Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.1 Überblick, Zielsetzung der Vorschrift

Rz. 387 Abs. 8 sieht Möglichkeiten für die Erbringung von Leistungen zur Begleichung von Schulden vor. Es handelt sich um eine gemischte Soll- und Kann-Vorschrift, die der Grundsicherungsstelle eine Ermessensentscheidung erlaubt. Die notwendige Übernahme von Mietschulden folgt Sachverhalten, die nicht mit Zahlungen nach Abs. 7 gelöst werden konnten oder wenn es für die Anwen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.2 Geldbußen

Rz. 52 Geldbußen sind Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichnet sind, insbesondere Geldbußen nach dem OWiG einschließlich der nach § 30 OWiG vorgesehenen Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen nach den berufsgerichtlichen Gesetzen des Bundes und der Länder, Geldbußen nach den Disziplinargesetzen des Bundes und der Länd...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.6 Qualifizierungsgeld

Rz. 18b Das Qualifizierungsgeld ist als neue Leistung der Arbeitsförderung mit Wirkung zum 1.4.2024 eingeführt worden. Für diese Leistung trifft insbesondere Abs. 3 Verfahrensregelungen. Abs. 3 Satz 1 bestimmt eine schriftliche Antragstellung durch den Arbeitgeber. Diese ist zwingend und kann nicht ersetzt werden. So ist es weder zugelassen, dass der Arbeitnehmer selbst das Q...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.3 Weitere Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4)

Rz. 38b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 setzt für beide Alternativen des Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zusätzlich voraus, dass der Arbeitnehmer für den angestrebten Beruf geeignet ist. Die Eignung ist von der zuständigen Fachkraft der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters prognoseartig zu prüfen und die Eignung ist zu dokumentieren. Stellt sich später heraus, dass die Fachkraft sich mit ihrer Pro...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.5 Darlehen bei berücksichtigungsfähigem Vermögen

Rz. 44 Abs. 5 regelt eine Darlehensgewährung in Fällen, in denen zu berücksichtigendes Vermögen ganz oder teilweise nicht sofort verwertet werden kann oder dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Die Regelung ist zum 1.4.2006 im Grundsatz aus § 9 Abs. 4 übernommen worden. Aus systematischen Gründen hat der Gesetzgeber jedoch den relevanten Sachverhalt i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 51 Der Nachweis, dass eine abziehbare Zuwendung geleistet worden ist, ist durch eine vom Empfänger erteilte Zuwendungsbestätigung zu erbringen.[1] Diese Bestätigung gehört zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Zuwendungsabzug. Sie kann nicht durch andere Bekundungen, insbes. auch nicht durch Zeugenaussagen ersetzt werden[2] außer, der Zuwendungsempfänger i...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.3 Angemessenes Kfz

Rz. 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 belässt jedem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft ein angemessenes Kraftfahrzeug. Das ist bereits durch die Neufassung der Regelung seit dem 1.4.2011 im Gesetz klargestellt. Zu den Kraftfahrzeugen gehört auch das Motorrad. Es trifft auch auf erwachsene erwerbsfähige Schüler zu. Regelungszweck ist die Erhaltung der Möglichke...mehr

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Rabattanalyse und Nutzenpro... / 1 Hintergründe und Handlungsbedarf

Hauptaufgabe des Vertriebs ist der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen. In vielen Fällen geben die Geschäftsleitungen nicht oder nur in Teilbereichen vor, welche Produkte in welcher Anzahl verkauft bzw. welche Produkte bevorzugt verkauft werden sollen, um die Ertragslage des Unternehmens zu steigern. Diese Entscheidung wird dann oft von den Verantwortlichen im Vertrie...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.1 Motivlage

Rz. 3 Ausgangsüberlegung für das Qualifizierungschancengesetz zum 1.1.2019 waren die neuen Herausforderungen, vor die der digitale und demografische Strukturwandel das (erfolgreiche) deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell stellt. Einerseits kann der höchste Beschäftigungsstand seit der Wiedervereinigung, andererseits eine anhaltend hohe Nachfrage insbesondere nach qualifizie...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Sauer, SGB III § 9 Ortsnahe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft übergeordnete Regelungen zu den Aufgaben der Agenturen für Arbeit. Die Zuständigkeitsregelungen in § 327 bleiben davon unberührt. § 9 macht der Bundesagentur aber Vorgaben, die im Rahmen des § 327 Abs. 6 zu beachten sind, wenn der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, ggf. unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates als oberstem Selbs...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Direkte/indirekte Bewertung

a) Direkte Bewertung Rz. 128 Bei der direkten Bewertung von Unternehmensanteilen wird der Anteilswert direkt aus den Zahlungsströmen zwischen dem Unternehmen und dem einzelnen Anteilsinhaber abgeleitet.[303] Der Wert des Gesamtunternehmens ist in einem solchen Fall für den Anteilseigner von untergeordneter Bedeutung. Die Summe aller Anteilswerte kann anders ausfallen als der ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Bewertung

Rz. 60 Für die Bewertung des Endvermögens kann auf die Ausführungen zum Anfangsvermögen Bezug genommen werden.[108]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Direkte Bewertung

Rz. 128 Bei der direkten Bewertung von Unternehmensanteilen wird der Anteilswert direkt aus den Zahlungsströmen zwischen dem Unternehmen und dem einzelnen Anteilsinhaber abgeleitet.[303] Der Wert des Gesamtunternehmens ist in einem solchen Fall für den Anteilseigner von untergeordneter Bedeutung. Die Summe aller Anteilswerte kann anders ausfallen als der Unternehmenswert. Di...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Indirekte Bewertung

Rz. 129 Bei der indirekten Bewertung wird der Wert des Anteils quotal aus dem Wert des Gesamtunternehmens abgeleitet. Daher ist zunächst der Gesamtwert nach den vorstehend aufgezeigten Grundsätzen festzustellen. Aus der Höhe der Gewinnbeteiligung [305] ergibt sich dann der Anteilswert. Diese Methode steht heute im Vordergrund.[306] Der BGH hat diese Methode für die Anteilsbew...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / V. Besonderheiten bei der Bewertung von Unternehmensbeteiligungen

Rz. 127 Neben der Bewertung ganzer Unternehmen sind im Zugewinn auch Unternehmensbeteiligungen zu bewerten. Hierzu gibt es verschiedene Methoden. 1. Direkte/indirekte Bewertung a) Direkte Bewertung Rz. 128 Bei der direkten Bewertung von Unternehmensanteilen wird der Anteilswert direkt aus den Zahlungsströmen zwischen dem Unternehmen und dem einzelnen Anteilsinhaber abgeleitet.[...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Grundsätze der Bewertung von Freiberuflerpraxen

a) Besonderheiten bei Freiberuflerpraxen Rz. 113 Freiberufliche Praxen werden traditionell stark durch den Inhaber geprägt. Daher hat die Rspr. für deren Bewertung im Gegensatz zur betriebswirtschaftlichen Theorie zunächst ein modifiziertes Umsatzverfahren gebilligt. Nach diesem Verfahren, dem die Bewertungskriterien der freiberuflichen Standesorganisationen zugrunde liegen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 5 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung

Der GKV-Spitzenverband hat im Zusammenhang mit den Beitragsverfahrensgrundsätze-Selbstzahler[1] zwecks deren einheitlicher Anwendung bei den Krankenkassen einen "Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V" herausgegeben.[2]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / III. Bewertung von Unternehmen im Zugewinnausgleich

1. Gesetzliche Grundlagen Rz. 61 Die Bewertung von Vermögen für die Zwecke des Zugewinnausgleichs ist dann besonders schwierig, wenn es sich um Sachgesamtheiten handelt, denen ein anderer Wert zuzumessen ist, als er sich durch die Addition der Werte der einzelnen Sachen ergeben würde. Die Bewertung von Unternehmen ist in diesem Zusammenhang ein komplexes Thema, das sich zudem...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / IV. Bewertung von Freiberuflerpraxen im Zugewinnausgleich

1. Grundsätze der Bewertung von Freiberuflerpraxen a) Besonderheiten bei Freiberuflerpraxen Rz. 113 Freiberufliche Praxen werden traditionell stark durch den Inhaber geprägt. Daher hat die Rspr. für deren Bewertung im Gegensatz zur betriebswirtschaftlichen Theorie zunächst ein modifiziertes Umsatzverfahren gebilligt. Nach diesem Verfahren, dem die Bewertungskriterien der freib...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Gesonderte Bewertung des Goodwills

Rz. 94 In der so geschilderten Berechnung des Substanzwertes ist der Goodwill eines Unternehmens nicht enthalten. Dieser ist zusätzlich gesondert zu bewerten.[194]mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Bewertung der Sachdividende

Rz. 573 Die Sachdividende dient wie die Bar-Dividende der Ausschüttung des Bilanzgewinnes. Der Wert der ausgeschütteten Gegenstände muss daher dem Bilanzgewinn entsprechen. Sehr umstritten ist, ob dabei der Buchwert oder der Verkehrswert der Gegenstände maßgeblich ist. Dieses Problem stellt sich v.a. dann, wenn der Verkehrswert der auszuschüttenden Sachen über deren Buchwert...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / h) Die Bewertung von KMU

Rz. 101 IDW und Bundessteuerberaterkammer haben sich der Bewertung von sog. KMU angenommen und hierzu umfangreiche Hinweise veröffentlicht.[211] Bei der Bewertung von KMU ergeben sich folgende Problempunkte:[212]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bedeutung des Teilwerts für die Bewertung des Betriebsvermögens

I. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 1. Bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler Rz. 256 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG ordnet an, dass Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nur dann mit dem Teilwert anzusetzen sind, wenn "nichts anderes vorgeschrieben ist". Etwas "anderes vorgeschrieben" war für bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freib...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Bewertung des belasteten Grundstücks

I. Überblick Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bewertung eines mit einem fremden Gebäude bebauten (belasteten) Grundstückens ist in § 195 Abs. 5 bis 7 BewG geregelt. Demnach wird zur Ermittlung des Grundbesitzwerts des mit dem Nutzungsrecht belasteten Grundstücks gem. § 195 Abs. 5 Satz 1 BewG die Summe aus 1. dem nach § 195 Abs. 6 BewG über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts abgezins...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung Gebäude auf fremdem Grund und Boden

I. Überblick Rz. 46 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur früheren Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden, bei der noch nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung[2] zurückgegriffen wurde, hat der Gesetzgeber bei der für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 geltenden Grundbesitzbewertung einen neuen Weg eingeschlagen. Denn die Regelung wurde an die §§ 48 ff. der ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Bewertung

Rz. 41 Da das Anfangsvermögen nur eine Wertgröße ist, müssen die einzelnen Vermögenspositionen – ggf. auch als Sachgesamtheiten – und die Passiva bewertet werden, um zu einem Vermögenswert zu kommen.[75] Eine solche Bewertung hat für Anfangs- und Endvermögen getrennt zu erfolgen, und zwar auch dann, wenn derselbe Gegenstand zu beiden Stichtagen im Vermögen vorhanden ist. Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 165 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Fortführungswert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 167 Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaft...mehr

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Entgelt / 5 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist keine besondere Bewertung erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Je nach Art des Sachbezugs und der Bewertung kann es dabei zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Grundsätzlich ist für Sachbezüge eine Einzelbewe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Erbschaftsteuerliche Bewertung

Rz. 805 Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften werden jeweils zum gemeinen Wert bewertet (§ 11 BewG, § 12 Abs. 2 bzw. Abs. 5 ErbStG i.V.m. 109 Abs. 2 bzw. Abs. 1 BewG). Rz. 806 Einbezogen in die Bewertung wird bei Personengesellschaften auch das Sonderbetriebsvermögen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG), wie etwa die von einem Gesellschafter der KG zur Nutzung überlassene...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / f) Abschließende Bewertung

Rz. 130 In der Gesamtbetrachtung fällt die Bewertung der Rspr. zwiespältig aus, kaum verwunderlich angesichts neuerer Überraschungsentscheidungen gegen eine langjährige Entwicklung[250] und deutlich divergierender Aussagen verschiedener Obergerichte[251] ohne klärende Schlussentscheidung durch den BGH. Die Forderung nach einer Zurückweisung des öffentlichen Testaments nur al...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Bewertung der Sozialdaten

Rz. 22 Aus dem Kreis der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer muss derjenige zuerst gekündigt werden, den die Kündigung vergleichsweise am wenigsten hart trifft. Der sozial Stärkere ist vor dem sozial Schwächeren zu entlassen. Die für die Auswahl relevanten Sozialdaten sind abschließend[17] beschränkt auf:mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen

Rz. 15 Unternehmerisches Vermögen wird zum Bewertungsstichtag (im Todesfall der Todestag bzw. bei Schenkung im Zeitpunkt deren Ausführung) mit dem sog. gemeinen Wert (§ 9 BewG), der den Verkehrswert abbilden soll, bewertet. Die Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen richtet sich nach § 12 Abs. 5 ErbStG. Der Umfang des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben u...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 7. Bewertung

a) Bewertungsgrundsätze Rz. 187 Der Jahresabschluss ist in EUR aufzustellen (§ 244 HGB). Bei der Bewertung geht es darum, dass jeder Bilanzposition sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eine bestimmte EUR-Größe zugeordnet werden muss, um das Ergebnis des Geschäftsjahres ermitteln zu können. Dabei ist zwischen der erstmaligen Bewertung einer Bilanzposition (Zugang...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Gläubigergefährdung – Bewertung der Forderungen

Rz. 842 Im Gesetz ist nicht geregelt, ob die Umwandlung der Gläubigerforderungen in Gesellschaftsanteile, also die Einbringung der Forderungen in die Schuldnergesellschaft zum Nennwert[1686] oder zum (geschätzten) Verkehrswert[1687] erfolgt. Für einen Ansatz zum Nennwert könnte die Regelung in § 254 Abs. 4 InsO sprechen. Nach dieser kann der Schuldner nach gerichtlicher Best...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden ohne Abrissverpflichtung (Bewertung im Sachwertverfahren)

Rz. 186 [Autor/Stand] Ein Industriegebäude in Massivbauweise ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 1.7.2023 zu bewerten. Das Gebäude wurde im Rahmen eines Nutzungsrechts auf fremdem Grund und Boden errichtet. Es wird in vollem Umfang zu eigenen betrieblichen Zwecken genutzt und unterliegt einer Spezialnutzung (keine übliche Miete ermittelbar). Das Gebäude wurde 1993 fertig g...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 4. Die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 22 Für Anteile an Kapitalgesellschaften gelten Besonderheiten (vgl. ausf. Rdn 138 ff.):mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewertung des Wirtschaftsteils (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 165 Abs. 1 BewG setzt sich der Wert des Wirtschaftsteils aus der Addition der Einzelwirtschaftswerte für die landwirtschaftliche, die forstwirtschaftliche, die weinbaulichen und gärtnerischen Nutzungen, für die flächengebundenen und flächenunabhängigen übrigen Nutzungen, die Nebenbetriebe sowie der Einzelwerte für das Abbauland, das Geringstland u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden mit Abrissverpflichtung (Bewertung im Ertragswertverfahren)

Rz. 190 [Autor/Stand] Eine auf fremdem Grund und Boden im Jahre 1993 errichtete Lagerhalle (Kaltlager; Gebäudeart 16.1) ist für Erbschaftsteuerzwecke auf den 1.7.2023 zu bewerten. Das für die Überlassung des Grund und Bodens vertraglich vereinbarte jährliche Nutzungsentgelt beträgt 6.500 EUR. Die Lagerhalle verfügt über eine Nutzfläche von 200 m2 und ist zu fremden betriebli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden mit Abrissverpflichtung (Bewertung im Sachwertverfahren)

Rz. 195 [Autor/Stand] Ein Industriegebäude in Massivbauweise ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 1.8.2023 zu bewerten. Das Gebäude wurde im Rahmen eines Nutzungsrechts auf fremdem Grund und Boden errichtet. Es wird in vollem Umfang zu eigenen betrieblichen Zwecken genutzt und unterliegt einer Spezialnutzung (keine übliche Miete ermittelbar). Das Gebäude wurde 1998 fertig g...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / F. Abschließende Bewertung der Gestaltungsvariante Vor- und Nacherbschaft

Rz. 136 Aufgrund der obigen Ausführungen kann konstatiert werden, dass eine Beteiligung des unerwünschten Personenkreises mit Hilfe der Vor- und Nacherbschaft wirksam verhindert werden kann. Zudem kann sichergestellt werden, dass der erstbedachte Vorerbe weitestgehende Gestaltungsfreiheit im Hinblick auf das Vermögen des Erblassers erhält. Allerdings sollte man sich immer vor...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / c) Bewertung Vorausvermächtnis/Zustimmungsvermächtnis

Rz. 61 Gleich der zuvor dargestellten Gestaltungsvariante des Vorausvermächtnisses bezieht sich das Zustimmungsvermächtnis auch nur auf einzelne Gegenstände. Zu bedenken ist ferner, dass einer dieser Gegenstände über eine geschenkte Person entgegen dem Willen des Erblassers dennoch an den unerwünschten Personenkreis gelangen kann. Außerdem ist der Vorerbe beim Zustimmungsver...mehr