Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung ausgewählter Bilanzierungssachverhalte

1. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Rn. 444 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten erfolgt nach IFRS mit den AHK (vgl. IAS 16.15; IAS 38.24), die in weiten Bereichen wie im Handelsrecht ermittelt werden (vgl. zu den Unterschieden HdR-E, HGB § 253, Rn. 417ff.). Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (vgl. z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung einzelner Posten nach dem strengen Niederstwertprinzip

a) Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen Rn. 297 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 RHB werden zum Zweck des Verbauchs oder der Be- und Verarbeitung von Dritten erworben. Im Regelfall ergibt sich ihr beizulegender Wert zum BilSt aus den vom Beschaffungsmarkt abgeleiteten (d. h. inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten und AK-Minderungen) Wiederbeschaffungskosten (vgl. auch H...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen

Rn. 297 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 RHB werden zum Zweck des Verbauchs oder der Be- und Verarbeitung von Dritten erworben. Im Regelfall ergibt sich ihr beizulegender Wert zum BilSt aus den vom Beschaffungsmarkt abgeleiteten (d. h. inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten und AK-Minderungen) Wiederbeschaffungskosten (vgl. auch Haufe HGB-Komm. (2019), § 253, Rn. 288). Ggf. könn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ausschüttungssperre aus der Bewertung des Deckungsvermögens von Pensionsverpflichtungen

Rn. 281 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Beträge bezüglich des Deckungsvermögens von Pensionsverpflichtungen i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 4 (vgl. ausführlich hierzu Kessler (2010), S. 235ff.; HdR-E, HGB § 253, Rn. 104ff.) unterliegen gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 einer Ausschüttungssperre, sofern die am BilSt ermittelten Wertansätze die AK – gemeint sind die AHK – übersteigen. Dabei ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bewertung von Vermögensgegenständen in fremder Währung

Rn. 47 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Vorschriften zur Währungsumrechnung finden sich im HGB in § 256a. § 256a betrifft aber nur die Umrechnung von VG zum BilSt und damit die Folgebewertung. Das Fehlen expliziter Vorschriften zur Zugangsbewertung ist dem Gesetzgeber bewusst. Er greift in der RegB zu § 256a auch die Zugangsbewertung auf und nennt als maßgeblichen Umrechnungsmaßstab...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Ausschüttungssperre im Kontext der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Abs. 6) (Rn. 408–411 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 408 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 2 Satz 1 wurde mit dem sog. Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 geändert. Seit dieser Änderung sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis der allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu den GoB

Rn. 9 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 243 Abs. 1 ist der JA "nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Die GoB bilden den Rahmen, der bei der Erstellung des JA eingehalten werden muss, damit der JA ordnungsgemäß i. S. v. gesetzmäßig ist (vgl. HdJ, Abt. I/2 (2010), Rn. 7). Rn. 10 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 So oft die GoB zur Begründung praktischen Vorgehen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzung der Methodenbeibehaltung

Rn. 129 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Die nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 verlangte Beibehaltung der Bewertungsmethoden wird dann vollzogen, wenn das UN seine VG und Schulden im Rahmen übereinstimmender Bewertungsbedingungen nach denselben Wertfindungsverfahren wie im vorangegangenen JA bewertet (vgl. Forster, in: FS v. Wysocki (1985), S. 29 (35f.)). Die Beibehaltung ist primär zeitlich ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 8 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 1 Satz 1 regelt die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung von VG. VG sind höchstens mit den AHK, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 4 und ggf. erhöht um die Zuschreibungen nach Abs. 5, anzusetzen. Der Ansatz zu höheren Zeitwerten, d. h. zu Zeitwerten, die die (fortgeführten) AHK übersteigen, verstößt gegen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertungsfolgen bei fehlender Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Rn. 54 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Wenn von der Fortführung der UN-Tätigkeit nicht mehr ausgegangen werden kann, muss dies gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 bei der Bewertung berücksichtigt werden. § 252 Abs. 1 Nr. 2 regelt allerdings nicht, wie dann genau bei der Bewertung zu verfahren ist. Weil sich § 252 Abs. 1 nicht konsequent auf die Bewertung beschränkt, sondern auch Fragen des Bi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absatzmarkt

Rn. 286 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei einer absatzmarktorientierten Bewertung ist das Verfahren der verlustfreien Bewertung (auch als retrograde Bewertung bezeichnet) zugrunde zu legen. Nach diesem Verfahren hat eine Abschreibung auf einen VG des UV zu erfolgen, wenn die AHK den voraussichtlichen Veräußerungserlös abzgl. noch anfallender Aufwendungen übersteigen. Der jeweilig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 70 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 3 enthält neben dem Grundsatz der Einzelbewertung das Gebot, die VG und Schulden zum Abschlussstichtag bewerten zu müssen. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Wertansätze aus den Verhältnissen am Abschlussstichtag abzuleiten sind (vgl. Kammann (1988), S. 93ff.). In die Bewertung der einzelnen VG und Schulden dürfen somit keine ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Klassifizierung und Folgebewertung

Rn. 457 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zum Zwecke der Folgebewertung hat eine Klassifizierung der Finanzinstrumente im Zugangszeitpunkt zu erfolgen (vgl. zur Bewertung ausführlich GAAP-EY (2020), S. 3695ff. sowie zur Klassifizierung und Bewertung iGAAP (2019B), S. 58ff., 153ff.). Dabei ist v.a. zwischen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zu unterscheid...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Methodenbeibehaltung unabhängig von der Methodenbegründung

Rn. 137 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 6 verlangt, dass die tatsächlich auf den vorhergehenden JA angewandten Bewertungsmethoden unverändert zur Anwendung kommen (vgl. Forster, in: FS v. Wysocki (1985), S. 29 (36)). Unerheblich ist, wie die Methoden begründet sind, ob dies durch spezielle gesetzliche Vorschriften, nicht-kodifizierte GoB, generelle Entscheidungen d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 416 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Während das HGB durch den Grundsatz des Gläubigerschutzes geprägt ist, verfolgen die IFRS das Ziel, den Investoren entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen zeigen sich in einigen, z. T. wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden (vgl. zu den JA-Zwecken nach HGB und IFRS...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt der gesetzlichen Regelung

Rn. 75 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Generell wird das allg. Vorsichtsprinzip als Oberbegriff für verschiedene Ansatz- und Bewertungsgrundsätze (laut ADS (1995), § 252, Rn. 60, allerdings nur für Bewertungsgrundsätze) angesehen. Dabei handelt es sich um einen GoB, der nicht im Gesetz kodifiziert ist, allerdings an verschiedenen Beispielen im Gesetz seine Auswirkungen zeigt (vgl. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ansatzpflicht

Rn. 80a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wie bereits zuvor unterstrichen, existiert – unter Verweis auf das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 – sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive respektive passive RAP, sofern jeweils die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1f. bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind. Umge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkung

Rn. 285 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zentral für die Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Frage, aus welchem Markt (Beschaffungs- oder Absatzmarkt) er abzuleiten ist. Die Beantwortung dieser Frage richtet sich nach dem Charakter des VG, der zu bewerten ist. Für VG, die noch in den Produktionsprozess eingehen, ist eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung durchzuführen, d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Beschaffungsmarkt

Rn. 293 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der beschaffungsmarktorientierten Bewertung sind die fiktiven Wiederbeschaffungskosten inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten) und AK-Minderungen (z. B. Skonti) bzw. die fiktiven Wiederherstellungskosten unter Berücksichtigung der zum BilSt bestehenden Kostenstrukturen relevant. Basierend auf den so ermittelten ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Wechselkursveränderungen als wertaufhellende Tatsachen

Rn. 25 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Für die Bewertung von Valutaposten gilt wie auch für Posten in inländischer Währung das in § 252 Abs. 1 Nr. 3 kodifizierte Stichtagsprinzip, d. h., grds. sind die am Abschlussstichtag geltenden Kurse maßgebend. In § 253 Abs. 4 heißt es ausdrücklich, dass die Gegenstände des UV mit dem ggf. niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. beizulegende...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Relevanter Bewertungsmaßstab

a) Grundkonzeption des Erfüllungsbetrags Rn. 53 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten sind in der HB zu dem Betrag anzusetzen, der zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aufgebracht werden muss. Der Erfüllungsbetrag entspricht bei Geldleistungsverpflichtungen dem Rückzahlungsbetrag. Nicht aus einem Geldfluss entstandene Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen sind mit de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Arten der Bewertungsmethoden

Rn. 126 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Grds. lassen sich folgende Bewertungsmethoden unterscheiden: (vgl. Beck-HdR, B 161 (2011), Rn. 62; Bonner HGB-Komm. (2011), § 252, Rn. 243ff.; Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, Rn. 56ff...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 59 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 sind die VG und Schulden zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dass die VG und Schulden einzeln zu bewerten sind, enthält schon der Grundsatz über die Aufstellung des Inventars in § 240 Abs. 1 (vgl. dazu Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, Rn. 22). Allerdings beinhaltet § 252 Abs. 1 Nr. 3 neben dem Grundsatz der Ein...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vorräte

Rn. 84 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Bezüglich der Ermittlung der AHK von in Fremdwährung bezogenen Vorräten ist auf die Erläuterungen unter HdR-E, HGB § 256a, Rn. 40ff., zu verweisen. Ergänzend ist noch zu bemerken, dass mit der Anwendung oder Unterstellung bestimmter Verbrauchsfolgen i. S. d. § 256 sowie der Festlegung von Fest- oder Gruppenwerten gemäß § 240 Abs. 3 und 4 auch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Spezialregelungen

Rn. 73 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Wie die übrigen Grundsätze des § 252 Abs. 1 kommt der Grundsatz der stichtagsbezogenen Bewertung nur insoweit zur Anwendung, als nicht spezielle Bewertungsregelungen etwas anderes vorschreiben oder zulassen. Eine solche Spezialregelung findet sich in § 253 Abs. 3 Satz 6. Nach dem sog. gemilderten NWP kann eine außerplanmäßige Abschreibung von ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkunge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 22 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung der Anteilsrechte im AV, d. h. der Anteile an verbundenen UN und der Beteiligungen (vgl. zur Postenabgrenzung im Finanz-AV HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff. sowie § 271, Rn. 40ff.), ist von den AK auszugehen, wenn die Anteilsrechte von Dritten erworben wurden (derivativer Erwerb). Das gilt auch für Anteile an PersG, die handelsrech...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 (a. F.) bzw. Nr. 2 (n. F.))

Rn. 106 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; deren Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen" (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 (a. F.) bzw. (n. F.)). Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Forderungen

Rn. 94 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Für die Umrechnung der in Fremdwährung ausgedrückten AK einer Fremdwährungsforderung in Euro ist gemäß § 256a der Devisenkassamittelkurs im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung maßgebend. Da heutzutage davon ausgegangen werden kann, dass das Debitorenkontokorrent EDV- bzw. IT-basiert geführt wird, empfiehlt es sich von vornherein, bei einem ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stark schwankende Kurse und Zufallskurse

Rn. 28 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Bei stark schwankenden Wechselkursen bzw. bei Zufallskursen am Abschlussstichtag kann sich die Frage stellen, ob auch hier das Stichtagsprinzip und damit der Stichtagskurs maßgeblich ist oder ob bei der Bewertung zum BilSt andere Überlegungen anzustellen sind. Hierzu hat sich in der Vergangenheit die Auffassung herausgebildet, dass ein höhere...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Inhalt der gesetzlichen Regelung

Rn. 46 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 2 bestimmt: "Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen." § 252 fällt unter die Vorschrift für alle Kaufleute (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 5; Schulze-Osterloh, DStR 2007, S. 1006) und findet somit Anwendung bei der Au...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Methodenbeibehaltung als zeitliches Postulat

Rn. 145 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 In zeitlicher Hinsicht nimmt § 252 Abs. 1 Nr. 6 ausdrücklich Bezug auf den vorhergehenden JA. Zu beurteilen, ob im vorhergehenden JA eine Bewertung methodisch oder methodenfrei vorgenommen wurde, bereitet Schwierigkeiten, wenn die Methode einzig durch das tatsächliche Verhalten begründet ist. Handelt es sich um eine erstmalige Bewertung (z. B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertungsfolgen bei Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Rn. 53 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Ist der Grundsatz der Fortführung der UN-Tätigkeit erfüllt, muss sich dies in der Bewertung widerspiegeln. Das insofern nicht zu erwartende Ende dieser Tätigkeit darf hier keine Berücksichtigung finden. Der Grundsatz der UN-Fortführung stellt eine im Regelfall geltende Annahme dar, welche i. R.d. Anwendung der Einzelvorschriften – wie bei alle...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 155 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Zu einzelnen angeführten Gliederungsebenen ist es grds. problematisch, eine exakt passende, analoge Vorschrift in den IFRS zu finden. Denn im Gegensatz zum deutschen HGB ist die IFRS-RL eher kasuistisch aufgebaut, d. h. jeder Standard regelt eigenständig einen Bilanzierungssachverhalt, vom Anwendungsbereich, über Ansatz und Bewertung bis hin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Wechselverbindlichkeiten

Rn. 85 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wechselverbindlichkeiten sind stets in Höhe der Wechselsumme zu erfüllen. Sie sind daher mit dem Betrag in der Bilanz anzusetzen, der der Wechselsumme entspricht (vgl. ADS (1995), § 253, Rn. 160; Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 100; WP-HB (2019), Rn. F 702). Für in der Wechselsumme enthaltene Zinsen (Diskont) darf handelsrechtlich das Wa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Spezielle Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 5f.)

Rn. 109 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Handelt es sich bei dem bilanzierenden UN um eine Kleinst-KapG gemäß § 267a und wird eine Entlastungsoption bei der RL in Anspruch genommen (vgl. §§ 264 Abs. 1 Satz 5 (Verzicht auf Anhang), 266 Abs. 1 Satz 4 (verkürzte Bilanz), 275 Abs. 5 (verkürzte GuV) und/oder 326 Abs. 2 (Hinterlegung statt Offenlegung)), darf das Deckungsvermögen (vgl. § ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Verbindlichkeiten

Rn. 101 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Verbindlichkeiten sind generell mit ihrem Erfüllungsbetrag (i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 2) anzusetzen. Dieser beinhaltet den für die Abwicklung eines Geschäfts notwendigen Betrag, um eine aus diesem Geschäft entstandene Verpflichtung erfüllen zu können. Hierbei kann es sich sowohl um in GE bewertete Sach- als auch Dienstleistungen handeln. Ne...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bedeutung des Niederstwertprinzips für die Steuerbilanz

Rn. 330 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Bewertung des UV für die steuerrechtliche Gewinnermittlung ist in § 6 EStG geregelt. Dem UN steht hiernach ein Wahlrecht zu, die WG des UV mit den AHK (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG) oder alternativ zum niedrigeren Teilwert anzusetzen, sofern die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG; zum Teilwer...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Zwecke der Bewertungsvorschriften

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 In den Bewertungsvorschriften kommen ebenfalls die teils gegensätzlichen Zwecke "Rechenschaft" und "Kap.-Erhaltung" zum Ausdruck. In den in § 252 Abs. 1 kodifizierten allg. Bewertungsgrundsätzen (vgl. zu den entsprechenden GoB HdR-E, Kap. 4, Rn. 1ff.) hat der Gesetzgeber die mit der Bewertung verbundenen aggregierten Zwecke deutlich gemacht. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Imparitätsprinzip

Rn. 81 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 sind "alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen". Vorhersehbare (und bereits eingetretene) Risiken und Verluste finden zum einen i. R.d. Prinzips der allg. Bewertungsvorsicht bei Schätzungen Beachtung (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 77ff.). Zum anderen schlag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorräte

Rn. 31 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Gegenstände des Vorratsvermögens sind (höchstens) mit den AHK, vermindert um Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 und ggf. erhöht um Zuschreibungen nach Abs. 5 anzusetzen. Zu den AK der RHB sowie der Waren rechnen alle Ausgaben, die bis zur ersten Einlagerung (einschließlich der Anschaffungsnebenkosten) anfallen. Die Nebenkosten umfassen vorwiegen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern

Rn. 180 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern bilden erwartete zukünftige Steuerbe- und -entlastungen ab. Der Umfang dieser Be- und -entlastungen hängt neben der Situation der Differenzen zwischen HB und StB zum BilSt auch von der zukünftig erwarteten Steuersituation des UN ab. Diese zukunftsorientierten Wahrscheinlichkeits- und Werthaltigkeitsüberlegungen sind sowohl be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung beim Gesellschafter

Rn. 580 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Sacheinlagen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten sind steuerlich als tauschähnliche Vorgänge zu behandeln. Der Gesellschafter realisiert einen Veräußerungstatbestand, den er – spiegelbildlich zur Gesellschaft – mit dem gemeinen Wert zu bewerten hat (vgl. § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). In dieser Höhe ist der Beteiligungsbuchwert aufzustocken u...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkung

Rn. 272 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 4 nennt zur Ermittlung potenzieller Abschreibungen die folgenden drei Wertmaßstäbe: Rn. 273 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bereits beim Börsen- oder Marktpreis handelt es sich um Ausprägungen des beizulegenden Werts (vgl. Haufe HGB-Komm. (2019), § 253, Rn. 282). Da sich die Bewertungsg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen

Rn. 76 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so darf (steuerrechtlich: muss, vgl. BFH, Urteil vom 19.01.1978, IV R 153/72, BStBl....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Berücksichtigung von Wertsicherungsklauseln

Rn. 72 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten mit Wertsicherungsklauseln zeichnen sich i. d. R. durch die Bindung des Erfüllungsbetrags an die Entwicklung eines bestimmten Index aus. Bei Veränderung des Index erhöht (Regelfall) oder vermindert (Ausnahmefall) sich der Erfüllungsbetrag automatisch in Höhe des vertraglich fixierten Umfangs. Allerdings wird in der Praxis aus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Rn. 83 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten aus LuL sind mit dem Rechnungsbetrag inkl. USt und ggf. abzgl. vertraglicher Anschaffungspreisminderungen (z. B. Rabatte) anzusetzen. Bei Lieferantenskonti ist aufgrund einer ggf. am BilSt noch verbleibenden Unsicherheit des Skontoabzugs fraglich, wie die Differenz zwischen Barpreis und Zielpreis zu bilanzieren ist. Ist am Bi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften

Rn. 104 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz 5f. – gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 erfolgswirksam mit ihr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung des beizulegenden Werts

Rn. 195 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Grundvoraussetzung zur Feststellung, ob am BilSt ein Wertminderungsbedarf für einen VG vorliegt, ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Ermittlung des Werts, der dem VG am BilSt beizulegen ist. Gesetzliche Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Werts existieren jedoch nicht (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 307). Ein verpflic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anwendungsbereich der allgemeinen Bewertungsgrundsätze

Rn. 5 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Die allg. Bewertungsgrundsätze des § 252 stellen "zwingendes Recht" (vgl. ADS (1995), Vorbemerkungen zu §§ 252–256, Rn. 1) für alle Kaufleute dar. Weder ist es möglich, dass im Gesellschaftsvertrag von PersG oder GmbH eine Modifikation oder ein Außerkrafttreten dieser Vorschriften rechtswirksam erfolgt, noch kann dies in der Satzung von AG, KGa...mehr