Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. § 205 BewG i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011

Rz. 67 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Jahressteuergesetz 2010[2] durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011[3] geändert. Rz. 68 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des StVereinfG 2011 hat folgenden Wortlaut: (1) Dieses Gesetz in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) ist auf Bewertungsstichtage nach dem 30. Juni ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / P. § 205 BewG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2015

Rz. 91 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[2] durch das Steueränderungsgesetz 2015[3] geändert. Rz. 92 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 93 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des Steueränderungsgesetz 2015[6] hat folgenden Wortlaut: § 205 Anwendungsvorschrift...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Aufhebung für die Zukunft (Abs. 4)

Rz. 60 [Autor/Stand] § 266 Abs. 4 BewG regelt eine klarstellende Aufhebung von Bescheiden, bei der für Zwecke der Grundsteuer die Einheitsbewertung maßgebend war. Die Regelung ist klarstellend, weil das Bundesverfassungsgericht in Nummer 4 des Tenors seines Urteils vom 18.4.2018[2] bestimmt, dass für Kalenderjahre nach Ablauf der Fortgeltungsfristen auch auf bereits bestands...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten (§ 26 BewG)

Rz. 34 [Autor/Stand] § 26 BewG i.d.F. des JStG 1997 regelte die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten nur noch für den Grundbesitz. Die Vorschrift hat ausschließlich Bedeutung für die Feststellung der Einheitswerte 1964 in den alten Bundesländern sowie der Einheitswerte 1935 und der Ersatzwirtschaftswerte im Beitrittsgebiet. § 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 265 Anwendungsvorschriften

Q. § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des BVerfG R. § 265 BewG i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Q. § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des BVerfG

Rz. 95 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Steueränderungsgesetz 2015[2] durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[3] geändert. Rz. 96 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 97 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grundstücke im Zustand der Bebauung (§ 91 BewG)

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 91 BewG i.d.F. des JStG 1997 blieben bei Grundstücken, die sich am Bewertungsstichtag im Zustand der Bebauung befinden, die nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile bei der Ermittlung des Einheitswerts außer Ansatz. Diese Vorschrift hatte insbesondere Bedeutung für die Grundsteuer. Bei der Gewerbekapitalsteuer wurden in der Vergangenheit die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fallgestaltungen

a) Erstmalige Kenntnis durch Erklärung auf den 1.1.2022 Rz. 40 [Autor/Stand] Im Kern schafft die Regelung des § 266 Abs. 3 BewG ein Verwertungsverbot für die Fälle, in denen dem Finanzamt mit der Erklärung zur neuen Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 eingetretene Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse erstmals bekannt werden. Das Verwertungsverbot betrifft die Einheitswert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 266 Erstmalige Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 266 BewG gilt bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt die erstmalige Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift legt den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 fest und regelt, dass die neuen Bemes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 263 Ermächtigungen

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 263 BewG enthält verschiedene Ermächtigungen, die es dem Bundesministerium der Finanzen erlauben, maßgebliche Datengrundlagen für die Grundsteuerbewertung – teils im Einvernehmen mit anderen Bundesministerien – und mit Zustimmung des Bundesrats anzupassen. Die Ermächtigungen sollen der Sicherstellung der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nachfeststellungszeitpunkt (§ 23 Abs. 2 BewG)

Rz. 30 [Autor/Stand] § 152 Abs. 2 BewG enthält die für den Stichtag 1.1.1997 bei der Gewerbekapitalsteuer anzuwendende Fassung des § 23 Abs. 2 BewG. Dort ist der Nachfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung geregelt. Wer die in § 152 Abs. 2 BewG aufgeführte Fassung des § 23 Abs. 2 BewG mit der vorherigen Fassung vergleicht, die durch das JStG 1997 mit Wirkung ab dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964 (§ 121a BewG)

Rz. 48 [Autor/Stand] § 121a BewG, der den Ansatz der Grundstücke und Betriebsgrundstücke auf der Grundlage der Einheitswerte 1964 regelte, galt in der Fassung des JStG 1997 nur für die Gewerbesteuer. Demnach waren bei dieser Steuer 140 % des Einheitswerts anzusetzen, und zwar auch für den Erhebungszeitraum 1997. Der Gesetzgeber hat somit keine Konsequenzen aus den Entscheidu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Sachliche Befreiung des Betriebsvermögens im Beitrittsgebiet (§ 136 BewG)

Rz. 52 [Autor/Stand] § 152 Abs. 7 BewG bestimmte, dass § 136 BewG, der durch Art. 6 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] wieder in das BewG eingefügt wurde, zum 1.1.1997 anzuwenden ist. Der Anwendungsvorschrift hätte es nicht bedurft, da die Anwendung des neuen § 136 BewG nur für den Stichtag 1.1.1997 in der Vorschrift selbst geregelt is...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 222 Fortschreibungen

Schrifttum: Allgaier, Grundsteuerwerte nach Ablauf der Grundsteuervergünstigung, StW 1990, 193; Bur, Die fehlerbeseitigende Fortschreibung – eine Korrekturvorschrift außerhalb der AO, StW 1995, 324; Eisele, Der Anfang vom Ende der "klassischen" Einheitsbewertung, NWB 2015, 260; Englert/Alex, Grundsteuererlass oder Wertfortschreibung im Falle dauerhaften Leerstands, DStR 2007,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen (§ 112 BewG)

Rz. 45 [Autor/Stand] § 152 Abs. 5 BewG enthielt die zum 1.1.1997 geltende Fassung des § 112 BewG, der den Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen regelt. Gegenüber der Fassung vor dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform wurde in der zum 1.1.1997 geltenden Fassung klargestellt, dass es beim Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Antei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / R. § 265 BewG i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes

Rz. 100 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefG [2] löst § 265 BewG die Regelungen des bisherigen § 205 BewG ab. Rz. 101 [Autor/Stand] § 265 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[4] hat folgenden Wortlaut: (1) Dieses Gesetz in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) ist auf Bewertungsstichtage nach dem 30. Jun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 178 Begriff der unbebauten Grundstücke

Schrifttum: Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 222 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. § 152 BewG i.d.F. des SEStEG

Rz. 56 [Autor/Stand] § 152 BewG ist durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften[2] um den Abs. 3 ergänzt worden. Absatz 3 hat folgenden Wortlaut: "(3) § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist erstmal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. § 152 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform

I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 266 BewG gilt bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt die erstmalige Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift legt den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 fest und regelt, dass die neuen Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer bei der Hauptvera...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine rückwirkende Einheitsbewertung

Rz. 55 [Autor/Stand] Ab dem 1.1.2025 dürfen spätestens auch auf bereits bestandskräftige Bescheide, die auf den vom Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 10.4.2018 zur Grundsteuer als verfassungswidrig festgestellten Bestimmungen des Bewertungsgesetzes beruhen, keine Belastungen mehr gestützt werden. Spätestens ab dem 1.1.2025 sind daher in jedem Fall keine Fortschr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Gesonderte Feststellung (Abs. 9a)

Rz. 304.1 [Autor/Stand] Bislang teilte das Betriebsfinanzamt das Vorliegen der Voraussetzungen für Abschlag und Höhe des Abschlags nach § 13a Abs. 9 ErbStG nachrichtlich dem anfordernden Erbschaftsteuerfinanzamt mit[2] und stellte dies nicht förmlich fest. Eine steuerliche Auswirkung hatte dies folglich erst im Rahmen der Erbschaft- oder Schenkungsteuerfestsetzung. Nunmehr s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 8 Teilweise Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 8 GrStG lautet[2]: "... Übereinstimmend mit dem bisherigen Recht wird hier geregelt, wie die Befreiungsvorschriften der §§ 3 und 4 GrStG des Entwurfs anzuwenden sind, wenn bei einem Grundstück begünstigte und nichtbegünstigte Zwecke zusammentreffen. Für Grundbesitz, der begünstigten Zwecken, gleich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 7 Unmittelbare Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 7 GrStG lautet:[2] § 7 Satz 1 GrStG "... Die Vorschrift ist eine Ergänzung zu den Befreiungsvorschriften der §§ 3 und 4 des Entwurfs. § 7 Satz 1 des Entwurfs entspricht voll dem bisherigen Recht ...." § 7 Satz 2 GrStG "... Satz 2, der die Frage behandelt, von wann ab in zeitlicher Hinsicht eine begü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 209 [Autor/Stand] § 6 Feststellungsverfahren (1) Die jeweiligen Grundsteuerwerte werden auf den 1. Januar 2022 allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). Abweichend von § 221 des Bewertungsgesetzes findet keine turnusmäßige Hauptfeststellung statt. Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts ist § 163 der Abgabenordnung nicht anzuwenden. (2) In dem Feststellungsbescheid für d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung angepasst werden. Einige Vorschriften, die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonderfälle

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach § 253 Abs. 2 Satz 6 BewG ist der im Ertragswertverfahren (§ 252 BewG) zu ermittelnde Reinertrag des Grundstückes zu mindern, wenn in Fortschreibungsfällen eine Wertminderung des Grundstücks infolge der Notwendigkeit eines baldigen Gebäudeabbruchs besteht. Ein solcher Abschlag kann auch bei den nach § 250 Abs. 3 BewG im Sachwertverfahren zu bewertend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Gebäude von untergeordneter Bedeutung

Rz. 30 [Autor/Stand] § 178 BewG enthält abweichend von §§ 72 Abs. 2 und 145 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 BewG keine Ausnahmeregelung für Gebäude, die nur von einer untergeordneten Bedeutung sind bzw. nur einer unbedeutenden Nutzung zugeführt werden können. Grundstücke, auf denen sich vorbezeichnete Gebäude befinden, gelten bei der Einheitsbewertung und der "alten" für Bewertungsst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Aufhebung für die Zukunft (Abs. 4)

Rz. 68 [Autor/Stand] Der mit Art. 7 Nr. 4 Buchst. b FoStoG[2] v. 3.6.2021 m.W.v. 1.7.2021 eingeführte § 266 Abs. 5 BewG dient der Vereinfachung. Danach sind für Zwecke der Feststellung von Grundsteuerwerten nach den Regelungen des Siebenten Abschnitts die §§ 26 oder 34 Absatz 4 bis 6 in der bis zum 31. Dezember 2024 gültigen Fassung des Bewertungsgesetzes weiterhin anwendbar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Gemeindebezogene Einordnung (Abs. 2)

Rz. 31 [Autor/Stand] Das BMF wird ferner durch § 263 Abs. 2 BewG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die gemeindebezogene Einordnung in die jeweilige Mietniveaustufe zur Ermittlung der Zu- und Abschläge nach § 254 Abs. 2 BewG i.V.m. der Anlage 39 zum BewG auf der Grundlage der Einordnung nach § 12 des Wohngeldgesetzes in der jeweils gültigen Fass...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] § 178 BewG definiert den Begriff der unbebauten Grundstücke. Die Vorschrift gilt ausschließlich für die Grundbesitzbewertung des Grundvermögens gem. §§ 176 ff. BewG. Rz. 13 [Autor/Stand] § 178 BewG ist inhaltlich stark an die §§ 72 BewG und 145 Abs. 1 und Abs. 2 BewG angelehnt; nicht übernommen wurde allerdings die Ausnahmeregelung für Grundstücke mit Geb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Grundstücke im Zustand der Bebauung

Rz. 70 [Autor/Stand] Nach § 248 BewG wird der Begriff des bebauten Grundstückes nur dann erfüllt, wenn sich auf der Grundstücksfläche nutzbare Gebäude befinden. Bei einer Errichtung der Gebäude in Bauabschnitten ist nur der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Diese Regelung entspricht im Wesentlichen dem Gedanken des § 91 BewG. Rz. 71 [Autor/Stand] Das bedeu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Fortschreibung auf Antrag

Rz. 140 [Autor/Stand] Das Finanzamt muss nach § 222 Abs. 4 Satz 1 BewG die Fortschreibung durchführen, sobald ihm die Voraussetzungen dafür bekannt werden. Es besteht kein Ermessensspielraum. Das gilt für alle drei Arten einer Fortschreibung. Umstände, die zu einer Fortschreibung führen können, wurde dem Finanzamt bisher oft nur durch eine dritte Seite bekannt. So wird das F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 263 BewG enthält verschiedene Ermächtigungen, die es dem Bundesministerium der Finanzen erlauben, maßgebliche Datengrundlagen für die Grundsteuerbewertung – teils im Einvernehmen mit anderen Bundesministerien – und mit Zustimmung des Bundesrats anzupassen. Die Ermächtigungen sollen der Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dienen. Die Vorsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 [Autor/Stand] Der § 263 BewG gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens gem. §§ 232 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Rz. 16 [Autor/Stand] Die in § 263 BewG enthaltenen Ermächtigungen ermöglichen es dem BMF (mit Zustimmung des Bundesrats), lediglich eine Änderung bzw. Anpassung der dort aufgeführt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Anwendungsbereich und Zweck Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln nunmehr die §§ 13a, 13b, 13c , 19...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 222 BewG über die Fortschreibungen von Grundsteuerwerten dient der Fortführung der einzelnen Grundsteuerwerte entsprechend der Entwicklung der Verhältnisse der wirtschaftlichen Einheit in der Zeit zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten, die nach § 221 BewG nunmehr in zeitlichen Abständen von jeweils sieben Jahren durchzuführen si...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 178 BewG enthält im Rahmen der Grundbesitzbewertung die Begriffsbestimmung der unbebauten Grundstücke und die Abgrenzung zu den bebauten Grundstücken. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG eingefügt worden; sie gilt für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift zur Bestimmung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Maßgebende Verhältnisse für die Fortschreibung

Rz. 195 [Autor/Stand] Für alle drei Fortschreibungsarten werden nach § 222 Abs. 4 Satz 2 BewG der Fortschreibung "vorbehaltlich des § 227 BewG" die Verhältnisse im Fortschreibungszeitpunkt, also die Verhältnisse zu Beginn des für die Fortschreibung in Betracht kommenden Kalenderjahrs, zugrunde gelegt. Bei der Bewertung der wirtschaftlichen Einheit sind danach bei Fortschreib...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Relevanz der Grundsteuerwerte (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Nach § 219 Abs. 3 BewG sind Grundsteuerwerte festzustellen, soweit diese für die Besteuerung relevant sind. Das bedeutet, ein Grundsteuerwert ist nicht festzustellen, wenn das betreffende Grundstück von der Grundsteuer befreit ist. Rz. 21 [Autor/Stand] Die Frage, ob ein Grundstück von der Grundsteuer befreit ist, richtet sich nach dem Grundsteuergesetz, w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wertfortschreibung bei Herabsetzung des Grundsteuerwerts

Rz. 175 [Autor/Stand] Bei einer fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung, die zu einer Herabsetzung des Grundsteuerwerts führt, ist nach § 222 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 Alt. 1 BewG Fortschreibungszeitpunkt der Beginn des Kalenderjahrs, in dem der Fehler dem Finanzamt bekannt wird. Enthält der vorangegangene Bescheid mehrere Fehler, sind sie alle gleichzeitig zu korrigieren.[2] Haben...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Beseitigung eines Fehlers

Rz. 155 [Autor/Stand] Grundgedanke der Vorschrift des § 222 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 BewG über die Bestimmung des Fortschreibungszeitpunkts in den Fällen einer Fortschreibung zum Zweck einer Fehlerbeseitigung ist, dass auf einem fehlerhaften Grundlagenbescheid beruhende unrichtige Steuerfestsetzungen grundsätzlich nur für die Zukunft ausgeschaltet werden sollen, soweit nicht die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Gesonderte Feststellung (Abs. 4)

Rz. 151 [Autor/Stand] Das für die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit örtlich zuständige Finanzamt i.S.d. § 152 Nr. 1 bis 3 BewG stellt die Ausgangslohnsumme, die Anzahl der Beschäftigten und die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen gesondert fest, wenn diese Angaben für die Erbschaftsteuer oder eine andere Feststellung i.S. dieser Vorschrift von Bedeutung sind. Di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 [Autor/Stand] § 222 BewG ist auf Stichtage zwischen zwei Hauptfeststellungen anzuwenden. Der erste denkbare Stichtag ist danach der 1.1.2023. Das gilt unabhängig davon, dass die neu festzustellenden Grundsteuerwerte erst ab dem 1.1.2025 der Grundsteuer zugrunde gelegt werden (§ 36 Abs. 2 GrStG [2]). Rz. 21 [Autor/Stand] Bescheide über Fortschreibungen und Nachfeststellu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verwertungsverbot bei der Einheitsbewertung

Rz. 29 [Autor/Stand] § 266 Abs. 3 BewG enthält eine faktische Amnestieregelung. Sie bestimmt, dass Finanzbehörden vor dem 1.1.2022 eingetretene Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die ihr im Rahmen der erstmaligen Erklärung nach § 228 BewG erstmals bekannt werden, nicht für die zurückliegenden Jahre zur Fortschreibung oder Nachfeststellung der Einheitswerte verwenden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des unbebauten Grundstücks (Abs. 1)

Rz. 17 [Autor/Stand] Die in § 178 Abs. 1 BewG enthaltene Formulierung entspricht wörtlich dem § 72 Abs. 1 BewG. Danach sind unbebaute Grundstücke solche Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Rz. 18 [Autor/Stand] Den unbebauten Grundstücken sind somit alle Grundstücke zuzurechnen, auf denen sich keine (benutzbaren) Gebäude befinden. Das sind zum einen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Behaltensregelung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 185 [Autor/Stand] Die Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen i.S.d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG (Wirtschaftsteil i.S.d. § 160 Abs. 2 BewG) und selbst bewirtschafteter Grundstücke i.S.d. § 159 BewG innerhalb der Behaltensfrist ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 ErbStG. Rz. 186 [Autor/Stand] Wird der Betrieb, Teilbetrieb o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Voraussetzungen

Rz. 45 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine Wertfortschreibung stattfindet, sind im § 222 Abs. 1 BewG enthalten. Danach hängt die Wertfortschreibung eines Grundsteuerwerts davon ab, ob der Wert, der sich für den Beginn des Kalenderjahrs ergibt, in einem bestimmten Ausmaß von dem Wert des letzten Feststellungszeitpunktes nach oben oder unt...mehr