Brandschutz
Brandschutz steht für Brandverhütung und Brandbekämpfung, also für alle Maßnahmen, die der Verletzungen bei Menschen und Tieren verhüten sollen und dem Schutz von Sachwerten dienen.
Unterschieden wird zwischen dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz. Der Vorbeugende Brandschutz umfasst die Bereiche baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz. Der Abwehrende Brandschutz beinhaltet alle Brandbekämpfungsmaßnahmen, die im Brandfall innerbetrieblich und durch externe Einsatzkräfte durchgeführt werden.
Regelungen im Brandschutz
Im Interesse des Bauherrn kann in Deutschland gefordert sein, ein Brandschutzgutachten durch einen Brandschutzgutachter erstellen zu lassen.
Ein zuvor erstelltes Brandschutzkonzept muss bei lokalen Behörden eingereicht und abgestimmt werden.