Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / f) Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 301 Nach Trennung und Scheidung leben die zivilrechtlichen Ausgleichsansprüche wieder auf und werden nicht mehr von dem familienrechtlichen Rechtsverhältnis überlagert. Hierzu zählt insbesondere der Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 2 BGB, wonach beispielsweise derjenige, der im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten nur hälftig für einen Gesamtbetrag gegenüber einem Dri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / ii) Zustimmung zur Veräußerung sonstiger Gegenstände

Rz. 88 Verlangt ein Ehegatte vom anderen Ehegatten die Zustimmung zur Veräußerung eines sonstigen Gegenstands, ist ebenfalls auf § 42 Abs. 1 FamGKG abzustellen, Auch hier wird wiederum unzutreffender Weise[21] auf § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG abgestellt und dabei übersehen, dass es hier nicht um eine gerichtliche Genehmigung geht, sondern um die Abgabe einer Willenserklärung. Maß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / (5) Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung

Rz. 497 Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat, § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB. Mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags gilt die durch § 2077 Abs. 3 BGB wid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / hh) Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie

Rz. 87 Verlangt ein Ehegatte vom anderen Ehegatten die Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie, liegt ein Fall des § 42 Abs. 1 FamGKG vor. Unzutreffend ist die Auffassung des OLG Frankfurt,[19] das auf § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG abstellt und dabei übersieht, dass es hier nicht um eine gerichtliche Genehmigung geht, sondern um die schlichte Abgabe einer Willenserk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das "nichteheliche" Kind / a) § 1671 Abs. 1 BGB

Rz. 111 Leben Eltern nicht nur vorübergehend voneinander getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt, § 1671 Abs. 1 S. 1 BGB. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Abs. 1 ist dem Wortlaut nach nicht, dass die Eltern mite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das "nichteheliche" Kind / c) Adoption

Rz. 37 Elternschaft kann auch durch Adoption begründet werden und ist in §§ 1741 ff. BGB geregelt. Gemäß § 1754 Abs. 1 BGB erlangt ein Kind, das von einem Ehepaar angenommen wurde, die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes. Diese Wirkung gilt auch für den Fall, dass ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten annimmt. In den anderen Fällen, so der Absatz 2 des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verlöbnis / 2. Nebenklagebefugnis

Rz. 53 Gemäß § 395 Abs. 2 StPO kann sich derjenige einer öffentlichen Klage in Form einer Nebenklage anschließen, dessen Ehegatte oder Lebenspartner getötet wurde. Diese Nebenklagebefugnis steht aber wohl mangels Analogiefähigkeit der Norm nicht einem Verlobten zu, auch wenn aufgrund der engen Lebensgemeinschaft der Tod des Verlobten als persönliches Leid empfunden wird.[65]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / h) Nachträgliche Anfechtung eines Ehevertrags

Rz. 315 Wird der Versorgungsausgleich wegen eines notariell vereinbarten Ausschlusses im Scheidungsverbundverfahren nicht durchgeführt und ficht ein Ehegatte den Ehevertrag an, so kommt die Durchführung des Versorgungsausgleichs im selbstständigen Verfahren in Betracht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / 8. Abrechnungshilfe

Rz. 156 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / (6) Verfahren in den Fällen des § 4 VersAusglG

Rz. 338 Macht ein Ehegatte, seine Hinterbliebenen oder Erben Auskunftsansprüche nach § 4 VersAusglG geltend, dann richtet sich der Wert des Verfahrens nach § 50 Abs. 2 FamGKG. Maßgebend für die Wertberechnung ist danach ein Regelwert in Höhe eines Betrags von 500,00 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / c) Inhalt der Antragsschrift

Rz. 469 Der notwendige Inhalt für eine zulässige Antragsschrift ist gesetzlich vorgeschrieben, und zwar in § 133 FamFG. Die Antragsschrift muss enthalten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / e) Anspruch auf Verteilung von Haushaltsgegenständen

Rz. 156 Leben die Ehegatten getrennt, kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. Er ist allerdings verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht, § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / d) Trennung mit gemeinsamen Kindern

Rz. 110 Haben die Ehegatten gemeinsame Kinder, werden zugunsten der Kinder Zugeständnisse bezüglich der strengen Anforderungen für die Bejahung des Getrenntlebens gemacht. Denn dem gesamten Familienrecht liegt der Grundsatz zugrunde, dass das Wohl des Kindes immer im Vordergrund einer jeglichen Entscheidung stehen muss. Sollte also eine Fallkonstellation vorliegen, in der Ki...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / b) Sonstige Vereinbarungen

Rz. 382 Treffen Ehegatten Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt, müssen diese gemäß § 1585c S. 2 BGB notariell beurkundet werden, wenn die Vereinbarungen vor Rechtskraft der Scheidung getroffen wurden. Anders als beim klassischen Ehevertrag nach §§ 1408, 1410 BGB ist hierfür nicht die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehegatten vor dem Notar notwendig. Angebot und Annah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig geprägt haben. Bei tatsächlicher oder den Ehegatten obliegender Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung / Scheidung wird das erzielte oder erzielbare (Mehr-) Eink...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / E. Trennung

Rz. 77 Trennen sich die Ehegatten, steht die Ehe noch unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG. Die Ehe hat noch Bestand. Trotzdem ändert sich mit der Trennung die rechtliche Situation zwischen den Ehegatten. Denn das Eheband ist sozusagen bereits gelöst, die Ehegatten sollen darauf vorbereitet und davor gewarnt werden, dass die Auflösung der Ehe Folgen hat und welche das sind....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. Der Haushalt bei der Trennung

Rz. 269 Da § 1568b BGB bei der Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung findet,[213] muss jeder Partner die in seinem Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände von dem jeweils anderen nach § 985 BGB herausverlangen. Rz. 270 Besteht an Gegenständen des gemeinsamen Haushalts Miteigentum, so ist dieses nach den Regeln über die Gemeinschaft auseinanderzusetze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Steuerrecht

Rz. 330 Ehegatten haben nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG die Möglichkeit, zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) zu wählen. Entscheiden sie sich für die Zusammenveranlagung, so folgt daraus, dass für sie das Splittingverfahren nach § 32a Abs. 5 EStG anzuwenden ist. Dabei wird jeder Ehegatte so behandelt, als habe er im Veranlagungszeitra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / a) Vereinbarungen über güterrechtliche Verhältnisse und Versorgungsausgleich

Rz. 376 Gemäß § 1408 BGB können Ehegatten nach Eingehung der Ehe ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag regeln oder/und Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich in demselben zu treffen. Da mit der Eheschließung automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft eintritt, soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, ist unter einer Regelung über güter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle 2018 2. Rechenbeispiele 2.1 Additionsmethode Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 20.00 EUR sowie Zinseinkünfte von 300 EUR. Seine Ehefrau F hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 1.000 EUR. Sämtliche Einkünfte sind prägend. Anspruch der F ? Bedarf : ½ ( 9/10 * 2.000 EUR + 300 EUR + 9/10 * 1.000 EUR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / b) "In-house-Trennung"

Rz. 97 Gemäß § 1567 Abs. 1 S. 2 BGB besteht die häusliche Gemeinschaft auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Der Gesetzgeber geht davon aus, eine Trennung zwischen Ehegatten sei nicht nur durch räumliche Trennung möglich, sondern auch innerhalb ein und derselben Ehewohnung.[114] Von Relevanz ist das insbesondere in den Fälle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / 8. Rücknahme des Scheidungsantrags

Rz. 544 Gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG in Verbindung mit § 269 Abs. 1, Abs. 2 ZPO kann der Scheidungsantrag in jeder Instanz zurückgenommen werden. Bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ist die Rücknahme des Scheidungsantrags ohne Zustimmung des Antragsgegners möglich. Die mündliche Verhandlung wird dadurch eingeleitet, dass die Beteiligten die Anträge stellen, § 137 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2018, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig und in dem noch verbliebenen Umfang auch begründet. Die Beschränkung der VKH auf die Einigungsgebühr für die Auseinandersetzung des Miteigentums der Beteiligten ist nicht gerechtfertigt. Die Beiordnung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin erstreckt sich gem. § 48 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 RVG auch auf die Auseina...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 209 Verfahren auf Aufhebung der Beschränkung eines Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für den anderen Ehegatten zu besorgen (§ 1357 Abs. 2 S. 1 BGB) sind nach § 266 Abs. 2 FamFG Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 210 Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / III. Umfang der Vollmacht

Rz. 390 Gemäß § 114 Abs. 5 FamFG bedarf der Bevollmächtigte einer Ehesache einer besonderen auf das Verfahren gerichteten Vollmacht. Die erteilte Vollmacht für die Scheidungssache erstreckt sich dann automatisch auf die Folgesachen. Das bedeutet, dass für Ehesachen nicht lediglich die ansonsten übliche für Zivilrechtsverfahren vorformulierte Vollmacht ausreichend ist. Stattd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / VI. Vollstreckung

Rz. 372 Für Eheleute gilt die Norm des § 1362 BGB. Nach der wird zugunsten des Gläubigers eines Ehegatten vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem jeweiligen Schuldner gehören. Diese Eigentumsvermutung gilt nach § 739 ZPO gerade auch im Fall der Zwangsvollstreckung gegen einen Ehegatten. Eine unmittelbare oder auch nur anal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / bb) Verfahren

Rz. 166 Da gerichtliche Verfahren, die Haushaltsgegenstände betreffen, als Familiensachen qualifiziert werden, § 111 Nr. 5 FamFG, die der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordnet sind, besteht kein Anwaltszwang (§§ 10, 114 FamFG). Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.[183] Für sämtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit den Haushaltsgegenständen stehen, ist das Familiengeric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / b) Trennung von einem Jahr

Rz. 433 Aus der gesetzlichen Konstruktion des § 1565 Abs. 2 BGB als Ausnahmetatbestand folgt, dass in der Regel eine Scheidung erst möglich ist, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Trifft dies zu, kommt es für den Inhalt der Antragsschrift, also für die Darlegungs- und Beweislast, darauf an, ob die Ehegatten einvernehmlich die Scheidung verlang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 7. Witwenrente

Rz. 157 Gemäß § 46 Abs. 1 SGB VI haben Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, nach dem Tod des versicherten Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die "kleine" Witwenrente und nach Abs. 2 auf die "große" Witwenrente, wenn sie zusätzlichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Verfahren mit Auslands... / 1. Verfahren auf Anerkennung

Rz. 11 Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen sind verwaltungsrechtliche Verfahren. Auch wenn die Entscheidung in den überwiegenden Bundesländern dem Präsidenten eines OLG übertragen ist, so entscheidet er nicht als Spruchkörper, sondern als Verwaltungsbehörde. Es handelt sich also um eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 VV. Rz. 12 Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / II. Versöhnungsversuche

Rz. 113 Es kommt vor, dass Ehegatten nach einer Trennung kurzfristig wieder zusammenziehen, um einen Versuch zu unternehmen, ihre Ehe zu retten. Das steht der Annahme des Getrenntlebens nicht entgegen. Gemäß § 1567 Abs. 2 BGB führt ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, nicht zu einer Unterbrechung oder Hemmung der Trennungsfrist n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.7 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2018) Düsseldorfer Tabelle 2018 II. Tabelle der Zahlbeträge (2018) Tabelle der Zahlbeträge (2018) III. Tabellarische Zusammenstellung der Bedarfssätze und der Selbstbehaltemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Leistungsfähigkeit ist in dem Umfang gegeben, in welchem das bereinigte Einkommen, hier ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus, den Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts bleiben muss, übersteigt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / a) Begriff der Folgesachen

Rz. 501 Folgesachen, über die zusammen mit der Scheidung verhandelt und entschieden werden können, sind in § 137 Abs. 2 und Abs. 3 FamFG abschließend aufgezählt. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / 10. Scheinehe

Rz. 48 Schließlich ist eine Ehe noch dann aufhebbar mit der Folge, dass der Standesbeamte seine Mitwirkung verweigern kann, wenn beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig sind, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 BGB begründen wollen. Das ist die sogenannten "Scheinehe". Die Ehegatten heiraten nur formal, lehnen aber in Wirklichkeit eine eheliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / aa) Überblick

Rz. 12 Der Gesetzgeber hat die Einkommensverhältnisse der beteiligten Ehegatten in § 43 Abs. 2 FamGKG legal definiert. Danach ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / e) Unterbliebener Ausgleich

Rz. 42 Auch in den Fällen einer negativen Feststellungsentscheidung (§ 224 Abs. 3 FamFG), also wenn es nicht zum Ausgleich kommt, ist jedes Anrecht zu berücksichtigen. Das gilt unabhängig davon, ob der Versorgungsausgleich unterbleibt wegenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / b) Vermögen

Rz. 406 Sind die Vermögensverhältnisse der Ehegatten gut, kann zusätzlich zu dem ermittelten Einkommen ein Anteil in Höhe von 5 % bis 10 % des Nettovermögens in die Berechnung des Verfahrenswertes einbezogen werden.[324] Das ist je nach OLG-Bezirk sehr unterschiedlich. Manche Gerichte sehen von dieser Berechnung komplett ab, andere berücksichtigen unterschiedliche Gesichtspu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düsseldorfer Ta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2018, Pflichtteilskl... / 7. Jastrow´sche Klausel

Die den Pflichtteilsberechtigten am meisten beeinträchtigende Klausel ist die sogenannte Jastrow‘sche Klausel (Pflichtteilsstrafklausel). Bei dieser erhalten diejenigen Abkömmlinge, die keinen Pflichtteil geltend machen, einen zusätzlichen Vermächtnisanspruch aus dem am Nachlass des Erstversterbenden, der jedoch erst mit dem zweiten Todesfall fällig wird. Die "Bestrafung" tr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 78 Die Gegenstandswerte in Ehewohnungssachen richten sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG, der jeweils Regelwerte vorsieht. Rz. 79 In Verfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG (Ansprüche nach § 1361b BGB) ist von einem Wert in Höhe von 3.000,00 EUR auszugehen. Dieser Regelwert gilt nicht nur für Anträge auf Überlassung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung, sondern auch für Antr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / 2. Wesentlichkeit der Leistung

Rz. 423 Bezahlung wird auch nicht erwartet etwa für Pflegeleistungen.[306] Das gilt selbst in dem Fall, dass ein Partner das Zusammenleben mit Krediten finanziert hat.[307] Hat ein Partner Handwerker beauftragt, um Arbeiten am Haus des anderen ausführen zu lassen, so sind auch diese ein Beitrag zum täglichen Zusammenleben, weshalb der Auftragsgeber die Kosten hierfür sogar d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verlöbnis / 3. Verzicht

Rz. 40 Erbverzicht ist ein Vertrag zwischen dem künftigen Erblasser und seinem Ehegatten (oder Verwandten), in dem der Ehegatte (oder Verwandte) auf sein künftiges gesetzliches Erbrecht verzichtet, § 2346 Abs. 1 BGB.[52] Da Tatbestandsvoraussetzung das Bestehen eines "gesetzlichen Erbrechts" ist, ist es zunächst nur Partnern möglich, auf ihr Erbe zu verzichten, wenn sie verh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / 4. Wegweisung (Polizeirecht)

Rz. 131 Polizei und Verwaltungsbehörden können einen Störer zur Abwehr einer erheblichen Gefahr aus der Ehewohnung verweisen. Die Ermächtigungsgrundlage hierzu findet sich in den jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzen der einzelnen Bundesländer. Rechtsgrundlagen für Wegweisungen aus der ehelichen Wohnung finden sich in § 27a PolG (Baden-Württemberg), § 16a Brandenburgisches Poliz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 1. Familienversicherung/Krankenversicherung

Rz. 138 Praktisch relevant ist die Frage, ob bzw. wie die Kinder krankenversichert sind. Sofern Kinder nicht privat über einen Elternteil mitversichert sind, greift die gesetzliche Familienversicherung. Die einschlägigen Regelungen hierzu finden sich in § 10 Abs. 1 SGB V. Danach sind in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Versicherungsnehmer mitversichert:mehr