Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.1 Rechtskraft und vorläufige Vollstreckbarkeit

Rz. 3 Rechtskräftig sind Endurteile, sobald die formelle Rechtskraft (§ 705 Satz 1 ZPO) eingetreten ist, wenn sie nicht bereits mit ihrer Verkündung rechtskräftig werden (vgl. bei § 705 ZPO). Rz. 4 Ein nicht rechtskräftiges Urteil kann dann Grundlage der Zwangsvollstreckung sein, wenn es vom Gericht für vorläufig vollstreckbar erklärt wird. Der Ausspruch über die vorläufige V...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.26.3 Schutz der nach Abs. 1 Nr. 13 versicherten Handlungen im Ausland

Rz. 205 Nach Abs. 3 Satz 5 sind Personen unfallversichert, die eine der nach Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a bis d versicherten Tätigkeiten (vgl. Rz. 123 ff.) im Ausland verrichten (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.11.2015, L 2 U 63/13). Auf Vorschlag des Bundesrates sind nicht nur die Helfer bei Unglücksfällen, Gefahr oder Not, sondern auch die nach Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b bis ...mehr

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Pauschalierung von Sachzuwendungen bei einer VIP-Loge

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg geht der Frage nach, wie die Einkommensteuer bei einer VIP-Loge zu pauschalieren ist, die ohne Bewirtungsleistungen und mit eingeschränkten Werbemöglichkeiten angemietet worden ist. Sachverhalt Ein Unternehmen mietete in den Streitjahren 2012-2014 eine VIP-Loge mit 12 Sitzplätzen in einer Mehrzweckhalle an, in der unter anderem Sportveransta...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.15 Hilfeleistung bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not, Lebensretter (Nr. 13 Buchst. a)

Rz. 123 Der Versicherungstatbestand nach Nr. 13 Buchst. a bezieht Personen als Versicherte in den Schutz der GUV ein, die in Zusammenhang mit bei Unglücksfällen, Not und Gefahr und der Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) einer Handlungspflicht unterliegen (BSG, Urteil v. 22.6.1976, 8 RU 124/75; BSG, Urteil v. 13.9.2005, B 2 U 6/05 R ). Die Vorschrift ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Sachverständige, Berater u. Ä.

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 1 BetrVG ebenfalls die Kosten eines Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG sowie eines Beraters gem. § 111 Satz 2 BetrVG zu tragen. Rechtsanwälte sind außerhalb der Beratung in einem konkreten Rechtsstreit (Prozessvertretung) wie sonstige Sachverständige zu behandeln. Sie können auch als "Berater" im Sinne des § 111 Satz 2 BetrVG f...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 46 Hinsichtlich der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ist zwischen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen der Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 37 Abs. 7 BetrVG streng zu differenzieren. Der Arbeitgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Teilnahme an Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG nur die Kosten zu tragen, soweit di...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.17 Einsatz zum Schutz der Rechtsordnung (Nr. 13 Buchst. c)

Rz. 134 Zweck des Versicherungstatbestands Nr. 13 Buchst. c ist der Schutz der Personen, die für das Gemeinwohl – hier die Rechtsordnung – tätig werden. Die Vorschrift hat Bezug zu der Berechtigung eines jeden, gegen Straftaten einzuschreiten (§ 127 StPO). Der Schutz geht aber weiter als die dortige Berechtigung, da ein Eingreifen beim Verdacht einer aktuellen Straftat als v...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.3 Ehrenamtlich Tätige

Rz. 103 Ehrenamtliche Tätigkeit setzt neben der Unentgeltlichkeit einen bestimmten qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voraus, innerhalb dessen die ehrenamtliche Tätigkeit für die Körperschaft ausgeübt wird. Es muss sich nicht um ein Daueramt handeln, aber um ein regelmäßig auf längere Zeit angelegtes E...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.11 Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (Nr. 9)

Rz. 93 Die Vorschrift verschafft 2 Personengruppen in 2 Tätigkeitsgebieten Versicherteneigenschaft: Zum einen den selbstständig in den Bereichen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege (Alt. 1) Tätigen sowie zum anderen den unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich in beiden genannten Bereichen Tätigen (Alt. 2). Die Vorschrift erfasst nicht die Beschäftigten, weil die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Prozesskostenhilfe

Rz. 59 Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren kann nach den Grundsätzen der §§ 114ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (ausführlich: Fischer, Rpfleger 2004, 190 ff.). Überwiegend wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Gläubiger in Betracht kommen, aber auch der Schuldner kann in Ausnahmefällen Prozesskostenhilfe erhalten (s. u.). Nach § 117 Abs. 1 Satz 3 ZP...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Rz. 6 Die Kosten sind nur dann vom Arbeitgeber zu tragen, wenn die zugrunde liegenden Aufwendungen für die Betriebsratsarbeit notwendig waren. Es gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit, d. h. der Betriebsrat hat zu prüfen, ob das verlangte Sachmittel für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist. Er darf si...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.22 Pflegepersonen (Nr. 17)

Rz. 167 Seit 1.4.1995 erbringt die soziale Pflegeversicherung Leistungen. Zugleich ist die Versicherung der Pflegepersonen als Nr. 17 in den Katalog des § 2 Abs. 1 eingefügt worden. Der Versicherungsschutz für die Pflegeperson soll Hemmnisse abbauen, die eine Pflege im häuslichen Bereich hindern könnten, und durch Verbesserung der sozialen Absicherung der Pflegeperson zur hä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Telefon/PC/Informations- und Kommunikationstechnik

Rz. 62 Grundsätzlich kann der Betriebsrat einen Telefonanschluss verlangen (siehe zuletzt BAG, Beschluss v. 8.3.2000, 7 ABR 73/98; a. A. LAG Niedersachsen, Beschluss v. 30.7.2014, 16 TaBV 92/13, Rechtsbeschwerde anhängig unter 7 ABR 50/14). In einem Betrieb mit mehreren voneinander entfernt liegenden Betriebsstätten kann der Anspruch bestehen, eine vorhandene Telefonanlage t...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3.1 Betriebsrat

Rz. 26 Erstattungspflichtig sind auch Kosten, die der gerichtlichen Durchsetzung von Rechten des Betriebsrats dienen. Der Betriebsrat darf seine Rechte und die seiner Mitglieder gerichtlich klären und durchsetzen. Da im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gem. § 12 Abs. 5 ArbGG keine Gebühren und Auslagen erhoben werden, betrifft die Kostentragungspflicht insoweit nur di...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.21 Selbsthilfe beim öffentlich geförderten Wohnungsbau (Nr. 16)

Rz. 162 Der Gesetzeszweck der Regelung nach Nr. 16 besteht in der versicherungsrechtlichen Absicherung der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums, da diese Tätigkeit auch öffentlichen Interessen dient. Die Selbsthilfe wird als schutzwürdig angesehen, da Personen, die geförderten Wohnraum schaffen, zur Durchführung eigener Bauvorhaben typischerweise auf fremde Hilfe angew...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Inhalt und Erfüllung des Anspruchs

Rz. 9 Der Anspruch auf Kostentragung fußt auf einem durch § 40 BetrVG begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis. Es ergeben sich unmittelbare Ansprüche des Betriebsrats oder seiner Mitglieder gegen den Arbeitgeber. Für Auslagen und Aufwendungen kann vom Arbeitgeber ein angemessener Vorschuss verlangt werden. Soweit Verpflichtungen eingegangen sind, z. B. durch die Beauftragu...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.1 Landwirtschaftliche Unternehmer (Nr. 5 Buchst. a Alt. 1)

Rz. 47 Schutz genießen nach Nr. 5 Buchst. a zunächst die Unternehmer selbst. Nach der Definition des § 136 Abs. 3 Nr. 1 ist Unternehmer derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht. Das Ergebnis des Unternehmens (Gewinn und Verlust) gereicht demjenigen zum Vor- oder Nachteil, der das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens unmittel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 21 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Unterrichtungspflichten so umfassend und so rechtzeitig während der Planung einer Maßnahme nachzukommen, dass der Betriebsrat auch faktisch in der Lage ist, auf die Pläne des Arbeitgebers zu reagieren, um seine eigenen Vorstellungen in die Beratung mit dem Arbeitgeber einzubringen. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung s...mehr

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Einzahlung einer Abfindung auf ein unwirksam geführtes Zeitwertkonto begründet steuerpflichtigen Lohnzufluss

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg entschied mit Urteil vom 17.6.2021, dass Abfindungsbeträge auch dann steuerlich zugeflossen sind, wenn sie im Falle einer unwirksamen Wertguthabenvereinbarung auf ein Zeitwertkonto der Arbeitnehmer eingezahlt werden. Die anschließende Übertragung an die Deutsche Rentenversicherung kann nicht steuerfrei erfolgen. Sachverhalt Ein Pharmaunterne...mehr

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Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft

Leitsatz Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sei...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.5 Verlustverrechnungssperre

In § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ist eine Verlustverrechnungssperre geregelt, wonach der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Einkünften und einem Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG des übernehmenden Rechtstr...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 21 Die Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation befasst sich schwerpunktmäßig mit Gemeinsamen Empfehlungen, Rahmenempfehlungen sowie Arbeitshilfen der unterschiedlichen Teilhabeleistungen. Im Einzelnen wird auf die Internetseite www.bar-frankfurt.de verwiesen. Rz. 22 Anspruch auf Hörgeräteversorgung gegenüber der Kranken- und Rentenversicherung: LSG B...mehr

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Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht

Leitsatz Über die Art und Weise der Akteneinsicht hat der Senat und nicht der Vorsitzende Richter des FG zu entscheiden, soweit nicht der ab dem 01.01.2018 gesetzlich geregelte Sonderfall des § 78 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 1 FGO für elektronisch geführte Akten vorliegt. Normenkette § 78 FGO Sachverhalt Der Kläger erhob Klage gegen die Gewerbesteuermessbescheide für die Jahre 2013...mehr

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Ausfall eines in der Krise der GmbH stehengelassenen Gesellschafterdarlehens

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg befasst sich mit der Frage, ob und mit welchem Wert ein in der Krise der GmbH stehengelassenes Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2a EStG zu berücksichtigen ist. Das letzte Wort liegt beim BFH. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter einer GmbH, für die er im Oktober 2004 einen Antrag auf Erö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 133 In Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in welchen das GKG nicht anzuwenden ist, hat das Gericht gemäß § 193 Abs. 1 S. 1 SGG zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Es entscheidet nach § 193 Abs. 1 S. 3 SGG auf Antrag durch Beschluss, wenn das Verfahren anders beendet worden ist. Eine versehentlich unterbliebene Kostenentsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mehrere Privat- oder Nebenkläger

Rz. 45 Bei der Vertretung mehrerer Privat- oder Nebenkläger in demselben gerichtlichen Verfahren liegt stets dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit vor. Denn ein Strafverfahren bildet dieselbe Angelegenheit i.S.v. §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2.[143] Auch die Vertretung mehrerer Nebenkläger in demselben Adhäsionsverfahren betrifft wegen §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 stets dieselbe gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beschwerde in der Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 39 Nach wohl überwiegender Rechtsprechung der LSG ist in der Sozialgerichtsbarkeit die Beschwerde gemäß § 56 Abs. 2 gegen die Erinnerungsentscheidung des Sozialgerichts (SG) an das Landessozialgericht (LSG) ausgeschlossen. Begründet wird das unter Verweis auf die Regelung in § 178 S. 1 SGG. Danach entscheide das SG endgültig, wenn gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anwendungs-ABC

Rz. 36 Nach Stichworten alphabetisch geordnet werden nachstehend typische Einzelfälle unter dem Gesichtspunkt aufgelistet, ob VV 1008 anwendbar ist. Ja bedeutet, dass der Anwalt die Erhöhung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten geltend machen kann, wenn er zumindest zwei Auftraggeber hat (vgl. Rdn 16). Nein bedeutet, dass VV 1008 nicht eingreift, weil der Anwalt nur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beschränkung unzulässig

Rz. 136 Die Bestellung eines Pflichtverteidigers mit der Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts wird als unzulässig angesehen, weil sie gesetzlich nicht vorgesehen ist.[274] Denn der für die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe geltende und diese Beschränkung grundsätzlich zulassende § 121 Abs. 1 bis 3 ZPO ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zustellung oder Empfangnahme von Entscheidungen oder Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber

Rz. 91 Für den Anwalt, der sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz beauftragt ist, enthält die Norm eine abschließende Abgrenzung derjenigen Tätigkeiten, die mit der erstinstanzlichen Vergütung abgegolten sind. Der Rechtsanwalt, der für das erstinstanzliche und das Berufungsverfahren beauftragt wird, kann dementsprechend eine Gebühr gemäß VV Nr. 3201 nur dann ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG und mithin Abs. 1 S. 1 anwendbar ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vertretung durch nicht am BGH zugelassenen Anwalt

Rz. 22 Lässt sich eine Partei durch einen nicht am BGH zugelassenen Anwalt vertreten, geht die ganz überwiegende Auffassung davon aus, dieser Anwalt könne die vorgesehene Verfahrensgebühr nicht verdienen, sondern sei auf die Abrechnung einer Einzeltätigkeit angewiesen (siehe Rdn 48). Das ist unzutreffend, weil es nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur auf den Vertr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Tatsächlich erhaltene Zahlung

Rz. 18 Die Staatskasse kann sich indes auf eine Anrechnung unter anderem nur dann berufen, wenn der Anwalt eine den Anrechnungsbetrag erfassende tatsächliche Zahlung erhalten hat (vgl. § 55 Rdn 67 f.).[23] Hierbei kommt es nicht darauf an, ob diese tatsächliche Zahlung von dem Auftraggeber, einem Kostenerstattungsschuldner (§ 55 Rdn 59 ff.) oder der Staatskasse herrührt. Zwei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Umsatzsteuer aus der Staatskasse

Rz. 53 Der Rechtsanwalt kann von der Staatskasse die Erstattung der auf seine Umsatzsteuer entfallenden Vergütung stets verlangen, wenn seine Leistung nach den Bestimmungen des UStG umsatzsteuerpflichtig ist (vgl. Anm. zu VV 7008).[116] Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des UStG.[117] Gem. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3a Abs. 4 S. 1, S. 2, S. 2 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Prozesskostenhilfe

Rz. 165 Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. In Verfahren, in denen das GKG keine Anwendung findet, erhält der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt die ungekürzte billige Betragsrahmengebühr nach §§ 45, 3 Abs. 1 S. 1.[2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Toleranzgrenze bei der Gebührenbestimmung

Rz. 179 Kommt der Anwalt seiner Darlegungslast nach, indem er die Bestimmung von Beträgen oberhalb der Mittelgebühren auf glaubhaftes tatsächliches Vorbringen stützt, scheidet eine niedrigere Festsetzung in der Regel aus, auch wenn der Urkundsbeamte fehlerfrei zu der Einschätzung gelangt, die Fakten tragen die Erhöhung nicht.[357] Das Bestimmungsrecht des Anwalts nach § 14 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rechtsvorschriften

Rz. 118 Die zusätzlichen Kopien müssen aufgrund einer Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung durch das Gericht, die Behörde oder die sonst das Verfahren führende Stelle angefertigt worden sein. Solche Rechtsvorschriften enthalten die §§ 86 Abs. 1 S. 2, 86 Abs. 5 VwGO,[197] § 93 S. 1 SGO,[198] §§ 64 Abs. 2 S. 1, 77 Abs. 1 S. 3 FGO und §§ 131 Abs. 1, 133, 253 Abs. 5 ZPO. Dies...mehr

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zfs 06/2021, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Festsetzung des Streitwerts Es ist nicht verständlich, warum das LG Frankfurt (Oder) zeitlich gestaffelte, unterschiedlich hohe Streitwerte festgesetzt hat. Die Festsetzung des Streitwertes ist lediglich für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebend. Vorliegend war allein die 3,0 Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Fristbeginn

Rz. 38 Ist die angefochtene Entscheidung nicht zugestellt und der Lauf der Beschwerdefrist damit nicht in Gang gesetzt worden,[107] findet § 569 Abs. 1 S. 2 ZPO Anwendung.[108] Fristbeginn ist dann spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.[109] Bei schuldloser Versäumung der Beschwerdefrist kann binnen zwei Wochen Wiedereinsetzung in den vorigen Stan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 140 Der Anwalt soll – so die Zielsetzung des Gesetzgebers – nach seiner Bestellung zum Verfahrens- oder Prozessbevollmächtigten in jeder Phase des Verfahrens zu einer möglichst frühen Beendigung desselben beitragen. Deshalb soll die Terminsgebühr auch dann schon verdient sein, wenn der Rechtsanwalt an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung mitwir...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beweislast

Rz. 7 Aus der Formulierung des Abs. 1 folgt, dass der Gesetzgeber dem beigeordneten oder bestellten Anwalt im Rahmen seiner Geschäftsbesorgungstätigkeit einen gewissen Spielraum belassen will. Durch die negative Fassung wird zum Ausdruck gebracht, dass Auslagen im Zweifel als erforderlich anzuerkennen sind.[4] Die Beweislast für eine gegenteilige Feststellung liegt bei der S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Kostenerstattung

Rz. 99 Soweit der Anwalt Personen beauftragt, die in den Anwendungsbereich des § 5 fallen, ist seine Vergütung ebenso zu erstatten, wie sie bei unmittelbarer Tätigkeit des Anwalts erstattungsfähig gewesen wäre (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, der gemäß § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO auch in Straf- und Bußgeldsachen gilt). Rz. 100 Lässt sich der Anwalt durch Personen vertreten, die nicht zu d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsvertreter neben Hauptbevollmächtigtem

Rz. 101 In einer Grundsatzentscheidung hat der BGH versucht die Erstattungsfähigkeit und damit Notwendigkeit der Kosten eines Terminsvertreters in den Griff zu bekommen. Hierzu hat der BGH entschieden, dass einerseitsmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Festsetzung gegen den Auftraggeber

Rz. 8 Das Antragsrecht nach Abs. 1 steht dem Anwalt auch dann zu, wenn er beantragt, seine Gebühren gegen seinen Auftraggeber nach § 11 RVG gerichtlich festsetzen zu lassen. Das Verfahren auf Vergütungsfestsetzung nach § 11 ist bei bestrittenem Gegenstandswert allerdings auszusetzen, damit zunächst eine Entscheidung nach § 33 Abs. 1 herbeigeführt werden kann (§ 11 Abs. 4), d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gesetzliche Grundlage

Rz. 40 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der beigeordnete oder bestellte Anwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gem. § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Höhe der Reisekosten bei Beschränkung

Rz. 131 Wird ein nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Rechtsanwalt zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts beigeordnet, so erhält der Rechtsanwalt keine Reisekosten für die Reise außerhalb des Gerichtsbezirks. Reisekosten werden vergütet für die Reise ab Eintritt in den Gerichtsbezirk bis zum Sitz des Prozessgerichts (siehe § 46 Rdn 29). Abzus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verweisung von einem Arbeitsgericht an ein Zivilgericht

Rz. 48 Bei einer Verweisung vom Arbeitsgericht an ein Zivilgericht bleibt wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG die Erstattung der erstinstanzlichen vor dem Arbeitsgericht angefallenen Rechtsanwaltskosten ausgeschlossen.[24] Dies gilt jedoch nicht für diejenigen Anwaltskosten, die vor dem ordentlichen Gericht erneut entstanden sind.[25] Beispiel: Die Klage wird beim ArbG eingereicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Besprechung

Rz. 146 Wenn das Gesetz lediglich von "Besprechungen" redet, ohne gleichzeitig weitere Anforderungen zu stellen, wird damit zum Ausdruck gebracht, dass jede Art der Besprechung ausreicht. Die gleichzeitige Anwesenheit der Gesprächsteilnehmer an ein und demselben Ort wird beispielsweise nicht verlangt. Das Gesetz will allgemein die Teilnahme des Rechtsanwalts an Besprechungen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auswirkung auf Forderungssperre (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)

Rz. 74 Soweit der Anwalt lediglich mit der Einschränkung des Mehrkostenverbots beigeordnet wird, gilt für diese Mehrkosten nach allerdings umstrittener Ansicht die Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO (Ansprüche im Verhältnis des Rechtsanwalts zum Mandanten) nicht. Sind also etwa Reisekosten von der Beiordnung ausdrücklich ausgenommen, kann der Anwalt den Mandanten we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Tätigkeit für die Partei (Tätigkeit eines Vertreters)

Rz. 35 Die Beiordnung oder Bestellung als solche begründet noch keinen Vergütungsanspruch, weil dieser an eine tatsächliche Leistung anknüpft, die einen Gebührentatbestand erfüllt. Dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt erwächst ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse nur, wenn er Tätigkeiten für seine Partei vornimmt.[50] Der Rechtsanwalt schuldet der von ihm v...mehr