Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

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zerb 7/2017, Zum Nachabfind... / Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig. Insbesondere ist sie entgegen der Ansicht des Tierschutzvereins insgesamt statthaft. Weder der Tenor der Beschwerdeentscheidung noch die Entscheidungsgründe enthalten eine Beschränkung der Zulassung. Zwar hat das Beschwerdegericht zur Begründung der Zulassungsentscheidung nur auf die Auslegung des Begriffs der Veräußerung verwiesen und n...mehr

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FF 07/08/2017, FF 7_8-2017 / Ehevertrag

Ein notarieller Ehevertrag ist nichtig, wenn der Ehefrau nach dem Vertrag weder ein Anspruch auf den Zugewinnausgleich noch auf Teilhabe an den Rentenansprüchen ihres Mannes zustehen soll und auch ihr Unterhaltsanspruch weitgehend eingeschränkt worden ist. Diese in der Summe unangemessene Benachteiligung der Ehefrau führt zur Nichtigkeit des Vertrages, weil die bei dessen Ab...mehr

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FF 07/08/2017, Elternunterh... / 2 Aus den Gründen:

[2] A. Der Antragsteller erbrachte für die im Februar 2013 verstorbene Mutter des Antragsgegners ab Juli 2010 Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs wegen ihrer vollstationären Unterbringung in einem Altersheim. Der Antragsgegner ist verheiratet und bewohnt zusammen mit seiner Ehefrau ein in ihrem Miteigentum stehendes Eigenheim mit einer Wohnfläche von 200 ...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / VI. Sittenwidrigkeit aufgrund von Gesamtwürdigung

Selbst wenn die ehevertraglichen Einzelregelungen zu den Scheidungsfolgen jeweils für sich genommen den Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht zu rechtfertigen vermögen, kann ein Ehevertrag im Rahmen einer Gesamtwürdigung als insgesamt sittenwidrig einzustufen sein, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Bericht der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. 19.4.2001(Beilage zu Finanz-Rundschau 11/2001)

D. Außensteuerrecht I. Einführung 1. Zielsetzung des Außensteuerrechts Innerhalb der Reform der Unternehmensbesteuerung kommt der Fortentwicklung des Außensteuerrechts eine wichtige Aufgabe zu. Das Ziel ist ein Doppeltes. Die äußeren Grenzen des deutschen Steuerzugriffs müssen so festgelegt werden, dass die wachsende weltwirtschaftliche Verflechtung Deutschlands und seine Einbi...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / VIII. Ausübungskontrolle

Soweit die Regelungen eines Ehevertrags ganz oder bezüglich der streitbefangenen Scheidungsfolge der Wirksamkeitskontrolle standhalten, muss der Richter im Rahmen einer Ausübungskontrolle prüfen, ob und inwieweit es einem Ehegatten gemäß § 242 BGB verwehrt ist, sich auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen. Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / 3. Externe Teilung

Bei der externen Teilung setzt das Gericht den Kapitalbetrag fest, den der Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Versorgungsträger des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu zahlen hat. Zur Wahrung des Halbteilungsgrundsatzes ist für die Zeit zwischen dem Ende der Ehezeit und der Rechtskraft der Entscheidung dieser Betrag mit dem Rechnungszins, der bei de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Wirkungen

Rn 28 Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters während der Zeit seiner Bestellung behalten auch danach uneingeschränkte Wirksamkeit für den Schuldner. Dies dürfte sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 34 Abs. 3 Satz 2 ableiten lassen.[72] Im Kollisionsfall mit Verfügungen des Schuldners gehen die Verfügungen des vorläufigen Verwalters vor.[73] Rn 29 Leistu...mehr

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zfs 6/2017, Kfz-Herstellerh... / 2 Aus den Gründen:

" … I. Die Klage ist hinsichtlich der Hauptforderung aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB begründet." Die Bekl. hat dem Kl. in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt. Die Handlung, durch die die Bekl. den Kl. geschädigt hat, war das Inverkehrbringen – unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung – von Dieselmotoren zum Zweck de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nichteheliche Kinder

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Nichtehelich ist ein Kind, dessen Eltern bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind. Art 6 Abs 5 GG verbietet eine Benachteiligung solcher Kinder. Der Vater ist mit seinem nichtehelichen Kind verwandt (§ 1589 Abs 1 BGB). Rz. 2 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, behandelt § 32 Abs 1 Nr ...mehr

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Keine Verbrauchereigenschaft einer GbR bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft

Zusammenfassung Eine GbR, unter deren Gesellschaftern sich zumindest eine juristische Person befindet, wird per se als Unternehmer betrachtet und kann sich nicht auf die Verbrauchereigenschaft ihrer weiteren Gesellschafter berufen. Hintergrund: GbR hat weder gewerblich noch selbstständig beruflich gehandelt Die Klägerin ist eine GbR bestehend aus einer natürlichen Person und e...mehr

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FF 5/2017, FF 5/2017 / Erbrecht

Die Diskriminierung von nichtehelichen Kindern kann nicht durch den Schutz legitimer Erwartungen des Erblassers und anderer Familienmitglieder gerechtfertigt werden (EGMR, Urt. v. 23.3.2017– Beschwerden Nr. 59752/13 u. 66277/13 [Wolter und Safert]).mehr

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FF 5/2017, Stellungnahme de... / 2. Folgeregelungen im BGB

§ 1600d BGB Auch diese Regelung beschränkt sich auf eine solche im Kontext der ärztlich assistierten Reproduktion und regelt nicht die private Samenspende. Da die Lebenssachverhalte der Privatspende sich häufig von denjenigen der assistierten unterscheiden, ist dies konsensfähig. Zugleich wird nicht verkannt, dass damit eine Ungleichbehandlung der Rechte von Personen einhergeh...mehr

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zerb 5/2017, Beeinträchtigu... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Rückübereignung des streitgegenständlichen Grundstücksanteils gemäß § 2287 Abs. 1 BGB. Die klägerische Partei hat nicht hinreichend vorgetragen/unter Beweis gestellt, dass die Erblasserin die Schenkung in der Absicht getätigt hat, den Kläger als Vertragserben zu beeinträchtigen. In der grundlegenden Entscheidung BG...mehr

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zfs 5/2017, Verwerfung der ... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Es kann dahinstehen, ob die Aktivlegitimation der Kl. mit den Erwägungen des BG zur fehlenden Bestimmtheit der Abtretung der Schadensersatzansprüche verneint werden kann. Die fragliche Abtretungsklausel ist gem. § 305c Abs. 1 BGB wegen ihres überraschenden Charakters bereits nicht Vertragsbestandteil geworden." [9] 1. Zutreffend ist die Annahme des BG, dass auf die uns...mehr

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zerb 5/2017, Beeinträchtigu... / Anmerkung

1. Rechtsstreitigkeiten um die Ansprüche des beeinträchtigten Vertragserben, bzw. mit wechselbezüglicher Wirkung eingesetzten Erben nach § 2287 BGB (analog), sind Alltagsgeschäft für Erbrechtler. Es hat sich hierzu eine gefestigte Rechtsprechung entwickelt, besonders seit dem grundlegenden Urteil des BGH vom 5.7.1972 (NJW 1973, 240). Gleichwohl enthält das zu besprechende la...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.5.1 Umgliederung bei negativer Summe der unbelasteten Teilbeträge (Abs. 4)

Rz. 54 Abs. 4 bestimmt, dass Ausgangspunkt der Umgliederung das unbelastete verwendbare Eigenkapital i. S. d. § 30 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 KStG a. F. (also das EK 01, EK 02 und EK 03) ist, wie es sich nach der Entwicklung nach Abs. 2 darstellte. Abs. 4 griff ein, wenn die Summe dieser unbelasteten Teilbeträge negativ war. Nach der Änderung durch Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirku...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.1 Systemänderung zum 31.12.2006

Rz. 46 Zum 31.12.2006 ist das System des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags wesentlich geändert worden. Während bisher das Entstehen und die Entrichtung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags dem Grund und der Höhe nach von einer Gewinnausschüttung abhingen, ist die neue Regelung unabhängig hiervon. Vielmehr entsteht eine unbedingte Verbindlichkeit, die als Ausgleich dafür, ...mehr

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Sommer, SGB V § 135 Bewertu... / 2.3 Gerichtlicher Rechtsschutz

Rz. 20 Beim Rechschutz gegen negative oder fehlende positive Entscheidungen des G-BA ist zu unterscheiden zwischen den Versicherten und den Leistungserbringern. Die Versicherten können der Rechtsprechung des BSG folgend (a. A. wegen des Wortlautes und der systematischen Stellung im 4.Kapitel: Schmidt-De Caluwe, SGB V, § 135 Rz. 28) Klage gegen die Krankenkasse auf Kostenüber...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Bruttoerträge aus aktiven Tätigkeiten

Literatur GOCKE, Der Begriff "Bruttoerträge" im Außensteuerrecht, BB 1973, 887; MEILICKE, Der Begriff der Bruttoerträge im Außensteuerrecht, FR 1985, 318. ... und ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten bezieht... Rz. 621 [Autor/Stand] Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten. § 8 Abs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Einkünfte aus Finanzierungstätigkeit – Abs. 1 Nr. 7 (ausschließlich Einkünfte aus aktivem Erwerb ohne Ausnahmevorschrift)

Rz. 241 [Autor/Stand] Finanzierungstätigkeit und Einkünfte aus Kapitalvermögen. § 8 Abs. 1 Nr. 7 ist funktional als Ausschnitt aus den Einkünften aus Kapitalvermögen zu verstehen, woraus im Umkehrschluss gefolgert werden kann, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft aus Kapitalvermögen generell passiv i.S. der Hinzurechnungsbesteuerung sind, soweit die Einkünfte nich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn gemeinsam mit Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Kfm. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Literaturverzeichnis Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000...mehr

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AGS 4/2017, Unwirksamkeit e... / Leitsatz

Eine formularmäßige 15-Minuten-Zeittaktklausel verstößt wegen Benachteiligung des Mandanten gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil sie strukturell geeignet ist, das dem Schuldrecht im Allgemeinen und dem Dienstvertragsrecht im Besonderen zugrundeliegende Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzprinzip) empfindlich zu verletzen, wodurch...mehr

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zfs 4/2017, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg." [13] II. … Ein Leistungsanspruch des Kl. ist derzeit jedenfalls noch nicht fällig, weil die Bekl. notwendige Erhebungen zur Prüfung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheitsverletzungen des Kl. aufgrund dessen unzureichender Mitwirkung nicht hat abschließen können. [14] 1. Die Fälligkeit des Leistungsanspruchs hängt nach § 14 Abs. 1 VVG ...mehr

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FF 4/2017, Transferverluste... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich mittlerweile in sieben Entscheidungen[1] mit den Transferverlusten bei der externen Teilung und der Frage des Diskontierungszinssatzes im Rahmen der Barwertermittlung von Anrechten aus betrieblichen Direktzusagen und Unterstützungskassen beschäftigt. Auch in der vorliegenden Entscheidung stellt der BGH nochmals klar, dass die Verwendung des BilMoG-Zinses für...mehr

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AGS 4/2017, Unwirksamkeit e... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere frist- und formgerecht eingelegte und begründete Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. Für die Berufung ist allein noch entscheidungserheblich, in welcher Höhe der Kläger Anspruch auf Erstattung der für das Kündigungsschutzverfahren geleisteten Vorschüsse von 5.474,00 EUR verlangen kann, weil dem kein Honoraranspruch der Beklagten gegenüberst...mehr

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zfs 4/2017, Verletzung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … I. Dem Kl. steht kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen gegen die Bekl. im Zusammenhang mit dem Unfallereignis v. 29.7.2015 aus § 1 VVG, Abschnitt A.2.1 und Abschnitt A.2.3.2 der AKB i.V.m. dem streitgegenständlichen Vollkaskoversicherungsvertrag zu." 1. Zwar ist der Versicherungsfall eingetreten. Dass das versicherte Fahrzeug durch einen Unfall einen Totalschaden erl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4 Mögliche Neuregelung aufgrund einer Entscheidung des EuGH, Nr. 2a

Rz. 41a § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a AO ermöglicht eine vorläufige Steuerfestsetzung, wenn aufgrund einer Entscheidung des EuGH eine gesetzliche Neuregelung notwendig werden kann. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 18.7.2016[1] mit Wirkung ab 1.1.2017 eingefügt und damit der Fall berücksichtigt, dass sich aus einem Verfahren vor dem EuGH die Notwendigkeit einer Änderung der Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.1 Grundlagen

Rz. 78 Die Notwendigkeit intensiver zwischenstaatlicher Amtshilfe ergibt sich aus der Sicht der Zollverwaltung insbesondere aus folgenden Gesichtspunkten: Der Warenverkehr über die Grenzen und die internationalen Wirtschaftsverflechtungen haben sich immer mehr ausgedehnt. Die sich fortentwickelnden wirtschaftlichen Verhältnisse mit zunehmendem Warenverkehr, die zur Vereinfac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 26a Beitri... / 2.1 Personen ohne Versicherungsschutz am 1.1.1995 (Abs. 1)

Rz. 3 Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 regelt den berechtigten Personenkreis, der durch einen Antrag (schriftliche Beitrittserklärung) Zugang zur privaten oder sozialen Pflegeversicherung als freiwillig Pflegeversicherter erhält. Die Beitrittsberechtigung setzt zwingend voraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dieses sind nur Personen, die bei Einführung der Pfle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Abs. 2 und 3 sind mit Wirkung zum 28.6.1985 durch das Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz – AdAnpG) v. 24.6.1985 (BGBl. I S. 1144) neu gefasst worden. Durch Art. 1 Nr. 6, Art. 68 Abs. 10 des Gesetzes zur ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Anfechtungsvoraussetzungen

Rn 13 Da § 136 ein besonderer Fall der Anfechtung ist, müssen neben den besonderen auch die allgemeinen Anfechtungsvoraussetzungen gegeben sein. Hierzu gehört insbesondere, dass die Gläubiger durch die Rechtshandlung benachteiligt werden. Dabei genügt h. M. zufolge auch eine mittelbare Benachteiligung.[41] Nicht notwendig ist, dass die Rechtshandlung vom Schuldner vorgenomme...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO: Aufrechnung durch anfechtbare Rechtshandlung erlangt

Rn 10 Nur auf Grund einer unzulässigen Rechtswegbestimmung und Bindung des BGH an diesen Rechtswegbeschluss gem. § 17 a Abs. 5 GVG konnte der BGH über einen Erstattungsanspruch des Finanzamts im Insolvenzverfahren entscheiden. Auch für Steuerforderungen aus Aufrechnung ist der Finanzrechtsweg und nicht der Zivilrechtsweg eröffnet. Er hat damit der Finanzrechtsprechung Gelege...mehr

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zerb 3/2017, § 2057a BGB – ... / 3. Historische Entwicklung der Norm

Das Erbrecht kennt eine Regelung des Ausgleichs von Pflegeleistungen seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsstellung der nichtehelichen Kinder von 1969.[10] § 2057a BGB gilt nur für Erbfälle nach dem 30.6.1970, Art. 12 § 10 Abs. 1 NEhelG. Ein Demografie-Problem und eine Pflegeproblematik standen damals aber nicht im Fokus. Hintergrund für die neue Regelung war etwas ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / aa) Bilanzrechtliche Fundierung

Tz. 502 Im Rahmen handelsrechtlicher Bilanzierung gilt für laufende und noch nicht erfüllte Geschäfte zunächst einmal grundsätzlich die Annahme, dass sich Leistung und Gegenleistung entsprechen (Ausgeglichenheitsvermutung). Der vernünftige Kaufmann wird i. d. R. kein für ihn nachteiliges Geschäft freiwillig eingehen. Im Kontext von schwebenden Geschäften ist ferner insbesond...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / ii3) Stellungnahme zur Einordnung

Tz. 73 Für die atypisch stille Gesellschaft und Genussrechte können die gleichen Prinzipien entwickelt werden. Die vorgeschlagenen Lösungen sind zu pauschal und daher nur im Hinblick darauf überzeugend, dass "irgendwo" im Eigenkapital verbucht werden muss. Abzulehnen ist eine Verbuchung unmittelbar nach dem gezeichneten Kapital. Die Konsequenz wäre eine gedankliche Erhöhung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Rechtsfolge für den Vergütungsschuldner

Rz. 22 Die Vorschrift enthält je eine Rechtsfolge für den Schuldner und den Gläubiger der Vergütung. Für den Schuldner der genannten Vergütungen bestimmt § 50g Abs. 1 S. 1 EStG, dass eine Abzugsteuer nicht einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt zu werden braucht. Für Zinsen ist davon die KapESt nach § 43 Abs. 1 Nr. 7 EStG betroffen, die nach § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG m...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Inhalt

Rz. 26 Auch diese Vorschrift war zur Umsetzung der Richtlinie erforderlich. Nach ständiger deutscher Rechtsprechung[50] war nämlich für die Inhaltskontrolle nicht nur im Verbands-, sondern auch im Individualprozess maßgeblich, ob der Inhalt der Formularklausel bei einer überindividuell generalisierenden Betrachtung eine unangemessene Benachteiligung des Kunden von vornherein...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Körperschäden (§ 309 Nr. 7a BGB)

Rz. 29 Ausgehend von der Indizwirkung des § 309 Nr. 7 BGB (siehe oben Rdn 28) vertritt der BGH die Auffassung, dass ein umfassender Haftungsausschluss für Körperschäden (§ 309 Nr. 7a BGB) auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wegen unangemessener Benachteiligung der Verwendergegenseite unwirksam ist (§ 307 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 BGB).[51] Hinsichtlich des von § ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

(3) Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (Verbraucherverträge) finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit folgenden Maßgaben Anwendung:mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / C. Verträge mit Unternehmern

Rz. 12 Nach der Regelung in § 310 Abs. 1 BGB findet § 309 BGB auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber Unternehmern verwandt werden, keine direkte, sondern nur – vermittelt über § 307 Abs. 1 und 2 BGB – mittelbare Anwendung, wobei auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche angemessen Rücksicht zu nehmen ist. Hinsichtlich der Anwendung des § 309 ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Indizwirkung des § 309 BGB

Rz. 27 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern finden die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 BGB keine unmittelbare An­wendung (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB). Haftungsklauseln unterliegen lediglich der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Dabei ist auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Bräuche angemessen Rücksicht zu nehmen (§ 310 Abs. 1 S. 2 BGB). Rz. 28 Fällt eine Klausel bei ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / G. Unternehmer

Rz. 28 § 309 Nr. 2 BGB gilt wegen § 310 Abs. 1 S. 1 BGB nicht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern. Daher ist der formularmäßige Ausschluss der in §§ 273, 320 BGB geregelten Leistungsverweigerungsrechte im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern grundsätzlich zulässig.[47] Derartige Klauseln unterliegen jedoch der Angemessenheitskontrolle des § 307 BGB. Nachdem der...mehr

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AGkompakt 12/2016, Aktuelle... / XIV. Zeittaktklauseln

Zulässigkeit von Zeittaktklauseln Strittig ist, ob und inwieweit die Verwendung von Zeittaktklauseln zulässig ist. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf verstößt eine solche Zeittaktklausel gegen § 307 BGB. Unwirksamkeit einer 15-Minuten-Zeittaktklausel Eine formularmäßige 15-Minuten-Zeittaktklausel verstößt wegen Benachteiligung des Mandanten gegen § 307 BGB (Bestätigung von Sen...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Verträge mit Unternehmern

Rz. 27 § 309 Nr. 12 BGB gilt gemäß § 310 Abs. 1 S. 1 BGB nicht unmittelbar für Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber Unternehmern verwendet werden, entfaltet aber Indizwirkung im hohen Maße. Beweislastregeln sind in besonderem Maße "Ausprägungen des Gerechtigkeitsgebots", sodass Klauseln, die zulasten des Verwendungsgegners von den gesetzlichen Beweislastregeln abwe...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Haftungsfreizeichnung für einfache Fahrlässigkeit

Rz. 23 Haftungsfreizeichnungen für Pflichtverletzungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, werden – mit Ausnahme der Freizeichnung für die schuldhafte Verursachung von Körperschäden – nicht vom Klauselverbot des § 309 Nr. 7 BGB erfasst. Allerdings ist unabhängig von der Anwendbarkeit des § 309 Nr. 7 BGB zu prüfen, ob eine Haftungsfreizeichnung für einfache Fahrlässigk...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Wirksamkeit von Vorleistungsklauseln

Rz. 20 Vorleistungsklauseln sind nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zulässig, sofern für sie ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt und die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt werden.[28] Rz. 21 Die Rechtsprechung hat nach diesen Grundsätzen Vorleistungsklauseln im Rahmen von Kaufverträgen über Küchenmöbel und Elektrogeräte für unwirksa...mehr

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zfs 1/2017, Bemessung der S... / 2 Aus den Gründen:

"1. Hinsichtlich des Schuld- und Strafausspruchs sowie der Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist die Revision des Angeklagten unbegründet. Insoweit hat die Nachprüfung des angefochtenen Urt. aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Ergänzend zum Verwerfungsantrag des Generalbund...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Entgegen der Regel des § 35 legt § 37 fest, dass auch Vermögen, das nicht dem Schuldner gehört, zur Insolvenzmasse zu rechnen ist.[1] Bei der Gütergemeinschaft werden die Vermögensmassen der Ehepartner unterschieden nach dem Gesamtgut beider Ehepartner (§ 1416 BGB) und dem Eigenvermögen der jeweiligen Ehegatten, bestehend aus Sondergut (§ 1417 BGB) und Vorbehaltsgut (§ ...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / 1

Mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Art. 82 GG) hat das wohl schwierigste Gesetzesvorhaben der 18. Legislaturperiode seinen Abschluss gefunden.[2] Ausgelöst durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014[3] war das Verfahren zunächst rasch mit den Eckwerten des BMF vom 27.2.2015 gestartet, um ...mehr