Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1 Begünstigte Einkunftsarten

Rz. 7 Soweit in dem zu versteuernden Einkommen nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) i. S. d. § 34a Abs. 2 EStG enthalten sind, sind diese Gewinne nach § 34a Abs. 1 S. 1 EStG auf Antrag des Stpfl. ganz oder teilweise mit einem Steuersatz von 28,25 % zzgl. SolZ zu besteuern. Begüns...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.6 Belastungsvergleich

Rz. 4 Belastungsvergleich bei Thesaurierung (bis Vz 2007) in EUR:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4 Begünstigungsbetrag (Abs. 3)

Rz. 20 Nach § 34a Abs. 3 EStG ist der Begünstigungsbetrag der Betrag, der im Vz für den nicht entnommenen Gewinn auf Antrag tatsächlich in Anspruch genommen wird. Aus dem Begünstigungsbetrag ist der nachversteuerungspflichtige Betrag abzuleiten, also der Betrag, den der Stpfl. bei einer späteren Entnahme versteuern muss. Der Begünstigungsbetrag ist nicht in jedem Fall identi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3 Antrag

Rz. 11 Die Ausübung des Wahlrechts für die ermäßigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, soweit sie im zu versteuernden Einkommen enthalten sind, erfordert einen Antrag des Stpfl. (Abs. 1 S. 1). Der Antrag kann sich auf den gesamten Gewinn oder nur auf einen Teil des Gewinns beziehen. Unterhält ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.1 Allgemeines

Rz. 12 Der nicht entnommene Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist gem. § 34a Abs. 2 EStG der nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG oder § 5 EStG durch Bestandsvergleich ermittelte Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen.[1] Zum Gewinn gehören auch Ergebnisse aus Ergebnisabführungsverträgen in Organschaftsfällen, steuerfreie Gewinnbestandteile wi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Stolpers... / 2.1.1 Attraktivität einer Führungsposition

Als Einstiegsfrage wurden die Frauen befragt, warum ihnen das Innehaben einer Führungsposition wichtig ist und was eine Führungsposition attraktiv und erstrebenswert macht. 4 von 8 weiblichen Führungskräften (50 %) gaben die Gestaltungsmöglichkeiten einer Führungskraft an. Im Vergleich zu einer Sachbearbeitung hat die Führungskraft bessere Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlast...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollstreckung / 9 Vollstreckungsvermeidung/-beschränkung durch Aufteilungsantrag

Sind Personen Gesamtschuldner [1], weil sie zusammen zur Einkommen- oder Vermögensteuer veranlagt werden, z. B. Ehegatten[2], kann jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf einen sich bei einer Aufteilung der Steuern ergebenden Betrag beschränkt wird. Die weiteren Einzelheiten einer möglichen Aufteilung der Gesamtschuld ergeben sich au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Systematik

Rz. 1 Die GewSt ist eine Steuer auf die von einem inländischen Gewerbebetrieb erzielten Einkünfte. Sie tritt bei gewerblich tätigen Steuerpflichtigen neben die ESt bzw. KSt. Die GewSt ist eine rechtsformunabhängige Steuer, der sowohl natürliche Personen als auch Personenvereinigungen unterliegen können. Sie knüpft nicht an die Rechtsform des Steuerpflichtigen an, sondern an ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen

1 Hintergrund Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlast...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1.2 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen – Unpfändbarkeit

Rz. 5 Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Anderenfalls würde eine Anrechnung der Energiepreispauschale die Kürzung von Sozialleistungen verursachen und die beabsichtigte Wirkung der Pauschale verhindern. Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Abs. 2 EStG genannten Betrags unpfändbar und un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen, insbes. im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1.1 Ziel der Energiepreispauschale: Entlastung der Bürger

Rz. 2 Nach dem Willen der Koalitionsparteien sollte die Entlastung durch die Energiepreispauschale sozial gerecht ausgestaltet sein und wurde daher der ESt unterworfen. Hintergrund war die Annahme, dass von den erheblichen Preissteigerungen im Energiebereich vor allem die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen betroffen seien. Dadurch, dass die Energiepreispauschale stpfl....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insb. den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsgesetz 2022 umges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Festsetzung – § 115 EStG

Rz. 5 § 115 Abs. 1 EStG sieht vor, dass die Energiepreispauschale grundsätzlich mit der ESt-Veranlagung für den Vz 2022 festgesetzt wird. Rz. 6 Ein großer Teil der Anspruchsberechtigten wird aber unter die Alternativregelung nach § 115 Abs. 2 EStG fallen. Danach erfolgt die Festsetzung nicht im Rahmen der ESt-Veranlagung, weil die Energiepreispauschale nach § 117 EStG bereits...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anrechnung auf die Einkommensteuer – § 116 EStG

Rz. 5 Wird die Energiepreispauschale in der ESt-Veranlagung für den Vz 2022 festgesetzt, wird der Betrag von der festgesetzten ESt abgezogen. Rz. 6 Zahlt der Arbeitgeber die EPP an den Arbeitnehmer aus, wird diese in der ESt-Veranlagung weder festgesetzt noch angerechnet.[1] Rz. 7 Doppelberücksichtigungen der Energiepreispauschale im LSt-Abzugsverfahren und im Vorauszahlungsve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.2 Staatsbetriebe, Spielbanken, Erdölbevorratungsverband (Nr. 1)

Rz. 20 § 3 Nr. 1 GewStG befreit das Bundeseisenbahnvermögen, die staatlichen Lotterieunternehmen, die zugelassenen öffentlichen Spielbanken mit ihren der Spielbankabgabe unterliegenden Tätigkeiten und den Erdölbevorratungsverband von der GewSt. Die Befreiung von der GewSt für bestimmte Staatsbetriebe, Lotterieunternehmen und den Erdölbevorratungsverband gem. § 3 Nr. 1 GewStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.1 Grundlagen des Treuhandmodells

Rz. 18 Die Steuerschuldnerschaft bei Personengesellschaften gem. § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG setzt nicht nur das Bestehen einer Personengesellschaft und das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen voraus, sondern erfordert auch, dass an der Personengesellschaft mindestens zwei Mitunternehmer beteiligt sind. An dieses Erfordernis knüpft das sog. Treuhandmodell an. Rz. 19 Das Treuhand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 1.1 Zweck und Vorteil des Verlustabzugs

Der Verlustabzug nach § 10d EStG stellt sicher, dass dem Steuerpflichtigen bei jährlich schwankenden Einkünften keine steuerlichen Nachteile entstehen. Existenzgründer können sich mit Anfangsverlusten aus einer selbstständigen Tätigkeit Liquidität verschaffen, wenn sie im Jahr vor der Gründung z. B. hohe Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit hatten, weil sie mittels ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 2 Verlustabzug bei der Körperschaftsteuer

Nach § 8 Abs. 1 KStG gelten die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zur Einkommensermittlung auch für die Körperschaftsteuer, dies gilt auch für § 10d EStG. Danach muss der Verlust einer Körperschaft, z. B. GmbH, auf das Einkommen der 2 vorangegangenen Veranlagungszeiträume zurück getragen werden (falls die Körperschaft nicht auf den Verlustrücktrag verzichtet) und danac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 3.1 Verlustvortrag, aber kein Verlustrücktrag

Für die Ermittlung des Gewerbeverlusts ist im Entstehungsjahr von dem Gewinn (Verlust) aus Gewerbebetrieb auszugehen, der nach den Vorschriften des Einkommen- bzw. des Körperschaftsteuerrechts zu ermitteln ist. Ist der Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen[1] und Kürzungen[2] negativ, können Steuerpflichtige diesen Verlust in die folgenden Jahre vortragen und mit ihren künftige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteile an verbundenen Unte... / 5.2.1 Gemeinsame Regelungen von KStG und GewStG

Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht enthalten Sondervorschriften für die Besteuerung von SE, AG oder KGaA oder einer anderen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 KStG, [1] jeweils mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland, die als Organgesellschaft aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags nach § 291 Abs. 1 AktG [2] ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 3 Vorrang völkerrechtlicher Verträge gegenüber den Steuergesetzen (§ 2 Abs. 1)

Rz. 4 Über Fragen der Besteuerung sind und werden zahlreiche völkerrechtliche Verträge geschlossen, und zwar entweder zweiseitig (bilateral) oder aber mit einer größeren Anzahl von Vertragspartnern (multilateral). Dazu gehören einerseits vor allem die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die der Vermeidung der Doppelbesteuerung vornehmlich auf den Gebieten der Steuern von Einko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen / 2.3.2 Steuerrecht

Natürliche Personen und Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Allgemein gilt, dass für die steuerliche Gewinnermittlung die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgeblich sind. Zunächst wird von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich[1] ausgegangen. Fällt der Steuerpflichtige unter die gesetzliche Bilanzierungspflicht des § 5 Abs. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG

Leitsatz 1. Das Verlustverrechnungsverbot bei steuerlicher Rückwirkung einer Umwandlung (§ 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG) ist auch in Einbringungsfällen anzuwenden, in denen eine steuergestalterische Missbrauchsabsicht nicht vorliegt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind nicht begründet. 2. Die Regelung gilt auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. 3. § ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Genussrechtskapital und dessen ertragsteuerliche Einordnung

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital auseinandergesetzt und stellt ihre Rechtsauffassung zusammengefasst in einem BMF-Schreiben dar. Kurzüberblick In dem BMF-Schreiben werden folgende Themenblöcke erläutert: Definition von Genussrechtskapital, Abgrenzung zu anderen Kapitalüberlassungen, Ausweis von Fremdkapital oder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Anforderungen an Gewinnerhöhungen nach § 8 Abs. 3 S. 5 KStG bei verdeckten Einlagen in Dreiecksverhältnissen

Verkauft eine zu einem Konsortium mit mehreren Muttergesellschaften gehörende Tochtergesellschaft GmbH-Anteile an eine Urenkelgesellschaft, deren Anteile mittelbar von einer anderen Tochtergesellschaft gehalten werden, zu einem unter dem fremdüblichen Kaufpreis liegenden Preis, führt das zu einer vGA an die Muttergesellschaften sowie zu einer verdeckten Einlage bei der Urenkel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / d) Grundsätzliche Berechnung

Die obere Grenze für den Abzug ist nach § 22 Abs. 1 Satz 3 KStG der sich aus dem Mitgliedergeschäft ergebende Gewinn, zu dessen Ermittlung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KStG der Überschuss bei Absatz- und Produktionsgenossenschaften im Verhältnis des Wareneinkaufs bei Mitgliedern zum gesamten Wareneinkauf bzw. ansonsten im Verhältnis des Mitgliederumsatzes zum Gesamtumsatz aufzute...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 2. Laufende Besteuerung

Wie bei anderen Körperschaften hat die Genossenschaft ihr Einkommen durch Betriebsvermögensvergleich i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG zu versteuern und nach § 23 Abs. 1 EStG einem Steuersatz von 15 % zu unterwerfen, alle Einkünfte sind solche aus Gewerbebetrieb, § 8 Abs. 2 KStG. Da nach § 8 Abs. 1 KStG das Einkommen nach den Vorschriften des KStG und EStG zu ermitteln ist, finden gem....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 52 Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Vorgängernorm war § 560 Abs. 1 Satz 2 bis 4 RVO. Zugleich mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und Einführung des SGB II wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2.1 Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen

Rz. 3 Nach Nr. 1 wird beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) – insbesondere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das bei Arbeitnehmern um die gesetzlichen Abzüge und bei sonstigen Versicherten um 20 % vermindert ist, auf das Verletzten- und Übergangsgeld angerechnet. Das gilt indes nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Vorgängernorm war § 560 Abs. 1 Satz 2 bis 4 RVO. Zugleich mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und Einführung des SGB II wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abweichend von § 52 SGB IX die Anrechnung von gleichzeitig erzieltem Einkommen auf das Verletzten- und das Übergangsgeld. Sie soll eine Doppelleistung vermeiden. Die Vorgängernorm des § 560 RVO ordnete demgegenüber das Ruhen des Anspruchs an. Parallelnormen im SGB V sind zu § 52 Nr. 1 die inhaltsgleiche Regelung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen Rz. 3 Nach Nr. 1 wird beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) – insbesondere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das bei Arbeitnehmern um die gesetzlichen Abzüge und bei sonstigen Versicherten um 20 % vermindert ist, auf das Verletzten- und Übergangsgeld angerechnet. Das gilt indes nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 7 Im Gegensatz zu Arbeitsentgelt und -einkommen werden Sozialleistungen in voller Höhe angerechnet. Das betrifft gemäß § 52 Nr. 2 Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und nicht nur darlehensweise gewährtes Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Die Aufzählung in Nr. 2 ist abschließend. Andere, dort nicht aufgef...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt die Höhe des Verletztengeldes. Es beträgt 80 % des Regelentgelts, das aus dem regelmäßigen Arbeitseinkommen und -entgelt (Regelentgelt) zu berechnen ist. Versicherte, die zuvor andere Leistungen bezogen haben (z. B. Arbeitslosengeld), erhalten Verletztengeld in voller Höhe dieser vorherigen Bezüge. Rz. 3 Die einzelnen Absätze der Vorschrift regeln die Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.1 Definitionen

Rz. 6 Das Regelentgelt ist aus dem Gesamtbetrag des regelmäßigen Arbeitsentgelts und des Arbeitseinkommens zu berechnen. Da das Verletztengeld entsprechend § 47 Abs. 1 Satz 6 SGB V kalendertäglich gezahlt wird, ist das regelmäßige Arbeitsentgelt und -einkommen bis zu einem Betrag in Höhe des 360. Teils des Höchstjahresarbeitsverdienstes zu berücksichtigen. Demgegenüber richt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.2 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 8 Das Regelentgelt errechnet sich bei Arbeitseinkommen recht unkompliziert nach Abs. 1 Satz 2. Zugrunde zu legen ist als Bemessungszeitraum das Kalenderjahr vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung. Der 360. Teil des in diesem Zeitraum erzielten Arbeitsentgelts ist das Regelentgelt. Die Regelung bezieht sich indes gemäß Abs. 5 ausdrücklich nicht auf V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.4 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 15b Übte der Versicherte vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mehrere Arbeitsverhältnisse aus oder war er zusätzlich selbständig erwerbstätig, so ist für die Verletztengeldberechnung unerheblich, in welchem Beschäftigungsverhältnis sich der Versicherungsfall ereignet hat. Maßgeblich ist vielmehr, ob sich die Arbeitsunfähigkeit nur auf eines oder auf alle Beschäftigungsver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.8 Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes (Abs. 8)

Rz. 24 Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde Abs. 8 an die Neufassung der §§ 90, 91 angepasst. Auch die Neufestsetzung des Verletztengeldes bei alters- oder ausbildungsbedingt niedrigen Bezügen erfolgt künftig bei fiktiven Einkommen nach Altersstufen oder nach Schul- oder Berufsausbildung nach dem 30. Lebensjahr in pauschaler Form (BT-Drs. 19/17586 S. 106).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Höhe des Verletztengeldes richtet sich für Arbeitnehmer, die Einkommen aus unselbständiger Arbeit und eventuell daneben auch aus selbständiger Arbeit erzielen und während dieser Tätigkeit einen Versicherungsfall erleiden, gemäß Abs. 1 Satz 1 mit einigen Modifizierungen grundsätzlich nach § 47 Abs. 1 und 2 SGB V . Personen, die nur Arbeitseinkommen aus selbständiger ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.8 Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines verletzten Kindes (Abs. 4)

Rz. 17 Wenn durch einen Versicherungsfall ein versichertes Kind verletzt wird und dieses von einem Elternteil beaufsichtigt, betreut oder gepflegt wird, hat dieser für die Zeit Anspruch auf Kinderpflege-Verletztengeld nach Abs. 4 i. V. m. § 45 SGB V (Rechtsgrundverweisung). Es gleicht den infolge der Pflege etc. des Kindes entstandenen Verdienstausfall aus (vgl. § 126 SGB II...mehr