Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Vollziehung des Haftbefehls (Abs. 1)

Rz. 2 Die zeitliche Grenze der Vollziehung des Haftbefehls nach dessen Erlass beträgt zwei Jahre. Dies entspricht der ebenfalls zwei Jahre betragenden Sperrwirkung einer bereits abgegebenen Vermögensauskunft in § 802d ZPO (BT-Drucks. 10069 S. 28). Hiermit hat der Gesetzgeber den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Phase zwischen Erlass des Haftbefehls und der Haftvollstreck...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Vollstreckungsrechtliche Voraussetzungen

Rz. 9 In vollstreckungsrechtlicher Hinsicht müssen für die Eintragung einer Zwangshypothek ein Antrag des Gläubigers, zu dem der Schuldner nicht zu hören ist (OLG Frankfurt am Main, 2.2.2005, 20 W 121/05 – Juris), vorliegen (Abs. 1 Satz 1 ZPO). Zudem ist ein Titel erforderlich, aus dem neben dem verpflichteten Schuldner und der auf einen bestimmten Geldbetrag lautenden fälli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Als vertretbare Handlungen kommen i. d. R. Werk- oder Dienstleistungen (soweit letztere nicht unter § 888 ZPO fallen) vor (ausführlich hierzu Goebel/Goebel, § 11 Rn. 10), so z. B.: Abnahme einer Kaufsache (OLG Köln, MDR 1975, 586), der Anspruch auf Vernichtung von Fotomaterial, das sich im Besitz des Schuldners befindet (OLGR Frankfurt, 2006, 935; ausgeschlossen wäre ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Durchführung der Räumungsvollstreckung (Absatz 2 – 4)

Rz. 33 Das Verfahren des Gerichtsvollziehers ist in § 128 GVGA geregelt. Gem. § 128 Abs. 1 Satz 2 GVGA soll der Gerichtsvollzieher den Schuldner auffordern, eine Anschrift zum Zwecke von Zustellungen oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Die Zeit – Tag und Stunde – der beabsichtigen Räumung soll rechtzeitig mitgeteilt werden. Insbesondere wegen der Zweiwochenfr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rückerstattungsanspruch bei Erledigterklärung

Rz. 26 Zur Frage, ob der Schuldner einen Anspruch auf Rückerstattung des vollstreckten Zwangsgeldes hat, wenn der entsprechende Zwangsgeldbeschluss infolge übereinstimmender Erledigungserklärungen der Parteien wirkungslos geworden ist, besteht Uneinigkeit. Nach einer Auffassung ist der Rückzahlungsanspruch im Klageweg geltend zu machen. Dies wird u. a. damit begründet, dass ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Lohnverschleierung (Abs. 2)

Rz. 9 Die Norm schützt das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Durchsetzung seiner Forderung gegen den Schuldner, der für einen Dritten arbeitet oder sonst Dienste leistet (auch in Teilzeitbeschäftigung; vgl. LAG Hamm, NZA 1988, 657 u. 1754 m. Anm. Smid), ohne eine entsprechende angemessene Vergütung zu erhalten (BAG, EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 2). Das Gesetz behandel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Verbot der zwecklosen Pfändung (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 gilt nur für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen. Sie ist auf die Besonderheiten der Mobiliarvollstreckung zugeschnitten, bei der die Nutzungsfunktion des Eigentums vorrangigen Schutz verdient, wenn die Verwertung des Gegenstandes keinen Überschuss und damit keine Befriedigung des Gläubigers in Aussicht stellt (vgl. BGHZ 151...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Verurteilung zur Kostenvorschusszahlung

Rz. 16 Gemäß Abs. 2 kann dem Schuldner die Pflicht zur Vorauszahlung der Kosten, die durch die Vornahme der Handlung entstehen, auferlegt werden. Die Verurteilung zur Zahlung eines Kostenvorschusses stellt eine Vollstreckungsmaßnahme dar, die mit einer gegen den titulierten Anspruch selbst gerichteten Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO nicht überprüft werden kann. Haben...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Gegenstand des Titels / Anwendungsbereich

Rz. 3 Die nach dem Titel zu erbringende Leistung muss in der Abgabe einer Willenserklärung bestehen (OLG Braunschweig, 2.6.1958 – 2 W 82/58 – n. v.; zu Prozessvergleichen und vollstreckbaren Urkunden vgl. Rz. 2). Die Erklärung muss hierbei einen bestimmten Inhalt haben, die notfalls durch Auslegung zu ermitteln ist (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 28.8.2014 – 5 W 56/14 –, juri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift ist Grundlage für die konkrete Berechnung des pfändbaren Betrages nach § 850c ZPO und § 850d ZPO. Aus dieser Vorschrift ergibt sich beispielhaft, wie der Gesetzgeber die Schuldner- und Gläubigerinteressen abwägen will (BGH, Vollstreckung effektiv 2014, 203 = WM 2014, 2094 = ZInsO 2014, 2223 = ZIP 2014, 2194 = NZI 2014, 957 = MDR 2014, 1413 = DB 2014, 252...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Durchführung

Rz. 3 Um die Anschlusspfändung zu bewirken, "genügt" die Erklärung des Gerichtsvollziehers, dass er die schon gepfändeten Sachen für seinen Auftraggeber gleichfalls pfändet. Hieraus folgt, dass auch eine Erstpfändung gem. § 808 ZPO möglich ist. Die Erklärung ist unter genauer Zeitangabe in das Pfändungsprotokoll (§ 762 ZPO) aufzunehmen. War die Erstpfändung von einem anderen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 12 Gegenstandswert

Rz. 39 Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung für den Gläubiger hat, also nach dem Interesse, das er an der Vornahme der Handlung hat (LG Halle, Beschluss v. 6.3.2012, 4 O 1712/11). Maßgeblich ist insoweit das Erfüllungsinteresse an der titulierten Verpflichtung (OLG Köln, AGS 2005, 262 m. Anm. Mock; OLG Rostock, AGS 2009, 187 = Wert d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 7 Als nicht vertretbare Handlungen kommen in Betracht (übersichtlich Goebel/Goebel, § 11 Rn. 66): Auszahlungsanweisung an Anwalt zur Rückzahlung des vom Gläubiger auf dessen Geschäftskonto eingezahlten Geldes (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.10.2011, 16 W 120/11, Juris; BGH, JurBüro 2008, 104). Verpflichtung zur Gewährung häuslicher Krankenpflege (LSG Berlin Brande...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Besonderheiten beim Lohnvorschuss

Rz. 12 Bei einem Lohnvorschuss wird der eigentliche Anspruch des Arbeitnehmers als Schuldner vorverlegt, damit der Schuldner den Zeitraum bis zum eigentlichen Lohnzahlungstermin finanziell überbrücken kann. Er ist daher als Vorauszahlung auf demnächst fällige Lohnansprüche zu qualifizieren (BAG, MDR 1987, 611). Bei der Lohnpfändung müssen grundsätzlich zwei Alternativen der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Gläubigerantrag

Rz. 22 Vgl. § 888 Rz. 10 ff. Den Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln kann nur der Gläubiger stellen (BGH, NJW-RR 2018, 960 = DGVZ 2018, 233 = JurBüro 2018, 603 = MMR 2019, 109). Hierfür sprechen Sinn und Zweck der Zwangsvollstreckung. Diese soll dem Gläubiger die Durchsetzung seines titulierten Anspruchs ermöglichen. Infolgedessen entscheidet allein der Gläubiger über ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Antrag

Rz. 9 Das Verfahren wird nur auf Gläubigerauftrag hin betrieben (§ 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Den Antrag können auch nach § 10 RDG registrierte Inkassounternehmen stellen (§ 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO; zur alten Rechtslage vgl. LG Bremen, MDR 2001, 351; AG Hamburg-Blankenese, MDR 2000, 663; AG Zerbst, DGVZ 2000, 172; Nies, MDR 2000, 625; Musielak/Voit, § 900 Rn. 3 m. w. N.; LG Frankfu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.7.1 Alters-,Erwerbsunfähigkeitsrenten

Rz. 194 Rentenansprüche unterliegen als Sozialleistungen der Pfändbarkeit (Forderung aus Anspruch B (an Agentur für Arbeit bzw. Versicherungsträger). Dies setzt voraus, dass sich eine Rechtsbeziehung zw. dem Schuldner und dem Drittschuldner herausgebildet hat, die nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann (BGH, NJW 2003, 3774 = Vollstreckung e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verbot der Überpfändung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 Die Pfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen darf nach Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht weiter ausgedehnt werden, als es zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung erforderlich ist. Die Regelung stellt lediglich eine Ordnungsvorschrift dar, die keinen vermögensschützenden Inhalt besitzt (...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Ermittlung des Nettoeinkommens (Nr. 1)

Rz. 3 Die pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens werden anhand des Nettolohnes ermittelt. Es ist danach nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, den pfändbaren Betrag selbst zu bestimmen. Diese Aufgabe wird gemäß § 850c Abs. 3 Satz 2 ZPO durch Bezugnahme auf die Tabelle im Anhang zu § 850c und die ergänzende Anwendung des § 850e dem Drittschuldner übertragen. Durch eine sol...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die privilegierten Gläubiger (Absatz 1 Satz 1) /Anwendungsbereich

Rz. 3 Privilegiert ist der Gläubiger, wenn er Verwandter in gerader Linie (§ 1601 BGB), insbesondere Kind, Adoptivkind, ehelich erklärtes Kind, jetziger oder früherer Ehegatte, jetziger oder früherer Lebenspartner (§§ 5, 12, 16 LPartG), Elternteil oder Elternteil nach §§ 1615l oder 1615n BGB ist. Hinter der für gesetzliche Unterhaltsansprüche angeordneten Herabsetzung der Pfä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.4 Neues Betriebsvermögen: Zuführungs- oder Saldobetrachtung?

Tz. 78 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Zu der Frage, was unter "neuem BV" iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG zu verstehen ist, vertritt der BFH (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392) eine deutlich schärfere Auff als die FinVerw (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455). Wenn das Gesetz von "neuem" BV spricht, ist daraus nicht im Umkehrschluss zu folgern, dass die Zuführung geb...mehr

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FF 02/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 11.12.2019 – 1 BvR 3087/14 Das Urteil des BGH v. 10.9.2014 – IV ZR 298/13, das Urteil des OLG Karlsruhe v. 6.8.2013 – 12 U 29/13 – und das Urteil des LG Karlsruhe vom 25.1.2013 – 6 O 47/12 – verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG, soweit sie einen Anspruch auf Zahlung der Rentendifferenz vor Mitteilung s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 37 ErbStG / 1. Antragsfrist

Rz. 16 [Autor/Stand] Das ErbStRG trat "am" 1.1.2009 in Kraft und Art. 3 ErbStRG trat "am" 1.7.2009 außer Kraft. Nach dieser klaren Anordnung des Art. 6 Abs. 3 ErbStRG galt eine gesetzliche Ausschlussfrist,[2] über deren exaktes Enddatum einst keine Einigkeit herrschte. Der BFH bestätigte aber alsbald die dem Wortlaut des Art. 6 Abs. 3 ErbStRG nicht entsprechende Auffassung d...mehr

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zfs 02/2020, Umfang der Pro... / 3 Anmerkung:

Welche Auswirkungen es hat, wenn eine bedürftige, um PKH nachsuchende Partei durch denselben Rechtsanwalt vertreten wird wie ihr finanziell leistungsfähiger Streitgenosse, ist in Rspr. und Literatur seit Jahrzehnten umstritten. Dieser Streit tritt in zwei verschiedenen Fallgestaltungen auf, die in der Praxis nicht immer unterschieden werden. Entscheidung im PKH-Bewilligungsve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Abgrenzung bei gewerblicher Betätigung

Rz. 68 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft ergibt sich bei der Einkommensteuer aus R 15.5 EStR. Diese Regelungen sind auch bei der Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Betriebsvermögen bei der Bedarfsbewertung anzuwenden. Neben allgemeinen Aussagen, z.B. zur Definition des Begriffs Land- und Forstwirtscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung (Abs. 2)

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Bewertung des Wohnungseigentums und des Teileigentums – Bewertungsmethode und Wertermittlung – richtet sich grundsätzlich nach den allgemein geltenden Vorschriften der §§ 76–91 BewG (§ 93 Abs. 1 Satz 3 BewG). Es gilt jedoch nach § 93 Abs. 2 BewG die wichtige Ausnahme, dass für die Bewertung des Wohnungseigentums, das der Grundstücksart nach, wie oben...mehr

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FoVo 02/2020, Pfändungs- un... / 2 II. Die Entscheidung

Das Vollstreckungsgericht entscheidet Die Erinnerung ist zulässig. Das AG als Vollstreckungsgericht ist gem. §§ 766, 764 Abs. 1 ZPO für die Entscheidung über die Erinnerung zuständig. Eine besondere Zuständigkeit des Insolvenzgerichts ist vorliegend nicht gegeben, denn die Anwendbarkeit des § 89 Abs. 3 InsO scheidet nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens aus. Eine entsprechen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 6.4 [Autor/Stand] Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG bildet jedes Wohnungseigentum und jedes Teileigentum eine wirtschaftliche Einheit. Demgemäß umfasst die wirtschaftliche Einheit des Wohnungseigentums grundsätzlich das Sondereigentum an einer Wohnung mit dem zugehörigen Miteigentumsanteil und die wirtschaftliche Einheit des Teileigentums das Sondereigentum an nicht zu Wohnzw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2.1 Voraussetzungen

Rz. 141 Der Erlass bzw. die Pauschalierung der deutschen ESt-Schuld setzt nach § 34c Abs. 5 EStG voraus: eine unbeschränkte Steuerpflicht; bei einer beschränkten Steuerpflicht gilt die Parallelvorschrift des § 50 Abs. 7 EStG; ausl. Einkünfte i. S. d. § 34d EStG; einen der beiden folgenden Gründe: Der Erlass oder die Pauschalierung ist aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Peter Bothe Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Singen Dr. Hanspeter Daragan Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bremen Dr. Rainer Deininger, LL.M. (Univ. Kapstadt) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, München Dr. Thomas Gleumes R...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Vergütung

Rz. 79 Gem. §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 S. 1 BGB wird die Nachlasspflegschaft grundsätzlich unentgeltlich geführt.[207] Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Rz. 80 Gem. § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[208] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlassp...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Dritter

Rz. 3 Dritter ist derjenige, den die Vertragsschließenden zum Erben eingesetzt haben. Er kann auch am Vertragsschluss beteiligt gewesen sein,[3] z.B. wenn die Kinder als Dritte gegenüber dem Erstversterbenden auf ihre Pflichtteilsansprüche verzichten. Wird der Dritte nicht ausdrücklich als Erbe bezeichnet, kann sich seine Erbenstellung auch durch Auslegung ergeben.[4] Eine E...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Grundsätzliches

Rz. 24 Eine bestimmte Form ist für das Nachlassverzeichnis i.S.d. Abs. 1 S. 1 nicht vorgeschrieben.[104] Da es aber dem Pflichtteilsberechtigten als Grundlage für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs dienen soll (insoweit unterscheidet es sich vom Nachlassinventar,[105] das in erster Linie dazu dient, Nachlassgläubigern die günstigste Vollstreckungsmöglichkeit aufzuzeige...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / f) Änderung der Rechtslage zwischen Testamentserrichtung und Erbfall

Rz. 72 Wenn sich die Rechtslage zwischen Testamentserrichtung und Eintritt des Erbfalls ändert, kann dies Auswirkungen auf die Auslegung des Testaments haben. Eine Änderung der Rechtlage liegt bspw. in der Einführung des Erbrechts des nichtehelichen Kindes.[281] Eine Änderung der Rechtslage war auch im Außerkrafttreten des Rechtserbhofgesetzes oder bzgl. der Änderungen des e...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Unwirksamkeit bei Verfügung über Nachlassgegenstände (Abs. 2)

Rz. 14 Liegt ein gem. Abs. 2 unwirksamer Vertrag vor, so ist zu prüfen, ob der gewünschte Erfolg im Wege einer Umdeutung gem. § 140 BGB erreicht werden kann. Dies ist bspw. dann möglich, wenn der Nachlass lediglich noch aus einem Gegenstand besteht. In diesem Fall kann in der Verfügung über den Anteil am Nachlassgegenstand eine Verfügung über den Erbteil selbst gesehen werde...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Freies Verfügungsrecht

Rz. 3 Eine Gesamtbefreiung ist nach Abs. 2 auch dann anzunehmen, wenn der Erblasser die Befugnis des Vorerben zur freien Verfügung über die Erbschaft angeordnet hat. Dies gilt jedoch nur "im Zweifel"; Abs. 2 enthält demgemäß bereits nach dem Wortlaut eine widerlegbare Auslegungsregel.[6] Maßgebend ist jeweils der durch Auslegung zu ermittelnde Erblasserwille. Der Begriff "Ve...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Anordnung einer (Verwaltungs-)Testamentsvollstreckung

Rz. 28 Alternativ bzw. kumulativ zur Anordnung einer Nacherbschaft/eines Nachvermächtnisses kann der Erblasser auch bestimmen, dass das dem Abkömmling Zufallende einer Verwaltungstestamentsvollstreckung i.S.d. § 2209 S. 1 Alt. 1 BGB unterliegen soll.[89] In diesem Fall verbleibt dem Abkömmling (im Zweifel) nur der jährliche Reinertrag seines Pflichtteils[90] bzw. des sonst H...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Fristbeginn bei Einräumung eines Wohnungsrechts

Rz. 96 Nach h.M.[366] ist die Einräumung eines Wohnungsrechts der eines Nießbrauchs jedenfalls dann gleichzustellen, wenn es sich auf den Zuwendungsgegenstand insgesamt bezieht.[367] Die Frist des Abs. 3 S. 2 beginnt erst dann zu laufen, wenn das Wohnungsrecht erlischt oder der Berechtigte vom Wohnungsrecht keinen Gebrauch mehr macht bzw. machen kann.[368] Nicht abschließend...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / cc) Erbenermittlung

Rz. 67 Sofern vom Nachlassgericht im Wirkungskreis aufgenommen, ist es die Aufgabe des Nachlasspflegers, den endgültigen Erben zu ermitteln. Dies gilt auch in den Bundesländern, in denen eine gerichtliche Erbenermittlungspflicht besteht.[169] Dazu kann sich der Nachlasspfleger eines gewerblichen Erbenermittlers bedienen,[170] sofern er zunächst selbst alles Erforderliche und...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Bremisches Höfegesetz, Hessische Landgüterordnung

Rz. 77 Im Bundesland Bremen gilt das Bremische Höfegesetz i.d.F. v. 23.2.1971, in Hessen gilt die sog. Hessische Landgüterordnung i.d.F. v. 30.8.1970.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Gefährdung des Nachlassvermögens

Rz. 11 Weitere Voraussetzung der Pflichtteilsbeschränkung ist die Gefährdung des Nachlassvermögens, und zwar (ausdrücklich) durch die Verschwendungssucht oder/und die Überschuldung des Abkömmlings.[39] Rz. 12 Eine erhebliche Gefährdung des Erwerbs liegt vor, wenn im konkreten Einzelfall objektiv zu erwarten ist, dass er entweder durch die Gläubiger des Abkömmlings gepfändet u...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Erleben des Erbfalls

Rz. 1 Aus der wenig geglückten[1] Verweisung in Abs. 1 auf § 1923 BGB folgt zunächst, dass Nacherbe nur werden kann, wer den Erblasser überlebt. Stirbt der Nacherbe vor dem Erbfall, wird seine Berufung in gleicher Weise gegenstandslos wie die eines vorversterbenden Vollerben.[2] An die Stelle des weggefallenen Nacherben tritt ggf. ein Ersatznacherbe (näher dazu siehe Rdn 7);...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Kapitalgesellschaften

Rz. 15 Als Nutzungen einer Kapitalgesellschaft stehen dem Vorerben für die Dauer der Vorerbschaft grundsätzlich die auf seine Beteiligung entsprechend den Ergebnisverwendungsbeschlüssen entfallenden Gewinnanteile oder Dividenden zu.[54] Dies gilt jedoch nicht, soweit der Gewinn aus der Auflösung von stillen Reserven resultiert, die bereits vor dem Erbfall gebildet worden sin...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 19. Vollmachten

Rz. 58 Stirbt der Bevollmächtigte, so wird im Zweifel davon ausgegangen, dass die Vollmacht erlischt (§§ 673, 675 BGB). Anders beim Tod des Vollmachtgebers. Hier wird davon ausgegangen, dass die Vollmacht im Zweifel bestehen bleibt und gegenüber dem Erben Wirkung entfaltet.[183] Handelt es sich um eine Vollmacht, die erst ab dem Zeitpunkt des Todes zur Abwicklung von Nachlas...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VI. Vererblichkeit des Auskunftsanspruchs

Rz. 12 Umstritten ist, ob der Erbe des Erbschaftsbesitzers als dessen Rechtsnachfolger gem. § 1967 BGB auskunftspflichtig ist. Teilweise wird in der Auskunftspflicht eine höchstpersönliche und deshalb unvererbliche Pflicht gesehen, während die h.M. die Vererblichkeit der Auskunftspflicht zu Recht bejaht, da sie zwar persönlich zu erfüllen ist, hieraus aber nicht folgt, dass ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Notarielles/amtliches Verzeichnis

Rz. 35 Neben der Vorlage des privaten Nachlassverzeichnisses kann der Pflichtteilsberechtigte auch ein amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis verlangen.[147] Voraussetzung hierfür ist lediglich das grundsätzliche Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB. Weitere Bedingungen existieren nicht. Insbesondere wird das Recht auf ein amtliches Verzeichnis nicht dur...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Reichweite der Bindungswirkung

Rz. 48 Die Bindungswirkung wirkt sich daher nur auf letztwillige Verfügungen aus. Die Bindungswirkung ist also eine rein erbrechtliche. Der Überlebende kann seine im gemeinschaftlichen Testament enthaltenen wechselbezüglichen Verfügungen nicht mehr widerrufen (Abs. 2 S. 1), es sei denn, dass er von der Bindungswirkung befreit ist oder sich befreien kann. Die Möglichkeit der ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Erbrechtsanmaßung

Rz. 7 Während in objektiver Hinsicht vorausgesetzt wird, dass der Anspruchsgegner "etwas" erlangt hat, muss in subjektiver Hinsicht der Vermögensvorteil durch Anmaßung eines dem Anspruchsgegner nicht oder nicht in diesem Umfang [14] zustehenden Erb- oder Miterbenrechts erlangt sein. Erbschaftsbesitzer ist demnach, wer Erbschaftsgegenstände aufgrund einer Erbrechtsanmaßung erl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Rechtsgeschäftliche Vertretung

Rz. 7 Der vorläufige Erbe kann sich bei der Erklärung der Ausschlagung vor dem Nachlassgericht oder dem Notar grds. nach den allg. Vorschriften der §§ 164 ff. BGB vertreten lassen (arg. Abs. 3), nicht aber einen sonst Ermächtigten im eigenen Namen auftreten lassen.[28] Anscheins- und/oder Duldungsbevollmächtigte kommen nicht in Betracht,[29] da Abs. 3 für Bevollmächtigte bei...mehr