Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 2 Haftungs-ABC / XIII. Vergleich

Rz. 770 Der Rechtsanwalt muss den Mandanten vor Abschluss eines Vergleichs über diejenigen Umstände aufklären, die für die Entscheidung des Mandanten wesentlich sind. Dazu gehört eine Erläuterung, von welchen Umständen eine gerichtliche Entscheidung bei Fortsetzung des Prozesses voraussichtlich abhängen würde, eine Abschätzung der Prozessrisiken und eine Erläuterung der vora...mehr

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§ 1 Einleitung / III. Inhalt und Umfang des Anwaltsmandats

Rz. 20 Was Zustandekommen und Beendigung des Anwaltsvertrags und die Abgrenzung zu bloßen Gefälligkeiten angeht, so kann auf die allgemeinen Grundsätze verwiesen werden. Die Besonderheit ist aber, dass sich jenseits dieser zeitlichen Grenzen Gegenstand und Inhalt des Anwaltsvertrages kaum richtig bestimmen lassen und den Anwalt nach Ansicht der Rechtsprechung nicht nur im St...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 783 Die steuerliche Beratung eines Mandanten kann auch ohne den steuerlichen Fachanwaltstitel übernommen werden gem. § 3 Abs. 1 BRAO. Danach ist der Rechtsanwalt der berufene und unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Nach § 3 Nr. 1 StBerG ist auch Rechtsanwälten die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erlaubt. Die Normen des Steuerre...mehr

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§ 1 Einleitung / 5. Beratung und Belehrung der Mandanten

Rz. 63 Auf Basis einer vollständigen und zutreffenden Sachverhaltsaufklärung und Rechtsprüfung hat der Anwalt seinen Mandanten anschließend zu beraten und zu belehren, wie das vom Mandanten angestrebte Ziel erreicht werden kann. Rz. 64 In diesem Kontext kommt noch einmal das Gebot des sichersten Weges zum Tragen, weil der Anwalt "dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlose...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Verjährung von Ansprüchen aus Werkbauvertrag

Rz. 896 Gem. § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre bei Ansprüchen wegen Sachmängelhaftung aus einem der VOB/B unterliegenden Werkvertrag. Die Frist beginnt ab der Abnahme des Werkes zu laufen. Sie kann durch eine außergerichtliche Geltendmachung unterbrochen werden. Erforderlich ist allerdings, dass der Rechtsanwalt zuvor prüft, ob die VOB/B Vertrag...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung

Rz. 275 Zum Zeitpunkt der Trennung besteht ebenfalls ein Auskunftsanspruch über das Vermögen. Diesen nicht geltend zu machen bedeutet Haftungsgefahr. Rz. 276 Voraussetzung für den Anspruch nach § 1379 Abs. 2 BGB ist das Getrenntleben der Ehegatten, vgl. hierzu auch § 1567 BGB. Es ist, um dem Anspruch zu genügen, ein Bestandsverzeichnis über alle real zum Trennungszeitpunkt vo...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Haftungsbegrenzungsvereinbarung und die Regelung des § 8 Abs. 3 PartGG

Rz. 184 Speziell für Anwälte eröffnet sich über die Regeln in § 52 BRAO, § 45b PAO die Möglichkeit einer auf einen bestimmten Höchstbetrag bezogenen Haftungsbegrenzungsvereinbarung nach § 8 Abs. 3 PartGG, weil nach §§ 51, 51a BRAO im Sinne des § 8 Abs. 3 letzter Hs. PartGG eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung der Partner oder der Partnerschaft begrü...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 414 Der Gesetzgeber hatte vor allem das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe als anfällig für einen Rechtsmissbrauch angesehen, weil die Kostenfreiheit Antragsteller dazu verleiten könnte, mithilfe immer wiederkehrenden Anträgen den Eintritt der Verjährung ad infinitum zu verschieben; daher ordnet das Gesetz in § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB an, dass nur die erstmal...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Klageerhebung

Rz. 696 Der Rechtsanwalt muss die für das Begehren seines Mandanten entsprechende Klageart erheben. Er muss die Erfolgsaussichten des Begehrens seines Mandanten – auf der Grundlage der bis zum Prüfungszeitpunkt ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung – umfassend prüfen und den Mandanten hierüber belehren. Die mit der Erhebung einer Klage verbundenen Risiken muss der Re...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VII. Prozesskostenhilfe

Rz. 715 Der Rechtsanwalt ist gem. § 16 Abs. 1 BORA verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe bzw. – in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Verfahrenskostenhilfe hinzuweisen. Rz. 716 Er sollte seinen Mandanten auch darauf hinweisen, dass die gewährte Prozesskostenhilfe nicht wie eine Re...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Die Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG

Rz. 175 Die Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG liefert durch ihren zu unbestimmten Wortlaut keinen sicher eingrenzbaren Rahmen für die Prognose, wann Mitglieder einer Partnerschaft persönlich haften. Rz. 176 Beispiel Der BGH hat bspw. die Auffassung gutgeheißen, dass ein erst nach dem maßgeblichen Berufsversehen neu in die Gesellschaft eintretender Partner nach § 130 HGB i.V.m. §...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / A. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 1 Bei der Aktiv- und Passivlegitimation rühren Regressfälle häufig aus einem nur allzu oberflächlichen Umgang mit Sachverhaltsinformationen. Ein Paradebeispiel sind unkorrekt wiedergegebene Firmierungen etwa bei Unternehmen aus einem Konzerngeflecht, die zwar ähnlich lauten und klingen, aber doch ganz unterschiedliche Rechtsgebilde bezeichnen. Für ein weiteres griffiges ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / D. Bau- und Architektenrecht

Rz. 141 Bau- und Architektenrechtsfälle spielen in der anwaltlichen Praxis eine bedeutende Rolle. Es kommt häufig auf diesem Gebiet zu anwaltlichen Pflichtverletzungen (vgl. auch Rdn 883 ff.). Rz. 142 Wie üblich, sollte der Anwalt als Erstes bei Übernahme eines solchen Mandates die Vertragsgrundlagen und die Beteiligten ermitteln. Häufig verweist der Bauvertrag inhaltlich auf...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.6 Sonstiges

25. Rundung Ehegattenunterhalt soll auf fünf Euro gerundet werden. 26. Beweislast 26.1 Bedarf Der Unterhaltsberechtigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Bedarfsberechnung. Dazu gehören insbesondere: das Einkommen des Verpflichteten, die fehlende Möglichkeit, den Bedarf durch eigenes Erwerbseinkommen zu decken, die eine Verlängerung des Anspruchs wegen Kindesbetreuung (§...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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zfs 01/2019, Fiktive Schade... / IV. Verhältnis Erforderlichkeit – Schadensminderung

Die Einordnung Tatbestand und Rechtsfolgenseite hat in erster Linie Bedeutung für die Beweislast. Während für die Tatbestandsmerkmale grds. der Geschädigte darlegungs- und beweispflichtig ist, trifft dies auf der Rechtsfolgenseite den Schädiger. In der Praxis sind nach meiner Einschätzung die Unterschiede gleichwohl gering, sie verwischen sogar mitunter. Auf Tatbestandsebene...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechts- kraft de...mehr

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zfs 01/2019, Beweis eines H... / Leitsatz

In der Wohngebäudeversicherung trägt der VN auch dann die Beweislast für seine Behauptung, eine Dachbeschädigung sei auf Hagelschlag zurückzuführen, wenn der VR vor der Antragsannahme eine Ortsbegehung vorgenommen und in deren Folge das Gebäude einschließlich des Daches zum gleitenden Neuwert versichert hat. OLG Dresden, Beschl. v. 12.1.2018 – 4 U 1487/17mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Anwaltshaftung

BGH, Beschl. v. 31.10.2018 – XII ZB 300/18 Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten i.S.v. § 1806 Hs. 2 BGB auf einem Sammelanderkonto verwaltet. OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.7.2018 – 13 U 1/15 1. Anwaltshaftung bei Untätigkeit – zur Unterbrechung der Kausalität durch Gerichtsfehler oder Verhalten Dritter. 2. Hängt d...mehr

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zfs 01/2019, Erklärungen am... / IV. Bloße Tatsachenschilderung

Eine bloße Tatsachenschilderung im Sinne eines von beiden Parteien unterschriebenen Unfallberichts kann eine Beweislastumkehr dergestalt bewirken, dass den Erklärenden die Beweislast für die Unrichtigkeit des Anerkannten trifft.[31] Durch Vorlage eines von beiden Unfallbeteiligten unterzeichneten "Unfallberichts" wird der Geschädigte von den Beweisanforderungen, denen er ohn...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2019

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr

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zfs 01/2019, Beweis eines H... / 1 Aus den Gründen:

"… Die Kl. hat keinen Anspruch gegen die Bekl. auf Zahlung von Versicherungsleistungen aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Wohngebäudeversicherungsvertrag wegen des von der Kl. behaupteten Hagelschadens am Nebengebäude ihres Wohnhauses vom 11.9.2011 (…)." 1. Nachdem die Parteien nicht mehr darüber streiten, ob das streitgegenständliche Nebengebäude unter den vorbeze...mehr

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zfs 01/2019, Keine Möglichk... / 2 Aus den Gründen:

"… 3.1 Der Kläger hat gegen die Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung weiterer 3.247,47 EUR auf die vom Kläger auf Gutachtenbasis abgerechneten weiteren fiktiven Reparaturkosten, worauf er auch nach Hinweis des Gerichts vom 16.4.2018 (Bl. 87 f. der Akte) beharrt und keine konkrete Schadensberechnung vorträgt." Die Kammer hält an ihrer in dem Hinweis zum Ausdruck gebrachten Au...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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zfs 01/2019, Erklärungen am... / III. Einseitiges Schuldbekenntnis (Schulderklärung)

Ein Anerkenntnis kann auch lediglich als einseitige tatsächliche Erklärung des Schuldners ohne rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen erfolgen.[21] Dieses bloße Schuldbekenntnis betrifft den Fall, dass der Schädiger Tatsachen zugesteht. Es handelt sich um eine reine Wissenserklärung ohne Rechtsbindungswillen.[22] In der am Unfallort aufgenommenen Erklärung zur Unfallursach...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Leitsatz 1. Für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug ist erforderlich, dass der Leistungsempfänger eine Rechnung besitzt, in der eine Anschrift des Leistenden genannt ist, unter der jener postalisch erreichbar ist. 2. Für die Prüfung des Rechnungsmerkmals "vollständige Anschrift" ist der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung maßgeblich. 3. Die Feststellungslast für die post...mehr

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zfs 12/2018, Beweislast für... / Leitsatz

Der Käufer einer Sache genügt seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung auch dann, wenn das Mangelsymptom auch nach dem dritten Nachbesserungsversuch noch auttritt und der Verkäufer nunmehr die Vermutung äußert, dass der Mangel mit einem nach Üergabe entstandenen Delekt an einem anderen Bauteil zusammenhängt. OLG Bamberg, Beschl. v. 16.5.2018 – 3 U 54/19mehr

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zfs 12/2018, Beweislast für Fehlschlagen der Nachbesserung

BGB § 434 Abs. 1 S. 1 § 437 Nr. 2 § 440 Leitsatz Der Käufer einer Sache genügt seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung auch dann, wenn das Mangelsymptom auch nach dem dritten Nachbesserungsversuch noch auttritt und der Verkäufer nunmehr die Vermutung äußert, dass der Mangel mit einem nach Üergabe entstandenen Delekt an einem anderen Bauteil zusammenhängt. OLG B...mehr

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FF 12/2018, Lebensstandardg... / e) Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

Die Darstellung ehebedingter Nachteile erfordert – wie dargelegt (siehe oben III. 2. a) aa)) – das Nachzeichnen einer hypothetischen beruflichen Entwicklung. Wie wäre der berufliche Werdegang des Unterhaltsberechtigten ohne die Betreuung gemeinsamer Kinder, ohne die Haushaltsführung in der Ehe verlaufen? Welches Einkommen würde er erzielen? Bereits die Formulierung dieser Fr...mehr

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zfs 12/2018, Beweislast für... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Soweit die Bekl. eine Verletzung rechtlichen Gehörs in Verbindung mit der richterlichen Hinweispflicht rügt, wird der richterliche Hinwels nicht vollständig wiedergegeben. Das Erstgericht wies nämlich darauf hin:" Zitat “Zudem erscheint es keineswegs ausgeschlossen, dass der Kl. auch schon aufgrund des zweimaligen Fehlgehens einer Nachbesserung “am Verdeck' unabhängig da...mehr

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zfs 12/2018, Beweislast für... / 3 Anmerkung

1) Macht der Käufer wegen behaupteten Fehlschlagens der Nacherfüllung den Rücktritt geltend, trifft ihn emeut die Beweislast für das Fortbestehen des Mangels, damit das Fehlschlagen der Nachesserung (vgl. BGH NJW 2009, 1341 Rn 14). Die Beweislast des Käufers für das Fortbestehen des Mangels ändert sich nicht deshalb, weil inzwischen eine – lediglich versuchte – Mängelbeseiti...mehr

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zfs 12/2018, Beweislast für... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über den Rücktritt von einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen. Der Kl. kaufte von der Bekl. das am 16.11.2016 übergebene Kfz. Ab Frühjahr 2017 rügte der Kl., dass sich das Verdeck nicht öffnen und schließen ließe. Die Bekl. nahm im Mai, Juni und Juli jeweils Untersuchungen und Reparaturversuche an dem Fahrzeug vor. Im Juli 2017 hatte der Kl. fortbe...mehr

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AGS 12/2018, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Werden umfangreiche Gutachten, welche die beklagte Partei mangels eigener Sachkunde nicht nachvollziehen kann, zur Grundlage einer Klage gemacht, können unabhängig von der Darlegungs- und Beweislast die Kosten für von ihr eingeholte Sachverständigengutachten nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO erstattungsfähig sein. BGH, Beschl. v. 12.9.2018 – VII ZB 56/15mehr

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FF 12/2018 / Unterhaltsregress

BGH, Beschl. v. 19.9.2018 – XII ZB 385/17 a) Beim Unterhaltsregress des Scheinvaters trifft diesen die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des übergegangenen Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen den leiblichen Vater sowie für die von ihm dem Kind erbrachten Unterhaltsleistungen. Der jeweilige gesetzliche Mindestbedarf minderjähriger Kinder...mehr

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zfs 12/2018, Nachweis des D... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Kl. begehrt Erstattung eines Kaskoschadens." Die Parteien verbindet ein Kaskoversicherungsvertrag einschließlich GAP-Deckung für einen Pkw der Marke Audi Q7 3,0 TDI. Dem Versicherungsvertrag liegen die AKB 2008 zugrunde. (…) Zwar handelt es sich bei der Kfz-Kaskoversicherung für geleaste Fahrzeuge im Kern um eine Versicherung für fremde Rechnung im Sinne von § 43 VVG. D...mehr

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. A. Die Klage ist zulässig. (...) B. Die Klage ist jedoch nicht begründet. Die durch die Klägerin geltend gemachten Ansprüche stehen ihr aus keiner denkbaren Anspruchsgrundlage zu. I. Es besteht zu Gunsten der Klägerin kein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB. Zwar hat die Beklagte eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis mit der Klägerin schul...mehr

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zfs 12/2018, Zulässigkeit e... / 3 Anmerkung:

1) Nach der Feststellung von Lepa war im Jahre 2001 die Feststellungsklage in Haftpflichtprozessen ein "fast ständiger Begleiter, der nicht von allen Tatrichtern gern gesehen" (Lepa, VersR 2001, 266) wird, während der BGH einen weiten Anwendungsbereich bejaht. Die Ablehnung der Feststellungsklage in Verkehrsunfallsachen wird häufig darauf gestützt, dass die geleisteten Zahlu...mehr

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AGS 12/2018, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde der Klägerin hat keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Entscheidend für die Festsetzung der Kosten eines Privatgutachters sei die sogenannte Prozessbezogenheit, die gegeben sei. Die K. GmbH habe mit ihren Arbeiten zur Fertigung einer Stellungnahme zu dem baubetrieblichen Gutachten der M. AG zwar bereits am 22.8.2011 begonn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenrecht: Erledigungsgebühr als besondere Tätigkeitsgebühr

In einem Verfahren vor dem FG Köln (Urteil v. 29.5.2018, 2 Ko 3253/17) ging es um die Frage, ob eine gesonderte Erledigungsgebühr entstanden ist. Die gerichtliche Erledigungsgebühr ist in den Nrn. 1002, 1003 VV RVG geregelt. Danach entsteht sie u. a., wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.5 Dauer der Pflegebedürftigkeit als Leistungsvoraussetzung

Rz. 173 Nach dem Wortlaut des Abs. 1 muss die Pflegebedürftigkeit auf Dauer bestehen, soll diese zum Leistungsanspruch berechtigen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff auf Dauer erfährt in dieser Vorschrift seine konkrete Ausgestaltung in Form einer Mindestanforderung. Danach müssen Pflegebedürftige voraussichtlich für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hi...mehr

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FF 11/2018, FF 11/2018 / Unterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.7.2018 – 13 WF 117/18 Den Unterhaltsgläubiger trifft für seine Bedürftigkeit (§ 1577 BGB) die Darlegungs- und Beweislast, die sich bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aus § 1573 BGB auf die ausreichende Erfüllung seiner eigenen Erwerbsobliegenheit erstreckt (vgl. BGH FamRZ 1986, 244). OLG Köln, Beschl. v. 16.3.2018 – 10 UF 200/17 Rücks...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / 5. Anspruch gegen die 83-jährige Mieterin wegen des Einsatzes der Feuerwehr

Ein Tatbestand, der einen Kostenerstattungsanspruch aus den Feuerwehrgesetzen gegen den Verursacher für Feuerwehreinsätze begründet, liegt vor, wenn eine Gefahr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.[87] Die unentgeltlichen, im Rahmen der Pflichtaufgaben erbrachten Leistungen der Feuerwehr auf der einen, und die Fälle des Kostenersatzanspruchs auf der anderen ...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / 4. Anspruch gegen die alarmierende Person wegen des Einsatzes der Feuerwehr

Die der Feuerwehr kraft Gesetz zugewiesenen Aufgaben sind grundsätzlich unentgeltlich. Diese Regelung wurde von dem Grundgedanken getragen, dass der Einsatz einer Feuerwehr alle Bürger belasten soll, um die Entscheidung, die Feuerwehr zu rufen oder nicht, frei von wirtschaftlichen Erwägungen zu halten. Darüber hinaus handelt es sich hierbei um einen Bereich der öffentlichen ...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / V. Neue Entwicklungen beim Getrenntlebensunterhalt: § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 2–8 BGB (analog)

Die Entwicklung beim Getrenntlebensunterhalt ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass die Dauer der Lebensgemeinschaft (früher regelmäßig mindestens 2–3 Jahre) nicht mehr maßgeblich ist. Nicht nur Amtsgerichte, sondern auch Oberlandesgerichte haben sich inzwischen zu eigen gemacht, dass schon nach einem Jahr die Möglichkeit besteht, je nach Einzelfall, auch zu einem Aussch...mehr