Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Der Antragsteller begehrt als Sozialhilfeträger vom Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum ab Januar 2012. [2] Der Antragsgegner ist der Sohn des im Jahre 1941 geborenen S., der seit Anfang 2010 von einem Pflegedienst in der eigenen Wohnung betreut und versorgt wird. S. bezieht von dem Antragsteller laufende Sozialhilfe nach §§ 61 ff. S...mehr

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AGS 6/2016, Vergleichsmehrw... / 1 Sachverhalt

Das vorliegende Rechtsmittel betrifft die familiengerichtliche Festsetzung des Verfahrenswerts in einem Scheidungsverbundverfahren. Dieses bestand neben der Scheidung und der Folgesache Versorgungsausgleich auch aus den Folgesachen Güterrecht, Hausrat und Nachscheidungsunterhalt. Hinsichtlich der Folgesache Güterrecht standen Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 21.000,00...mehr

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zfs 6/2016, Außergerichtlic... / 3 Anmerkung:

Die Klägerin hatte hier – ähnlich wie die Kläger im Fall des AG Aichach vorstehend – eine ihr wohlgesonnene Richterin. Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, hängt in der Praxis von den Umständen des Einzelfalls ab. Zu Recht weist das AG Bochum darauf hin, dass dabei insbesonder...mehr

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung behandelt auf den ersten Blick Fragen des Elternunterhalts, insbesondere die Anwendung des sog. Familienselbstbehaltes auf nichteheliche Lebensgemeinschaften. Auf den zweiten Blick enthält die Entscheidung aber auch Aussagen zu den Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs aus § 1615 l Abs. 2 BGB über einen Zeitraum von drei Jahren ab der Geburt hinaus. Der ...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / C. Deutscher Familiengerichtstag 2015

Der Vorstand des Deutschen Familiengerichtstages hat folgende Empfehlung verabschiedet: Zitat "Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Teilhabeanspruch der Ehegatten auch am Vermögen steht das Güterrecht im Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts“.[91]" Diese an die Rechtsprechung gerichtete Empfehlung zum Ehevertragsrecht hätte im Falle ihrer Umsetzung dur...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / VIII. Alleindarlehen

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Weilburg haften beide Ehegatten für die Bankgebühren für eine Freistellungserklärung mit der Folge, dass, werden diese steuerlich geltend gemacht, der halbe Steuervorteil auszukehren ist.[60]mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Ehegatteninnengesellschaft

Haben Ehegatten stillschweigend eine Innengesellschaft vereinbart, sodass ausdrückliche Absprachen über ihre jeweilige Beteiligung am Gewinn fehlen, ist – ggf. anhand einer Vertragsauslegung – zu prüfen, ob sich aus anderen feststellbaren Umständen Hinweise auf eine bestimmte Verteilungsabsicht ergeben. Erst wenn es hieran fehlt, greift ergänzend die Regelung des § 722 Abs. ...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Verfahrenskostenhilfe

Wird der Trennungsunterhalt nach Quoten bemessen, so scheidet ein Anspruch des anderen Ehegatten auf Verfahrenskostenvorschuss in der Regel aus, weil dies dem Halbteilungsgrundsatz widersprechen würde (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.6.2015 – 16 WF 59/15).mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / 1. Konkludente Innengesellschaft

Nichteheliche Lebensgemeinschafter können unter vergleichbaren Voraussetzungen eine konkludente Innengesellschaft gründen wie Ehegatten.[65]mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / B. Ausgewählte Fragen aus der Literatur

"Vor der Klammer" steht erneut Wevers Jahresbeitrag "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts".[71]mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / 3. Anspruchsfälligkeit

Die Geschäftsgrundlage für schwiegerelterliche Zuwendung entfällt mit dem Scheitern der Ehe zwischen eigenem Kind und Schwiegerkind. Das OLG Köln hat diesen Zeitpunkt in einer lesenswerten, weil alle vertretenen Meinungen aufarbeitenden Entscheidung auf die Rechtskraft der Scheidung festgelegt.[32] Allerdings hatte der Bundesgerichtshof schon vorher[33] darauf erkannt und – ...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / 5. Abschreibung (Anspruchsverminderung durch Zeitablauf)

Dieser Punkt ist für Anwälte von großer haftungsrechtlicher Bedeutung. Selbst wenn alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird im Ergebnis weniger oder nichts herauskommen, wenn die Schenkung zu lange zurückliegt. Wird die vermeintliche Forderung dennoch eingeklagt, droht der Kostenregress. Es gibt verschiedene Vorschläge, das Problem methodisch in den Griff zu bekommen.[4...mehr

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zfs 6/2016, Recht des Unfal... / 2 Aus den Gründen:

" … Rechtlicher Rahmen" Unionsrecht Rom-II-Verordnung Im siebten Erwägungsgrund der Rom-II-Verordnung heißt es: “Der materielle Anwendungsbereich und die Bestimmungen dieser Verordnung sollten mit der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen [(ABl ...mehr

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AGS 6/2016, Antrag auf Zust... / 3 Anmerkung

1. § 42 Abs. 1 FamGKG regelt die Bestimmung des Verfahrenswerts in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, wenn sich die Bewertung des Verfahrensgegenstands aus besonderen Vorschriften nicht ergibt und der Verfahrensgegenstand nicht auf eine bezifferte Geldforderung gerichtet ist. Der Wert ist danach nach billigem Ermessen zu bestimmen. Für die Wertfestsetzung nach billigem Erm...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Aus Platzgründen sei vorab auf eine anderweitig veröffentlichte Rechtsprechungsübersicht des Verfassers hingewiesen,[2] welche um folgende Entscheidungen aus dem Berichtsjahr zu ergänzen ist: Was sich bereits aus den Gesetzesmaterialien ergibt,[3] hat der Bundesgerichtshof bestätigt: Der Streit bezüglich einer konkludenten Ehegatteninnengesellschaft ist sonstige Familiensache...mehr

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AGS 6/2016, Vergleichsmehrw... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 33 Abs. 3, 8 RVG statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das FamG hat vorliegend nach §§ 55 Abs. 2 FamGKG, 33 Abs. 1 RVG den für das gerichtliche Verfahren maßgeblichen Wert festzusetzen. Dieser richtet sich grundsätzlich im vorliegenden Scheidungsverbundverfahren nach dem anhängigen Verfahrenstand, § 23 Abs. 1 RVG. Zwar könne...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Beruflich veranlasste Fahrt

Rz. 3 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Die Fahrt ist beruflich veranlasst, wenn sie objektiv mit dem Dienstverhältnis zusammenhängt. Sie muss im weitesten Sinne durch die Berufsausübung des Stpfl veranlasst sein (> Rz 4). Beruflich veranlasst sindmehr

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Steuerliche Behandlung des Darlehensverzichts bei der Rückabwicklung von Immobilienkäufen

Leitsatz Schadenersatzleistungen für durch den Erwerb von Fondsanteilen entstandene Schäden führen bei der Rückabwicklung des Kaufs von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen beteiligten sich in 1992 als Ehegatten gemeinsam mit 3 Anteilen an einem Immobilienfonds (GbR). Die Anschaffungskos...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.1.2 Verzicht durch die Beteiligten

Rz. 14 Wenn alle Beteiligten [1] auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichten, kann diese unterbleiben. Hat bei zusammenveranlagten Ehegatten, die gemeinsam gegen einen zusammengefassten ESt-Bescheid Klage erhoben haben, nur einer sein Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erklärt, darf das Gericht nur über die Klage dieses Ehegatten...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / IV. Rechtsprechung

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 2. Fahrzeugschlüssel

Rz. 185 Fahrzeugschlüssel müssen sorgfältig verwahrt werden und vor dem Zugriff unbefugter sicher sein.[217] Es wird daher in der Rechtsprechung als grob fahrlässig mit der Folge der Leistungsfreiheit angesehen,mehr

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Kürzung der Heimunterbringungskosten um einen Haushaltsersparnisbetrag

Leitsatz Werden Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastungen angesetzt, so sind nur die Mehraufwendungen gegenüber der normalen Lebensführung anzusetzen. Ersparte Aufwendungen, z. B. für Verpflegung oder Miete mindern bei einer Heimunterbringung die in Ansatz zu bringenden Kosten. Sachverhalt Die Kläger zogen im Jahr 2013 in ein Pflegeheim. Die Klägerin war nach ...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.3 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten ohne Erfüllung der unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen

Rz. 43 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten besteht nach Abs. 3 auch ohne Vorliegen der unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 3, wenn der geschiedene Ehegatte im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten nur deshalb keinen Unterhaltsanspruch hatte, weil er durch Erwerbseinkommen (Arbeitsen...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.4 Witwenrente/Witwerrente nach dem vorletzten geschiedenen Ehegatten

Rz. 51 Geschiedene Ehegatten, die nach dem Tod des Versicherten wieder geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, können nach Abs. 4 der Vorschrift bei Auflösung Ehe oder bei Aufhebung bzw. Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der Voraussetzungen der Abs. 1, 2 oder 3 eine Witwenrente/Witwerrente nach dem vorletzten geschiedenen Ehe...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwenrente und Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 243 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 am 1.1.1992 in Kraft und wurde durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 1 Nr. 44) geändert. In Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c) und in Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b) wurden jeweils die Worte "berufsunfähig oder erwerbsunfähig" dur...mehr

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Jansen, SGB VI § 243a Rente wegen Todes an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 243a wurde durch Art. 1 Nr. 56, Art. 42 Abs. 1 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für Renten wegen Todes an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten, deren Unterhaltsanspruch sich nach dem speziellen Recht des Beitrittsgebiets bestimmt. Satz...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3.2 Unterhaltsanspruch ohne tatsächliche Unterhaltszahlung

Rz. 21 Nach Abs. 1 Nr. 3 letzter HS steht das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod eines Versicherten einer tatsächlichen Unterhaltszahlung im letzten Jahr vor seinem Tod gleich. Unterhaltsansprüche im Sinne dieser Regelung können nach den Vorschriften des Ehegesetzes v. 20.2.1946 (EheG 1946) oder aus sonstigen Gründen bestehen....mehr

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Jansen, SGB VI § 243a Rente... / 2.1 Ausschluss von Hinterbliebenenrentenansprüchen

Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung zu § 243a soll ein Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten nach § 243 generell ausgeschlossen werden, wenn sich der Unterhaltsanspruch des überlebenden geschiedenen Ehegatten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets bestimmt, weil das für das Beitrittsgebiet maßgebende spezielle Unterhaltsrecht nur in...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3.1 Tatsächliche Unterhaltszahlung im letzten Jahr vor dem Tod des Versicherten

Rz. 14 Nach Abs. 1 Nr. 3 ist für einen Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten eine tatsächliche Unterhaltszahlung erforderlich. Zum "Unterhalt" im Sinne der Vorschrift zählen allerdings nur solche Leistungen des verstorbenen Versicherten, die dieser seinem geschiedenen Ehegatten nach der Scheidung unabhängig von einer Gegenleistung erb...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) am 1.7.1977 findet bei einer Ehescheidung nach den Regelungen der §§ 1587 bis 1587p BGB (bis 31.8.2009) bzw. denen des Versorgungsausgleichsgesetzes (ab 1.9.2009) ein Versorgungsausgleich statt. Grundidee des Versorgungsausgleichs ist die gleichmäßige Aufteilung der in einer Eh...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 243 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 am 1.1.1992 in Kraft und wurde durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 1 Nr. 44) geändert. In Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c) und in Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b) wurden jeweils die Worte "berufsunfähig oder erwerbsunfähig" durch das Wort "erwerb...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.2 Keine Wiederheirat/Begründung einer Lebenspartnerschaft

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 2 bedingt, dass der geschiedene Ehegatte weder wieder geheiratet noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hat. Diese Voraussetzung ist als erfüllt anzusehen, wenn der überlebende geschiedene Ehegatte während der gesamten Zeit von der Ehescheidung bis zum Tod des Versicherten unverheiratet gewesen ist und auch keine Lebenspartnerschaft i. S. d. L...mehr

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Jansen, SGB VI § 243a Rente... / 2.2 Unterhaltsanspruch nach dem Recht des Beitrittsgebiets

Rz. 4 Voraussetzung für die Anwendung des § 243a Satz 1 ist, dass sich der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten nach dem Recht bestimmt, das im Beitrittsgebiet anzuwenden war und keine Entsprechung in den alten Bundesländern gefunden hatte. Dies ist der Fall, wenn im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des versicherten geschiedenen Ehegatten ein Unterh...mehr

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Jansen, SGB VI § 243a Rente... / 2.3 Anspruch auf Erziehungsrente

Rz. 10 Satz 2 der Vorschrift bestimmt, dass für geschiedene Ehegatten, die von der Ausschlussregelung des Satzes 1 erfasst werden und nur deshalb keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gemäß § 243 haben, die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erziehungsrente gemäß § 47 Abs. 1 zu prüfen sind. Die Erziehungsrente (§ 47) ist eine Rente aus eigener Versicherung und keine ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.5 Tod des Versicherten nach dem 30.4.1942

Rz. 40 Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten besteht nur, wenn der rentenversicherte andere geschiedene Ehegatte gestorben ist. Der Tod des Versicherten ist grundsätzlich durch Vorlage einer Sterbeurkunde nachzuweisen, die als Personenstandsurkunde Beweiskraft besitzt. Die für die Führung der Personenstandsbücher (Familienbuch, Sterbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.1 Auflösung der Ehe vor dem 1.7.1977

Rz. 8 Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten besteht (unter anderem) nur, wenn die Ehe der antragstellenden Person mit dem verstorbenen Versicherten nach dem Eherecht aufgelöst worden ist, das vor dem 1.7.1977 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (ohne das Beitrittsgebiet) anzuwenden gewesen ist (Abs. 1 Nr. 1). Maßgebend ist hierbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.2 Zusätzliche Voraussetzung für einen Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente

Rz. 42 Die Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten ist in Abs. 2 der Vorschrift enthalten. Danach müssen zunächst die Voraussetzungen des Abs. 1 (vgl. Rz. 8 ff.) vorliegen. Darüber hinaus hat der hinterbliebene geschiedene Ehegatte mindestens eine der in Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a) bis e) genannten zusätzlich...mehr

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Jung, SGB XII § 23 Sozialhi... / 2.3.2 Einreise zur Arbeitssuche

Rz. 52a Abs. 3 Satz 1 2. Alternative normiert den Leistungsausschluss für Ausländer, die sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten und ihr Aufenthaltsrecht daraus herleiten. Dieser Ausschluss von Leistungen wurde durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 2.12.2006 mit Wirkung zum 7.12.2006 in Abs. 3 eingefügt und sollte kl...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.6 Rentenhöhe

Rz. 53 Die Höhe einer Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten ist unter Berücksichtigung der rentenrechtlichen Zeiten ( § 54 Abs. 1 ) des verstorbenen Versicherten zu berechnen (§ 66 Abs. 2 Nr. 2). Der Rentenberechnung liegen somit – anders als beim Versorgungsausgleich – auch die vor der Eheschließung und die nach der Ehescheidung vom Versicherten er...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / b) Geheimhaltungsinteressen

Hier ist danach zu unterscheiden, ob es um die Wahrung der Interessen des Auskunftspflichtigen selbst oder derjenigen eines Dritten geht. Auf eigene Geheimhaltungsinteressen kann sich der Auskunftsschuldner grundsätzlich nicht berufen; etwas anderes gilt nur dann, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine Missbrauchsgefahr bestehen,[69] z.B. aufgrund eines vorangega...mehr

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Jansen, SGB VI § 243a Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für Renten wegen Todes an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten, deren Unterhaltsanspruch sich nach dem speziellen Recht des Beitrittsgebiets bestimmt. Satz 1 ergänzt § 243, der die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten regelt. Im Ergebnis wird durch die Vorsc...mehr

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FF 5/2016, FF 5/2016 / Sonstige Familienstreitsache

a) Eine zwischen einem Rechtsanwalt, einem von diesem vertretenen Ehegatten und dem anderen – nicht anwaltlich vertretenen – Ehegatten geschlossene Vereinbarung, wonach im Falle der Einleitung streitiger Verfahren eine Vertretung des Ehegatten durch diesen Rechtsanwalt nicht erlaubt sein soll, ist auch dann zu beachten, wenn nach einem – auch längerfristigen – gescheiterten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3 Unterhaltsrechtliche Voraussetzungen

Rz. 13 Eine kleine Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten nach Abs. 1 der Vorschrift hat Unterhaltszuschussfunktion. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Abs. 2 oder 3 besteht Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente mit Unterhaltsersatzfunktion. Die Hinterbliebenenrente an den geschiedenen Ehegatten soll also grundsätzlich den durch den Tod ein...mehr

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AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 3 Anmerkung

I. Die Werte von Antrag und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet; insoweit bestätigt diese Regelung die allgemeine Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Eine dem § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG entsprechende Einschränkung enthält § 39 Abs. 1 FamGKG allerdings nicht; gleichwohl dürfte das Additionsverbot auch hier gelten, wenn sich der Antr...mehr

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FoVo 5/2016, Informationsbeschaffung im Grundbuch

Kennen Sie die Situation? Die Adressrecherche ergibt, dass der Schuldner eigentlich in einer Wohngegend mit Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern oder auch vielen Eigentumswohnungen wohnt. Vielleicht handelt es sich auch um einen Schuldner, der ehemals selbstständig war oder sonst durchaus gut verdient hat, dann aber durch die verschiedensten Umstände in die Verschuldung gera...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / cc) Ausnahmen

Eine Ausnahme von der Sperrfrist ist anzunehmen, wenn sich die erste Auskunft auf den Trennungsunterhalt bezogen hat und es jetzt um den nachehelichen Unterhalt geht; denn hier ist das Prinzip der Nichtidentität zu berücksichtigen.[22] Im Einzelfall kann allerdings dennoch das Rechtsschutzinteresse fehlen, sofern die Tatsachen aufgrund der schon erteilten Auskunft als bekann...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / 1. Gründe in der Person des Richters

Ein Richter kann durch seine persönliche Beziehung zu dem zu entscheidenden Sachverhalt bzw. den an dem Verfahren beteiligten Personen befangen sein. Es handelt sich um Fälle, in denen die persönliche Nähe zu dem Sachverhalt bzw. den Beteiligten geringer ist als in den in § 41 ZPO im Einzelnen bezeichneten Konstellationen, in denen diese Nähe dazu führt, dass der Richter zwi...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.4 Wartezeit

Rz. 39 Ein Anspruch auf Witwenrenten/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten setzt außerdem die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit durch den verstorbenen Versicherten voraus (§ 243 Abs. 1 letzter HS). Die allgemeine Wartezeit umfasst gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 5 Jahre; das sind 60 Kalendermonate (§ 122 Abs. 2 Satz 1). Auf die allgemeine Wartezeit werden Kalender...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Bei Feststellung eines Anspruchs auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten sind vorrangig die Abs. 1 und 2 der Vorschrift zu prüfen, weil eine Rentenbewilligung nach Abs. 3 der Vorschrift nur in Betracht kommt, wenn und solange auch vor Anwendung der Vorschriften über die Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes (§§ 97, 314, 314a i. V. m....mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.5 Rentenbeginn

Rz. 52 Als Sonderregelung zu § 99 Abs. 2 bestimmt § 268, dass eine Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten vom Ablauf des Kalendermonats an geleistet wird, in dem die Rente beantragt worden ist. Die Grundnorm des § 99 Abs. 2 ist allerdings auch auf Hinterbliebenenrenten an geschiedene Ehegatten anzuwenden, wenn der Rentenantrag bereits vor Erfüllung...mehr