Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln

Wird ein Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag beschäftigt, so hat der Arbeitgeber einen sog. Ersatzruhetag zu gewähren.[1] Der Ersatzruhetag ist innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 2 Wochen (Ersatzruhetag für Sonntag) oder 8 Wochen (Ersatzruhetag für Feiertag) zu gewähren. Der Ersatzruhetag kann auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.2 Rechtsform

Rz. 11 Da Aufgaben der Jugendhilfe hoheitliche Aufgaben sind, handelt es sich bei Vereinbarungen über die Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe um öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. § 53 SGB X (Grube, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 76 Rz. 5, Stand: 2009; Münder, in: Münder u. a., FK-SGB VIII, § 76 Rz. 3; Schellhorn, SGB VIII/KJHG, § 76 Rz. 8). Strei...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.5 Verantwortlichkeit der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 19 Nach § 76 Abs. 2 bleiben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben, die sie zur Ausführung teilweise oder vollständig übertragen haben, verantwortlich. Diese Verantwortung wirkt sich zunächst auf das Verhältnis des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu den von der Jugendhilfe unmittelbar Betroffenen aus. Wendet ein Dritter ein, der Träge...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 47 und 48 regeln die Aufsicht im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hierfür hat der Gesetzgeber 2 Vorschriften vorgesehen, um die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger deutlich von der übrigen Aufsicht nach dem SGB II, Bundesagentur für Arbeit, kommunale Träger, gemeinsame Einrichtungen, abzugrenzen. Die Aufsicht über die zugelassenen kommu...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.2 Aufsicht über die kommunalen Träger

Rz. 22 Die explizite Regelung des Abs. 2 über die Aufsicht über die kommunalen Träger durch die zuständigen Landesbehörden entspricht der allgemeinen Kommunalaufsicht. Die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a regelt § 48. Rz. 23 Das BMAS hat gegenüber den Landesbehörden keine entscheidenden Einwirkungsmöglichkeiten i. S. von Aufsichtsbefugnissen. Allerdi...mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Lä... / 2.3 Besetzung des Ausschusses bei Aufsichtsfragen

Rz. 24 Abs. 3 regelt die Besetzung des Bund-Länder-Ausschusses gesondert, wenn Fragen der Aufsicht beraten werden. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Fragen der Aufsicht des BMAS über die Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Landesbehörden über die kommunalen und nach § 6a zugelassenen kommunalen Träger. Rz. 25 Der Ausschuss setzt sich zur Beratung vo...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine Eskalationsvorschrift für Zuständigkeitsprobleme sowie Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bundesagentur für Arbeit, namentlich einer Agentur für Arbeit, und dem kommunalen Träger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 sowie der Trägerversammlung nach § 44c dar. Nach der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 sind die Zuständig...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 2.3 Bindungswirkung (Abs. 3)

Rz. 22 Abs. 3 regelt die Bindungen durch den Beschluss des Kooperationsausschusses. Abs. 3 Satz 1 bindet die Träger an den Beschluss. Maßgebend ist die Unterrichtung durch den Vorsitzenden des Kooperationsausschusses. Durch die Bindung werden die Träger auch in der Trägerversammlung gebunden, dadurch tritt mit Bindung der Träger automatisch auch Bindungswirkung für die Träge...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.1 Rechts- und Fachaufsicht des BMAS über die BA

Rz. 9 Die Aufsichtsregelungen über die Versicherungsträger der Sozialversicherung nach den §§ 87ff. SGB IV gelten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht, weil die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB II nicht als Versicherungsträger tätig wird. Aus demselben Grund gelten die Regelungen des § 393 SGB III zur Aufsicht im Rechtskreis der Arbeitsförderung nicht....mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.1 Trägerversammlung (Zusammensetzung und Beschlussfassung)

Rz. 22 Abs. 1 schreibt eine Trägerversammlung zwingend vor. Diese hat auch in der Vergangenheit, vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011, in aller Regel bereits bestanden, wenn die Träger eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung eingegangen waren. Demzufolge wird die Trägerversammlung in diesen Fälle...mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Lä... / 2.1 Bund-Länder-Ausschuss

Rz. 11 Der Bund-Länder-Ausschuss nach Abs. 1 Satz 1 wird beim BMAS gebildet. Das deutet auf die Federführung des Bundes für den Ausschuss, jedenfalls ist der Ausschuss dem BMAS organisatorisch zuzuordnen. Der Ausschuss wird auch nur in der Überschrift der Vorschrift als Bund-Länder-Ausschuss bezeichnet, in Abs. 1 Satz 1 jedoch als neutraler als Ausschuss für die Grundsicheru...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.2 Hinwirkungspflicht der erlaubniserteilenden Behörde nach Satz 2

Rz. 62 Satz 2 begründet eine Hinwirkungspflicht der erlaubniserteilenden Behörde. Liegen die Voraussetzungen für die Leistungserbringung im Ausland nicht (mehr) vor und erhält die erlaubniserteilende Behörde hiervon durch die Mitteilungen nach Satz 1 des Jugendhilfeträgers Kenntnis, so verpflichtet Satz 2 die Behörde zum aktiven Handeln. Die erlaubniserteilende Behörde hat d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Form und Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis endet, sobald der ArbN nach den diesem zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen keine arbeitsrechtlichen oder – sofern ein Dienstverhältnis nach Arbeitsrecht nicht vorliegt (wie zB beim Vorstand einer AG) – keine bürgerlich-rechtlichen Leistungsansprüche mehr hat, sodass weitere Leistungen auf einem neuen Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 7 Arbeitsschutzrechtliche Verstöße von Leiharbeitnehmern

Leiharbeitnehmer unterliegen dem Direktionsrecht des entleihenden Arbeitgebers und müssen sich selbstverständlich an die im Entleiherbetrieb geltenden Regeln halten. Verstoßen sie gegen diese, sollten sie ermahnt und ggf. erneut unterwiesen werden. Bei wiederholten Verstößen muss der Verleiher aufgefordert werden, den entsprechenden Arbeitnehmer aus dem Entleihbetrieb abzuzie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 6 Einsatz von Schulhausmeistern

Das BAG[1] hat entschieden, dass Schulhausmeister kraft Direktionsrecht an mehreren Schulen eingesetzt werden können; ein Grundsatz "Ein Schulhausmeister – Eine Schule" existiert nicht. Im konkreten Sachverhalt hatte der Arbeitgeber im Rahmen einer Organisationsuntersuchung festgestellt, dass der Bedarf an der Schule, an der der Kläger beschäftigt war, nur für 0,7 Stellen bes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 2.1 Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft

Schwerpunkt der früheren speziellen tariflichen Regelungen für Hausmeister war die Festsetzung der Arbeitszeit. Die Tarifvertragsparteien waren übereinstimmend der Auffassung, dass durchaus die Voraussetzungen für eine Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit vorliegen können, sofern in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt. Arbeitsbereitschaft liegt vor, wenn sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 6 Kein anderer Arbeitsplatz

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, sind des Weiteren im Rahmen der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage zu berücksichtigen, wenn dem Steuerpflichtigen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Höhe des berücksichti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 3.1 Zustandekommen von Dienstvereinbarungen

Eine Dienstvereinbarung kommt wie andere Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen beider Vertragsparteien, also von Dienststelle und Personalrat, zustande, vgl. § 63 Abs. 2 BPersVG. Für die Dienststelle handelt der Dienststellenleiter, aufseiten des Personalrats ist ein ordnungsgemäß zustandegekommener Beschluss der Personalvertretung erforderlich, weil der Persona...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.2 Haftung des Verleihers als Arbeitgeber nach § 42d Abs. 1

Rz. 101 Der Verleiher ist grundsätzlich im arbeits- und lohnsteuerrechtlichen Sinn der Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer mit der Folge, dass er für nicht einbehaltene und nicht abgeführte LSt nach § 42d Abs. 1 EStG haftet. Denn aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags verpflichtet sich der Verleiher, dem Entleiher vorübergehend für die Arbeitsleistung einen leistungsfä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.1 Getrennte Kündigung getrennter Arbeitsverträge

Rz. 19 So wie die Arbeitsverhältnisse rechtlich unabhängig jeweils zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber begründet werden, erfolgt auch die Beendigung arbeitsvertragsbezogen. Das Arbeitsverhältnis kann nach den allgemeinen Regeln durch Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Kündigungsschutz nach dem KSchG und besondere Bestandssch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.1 Getrennte Arbeitsverträge

Rz. 5 Da bei Arbeitsplatzteilung die beteiligten Arbeitnehmer die Verantwortung für die Besetzung des Arbeitsplatzes übernehmen, kann der Arbeitgeber die Arbeitsplatzteilung nicht kraft Direktionsrechts zuweisen. Es bedarf einer vertraglichen Vereinbarung. Auch die Beendigung der Teilnahme, sei es auf Wunsch des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, bedarf einer solchen Verei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.3 Einrichtung von Außendiensten

Rz. 8 Abs. 1 Satz 2 HS 2 formuliert die Einrichtung eines Außendienstes zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als eigenständige Aufgabe der Leistungsträger. Die Vorschrift ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Agenturen für Arbeit bzw. die Kreise und kreisfreien Städte entweder als zugelassene kommunale Träger oder als Mitglied einer gemeinsamen Einr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.1 Allgemeines

Rz. 99 Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. Legaldefinition des§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG ist gekennzeichnet durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.4 Heranziehen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 ermächtigt die Länder dazu, zu bestimmen, dass die Kreise ihre Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben nach dem SGB II heranziehen können. Damit kann insbesondere die in Gemeinden vorhandene fachliche Kompetenz für die Leistungsgewährung genutzt werden. Auch sind im Regelfall die sächliche Ressourcen verfügbar, die f...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.1 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist der erwerbsfähige Leistungsberechtigte, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt hat oder bezieht, verpflichtet eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist im SGB II nicht definiert. Da an den Personenkreis der erwerbsfähigen Leistu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.1 Doppelte Akzessorietät der Haftung des Entleihers

Rz. 104 Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer haftet.[1] Nach § 42d Abs. 6 EStG haftet der Entleiher beschränkt auf die LSt fü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbarkeit und Leistungsaustausch bei der Abtretung von Preisgeldern

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1], ging es um die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL in der Auslegung durch das EuGH-Urteil "Bastová".[2] Der BFH fragte den EuGH: Erbringt der Inhaber eines Ausbildungsstalls für Turnierpferde an den Pferdeeigentümer eine einheitliche Leistung, die aus Unterbringung, Training und Turnierteilnahme von Pferde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controller und andere Finan... / 4 Aufgaben und Kompetenzen klären

Ausprägung der Kompetenzen des Gremiums Abgeleitet aus den Zielen des Aufsichtsgremiums werden dessen Kompetenzen durch die Eigentümer schriftlich festgelegt. Um deren Vollständigkeit zu gewährleisten, sollten die gesetzlich vorgegebenen Ziele die Grundlage bilden, auf welche im Detail unter den einzelnen Punkten eingegangen wird. Hierbei lassen sich die folgenden Ausprägunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3.3.2 Gleiche oder ähnliche Tätigkeit

Rz. 11 Eine gleiche Tätigkeit liegt dann vor, wenn die Tätigkeit sich nach Arbeitsbedingungen, erforderlicher Qualifikation, Verantwortung und Belastung nur so geringfügig unterscheiden, dass die Arbeitnehmer jederzeit austauschbar sind. Eine Arbeitsplatz- oder Stellenbeschreibung kann hierfür ein Indiz sein. Bedarf es nach Arbeitsinhalt, Arbeitsbedingungen und Qualifikation ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / a) Pflichten des Inhabers des Handelsgewerbes

Der Inhaber des Handelsgewerbes ist zur Einrichtung und zum Betrieb des Handelsgeschäfts verpflichtet und nutzt den ihm zur Verfügung stehenden Organisations- und Handlungsspielraum. Hierbei übt der Inhaber des Handelsgewerbes die Geschäftsführung aus (vgl. §§ 709 ff. BGB). Der stille Gesellschafter ist grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen, allerdings kann e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführung und Haftun... / 1 Problematik

Unternehmer ist grundsätzlich derjenige, der nach § 2 Abs. 1 UStG selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Für die Frage der nachhaltigen Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht besteht keine weitergehende gesetzliche Definition, die selbstständige Tätigkeit wird hingegen in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG negativ abgegrenzt. Nichtselbstständig ist danach...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2.1 Rückruf durch Weisung des Arbeitgebers

Der Auslandseinsatz kann vorzeitig beendet werden, indem der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch macht. Dabei kann es sich um eine vom allgemeinen arbeitsvertraglichen Weisungsrecht umfasste Anordnung handeln oder um die Ausübung eines speziellen, vertraglich vereinbarten Rückrufrechts auf Grundlage einer entsprechenden Rückrufklausel. Bei der rechtlichen Beurteilun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.2 Kündigungsschutz

Wehrt sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung, sind das deutsche Kündigungsschutzgesetz und ggf. das Betriebsverfassungsgesetz mit der Beteiligung des Betriebsrats anwendbar.[1] Hierzu muss der im Ausland tätige Arbeitnehmer jedoch weiterhin dem in Deutschland gelegenen Betrieb angehört.[2] Es geht dabei nicht um eine unzulässige Ausstrahlung des BetrVG bzw. des Kündigungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1 Anwendbarkeit des BetrVG

Räumlicher Anwendungsbereich des BetrVG Für das Betriebsverfassungsrecht gilt in räumlicher Hinsicht das Territorialitätsprinzip. Danach ist die Zuständigkeit des Betriebsrats auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt.[1] Auf einen im Ausland gelegenen Betrieb ist das BetrVG daher nicht anwendbar. Das Gesetz gilt nur für alle in der Bundesrepublik Deutschl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.2 Sozialversicherungsrecht

Die Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung gilt gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV grundsätzlich nur für Personen, die eine Beschäftigung innerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuches tatsächlich ausüben (sog. "Beschäftigungsstaatprinzip"). § 4 Abs. 1 SGB IV durchbricht dieses Prinzip als "Entsendung im Sinne einer Ausstrahlung" für Arbeitnehmer, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.2 Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte nach arbeits-/dienstrechtlichen Kriterien

Rz. 24 Ortsfeste betriebliche Einrichtung Als Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten in Betracht. Wird die Tätigkeit beispielsweise auf Fahrzeugen oder in Tätigkeitsgebieten ohne ortsfeste Einrichtung ausgeübt, kann keine erste Tätigkeitsstätte vorl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Rz. 30 Als erste Tätigkeitsstätte gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb des Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[1] Da der Steuerpflichtige in den genannten Fällen keinem Direktionsrecht unterliegt, sondern selbst die Entscheidung für die jeweilige Bildungseinrichtung trifft, hat er – vergl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für das Vorliegen eines BHV kommt es weniger auf seine Bezeichnung als solchen, als vielmehr auf seinen Inhalt an, nämlich die Unterstellung der Leitung eines UN unter die Leitung eines anderen UN (vgl. Emmerich/Habersack (2020), § 11, Rn. 12; KK-AktG (2004), § 291, Rn. 56; Beck AG-HB (2018), § 15, Rn. 107). Bedeutung erlangt die Bezeichnung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Besondere Konzernverbindungen

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 291 AktG geht grds. von einem einstufigen Konzernverhältnis aus; der Abschluss mehrstufiger BHV ist damit aber nicht untersagt. In praxi finden sich häufig mehrstufige UN-Verträge, insbesondere Verträge des EU sowohl mit dem MU als auch mit dem TU (vgl. Emmerich/­Habersack (2020), § 11, Rn. 33). Zulässig sind hintereinander geschaltete BHV ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Betriebsführungsvertrag

Rn. 27 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch einen Betriebsführungsvertrag verpflichtet sich ein UN, die Betriebe des anderen UN für dessen Rechnung zu betreiben. Oder anders herum formuliert: Ein UN beauftragt einen anderen mit der Führung seines eigenen Betriebs für seine Rechnung und in seinem Namen. Dieser Vertragstyp ist in § 292 Abs. 1 Nr. 1–3 AktG nicht ausdrücklich erwähnt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein GAV wirkt sich weitreichend auf das verpflichtete UN aus: Es kann kein ausschüttungsfähiger Gewinn mehr entstehen, die Gewinnverwendungskompetenz der HV und das Gewinnbezugsrecht der Aktionäre werden faktisch entwertet und Vorstand und AR dürfen Teile des Jahresüberschusses nicht mehr thesaurieren. Die Gewinnabführung erfolgt unentgeltlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsvertrag

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den Betriebspachtvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 3 (1. Alternative) AktG verpachtet eine AG, KGaA oder SE den Betrieb ihres UN an einen anderen, durch den Betriebsüberlassungsvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 3 (2. Alternative) AktG überlässt sie den Betrieb ihres UN. Wie schon beim TGAV muss der Vertragspartner kein UN sein, sondern kann j...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Geschäftsführungsvertrag

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den Geschäftsführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet sich eine AG, KGaA oder SE, ihr ganzes UN für Rechnung eines anderen UN zu führen. Dadurch erzielt das verpflichtete UN keinen eigenen Gewinn mehr und wird zur Rentengesellschaft; seine Aktionäre erhalten nur noch einen vom Gewinn des UN unabhängigen Betrag (vgl. s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Franchisevertrag

Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein Franchisevertrag ist ein Mischvertrag und weist Elemente verschiedener Vertragstypen auf, etwa eines Geschäftsbesorgungsvertrags oder eines Dienstvertrags (vgl. Beck RA-HB (2022), § 43, Rn. 9). Er begründet eine Systemführerschaft des Franchisegebers gegenüber dem Franchisenehmer. Der Franchisegeber legt die Art und Weise der Geschäftsfüh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Schädigungsverbot oder Konzernprivileg?

Rn. 19 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Schon unmittelbar nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung entbrannte in der Gesellschaftsrechtswissenschaft der Meinungsstreit darüber, ob durch die §§ 311ff. AktG eine Privilegierung der faktischen UN-Verbindung erfolgt und die Schädigung der abhängigen Gesellschaft legalisiert worden sei. Der Meinungsstreit ist eine nahezu zwangsläufig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vertragsschluss

Rn. 2 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Vertragsschluss selbst fällt gemäß den §§ 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 AktG in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands. Der Vorstand bereitet den Abschluss des UN-Vertrags vor, wobei er auch maßgeblichen Einfluss auf den Inhalt des Vertrags nehmen kann. Jedoch hat die HV mit der für die Beschlussfassung erforderlichen Dreiviertelmehrheit die Mögli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Umwandlung beim Tochterunternehmen

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenn das beherrschte UN auf ein drittes UN verschmolzen wird, erlischt seine Rechtspersönlichkeit und alle Verbindlichkeiten gehen auf den übernehmenden Rechtsträger über. Dies gilt allerdings nicht für den BHV; dieser wird vielmehr durch die Verschmelzung beendet. Wird dagegen auf das TU ein dritter Rechtsträger verschmolzen, geht dessen Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Trennung verschiedener Konzernierungsstufen

Rn. 15 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Konzernrechtsdogmatik war bis zu einer im Jahre 2001 erfolgten, den GmbH-Konzern betreffenden Rspr.-Korrektur rechtsformübergreifend durch die Überlegung geprägt, dass ein Regelungsmodell der Haftung in faktischen UN-Verbindungen entsprechend der Intensität der von dem beherrschenden UN ausgeübten Leitungsmacht zwischen verschiedenen Konz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gewinngemeinschaft

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Gewinngemeinschaft ist gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG ein Vertrag, durch den sich eine AG, KGaA oder SE verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. mit dem Gewinn anderer UN oder einzelner Betriebe anderer UN zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen. Der verpflichtete Vertragspa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.6.2 Diskriminierung und religiöse Bräuche

Das AGG soll Arbeitnehmer wegen eines der in § 1 AGG genannten Merkmale nicht besserstellen. Das Gesetz möchte sie vielmehr (lediglich) vor Benachteiligungen schützen. Insoweit wird man nicht davon ausgehen können, dass ein Arbeitgeber z. B. verpflichtet wäre, seinen muslimischen Arbeitnehmern 5 Mal täglich die Möglichkeit zum Gebet einzuräumen. Bereits bisher hat der Arbeit...mehr