Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.7 Anrechnung (§ 3 Abs. 3, § 5 BremBZG)

Rz. 27 Ein Anspruch auf Gewährung von Bildungszeit gegen einen späteren Arbeitgeber besteht nicht, soweit die Arbeitnehmer für den laufenden 2-Jahres-Zeitraum bereits von einem früheren Arbeitgeber Bildungszeit erhalten haben. Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Gesetzen, tarifvertraglichen Vereinbarungen, betrieblichen Vereinbarungen und...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.9 Sonstiges

Rz. 29 Nach § 9 BremBZG gelten die Vorschriften des BUrlG für die Berechnung des fortzuzahlenden Entgeltes entsprechend. Die Arbeitnehmer müssen nach § 9 Abs. 2 BremBZG denjenigen Betrag an den Arbeitgeber abführen, den sie wegen ihrer Teilnahme an der Bildungsveranstaltung von dem Träger der Bildungseinrichtung oder von anderer Seite als Beihilfe oder Zuschuss aufgrund ande...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.3 Ende der Versicherungspflicht

Rz. 142 Die Versicherungspflicht endet immer mit der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit. Notwendig ist der Aufgabewille des Selbstständigen und die tatsächliche auf Dauer angelegte Einstellung der selbstständigen Tätigkeit. Rz. 143 Indizien für die Aufgabe der Tätigkeit kann je nach Berufsgruppe z. B. die Löschung aus dem Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke oder die ...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.8 Verfahren (§ 7 BremBZG)

Rz. 28 Der Arbeitnehmer muss die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber i. d. R. 4 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitteilen. Lehrer, Sozialpädagogen im schulischen Bereich und sonstige Lehrkräfte sowie Professoren und andere an Hochschulen hauptberuflich selbstständig Lehrende können die Bildungszeit nur während der unterrichtsfreien bz...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.1 Meldeaufforderung/Meldezweck

Rz. 16a Meldeaufforderungen i. S. v. § 32 ergehen als Verwaltungsakt nach § 59 i. V. m. § 309 SGB III. Insbesondere muss die Aufforderung zur Meldung von einem Meldezweck getragen werden. Meldezwecke sind insbesondere die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, die Vorbereitung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder von Entscheidungen im Leistungsverfahren sowie die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.2 Dogmatische Einordnung

Rz. 122 Das Institut der Unterbrechung wird vom BSG zutreffend nicht anerkannt. Dieses noch von der Berufungsinstanz angenommene Konstrukt hat das BSG eine Absage erteilt; die Berufungsinstanz hatte noch geurteilt, dass ein Zeitraum von 4 Monaten nicht mehr als kurzfristige Unterbrechung angesehen werden kann, die für die Annahme der Versicherungspflicht gemäß § 2 Satz 1 Nr....mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.16 Konkurrenzen

Rz. 153 Hinsichtlich der in Nr. 1 bis 8 genannten Tatbestände ist es möglich, dass ein selbstständig Tätiger die Voraussetzungen mehrerer Tatbestände erfüllt. Nach Ansicht des Gesetzgebers soll insoweit grundsätzlich der allgemeine Grundsatz gelten, wonach die Regelung vorgeht, die im Einzelfall den günstigsten Schutz gewährt (sog. Günstigkeitsprinzip). Ein versicherungspfli...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.4 Unterbrechung der Kerntätigkeit

Rz. 137 Auch die vorübergehende Einstellung der Kerntätigkeit führt allein nicht zu einer rentenpflichtversicherungsschädlichen Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit. Das ergibt sich daraus, dass es auch für die Aufnahme der Tätigkeit und damit den Beginn der Versicherungspflicht nicht darauf ankommt, dass die eigentliche Geschäftstätigkeit im engeren Sinne begonnen wi...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.5.1 Dauer der Leistungsminderung

Rz. 25 Abs. 2 Satz 1 übernimmt seit dem 1.1.2023 nicht die Dauer der Leistungsminderung aus dem früheren Abs. 1 Satz 3. Sie beträgt nach der gestaffelten Neuregelung 1 bis 3 Monate, also nicht mehr in jedem Fall gleich lang und auch nicht mehr starr, sondern mit einer Verkürzungsmöglichkeit bei 2 oder 3 Monaten nach Abs. 2 Satz 2. Zusätzlich regelt Abs. 3 die Dauer der Leist...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.5 Rechtsfolgen

Rz. 31 § 32 kennt nur eine Stufe für eine Leistungsminderung. Ist der Tatbestand des § 32 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, wird das Bürgergeld für die Dauer von grundsätzlich 1 Monat um 10 % des maßgebenden Regelbedarfs gemindert. Bei einem Eckregelsatz von 502,00 EUR mtl. für einen Alleinstehenden in Regelbedarfsstufe 1 beläuft sich die Minderung auf 50,20 EUR mtl. (2023). Damit wird...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.3.2 Längerfristige übermonatige Unterbrechung der Tätigkeit

Rz. 131 Sofern eine Unterbrechung der Tätigkeit länger als einen Monat dauert, ist es eine Frage der Einzelfallprüfung, ob bis zur (Wieder-)Aufnahme der (selben) selbstständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht entfällt. Diese Einzellfallprüfung hat sich am Schutzzwecks der Norm in § 2 zu orientieren, der die besondere soziale Schutzbedürftigkeit der in § 2 genannten Selbs...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 2.2 Auslegung und Ermessensausübung (Abs. 2)

Rz. 10 Der erst auf Vorschlag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung angefügte Abs. 2, der die Bedeutung der sozialen Rechte als Auslegungs- und Ermessensregelung formuliert, hat lediglich klarstellende Funktion; denn bereits zu Abs. 1 war im Gesetzentwurf (BT-Drs. 7/868 S. 21) ausgeführt, dass dadurch die Anwendung der Einzelvorschriften durch Verwaltung und Rechtspre...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.1 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 17 Die Meldeaufforderung ist mit einer schriftlichen Rechtsfolgenbelehrung zu verbinden, wenn Rechtsfolgen nicht auszuschließen sind wie während der Vertrauenszeit bei erster Meldeaufforderung. Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte über die Rechtsfolgen, die sich aus einem sozialwidrigen Verhalten nach diesen Regelungen ergeben können, belehrt worden ...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 8.1 Maßnahmen der vormaligen "modernisierenden Instandhaltung und Instandsetzung"

Sämtliche Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, stellen gemäß § 20 Abs. 1 WEG bauliche Veränderungen dar. Der Gesetzgeber ist daher der Auffassung, dass auch Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung nicht mehr zu den Erhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG gehören.[1] Vereinzelt wird demgegenüber davon a...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1 Monatsbetrag der Rente – Faktoren der Rentenformel im Überblick

Rz. 8 Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich gemäß § 63 Abs. 6, § 64 Nr. 1 bis 3, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen EP, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden (vgl. zur Berechnung stellv.: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.3.2023, L 3 R 62/22; LSG Baden-Wü...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.2 Wichtiger Grund

Rz. 21b Der wichtige Grund bezieht sich auf die Ursache für das Meldeversäumnis, also auf den Tatbestand. Dagegen spielt die Rechtsfolge der Leistungsminderung keine Rolle, die Folgen der Leistungsminderung sind erst zu prüfen, wenn darüber zu befinden ist, ob eine außergewöhnliche Härte der Feststellung einer Leistungsminderung entgegensteht. Rz. 21c Eine Leistungsminderung ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.3 Beratungsinhalte

Rz. 12 Inhalt der Beratung können zunächst unabhängig von der Form z. B. sein Hinweise auf Rechtsquellen, Hinweise auf Informationsquellen, mögliche elektronische Kommunikation, Darlegung und Erläuterung des rechtlich relevanten Sachverhaltes, Hinweise auf rechtlich irrelevante Sachverhaltsbestandteile, Abgleich der Leistungsvoraussetzungen mit dem dargelegten Sachverhalt, Aufzei...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.1 Der rentenversicherungsrechtliche Begriff des Lehrers

Rz. 40 Dabei ist der Begriff des Lehrers in einem weiten Sinne zu verstehen, d. h. Lehrer sind Personen, die durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Personen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Das BSG hat dargelegt (BSG, Urteil v. 12.10.2000, B 12 RA 2/99 R), dass die Vorschrift alle Selbstständigen erfasst, s...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 175 Altmann, Volleyballtrainer rentenversicherungspflichtig – Anm.: zu LSG NRW, Urteil v. 30.9.2020, L 3 R 305/18, B+P 2021, 83. Bertz, Sozialversicherungspflicht von Organmitgliedern und Gesellschaftern, NJW-Spezial 2019, 626. Brock, Das Aus für selbstständige Lehrer an Musik- und Volkshochschulen? – Neues aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, öAT 2023, 111. Brü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.15 Freiwillige Aufgaben einer KV/KZV (Abs. 6)

Rz. 107 Neben diesen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben können die KVen/KBV mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden weitere ärztliche Versorgungsaufgaben insbesondere für andere Sozialversicherungsträger übernehmen. In Betracht kommen insbesondere Verträge mit den Rentenversicherungsträgern und den Berufsgenossenschaften, aber auch mit anderen Institutionen, wie Trägern der Sozia...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die bis 31.3.2011 in einem Paragraphen zusammengefassten Regelungen über Leistungsminderungen wurden wie folgt neu strukturiert: Regelung der Tatbestände von Pflichtverletzungen (§ 31), Regelung der Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (§ 31a), Regelung zu Beginn und Dauer der Verminderung des Bürgergeldes (§ 31b), Regelung zu Meldeversäumnissen (§ 32). Die §§ 31a und 31b w...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.9 Übergabe der Kündigung an Dritte

Rz. 163 Das Kündigungsschreiben kann dem Arbeitnehmer auch durch Übergabe an einen Dritten zugehen. Voraussetzung für den Zugang ist, dass das Kündigungsschreiben in die tatsächliche Verfügungsgewalt einer Person gelangt, die zur Entgegennahme von schriftlichen Erklärungen für den Arbeitnehmer berechtigt ist. Weiter muss es dem Arbeitnehmer dadurch möglich sein, Kenntnis vom...mehr

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R / 27 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Bremen [Rdn 3274]

Rdn 3275 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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D / 4 Drogenfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 764]

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R / 47 Rotlichtverstoß, Urteil, qualifizierter Rotlichtverstoß [Rdn 3398]

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U / 6 Urteil, Allgemeine Feststellungen [Rdn 3739]

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F / 6 Fahrtenbuch [Rdn 1312]

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B / 3 Beschlussverfahren [Rdn 437]

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D / 2 Drogenfahrt, Fahrverbot [Rdn 754]

Rdn 755 Literaturhinweise: Deutscher, Das bußgeldrechtliche Fahrverbot bei Trunkenheits- und Drogenfahrten, VRR 2009, 248 ders., Zum aktuellen Stand der Rechtsprechung bei Drogenfahrten, VRR 2011, 8 Krumm, Bußgeldverfahren nach Drogenfahrt, NJW 2011, 1259 Stein, Offensichtliche und versteckte Probleme im neuen § 24a II StVG ("Drogen im Straßenverkehr"), NZV 1999, 441 Urbanzyk, D...mehr

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P / 1 Pflichtverteidigung im OWi-Verfahren [Rdn 2888]

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Weitere Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis dem räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes unterliegt. Teilweise enthalten die Gesetze hierzu ausdrückliche Regelungen. So regelt § 2 Abs. 3 BremBZG, dass ein Beschäftigungsverhältnis seinen Schwerpunkt in Bremen hat, wenn die oder der Beschäftigte in einem in Bremen ansässigen Betrieb eingegliedert ist...mehr

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A / 11 Abstandsmessung, Messverfahren, Video stationär [Rdn 93]

Rdn 94 Literaturhinweis: Gratz, VKS 4.5 – Abstandsmessung im digitalen Zeitalter, DAR 2022, 414 s. auch die Hinw. bei → Abstandsmessung, Messverfahren, Allgemeines, Rdn 81. Rdn 95 1.a) Bei dem Verkehrskontrollsystem VKS, das in zwei mobilen Einsatzvarianten zum Transport im Fahrzeug (Version 3.0 als derzeit typische Variante; Nachfolgemodell Version 4.5 [derzeit noch nicht in ...mehr

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G / 26 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, standardisierte Messverfahren [Rdn 2273]

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U / 4 Überqueren eines Bahnübergangs trotz Warnzeichen [Rdn 3702]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Auch bei den Themen, die eine Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, gibt es in den einzelnen Ländern Unterschiede. Neben der in allen Gesetzen geregelten Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung gewähren Bremen und Schleswig-Holstein Bildungsurlaub auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung. In Niedersachsen und Brandenburg k...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Einig sind sich die Landesgesetze darin, dass alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben, einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben. Dabei ist der persönliche Wohnsitz ohne Bedeutung. Auch die Auszubildenden unterfallen dem Anwendungsbere...mehr

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E / 15 Einziehung des Wertes von Taterträgen [Rdn 1060]

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G / 19 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, allgemeine Feststellungen [Rdn 2163]

Rdn 2164 Literaturhinweise: Brenner, Die Rolle der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt im OWI-Verfahren unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, DAR 2023, 670 Burhoff, Rechtsprechungsübersicht zur Geschwindigkeitsüberschreitung (2016 – 2020) – Teil 1, VA 2021, 53 ders., Rechtsprechungsübersicht zur Geschwindigkeitsüberschreitung (2016 – 2020) – Teil 2, VA 2021, 73 ders....mehr

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U / 2 Übernahme des Mandats, Allgemeines [Rdn 3673]

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F / 11 Fahrverbot, Absehen, Zeitablauf [Rdn 1476]

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G / 4 Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse [Rdn 1868]

Rdn 1869 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1870 1. Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 kommen für die Zumessung der Geldbuße auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht. Eine erste Einschränkung erfolgt in S. 1 Hs. 2: Bei geringfügigen OWi bleibt dies nämlich i.d.R. unberücksichtigt. Weitere und wesentli...mehr

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G / 6 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung in der Nähe der Geschwindigkeitsbeschränkung [Rdn 1902]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Bezeichnung für die zu Zwecken der Weiterbildung gewährte bezahlte Freistellung wird in den einzelnen Gesetzen zum Urlaub zu Weiterbildungszwecken nicht einheitlich verwendet. In einigen Regelungen findet sich noch der Begriff "Bildungsurlaub"[1], in anderen Gesetzen werden die Begriffe "Bildungszeit"[2], "Bildungsfreistellung"[3] oder "Arbeitnehmerweiterbildung"[4...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

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K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.4 Anrechnung

Rz. 36 In einigen Weiterbildungsgesetzen finden sich Vorschriften über die Anrechnung von Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge. Danach ist teilweise die Anrechnung von betrieblichen Schulungen unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa § 4 SBFG, § 5 BzG BW, § 4 Ab...mehr