Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 14a Vergünstigungen bei der Veräußerung bestimmter land– und forstwirtschaftlicher Betriebe

I. Überblick Rn. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Vorschrift des § 14a EStG, welche – anders als die Überschrift vermuten lässt – drei unterschiedliche Begünstigungen enthält, diente zum einen der Verbesserung der Agrarstruktur sowie zum anderen zusätzlich der Mobilisierung von Baulandflächen (Abs 4). Die Abs 1–3 begünstigten bis Ende 2000 über die allg ermäßigte Besteuerung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 45 Ausschluss der Erstattung von Kapitalertragsteuer

Schrifttum: Paintner, Das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Überblick, DStR 2014, 1621; Korn, Das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Überblick, DStR 2019, 1. I. Inhalt und Bed...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach dem Wortlaut des § 5b Abs 1 S 1 Hs 2 EStG resultiert die Übermittlungspflicht für die standardisierten Inhalte der HB und der handelsrechtlichen GuV. Der Rechtslage entsprechend besteht somit auch nach Einführung der E-Bilanz keine Pflicht zur Einreichung einer StB. Sofern die HB Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der GuV im XBRL-Format (die Festlegung des Übermittlungsformats erfolgte durch das BMF v 19.01.2010, BStBl I 2010, 47; zum XBRL-Standard s Arbeitskreis Externe Unternehmensrechnung (AKEU) der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft eV, DB 2010, 1472; zur Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Vorschrift des § 14a EStG, welche – anders als die Überschrift vermuten lässt – drei unterschiedliche Begünstigungen enthält, diente zum einen der Verbesserung der Agrarstruktur sowie zum anderen zusätzlich der Mobilisierung von Baulandflächen (Abs 4). Die Abs 1–3 begünstigten bis Ende 2000 über die allg ermäßigte Besteuerung des § 14 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderer sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Anwendungsschreiben zur E-Bilanz des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 sieht in den Rz 2ff auch eine Übermittlungspflicht für folgende Fallkonstellationen vor:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Freiwillig einzureichende Bestandteile

Rn. 33 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Neben den Pflichtbestandteilen gem § 5b Abs 1 EStG kann der StPfl weitere, in der Taxonomie enthaltene Berichtsbestandteile freiwillig elektronisch übermitteln. Hierzu zählen insb die Berichtsbestandteile "Anhang" (zur verpflichtenden Übermittlung des Anlagenspiegels s Rn 32a), "Lagebericht" und "Eigenkapitalspiegel" (s BMF v 28.09.2011, BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bestandteile der Taxonomie

a) Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung iSd § 5b Abs 1 EStG Rn. 24 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach dem Wortlaut des § 5b Abs 1 EStG erstreckt sich die Übermittlungspflicht nicht auf den gesamten JA, sondern lediglich auf die Bilanz, die GuV und ggf die Überleitungsrechnung. Die hierfür relevanten Datenschemata sind der Kerntaxonomie sowie den Branchentaxonomien...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Positionseigenschaften

1. Mussfeld Rn. 34 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die als "Mussfeld" gekennzeichneten Positionen, die sowohl im GCD-Modul als auch im GAAP-Modul enthalten sind, gehören zum Mindestumfang gem § 5b EStG iVm § 51 Abs 4 Nr 1b EStG und sind daher unabhängig von der Rechtsform, der Branche sowie der Größe des Unternehmens stets verbindlich zu übermitteln. Für die Anzahl der zu übermitt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Grundstruktur des Datensatzes

1. Aufbau der Taxonomie Rn. 23 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Datenschema umfasst zum einen das Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und zum anderen das JA-Modul ("GAAP-Modul"). Das Stammdaten-Modul besteht in der Taxonomie 6.3 aus 58 verpflichtend zu übermittelnden Elementen aus den folgenden Bereichen: Dokumentinformationen (zB Erstellungsdatum); Informationen zum Bericht (zB Berich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendungsbereich

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rn. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der GuV im XBRL-Format (die Festlegung des Übermittlungsformats erfolgte durch das BMF v 19.01.2010, BStBl I 2010, 47; zum XBRL-Standard s Arbeitskreis Externe Unternehmensrechnung (AKEU) der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungszeitpunkt und Übergangsregelungen

Rn. 17 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach § 52 Abs 15a EStG aF (jetzt: § 52 Abs 11 EStG) war § 5b EStG erstmals für Wj, die nach dem 31.12.2010 beginnen, anzuwenden. Ein hiervon abweichender Anwendungszeitpunkt konnte mittels Rechts-VO festgelegt werden (§ 51 Abs 4 Nr 1c EStG). Von dieser Möglichkeit machte das BMF mit der VO zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunkts d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kritische Würdigung

Rn. 43 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Mindestumfang der E-Bilanz geht weit über die Vorschriften der §§ 266 u 275 HGB hinaus und schafft faktisch eine neue "umgekehrte Maßgeblichkeit" (s Herzig, DStR 2010, 1907; Hoffmann, DB 2010, Heft 38, M1; Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, Stellungnahme v 05.10.2010, Anlage, 15f), wobei sich diese ausschließlich auf die Ausweisvo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 27 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 In § 5b Abs 1 EStG ist lediglich die elektronische Übermittlung der Bilanz, der GuV und ggf der Überleitungsrechnung kodifiziert. Die Schreiben des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855, Anlage zu Rz 11; BMF v 24.05.2016, BStBl I 2016, 500 und BMF v 06.06.2018, BStBl I 2018, 714 nennen jedoch weitere Bestandteile, die ebenfalls elektronisch zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Allg Grundsätze für die Gliederung des JA

Rn. 40 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 In § 265 HGB sind für KapGes und ihnen gleichgestellte Gesellschaften die allg Grundsätze für die Gliederung des JA kodifiziert. Nach § 265 Abs 2 HGB ist zu jedem Bilanz- und GuV-Posten der entsprechende Betrag des Vorjahres anzugeben. Das Schreiben des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 macht diesbezüglich keine Angaben. Dem technischen Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 14 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen, sieht § 5b Abs 2 EStG eine Härtefallregelung vor, sodass die Vorschrift des § 5b Abs 1 EStG innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers liegt (s BFH v 14.03.2012, BStBl II 2012, 477 Rz 28; Drüen/Hechtner, DStR 2006, 822 mwN). Aufgrund des hierin enthalte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermächtigungsgrundlage zur Festlegung des Mindestumfangs

Rn. 20 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Umfang der zu übermittelnden JA ist nicht in § 5b EStG festgelegt. Gem § 51 Abs 4 Nr 1b EStG wurde das BMF ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Bilanzen und GuV zu bestimmen. Mit der Veröffentlichung der Kerntaxonomie und der Branchentaxonomien in Form von E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Teilband 5 (§§ 264–274, 274a, 275–283 HGB), 6. Aufl, Stuttgart 1997; Hey, Die Steuerbegünstigung der ­gemeinnützigen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, Gedanken der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auf die öffentliche Hand, StuW 2000, 467; Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Vorschrift des § 45 EStG trifft unterschiedliche Regelungen über die Erstattung der KapSt für die Fälle, in denen das Stammrecht und der Anspruch auf den laufenden KapErtr getrennt wurden. Der Inhaber des Anspruchs auf die laufenden KapErtr bezieht diese, allerdings durchgängig vermindert um die KapSt. S 1 schließt die Erstattung und nunme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufbau der Taxonomie

Rn. 23 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Datenschema umfasst zum einen das Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und zum anderen das JA-Modul ("GAAP-Modul"). Das Stammdaten-Modul besteht in der Taxonomie 6.3 aus 58 verpflichtend zu übermittelnden Elementen aus den folgenden Bereichen: Dokumentinformationen (zB Erstellungsdatum); Informationen zum Bericht (zB Berichtsbestandteile und Bila...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das E-Government, worunter die elektronische Abwicklung von Prozessen innerhalb der Regierung und Verw verstanden wird, stellt seit dem Jahr 2000 eine zentrale Regierungsaufgabe dar. So diente bspw das Programm des Bundes "E-Government 2.0" ua der Entwicklung von Prozessketten, da insb an dieser Schnittstelle die größten Effizienzpotenziale b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung

Rn. 39 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Seit der Verabschiedung des BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102 nimmt die Bedeutung einer eigenständigen StB zu, während die seither in § 5 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG verankerte Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung unverändert Gültigkeit besitzt (s BMF v 12.03.2010, BStBl I 2010, 239 Rz 1; Richter, GmbHR...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechnerisch notwendige Positionen

Rn. 37 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Für eine erfolgreiche Übermittlung muss der Datensatz den in der Taxonomie hinterlegten Rechenregeln genügen. Folglich sind Positionen, die auf Mussfeld-Ebene stehen und nicht die Positionseigenschaften "Summenmussfeld", "Mussfeld" oder "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" innehaben, als "rechnerisch notwendig, soweit vorhanden" gekennzeichn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mussfeld

Rn. 34 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die als "Mussfeld" gekennzeichneten Positionen, die sowohl im GCD-Modul als auch im GAAP-Modul enthalten sind, gehören zum Mindestumfang gem § 5b EStG iVm § 51 Abs 4 Nr 1b EStG und sind daher unabhängig von der Rechtsform, der Branche sowie der Größe des Unternehmens stets verbindlich zu übermitteln. Für die Anzahl der zu übermittelnden Posi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Auffangpositionen

Rn. 38 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ein hoher Grad an Standardisierung kann idR nur mit Eingriffen in das Buchungsverhalten erreicht werden. Um dies zu vermeiden, wurden in der Taxonomie Auffangpositionen eingefügt, die durch die Formulierung "nicht zuordenbar" und teilweise auch "ohne Zuordnung" erkennbar sind (s BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 Rz 19). Beispielhaft können...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mussfeld, Kontennachweis erwünscht

Rn. 35 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Für Positionen, die als "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" gekennzeichnet sind, gelten die Ausführungen zum Mussfeld entsprechend (s Rn 34). Zusätzlich ist seitens der FinVerw die Übermittlung eines Auszugs aus der Summen-/Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format erwünscht (s BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Summenmussfeld

Rn. 36 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Als Summenmussfelder werden Oberpositionen bezeichnet, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen. Die Verpflichtung zu deren Übermittlung resultiert aus der Pflicht zur Übermittlung der darunter befindlichen Mussfelder (s BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 Rz 14). Durch die Übermittlung der Summenmussfelder wird die Vollständigkei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Potentiale für die FinVerw und den StPfl

Rn. 48 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Besteuerungsverfahren soll durch den Einsatz elektronischer Kommunikation für alle Beteiligten effizienter werden (s BMF v 03.02.2010, WPg 2010, 252). § 5b EStG stellt daher ein gewichtiges Instrument zur Erhöhung der Effizienz im Besteuerungsverfahren, zur Durchführung von zeitnahen Bp und zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Best...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paintner, Das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Überblick, DStR 2014, 1621; Korn, Das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Überblick, DStR 2019, 1.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Auswirkungen der Steuertaxonomie auf den handelsrechtlichen JA

A. Auswirkungen auf die HB Rn. 41 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach § 5b Abs 1 S 1 EStG ist der Inhalt der HB sowie der handelsrechtlichen GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Hieraus folgt, dass die steuerliche Taxonomie nicht nur für die Einreichung der StB und der steuerlichen GuV Gültigkeit besitzt, sondern auch die HB und die handelsrechtliche GuV hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Folgen der Einführung der E-Bilanz

A. Auswirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen Rn. 44 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Aus dem definierten Mindestumfang befürchteten die Wirtschaft sowie deren StB zum Zeitpunkt der Einführung der E-Bilanz einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen. Änderungen wurden einerseits in der Bearbeitungsreihenfolge der steuerlichen Überleitungen gesehen (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auswirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen

Rn. 44 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Aus dem definierten Mindestumfang befürchteten die Wirtschaft sowie deren StB zum Zeitpunkt der Einführung der E-Bilanz einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen. Änderungen wurden einerseits in der Bearbeitungsreihenfolge der steuerlichen Überleitungen gesehen (s Koch/Nagel, NWB 2010, 1344). Andererseits tendier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auswirkungen auf die HB

Rn. 41 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach § 5b Abs 1 S 1 EStG ist der Inhalt der HB sowie der handelsrechtlichen GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Hieraus folgt, dass die steuerliche Taxonomie nicht nur für die Einreichung der StB und der steuerlichen GuV Gültigkeit besitzt, sondern auch die HB und die handelsrechtliche GuV hinsichtlich der Gliederungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Auswirkungen auf die handelsrechtliche GuV

Rn. 42 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die GuV-Posten nach § 275 HGB sind für die steuerliche Deklaration ebenfalls zu untergliedern. So ist bspw der GuV-Posten "Umsatzerlöse", der die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen abzgl USt und Erlösschmälerungen beinhaltet und nach § 275 Abs 2 Nr 1 bzw Abs ...mehr

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Ansässigkeitsbescheinigung nach DBA

Kommentar Immer häufiger wird in DBA aber auch nach nationalem deutschem Steuerrecht eine Ansässigkeitsbescheinigung gefordert, um bestimmte steuerliche Privilegien erlangen zu können. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat sich zu den Grundsätzen geäußert. Warum Ansässigkeitsbescheinigungen gefordert werden In einem zunehmenden Maße werden durch von deutschen Finanzämtern Ansässigke...mehr

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Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene

Kommentar Die Corona-Krise hat ein erfreuliches gesellschaftliches Engagement bei den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Vereinen ausgelöst. Das BMF hat nun in einem Schreiben zusammengefasst, wie die vielfältigen Hilfen steuerlich gefördert bzw. unterstützt werden können. Vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Spenden Werden Spenden geleistet, genügt dafür ein vereinfacht...mehr

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Corona-Sonderzahlungen nun offiziell bis Ende 2020 steuerfrei

Kommentar Nach einem Erlass des BMF können Arbeitgeber ihren Beschäftigten aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu 1.500 EUR steuerfrei auszahlen. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Die Gewährung soll in Form von Barzuschüssen und Sachbezügen möglich sein. Die Steuerfreiheit soll sich aus § 3 Nr. 11 EStG ergeben, der bereits bisher unter weiteren Vor...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 90 Gem. § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG "… darf eine Rückstellung …" nur unter gewissen Bedingungen gebildet werden. Dies könnte zu der Annahme berechtigen, dass § 6a EStG ein eigenes Ansatzwahlrecht, unabhängig vom HGB beinhaltet. So wird davon ausgegangen, dass das Wahlrecht in der Formulierung des § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG i. S. d. Maßgeblichkeit des § 5 Abs. 1 EStG zu interpre...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.2 Betriebsausgaben bei externen Durchführungswegen

Rz. 89 Direktversicherung Für Beiträge an Direktversicherungen gilt die allgemeine Vorschrift zu Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG. D. h. bei betrieblicher Veranlassung sind die Beiträge an eine Direktversicherung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Eine Aktivierung der Ansprüche aus der Direktversicherung scheidet gemäß § 4b EStG aus. Dies ist auf die Konstellation...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.2 Steuerbilanz

Rz. 166 Die Rahmenbedingungen für eine Auflösung von Pensionsrückstellungen oder die Reduzierung der Bilanzberührung von Pensionsverbindlichkeiten unterscheiden sich im Handels- und Steuerrecht deutlich voneinander. Steuerlich führt der Wechsel des Durchführungswegs unabhängig von der Höhe der Dotierung des externen Trägers zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung. Rz. 16...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 87 Das Steuerrecht umfasst detaillierte Vorgaben zur Berücksichtigung und Bewertung betrieblicher Pensionsverpflichtungen eines Arbeitgebers, wobei nach Durchführungswegen differenziert wird. So ist der Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für die einzelnen Durchführungswege in den §§ 4, 4c, 4d, 4e und 6a EStG geregelt. Die Steuergesetze (EStG, KStG) werden begleitet v...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.2.2 Der steuerliche Teilwert

Rz. 101 Im Gegensatz zum Handelsrecht akzeptiert das Steuerrecht nur eine Bewertungsmethode, das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG. Bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtungen wird zwischen aktiven Anwärtern und ausgeschiedenen Begünstigten (Anwärter mit unverfallbaren Anwartschaften bzw. Leistungsempfänger) unterschieden. Bei aktiven Anwärtern folgt die Bewer...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.2.1 Vorbemerkung

Rz. 98 Die Bewertung der Pensionsrückstellung ergibt sich aus § 6a Abs. 3 EStG. Daraus folgt ein Ansatz der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz in Höhe des steuerlichen Teilwerts. Dieser wird auf Basis eines festgelegten Zinssatzes von 6 % p. a. und versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelt. Rz. 99 Die Bewertung von Pensionsrückstellungen unter Anwendung versicher...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.1 Arbeitsrechtliche Grundlage der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 3 Arbeitsverhältnis als Grundlage Das prägende Merkmal aller Formen der bAV ist die Veranlassung der Versorgungszusage durch die Tätigkeit für ein Unternehmen, sodass die Einbindung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon aufgrund der Definition der bAV in § 1 Abs. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gesetzlich festgelegt ist. Damit bildet das Arbeitsrecht – und hier besonder...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.2 Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 7 Das Betriebsrentengesetz unterscheidet 5 verschiedene Durchführungswege (§ 1b BetrAVG):[1] die unmittelbare Pensionszusage,[2] die Direktversicherung, die Pensionskasse, den Pensionsfonds, die Unterstützungskasse. Bei der unmittelbaren Pensionszusage handelt es sich um einen internen Durchführungsweg, während die restlichen 4 Durchführungswege als extern bezeichnet werden kö...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.4.2 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Rz. 60 Sofern ein Unternehmen Vermögensgegenstände nutzt, um sie unter Anwendung des § 246 Abs. 2 HGB mit den Pensionsrückstellungen zu verrechnen, erfolgt eine Neubewertung dieser Vermögensgegenstände zum beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB). Hierbei ist auf die Bewertungshierarchie des § 255 Abs. 4 HGB abzustellen. Demnach wird der beizulegende Zeitwert von ein...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.2 Antizipation künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Das IDW RS HFA 30 konkretisiert die Anforderungen an die Bewertung zum Erfüllungsbetrag in seinen Rz. 51 ff. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen im Wesentlichen die Inhalte des RS ein. Die Parameter sind nicht notwendigerweise einheitlich für alle Unternehmen bzw. Bereiche eines Unternehmens zu wählen. Sowohl bei der Auswahl als auch bei der Bestimmung von Paramet...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.3 Mittelbare Pensionsverpflichtungen

Rz. 21 Für Verpflichtungen aus Unterdeckungen mittelbarer Pensionsverpflichtungen gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Zusageerteilung ein Ansatzwahlrecht (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB). Eine mittelbare Pensionsverpflichtung i. S. d. Art. 28 EGHGB liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Versorgungsleistungen nicht selbst erbringt, sondern hierfür einen externen Versorgungsträger ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuerfreiheit nach § 3 Nr 28 EStG

I. Aufstockungsbetrag und Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a und b AltTZG) Rz. 10 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Aufstockungsbeträge iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a AltTZG (> Rz 6) sowie die Beiträge zur Höherversicherung in der GRV iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b AltTZG (> Rz 15) sind steuerfrei (§ 3 Nr 28 EStG). Für die Steuerfreiheit ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Amateursportler

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Sport kann als ideelle Freizeitbetätigung aber auch als Beruf betrieben werden. Die Grenzen zwischen diesen Sachverhalten sind bisweilen fließend. Auf die Bezeichnung "Amateur-" oder "Berufs- bzw Profi-, Spitzen- oder Leistungssportler" kommt es steuerlich nicht an; hier ist allein entscheidend, ob aus einer solchen sportlichen Betätigung stp...mehr