Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] § 162 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegenden Bewertungsstichtage anzuwenden (§ 205 Abs. 1 BewG). Rz. 9 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 des St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundlagen

Rz. 31 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Regelungen für die Ermittlung des Reingewinns bei landwirtschaftlicher Nutzung ergeben sich aus § 163 Abs. 3 BewG. Dabei sind neben der Region, in der sich der Betrieb befindet, die Betriebsgröße und die maßgebliche Nutzungsart (Betriebsform) bestimmend. Rz. 32 [Autor/Stand] Zur Ermittlung der maßgeblichen Betriebsform ist das gemeinschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] § 163 BewG ist erstmals bei der Ermittlung von Wirtschaftswerten für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (§ 205 Abs. 1 BewG). Rz. 9 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Hofflächen und Wirtschaftsgebäude

Rz. 133 [Autor/Stand] Hofflächen und Wirtschaftsgebäude sind nach § 163 Abs. 13 BewG bei den vorstehend dargestellten Nutzungen anteilig einzubeziehen. Wirtschaftsgüter, die verschiedenen Nutzungen dienen sind nach R B 163 Abs. 11 Satz 2 ErbStR 2019 den Nutzungen zuzuordnen, denen sie am Bewertungsstichtag überwiegende dienen. Ein gesonderter Wert wird folglich nicht ermitte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet zum 1.1.1935

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erläuterungen zur Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet zum 1.1.1935 können § 148 (bis 2006) BewG (s. Rz. 3) entnommen werden. Auf die Ausführungen zu § 192 BewG Rz. 5 wird verwiesen. Rz. 4 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bodenschätze und Mineralgewinnungsrechte (Abs. 4)

Rz. 60 [Autor/Stand] Die von ihrer praktischen Bedeutung nur wenige Fälle betreffende Norm regelt die Bewertung von Bodenschätzen. Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass Bodenschätze zu einem steuerlichen Betriebsvermögen gehören, also bilanziert sind. Dann finden für deren Bewertung über die Verweisung in § 12 Abs. 5 ErbStG die Regelungen des § 151 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 9...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Bundestag hat am 18.10.2019[2] und der Bundesrat am 8.11.2019[3] das Gesetzespaket zur Grundsteuer-Reform – bestehend aus dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, des eigentlichen Grundsteuer-Reformgesetzes und des Gesetzes zur Mobilisierung baureifer Grundstücke ("GrSt C") – verabschiedet[4]. Die drei Gesetze sind am 20.11., 2.12. und 5.12.2019 im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Unland

Rz. 128 [Autor/Stand] Beim Unland handelt es sich um Betriebsflächen, die auch bei einer geordneten Wirtschaftsweise keinen Ertrag abwerfen können. Es handelt sich folglich um Flächen, die im Gegensatz zum Geringstland nicht kulturfähig sind. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 160 Abs. 6 BewG verwiesen. Rz. 129 [Autor/Stand] Unland wird nach § 163 Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Reinvestitionsklausel

Rz. 61 [Autor/Stand] Die negativen Folgen des § 162 Abs. 2 Satz 1 BewG treten nicht ein, wenn der aus der Veräußerung der wesentlichen Wirtschaftsgüter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erzielten Veräußerungserlös innerhalb von sechs Monaten ausschließlich im betrieblichen Interesse verwendet wird. Rz. 62 [Autor/Stand] Die Frist von sechs Monaten ist auch hier tag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anteil als Bestandteil eines Grundstücks

Rz. 90 [Autor/Stand] Ein Anteil des Eigentümers eines Grundstücks an anderem Grundvermögen (z.B. an gemeinschaftlichen Hofflächen, Einstellplätzen, Garagen oder Zuwegen) ist gem. § 244 Abs. 2 Satz 1 BewG in die wirtschaftliche Einheit des Grundstücks einzubeziehen, wenn der Anteil zusammen mit dem Grundstück genutzt wird und eine gewisse räumliche Nähe zum Gebäude besteht un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbbaurecht

Rz. 99 [Autor/Stand] Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an einem fremden Grundstück. Der Erbbaurechtsgeber bleibt bürgerlich-rechtlich Eigentümer des belasteten Grun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sondernutzungen

Rz. 106 [Autor/Stand] Der Reingewinn der Sondernutzungen Hopfen, Spargel und Tabak ergibt sich im Einzelnen aus § 163 Abs. 7 BewG in Verbindung mit der dazu gehörenden Anlage 18. Hierbei ist die Besonderheit zu beachten, dass nur dann ein eigenständiger Reingewinn für die Sondernutzung ermittelt wird, wenn keine weitere landwirtschaftliche Nutzung vorliegt. Wird somit ledigl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Umfang der Befreiung

I. Bodenwertanteil Rz. 21 [Autor/Stand] Greift die Befreiung für Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen, die dem Zivilschutz dienen, erstreckt sich diese nur auf den entsprechenden Gebäudewertanteil. D.h. es werden (nur) die Flächen der dem Zivilschutz dienenden Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen sowohl im Ertragswert- als auch im Sachwertverfahren nicht angesetzt.[2] Die Befreiung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke

Rz. 17 [Autor/Stand] Eine Vermietung zu Wohnzwecken setzt eine Wohnung i.S.d. § 181 Abs. 9 BewG voraus. Darunter wird eine baulich abgetrennte, in sich geschlossene Wohneinheit mit selbständigem Zugang verstanden, die über eigene Nebenräume wie Küche, Bad bzw. Dusche und Toilette verfügt und eine Mindestwohnfläche von 23 qm aufweist.[2] Die Überlassung von Räumen für betreut...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bebautes Grundstück

Rz. 11 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke sind nach § 180 Abs. 1 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Das gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch für Gebäude auf fremdem Grund und Boden. Erbbaurrechtsbelastete Grundstücke gehören auch dann nicht zu den bebauten Grundstücken, wenn diese mit einem Wohngebäude bebaut sind, weil dieses Gebäude zivilrechtlich Bes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Reinvestitionsklausel

Rz. 43 [Autor/Stand] Die negativen Folgen des § 162 Abs. 2 Satz 1 BewG treten nicht ein, wenn der aus der Veräußerung des Betriebes bzw. des Anteils an einem Betrieb der Land- und Fortwirtschaft erzielte Veräußerungserlös innerhalb von sechs Monaten ausschließlich zum Erwerb eines anderen Betriebes oder eines Anteils an einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verwandt wi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzung für die Befreiung

Rz. 15 [Autor/Stand] Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen, die wegen der in § 1 ZSKG[2] bezeichneten Zwecke geschaffen worden sind und im Frieden nicht oder nur gelegentlich oder geringfügig für andere Zwecke benutzt werden, bleiben nach § 245 BewG bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts außer Betracht. Für diese dem Zivilschutz dienenden Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen greif...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Berechnung des Reingewinns

Rz. 138 [Autor/Stand] Nach der Ermittlung des Reingewinns für die einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen schließt sich als weiterer Rechenschritt die Kapitalisierung an. Hierfür sieht § 163 Abs. 11 BewG einen Kapitalisierungszinsfuß von 5,5 % und einen Kapitalisierungsfaktor von 18,6 vor. Rz. 139 [Autor/Stand] Der Kapitalisierungszinsfuß von 5,5 % besteht dabei a...mehr

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§ 1 Geltungsbereich / III. Allgemeines

Rz. 16 [Autor/Stand] Das BewG gliedert sich in drei (Haupt-)Teile: Erster Teil (§§ 1–16 BewG) Allgemeinen Bewertungsvorschriften Zweiter Teil (§§ 17–263 BewG) Besonderen Bewertungsvorschriften Dritter Teil (§§ 264–266 BewG) Übergangs- und Schlussvorschriften. Die besonderen Bewertungsvorschriften des zweiten Teils unterteilen sich weiter in die folgenden Abschnitte: Erster Abschn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 107 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Die Definition "Wohnungseigentum" entspricht dem Wohnungseigentumsgesetz.[2] Rz. 108 [Autor/Stand] Dementsprechend stellt Teileigentum das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Rä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Betriebsgröße

Rz. 60 [Autor/Stand] Für die Ermittlung des zutreffenden Reingewinns ist eine zusätzliche Klassifizierung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erforderlich. Dabei handelt es sich um die Betriebsgröße. Rz. 61 [Autor/Stand] Die Betriebsgröße wird dabei durch einen einfachen Rechenvorgang bestimmt. Die Summe der Standarddeckungsbeiträge wird durch 1.200 EUR dividiert. D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Folgen für die Bewertung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Rz. 70 [Autor/Stand] Durch die Anwendung des § 11 BewG sowohl für Kapital- als auch Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist seit 1.1.2009 – wie bei Anteilen an Kapitalgesellschaften – für die Wertermittlung primär auf zeitnahe Verkäufe abzustellen. Im Hinblick auf die oben (Rz. 31) dargestellte Problematik, dass der Steuerpflichtige neben dem Substanzwert und verein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bodenwertanteil

Rz. 21 [Autor/Stand] Greift die Befreiung für Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen, die dem Zivilschutz dienen, erstreckt sich diese nur auf den entsprechenden Gebäudewertanteil. D.h. es werden (nur) die Flächen der dem Zivilschutz dienenden Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen sowohl im Ertragswert- als auch im Sachwertverfahren nicht angesetzt.[2] Die Befreiung gilt nicht für de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einheitsbewertung zum 1.1.1964

Rz. 1 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, bilden das Erbbaurecht und das belastete Grundstück zwei selbständige wirtschaftliche Einheiten, für die jeweils ein eigener Einheitswert festgestellt wird. Ausgangsgröße für die Einheitsbewertung ist in beiden Fällen der Gesamtwert für den Grund und Boden und das aufstehende Gebäude; dieser ist w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. ErbStR 2019

Rz. 29 [Autor/Stand] Die ErbStR 2019 [2] und die ErbStH 2019[3] sind grundsätzlich in allen Erwerbsfällen anzuwenden, für die die Steuer nach dem 21.8.2019 entstanden ist oder entsteht. Faktisch werden sie jedoch in allen offenen Fällen angewendet, da bisher ergangene Anweisungen, die mit den ErbStR 2019 bzw. ErbStH 2019 im Widerspruch stehen, nicht mehr anzuwenden sind. Die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weinbauliche Nutzung

Rz. 87 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Reingewinns aus der weinbaulichen Nutzung der Flächen ergibt sich aus § 163 Abs. 5 BewG und der dazu gehörenden Anlage 16. Dabei wird der Reingewinn für das gesamte Bundesgebiet einheitlich festgelegt. Eine Regionalisierung erfolgt entgegen den Regelungen bei der bis zum 31.12.2008 auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer geltenden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 102 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Dieser Fall ist aufgrund bürgerlichen Rechts gegeben, wenn ein anderer als der bürgerlich-rechtliche Eigentümer des Grund und Bodens das Gebäude zu einem vorübergehenden Zweck (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Konzeption durch das ErbStRG 2009

Rz. 21 [Autor/Stand] Eine gegenüber der bisherigen Rechtslage nach § 148 BewG umfassende Neuregelung erfährt die Bewertung der Erbbaurechtsfälle aufgrund des ErbStRG vom 24.12.2008.[2] Angestoßen wurde dies durch den Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[3], mit dem der Gesetzgeber verpflichtet wurde, das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (i.d.F. vom 10.10.2007) spätes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Gärtnerische Nutzung

Rz. 98 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Reingewinns aus der gärtnerischen Nutzung von Flächen ergibt sich aus § 163 Abs. 6 BewG im Zusammenwirken mit der dazu gehörenden Anlage 17. Entsprechend der Verfahrensweise bei der weinbaulichen Nutzung hat der Gesetzgeber auch hier auf eine Regionalisierung verzichtet und einheitliche Sätze für das gesamte Bundesgebiet herausgegeben....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

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§ 1 Geltungsbereich / II. Zweck der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] § 1 BewG regelt den Anwendungsbereich der Bewertungsvorschriften des BewG. Zum einen wird die Anwendbarkeit des BewG vor dem Hintergrund der im Grundgesetz festgelegten differenzierten Gesetzgebungszuständigkeiten festgelegt, vgl. § 1 Abs. 1 BewG. Die Regelung kodifiziert zum anderen die allgemein üblichen Entscheidungen zwischen allgemeiner und speziell...mehr

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§ 1 Geltungsbereich / 2. Sondervorschriften in anderen Steuergesetzen (Abs. 2 Alt. 2)

Rz. 66 [Autor/Stand] Rangfolge der gesetzlichen Regelungen: Die allgemeinen Bewertungsvorschriften gelten gem. § 1 Abs. 2 2. Alt. BewG ausdrücklich nicht, soweit andere Steuergesetze besondere Bewertungsvorschriften enthalten. Praxis-Beispiel Beispiel: § 11 Abs. 4 BewG ist für die Bemessung des Teilwerts i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 EStG nicht anwendba...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Zweck und Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 162 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden ist, regelt in Absatz 1 das Bewertungsverfahren für den Wirtschaftsteil und definiert den jeweils zu ermittelnden Wirtschaftswert als Fortführungswert. Der Fortführungswert ist der Wert, der den Nutzu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Nachbewertungbei Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen (Abs. 4)

I. Grundsätze Rz. 52 [Autor/Stand] Über § 162 Abs. 4 BewG werden die Regelungen, die bei einer Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines Anteils davon gelten, auf die Veräußerung oder Zweckänderung bei wesentlichen Wirtschaftsgütern ausgeweitet. Das bedeutet, dass wesentliche Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren aus dem Bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (Abs. 1)

I. Grundstücke 1. Allgemeine Grundsätze a) Wirtschaftliche Einheit Rz. 28 [Autor/Stand] Das Grundvermögen wird für Zwecke der Grundsteuer nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dies folgt aus dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG festgelegten Grundsatz, nach dem jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich gem. § 2 Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

1. Einheitsbewertung zum 1.1.1964 Rz. 1 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, bilden das Erbbaurecht und das belastete Grundstück zwei selbständige wirtschaftliche Einheiten, für die jeweils ein eigener Einheitswert festgestellt wird. Ausgangsgröße für die Einheitsbewertung ist in beiden Fällen der Gesamtwert für den Grund und Boden und das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 239 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Anteil an einem Grundstück (Abs. 2)

I. Anteil als Bestandteil eines Grundstücks Rz. 90 [Autor/Stand] Ein Anteil des Eigentümers eines Grundstücks an anderem Grundvermögen (z.B. an gemeinschaftlichen Hofflächen, Einstellplätzen, Garagen oder Zuwegen) ist gem. § 244 Abs. 2 Satz 1 BewG in die wirtschaftliche Einheit des Grundstücks einzubeziehen, wenn der Anteil zusammen mit dem Grundstück genutzt wird und eine ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Erbbauzinsanspruch und -verpflichtung

I. Vorabüberlegungen Rz. 47 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.1995 und vor dem 1.1.2009 ist nach § 148 Abs. 1 Satz 3 (bis 2006) BewG und § 148 Abs. 6 BewG das Recht auf den Erbbauzins weder als Bestandteil des Grundstücks noch als gesonderter Anspruch bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs anzusetzen. Auch die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzung

1. Grundlagen Rz. 31 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Regelungen für die Ermittlung des Reingewinns bei landwirtschaftlicher Nutzung ergeben sich aus § 163 Abs. 3 BewG. Dabei sind neben der Region, in der sich der Betrieb befindet, die Betriebsgröße und die maßgebliche Nutzungsart (Betriebsform) bestimmend. Rz. 32 [Autor/Stand] Zur Ermittlung der maßgeblichen Betriebsform ist da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundbesitzbewertung (Abs. 3)

1. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen, wenn die Werte für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer von Bedeutung sind (auch Bedarfswert genannt).[2] Die Entscheidung über die Bedeutung für die Besteuerung trifft das für die Festsetzung der Erbschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Inhalt der Vorschrift im Einzelnen

I. Allgemeine Bewertungsvorschriften (Abs. 1) 1. Anwendungsbereich Rz. 6 [Autor/Stand] § 12 verweist in Absatz 1 auf den "Ersten Teil des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften)". Es gelten für die Bewertung der erbschaft-/schenkungsteuerlichen Erwerbe im Grundsatz daher die allgemeinen Bewertungsvorschriften des BewG, also §§ 1 bis 16 BewG. Dieser Grundsatz wir...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 245 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung des Grundvermögens nach dem Bundesmodell die Regelungen zu Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen, die dem Zivilschutz dienen. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Regelu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Nachbewertung bei Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Abs. 3)

I. Grundlagen Rz. 28 [Autor/Stand] Wie bereits unter Rz. 12–19 dargestellt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer anzusetzende Wert dem modifizierten gemeinen Wert des § 162 Abs. 1 BewG entspricht. Damit verbunden ist die Fortführung des Betriebes. Dabei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass der Betrieb in einem bestimmten zeitl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 244 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Definition der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens. Die Definition entspricht in weiten Teilen der Definition im § 70 BewG zur Einheitsbewertung. Die Vorschrift des § 244 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift 1. Einheitsbewertung zum 1.1.1964 Rz. 1 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, bilden das Erbbaurecht und das belastete Grundstück zwei selbständige wirtschaftliche Einheiten, für die jeweils ein eigener Einheitswert festgestellt wird. Ausgangsgröße für die Einheitsbewertung ist in beiden Fällen der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundstücke

1. Allgemeine Grundsätze a) Wirtschaftliche Einheit Rz. 28 [Autor/Stand] Das Grundvermögen wird für Zwecke der Grundsteuer nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dies folgt aus dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG festgelegten Grundsatz, nach dem jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff, Entstehung und Umfang des Erbbaurechts und des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks

I. Begriff und Entstehung des Erbbaurechts Rz. 31 [Autor/Stand] Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an einem fremden Grundstück. Der Erbbaurechtsgeber bleibt bürgerlich-rec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Grundstücke Kraft gesetzlicher Fiktion (Abs. 3)

I. Überblick Rz. 96 [Autor/Stand] Durch § 244 Abs. 3 BewG wird geregelt, dass als Grundstück auch gelten: 1. das Erbbaurecht zusammen mit dem Erbbaurechtsgrundstück, 2. ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden zusammen mit dem dazugehörigen Grund und Boden, 3. jedes Wohnungseigentum und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie 4. jedes Wohnungserbbaurecht und Teilerbbau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bestimmung des Reingewinns einzelner Nutzungen

I. Übersicht Rz. 25 [Autor/Stand] Die Bestimmung des Reingewinns ist abhängig von der Art der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung. Dabei gibt es zwischen den verschiedenen Nutzungsarten zum Teil erhebliche Unterschiede. Dies führt dazu, dass beim Zusammentreffen mehrerer Nutzungsarten innerhalb eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes getrennte Ermittlungen des Wi...mehr