieblichen Beschwerdestelle. Auch die Vertreter von ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 7 Der Arbeitgeber kann schon vor Ende des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht die Feststellung beantragen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird oder innerhalb einer Frist von höchstens 2 Wochen danach die Auflösung desselben begehren, wenn ihm die Weiterbeschäftigung nicht auf Dauer zugemutet werden kann. Stellt ein Mitarbeiter des Arbeitgebers d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Den Arbeitgeber trifft vielfach eine Informationspflicht gegenüber den betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretungen, dies gilt auch während der Dauer von Arbeitskampfmaßnahmen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 21.3.2013, 10 TaBV 41/12). Hiergegen kann er nicht einwenden, dass die Erteilung der Information die Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen bedeuten w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Ausbildungsverhältnis endet gem. § 14 BBiG grundsätzlich mit dem Ablauf der Ausbildungszeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Begründung eines anschließenden Arbeitsverhältnisses ist in das Belieben des Ausbilders gestellt. Von diesem Grundsatz macht § 78a BetrVG eine Ausnahme, damit Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Gremien davor geschützt sind, we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Umfang der Schweigepflicht

Rz. 5 Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich gegenüber jedermann, auch gegenüber Arbeitnehmern des Betriebs. Keine Pflicht zum Stillschweigen besteht jedoch in folgenden Fällen: Gegenüber Mitgliedern der Institution, der das jeweilige Mitglied angehört, also z. B. Betriebsrat oder Gesamt- und Konzernbetriebsrat und den Mitgliedern der anderen in Abs. 1 genannten Institutionen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geltungsbereich

2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Rz. 2 Der zivilrechtliche Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.04.2019 nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).[1] Dieses setzt für einen Schutz von Geheimnissen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis. Wichtig Bei der Aufnahme von Geheimnisschutzmaßnahm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geschützter Personenkreis

Rz. 2 Die Vorschrift schützt Auszubildende, nicht hingegen Umschüler und ist auch nicht auf Praxisphasen anwendbar, die Studenten als Teil eines dualen Studiengangs an einer staatlichen Hochschule in einem Partnerunternehmen absolvieren (BAG, Beschluss v. 17.6.2020, 7 ABR 46/18). Sie gilt grundsätzlich auch nicht für sonstige Berufsbildungsverhältnisse. In Ausnahmefällen kan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Weiterbeschäftigungsanspruch des Auszubildenden

Rz. 6 Wenn der so geschützte Auszubildende innerhalb der letzten 3 Monate des Ausbildungsverhältnisses schriftlich seine Weiterbeschäftigung verlangt, kommt grundsätzlich kraft Gesetzes ein unbefristeter Vollzeitarbeitsvertrag zustande. Es ist Schriftform erforderlich (§ 126 BGB), Textform ist nicht ausreichend (§ 126b BGB). Der Arbeitgeber kann nach Treu und Glauben gehinde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rz. 2 Der zivilrechtliche Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.04.2019 nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).[1] Dieses setzt für einen Schutz von Geheimnissen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis. Wichtig Bei der Aufnahme von Geheimnisschutzmaßnahmen in vertragliche Vereinbarungen ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Rechtsfolgen der Verletzung

Rz. 7 Der Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Unterlassung der Offenbarung und Verwertung der o. g. Geheimnisse, den er im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchsetzen kann, und zwar erforderlichenfalls auch mittels einer einstweiligen Verfügung. Eine grobe Pflichtverletzung kann zur Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds führen (vgl. Hessisches LAG, Beschluss v. 20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Mitteilungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 5 Beabsichtigt der Arbeitgeber nicht, den Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, muss er dies dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor dem regulären Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitteilen. Auch eine frühere Mitteilung ist möglich. Ist ein vorzeitiges Ablegen der Prüfung absehbar, verschiebt sich dieser Zeitpunkt entsprechend nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 76a Kosten der Einigungsstelle

1 Allgemeines Rz. 1 § 76a Abs. 1 BetrVG verfügt, dass die Kosten der Einigungsstelle vom Arbeitgeber zu tragen sind. Die Kostentragungspflicht bezieht sich auf die Verfahrenskosten [1], die Lohn- und Gehaltskosten der betriebsangehörigen Beisitzer [2] sowie auf die Vergütungen der externen Mitglieder.[3] Der Arbeitgeber wird umfassend in die Pflicht genommen, soweit die Kosten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Verfahrenskosten

Rz. 3 Zu den Verfahrenskosten zählt der Geschäftsaufwand für die Einigungsstelle, etwa die Kosten für die Räumlichkeiten, Schreibmaterial, Büropersonal etc. Gleiches gilt für die Auslagen der Mitglieder (Telefon, Porto, Reisekosten. Eine Pauschalierung der erstattungsfähigen Kosten kann zulässigerweise vereinbart werden. Der Verdienstausfall externer Mitglieder gehört nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Außerbetriebliche Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 8 § 76a Abs. 3 Satz. 1 BetrVG gibt dem Einigungsstellenvorsitzenden und dem betriebsfremden Beisitzer einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit in der Einigungsstelle, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf (LAG Hamm, Beschluss v. 10.2.2012, 10 TaBV 67/11). Bei den vom Betriebsrat bestellten Beisitzern ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss erfo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 76a Abs. 1 BetrVG verfügt, dass die Kosten der Einigungsstelle vom Arbeitgeber zu tragen sind. Die Kostentragungspflicht bezieht sich auf die Verfahrenskosten [1], die Lohn- und Gehaltskosten der betriebsangehörigen Beisitzer [2] sowie auf die Vergütungen der externen Mitglieder.[3] Der Arbeitgeber wird umfassend in die Pflicht genommen, soweit die Kosten für die ordnu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Abweichende Regelungen und Vereinbarungen

Rz. 16 In Tarifverträgen oder in durch Tarifvertrag zugelassenen Betriebsvereinbarungen kann von der Vergütungsverpflichtung für Vorsitzende und externe Beisitzer gänzlich als auch von den gesetzlichen oder durch Rechtsverordnung konkretisierten Vorgaben für die Höhe der Vergütung nach oben als auch nach unten abgewichen werden (§ 76a Abs. 5 BetrVG). Rz. 17 Arbeitgeber und ex...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Betriebsangehörige Beisitzer

Rz. 6 Die Beisitzer, die dem Betrieb angehören, erhalten für ihre Tätigkeit keine gesonderte Vergütung (§ 76a Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Ihr Amt ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Der Verweis auf § 37 Abs. 2 und 3 BetrVG stellt klar, dass betriebsangehörige Beisitzer wie Betriebsratsmitglieder zu behandeln sind. Sie werden daher ohne Minderung des Arbeitsentgelts freigestellt und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 18 Streitigkeiten über Honorare und Auslagenersatz sind nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auszutragen. Gleiches gilt für so genannte Honorardurchsetzungskosten, wenn betriebsfremde Einigungsstellenmitglieder ihre Honoraransprüche gerichtlich durchsetzen mussten und im Nachgang die dafür entstandenen Kosten liquidieren wollen. Rz. 19 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 10 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement als Instrument... / 1.3.2 Gruppenoutplacement

Unter Nutzung der Erkenntnisse aus dem Einzeloutplacement entwickelte sich besonders seit Beginn der 90er Jahre in Deutschland das Gruppenoutplacement, neuerdings hat sich dafür verstärkt der von der Agentur für Arbeit benutzte Terminus Transferagentur oder Transfermaßnahme durchgesetzt. Es ist ein Instrument, um den Personalabbau bei Mitarbeitern, die unter das Betriebsverf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement als Instrument... / 4.2.2 Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln

Der § 110 SGB III regelt die Förderung der Teilnahme von Arbeitnehmern an Transfermaßnahmen. Darunter ist auch Outplacement[1] zu fassen. Förderung erfolgt personenbezogen und ist möglich bei drohender Arbeitslosigkeit aufgrund von Betriebsänderungen lt. § 111 BetrVG bzw. in den Größenordnungen des § 17 KSchG oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhält...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.4.2 Anrechnung

Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Regelungen beruhen, werden angerechnet, sofern für diese ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Ausnahmen bilden Freistellungen nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG bzw. § 45 Abs. 5 des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Die bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub) fällt unter § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG.[1] Allerdings betrifft das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nur die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze zur Inanspruchnahme von Freistellungen. Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind allgemeine Richtlinien, nach denen dem Arbeitnehmer v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerbeaufsicht / 2 Zuständigkeit und Aufgaben

Die Gewerbeaufsichtsämter sind für die Einhaltung der gesamten Regelungen über den Arbeitsschutz mit Ausnahme einiger Sonderbereiche, insbesondere des See- und Bergrechts, zuständig. Die allgemeine Zuständigkeit der Gewerbeaufsichtsämter ergibt sich zunächst aus den Regelungen der Gewerbeordnung (GewO). Darüber hinaus verweisen eine Vielzahl von speziellen Fachgesetzen auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 34 Dem Betriebsrat steht im Zusammenhang mit der Lage der Arbeitszeit ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu. Kommt es zu einer Verschiebung der Sonntags- oder Feiertagsruhe, so ist der Betriebsrat zu beteiligen.[1] Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bisher arbeitsfreie Wochentage unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 11 § 9 Abs. 1 verbietet die Beschäftigung von Arbeitnehmern i. S. d. § 2 Abs. 2 ArbZG an Sonn- und Feiertagen. Unter dieses Verbot fallen nunmehr alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der in § 18 ArbZG genannten Personen. Im Unterschied zur Vorgängerregelung des § 105b GewO werden alle Beschäftigungsbereiche, also auch die Land- und Forstwirtschaft, erfasst. Da nur die Beschäfti...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Überblick über das Mitwirkungsverfahren

Die bisher in § 72 BPersVG a. F. zusammengefassten Regelungen zum Mitwirkungsverfahren sind nun in § 81 BPersVG und § 82 BPersVG geregelt. Die vorläufigen Maßnahme aus dem Verweis in § 72 Abs. 6 BPersVG a. F. auf § 69 Abs. 5 BPersVG a. F. finden sich nun in § 83 BPersVG. Nach Abs. 1 greift es bei allen von der Dienststelle beabsichtigten Maßnahmen, hinsichtlich der nach §§ 84...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsräume / 2.1.1 Unterrichtung und Beratung bezüglich neuer Arbeitsplätze

Durch die (Um-)Gestaltung von Büroraum und/oder auch den Umbau von Räumlichkeiten können Beteiligungsrechte aus § 90 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 BetrVG erwachsen.[11] Diese Vorschrift betrifft ein Recht auf Unterrichtung, insoweit Arbeitsplätze technisch und organisatorisch gestaltet werden.[12] Von Nr. 1 der Vorschrift sind sämtliche bauliche Vorhaben erfasst, wobei unerheblich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 2.3.2 Betriebsvereinbarung über ein Entgeltsystem und Mitbestimmung des Betriebsrates

Wie bei einem Tarifvertrag ist auch bei Bestehen einer Betriebsvereinbarung über ein betriebliches Entgeltsystem zu prüfen, ob und welche konkrete Regelung hier die Vertragsparteien – Arbeitgeber und Betriebsrat – getroffen haben. Insofern könnten hier auch die gleichen Prüfungsmaßstäbe angelegt werden wie beim Tarifvertrag. Soweit es um Vergütung geht, sind – wenn ein Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.3.4 Betriebsänderung

Eine weitere Beteiligung des Betriebsrates kann sich dann ergeben, sofern die Veränderung des Arbeitsortes den Teil einer Betriebsänderung im Sinne der §§ 111, 112 BetrVG darstellt. Relevant werden diese Bestimmungen aber auch nur für Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und über einen Betriebsrat verfügen.[69] Es gibt keine abschließende gesetzliche Definit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsräume / 2.1 Rechte des Betriebsrates

Bei der Um- oder Neugestaltung von Büroräumen könnte an folgende Rechte des Betriebsrates zu denken sein: Unterrichtung bezüglich neuer Arbeitsplätze (§ 90 BetrVG) Versetzung von Mitarbeitern (§ 99 BetrVG) Ordnungsverhalten (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) Betriebsänderung (§§ 111,112 BetrVG) 2.1.1 Unterrichtung und Beratung bezüglich neuer A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.3.5 Gruppenarbeit

Agile Arbeit ist in der Regel Teamarbeit. Diese Teams setzen sich meist aus Mitarbeitern unterschiedlicher Bereiche oder Hierarchiestufen zusammen und finden sich immer wieder neu für die jeweilige zu leistende Aufgabe zusammen. Es stellt sich somit ggf. die Frage, ob es sich hierbei um ›Gruppenarbeit‹ im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG handeln kann. Gruppenarbeit im Sin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.3.2 Mitbestimmung bei technischer Einrichtung

Arbeiten im Homeoffice und vor allem mobile Arbeit erfordern den Einsatz technischer – mobiler – Geräte. Will der Arbeitgeber mobile Geräte in seinem Betrieb einführen – um beispielsweise mobile Arbeit überhaupt zu ermöglichen – so können hier Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG für den Betriebsrat gelten. Schlüsselbegriff dieser Vorschrift ist die Überwachung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.3 Rechte des Betriebsrates

Mit der Einführung von agilen Arbeitsweisen könnten zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates betroffen sein.[518] Zu denken wäre an: Mitbestimmung bei betrieblicher Bildung (§ 98 Abs. 1 BetrVG) Aufstellen von Verhaltensregeln (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) Anwendung von technischen Einrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Beginn und Ende der jeweiligen Arbeitszeit (§ 87 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.3.2 Ordnungsverhalten

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber im Rahmen seiner aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG sich ableitenden Organisationsbefugnis die Ordnung und damit das Verhalten von Mitarbeitern bestimmen.[524] Reines Arbeitsverhalten von Mitarbeitern, das in der Erfüllung der Arbeitspflicht liegt, ist mitbestimmungsfrei.[525] Ebenso sind arbeitstechnische Fragen, wie der Betrieb se...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 4.2 Unterrichtung und Beratung zur Personalplanung

Ein weiteres Mitgestaltungsrecht kann sich für den Betriebsrat aus § 92 BetrVG ergeben. Diese Vorschrift regelt die Beteiligung des Betriebsrates an der Personalplanung.[136] Die Personalplanung ist gesetzlich nicht definiert. Nach allgemeiner Auffassung ist darunter eine Gegenüberstellung von aktuellem und zukünftigem Personalbestand zu verstehen, wobei vorhersehbare Veränd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsräume / 2.1.5 Betriebsänderung

Durch die Umgestaltung von Arbeitsräumen und Plätzen könnte es sich ggf. um eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG handeln. Wie schon erläutert, müsste zur Anwendung dieser Vorschrift ein Betriebsrat existieren und es muss eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern von der Maßnahme betroffen sein.[42] Zum einen wäre durch eine Veränderung der Raum- und Arbeitsplatzgesta...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 4.1 Unterrichtung und Beratung zu den Arbeitsabläufen

Der Betriebsrat hat ein Recht auf Unterrichtung und Beratung in Angelegenheiten, die sich auf die organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe und der Arbeitsumgebung auswirken können (§ 90 BetrVG).[132] Es soll dem Betriebsrat eine frühzeitige Beteiligung ermöglicht werden. Aus diesem Grund ist er bereits im Planungsstadium mit einzubeziehen und zu unte...mehr