Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 275 Vor der Erbschaftsteuerreform 2008 war es für erfolgreiche Familienunternehmen aus erbschaftsteuerlicher Sicht erheblich günstiger, das Unternehmen als Personengesellschaft zu betreiben (z.B. als Kommanditgesellschaft und ggf. auch mit einer Kapitalgesellschaft als Komplementär, um eine Haftungsabschirmung auch in der Personengesellschaft zu erreichen). Statt des Ver...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Wirtschaftsgut

Rz. 242 In terminologischer Unterscheidung zum Vermögensgegenstand des Handelsbilanzrechts bildet bilanzsteuerrechtlich das Wirtschaftsgut die Grundeinheit. Der Begriff des Vermögensgegenstandes ist von den Schulden zu unterscheiden (dazu o. Rdn 147). Steuerlich sind Schulden dagegen sog. negative Wirtschaftsgüter. I.Ü. vertritt der BFH in ständiger Rspr. den Standpunkt, das...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Laufende Erträge

Rz. 415 Die Personengesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer. Insofern ist sie trotz eigentlicher ertragsteuerlicher Transparenz eigenständiges Steuersubjekt. Rz. 416 Bei der Personengesellschaft ist zu beachten, dass der gesamte einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb, d.h. unter Einbeziehung der Sonderbetriebsausgaben und -ei...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Berechnung des Anrechnungsvolumens bei mehreren Betrieben

Rz. 298 Die jeweiligen Gewerbesteuermessbeträge sind für jeden Betrieb getrennt zu ermitteln, mit dem Faktor 4 zu vervielfältigen und auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer zu begrenzen. Die so ermittelten Beträge sind zur Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrag zusammenzufassen.[534]mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Rückwirkung

Rz. 500 Die Einbringung kann steuerlich nach § 20 Abs. 6 UmwStG um bis zu 8 Monate zurückbezogen werden. Für Umwandlungen nach dem UmwG (Ausgliederung, Verschmelzung, Abspaltung) wird der Übertragungsstichtag durch die umwandlungsrechtliche Schlussbilanz definiert, die nach § 17 Abs. 2 UmwG zum Handelsregister einzureichen ist. Für den Formwechsel gilt nach § 25 UmwStG § 9 S...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Verfahrensweise

Rz. 349 Der Gesamtgewinn einer Mitunternehmerschaft ist nach § 179 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO einheitlich und gesondert festzustellen. Der Gesamtgewinn stellt hierbei auch die Ausgangsgröße für die Ermittlung der Gewerbesteuer dar, welche von der Mitunternehmerschaft als Gewerbesteuersubjekt i.S.v. § 2 Abs. 1 GewStG gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 Gew...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Besteuerungsfolgen bei der GmbH & typisch Still

Rz. 465 Die Gewinnbeteiligung des typisch stillen Gesellschafters stellt auf der Ebene der GmbH eine abzugsfähige Betriebsausgabe dar.[816] Auf der Ebene des stillen Gesellschafters handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wenn nicht die Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört. Innerhalb der Grenzen des § 15a EStG ist auch eine Ver...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / l) Sonderposten mit Rücklageanteil

Rz. 186 Gewinnrücklagen, die aufgrund einer Gewinnverwendung gebildet worden sind, haben auf Ebene der Kapitalgesellschaft bereits der Ertragsbesteuerung (Körperschaft- und Gewerbesteuer) unterlegen. Ausnahmsweise erlaubt das Steuerrecht namentlich bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, durch die stille Reserven aufgedeckt werden, die Bildung einer steuerfreien Rücklage ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Steuerschuldner

Rz. 315 Die Betriebe des Einzelunternehmers und – anders als bei der Einkommensteuer – der Personengesellschaft als solche unterliegen der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG), wenn die Einkünfte einkommensteuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG zu qualifizieren sind. Freiberufliche Betriebe [549] sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden nicht mit de...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Einlagen aus einem Privatvermögen

Rz. 397 Überträgt ein Gesellschafter Wirtschaftsgüter seines Privatvermögens auf eine Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, kommt es zunächst darauf an, inwieweit eine Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter anstelle einer Übertragung auf die Personengesellschaft Steuern ausgelöst hätte. § 6 Abs. 5 EStG ist für diese Fälle nicht einschlägig, da § 6 Abs. 5 das Vorliegen ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Bedeutung der BFH-Rspr.

Rz. 57 Im Handelsbilanzrecht spielt die Rspr. des BFH eine zentrale Rolle. Dies hängt damit zusammen, dass im Verhältnis zwischen Handelsbilanz und steuerlicher Gewinnermittlung das Steuerrecht über §§ 5 Abs. 1 EStG, 8 Abs. 1 KStG für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften eine prinzipielle Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbila...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Verlustvorträge nach § 10a GewStG

Rz. 419 Voraussetzungen für einen Abzug gewerbesteuerlicher Verlustvorträge in zukünftigen Erhebungszeiträumen ist die Unternehmensidentität und Unternehmeridentität (vgl. Rdn 319). Erfolgt ein Gesellschafterwechsel durch Anteilsveräußerung oder Anteilsübertragung, wird diesen Voraussetzungen nicht mehr vollständig entsprochen. Nach § 10a Satz 4 GewStG ist der sich bei einer...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Auseinanderfallen von Gewerbesteuerschuldner und Anrechnungsberechtigtem

Rz. 373 Bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags einer Mitunternehmerschaft wird nur ein Gewerbesteuermessbetrag ermittelt und nicht für jeden Mitunternehmer ein eigener Betrag ausgewiesen. Dies beruht darauf, dass die Mitunternehmerschaft gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldner ist. Einkommensteuerlich ist hingegen nur der Mitunternehmer selbst und nicht die Mi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Bilanzierungshilfen

Rz. 143 Aufwendungen sind grds. nur dann aktivierbar, wenn sie sich zu einem Vermögensgegenstand verdichtet haben. Dieser Grundsatz wird durchbrochen, wenn der Gesetzgeber in genau definierten Ausnahmefällen eine Bilanzierungshilfe gewährt. Damit sollen einmalige Aufwendungen, die weder als Vermögensgegenstände noch als RAP erfasst werden können, aktivierbar sein. Im Zuge der...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Besteuerung der KGaA

Rz. 469 Die KGaA ist eine vom Gesetzgeber geschaffene hybride Gesellschaftsform, bei der die Geldgeber und die Unternehmensführer unterschiedlichen zivilrechtlichen Regelungen unterworfen sein sollen (duale Rechtsstruktur).[833] Sie beinhaltet im Grundmodell zwei Gruppen von Gesellschaftern: die persönlich haftenden Komplementäre mit Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugni...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einfluss anderer Einkünfte auf die Steuerermäßigung

Rz. 303 Die "Summe aller positiven Einkünfte" i.S.d. Berechnungsformel umfasst die positiven Einkünfte der jeweiligen Einkunftsart. Positive und negative Einkünfte innerhalb einer Einkunftsart sind zuvor zu saldieren (horizontaler Verlustausgleich); eine negative Summe der Einkünfte aus einer Einkunftsart ist nicht mit der positiven Summe der Einkünfte aus einer anderen Eink...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Einberufungs- und Verlustanzeigepflicht

Rz. 26 Auch wenn das Grundkapital nicht durch verbotswidrige Auszahlungen oder Gewinnausschüttungen an die Aktionäre verwendet wird, trifft den Vorstand eine Verlustanzeigepflicht, wenn durch Verluste aus der Geschäftstätigkeit die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt ist. § 92 Abs. 1 AktG verpflichtet den Vorstand, eine Hauptversammlung einzuberufen und eine entsprechende Ve...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 278 Nach § 4 Abs. 5 EStG dürfen die dort genannten Betriebsausgaben den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Ferner gilt für bestimmte Betriebsausgaben eine gesonderte Dokumentationspflicht gem. § 4 Abs. 7 EStG, deren Verletzung die Nichtabziehbarkeit entsprechender Ausgaben zur Folge haben kann. Nichtabziehbar sind z.B.:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / f) Korrekturen zu Passiva

Rz. 146 In der Handelsbilanz der Kapitalgesellschaft ist als Korrekturposten zu Passivposten auf der Aktivseite der "nicht durch Kapital gedeckte Fehlbetrag" des § 268 Abs. 3 HGB zu nennen, der dadurch entsteht, dass das Unternehmen rechnerisch überschuldet ist, weil die Aktiva die Schulden nicht decken. Es handelt sich um einen Differenzposten zur Aktivseite. Ausstehende Ein...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Körperschaftsteuer

Rz. 470 Nach § 1 Abs. 1 KStG und § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG ist die KGaA eigenständiges Steuersubjekt für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer. Damit besteht die Gefahr einer Doppelerfassung von Erträgen sowohl bei der KGaA als auch beim Komplementär. Auf der Ebene der KGaA werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens für Körperschaftsteuerzwecke gem. § 9 ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Besonderheiten bei der Prüfung der Vorbesitzzeit

Rz. 400 Bei einer Veräußerung von begünstigtem Anlagevermögen aus dem Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft muss die Vorbesitzzeit von jedem Gesellschafter individuell erfüllt sein. Erfüllt ein Gesellschafter die Vorbesitzzeit in seiner Person nicht, entfällt die Möglichkeit der Inanspruchnahme von § 6b EStG anteilig in Höhe des auf ihn entfallenden Bruchteils i.S.v. §...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Einberufungs- und Verlustanzeigepflicht

Rz. 38 Ähnlich wie im Recht der AG besteht für den Geschäftsführer einer GmbH die Verpflichtung, die Gesellschafterversammlung einzuberufen und eine entsprechende Verlustanzeige zu erstatten, wenn sich aus der Jahresbilanz oder auf andere Weise ergibt, dass die Hälfte des Stammkapitals aufgezehrt ist (§ 49 Abs. 3 GmbHG). Auch hier geht die überwiegende Meinung davon aus, das...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Außerbilanzielle Einkommenskorrekturen

Rz. 431 Für den Bereich der Gewinnermittlung gelten die unter Rdn 278 f. erläuterten Regelungen zu nicht abzugsfähigen bzw. eingeschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben und entsprechenden Einkommenskorrekturen. Außerbilanzielle Korrekturen ergeben sich bei in der Praxis häufig anzutreffenden verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen. Die Entgelte aus Geschäftsbe...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (5) Gewerbesteuer

Rz. 450 Veräußerungsgewinne aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die auf der Ebene einer gewerblichen Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens erzielt werden, sind gem. § 7 Satz 4 GewStG i.V.m. § 3 Nr. 40 Buchst. a EStG auch zu 40 % gewerbesteuerbefreit, da das Gewerbesteuergesetz in diesen Fällen keine Hinzurechnung vorsieht. Veräußerungsgewinne einer...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Realteilung

Rz. 410 Den umgekehrten Vorgang zur Einbringung stellt die Realteilung dar. Zivilrechtlich ist die Beendigung einer Personenhandelsgesellschaft entweder im Rahmen der Liquidation (§ 145 Abs. 1, § 161 Abs. 2 HGB) oder der Realteilung durchzuführen. Die Realteilung bzw. Naturalteilung wird in der Zivilrechtsprechung als "andere Art der Auseinandersetzung" der Personengesellsch...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (d) Bilanzierung

Rz. 389 Aus Sicht der Personengesellschaft stellt sich die Übernahme eines Einzelwirtschaftsguts (Vermögensgegenstand) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ein entgeltliches Anschaffungsgeschäft z.B. im Rahmen einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung dar. Dabei wird als Gegenleistung für den Erwerb des Wirtschaftsguts eine Beteiligung an der Gesellschaft gewährt oder ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Definition der "enthaltenen gewerblichen Einkünfte"

Rz. 300 Das Merkmal der "positiven gewerblichen Einkünfte" erfasst die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung gem. § 35 EStG ausgenommen sind (§ 35 Abs. 1 Satz 3 EStG). Da die Gewerbesteuer an die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 EStG anknüpft (§ 7 Satz 1 GewStG), handelt es sich...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Versteuerung offene Rücklagen

Rz. 483 In § 7 UmwStG wird die Vollausschüttung der steuerbilanziellen Gewinnrücklage fingiert. Vereinfacht ausgedrückt gilt das steuerbilanzielle Eigenkapital laut steuerlicher Schlussbilanz der formgewechselten/umgewandelten GmbH abzüglich des Bestands des steuerlichen Einlagekontos und abzgl. des Nennkapitals[847] als ausgeschüttet. Diejenigen Gesellschafter, die der Einl...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) GmbH

Rz. 51 Auch im GmbH-Recht wird inzwischen auf den Konzernabschluss Bezug genommen. § 42a Abs. 4 GmbHG ist ebenfalls durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz vom 19.7.2002[93] eingefügt worden. Danach sind Konzernabschluss und Konzernlagebericht einschließlich des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers und eines möglichen Aufsichtsrates in dem Verfahren nach § 42a Abs. 1 G...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Gewerbesteuer

Rz. 489 § 18 Abs. 2 UmwStG befreit das Übernahmeergebnis des Gesellschafters von der Gewerbesteuer. Rz. 490 Die Bezüge gem. § 7 UmwStG unterliegen wegen der Einlagefiktion als betriebliche Erträge (§ 20 Abs. 8 EStG) grds. bei der formgewechstelten/übernehmenden Personengesellschaft der Gewerbesteuer. Sofern die Beteiligungsgrenze von 15 % erreicht wird, kommt es indes zur Kür...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Erfolgswirksame Geschäftsvorfälle

Rz. 9 Haben Geschäftsvorfälle eine Gewinnauswirkung, führen sie zu einer Änderung des Eigenkapitals und sind damit in jedem Fall erfolgswirksam. Solche Vorgänge führen entweder zu Erträgen oder zu Aufwendungen. Hat bspw. ein Kaufmann einen Vermögensgegenstand des Betriebsvermögens vermietet und zahlt der Mieter den Mietzins auf das Bankkonto des Kaufmanns ein, nimmt die Akti...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Ausschüttungen an ausländische Kapitalgesellschaften als Dividendenempfänger

Rz. 446 Ausschüttungen einer inländischen Kapitalgesellschaft an eine ausländische Kapitalgesellschaft als Dividendenempfänger unterliegen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag. § 44a Abs. 9 EStG gewährt ohne weitere Voraussetzungen eine Entlastung von 2/5 der einbehaltenen Kapitalertragsteuer, so dass effektiv...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Begünstigte Veräußerungen

Rz. 399 Begünstigungsfähig ist ferner der Ertrag eines Mitunternehmers aus der Veräußerung seines Anteils, soweit der Veräußerungsgewinn auf Grundbesitz in der Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft entfällt, an der der Anteil veräußert wird. Dabei ist allerdings insbesondere die personenbezogene Erfüllung der Behaltefrist (s. folgende Rdn) notwendig. Bei Veräußerungen zwi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Anknüpfungspunkt einbehaltener Gewinn

Rz. 283 § 34a EStG soll mit einer Thesaurierungsbegünstigung für nicht entnommene Gewinne ein Beitrag zur Rechtsformneutralität bei der Besteuerung von Einzelunternehmern und Mitunternehmerschaften im Vergleich zu der Besteuerung von Kapitalgesellschaften leisten.[510] Ausgangspunkt für die Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns ist der Gewinn laut Steuerbilanz (§§ 4, 5 ES...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Realteilung mehrgliedriger Gesellschaften

Rz. 413 Wird eine mehrgliedrige Personengesellschaft in der Weise aufgelöst, dass ihre Tätigkeit beendet und das Betriebsvermögen real geteilt sowie die bisherige Tätigkeit in Betrieben der Einzelunternehmer fortgeführt wird, ist anerkannt, dass eine Realteilung i.S.d. § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG gegeben ist. Abweichend vom Grundsatz des § 16 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 16 Abs. 2 ESt...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 449 Die Steuerbefreiungen des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 Buchst. a) und Buchst. c) EStG gelten bei natürlichen Personen für Veräußerungsgewinne, wenn die Beteiligung unter § 17 EStG fällt oder in einem Betriebsvermögen gehalten wird. Bei Kapitalgesellschaften sind die Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG steuerbefreit. Dies gilt nach § 8b Abs. 6 KStG auc...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Übertragung auf eine Schwesterpersonengesellschaft

Rz. 388 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf eine Schwesterpersonengesellschaft wird in dem Katalog des § 6 Abs. 5 EStG nicht erwähnt. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass daher eine Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen den Gesamthandsvermögen von Schwesterpersonengesellschaft grds. zur Gewinnrealisierung führt.[704] Die BFH-Rspr. hierzu ist uneinheitlich.[70...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / g) Verbindlichkeiten

Rz. 147 Der Begriff des Vermögensgegenstandes umfasst nicht Schulden (vgl. §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1 HGB). Aus § 247 Abs. 1 HGB ergibt sich die Zusammensetzung der Passivseite der Bilanz: Eigenkapital, Schulden und transitorische (passive) RAP (§ 250 Abs. 2 HGB). Schulden wiederum können Verbindlichkeiten und Rückstellungen sein. Rz. 148 Die Verbindlichkeit ist vom Rückstellu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 424 Bei der nominalen Kapitalerhöhung bzw. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln[1421] werden anstelle neu einzubringender Vermögenswerte Rücklagen und Reserven der GmbH zur Kapitalerhöhung verwendet. Ungebundenes und ausschüttungsfähiges Kapital wird in gebundenes Gesellschaftskapital umgewandelt, an dem die Gesellschafter im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung p...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1781 Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach den §§ 207 ff. AktG wird das Grundkapital der Gesellschaft dadurch erhöht, dass Beträge aus den Kapital- und Gewinnrücklagen in das Grundkapital eingestellt werden. Neues Kapital wird der Gesellschaft nicht zugeführt. Unzulässig ist eine solche Umwandlung von Rücklagen bzw. deren Zuführung in Grundkapital nach § ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Begünstigung und Nachversteuerung

Rz. 285 Die Besteuerung des begünstigten nicht entnommenen Gewinns erfolgt im Begünstigungsjahr mit 28,25 % + SolZ. Diese Tarifbegünstigung wird nur auf Zeit gewährt und hat den Effekt einer Steuerstundung. Anlassbezogen, bspw. bei einer Überentnahme, d.h. die Entnahmen übersteigen die Einlagen und den Gewinn, kommt es zu einer Nachversteuerung des bislang begünstigten Gewin...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (5) Gesellschafterkonten

Rz. 344 Für jeden Gesellschafter einer Personengesellschaft wird der jeweilige Kapitalanteil gesondert erfasst. Der Kapitalanteil des einzelnen Gesellschafters gibt hierbei in der Regel Aufschluss über die Rechtsstellung eines Gesellschafters. Aus diesem geht die wertmäßige Beteiligung am Gesellschaftsvermögen im Verhältnis zu den Mitgesellschaftern hervor und – vorbehaltlic...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Regelungsbedarf bei Veräußerungssachverhalten

Rz. 424 Im Zusammenhang mit Veräußerungsvorgängen kann es zu verschiedenen Sonderkonstellationen kommen: Ein unterjährig ausscheidender Gesellschafter partizipiert nicht mehr am Gewerbesteuermessbetrag für den Erhebungszeitraums (Rdn 376). Dies bedeutet für den ausscheidenden Gesellschafter eine erhebliche Mehrbelastung, da er zwar die laufenden Gewinne mit Einkommensteuer ve...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Einkommensteuer und Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften

Rz. 252 Die Grundform der gewerblichen Betätigung/Einkünfteerzielung ist das Einzelunternehmen, welches durch eine natürliche Person auf eigenen Namen sowie Rechnung geführt wird. Die gewerblichen Einkünfte aus einem Einzelunternehmen werden bei der Einkommensteuer zusammen mit den weiteren Einkünften nach den persönlichen Verhältnissen des Einzelunternehmers besteuert. Der ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Herstellungskosten

Rz. 200 Der Begriff der Herstellungskosten ist in § 255 Abs. 2, 2a, 3 HGB detailliert geregelt. Er bildet den Bewertungsmaßstab für im Unternehmen selbst hergestellte Gegenstände und gilt gleichermaßen für das Anlage- und Umlaufvermögen bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Gegenstand der Herstellungskosten sind nicht kalkulatorische Kosten...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Option zur Körperschaftsteuer bei Personengesellschaften

Rz. 365 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes v. 25.6.2021 wurde die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG eingeführt, die Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, ertragsteuerlich wie eine Körperschaft behandelt zu werden. Zweck der Vorschrift ist das Bestreben des Gesetzgebers nach einer rechtsformneutralen Besteuerung von Personen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einkommensteuerrechtliche Einordnung als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Rz. 385 Zu klären ist für die Anwendung von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zunächst, ob die Übertragung der Wirtschaftsgüter als "normale" Veräußerung zum Verkehrswert, als Einbringung/Entnahme gegen Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten, als unentgeltliche Übertragung oder als teilentgeltliche Übertragung ("Mischentgelt") ausgestaltet ist. Die Veräußerung schließt eine Anwen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einzelfragen zur Mitunternehmerstellung von Kommanditisten

Rz. 328 Kommanditisten, die nach dem Gesellschaftsvertrag mit dem Regelstatut des HGB vergleichbaren Rechten und Pflichten ausgestattet sind, werden nach der ständigen Rspr. des BFH regelmäßig als Mitunternehmer bewertet.[567] Unschädlich ist insoweit, dass der Kommanditist nach § 164 HGB nicht zur Geschäftsführung befugt ist bzw. ihm nach § 166 HGB keine Unternehmensinitiat...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Handelsbilanz und Kapitalerhaltung

Rz. 30 Für die GmbH ist der Grundsatz der Kapitalerhaltung nicht so streng ausgeprägt wie bei der AG. Nach § 30 Abs. 1 GmbHG unterliegt lediglich das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Gesellschaftsvermögen der strengen Kapitalbindung. Der Gesetzgeber hat sich also gegen ein "Verbot der Einlagenrückgewähr" entschieden, weil nur eine bestimmte Vermögensmasse nach §...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Verursachungsgerechte Zuweisung des Gewerbesteueraufwands

Rz. 422 Der Gewinn, den der Gesellschafter in seiner Einkommensteuererklärung zu versteuern hat, ergibt sich aus dem ihm zuzurechnenden Anteil am Gesamthandsergebnis und seiner Ergänzungs- und Sonderbilanz. Bei der Ermittlung der Gewerbesteuer fließen indes die Ergebnisse der Gesamthandsbilanz sowie der Ergänzungs- und Sonderbilanzen aller Gesellschafter zusammen (zweistufig...mehr