Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Inputfaktoren der Stufe 3

Tz. 207 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Kann der beizulegende Zeitwert nicht durch Rückgriff auf unmittelbar beobachtbare Preise oder aus Marktparametern ableitbaren Inputfaktoren gewonnen werden und ist entsprechend ein Rückgriff auf nicht an Märkten zu beobachtende Parameter erforderlich (in letzter Konsequenz bspw. unternehmensindividuelle Steuerungsinformationen oder Risikoeins...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inputfaktoren der Stufe 2

Tz. 205 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Existiert für ein Finanzinstrument kein aktiver Markt, muss der beizulegende Zeitwert durch Verwendung eines Bewertungsverfahrens (valuation technique) ermittelt werden (kritisch dazu Baetge/Brembt/Brüggemann, WPg 2008, S. 1006ff.; Küting/Kaiser, Corporate Finance biz 2010, S. 377ff.; Schildbach, IRZ 2007, S. 14f.; dagegenhaltend Ochsner, IRZ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Beweislast

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kommt das FG bei der Beweiswürdigung zu dem Ergebnis, dass eine für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche Tatbestandsvoraussetzung nicht als nachgewiesen anzusehen ist, stellt sich die Frage zu wessen Lasten sich die Unerweislichkeit der maßgeblichen Tatsache auswirkt, da auch bei einem "non-liquet" eine Entscheidung getroffen wer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Beweislast

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eng mit der Frage der Sachverhaltsaufklärung verknüpft ist die weitere Frage, welche Folgen es hat, wenn sich ein Sachverhalt nicht eindeutig feststellen lässt. Dem Steuerrecht ist eine formelle (subjektive) Beweislast (Nachweispflicht) grundsätzlich fremd und besteht nur in gesondert geregelten Einzelfällen, zumeist wenn vom Stpfl. for...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verfahrensfragen – Beweislast

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu der Ermittlung und Feststellung des gegebenen Sachverhalts und der Anwendung der einschlägigen Steuerrechtsnormen auf diesen Sachverhalt tritt ein weiteres Element hinzu. Aufgrund der Umstände des Einzelfalls muss geprüft werden, ob eine Vertragsgestaltung oder ein Rechtsgeschäft die den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessene Ges...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Weber-Grellet, In dubio pro quo? – Zur Beweislast im Steuerrecht, StuW 1981, 48; Martin, Wechselwirkung zwischen Mitwirkungspflichten und Untersuchungsgrundsatz im finanzgerichtlichen Verfahren, BB 1986, 1021; Kottke, Beweislast im Besteuerungsverfahren und im Steuerprozess, Inf. 1993, 462; Völlmeke, Überlegungen zur tatsächlichen Vermutung und zum Anscheinsbeweis im finanzgeri...mehr

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zfs 10/2018, Eigentum des V... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Das LG hat dem Kl. Ansprüche aus dem streitgegenständlichen Versicherungsfall zu Unrecht zugesprochen. Allerdings hegt der Senat ebenso wie das LG massive Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben sowohl des Kl. als auch des Zeugen Sch Das LG hat insoweit zutreffend hervorgehoben, dass die Angaben des Kl. und des Zeugen über die Anschaffung des Wohnwagens und den ange...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift – Grenzen der steuerlichen Gestaltungsfreiheit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 42 AO stellt die Maxime auf, dass durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden kann. Die Vorschrift ist durch Art. 14 Nr. 2 des JStG 2008 neu gefasst worden. Die Neuregelung gilt nach § 7 EGAO ab dem 01.01.2008 für Kalenderjahre, die nach dem 31.12.2007 beginnen. Für Altfälle gilt § 42...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Erleichterung der Bekanntgabe von Verwaltungsakten an Beteiligte ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz im Inland. Bei Bekanntgabe nach § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO muss grundsätzlich die Behörde den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen (§ 122 AO Rz. 20). § 123 AO führt zur Umkehr der Beweislast, wenn kein inländi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erkennbarkeit der Gründe (§ 121 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Begründung ist ebenfalls überflüssig, soweit demjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Auffassung der Finanzbehörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für ihn ohne Weiteres erkennbar ist (s. BFH v. 03.06.1982, VI R 48/79, BStBl II 1982, 710) oder sic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Tipke, Die Untersuchungsmaxime im Steuerprozeß und ihre Auswirkungen, DStR 1962/63, 234; J. Martens, Informationsbeschaffung im Steuerprozess, Felix-FS 1989; Seer, Der Einsatz von Prüfungsbeamten durch das Finanzgericht, Diss. Köln, Berlin 1993; Köhler-Rott, Der Untersuchungsgrundsatz im Verwaltungsprozess und die Mitwirkungspflicht der Beteiligten, Diss. München 1997; Manssen, ...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Anwaltsregress

OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.7.2018 – 13 U 1/15 1. Anwaltshaftung bei Untätigkeit – zur Unterbrechung der Kausalität durch Gerichtsfehler oder Verhalten Dritter. 2. Hängt die Haftung des Anwalts vom Ausgang eines Vorprozesses ab, hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie jener voraussichtlich geendet hätte, sondern, auf der Grundlage des Parteivorbringens im Regre...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Amtliche Ermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FG hat nach § 76 FGO ein selbständiges Ermittlungsrecht und eine selbständige Ermittlungspflicht, und zwar unabhängig davon, ob und welche Ermittlungen die Finanzbehörde bereits angestellt hat. Das FG ist daher z. B. an die Feststellungen eines Strafgerichts nicht gebunden (BFH v. 07.07.1995, III B 8/95, BFH/NV 1996, 150; BFH v. 12.0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Amtliche Ermittlungspflicht; Bindung an das Klagebegehren (Dispositionsmaxime)

Tz. 50 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren vor den FG wird vom Amtsermittlungsgrundsatz (Untersuchungsgrundsatz) getragen. Die Untersuchung der für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ist Aufgabe des Gerichtes (§ 76 FGO); dieses bestimmt auch, ob und welche Beweise zu erheben sind; eine materielle Beweislast (entsprechend § 282 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Folgeänderung aufgrund eines Rechtsbehelfs oder eines Antrags (§ 174 Abs. 4 AO)

Tz. 55 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 4 AO ist gegenüber § 174 Abs. 1 bis 3 AO eine eigenständige Änderungsnorm; sie geht über die Regelungen der § 174 Abs. 1 bis 3 AO hinaus und ist nicht auf die Fälle alternativer Erfassung eines bestimmten Sachverhalts beschränkt (BFH v. 02.05.2001, VIII R 44/00, BStBl II 2001, 562; FG Münster v. 08.04.2014, 10 K 3960/12 E, EF...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An den Wohnsitz bzw. in Ermangelung eines Wohnsitzes den gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen (ausgesetzt) sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer an (AEAO Vor §§ 8–9, Nr. 1 Satz 1). Auch für familienbezogene Entlastungen ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verfahren

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf das Verfahren über die AdV finden grundsätzlich alle Vorschriften des Steuerverfahrensrechts Anwendung. Darüber hinaus sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Aussetzungsverfahren steht selbstständig neben dem Verfahren über die Hauptsache. Es ist ein Eilverfahren, dessen Anträge unve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Lohaus, Zur außerbetrieblichen Sphäre der Kap-Ges, StuW 1989, 358; Schuck, Veranlassung und Privatsphäre im KSt-Recht, FR 1992, 537; Thiel/Eversberg, Die Privatsphäre der Kap-Ges – Das Atlantis des Körperschaftsteuerrechts, DStR 1993, 1881; Jost, Außerbetriebliche Sphäre der KapGes, DB 1994, 910; Rüd, Kap-Ges und Liebhaberei, DStR 1994, 1874; Weber-Grellet, Das Gestüt im KSt-Rech...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Mitwirkungspflicht, § 90 Abs. 1 AO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet die Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts. Beteiligte sind in aller Regel die Stpfl., die einen Besteuerungstatbestand verwirklicht haben. Die Mitwirkungspflicht beschränkt sich auf den Sachverhalt, die Stpfl. sind demnach nicht verpflichtet, ihren Sachvortrag um Rechtsausführun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Verwerfung der materiellen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Besteuerung ist grundsätzlich das Ergebnis der Buchführung zugrunde zu legen, wenn die Voraussetzungen des § 158 AO erfüllt sind. Zu schätzen ist, wenn die Buchführung oder die Aufzeichnungen der Besteuerung nach § 158 AO nicht zugrunde gelegt werden können. Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei formell ordnungsmäßiger Buchführu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren bei der Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten ist im Zweiten Teil (s. §§ 35 bis 110) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG; s. § 377 AO Rz. 6 ff.) geregelt. Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Bußgeldverfahren sinngemäß die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz und das...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begründung des Wohnsitzes

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Wohnsitz wird durch die tatsächliche Beschaffung einer Wohnung zur Beibehaltung und Nutzung begründet. Daher wird kein Wohnsitz begründet, wenn die Wohnung nur zur kurzzeitigen Nutzung bezogen wird oder sonst Indizien gegen die Beibehaltung und Nutzung bestehen, wie z. B. die nur gelegentliche Nutzung zur Erholung oder während der S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ungewissheit über das Entstehen einer Steuer (§ 165 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern entstehen durch Verwirklichung des steuerlichen Tatbestandes (§ 38 AO). Wenn und soweit für die Finanzbehörde die Existenz oder die Ausgestaltung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ungewiss ist, kann sie die Steuer vorläufig festsetzen bzw. die Steuerfestsetzung aussetzen. Tz. 5a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss sich ...mehr

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zfs 10/2018, Nachweis der U... / 2 Aus den Gründen:

"… 2. Die Kl. hat aus dem Versicherungsvertrag (Ziff. 2.5 AUB 2000) einen Anspruch auf Krankenhaustagegeld i.H.v. 6.300 EUR für den Zeitraum 1.3.2013 bis 20.11.2013." a) Bei dem streitgegenständlichen Vorfall vom 1.3.2013 handelt es sich um einen Unfall i.S.v. Ziff. 1.3 AUB 2000 bzw. § 178 Abs. 2 VVG. Danach liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Treuhandverhältnissen können Unklarheiten über die Zurechnung von Rechten und Sachen entstehen (BFH v. 04.12.1996, I R 99/94, BStBl II 1997, 404), die die Finanzbehörde bei Anwendung üblicher Beweislastregelungen nicht oder nur erschwert lösen kann. Die Vorschrift bezweckt, Steuerausfälle zu vermeiden, die dadurch entstehen, dass die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Ergänzende Anwendbarkeit von GVG und ZPO (§ 155 Satz 1 FGO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie § 173 VwGO für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und § 202 SGG für die Sozialgerichtsbarkeit, so verweist auch § 155 Satz 1 FGO für die Finanzgerichtsbarkeit zur Ausfüllung von Lücken auf das für die ordentlichen Gerichte geltende GVG (vgl. § 10 GVG) und, soweit nicht grundsätzliche Unterschiede entgegenstehen, auch auf die ZPO. Das Vor...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Arten von Verfahrensmängeln

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist Revisionszulassung ist schließlich auch geboten, wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt und die Entscheidung des FG auf diesem beruht. Da es kaum denkbar ist, dass sich das FG bei Erlass eines Urteils eines Verfahrensmangels bewusst ist, wird insoweit Zulassung regelmäßig nur aufgrund ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolge (Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden)

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufhebung oder Änderung der unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallenden Bescheide (s. Rz. 1) ist nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt, sondern zwingend. Die Finanzbehörde ist von Amts wegen zu Korrektur verpflichtet; der Stpfl. hat einen Rechtsanspruch auf die in § 173 Abs. 1 AO angeordnete Aufhebung oder Änderu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsfolgen der Verletzung der Mitwirkungspflicht

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung der den Beteiligten treffenden Mitwirkungspflichten kann je nach den Umständen unterschiedliche Konsequenzen haben. Nach § 162 Abs. 2 AO ist die Finanzbehörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt und verpflichtet, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fristberechnung und Fristwahrung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Berechnung der Einspruchsfrist gelten gem. § 365 Abs. 1 AO die allgemeinen Vorschriften über die Berechnung von Fristen (§ 108 Abs. 1 AO), die ihrerseits auf die Berechnungsvorschriften des BGB verweisen (§§ 187ff. BGB). Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Frist ist gewahrt, wenn der Einspruch spätestens am letzten Tag der F...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Widerlegung der Beweisvermutung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei formell ordnungsmäßiger Buchführung kann die Vermutung der Richtigkeit nur dann ganz oder teilweise widerlegt werden, wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ganz oder teilweise sachlich unrichtig ist (BFH v. 24.06.1997, VIII R 9/96, BStBl II 1998, 51 m. w. N.); bloße Zweifel genügen nicht, die Beanstandungen der sac...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verschulden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegen. Die vorsätzliche Pflichtverletzung kann auch eine Haftung nach § 71 AO begründen. Es steht dem FA frei, ob es einen Haftungsbescheid neben § 69 AO auch auf § 71 AO stützt. Im Zweifelsfalle darf das FA die Frage des Vorliegens eines Vorsatzes auf sich beruhen las...mehr

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zfs 10/2018, Verwertung von... / 2 Aus den Gründen:

"… Das angefochtene Urteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des BG unterliegt die vom Kl. vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot." 1. Im Ergebnis zutreffend ist das BG allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig is...mehr

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zfs 10/2018, Verwertung von... / 3 Anmerkung:

Das Dashcam-Urteil des BGH und seine praktische Folgen Das Urteil des BGH vom 15.5.2018 trifft auf ein hohes Interesse, weniger für die ostasiatischen Hersteller von Dashcams, die sich eher wenig für europäisches Datenschutzrecht interessieren, als für Kfz-Versicherer, Anwälte und Richter. In geradezu lehrbuchmäßiger Art und Weise behandelt der BGH dabei die Vorfrage, ob bzw. ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (3) Beweislast bei gemischter Schenkung

Rz. 409 Behauptet der Kläger, ein entgeltliches Rechtsgeschäft beinhalte wegen seiner besonderen rechtlichen Ausgestaltung eine ausgleichungspflichtige Zuwendung, so trägt er dafür die Beweislast.[450]mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / a) Beweislast

Rz. 133 Zur Frage, was zur Geschäftsunfähigkeit im Prozess vorzutragen ist, und zur Beweislast kann auf die Ausführungen in § 7 Rdn 40 und § 24 Rdn 121 ff. verwiesen werden.mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Beweislast

Rz. 23 Allgemein gilt für die Beweislast: Wer einen Anspruch geltend macht, muss das Risiko des Prozessverlustes tragen, wenn sich die sein Begehren tragenden Tatsachen nicht feststellen lassen. Er muss deshalb grundsätzlich alle anspruchsbegründenden Tatsachen behaupten und im Bestreitensfall beweisen.[27] Die volle Beweislast trägt derjenige, der sich auf die Testierunfähi...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / cc) Amtshaftung – Beweislast des Geschädigten für Kausalität

Rz. 91 Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Erteilung – oder Versagung – der Genehmigung können zu Amtshaftungsansprüchen gem. Art. 34 GG, § 839 BGB führen. Wenn der Nachlassrichter bzw. Rechtspfleger pflichtwidrig eine nachlassgerichtliche Genehmigung erteilt, ohne vorher den Sachverhalt hinreichend aufgeklärt zu haben, trifft den Geschädigten die Beweislast dafü...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 18. Beweislast

Rz. 102 Die Beweislast für Schenkung, Beeinträchtigung – objektiv und subjektiv – und für den Missbrauch trägt derjenige, der Rechte aus § 2287 BGB herleiten will.[177] Dazu ist es für den Erben von Bedeutung, Abschriften der betreffenden Urkunden zu erhalten. Soweit Nachlassgrundstücke belastet wurden, bspw. mit einem Nießbrauchsrecht, kann der Erbe beim Grundbuchamt die Er...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 7. Beweislast für das Erbrecht

Rz. 156 Der Kläger muss sein Erbrecht darlegen und ggf. beweisen. Darzulegen sind also der Tod des Erblassers und der Berufungsgrund des Erben. Beruft sich der Kläger auf sein gesetzliches Erbrecht, so hat er sein Verwandtschaftsverhältnis, das etwaige Bestehen einer Ehe sowie ggf. den Wegfall gesetzlicher Erben einer vorrangigen Ordnung zu beweisen.[153] Behauptet der Erbe ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Beweislast für die Testierfähigkeit

aa) Im Erbscheinsverfahren Rz. 40 Die Frage der Testierfähigkeit hat das Nachlassgericht grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (§ 26 FamFG). Dabei muss das Nachlassgericht konkret dargelegten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nachgehen,[65] nicht dagegen nur pauschalen Behauptungen der Beteiligten.[66] Eine Pflicht zur förmlic...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 8. Beweislast für den Erbschaftsbesitz

Rz. 157 Der Kläger hat darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Beklagte irgendwann etwas aus dem Nachlass des Erblassers aufgrund einer Erbrechtsanmaßung erlangt hat. Hingegen ist es nicht Aufgabe des Klägers, auch darzutun, dass sich das Erlangte noch im Besitz des Beklagten befindet.[156]mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / D. Fragen zur Beweislast

Rz. 24 Der Pflichtteilsberechtigte ist grundsätzlich für die Voraussetzungen seines Pflichtteilsrechts beweispflichtig.[29] So trifft ihn nicht nur die Beweislast hinsichtlich der zum realen Nachlass gehörenden Gegenstände sowie deren Werthaltigkeit,[30] sondern auch darüber, ob eine Schenkung vorliegt, letztlich also auch bezüglich des fiktiven Nachlassbestands. Bezüglich d...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / IX. Beweislast/Gerichtliche Hinweispflicht

Rz. 71 Grundsätzlich ist der Kläger für alle Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs darlegungs- und beweisbelastet. Er ist damit insbesondere dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der eingeklagte Teilungsplan sämtlichen in Frage kommenden Auseinandersetzungsregeln entspricht und sämtliche zu berücksichtigenden Bewertungen von Nachlassgegenständen eine gesetzli...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Beweislast bei möglichem Vollmachtmissbrauch

Rz. 99 Auskunftsansprüche nach § 666 BGB haben immer wieder Verfügungen von seitens des Erblassers lebzeitig Bevollmächtigten zum Gegenstand. Streit droht vor allem wegen vom Bankkonto abgehobener Beträge, die dem Bevollmächtigten nach dessen Darstellung vom Erblasser geschenkt worden sein sollen. Abweichend von der üblichen Beweislastverteilung muss der beschenkte Bevollmäch...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / aa) Darlegungs- und Beweislast des Erben

Rz. 266 Wird der Erbe verklagt, so muss er sich in den Urteilstenor einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der Erbe hat darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass der Nachlass unzulänglich ("dürftig") ist. Das Gericht trifft dann eine entsprechende Aufklärungspflicht. Dazu der BGH[236] im Falle der Geltendmachung der Dürftigkeit d...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 6. Feststellungslast

Rz. 121 Die Beweislast wird in die formelle und materielle Beweislast unterteilt: Wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes gelten die Regeln über die form...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / d) Eigenhändigkeit eines privatschriftlichen Testaments

Rz. 148 Nach § 2247 Abs. 1 BGB kann der Erblasser ein Testament durch eigenhändige Nieder- und Unterschrift errichten. Zu den Formerfordernissen eines eigenhändigen Testaments siehe § 7 Rdn 25 ff. Rz. 149 Das OLG Hamburg führte zur Beweislast (Feststellungslast) bei bestrittener Lesefähigkeit des Erblassers aus:[125] Zitat "Gemäß § 2247 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht eigen...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / V. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten (Erben) nach § 2329 BGB

Rz. 121 Bei der Frage, gegen wen der Pflichtteilsergänzungsanspruch zu richten ist, wird oftmals angenommen, dass der Beschenkte selbst Schuldner des Anspruchs sei. Dieser Irrtum ist wohl darauf zurückzuführen, dass sich zunächst der Gedanke aufdrängt, derjenige, der etwas vom Erblasser erhalten hat, müsse auch für den daraus resultierenden Pflichtteilsergänzungsanspruch haf...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 3. Verlust eines eigenhändigen Testaments

Rz. 45 Auch aus einem nicht auffindbaren Testament können Rechte abgeleitet werden. An den Nachweis der formgerechten Errichtung und des Inhalts eines nicht auffindbaren Testaments sind strenge Anforderungen zu richten.[56] Derjenige, der aus dem Testament Rechte geltend macht, muss die formgültige Errichtung und seinen Inhalt beweisen.[57] Die Beweislast kehrt sich jedoch u...mehr