Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Rz. 56 [Autor/Stand] Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft stellen als sonstiges Vermögen kein Sachvermögen i.S.d. § 31 BewG dar (vgl. Rz. 16). Die Bewertung von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Rahmen des § 31 BewG kommt für den besonderen Fall in Betracht, dass für die zu bewertende ausländische wirtschaftliche Einheit der Substanzwert un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Gebäude auf fremdem Grund und Boden u.a. (Abs. 2)

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Regelung des § 180 Abs. 2 BewG entspricht wörtlich § 70 Abs. 3 BewG. Danach gelten zum einen auch Gebäude auf fremdem Grund und Boden als Grundstück i.S.d. § 180 Abs. 1 BewG. Ferner gelten als bebaute Grundstücke auch Gebäude, die in sonstigen Fällen einem anderen als dem Eigentümer des Grund und Bodens zuzurechnen sind, selbst wenn sie wesentlicher ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausländisches Grundvermögen

Rz. 37 [Autor/Stand] Ausländisches Grundvermögen ist mit dem gemeinen Wert i.S.d. § 9 BewG anzusetzen. Hierfür können grundsätzlich insb. die allgemeinen Bewertungsverfahren Vergleichswertmethode (vgl. § 9 BewG Rz. 39 ff.), Ertragswertmethode (vgl. § 9 BewG Rz. 51 ff.) und Sachwertmethode (vgl. § 9 BewG Rz. 58 ff.) verwendet werden. Rz. 38 [Autor/Stand] Eine unmittelbare Anwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Forderungen aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter und aus partiarischem Darlehen (Nr. 8)

Rz. 470 [Autor/Stand] Als Inlandsvermögen anzusetzen sind auch Forderungen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischem Darlehen, wenn der Schuldner Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat (§ 121 Nr. 8 BewG). Rz. 471 [Autor/Stand] Unter eine "stille Beteiligung" i.S.v. § 121 Nr. 8 BewG fäl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 26 [Autor/Stand] Im zweiten Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der mit Bemessung der Grundsteuer überschrieben ist, regeln §§ 14–24 GrStG im Einzelnen die Ermittlung und Festsetzung der Steuermessbeträge. § 22 GrStG ist grundlegender Teil der Regelungen zur Zerlegung. Ein enger Zusammenhang besteht zu § 23 GrStG, der den Zerlegungsstichtag bestimmt. § 24 GrStG sieht den ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Begriff des ausländischen Sachvermögens

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Begriff Sachvermögen entsprechend der Titulierung zu § 31 BewG wird im BewG nicht ausdrücklich definiert. Jedoch lässt sich aus den Regelungen der §§ 31, 32 BewG entnehmen, dass durch das BewG mit dem Begriff Sachvermögen das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§ 33 BewG), Grundvermögen (§ 68 BewG) und Betriebsvermögen (§ 95 BewG) erfasst wird.[2] N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 16 [Autor/Stand] Nachdem die Vermögensteuer seit dem 1.1.1997 nicht mehr erhoben wird (vgl. schon Rz. 4 mit Fußnote 1), erstreckt sich der sachliche Anwendungsbereich des § 121 BewG nur noch auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Verortung der in § 121 BewG statuierten Regelungen im BewG erscheint daher für Bewertungszeitpunkte ab dem 1.1.1997 als deplatziert. Sie s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 22 Zerlegung des Steuermessbetrags

Schrifttum: App, Die Frist für den Erlass eines Grundsteuer-Zerlegungsbescheides des Finanzamts, ZMR 2012, 852; Bayer, Steuerlehre, Berlin/New York 1998; Creifelds, Rechtswörterbuch, hrsg. v. Klaus Weber, 23. Aufl. München 2019; Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, Überblick über die wesentlichen Änderungen und Konsequenzen der Grundsteuer-Reform sowie kritische Beurteilun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Inlandsanbindung durch Betriebsstätte oder ständigen Vertreter

a) Vorbemerkung Rz. 151 [Autor/Stand] Das Vorliegen inländischen Betriebsvermögens i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG setzt voraus, dass im Inland entweder eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist (vgl. schon Rz. 131). Die Eigenschaft als Inlandsvermögen i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG entfällt, wenn eine inländische Betriebsstätte nicht mehr besteht und au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bestandteile und Zubehör bei ausländischem Grundbesitz (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 BewG sind bei der Bewertung von ausländischem Grundbesitz ausdrücklich auch Bestandteile und Zubehör zu berücksichtigen, d.h. diese sind stets in die Bewertung des ausländischen Grundbesitzes einzubeziehen. Unter Rückgriff auf § 19 Abs. 1 BewG lässt sich das Tatbestandsmerkmal Grundbesitz als Oberbegriff für das land- und forstw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Umfang des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 203 [Autor/Stand] Ist eine Betriebsstätte oder ein ständiger Vertreter im Inland vorhanden und wird im Inland auch tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, so stellt sich die Frage nach dem Umfang des inländischen Betriebsvermögens. Als inländisches Betriebsvermögen gilt dasjenige Vermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen, das einem im Inland betriebenen Gewerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Betriebsvermögen der freien Berufe

Rz. 287 [Autor/Stand] Zum inländischen Betriebsvermögen i.S.d. § 121 Nr. 3 BewG gehört auch das Vermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen, das der Ausübung eines freien Berufs im Inland dient, wenn hierfür im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Denn durch § 96 BewG steht die Ausübung eines freien Berufs i.S.v. § 18 Abs. 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 30 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Grundvermögens und des Betriebsvermögens, die sich nur auf das Ausland erstrecken, sind ausdrücklich ausschließlich nach den Vorschriften des ersten Teils des BewG (§§ 1–16 BewG) zu bewerten, d.h. insb. die Vorschriften des zweiten Teils des BewG (§§ 17–109 BewG) kommen nicht zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ermittlung und Bewertung des inländischen Betriebsvermögens

a) Allgemeines Rz. 228 [Autor/Stand] Gemäß § 12 Abs. 5 ErbStG ist das inländische Betriebsvermögen, für das ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG festzustellen ist, mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG) festgestellten Wert anzusetzen. Für die Wertermittlung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend (vgl. § 11 i.V.m. § 9 ErbStG). Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundlagen

Rz. 35 [Autor/Stand] Die Zerlegung des Steuermessbetrags nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 macht an der Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe fest. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist nach § 33 Abs. 1 Satz 2 BewG die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Nach § 34 BewG umfasst der land- und forstwirtschaftliche Betrieb eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Auslandsvermögensbegriff (Abs. 2)

Rz. 58 [Autor/Stand] § 21 Abs. 2 ErbStG unterscheidet zwei Arten von Auslandsvermögen: War der Erblasser (bzw. Schenker) Inländer i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG (s. § 121 BewG Rz. 680), ist der Auslandsvermögensbegriff enger gefasst (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Ob der Erwerber Inländer oder Ausländer ist, ist unerheblich. In diesem Fall gelten als Auslandsvermögen nur d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Schuldenüberhang

Rz. 588 [Autor/Stand] Steht eine Schuld in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem bestimmten Vermögensgegenstand des Inlandsvermögens i.S.v. § 121 BewG und übersteigt diese Schuld den Steuerwert des Vermögensgegenstandes, so kann der Schuldenüberhang mit dem positiven Steuerwert des übrigen Inlandsvermögens i.S.d. § 121 BewG verrechnet werden. Verbleibt auch danach immer no...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 180 BewG enthält im Rahmen der Grundbesitzbewertung die Begriffsbestimmung der bebauten Grundstücke. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG eingefügt worden; sie gilt für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift zur Bestimmung bebauter Grundstücke folgt zum einen den Regelunge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Errichtung in Bauabschnitten

Rz. 34 [Autor/Stand] Durch § 180 Abs. 1 Satz 2 BewG wird geregelt, dass bei einem in Bauabschnitten errichteten Gebäude der fertig gestellte Teil als benutzbares Gebäude anzusehen ist. Die enthaltene Formulierung entspricht fast wörtlich der Regelung zur Einheitsbewertung im § 74 Satz 2 BewG. Rz. 35 [Autor/Stand] Bei Gebäuden, die abschnittsweise, also in Bauabschnitten erric...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Bedeutung der Vorschrift für die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG

Rz. 678 [Autor/Stand] Durch die Inbezugnahme des § 121 BewG in § 21 (Abs. 2) ErbStG erlangt die erstgenannte Vorschrift Bedeutung auch für die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuern auf die deutsche Erbschaftsteuer. Rz. 679 [Autor/Stand] Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist bei Erwerbern, die in einem ausländischen Staat mit ihrem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 21 [Autor/Stand] Der persönliche Anwendungsbereich des § 121 BewG folgt aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Er greift lediglich in den Fällen der beschränkten (und der erweiterten beschränkten) Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerpflicht ein. Rz. 22 [Autor/Stand] Von vorneherein keine Rolle spielt die Norm also in den Fällen der unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Benutzbare Gebäude

Rz. 17 [Autor/Stand] Die in § 180 Abs. 1 Satz 1 BewG enthaltene Formulierung entspricht inhaltlich dem § 74 Satz 1 BewG. Danach sind bebaute Grundstücke solche Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Rz. 18 [Autor/Stand] Den bebauten Grundstücken sind somit alle Grundstücke zuzurechnen, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Das sind die Grundstücke, auf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Grundpfandrechtlich und in ähnlicher Weise gesicherte Forderungen und Rechte (Nr. 7)

Rz. 440 [Autor/Stand] Gem. § 121 Nr. 7 Satz 1 BewG gehören auch Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und andere Forderungen und Rechte zum Inlandsvermögen, wenn sie durch inländischen Grundbesitz, durch inländische grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht) oder durch Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesiche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 621 [Autor/Stand] Was im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegt, folgt aus § 4 AStG.[2] Rz. 622 [Autor/Stand] § 4 AStG hat folgenden Wortlaut: „Erbschaftsteuer (1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Absatz 1 Satz 1 (AStG) anzuwenden, so tritt bei Erbsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die ehemalige Vorschrift des § 26 RBewG 1934 wurde durch das BewÄndG 1965[2] als § 31 Abs. 1 in das BewG übernommen. Zusätzlich wurde die Vorschrift des § 31 BewG in Abs. 2 durch den bisherigen § 11 Abs. 3 RBewG 1934 ergänzt. Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[3] erfolgte keine unmittelbare Änderung der Vorschrift. Rz. 2– 5 [Autor/Stand] Einstweile...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Keine auf Dauer benutzbaren Gebäude

Rz. 28 [Autor/Stand] Ein bebautes Grundstück wird zu verneinen sein, wenn sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die auf Dauer keiner Nutzung mehr zugeführt werden können. Wird ein Gebäude am Bewertungsstichtag umgebaut, modernisiert oder fehlen einzelne wesentliche Ausstattungsmerkmale (z.B. Heizung, Wohnungstüren, Badezimmer), ist weiterhin von einem bebauten Grundstück...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grenzen der Regelung

Rz. 7 [Autor/Stand] Durch § 21 ErbStG kann nicht erreicht werden, dass eine höhere ausländische Steuerbelastung – aufgrund beschränkter Steuerpflicht dort – zu einer Erstattung deutscher Erbschaftsteuer führt. Rz. 8 [Autor/Stand] Die trotz Anrechnung der ausländischen Steuer eintretende höhere Steuerbelastung beim Erwerb in- und ausländischen Vermögens (z.B. aufgrund untersch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zerlegung

Rz. 38 [Autor/Stand] Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GrStG erfolgt die Zerlegung nach geltendem Recht in zwei Schritten. Zuerst ist der auf den Wohnungswert entfallende Teil des Steuermessbetrags der Gemeinde zuzuweisen, in der sich der Wohnteil oder dessen wertvollster Teil befindet. Sodann ist der auf den Wirtschaftswert entfallende Teil des Steuermessbetrags in dem Verhältn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weitere Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 597 [Autor/Stand] Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Inlandsvermögen (Grundstück) und einer auf dem zum Inlandsvermögen gehörenden Grundstück hypothekarisch gesicherten persönlichen Schuld ist gegeben, wenn ein Aktionär in Durchführung der Liquidation der AG das Grundstück erwirbt gegen die Verpflichtung, diese persönliche Schuld zu übernehmen. Hierbei ist es ohn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 58 [Autor/Stand] Zur wirtschaftlichen Einheit eines bebauten Grundstücks gehören der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör. Nicht einzubeziehen sind hingegen Bodenschätze, Maschinen und Betriebsvorrichtungen (vgl. § 176 BewG sowie die dazugehörige Kommentierung). Rz. 59 [Autor/Stand] Der Grund und Boden umfasst die bebaute Fläche und die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 546 [Autor/Stand] Ebenso wie früher die Erhebung der Vermögensteuer folgt auch die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung dem Prinzip der Besteuerung nach der (individuellen) wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (= Nettoprinzip, Bereicherungsprinzip). So erfassen die Erbschaft- und Schenkungsteuer den aus dem steuerpflichtigen Vorgang (Erwerb von Todes wegen, Schenkung unt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Vereinbarkeit der Bewertung ausländischen Vermögens mit innerstaatlichem bzw. europäischem Verfassungsrecht

a) Grundrechte und Grundfreiheiten Rz. 73 [Autor/Stand] Die Bewertung von ausländischem Sachvermögen i.S.d. § 31 BewG bzw. die darauf beruhende Besteuerung muss sich im Einzelfall sowohl an dem innerstaatlichen Recht des Grundgesetzes sowie den europarechtlichen Vorschriften als höherrangigem Recht messen lassen. Während sich hinsichtlich des Grundgesetzes grundsätzlich die F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das zu bewertende Vermögen wird durch § 18 BewG eingruppiert. Für die einzelnen Gruppen finden dann unter Umständen ganz spezielle Bewertungsvorschriften Anwendung, die den jeweiligen Besonderheiten Rechnung tragen. Welche das im Einzelnen sind, ergibt sich aus dem besonderen Teil des Gesetzes.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bedeutung der Eingruppierung in Vermögensarten

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Eingruppierung in die einzelnen Vermögensarten hat zunächst verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie entscheidet über die Art und Weise der Bewertung. Materiell-rechtlich hat die Eingruppierung ebenfalls Bedeutung, denn nur Wirtschaftsgüter, die zur gleichen Vermögensart gehören, können zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2 BewG) zusammengefasst werden. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnteil

Rz. 36 [Autor/Stand] Der Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst nach § 34 Abs. 3 BewG die Gebäude und Gebäudeteile, soweit sie dem Betriebsinhaber, den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen und den Altenteilern zu Wohnzwecken dienen.[2] Wirtschaftsgebäude und Wohnungen für Betriebsangehörige sind hier nicht zu berücksichtigen. Sie gehören z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wirtschaftsteil

Rz. 37 [Autor/Stand] Zum Wirtschaftsteil gehören die in § 34 Abs. 2 BewG bezeichneten Nutzungen und Wirtschaftsgüter einschließlich der Nebenbetriebe. Neben dem Grund und Boden gehören die Wirtschaftsgebäude, die Betriebsmittel, lebendes und totes Inventar (z.B. Viehbestände, Maschinen, Zugmaschinen, Düngemittel, Futtermittel, Saatgut usw.) zum Wirtschaftsteil.[2] Dazu zähle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bedeutung bei der Erbschaftsteuer

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Eigenschaft "bebautes Grundstück" ist auch für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer von Bedeutung. So kommt die Steuerbefreiung für ein Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG nur in Betracht, wenn das Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Zerlegungsstichtag bei Feststellung des Einheitswerts bzw. des Grundsteuerwerts (Abs. 1)

Rz. 17 [Autor/Stand] Die Zerlegung des Steuermessbetrags ist stichtagsbezogen. Der Zerlegung werden nach § 23 Abs. 1 GrStG die Verhältnisse in dem Feststellungszeitpunkt zugrunde gelegt, auf den der für die Festsetzung des Steuermessbetrags maßgebende Einheitswert bzw. Grundsteuerwert festgestellt worden ist. Die Zerlegung ist mit der Festsetzung des Steuermessbetrags verbun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Insbesondere: Abzug von Steuerschulden

Rz. 573 [Autor/Stand] Auch Steuerschulden sind nur insoweit vom Inlandsvermögen abziehbar, als sie mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Sie müssen nach Entstehung und Zweckbestimmung mit diesem Vermögen verknüpft sein und dieses Vermögen oder Teile hiervon wirtschaftlich belasten. Die Entstehung der Steuerschulden muss ursächlich und unmittelbar a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeiner Bewertungsgrundsatz (Abs. 1 Satz 1)

1. Bewertung mit dem gemeinen Wert Rz. 30 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Grundvermögens und des Betriebsvermögens, die sich nur auf das Ausland erstrecken, sind ausdrücklich ausschließlich nach den Vorschriften des ersten Teils des BewG (§§ 1–16 BewG) zu bewerten, d.h. insb. die Vorschriften des zweiten Teils des Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Zerlegungsmaßstab für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

I. Grundlagen Rz. 35 [Autor/Stand] Die Zerlegung des Steuermessbetrags nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 macht an der Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe fest. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist nach § 33 Abs. 1 Satz 2 BewG die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Nach § 34 BewG umfasst der land- und forstwirtschaftliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 22 gehört zum zweiten Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Steuer zum Gegenstand hat. Das Besteuerungsverfahren wird nur in bestimmten Fällen durch die Zerlegung des Steuermessbetrags ergänzt. Die Zerlegung soll in unmittelbarem Anschluss an die Festsetzung des Steuermessbetrags vorgenommen werden. De...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] Wann die besonderen Bewertungsvorschriften anzuwenden sind, ergibt sich seit der Neufassung des § 17 Abs. 1 BewG durch das Jahressteuergesetz 1997[2] nicht mehr aus dem Bewertungsgesetz selbst, sondern aus den jeweiligen Einzelsteuergesetzen. Rz. 2 [Autor/Stand] Bis zur Änderung durch das Grundsteuer-Reformgesetz [4] enthielten die besonde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

1. Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 4 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des GrStG v. 7.8.1973[2]. Sie hat den Regelungsinhalt aus § 18 GrStG 1951 und § 35 GrStDV 1952 aufgenommen. Eine Anpassung ergab sich im Jahr 2000 durch das StEuglG, indem die Angabe "zwanzig Deutsche Mark" durch "zehn Euro" ersetzt wurde.[3] Rz. 5 [Autor/Stand] Die durch das Grundsteu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 180 BewG enthält im Rahmen der Grundbesitzbewertung die Begriffsbestimmung der bebauten Grundstücke. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG eingefügt worden; sie gilt für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift zur Bestimmung bebauter Grundstücke folgt zum e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 33 [Autor/Stand] Insoweit kann auf die Ausführungen zur Rechtsentwicklung der Vorschrift (Rz. 39 ff.) verwiesen werden. Rz. 34– 38 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

1. Normzweck Rz. 1 [Autor/Stand] Beim unentgeltlichen Übergang von im Ausland befindlichem Vermögen kann der Erwerb dieses Vermögens der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Steuerrecht unterliegen (s. § 2 ErbStG Rz. 130 ff.). Eine solche Doppelbesteuerung kann durch bilaterale oder unilaterale Maßnahmen vermieden bzw. abgemildert ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 121 BewG betrifft den sachlichen Umfang der beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht. Welche Personen der beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht unterliegen (= persönliche beschränkte Steuerpflicht), regelt § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Rz. 2 [Autor/Stand] Aus den genannten Normen folgt im U...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Umfang des Inlandsvermögens

I. Allgemeines Rz. 66 [Autor/Stand] Im Falle der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG der Vermögensanfall der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung, der in Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG besteht. Rz. 67 [Autor/Stand] Eine allgemein-abstrakte Definition des Begriffs "Inlandsvermögen" enthält das Gesetz nicht. Statt dessen beschrä...mehr