Fachbeiträge & Kommentare zu Direktversicherung

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Erläuterungen

Rz. 682 Bei der Zusage einer Versorgung durch Direktversicherung kann man sich auch auf den ersten Satz beschränken und im Übrigen auf die Bedingungen des Versicherungsvertrages verweisen. Die Versicherer bieten eine Reihe von Produkten für die betriebliche Altersversorgung an, die die üblichen Regelungen enthalten. Wird eine Versorgungszusage über eine Direktversicherung – w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.6 Überversorgung, Angemessenheit, Nur-Pension usw

Tz. 746 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Überversorgungsgrenze von 75 % bei Pensionszusagen hat ihre Rechtsgrundlage in § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 4 EStG und soll die unzulässige Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen verhindern (s Schr des BMF v 03.12.2004, BStBl I 2004, 1045; dazu auch s Tz 575ff). Auf andere Formen der betrieblichen Altersversorgung ist dies nicht ohne wei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 661 Betriebliche Altersversorgung sind Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt werden (§ 1 Abs. 1 Betriebsrentengesetz – BetrAVG). Für sie gilt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), bei dem es sich um ein sog. "Arbeitnehmerschutzgesetz" handelt, so dass dess...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ausführlicher Aufhebungsvertrag

Rz. 478 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.29: Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn _________________________ (Name), _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Mitarbeiter" sowie gemeinsam ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 690 Der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist geregelt in § 1a BetrAVG sowie hinsichtlich der Unverfallbarkeit in § 1b Abs. 5 BetrAVG. Daraus ergibt sich das Recht des Arbeitnehmers in Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ohne Entgeltzahlung fortbesteht, die Versicherung oder Versorgung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen (Ziffer 7), die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Leistungen zur sozialen Absicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 803 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Beherrschende Ges-GF sind idR nicht sozialversicherungspflichtig. Soll die Kap-Ges dennoch Aufwendungen für die Kranken- und/oder Altersvorsorge des Gesellschafters tragen, ist hierüber eine vorherige Vereinbarung erforderlich; s Urt des BFH v 11.02.1987 (BStBl II 1987, 461). Entspr gilt für den Abschluss einer Direktversicherung. Sofern die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.3 Ernsthaftigkeit/Altersgrenze

Tz. 743 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine vertragliche Altersgrenze von weniger als 62 Jahren wird bei einer Pensionszusage dem Grunde nach nicht als ernsthaft angesehen (dazu s Tz 610ff; zur Erhöhung auf 62 Jahre mit Übergangsregelung für Altfälle s Schr des BMF v 09.12.2016, BStBl I 2016, 1427). Bei Fremdarbeitnehmern sind betr Altersversorgungen mit Auszahlungen ab einem End...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / i) Aufhebungsvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer

Rz. 486 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.37: Aufhebungsvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch die Gesellschafterversammlung, diese wiederum vertreten durch _________________________ als gesondert bestellten Vertreter, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.2 Probezeit

Tz. 742 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Mit der Probezeit soll bei Pensionszusagen gesichert sein (dazu s Tz 616ff), dass Beide Aspekte tragen b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Allgemeine Grundsätze

Tz. 550 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Stliche Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Pensionszusagen an den Ges-GF einer GmbH haben in der Praxis eine erhebliche Bedeutung. Zum einen besteht für beherrschende Ges-GF angesichts einer fehlenden ges Altersversorgung ein erhebliches Interesse an einer renditeorientierten Altersabsicherung; zum andern bietet die bivalente, z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.6 Übernahme von Steuern (Lohnsteuer)

Tz. 831 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Übernimmt der Arbeitgeber ohne vorherige klare und eindeutige Vereinbarung im Anstellungsvertrag St-Belastungen des Ges-GF, liegt insoweit eine vGA vor. Dies kann zB nach einer LSt-Außenprüfung der Fall sein, bei der zusätzliche, bisher nicht versteuerte geldwerte Vorteile zugunsten des Ges-GF festgestellt wurden. Beispiel: Bei einer LSt-Auße...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

Rz. 1186 Die Insolvenzordnung kennt keine bevorrechtigten Forderungen auf Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Hat der Arbeitgeber entgegen seiner Verpflichtung Zahlungen an die Altersversorgungseinrichtung nicht geleistet, sind diese vom berechtigten Arbeitnehmer als einfache Insolvenzforderungen zur Tabelle anzumelden. Eine insolvenzrechtliche Privilegierun...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / II. Höhe der Lohnsteuer

Rz. 52 Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht (Jahresarbeitslohn), § 38a EStG. Sie wird nach dem Jahresarbeitslohn so bemessen, dass sie der Einkommenssteuer entspricht, die der Arbeitnehmer schuldete, wenn er ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielte. Vom laufenden Arbeitslohn wird die Lo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.2.1 75 %-Grenze

Tz. 581 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen kann regelmäßig angenommen werden, soweit die insgesamt zusagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds) zusammen mit einer zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung höher sind als 75 % der Bezüge d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 383 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die angemessene Höhe der Bezüge eines Ges-GF einer Kap-Ges stellt einen durchaus häufigen Streitpunkt bei der Besteuerung von Kap-Ges dar. Schwierigkeiten ergeben sich insbes deshalb, weil es keine festen Obergrenzen für die Bestimmung des angemessenen Gehalts gibt; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854) und v 27.02.2003 (BStBl II ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.5 Erdienbarkeit

Tz. 745 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der BFH hat die Erdienbarkeitsvoraussetzungen – entgegen der hier in Vorauflagen vertretenen Rechtsauff – auch auf eine mittelbare Versorgungszusage über eine UK übertragen; s Urt des BFH v 20.07.2016 (BStBl II 2017, 66); grds dazu s Tz 741; so zuvor auch schon Gosch (in KStG, 3. Aufl, § 8 Rn 996). Der BFH leitet dies aus dem Wortlaut des § ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.1 Dienstwagen

Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen für den Fall von Verkehrsunfällen sowie für die Abwicklung bei Beendigung des Dienstver...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.1 Was gehört zum Arbeitslohn?

Arbeitslohn liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Zum Arbeitslohn gehören demnach Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Zum Arbeitslohn gehören auch[3] Einnahmen im Hinblick auf...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.2 Vorliegen eines Dienstverhältnisses

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist.[1] Dabei sind Arbeitnehmer Personen, die in öffentlic...mehr

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Elternzeit: Auswirkungen au... / 11 Betriebliche Altersversorgung

Die Dauer der Elternzeit wird grundsätzlich sowohl für die Berechnung der Unverfallbarkeit von Anwartschaften als auch für Wertsteigerungen nach § 2 BetrAVG berücksichtigt, wenn nichts anderes in der Versorgungsordnung ausdrücklich angeordnet ist. Einen allgemein gültigen Grundsatz des Inhaltes, dass Prämien zur Direktversicherung in Zeiten des Erziehungsurlaubs gezahlt oder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rn. 126 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Pensionsrückstellungen sind gesondert zu zeigen. Hinsichtlich ihrer Bildung besteht allerdings ein Wahlrecht. Dieses Wahlrecht gilt für vor dem 01.01.1987 gegebene Pensionszusagen (sog. Altzusagen) und deren Erhöhungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Wird von diesem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass für Altzusagen keine Rückst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verneinte Tatbestände

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVII. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 (§ 285 Nr. 25)

Rn. 751 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Anhang sind "im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge [anzugeben, d.Verf.]; Nummer 20 Buchstabe a ist ents...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.10 Betriebliche Altersversorgung

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers als sonstige Einkünfte versteuert.[1] Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 unterliegen auch die Versorgungsleistungen aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung vollumfänglich der nachgelagerten Besteuerung, we...mehr

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bAV: Durchführungswege / 5.4 Direktzusage und Direktversicherung

Eine weitere Variante ist die Verknüpfung einer Direktversicherung mit einer Direktzusage. Ziel kann dabei sein, die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen sukzessive über einen externen Versicherer auszufinanzieren. Ferner kann beabsichtigt sein, eine größtmögliche Anpassung der aus dem Versorgungswerk resultierenden Aufwendungen an die jeweilige Ertragssituation zu erhal...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.3 Direktversicherung

Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab und sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dabei bezugsberechtigt, liegt eine Direktversicherung vor.[1] Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber nach Erfüllung der Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen darf. Der Arbei...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.3.2 Steuerliche Behandlung

Die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung sind im Jahr der Zahlung abzugsfähige Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Ertrag unabhängig davon, ob es sich um laufende Beiträge oder um Einmalbeiträge handelt. Dies gilt auch dann, wenn die Ansprüche aus der Versicherung beliehen oder abgetreten sind. Der Versicherungsanspruch aus einer Direktversiche...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.3.1 Definition

Wesentliches Kriterium ist, dass der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist. Ist der Arbeitnehmer selbst Versicherungsnehmer, liegt keine Direktversicherung i. S. d. BetrAVG vor, selbst wenn der Arbeitgeber die Versicherungsbedingungen ausgehandelt hat.[1] Die Beiträge zur Direktversicherung können sowohl vom Arbeitgeber (auch wenn diesen Arbeitgeberbeiträgen eine Entgeltumwandl...mehr

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bAV: Durchführungswege / 4 Durchführungswege im Überblick

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bAV: Durchführungswege / 3.6.3 Steuerliche Behandlung

Die grundsätzliche steuerliche Behandlung der Versorgungseinrichtung richtet sich danach, ob sie eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds oder eine Direktversicherung ist. Sieht der Tarifvertrag einen Sicherungsbeitrag vor, ist dieser vereinbarte Beitrag des Arbeitgebers in der Einzahlung steuerfrei, soweit er nicht unmittelbar einem Arbeitnehmer gutgeschrieben wird.[1]mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.3.3 Finanzierung

Die Beitragszahlung des Arbeitgebers kann in Form laufender Beiträge oder durch Einmalzahlung erfolgen. Die Liquidität des Unternehmens wird in Höhe der Prämienzahlung gemindert, wobei der Liquiditätsabfluss teilweise durch Beleihung des Deckungskapitals wieder rückgängig gemacht werden kann. Eine Beleihung kann für das Unternehmen mit einem Finanzierungsvorteil verbunden se...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.6 Versorgungsträger nach § 22 BetrAVG

Die reine Beitragszusage kann nur von einem Versorgungsträger nach § 22 BetrAVG durchgeführt werden. Diese können sein ein Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung. Der Arbeitgeber wird bei einer reinen Beitragszusage verpflichtet, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der bAV an einen o. g. Versorgungsträger zu zahlen. Wichtig Keine reine Beitragszusage ...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.6.2 Verantwortung der Tarifvertragsparteien und Sicherungsbeitrag

Vereinbaren die Tarifvertragsparteien eine bAV in Form einer reinen Beitragszusage, müssen sie sich an deren Durchführung und Steuerung beteiligen.[1] Das heißt, sie müssen den Prozess der Einführung, Implementierung und Durchführung der Betriebsrente auf Basis der reinen Beitragszusage begleiten. Die Anforderungen sind auch dann erfüllt, wenn die Sozialpartner im Aufsichtsr...mehr

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bAV: Durchführungswege / 5.1 Einschaltung von Rückdeckungsversicherungen

Eine Rückdeckungsversicherung ist kein Durchführungsweg der bAV. Sie wird vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Anders als bei der Direktversicherung ist in diesen Fällen der Arbeitgeber der Bezugsberechtigte. Der Zweck einer Rückdeckung besteht darin, die mit der Zusage bestimmter Versorgungsleistungen verbundenen Risiken und...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.2.1 Definition und Rechtsgrundlagen

Als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung kann die Unterstützungskasse von einem Unternehmen (Einzelkasse) oder mehreren Unternehmen (Gruppen- oder Konzernkasse) getragen werden. Durch das Fehlen des Rechtsanspruchs und der Versicherungsaufsicht unterscheidet sie sich von den Direktversicherungen, den Pensionskassen und den Pensionsfonds. Der Betriebsrat ist i. d. ...mehr

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bAV: Durchführungswege / 2 Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

Es gibt viele Gründe, die für eine bAV sprechen. Zum einen orientieren sich ihre Leistungen i. d. R. an denen der gesetzlichen Rentenversicherung und zum anderen bietet sie ein hohes Maß an individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem sind Modelle der bAV häufig effektiver und kostengünstiger als Angebote im Bereich der privaten Vorsorge. Für die Arbeitnehmer kann sie z. B...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.8 Steuerliche Flankierung der Portabilität

Beim Arbeitnehmer entsteht durch die Übertragung kein steuerlicher Zufluss.[1] Vorausgesetzt die Übertragung erfolgt innerhalb der externen bzw. der internen Durchführungswege. Die Übertragung der Anwartschaft von Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung auf einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung ist steuerneutral.[2] Die Übertragung ...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber sie abgetreten, beliehen oder verpfändet hat. Nicht vom Pension...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.3.1 Grundlage für die Neuregelung

Viele Tarifverträge enthalten Regelungen über einen Arbeitgeberzuschuss für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse. Voraussetzung ist, dass deren Finanzierung (teilweise) durch Entgeltumwandlung erfolgt. Hintergrund dafür ist die Beitragsersparnis des Arbeitgebers. Im Falle der Entgelt...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1 Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG.[1] Die Steuerbefreiung ist betragsmäßig begrenzt. Der steuerfreie Höchstbetrag in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung wurde 2018 ...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 4 Nachzahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können steuerfreie Beiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West für jedes Kalenderjahr der Beschäftigung, max. für 10 Kalenderjahre, geleistet werden.[1] Steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung in den vergangenen Jahr...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.3.2 Beginn und Höhe des Arbeitgeberzuschusses

Durch das BRSG wird ein Arbeitgeberzuschuss bei einer Finanzierung der Beiträge für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung verpflichtend. Betroffen von der Neuregelung sind die Vereinbarungen in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse.[1] Die Verpflichtung besteht nicht, wenn die Entgeltumwandlung im Rahm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.5 Entsprechende Geltung der Bestimmungen zur Entgeltumwandlung

Für die beim neuen Arbeitgeber mit der Übertragung erworbenen Anwartschaften nach § 4 Abs. 2, 3 BetrAVG gelten die Regelungen für die Entgeltumwandlung entsprechend. Daraus folgt u. a.: Die neue Anwartschaft ist sofort unverfallbar und damit insolvenzgeschützt. Der Arbeitgeber muss die Leistung um mindestens 1 % jährlich anpassen bzw. bei einer Durchführung über eine Direktver...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.5 Betriebliche Riester-Renten

Der Steuerfreibetrag für Zuwendungen an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung kommt wegen der steuerlichen Progressionswirkung insbesondere Beschäftigten zugute, die eine hohe bzw. höhere Steuerbelastung haben. Geringverdiener profitieren hingegen je nach Fallgestaltung steuerlich kaum oder gar nicht von der Förderung. Für den Arbeitnehmer beste...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.3.3 Höhe des Zuschusses bei geringerer Ersparnis

Der Arbeitgeber ist jedoch nur zu dem Arbeitgeberzuschuss verpflichtet, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Hat er durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers keine Ersparnis hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge, ist er nicht zum Zuschuss verpflichtet. Dies ist z. B. der Fall, wenn das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehm...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.3 Rechtsanspruch auf Übertragung des Übertragungswerts

Der Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Übertragungswert auf seinen neuen Arbeitgeber oder auf die Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG des neuen Arbeitgebers überträgt.[1] Sein Anspruch ist in dreifacher Hinsicht begrenzt: Er kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.[2] Die b...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 6 Förderung für Geringverdiener

Zusätzlich wurde 2018 ein neues steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener eingeführt ( BAV-Förderbetrag ). Der BAV-Förderbetrag soll den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung erhöhen, denn der Arbeitgeber wird durch eine staatliche Förderung motiviert, zusätzliche Mittel für die betriebliche Altersversorgung seiner Arbeitnehmer aufzubringen. Geförder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.2 Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener

Seit 1.1.2018 sieht das BRSG einen Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung vor. Diesen Förderbetrag erhalten Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderbetrags ist u. a., da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.4 Übertragungswert

Die Berechnung des Übertragungswerts wird in § 4 Abs. 5 BetrAVG definiert. Er ist zum Übertragungszeitpunkt zu bestimmen, wobei nach dem Durchführungsweg zu differenzieren ist. Bei Direkt- sowie bei Unterstützungskassenzusagen entspricht der Übertragungswert dem Barwert, der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Übertragung. Für die Berech...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 2 Wahlweise Pauschalbesteuerung in Altfällen

Auf den steuerfreien Höchstbetrag sind Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung anzurechnen, die als Altzusagen vor 2005 nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuert werden. Für die Anwendung der früheren Pauschalbesteuerung von Beiträgen bis zu 1.752 EUR [1] ist nur noch entscheidend, ob vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag des Arbeitgebers zum Aufbau einer kapitalgedeckten...mehr