Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Auswirkung der Rückoption

Rn. 440 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Eine PersG, welche in der Vergangenheit die Option zur Besteuerung als KapG nach § 1a Abs. 1 KStG ausgeübt hat, kann gemäß § 1a Abs. 4 Satz 1 KStG beantragen, dass sie wieder zum "normalen" Besteuerungsregime von Mitunternehmerschaften nach dem Transparenzprinzip zurückkehren will (Rückoption). Für den Antrag zur Rückoption gelten die Voraus...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Subventionelle Wahlrechte und Billigkeitswahlrechte

Rn. 232 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuerliche Wahlrechte mit Subventionscharakter können unstreitig gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG steuerlich autonom, d. h. ohne entsprechende Abbildung in der HB ausgeübt werden, Letzteres ist ausgeschlossen. Die Eliminierung steuerlich bedingter Verzerrungen aus der HB war primäres Ziel der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblich...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fortschreitende Auflösung der Verbindung von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 11 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verbindung von HB und StB wird insbesondere durch eine kontinuierlich wachsende Anzahl steuerlicher Regelungen durchbrochen, die Abweichungen von der handelsrechtlichen RL erzwingen respektive ermöglichen. Fiskalisch motivierte Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes tangierten ursprünglich tendenziell vornehmlich Randbereiche des ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Teilwertabschreibung

Rn. 221 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 I.R.d. Diskussion um die Reichweite des steuergesetzlichen Wahlrechtsvorbehalts des § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG wird die Diskussion geführt, ob das steuerliche Wahlrecht zur Teilwert-AfA bei voraussichtlich dauernder Wertminderung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, Nr. 2 Satz 2 EStG (vgl. dazu BMF, Schreiben vom 16.07.2014, IV C 6 – S 21...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Auswirkung der Optionsausübung auf latente Steuern

Rn. 420 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Option zur Besteuerung wie eine KapG nach § 1a KStG ist ein rein steuerlicher Vorgang. Handelsrechtlich ergeben sich aus der Option zunächst keine Änderungen (weiterhin liegt hier unverändert eine PersG vor). Aus diesem Grund sind die Auswirkungen der Optionsausübung auf latente Steuern als laufender Geschäftsvorfall zu erfassen. Dies be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte

Rn. 74 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die allg. materielle Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB wird durch zahlreiche steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen, die nach Anzahl und Regelungsdichte beständig zunehmen und sich zum Kern originären, bis dato gleichwohl fragmentalen Steuerbilanzrechts verdichten. Steuergesetzliche Ansatzvorbehalte (einschließlic...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Rechtsprechungsseitige Ansatz- und Bewertungsvorgaben

Rn. 91 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Während handelsrechtliche Bilanzierungsge- und -verbote über den Maßgeblichkeitsgrundsatz grds. Eingang in das Steuerrecht finden, bleibt handelsrechtlichen Bilanzierungswahlrechten gemäß BFH (vgl. Beschluß vom 03.02.1969, GrS 2/68, BStBl. II 1969, S. 291) und der diesem seither folgenden BFH-Rspr. (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 20.03.1980, IV R...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Investitionszuschüsse

Rn. 261 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Zuschüsse zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern können steuerlich wahlweise erfolgswirksam als Betriebseinnahme oder zunächst erfolgsneutral durch Minderung der AHK des bezuschussten WG berücksichtigt werden (vgl. R 6.5 Abs. 2 EStR (2012)). Wird das Anlagegut ganz oder teilweise erst in einem auf die Zuschussgewährung folgenden W...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Konkrete Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten

Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG sind die Ergebnisse in der handelsrechtlichen RL zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeter Bewertungseinheiten auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Die Vorschrift statuiert insoweit keine Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB, sondern konkreter Ergebnisse der handelsrechtlichen RL...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Rückstellungen wegen Schutzrechtsverletzungen und Jubiläumsrückstellungen

Rn. 121 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Vorbehaltsregelungen des § 5 Abs. 3f. EStG sind Folge der BFH-Entscheidungen zur Bildung von Rückstellungen wegen Patentrechtsverletzungen bzw. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen (vgl. BFH, Urteil vom 11.11.1981, BStBl. II 1982, S. 748; BFH, Urteil vom 05.02.1987, BStBl. II 1987, S. 845; fernerhin das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Passivierung bei Verpflichtungsübernahme

Rn. 161 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Vom Handelsbilanzrecht abweichende steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte für die Passivseite verlagern – unter Durchbrechung des Imparitäts- und Periodisierungsprinzips (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4f.) – die Aufwandswirksamkeit einer am BilSt bestehenden Verpflichtung steuerlich in spätere Perioden und bewirken steuerliche stille bilanziel...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Methode planmäßiger Abschreibung

Rn. 263 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der handelsrechtlichen Verpflichtung, bei abnutzbaren VG des AV planmäßige AfA vorzunehmen (vgl. § 253 Abs. 3 Satz 1), stehen der steuerrechtliche Bewertungsvorbehalt des § 5 Abs. 6 EStG und die Regelungen des § 7 EStG gegenüber. Handelsrechtlich ist der planmäßigen AfA die voraussichtliche betriebsindividuelle ND zugrunde zu legen. Die Wahl...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Folgen des Auseinanderfallens von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 321 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Zwingende ebenso wie bedingte Divergenzen zwischen HB und StB haben insbesondere mit dem BilMoG in ihrer Anzahl ganz erheblich zugenommen (vgl. mit a. A. Schanz/Schanz (2009), S. 17, die eine Annäherung von HB und StB konstatieren). Mit besonderer Deutlichkeit sichtbar wird dies i. R.d. Erstellung der standardisierten steuerlichen E-Bilanz i...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) (Derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 148 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Während in der Ansatzfrage mit der VG-Fiktion des GoF durch § 246 Abs. 1 Satz 4 (und der aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 resultierenden Aktivierungspflicht) sowie der steuerlichen Qualifikation des entgeltlich erworbenen GoF als immaterielles WG (vgl. BFH, Urteil vom 24.03.1987, I R 202/83, BStBl. II 1987, S. 70; BFH, U...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 3.2 Stille Rücklagen nach dem BilMoG

Rz. 32 Eine der Zielsetzungen des BilMoG ist die Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.[1] Wirtschaftspolitisch begründete steuerliche Bewertungsvorschriften sollen nicht mehr die Aussagekraft handelsrechtlicher Jahresabschlüsse beeinträchtigen, d. h., steuerliche Bilanzierungsvorschriften sollen handelsrechtlich unbeachtlich sein.[2] Durch d...mehr

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Dienstfahrräder und Umsatzs... / 2.4 Leasing des Dienstfahrrads gegen Gehaltsverzicht

Die Konstellation, die sich in der Praxis derzeit zunehmender Beliebtheit erfreut, ist das Leasing eines Dienstfahrrads. Der Arbeitgeber least das Fahrrad und schließt seinerseits mit dem Mitarbeiter einen Leasingvertrag über das Fahrrad, das der Mitarbeiter in einem gewissen Rahmen selbst aussuchen kann. Die Leasingrate, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zivilrechtlich s...mehr

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Dienstfahrräder und Umsatzs... / 2.3 Private Nutzung durch Unternehmer und Überlassung zu privaten Zwecken der Mitarbeiter

Etwas anderes gilt, wenn ein Unternehmer die Dienstfahrräder selbst privat nutzt oder seinen Mitarbeitern auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt. In der Nutzungsüberlassung ist eine dauerhafte sonstige Leistung[1] des Unternehmers an seinen Mitarbeiter zu sehen. Die Überlassung des Dienstfahrrads stellt regelmäßig keine Lieferung dar, weil dem Mitarbeiter nicht Verfü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Dienstfahrräder und Umsatzs... / 1 Problematik

Dienstrad, BusinessBike, Firmenrad oder Jobrad – die Begriffe beschreiben synonym ein Fahrrad bzw. ein sog. E-Bike, das ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt. Im Wesentlichen ist zwischen folgenden Konstellationen zu differenzieren: Der Arbeitgeber schafft Fahrräder an, die von Mitarbeitern ausschließlich dienstlich oder für weitere Strecken auf dem Firmen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.3 Veräußerung oder Entnahme von anderen Wirtschaftsgütern (§ 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG)

Rz. 158 Nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG gehören zu den Sondergewinnen Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme der übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Tieren, wenn der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert für das jeweilige Wirtschaftsgut mehr als 15.000 EUR betragen hat. Rz. 159 § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG betrifft...mehr

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Verlängerung der Fristen bei Rücklagen zur Ersatzbeschaffung

Kommentar Das BMF hat verfügt, dass die Reinvestitionsfristen zu einer Rücklage für Ersatzbeschaffung (RfE) vorübergehend verlängert werden. Fristen für die Ersatzbeschaffung In der Praxis treten gelegentlich Fälle auf, in denen es z.B. durch höhere Gewalt oder um einen behördlichen Eingriff zu vermeiden zu einer Realisierung von stillen Reserven kommt. In diesen Fällen lässt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / II. Vorlagebeschluss des FG Münster – Sachverhalt

Vorlage nach BMF-Schreiben: Das FG Münster war im Zweifel, ob das nationale Recht bzw. die Verwaltungsvorschriften im Schreiben vom 12.4.2022 dem Unionsrecht entsprechen, und hat sich mit Beschluss vom 27.6.2022 an den EuGH gewandt, um einzelne Voraussetzungen des Reemtsma-Anspruchs von diesem klarstellen zu lassen.[37] Es scheint, als habe das FG das Erscheinen des BMF-Schr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / VII. Fazit

Der Gesetzgeber ist mehr denn je aufgerufen, sich der (verfahrensrechtlichen) Regelungen anzunehmen, die erforderlich sind, um das Reemtsma-Verfahren im nationalen Recht zu implementieren. Das sollte auch – bei Beachtung der mehrwertsteuerlichen Prinzipien – keine unlösbare Aufgabe sein. Dafür müssten allerdings zunächst das Steuerkorrekturverfahren gem. § 14c UStG unionsrech...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung bei Lieferung an Streitkräfte u. a. Einrichtungen (zu § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b – d und f UStG)

Kommentar Im Zusammenhang mit der Steuerbegünstigung von Lieferungen an bestimmte begünstigte Leistungsempfänger sind in den vergangenen Monaten verschiedene Änderungen eingetreten, auf die die Finanzverwaltung reagiert: In § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. e und Buchst. f UStG sind mit Wirkung ab dem 1.7.2022 Vorschriften zur Steuerbefreiung von Leistungen im Zusammenhang mit der Gem...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Basic
Rückstellung, öffentlich-re... / 4.2 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Eine Verbindlichkeitsrückstellung kann nur gebildet werden, wenn die Inanspruchnahme aus der Verpflichtung auch wahrscheinlich ist, d. h. der Bilanzierende ernsthaft mit der Geltendmachung des Anspruchs rechnen muss.[1] Nach Auffassung des BFH ist eine Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme gegeben, wenn nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag mehr Gründe dafür als dagegen s...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Basic
Rückstellung, öffentlich-re... / 4 Rückstellungen auch für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen

Die genannten allgemeinen Ansatzkriterien gelten auch für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen. Jedoch erweist sich die Anwendung der beiden Kriterien "wirtschaftliche Verursachung" und "Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme" aufgrund der Besonderheiten von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Einzelfall als problematisch. Auf öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ber...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rücklage für Ersatzbeschaffung / 3.2 Reinvestitionsfrist: Auch spätere Anschaffung des Ersatzwirtschaftsguts berechtigt zur Rücklage für Ersatzbeschaffung

Wenn das Ersatzwirtschaftsgut nicht sofort, sondern erst nach dem Bilanzstichtag angeschafft wird, kann der Unternehmer steuerlich eine Rücklage für Ersatzbeschaffung bilden. Diese Rücklage ist handelsrechtlich unzulässig, sodass auch in dieser Situation passive latente Steuern auszuweisen sind. Auflösung: Die Rücklage für die Ersatzbeschaffung ist aufzulösen, wenn das Ersatz...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rücklage für Ersatzbeschaffung / 5 Rücklage für Reparaturen

Bekommt der Unternehmer für ein Wirtschaftsgut aus seinem Betriebsvermögen, das durch höhere Gewalt oder aufgrund eines behördlichen Eingriffs beschädigt wurde, eine Entschädigung, kann er in Höhe der Entschädigung eine Rücklage für Beschädigungen bilden, wenn das Wirtschaftsgut erst in einem späteren Jahr repariert wird. Im Zeitpunkt der Reparatur ist die Rücklage in voller ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / I. Erstes BMF-Schreiben zum Nichtanwendungsgesetz

Neuregelung des § 17 Abs. 2a EStG (= Nichtanwendungsgesetz) ...: Das BMF-Schreiben v. 7.6.2022[1] erläutert in insgesamt 35 Randnummern aus Sicht der Finanzverwaltung die mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[2] eingeführte Neuregelung des § 17 Abs. 2a EStG. ... als Reaktion auf BFH v. 11.7....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu § 17 Abs. 2a EStG (GmbHStB 2022, Heft 9, S. 283)

Grundsätze zur Behandlung von nachträglichen Anschaffungskosten aus Forderungsausfällen und Bürgschaftsinanspruchnahmen bei § 17 EStG und § 20 EStG Dr. Nils Trossen, Richter am BFH[*] Das Schreiben des BMF v. 7.6.2022 – IV C 6 - S 2244/20/10001:001 – DOK 2022/0474692, GmbH-StB 2022, 244 (Trossen) erläutert die Grundsätze für die Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungsko...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / IV. Bürgschaftsregressforderungen

Sehr knapp äußerst sich das BMF-Schreiben in Tz. 20 zu Bürgschaftsregressforderungen. Für die Rückgriffsforderung aus einer hingegebenen Bürgschaft (§ 774 Abs. 1 BGB) sollen die gleichen Grundsätze wie für die Berücksichtigung von Darlehensverlusten gelten. Eine der Bürgschaftsregressforderung vergleichbare Forderung dürften Ansprüche aus Patronatsverpflichtungen[18] oder aus ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / VII. Wertung und Ausblick

Für das BMF-Schreiben besteht ein hohes praktisches Bedürfnis. Mit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze auf 1 %, der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG, der Einführung der Abgeltungsteuer, der Änderung des § 32d EStG und der Schaffung der Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG haben sich alle gesetzlichen Parameter geändert.[41] Zusammenspiel zwischen § 17 EStG und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / VI. Zeitliche Anwendungsfragen

1. Zeitliche Anwendung der Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG Gesetzliche Übergangsregelung ...: Für die Anwendung des § 17 Abs. 2a EStG gilt die Anwendungsregelung in § 52 Abs. 25a S. 1 und 2 EStG. ... macht bisherige Vertrauensschutzregelung obsolet: Die in dem Urteil des BFH v. 11.7.2017[31] enthaltene und mit Urteilen vom 2.7.2019 und 14.1.2020[32] bestätigte Vertrauensschut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / II. Offene und verdeckte Einlagen (§ 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 1 EStG)

Das BMF-Schreiben spricht in Bezug auf die Behandlung von Einlagen zunächst eine Selbstverständlichkeit an: Ob eine offene oder verdeckte Einlage vorliegt, richtet sich nach handels-, bilanzsteuer- und körperschaftsteuerlichen Grundsätzen. Zu den Einlagen zählen Nachschüsse (§§ 26 GmbHG), Barzuschüsse, sonstige Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und Einzahlungen in die Kapital...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 1. Zeitliche Anwendung der Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG

Gesetzliche Übergangsregelung ...: Für die Anwendung des § 17 Abs. 2a EStG gilt die Anwendungsregelung in § 52 Abs. 25a S. 1 und 2 EStG. ... macht bisherige Vertrauensschutzregelung obsolet: Die in dem Urteil des BFH v. 11.7.2017[31] enthaltene und mit Urteilen vom 2.7.2019 und 14.1.2020[32] bestätigte Vertrauensschutzregelung ist mit der gesetzlichen Übergangsregelung obsole...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / [Ohne Titel]

Dr. Nils Trossen, Richter am BFH[*] Das Schreiben des BMF v. 7.6.2022 – IV C 6 - S 2244/20/10001:001 – DOK 2022/0474692, GmbH-StB 2022, 244 (Trossen) erläutert die Grundsätze für die Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten bei § 17 EStG nach Maßgabe des im Jahr 2019 eingeführten Abs. 2a. Weiter gibt es die aktuelle Rechtslage aus Sicht der Finanzverwaltung für das ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / V. Berücksichtigung der Darlehensverluste bei § 20 EStG

Das BMF-Schreiben greift die BFH-Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Darlehensverlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG auf.[19] Eine Berücksichtigung von Darlehensverlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist nur möglich, soweit nach Maßgabe der Subsidiaritätsregelung (§ 20 Abs. 8 EStG) der Verlust nicht nach § 17 EStG berücksichtigungsfähig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / III. Darlehensverluste

Verluste aus Gesellschafterdarlehen sind zu berücksichtigen, wenn die Gewährung oder das Stehenlassen des Darlehens durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst war. Beachten Sie: Dies ist unabhängig davon, ob die Darlehensverluste unter das Kleinanlegerprivileg (§ 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, Abs. 5 InsO) fallen oder das Darlehen als Sanierungsdarlehen (Sanierungsprivileg) einzustufe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 3. Krisenbestimmtes Darlehen

Ein krisenbestimmtes Darlehen ist ein Darlehen, bei dem der Gesellschafter schon vor dem Eintritt der Krise mit bindender Wirkung gegenüber der Gesellschaft oder den Gesellschaftsgläubigern erklärt, dass er das Darlehen auch im Fall einer Krise stehen lassen wird. Auch hier wird in Tz. 12 f. geregelt, dass der Verlust nach § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG mit dem Nennwert des Da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 2. Krisendarlehen

Das BMF bestätigt die bisherige Rechtslage, dass im Fall der Hingabe eines Darlehens in der Krise der Gesellschaft der Verlust mit dem Nennwert des Darlehens zu berücksichtigen ist (§ 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG). Eine Anwendung des § 20 EStG scheidet aufgrund der Subsidiarität (§ 20 Abs. 8 EStG) aus.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 2. Rangrücktritt

Wurde das Gesellschafterdarlehen mit einem Rangrücktritt versehen und unterfällt dieser den Voraussetzungen des § 5 Abs. 2a EStG, führt dies bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise dazu, dass der Rangrücktritt wie ein Darlehensverzicht zu behandeln ist und zu nachträglichen AK führt. Beraterhinweis Die entsprechenden Formulierungen in Tz. 6 des BMF-Schreibens zeigen, wie wicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 1. Definition der "gesellschaftsrechtlichen Veranlassung"

Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Darlehensgewährung liegt vor, wenn die Gesellschaft unter den bestehenden Verhältnissen von einem Dritten ein Darlehen zu marktüblichen Bedingungen nicht erhalten hätte. Beachten Sie: Allein die Vereinbarung eines Gesellschafterdarlehens zu nicht marktüblichen Bedingungen (z.B. zinslos) reicht nicht aus. Ein Darlehen ist dann gese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 5. Finanzplandarlehen

Zu begrüßen ist, dass die Finanzverwaltung den Begriff des Finanzplandarlehens in Tz. 14 des BMF-Schreibens definiert. Definition: Danach ist ein Finanzplandarlehen ein Darlehen, das von vornherein in die Finanzplanung der Gesellschaft in der Weise einbezogen wird, dass die zur Aufnahme der Geschäfte erforderliche Kapitalausstattung der Gesellschaft krisenunabhängig durch ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 2. Einkunftserzielungsabsicht

Der Darlehensverlust kann einkommensteuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn das Darlehen in der Absicht gewährt wurde, positive Einkünfte zu erzielen. Auf der Grundlage der BFH-Entscheidung vom 14.3.2017 – VIII R 38/15 [23] ist von einer widerlegbaren Vermutung der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen. Von einer fehlenden Einkunftserzielungsabsicht kann nur dann ausgeg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 4. Stehen gelassenes Darlehen

Weiter wird nunmehr geklärt, dass im Fall des Ausfalls eines stehen gelassenen Darlehens der Verlust des im Zeitpunkt des Eintritts der Krise werthaltigen Teils i.R.d. § 17 Abs. 2a EStG und der Verlust des zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise nicht (mehr) werthaltigen Teils nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen sind. Ein stehen gelassenes Darlehen liegt vor, wenn der G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 1. Darlehensverzicht

Nur werthaltiger Teil des Darlehens führt zu nachträglichen AK: Zu den Einlagen gehört der Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen in Höhe des werthaltigen Teils. Keine Rolle spielt dabei, ob das Darlehen unter fremdüblichen Bedingungen vereinbart war oder gesellschaftsrechtlich veranlasst war. Im Fall des Darlehensverzichts führt daher nur der in Zeitpunkt des Eintritts der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 1. Verlustverrechnung

Zudem ist die Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 6 S. 6 EStG zu berücksichtigen. Danach können Verluste jährlich jeweils nur i.H.v. 20.000 EUR, nicht verrechnete Verluste je Folgejahr ebenfalls nur i.H.v. 20.000 EUR innerhalb der Schedule mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.[21] Ausnahmen vom Verrechnungsverbot: Die Beschränkung der Verl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 2. Zeitliche Anwendungsregelung für die Berücksichtigung bei § 20 EStG

Darlehensgewährung vor dem 1.1.2009: Der Ausfall oder Verzicht auf Darlehen, die vor dem 1.1.2009 (= Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abgeltungsteuer) hingegeben wurden, ist nicht berücksichtigungsfähig.[36] Darlehensgewährung ab 1.1.2009 und bis 31.12.2020: Bei einer Darlehenshingabe ab 1.1.2009 und bis 31.12.2020 ist wie folgt zu unterscheiden: Beteiligung unter 10 %: Bis ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 3. Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit der Darlehensforderung

Endgültiges Feststehen der Uneinbringlichkeit: Der Verlust wird bei § 20 EStG realisiert, wenn endgültig feststeht, dass über bereits gezahlte Beträge hinaus keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen können. Es muss also feststehen, dass keine Rückzahlung mehr stattfinden wird.[24] Beachten Sie: Steuerliche Auswirkungen hat der Darlehensverlust aber nur, wenn der Steuerpflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 3 Reinigungskosten

Steuerlich abzugsfähig sind auch Kosten, die für die Reinigung typischer Berufskleidung[1] sowie – im Ausnahmefall – für die Reinigung privater, eindeutig aus beruflichem Anlass über das normale Maß hinaus verschmutzter privater Kleidung[2] anfallen. Übliche Kosten für die Reinigung von beruflich getragener Privatkleidung, z. B. des Anzugs eines Bankangestellten oder eines R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 1 Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug

Unter Berufskleidung versteht man Kleidungsstücke, die nach ihrer Beschaffenheit nahezu ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt und geeignet und wegen der Besonderheit des Berufs erforderlich sind. Die Benutzung als normalbürgerliche, d. h. im privaten Bereich üblicherweise getragene Kleidung muss daher regelmäßig ausgeschlossen sein.[1] Aufwendungen für außerhalb...mehr