Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schwarzgeschäfte / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Nacherklärung von Umsätzen

Bei mehreren Kunden von Herrn Krüger haben Betriebsprüfungen stattgefunden. Die Betriebsprüfer haben Kontrollmitteilungen gefertigt und an das Finanzamt von Herrn Krüger gesandt. Aufgrund der Kontrollmitteilungen meldet sich das Finanzamt bei Herrn Krüger und verlangt von ihm, dass er seine Umsätze nach Kunden aufgeschlüsselt mitteilen soll. Nach eingehender Durchsicht seine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Umfang der Übermittlungspflicht

Rz. 23 Zu den von der beklagten Finanzbehörde nach § 71 Abs. 2 FGO vorzulegenden Akten zählen alle Akten, die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.[1] Inwieweit Akten für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsam sein können, kann das FG aber nur beurteilen, wenn es dessen Akteninhalt k...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Erläuterungen im Anhang bzw. bei Kleinstkapitalgesellschaften unter der Bilanz nach § 264 Abs. 2 Satz 2 bzw. Satz 4f.

Rn. 47 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 2 Satz 2 bzw. Satz 4 verlangt zusätzliche Angaben im Anhang bzw. für Kleinst-KapG unter der Bilanz, wenn der JA aufgrund besonderer Umstände kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage des UN vermittelt. § 264 Abs. 2 Satz 2 bzw. Satz 4 macht die Forderung von Satz 1 noch einmal deutlich, dass der JA, d. h....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 5.4 Steuern in der E-Bilanz

Rz. 201 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Die hierfür vorgesehenen (Kern-)Taxonomien sehen eine Differenzierung des Verpflichtungsgrads der einzeln...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4 Steuerliche Berichterstattung außerhalb von Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

4.4.1 Anhangangaben Rz. 160 vorläufig frei Rz. 161 vorläufig frei 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Anwendung von § 328 Abs. 1f. auf hinterlegte Bilanzen

Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Abs. 5 wurde im Zuge des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) in § 328 eingefügt und soll klarstellen, dass Abs. 1 entsprechend zu beachten ist, wenn anstatt der Offenlegung des JA eine Bilanz hinterlegt wird (vgl. BT-Drs. 17/11292, S. 18). Grds. haben Kleinst-Ka...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2 Ertragsteuern in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

Rz. 124 Wie im HGB-Abschluss setzen sich die Ertragsteuern aus den tatsächlichen Ertragsteuern und den latenten Ertragsteuern zusammen. IAS 12 behandelt die Abbildung von Ertragsteuern, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf den latenten Ertragsteuern liegt. Ebenso wie im HGB-Abschluss sind unter den Ertragsteuern nur die ertragsabhängigen Steuern des Unternehmens auszuweisen. P...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Vermögenslage

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ähnlich wie bei der Ertragslage, die neben den Erträgen auch die Aufwendungen umfasst, bezieht sich die Vermögenslage nicht nur auf die Aktivposten der Bilanz, die als das Vermögen des UN bezeichnet werden (vgl. Baetge, in: HWB (1975), Sp. 2089 (2094)), sondern auch auf das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Kap. Der Einblick in die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umfang der offenlegungspflichtigen Unterlagen

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Kleine UN i. S. d. § 267, die § 326 in Anspruch nehmen dürfen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 326, Rn. 2ff.), müssen lediglich die Bilanz sowie den Anhang offenlegen. Damit besteht für sie keine Pflicht zur Offenlegung der GuV, eines freiwillig erstellten Lageberichts (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 4), des Berichts des AR, des Ergebnisverwendungsbeschlusses, ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Finanzlage

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Neben der Forderung nach einem Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des UN verlangt die Generalnorm des § 264 Abs. 2, dass mit dem JA ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage vermittelt wird. Die Finanzlage eines UN wird i.W. durch zwei Komponenten, die Finanzierung und die Liquidität des UN, bestimmt. Rn. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verkürzung der Bilanzgliederung

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 327 Nr. 1 erlaubt mittelgroßen UN allein für die Offenlegung und nicht für die Aufstellung eine Verkürzung der Bilanzgliederung dahingehend, dass die Mehrzahl der in § 266 Abs. 2f. mit arabischen Ziffern bezeichneten Posten nicht gezeigt werden muss. Diese Offenlegungserleichterung wird gesetzestechnisch dadurch erreicht, dass mittels Verwe...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern

Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen.[2] Rz. 47 Nach der h. M. sind nur die Steuern im ha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bedeutung von Anhang und Lagebericht für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Forderung der Generalnorm nach einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild von der Lage des UN macht deutlich, dass mit der für alle KapG geltenden Generalnorm die Rechenschaftsfunktion des JA unter Beachtung der GoB sichergestellt werden soll. Entsprechendes gilt auch für den von großen und mittelgroßen KapG aufzustellenden...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.1 Aktivierungspflichtige Steuern

Rz. 89 Aktivierungspflichtig sind Steuern, wenn sie entweder als Bestandteile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind oder Steuern eine aktivierungspflichtige Forderung darstellen. Rz. 90 Zu den als Anschaffungskosten aktivierungspflichtigen übrigen Steuern zählen z. B. Steuern und öffentliche Abgaben, die dem Anschaffungsvorgang direkt zuzurechnen sind, ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.3 Besonderheiten bei Organschaftsverhältnissen

Rz. 78 Bei Organschaftsverhältnissen ist der Organträger auch Steuerschuldner der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit ihm die Bemessungsgrundlagen zuzurechnen sind. Lediglich für das sogenannte eigene Einkommen ist die Organgesellschaft Steuerschuldner (Versteuerung von Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter nach § 16 KStG)[1]. Die Obergesellschaft hat dah...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.7 Exkurs: Abbildung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 107 § 3 Abs. 4 AO regelt abschließend den Umfang steuerlicher Nebenleistungen. Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 und 4a AO, Mitwirkungsverzögerungsgeld, einschl. Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a Abs. 2 und 3 AO), Zinsen (§§ 233–237 AO) und Zinsen n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Normentsprechung, Vollständigkeit und Richtigkeit

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 enthält Formvorschriften, die bei der Pflichtpublizität und damit insbesondere bei der Offenlegung zu beachten sind und die sich mit Abweichungen zwischen den zur Offenlegung verwendeten Fassungen und den jeweiligen Originalen der entsprechenden Unterlagen befassen. Die Frage, ob i. R.d. Offenlegung tatsächlich Originale oder beg...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 29 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.[1] In der Literatur haben sich trotz einzelner Systematisierungsansätze bislang keine eigenständigen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung von Steuern herausgebildet, vielmehr sind die einzelnen GoB für die Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung mehr od...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Stufenweise Offenlegung

Rn. 108 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 Abs. 1a Satz 1 sind alle nach § 325 Abs. 1 Satz 1 offenlegungspflichtige Unterlagen spätestens ein Jahr bzw. nach Abs. 4 vier Monate nach dem Abschlussstichtag des GJ zu übermitteln, auf das sie sich beziehen. Gründend auf Art. 30 Abs. 1 der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013), ist es damit nicht mehr möglic...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.3 Ausweis bei Kapitalgesellschaften & Co

Rz. 56 Für Kapitalgesellschaften & Co ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB bzw. des § 266 HGB grundsätzlich verbindlich. Ausgenommen der nicht unter § 267a Abs. 3 HGB fallenden Kleinstkapitalgesellschaften (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaften & Co[1]) i. S. d. § 267a Abs. 1 HGB, welche nicht den beizulegenden Zeitwert als Bewertungsmaßstab verwenden, müssen die übrige...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nachholung von Aufstellungserleichterungen

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Neben den Offenlegungserleichterungen nach § 326 bestehen für kleine UN bereits bei der Aufstellung des JA bestimmte Erleichterungen. Hierzu gehören die Möglichkeit einer Beschränkung der Bilanzgliederung auf die in § 266 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten (vgl. § 266 Abs. 1 Satz 3); die Befreiung von der Erläuterungspflich...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.2 Ausweis bei nicht publizitätspflichtigen Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co)

Rz. 53 Für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co), die nicht dem PublG unterliegen, enthält das HGB kein Gliederungsschema. Aus der gesetzlichen Verpflichtung, dass sämtliche Aufwendungen und Erträge unsaldiert, klar und übersichtlich gegenüberzustellen und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten sind, ergibt sich b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form, Format und Inhalt der Unterlagen

Rn. 74 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 328 Abs. 1 Satz 2 sind die Unterlagen vollständig gemäß der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung und ohne Änderung gegenüber der aufgestellten und ggf. geprüften und festgestellten Fassung offenzulegen (vgl. detailliert HdR-E, HGB § 328, Rn. 28ff., 33; unabhängig davon bleibt die Inanspruchnahme von Offenlegungserleic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ertragslage

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Begriff "Ertragslage" lehnt sich an die umgangssprachliche Bedeutung des Ertrags als Gewinn bzw. Erfolg eines UN an (vgl. Kommission Rechnungswesen im VHB, DBW 1980, S. 589 (594); Coenenberg/Schönbrodt, in: HWRev (1992), Sp. 476f.). Der Begriff "Ertragslage" bezieht sich somit nicht nur auf die in dem UN erwirtschafteten Erträge, sondern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsätzliche Regelung

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Offenlegungspflicht für den JA betrifft bei allen unmittelbar nach § 325 offenlegungspflichtigen UN gemäß § 264 die Bilanz, die GuV sowie den Anhang. In den §§ 326, 327 sind allerdings Erleichterungen für kleine und mittelgroße KapG sowie Kleinst-KapG kodifiziert. Diese befreien kleine KapG von der Pflicht zur Offenlegung der GuV sowie de...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.2 Steuern in persönlicher Hinsicht

Rz. 31 Auf der zweiten Stufe der Abbildung von Steuern im Jahresabschluss ist zu prüfen, wer die Steuern schuldet bzw. für sie haftet. Nach der h. M. sind im Jahresabschluss des Unternehmens nur diejenigen Steuern abzubilden, welche das Unternehmen in persönlicher Hinsicht als Zahlungspflichtiger schuldet bzw. für welche es haftet. Hiernach sind im Jahresabschluss nur diejen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestätigungsvermerk bei Unternehmen, die dem PublG unterliegen

Rn. 67 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die Prüfung des JA, des IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a bzw. des KA (nach HGB oder IFRS) von UN, die dem PublG unterliegen, gilt § 322 sinngemäß (vgl. §§ 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1 bzw. 14 Abs. 1 PublG). Bei solchen UN handelt es sich z. B. um UN in der Rechtsform einer PersG (wenn sie nicht ohnehin nach § 264a und § 335b die für KapG geltenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 326

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nimmt ein UN § 326 Abs. 1 in Anspruch und legt allein die Bilanz und einen Anhang ohne Angaben zur GuV offen, obwohl es in dem GJ, auf das sich die Offenlegung bezieht, nicht klein i. S. d. § 267 war, so wird damit gleichzeitig gegen zwei Normen verstoßen: Die Nichtoffenlegung des Lageberichts, BV respektive Versagungsvermerks sowie ggf. Beric...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erweiterung der Verordnungsermächtigung auf Institute (Abs. 2)

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die R 86/635/EWG vom 08.12.1986 über den JA und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten wurde durch das BankBiRiLiG vom 30.11.1990 in nationales Recht transformiert. Im Zuge dieses Gesetzes wurde u. a. § 330 um Abs. 2 ergänzt. Gemäß § 330 Abs. 2 Satz 1 ist der Regelungsrahmen des Abs. 1 auf folgende Institute unge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstkapitalgesellschaften

Rn. 19 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 326 Abs. 2 steht es Kleinst-KapG i. S. d. § 267a frei, anstatt der Übermittlung des JA zum Abruf auf der Internetseite des UN-Registers eine Übermittlung zur dauerhaften Hinterlegung der Bilanz vorzunehmen (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 2ff.). Begründet wurde diese Form der Offenlegung mit den europarechtlichen Vorgaben zum Bürokratieabb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 2 Prinzipielle Möglichkeiten der Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung

Rz. 25 Für die Abbildung von Steuern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Marx unterscheidet 4 grundsätzliche Alternativen der Abbildung in der deutschen Rechnungslegung (kombinatorische Möglichkeiten aus erfolgswirksamer und ergebnisneutraler Erfolgsauswirkung und aus separatem und verknüpftem Ausweis). Unter Berücksichtigung der Differenzierung in der internati...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Hinweis auf die mangelnde Übereinstimmung mit der gesetzlichen Form

Rn. 66 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Um den Adressaten darüber zu informieren, dass der vorliegende Abschluss nicht dem aufgestellten und ggf. geprüften Original entspricht, ist nach § 328 Abs. 2 Satz 1 in die Wiedergabe ein entsprechender Hinweis aufzunehmen. Dabei verlangt § 328 Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich, dass dieser Hinweis "jeweils in einer Überschrift" gegeben werden muss....mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.6 Abbildung einzubehaltender und abzuführender Steuern und Haftungsrisiken

Rz. 104 Steuern, die für Dritte einbehalten und abgeführt werden (z. B. Lohnsteuer für Arbeitnehmer, Kapitalertragsteuer) oder für die der Kaufmann oder die Gesellschaft als Haftende/r in Anspruch genommen wird, sind kein Steueraufwand des Kaufmanns oder der Gesellschaft. Diese Steuern sind, sofern sie Aufwandscharakter haben, denjenigen Aufwendungen zuzurechnen, auf die sie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Aufstellungspflicht für den Jahresabschluss und Lagebericht (§ 264 Abs. 1)

Rn. 3 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 242 Abs. 3 besteht der JA für alle Kaufleute grds. aus der Bilanz und der GuV. § 264 Abs. 1 Satz 1 verlangt für KapG, dass der JA darüber hinaus um einen Anhang gemäß den §§ 284–288 erweitert wird. Der Anhang ist somit Teil des JA der KapG. Bilanz, GuV und Anhang sind als "eine Einheit" (§ 264 Abs. 1 Satz 1) zu sehen. Neben diesem um de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Generalnorm des § 243 Abs. 1 verlangt von allen Kaufleuten, dass der JA nach den GoB aufzustellen ist. Für KapG und UN, die ebenfalls § 264 z. B. gemäß § 264a beachten müssen, schreibt § 264 Abs. 2 Satz 1 darüber hinaus vor, dass der JA "unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Offenzulegende Unterlagen

Rn. 15 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Offenzulegen sind die "Unterlagen der Rechnungslegung der Hauptniederlassung, die nach dem für die Hauptniederlassung maßgeblichen Recht aufgestellt, geprüft und offengelegt worden sind" (§ 325a Abs. 1 Satz 1). Damit wird deutlich, dass keine eigene RL der Zweigniederlassung angeordnet (vgl. so auch Seibert, DB 1993, S. 1705 (1706)) und auch ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Rn. 46 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 1 Abs. 1 der VO über die RL- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (KHBV) unterliegen Krankenhäuser, unbeachtlich einer potenziell bestehenden Kaufmannseigenschaft und ihrer Rechtsform, der KHBV (vgl. grundlegend dazu HdJ, Abt. VIII/1 (2017)). Ausnahmen werden durch § 1 Abs. 2 der KHBV geregelt. Krankenhäuser, die in der Rechts...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rn. 5 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Es soll die Offenlegung sämtlicher Unterlagen gemäß § 325 bewirkt werden, die über die Lage der betreffenden KapG eine Aussage zu treffen vermögen, insbesondere des JA, des Lageberichts, des KA und des Konzernlageberichts (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 335, Rn. 9ff.). § 325 Abs. 1 Satz 2 sieht dafür (als Veröffentlichungsweg) vor, betreffen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Hinweis auf die Beachtung der GoB

Rn. 42 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 2 Satz 1 verlangt, dass der JA unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Lage des UN gibt. Hierdurch wird klargestellt, dass die Generalnorm des § 264 Abs. 2 nicht an die Stelle des § 243 Abs. 1 tritt, der von allen Kaufleuten verlangt, dass die GoB beachtet werden. § 264 Abs. 2 gilt ni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das HGB erlaubt kleinen KapG sowie kleinen PersG i. S. d. § 264a bereits i. R.d. Aufstellung des JA bedeutende Informationsreduktionen (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 20). § 326 übernahm die Regelungen des Art. 47 Abs. 2 der 4. EG-R (derweil: Art. 31 Abs. 1 der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013)) in deutsches Recht und enthä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wohnungsunternehmen

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die VO über Formblätter für die Gliederung des JA von Wohnungs-UN findet Anwendung für KapG (AG, KGaA, SE, GmbH) und eG, sofern sie sich nach ihrem satzungsmäßig festgesetzten UN-Gegenstand mit dem Bau von Wohnungen im eigenen Namen befassen, Wohnungsbauten betreuen oder Eigenheime, Kleinsiedelungen und Eigentumswohnungen i. S. d. Ersten Teil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Angaben zur Identifikation der Kapitalgesellschaft (§ 264 Abs. 1a)

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Zuge des sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) wurde § 264 um Abs. 1a erweitert. Gemäß § 264 Abs. 1a Satz 1 hat die KapG die Firma, den Sitz, das Registergericht sowie die Nr., unter der die KapG in das Handelsregister eingetragen ist, im JA anzugeben. Aus der RegB ergibt sich, dass die...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.3 Sonstige Angaben zu den Ertragsteuern

Rz. 174 Zu den weiteren Offenlegungspflichten für Ertragsteuern nach IAS 12, welche den Ertragsteueraufwand betreffen, zählen insbesondere: ertragsteuerliche Konsequenzen aus Dividenden Betrag der ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen, die vor Freigabe des Abschlusses beschlossen, aber nicht als Schulden angesetzt wurden (IAS 12.81 i), und potenzielle ertragst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das HGB gestattet KapG und PersG i. S. d. § 264a, die nach § 267 als mittelgroß einzustufen sind, bereits i. R.d. Aufstellung des JA gewisse Informationsreduktionen (vgl. HdR-E, HGB § 327, Rn. 20). Während jedoch kleine KapG durch § 266 Abs. 1 Satz 2 davon befreit sind, ihre Bilanz in der in § 266 Abs. 2f. kodifizierten Tiefe zu gliedern, werd...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.1 Ansatz

Rz. 137 Latente Steuern sind auf temporäre Differenzen und ungenutzte steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Im Gegensatz zur Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, nach dem die aus Einzelabschlüssen resultierenden Überhänge der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nur aktiviert werden dürfen, besteht für latente Steuern nach IAS 12 bei Vorliegen der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Festsetzung und Höhe des Ordnungsgelds

Rn. 15 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Ordnungsgeld wird vom BfJ unter Fristsetzung für die herbeizuführende Handlung zunächst angedroht (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Innerhalb einer Frist von sechs Wochen ist daraufhin der Verpflichtung nachzukommen. Zusammen mit der Androhung des Ordnungsgelds werden dem UN die Verfahrenskosten auferlegt (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 2; überdies Bau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt der generellen Verordnungsermächtigung für Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 330 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt das BMJ, eine Rechts-VO mit Blick auf Formblätter und abweichende andere Vorschriften zu erlassen. Die Ermächtigung ist allerdings nur dann rechtsgültig, wenn zuvor das BMF und BMWK der zu erlassenden Rechts-VO zugestimmt haben. Das diesbezügliche Einverständnis des BR wird nicht benötigt. Dem Wunsch des BR, eben...mehr