Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 744 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 4b S 1–3 EStG ist durch das StVereinfG 2011 eingefügt worden und regelt erstmals mit Wirkung ab dem VZ 2012, wie Erstattungen von SA sowie steuerfreie Zuschüsse zu SA zu behandeln sind. Nach bisher geltendem Recht musste bei jährlich wiederkehrenden SA der SA-Abzug der Vorjahre – ggf rückwirkend nach § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO – gekür...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schuka, Kürzung des Vorwegabzugs bei zusammenveranlagten Ehegatten – Anmerkung zum BFH-Urt v 03.12.2003, IX R 11/03, DStR 2004, 597; Briese, SA-Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen beim GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, DStR 2005, 1087; Hillmoth, Aktuelle Entwicklungen der Rspr zur Kürzung des Vorwegabzugs, INF 2005, 25; Siegle, Das Ehegatten-Problem bei der Kürzung des SA-V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Höhe/Korrespondenzprinzip

Rn. 560 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Insoweit als der Berechtigte zum Abzug der Versorgungsleistungen nach § 10 Abs 1a Nr 2 EStG berechtigt ist, sind diese Zahlungen beim Empfänger als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr 1a EStG zu versteuern. Dabei ist es nicht notwendig, dass sich die SA auch tatsächlich steuermindernd ausgewirkt haben. Seit dem 01.01.2008 sind Versorgungsleistung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bei begünstigten Versorgungsleistungen

Rn. 480 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Sofern die Übertragung unentgeltlich erfolgt ist und die übrigen Voraussetzungen des § 10 Abs 1a Nr 2 EStG erfüllt werden, handelt es sich um als SA abziehbare Versorgungsleistungen. Die frühere Unterscheidung zwischen Leibrente und dauernder Last ist aufgegeben worden. Rn. 481 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Versorgungsleistungen sind stets i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Keine abschließende Regelung

Rn. 44 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 44b EStG regelt nicht abschließend, in welchen Fällen KapSt zu erstatten ist. Das Gesetz sieht selbst in § § 50d EStG noch besondere weitere Erstattungsverfahren vor. Insoweit wird auf die Erläuterungen zu dieser Vorschrift verwiesen (s Erläut zu § 50d (Zuber/Ditsch)). Die Vorschrift des § 45b EStG ist durch das AmtshilfeRLUmsG (BGBl I 2013...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anwendungsbereich.

Rn. 4 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 In zeitlicher Abgrenzung wurde der Altersentlastungsbetrag erstmals für den VZ 1975 gewährt. Rn. 5 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Persönlich anspruchsberechtigt sind nur unbeschränkt StPfl, die das 64. Lebensjahr vollendet haben. Beschränkt StPfl waren bis zum 31.12.2008 vom Abzug ausgeschlossen, § 50 Abs 1 S 4 EStG aF. Ab VZ 2009 ist der Altersen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Versorgungsbezüge

Rn. 10 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Versorgungsbezüge bleiben nach § 24a S 2 EStG außer Betracht, weil für sie bereits eine dem Altersentlastungsbetrag vergleichbare Entlastung durch den Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs 2 S 1 EStG gewährt wird, Heuermann/Fischer in Blümich, § 24a EStG Rz 13, 147. Aufl; Bleschik in H/H/R, § 24a EStG Rz 25, EL 255. Zu den Versorgungsbezügen zä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Antragsverfahren

Rn. 39 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Erstattung erfolgt nur auf besonderen Antrag des Entrichtungspflichtigen. Dieser geht dahin, entweder die KapSt-Anmeldung mit der KapSt auf die betroffenen KapErtr zu ändern oder bei der folgenden KapSt-Anmeldung die abzuführende KapSt um den entsprechenden Betrag zu kürzen. Rn. 40 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Es handelt sich nicht um eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung des Kürzungsbetrags

Rn. 715 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Höchstbeträge nach § 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG sind um einen fiktiven Gesamtbeitrag (ArbG- und ArbN-Anteil) zur allg Rentenversicherung zu kürzen. Für die Berechnung des Kürzungsbetrages ist auf den zu Beginn des jeweiligen Kj geltenden Beitragssatz in der allg Rentenversicherung abzustellen (BMF v 24.05.2017, BStBl I 2017, 820 Tz 64). Bemes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zwingende Erstattung

Rn. 43e Stand: EL 141 – ET: 02/2020 In den Fällen des Freistellungsauftrags und der Verlustverrechnung (§ 43a Abs 3 S 2 EStG) ist das Kreditinstitut zur Verrechnung verpflichtet (§ 44b Abs 6 S 4 EStG). Innerhalb der 15-Monatsfrist (§ 44a Abs 6 S 1 EStG) muss das Institut folglich die Erstattung vornehmen. Hier erfolgt auch kein besonderer Ausgleich, sondern die Erstattung geh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Zweck der Regelung

Rn. 250 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die strengen Anforderungen des § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst aa EStG für begünstigte kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte soll sicherstellen, dass nur solche Beiträge als SA abgezogen werden können und nachgelagert besteuert werden, die zu Ansprüchen führen, die mit den Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung verglei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Grundsatz

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die st Rspr ging davon aus, dass Geldstrafen u Geldbußen unter keinem Gesichtspunkt steuerlich berücksichtigungsfähig seien, da sie den Bestraften in dem beabsichtigen Umfang treffen sollten u nicht auf dem Wege einer Steuervergünstigung die Allgemeinheit (BFH BStBl III 1955, 338; 1964, 333); dahinter stand der Gedanke der Einheit der Rechtso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 293 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 1 Nr 4 Hs 2 EStG ist durch das UntStRefG 2008 eingefügt und durch das JStG 2010 geändert worden. Die gezahlte KiSt ist nunmehr nach § 10 Abs 1 Nr 4 Hs 2 EStG nicht mehr als SA abziehbar, soweit sie als Zuschlag zur KapSt oder als Zuschlag auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Abs 1 EStG ermittelte ESt gezahlt wurde.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzessystematische Einordnung

Rn. 450 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Grundsätzlich ist die Übertragung von Vermögen gegen die Zahlung laufender Raten- oder Rentenleistungen als (zumindest teil-)entgeltliches Geschäft anzusehen, das entsprechend des übertragenen Gegenstands zu stpfl Veräußerungsgewinnen oder -verlusten beim Übertragenden und zu AK beim Übernehmer führt. Gegenleistungsrenten sind aufzuteilen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zusammenveranlagte Ehegatten

Rn. 41 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Altersentlastungsbetrag wird für jeden Ehegatten gewährt, dabei müssen Ehegatten im Falle der Zusammenveranlagung jeweils gesondert die Voraussetzungen für die Anwendung des § 24a EStG erfüllen, § 24a S 4 EStG. Bei der getrennten Berechnung sind unmittelbar die für jeden Ehegatten auch bei Zusammenveranlagung getrennt zu ermittelnden Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erstmalige Berufsausbildung

Rn. 331 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Eine Berufsausbildung iSd § 10 Abs 1 Nr 7 EStG erfordert eine berufliche Ausbildungsmaßnahme, durch die der StPfl die notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erwirbt, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen (BFH BStBl II 1992, 661). Voraussetzung ist, dass der Beruf durch eine Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlich geord...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 261 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit dem BürgerentlastungsG Krankenversicherung ist die steuermindernde Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mit Wirkung zum 01.01.2010 vollständig neu geregelt worden. Ab dem VZ 2010 wird innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zwischen den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Form der Unterhaltsleistungen

Rn. 424 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Unterhaltsleistungen werden idR in Rentenform erbracht. Voraussetzung für die Abziehbarkeit nach § 10 Abs 1a Nr 1 EStG ist dies nicht. Sie können auch in jährlich ungleichmäßigen Zahlungen bestehen. Die Unterscheidung in Renten und dauernde Lasten ist nicht zu machen. Auch wenn keiner der beiden Begriffe erfüllt ist, können abziehbare U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Ergänzende Absicherung von Berufsunfähigkeit, verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenen

Rn. 254 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ergänzend können nach § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst aa EStG der Eintritt der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit oder auch Hinterbliebene abgesichert werden. Diese ergänzende Absicherung ist allerdings nur dann unschädlich, wenn mehr als 50 % der Beiträge auf die eigene Altersversorgung des StPfl entfallen (BMF v 24...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Höchstbetrag

Rn. 314 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Kinderbetreuungskosten sind gemäß § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG iHv zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind und Kj abziehbar. Die Höchstgrenze des § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG wird bei Betreuungskosten von 6 000 EUR pro Jahr erreicht. Rn. 315 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die in § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG enthaltene Beschränkung des Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Wirkung des Altersentlastungsbetrages

Rn. 44 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Altersentlastungsbetrag wird nach § 2 Abs 3 EStG zur Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte von der Summe der Einkünfte abgezogen, s Rn 22 u 23. Das bedeutet für die Anwendung des § 10d EStG im Verlustabzugsjahr, dass nur ein entsprechend geringerer Verlustabzug verbraucht wird, vgl das Berechnungsschema in R 2 EStR 2012. Rn. 45 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigtes Vermögen

Rn. 490 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach der bis Ende 2007 geltenden BFH-Rspr muss es sich beim Gegenstand der Vermögensübergabe um eine Wirtschaftseinheit handeln, die bei dem Vermögensübernehmer eine zumindest teilweise existenzbegründende Wirkung zeitigt (BFH v 05.07.1990, GrS 4–6/89, BStBl II 1990, 847; BFH v 12.05.2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95), nicht notwendigerweis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 327 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, die nicht BA oder WK darstellen, können gemäß § 10 Abs 1 Nr 7 EStG ab dem VZ 2004 bis zu 4 000 EUR und ab dem VZ 2012 bis zu 6 000 EUR im Kj als SA abgezogen werden. § 10 Abs 1 Nr 7 EStG erfasst nach der Neuregelung durch das BeitrRLUmsG nur noch Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 360 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der begrenzte SA-Abzug für Entgelte für den Besuch von Privatschulen nach § 10 Abs 1 Nr 9 EStG ist durch das Kultur- und StiftungsförderungsG v 13.12.1990, BGBl I 1990, 2775 mit Wirkung ab dem VZ 1991 eingeführt worden. Mit der Regelung wollte der Gesetzgeber staatlich genehmigte oder erlaubte Ersatzschulen und anerkannte allgemeinbildende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Umschichtungen

Rn. 590 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der sachliche Zusammenhang der wiederkehrenden Leistungen mit der begünstigten Vermögensübertragung endet, wenn der Übernehmer das übernommene Vermögen auf einen Dritten überträgt und dem Übernehmer das übernommene Vermögen steuerrechtlich nicht mehr zuzurechnen ist (vgl BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 Tz 37). Rn. 591 Stand: EL 141 – ET: 0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unterscheidung Renten und dauernde Last

Rn. 618 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Für Alt-Verträge ist die Unterscheidung zwischen Leibrenten und dauernden Laste weiterhin entscheidend, da für Leibrenten durch § 10 Abs 1 Nr 1a S 2 EStG aF eine Einschränkung in der Höhe des SA-Abzugs vorgenommen wird. Während dauernde Lasten und sonstige Renten iSv § 10 Abs 1 Nr 1a S 1 EStG vollständig als SA abziehbar sind, dürfen Leibre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 610 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Rechtslage für Vermögensübertragungen vor dem 01.01.2008 ist durch § 10 Abs 1 Nr 1a EStG aF (nunmehr § 10 Abs 1a Nr 2 EStG) geregelt. Der Gesetzeswortlaut von § 10 Abs 1 Nr 1a EStG aF lautet wie folgt: (1) SA sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder BA noch WK sind: … 1a. auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verhältnis zu BA und WK

Rn. 10 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 SA können nur Aufwendungen sein, die weder zu den BA noch zu den WK gehören, § 10 Abs 1 S 1 EStG. Besteht ein Veranlassungszusammenhang mit einer Einkunftsart, ist der SA-Abzug auch dann ausgeschlossen, wenn sich bei der Einkünfteermittlung keine steuerliche Auswirkung ergibt, zB wegen des Abzugs der die Aufwendungen abgeltenden höheren Paus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung

Rn. 32 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 44 Abs 5 EStG regelt eine von den bisherigen Abs 1–4 völlig verschiedene Konstellation. Die Vorschrift sieht die Erstattung der ohne eine diesbezügliche Verpflichtung einbehaltenen und abgeführten KapSt auf Antrag des zum KapSt-Abzugs Verpflichteten, also des Entrichtungspflichtigen iSd § 33 Abs 1 AO, vor. Dieser wird auch ausdrücklich zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zuständigkeit

Rn. 42 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Für die Entscheidung ist das FA zuständig, an das die KapSt abgeführt wurde. Rn. 43 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Dies folgt auch aus der vorgesehenen Änderung der alten KapSt-Anmeldung bzw der Kürzung bei der folgenden KapSt-Anmeldung; denn diese Erklärungen sind gegenüber dem entsprechenden FA abzugeben; § 45a Abs 1 EStG iVm § 44 Abs 1 S 5 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schuldaufnahme durch den StPfl

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Aufwendungen für Darlehen können grds ag Belastungen sein, soweit die Schuldaufnahme durch Ausgaben veranlasst ist, die eine ag Belastung nach § 33 Abs 1 EStG darstellen. Für die Tilgung der Schulden gilt: Seit der Änderung der Rspr des BFH (BFH BStBl II 1988, 814; s auch BFH BFH/NV 1998, 850; 2008, 1136) sind die Aufwendungen nicht erst im Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Empfänger der Versorgungsleistung

Rn. 626 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Empfänger der Versorgungsleistung ist in § 10 Abs 1 Nr 1a EStG aF nicht explizit geregelt. Die Rspr des BFH zum Generationennachfolgeverbund gilt unverändert für die Neuregelung des § 10 Abs 1a Nr 2 EStG, insoweit wird weiterführend auf die Kommentierung in s Rn 563 verwiesen. Rn. 627 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Beschränkung auf unbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Versorgungsausgleich

Zahlungen, die der geschiedene Ehegatte für den ehemaligen Partner zwecks Versorgungsausgleichs zur Begründung einer Rentenanwartschaft an die gesetzliche Rentenversicherung oder einen anderen Rentenversicherungsträger leistet, sind keine ag Belastungen (BFH BStBl II 1984, 106; BFH/NV 2015, 202; 2010, 1807; FG Nds EFG 1996, 173; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Versor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Fluchthilfe

Aufwendungen, die ein StPfl leistet, um einem Angehörigen bei der Flucht aus einem fremden Staat zu helfen, können ag Belastungen sein, wenn für den Angehörigen eine unmittelbare Gefahr für Leib, Freiheit und Leben besteht (FG He EFG 1978, 431; 1982, 593; FG D'dorf EFG 1979, 335). Jedoch kann es auch hier auf das ursächliche Verhalten des Angehörigen ankommen. So darf sich d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Tarifbegünstigung

Rn. 25 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Es handelt sich um Einkünfte, die in die Steuerbemessungsgrundlage (das zvE) einfließen und die daher auch Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag sind, Heuermann/Fischer in Blümich, § 24a EStG Rz 15b, 147. Aufl; Bleschik in H/H/R, § 24a EStG Rz 20, EL 255; Wacker in Schmidt, § 24a EStG Rz 5, 37. Aufl. Die Tarifbegünstigung bewir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abschließende Aufzählung

Rn. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Als SA sind nur die im G abschließend aufgezählten Aufwendungen abzuziehen. Andere Ausgaben, die nach dem G keine SA sind, können nur unter dem Gesichtspunkt der ag Belastung nach den §§ 33–33b EStG berücksichtigt werden. Deshalb können Prozesskosten zur Verringerung von als SA abziehbaren Ausgaben nicht selbst SA sein (BFH BStBl III 1957, 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 43b Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Dem Kreditinstitut müssen die entsprechenden Bescheinigungen vorliegen. Dies sind die NV-Bescheinigungen sowie die "Dauerüberzahler"-Bescheinigung nach § 44a Abs 5 EStG. Daneben treten noch die unterschiedlichen Bescheinigungen nach § 44a Abs 7 S 2 u Abs 8 S 2 EStG für die steuerbefreiten Körperschaften und die inländische öffentliche Hand ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kind

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung eines minderjährigen Kindes, das auswärts untergebracht ist, sind nach § 33 EStG grds nicht abziehbar (FG RP v 28.09.2010, 2 K 1638/09, BB 2010, 3118). Ist jedoch die auswärtige Unterbringung medizinisch indiziert, können ag Belastungen vorliegen (BFH BStBl II 1975, 607; BStBl III 1965, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rückzahlung von Arbeitslohn

Rn. 11 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bei Rückzahlung von Arbeitslohn soll der Altersentlastungsbetrag nach el, DB 1976, 510, zustimmend Klein/Flockermann/Kühr, § 24a EStG Rz 3b nicht gemindert werden, weil er nicht an die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern an den Arbeitslohn anknüpfe. Dem ist nur insoweit zuzustimmen, als zurückgezahlter Arbeitslohn früherer Jahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Beitragsaufteilung nach der Krankenversicherungsbeitragsanteil-ErmittlungsVO (KVBEVO)

Rn. 751 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 5 EStG ist durch das BürgerentlastungsG Krankenversicherung eingefügt worden. Die Vorschrift enthält eine Ermächtigung zum Erlass einer VO, in der bezogen auf den Versicherungstarif bestimmt wird, wie der nicht abziehbare Teil der Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes iSd § 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a S 3 EStG (Basiskra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kapitalerträge

Rn. 11 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Erstattet wurden die einbehaltenen und abgeführten KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG (inländische Beteiligungserträge sowie Erträge aus inländischen Wandelanleihen, Gewinnobligationen und schlichten Genussrechten). Eine Erstattung war ausgeschlossen, wenn der Erstattungsausschluss nach § 45 S 1 EStG eingriff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verschleißkosten

Aufwendungen zur Reparatur eines Pkw-Motors wegen Verschleiß des Motors sind nicht als außergewöhnliche behinderungsbedingte Fahrtkosten gem § 33 Abs 1 EStG abzugsfähig (FG Nds EFG 2015, 137, bestätigt durch BFH v 19.01.2017, VI R 60/14, BFH/NV 2017, 571).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abgrenzung zu anderen wiederkehrenden Leistungen

1. Abgrenzung zu entgeltlichen Übertragungen Rn. 470 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Versorgungsleistungen stellen kein Entgelt für die Vermögensübertragung iRd vorweggenommenen Erbfolgeregelung dar (vgl BFH v 05.07.1990, GrS 4–6/89, BStBl II 1990, 847; erneut bestätigt durch BFH v 12.05.2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95). Sie setzen damit eine zumindest teilunentgeltliche Zuwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Einleitung Schrifttum: Fischer, Mehr Schatten als Licht im Steuerrecht der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge, BB 2003, 873; Söhn Altersvorsorgeaufwendungen als vorwegentstandene (vorweggenommene) WK, StuW 2003, 332; Weber-Grellet, Das AlterseinkünfteG, DStR 2004, 1721; Risthaus, Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das AlterseinkünfteG (Teil I und Te...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtslage für Vermögensübertragungen ab dem 01.01.2008

1. Begünstigtes Vermögen Rn. 490 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach der bis Ende 2007 geltenden BFH-Rspr muss es sich beim Gegenstand der Vermögensübergabe um eine Wirtschaftseinheit handeln, die bei dem Vermögensübernehmer eine zumindest teilweise existenzbegründende Wirkung zeitigt (BFH v 05.07.1990, GrS 4–6/89, BStBl II 1990, 847; BFH v 12.05.2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Praxisgebühr

Aufwendungen für eine Praxisgebühr sind als Krankheitskosten ag Belastungen (FG BdW StBW 2011, 1133, offen gelassen BFH BStBl II 2012, 821; OFD Ffm v 15.11.2004, DB 2004, 2784; Mellinghoff in Kirchhof, § 33 EStG Rz 54 "Praxisgebühr").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nabelschnurblut

Aufwendungen für die Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurblut sind keine ag Belastungen (BFH BFH/NV 2008, 355; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Geburt").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abzugsberechtigung

a) Versicherungsnehmer Rn. 206 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Beiträge zu Versicherungen kann grds nur derjenige nach § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG als SA geltend machen, der sie als Versicherungsnehmer aufgewendet hat. Der Abzugstatbestand setzt voraus, dass der StPfl selbst den Aufwand wirtschaftlich getragen hat und dass er die Beiträge auch selbst geschuldet hat (BFH BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nahrungsergänzungsmittel

Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel sind nicht als ag Belastungen abzugsfähig. Es handelt sich um eine Diätverpflegung iSd § 33 Abs 2 S 3 EStG (FG D’dorf v 15.7.2013, 9 K 3744/12 E, s aber BFH BStBl II 2015, 703 zur Rev).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Pauschbetrag

Neben den Pauschbeträgen für behinderte Menschen können bestimmte Aufwendungen auch nach § 33 EStG als ag Belastungen geltend gemacht werden (s H 33b EStH 2016 "Neben den Pauschbeträgen ..." u s § 33b Rn 64ff (Nacke)).mehr