Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anforderung von Angaben (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Vorschrift sieht vor, dass die Eigentümer von Grundbesitz den Finanzbehörden auf Anforderung alle Angaben zu machen haben, die sie für die Sammlung der Kauf-, Miet- und Pachtpreise benötigen. Daraus können die entsprechenden Kauf- und Mietpreissammlungen entwickelt werden, die etwa für die Anlage 39 zu § 254 BewG oder die Anlage 42 zu § 259 BewG erfo...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 2. Anwendungsbereich

Rz. 53 Sondernutzungsrechte haben einen vielfältigen Anwendungsbereich: Der praktisch häufigste Anwendungsfall betraf bisher Grundstücksfreiflächen. Diese waren nach bisher geltender Rechtslage nicht sondereigentumsfähig. Dennoch bestand ein praktisches Bedürfnis, einzelnen Eigentümern oder, seltener, einer Gruppe von Eigentümern z.B. Gartenflächen, oberirdische Kfz-Stellplä...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / I. Muster

Rz. 34 Muster 4.6: Tiefgarage (mehrere Grundstücke) Muster 4.6: Tiefgarage (mehrere Grundstücke) Verhandelt zu _________________________ am _________________________ (siehe Rdn 35) Vor mir, dem Notar _________________________ erschien heute Herr _________________________ und erklärte: I. Vormerkung Ich bin der alleinige Eigentümer folgender Grundstücke, bei denen eine Überbauung (s...mehr

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§ 9 Aufhebung / IV. Verpflichtung zur Realteilung

Rz. 12 Schuldrechtlich können die Eigentümer eine wechselseitige Verpflichtung zur Aufhebung bzw. Realteilung vereinbaren. Als unmittelbare sachenrechtliche Ermächtigung kann sie nicht verdinglicht werden. Bei entsprechender Ausgestaltung der Gemeinschaftsordnung und berechtigtem Interesse aller Eigentümer sollte sie allerdings Vereinbarungscharakter haben können.[6] Vorsich...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / I. Muster zur aufschiebend bedingten Einräumung

Rz. 6 Muster 5.2: Aufschiebend bedingtes Sondernutzungsrecht an einem Kfz-Stellplatz Muster 5.2: Aufschiebend bedingtes Sondernutzungsrecht an einem Kfz-Stellplatz An den Stellplätzen, die in dem dieser Urkunde als Anlage beigefügten Lageplan "Stellplätze" markiert und nummeriert sind, werden aufschiebend bedingte Sondernutzungsrechte eingeräumt. Auf den Lageplan wird hiermit...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / I. Muster

Rz. 17 Muster 4.3: Ferienhausanlagen Muster 4.3: Ferienhausanlagen § 1 Grundstück und Bebauung 1. _________________________ ist Eigentümer des Seeparkgrundstücks (siehe Rdn 18). 2. Auf diesem Grundstück wird eine Ferienhausanlage mit 50 schwedischen Holzhäusern errichtet. Diese dienen in erster Linie der Vermietung an wechselnde Feriengäste. Die entsprechende zugunsten der Geme...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / I. Muster

Rz. 4 Muster 6.2: Bildung von Untergemeinschaften Muster 6.2: Bildung von Untergemeinschaften … § 1 Abs. 2 Gemeinschaftsordnung Die in den Gebäuden Vorderhaus (Altbau) und Hinterhaus (Neubau) jeweils belegenen Einheiten bilden, soweit gesetzlich zulässig, zwei selbstständige Untergemeinschaften. Als Grundsatz gilt, dass die beiden vorgenannten Untergemeinschaften soweit wie mög...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 1. Muster

Rz. 24 Muster 6.6: Abschluss von Versorgungsverträgen Muster 6.6: Abschluss von Versorgungsverträgen Regelung im Verkaufsvertrag Der aufteilende Eigentümer als Verkäufer ist berechtigt, für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die zur Verwaltung und zur Nutzung des Objekts zweckmäßigen Verträge abzuschließen. Dazu gehören insbesondere der Verwaltervertrag, Ver- und Entsorgu...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / II. Erläuterungen

Rz. 9 Die Verhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft werden, wenn sie vom Gesetz abweichen, grundsätzlich durch Vereinbarung geregelt (§ 10 Abs. 1 S. 2 WEG). Daher ist im Ausgangspunkt für eine Abänderung einer Vereinbarung eine erneute Vereinbarung der Wohnungseigentümer erforderlich. Möglich ist allerdings auch eine Abänderung der Gemeinschaftso...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / I. Muster

Rz. 14 Muster 7.3: Raumtausch Muster 7.3: Raumtausch Verhandelt zu _________________________ (siehe Rdn 15) I. Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________, _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ ist eingetragen: Miteigentumsanteil zu 100/1000 an dem Grundstück der Gemarkung _________________________ FlStNr. __________...mehr

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§ 8 Externe Veränderungen / C. Erwerb durch den Verband

Rz. 12 Erläuterungen Alternativ zu Muster 8.1. kommt ein Erwerb des Zuflurstücks durch den Verband in Betracht. Ein gesondertes Muster ist entbehrlich, da es sich dann um einen "normalen" Kaufvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter, handelt. Soweit eine solche Lösung möglich ist, bietet sie neben erheblichen Abwicklungsvereinfachung ...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 55. Nachträglicher Fahrstuhleinbau

Rz. 56 Der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhles konnte bisher in der Regel nicht nach § 22 WEG a.F. beschlossen werden, sondern bedurfte einstimmiger Vereinbarung.[48] Nunmehr kann es sich um eine privilegierte Maßnahme zur Barrierereduzierung nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG handeln, so denn dessen Voraussetzungen vorliegen. Sofern nach dem Charakter der Anlage die Erricht...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 2. Eigengrenzüberbau

Rz. 36 Bei Grundstücken verschiedener Eigentümer kommt es für die Frage, wer Eigentümer eines Überbaus ist, auf den "Geschäftsherrn" an.[31] Möglich ist aber auch – wie im Muster – der Eigengrenzüberbau.[32] Sofern dieser mit einer Dienstbarkeit unterlegt wird, ist die Bestimmung des Stammgrundstücks unproblematisch.[33] Für die Festlegung des Stammgrundstücks kommt es nicht...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / 2. Buchung

Rz. 25 Im Musterfall ist das Sondernutzungsrecht ausdrücklich gebucht. Hierauf kann man sich sodann zwar in der Regel, aber keineswegs immer verlassen. Insbesondere bei durch Zuweisung nachträglich entstandenem Sondernutzungsrecht argumentiert die OLG-Rechtsprechung,[32] dass zwischenzeitlich außerhalb des Grundbuchs anderweitige Übertragungen (formfrei!, vgl. Rdn 24) denklo...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / I. Muster

Rz. 1 Muster 4.1: Gemischtnutzung Wohnen/Gewerbe Muster 4.1: Gemischtnutzung Wohnen/Gewerbe § 1 Grundstück und Bebauung (siehe Rdn 2) 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ 2. Das vorbezeichnete Grundstück soll nach dem derzeitigen Planungsstand mit insgesamt 50 Eigentumswohnungen in 4 Blöcken bebaut werden. Sämtliche Erdgeschosseinheiten soll...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 1. Muster

Rz. 27 Muster 6.7: Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft Muster 6.7: Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft Die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung mit Plänen und etwaigen Nachträgen, bindende Beschlüsse, Vereinbarungen und Verträge der Eigentümergemeinschaft legen die räumliche Aufteilung der Objekte mit Nutzungsbefugnissen und die Rechtsverhältnisse der ...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 2. Bauabschnittsweise Errichtung

Rz. 64 Bei der bauabschnittsweisen Errichtung von Großanlagen besteht oft mittelfristig noch keine Klarheit über die endgültige Bebauung. Zunächst werden z.B. ein oder zwei Wohnblöcke errichtet; der Bauträger möchte sich jedoch vorbehalten, auf der noch frei bleibenden Grundstücksfläche weiteres Wohn- oder Teileigentum zu errichten. Man glaubte früher, die bauabschnittsweise...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / a) Versammlung und Stimmrecht

Rz. 80 Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 18 Abs. 1 WEG). Sie beschließen hierüber grundsätzlich in Präsenzversammlungen (§ 23 WEG); die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse richten sich nach Beschlussgegenstand und Regelungen der Gemeinschaftsordnung. In der Wohnungseigentümerversammlung hat nach der gesetzlichen Reg...mehr

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§ 8 Externe Veränderungen / I. Muster

Rz. 1 Muster 8.1: Hinzuerwerb Muster 8.1: Hinzuerwerb Verhandelt _________________________ (siehe Rdn 2)mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 1. Allgemeines

Rz. 12 Jeder Fall liegt besonders und bedarf einer individuellen Regelung. Zur Problematik von Ausbaurechten vgl. oben § 3 Rdn 55. Rz. 13 Für die rechtliche Gestaltung ist zum einen entscheidend, welche rechtliche Ausgestaltung neu geschaffene Räumlichkeiten haben sollen. In Betracht kommt hier ein Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum. Besteht letzteres noch nicht, weil di...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / I. Grundsätze

Rz. 107 Bei jeder Teilungserklärung ist das Bestandsinteresse der gegenwärtigen oder zukünftigen Eigentümer gegen die erforderliche Zukunftsoffenheit abzuwägen. Handelt es sich um eine reine Vorratsteilung im eigenen Bestand, genügt zwar der Hinweis auf notwendige Anpassungen im Falle zukünftiger Veräußerungen. Sinnvoll ist es aber auch hier, anhand der Pläne und Gegebenheit...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / VIII. Aufhebung

Rz. 36 Muster 5.21: Bewilligung zur Löschung eines Sondernutzungsrechts Muster 5.21: Bewilligung zur Löschung eines Sondernutzungsrechts Als eingetragener Eigentümer des im Grundbuch von _________________________ verzeichneten Wohnungseigentums Nr. 1, mit dem das Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Nr. 1 gemäß Anlage 3 zur ursprünglichen Teilungserklärung und Gemeinschaft...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 4. Bedingtes Sondernutzungsrecht

Rz. 18 Muster 5.6: Auflösend Bedingtes Sondernutzungsrecht Muster 5.6: Auflösend Bedingtes Sondernutzungsrecht Zu Wohnung Nr. 1 gehört das Sondernutzungsrecht an dem im Freien liegenden Stellplatz Nr. 1 gemäß Anlage 3 zu dieser Urkunde. Das Sondernutzungsrecht ist auflösend bedingt. Es erlischt, wenn der heutige Eigentümer der Wohnung Nr. 1 diese nicht mehr selbst zu eigenen ...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 1. Allgemeines

Rz. 2 In Eigentümergemeinschaften besteht häufig das Bedürfnis, einzelnen Eigentümern die ausschließliche Nutzung von Grundstücks- oder Gebäudeteilen, die nicht Sondereigentum sind und oftmals gar nicht sein können, zu ermöglichen. So sind die konstruktiven und konstitutiven Teile des Gebäudes nicht sondereigentumsfähig (§§ 1 Abs. 5, 5 Abs. 1 und 2 WEG). Die Bildung von Sond...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 1. Überdimensionaler Miteigentumsanteil

Rz. 80 (Vgl. Rdn 83) Muster 3.4: Überdimensionaler Miteigentumsanteil Muster 3.4: Überdimensionaler Miteigentumsanteil Die aus den Blöcken 1–4 bestehende Wohnanlage wird bauabschnittsweise errichtet. Da für die Blöcke 3–4 noch keine Baugenehmigung bzw. Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, kann insofern noch kein Sondereigentum gebildet werden. Dem jeweiligen Teileigentüme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Selbstständige Gebäudeteile

Rz. 433 [Autor/Stand] Im Ertragsteuerrecht werden Gebäudeteile unter bestimmten Voraussetzungen neben dem Grund und Boden und dem Gebäude als eigenständige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gesondert in der Steuerbilanz ausgewiesen. Zu diesen selbständigen Gebäudeteilen gehören die Scheinbestandteile, die Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinbauten, Schalter...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 7. Verteilung von Kosten

Rz. 78 Gem. § 16 Abs. 2 S. 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zu tragen. § 16 Abs. 2 S. 2 WEG sieht vor, dass die Wohnungseigentümer für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kost...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Binnenfischerei (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Binnenfischerei umfasst die Fischerei in stehenden und fließenden Gewässern. Stehende Gewässer sind die natürlichen und künstlich angelegten Seen sowie Teiche. Flüsse, Bäche und Kanäle sind hingegen fließende Gewässer. Rz. 21 [Autor/Stand] Gegenstand der Bewertung ist die "sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung" in der Form der Fischerei. Für...mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 228 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Die Reform war auf Grund der Entscheidung des BVerfG[3] zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung erforderlich geworden. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ersetzt § 28 BewG...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 9. Weitere Absicherung

Rz. 43 Theoretisch könnten die Eigentümer I und II eine vertikale Aufteilung des Tiefgarageneigentums herbeiführen. Die Dienstbarkeit am Grundstück I dürfte sich dann allerdings gem. § 1025 BGB auch an dem Grundstück II fortsetzen. Will man hieraus resultierende Zweifelsfragen vermeiden, kommt eine zusätzliche ggf. aufschiebend bedingte Dienstbarkeit an dem Grundstück II in ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Erklärungs- und Anzeigepflichtiger (Abs. 3)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 228 Abs. 3 BewG regelt, wer die Erklärungspflicht nach Abs. 1 und die Anzeigepflicht nach Abs. 2 zu erfüllen hat. Nach § 228 Abs. 3 Nr. 1 der Vorschrift ist grundsätzlich der Steuerpflichtige (§ 33 Abs. 1 AO) erklärungspflichtig, also derjenige, der die Grundsteuer schuldet, wenn ihm die wirtschaftliche Einheit des inländischen Grundbesitzes nach § 219...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / I. Muster

Rz. 1 Muster 7.1: Vereinigung Muster 7.1: Vereinigung Verhandelt _________________________ (siehe Rdn 2) I. Grundbuchstand 1. Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________, Grundbuchamt, Wohnungsgrundbuch von _________________________, Blatt _________________________ ist _________________________ als Eigentümer des nachstehend näher bezeichneten Wohnungseigentums eing...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 4. Werbeschilder

Rz. 5 Gerade bei heterogen genutzten Einheiten ist dieser Punkt regelungsbedürftig. Die einseitige nachträgliche Anbringung von Werbe- und Hinweisschildern kann ein unzulässiger Eingriff in das Gemeinschaftseigentum sein. Die Musterformulierung verweist wiederum auf das öffentliche Recht; hier sind im Innenverhältnis der Eigentümer unter Umständen differenzierte Lösungen geb...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 58. Kostentragung

Rz. 59 Kostenschuldner sowohl gegenüber dem Notar als auch dem Gericht ist zunächst nur der aufteilende Eigentümer. Da aber jeder Aufteiler bzw. Bauträger die Kosten der Aufteilung in seine Veräußerungspreise einkalkuliert (meist mit viel zu hohen Pauschalsätzen), ist es zulässig und sachgerecht, in den einzelnen Erwerbs- und Weiterveräußerungsverträgen die Ersterwerber die ...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 1. Begründung in der ursprünglichen Teilungserklärung

Rz. 7 Sondernutzungsrechte werden oft bereits in der ursprünglichen Teilungserklärung begründet. Auch wenn es sich um eine einseitige Teilungserklärung nach § 8 WEG handelt, steht die Einräumung des Sondernutzungsrechtes einer Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern gleich, und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem eine einseitige Änderung durch den teilenden Eigentümer nicht ...mehr

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§ 9 Aufhebung / 3. Wegmessung

Rz. 8 Das Muster betrifft eine Teilaufhebung mit Wegmessung (dazu vgl. auch oben § 8 Rdn 8 ff.). Unterbleibt eine solche und soll der betreffende Eigentümer bei Überführung der bisherigen Einheit in das Gemeinschaftseigentum (z.B. wegen Abbruchs) ausscheiden, sind Teil II und III des Musters entsprechend anzupassen. Möglich wäre auch der Erwerb durch den Verband unter Fortbe...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 1. Doppelhaushälften

Rz. 27 Muster 5.15: Doppelhaushälften Muster 5.15: Doppelhaushälften Jeder Eigentümer hat das umfassende Sondernutzungsrecht an den konstruktiven und konstitutiven Teilen des Gebäudes, in dem sich sein Sondereigentum befindet, und dessen technischen Einrichtungen und Anlagen, die allein von ihm benutzt werden (Eingangsbereich, Außenwände, Balkone, Dach etc.), hinsichtlich der...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / 2. § 172 BauGB

Rz. 9 Die Vorschrift gibt seit dem 1.1.1998 den Landesregierungen die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung in allen oder einzelnen in der Verordnung aufgeführten Milieuschutzgebieten die Begründung von Sondereigentum an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen, genehmigungspflichtig zu machen.[17] Rz. 10 Die Genehmigungspflicht betrifft bei Gebäuden, die ganz o...mehr

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§ 14 Internationale Bezüge / 1. Muster

Rz. 6 Muster 14.4: Verkaufsvollmacht (englisch) Muster 14.4: Verkaufsvollmacht (englisch)mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / I. Ausgangslage

Rz. 88 "Missratene" Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sind leider relativ häufig. Schon bei erster Lektüre einer aus dem Grundbucharchiv besorgten alten Teilungserklärung ergibt sich oft der Schluss: Hier hat jemand nicht aufgepasst. Mal der für der Pläne verantwortliche Architekt, die Baubehörde, der aufteilende Eigentümer, der Notar, das Grundbuchamt, der Verw...mehr

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§ 9 Aufhebung / I. Muster

Rz. 5 Muster 9.2: Teilaufhebung Muster 9.2: Teilaufhebung Verhandelt zu _________________________ (siehe Rdn 6) _________________________ erschienen: Herr AB, Frau A Herr C Die Erschienenen erklärten: I. Vorbemerkung 1. Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________, Grundbuchamt, Wohnungsgrundbuch von _________________________ Blatt _________________________ sind die Erschi...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / 1. Form

Rz. 2 Die Vereinigung im eigenen Bestand bedarf lediglich eines entsprechenden Grundbuchantrages, für den die Form des § 29 GBO zu wahren ist. Beabsichtigen verschiedene Eigentümer, ihre Einheiten zu vereinigen, handelt es sich schuldrechtlich um einen Tausch bzw. Kauf (Wechsel der Alleineigentümerstellung gegen Mitberechtigung), für den die Form des § 311b Abs. 1 BGB zu wah...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 2. Nutzungsregelungen

Rz. 19 Wird durch die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung selbst der Spezialcharakter der Anlage festgeschrieben (vgl. Rdn 2), bedarf es möglichst detaillierter Benutzungsregelungen [11] (Umfang der Eigennutzung, Infrastruktur, laufende Wartung, Reinigung, Instandhaltung, Ver- und Entsorgung einschließlich aller Medien, Benutzungsordnung für Feriengäste, Vermietungsorg...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 6. Rechte und Pflichten (§§ 13 ff. WEG)

Rz. 76 § 13 Abs. 1 WEG stellt klar, dass der Wohnungseigentümer hinsichtlich seines Sondereigentums die Rechte aus § 903 BGB hat. Er ist nach der gesetzlichen Konzeption echter Eigentümer und darf seine Wohnung – sowie nunmehr auch Freiflächen, sofern sein Sondereigentum auf diese erstreckt wurde – grundsätzlich nach seinem Belieben bewohnen, vermieten, verpachten und in son...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mitteilungspflicht der Grundbuchämter (Abs. 4)

Rz. 40 [Autor/Stand] Ebenso wie die sonstigen Behörden nach Abs. 3 sind die Grundbuchämter nach § 229 Abs. 4 BewG gesetzlich verpflichtet, dem für die Feststellung des Grundbesitzwertes zuständigen Finanzamts bestimmte Informationen weiterzuleiten. Nach § 229 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BewG sind bei einem rechtsgeschäftlichen Erwerb der neue Eigentümer oder Erbbauberechtigte mitzut...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / b) Verwalter

Rz. 82 Auch die Regelungen über den Verwalter sind durch die WEG-Reform angepasst worden, §§ 26 ff. WEG. Wie gehabt kann die Bestellung auf höchstens fünf Jahre erfolgen (§ 26 Abs. 2 S. 1 WEG), eine wiederholte Bestellung ist möglich. Die Erstbestellung durch den aufteilenden Eigentümer ist auf drei Jahre begrenzt, und zwar ab der Begründung des Wohnungseigentums. Der Verwal...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / E. Rechtsschutz

Rz. 75 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige kann – wie er allein gegen die Sonderregelungen des Sächsichen Grundsteuergesetzes vorgehen – entweder allein eine fehlerhafte Rechtsanwendung der sächsischen Steuermesszahlen durch das Finanzamt oder (auch) die Verfassungswidrigkeit der sächsischen Steuermesszahlen für Grundstücke als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (A...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / 1. Form/Abgeschlossenheit

Rz. 15 Bei der Erstaufteilung müssen alle zu demselben Sondereigentum gehörenden Räume mit der gleichen Nummer bezeichnet werden (§ 7 Abs. 4 WEG). Soll also eine Raumzuordnung vor Erstanlegung der Grundbücher verändert werden, bedarf es einer neuen baubehördlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung (danach nicht, vgl. Rdn 17). Befinden sich die betroffenen Eigentumseinheiten im...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 52. Verwalterbestellung

Rz. 53 Die Bestellung des ersten Verwalters erfolgte früher üblicherweise mit der Beurkundung bzw. Beglaubigung der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Mit der WEG-Reform kann jedoch die mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher entstandene Ein-Personen-Gemeinschaft bereits den Beschluss zur Bestellung des Verwalters fassen. Teilweise wird daher hieraus gefolgert, dass...mehr