Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.6 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 24 Wenn andere Vorschriften an die Höhe der Einkünfte anknüpfen, sind m. E. die Einkünfte nach der durch § 4f EStG vorgeschriebenen Modifizierung maßgeblich. Das anfängliche Abzugsverbot i. H. v. 14/15 reduziert daher z. B. Überentnahmen nach § 4a EStG, den Verlustabzug nach § 10d EStG, die verrechenbaren Verluste i. S. d. § 15a EStG sowie den Verlust i. S. d. § 8c KStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4 Sonderregelung für Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs (§ 4f Abs. 1 S. 4 bis 6 EStG)

4.4.1 Grundfall Rz. 40 § 4f Abs. 1 S. 4 bis 6 EStG behandelt Teilbetriebsveräußerungen oder -aufgaben i. S. der §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie § 18 Abs. 3 EStG. In diesen Fällen ist ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nur insoweit um den Aufwand i. S. d. § 4f Abs. 1 S. 1 EStG zu vermindern, als dieser den Verlust begründet oder erhöht hat. Mit anderen Worten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3 Ausnahmetatbestände (§ 4f Abs. 1 S. 3 EStG)

4.3.1 Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs oder gesamten Mitunternehmeranteils 4.3.1.1 Grundfall Rz. 27 Nach § 4f Abs. 1 S. 3 EStG unterbleibt eine Verteilung des sich ergebenden Aufwands, wenn die Schuldübernahme im Rahmen einer Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils i. S. d. §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie des § 18 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7 Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG

7.1 Allgemeines Rz. 264 Nach § 21 Abs. 1 S. 2 EStG gelten die Vorschriften des § 15a EStG im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sinngemäß. Mit der sinngemäßen Anwendung soll die Gleichbehandlung vermögensverwaltender mit gewerblich tätigen oder geprägten KGs erreicht werden.[1] Sie gilt insbesondere für vermögensverwaltende Personengesellschaften in der Recht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.6 Schuldbeitritt und Erfüllungsübernahme (§ 4f Abs. 2 EStG)

4.6.1 Grundfall Rz. 48 § 4f Abs. 2 EStG findet Anwendung, wenn für eine Verpflichtung keine befreiende Schuldübernahme, sondern ein Schuldbeitritt oder eine Erfüllungsübernahme mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung vereinbart wird. Beim Schuldbeitritt verbessert sich die Rechtsstellung des Gläubigers, weil er einen zusätzlichen Schuldner (den Beitretenden) bekommt, de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1 Vollständige Ansatzverbote (§ 4f Abs. 1 S. 1 EStG)

4.1.1 Übertragung von Verpflichtungen Rz. 9 Nach § 4f Abs. 1 S. 1 EStG ist der Aufwand, der sich aus der Übertragung bestimmter Verpflichtungen ergibt, im Wirtschaftsjahr der Schuldübernahme und den nachfolgenden 14 Jahren (nur) gleichmäßig verteilt als Betriebsausgabe abziehbar. Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich des § 4f Abs. 1 S. 1 EStG fallen, sind m. E. sämtli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 4f EStG a. F. regelte für die Vz 2006 bis 2008 die steuerliche Behandlung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten. Diese Vorschrift wurde durch das FamLeistG v. 22.12.2008[1] aufgehoben. Rz. 2 § 4f EStG i. d. F. des AIFM-StAnpG v. 23.12.2013[2] betrifft die steuerliche Behandlung der Übertragung von Verpflichtungen, die bei den ursprünglich Verpflichteten Passivierung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.2 Passivierungsbeschränkungen

Rz. 12 In den Anwendungsbereich des § 4f EStG fallen insbesondere die folgenden Passivierungsbeschränkungen, die sich aus den Durchbrechungen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz (§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG) für die steuerbilanzielle Passivierung von Verbindlichkeiten ergeben: Vollständige Ansatzverbote: § 5 Abs. 4a S. 1, Abs. 4b S. 1 EStG; Ansatzbeschränkungen: § 5 Abs. 2a, 3, 4 un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.2 Ansatzbeschränkungen und Bewertungsvorbehalte (§ 4f Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 25 § 4f Abs. 1 S. 2 EStG behandelt den Fall, dass aufgrund der Übertragung einer Verpflichtung ein Passivposten gewinnerhöhend aufzulösen ist. Das ist dann der Fall, wenn die übertragene Verpflichtung bzw. Verbindlichkeit keinem vollständigen Ansatzverbot unterlag, sondern einer Ansatzbeschränkung oder einem Bewertungsvorbehalt. In diesen Fällen wird steuerbilanziell ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.1.2 Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Mitunternehmeranteils

Rz. 28 Zum Teil wird vertreten, dass § 4f Abs. 1 EStG auf Verpflichtungen bzw. Verbindlichkeiten im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft keine Anwendung findet, da es beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils zivilrechtlich nicht zu einer Schuldübernahme kommt, sondern die Gesamthand weiterhin verpflichtet bleibt. § 4f EStG, wäre danach nur auf Verpflichtungen aus de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.1.4 Umwandlungsfälle

Rz. 31 Die Ausnahmeregelung für die Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs oder gesamten Mitunternehmeranteils soll ausweislich der Gesetzesbegründung und nach der Auffassung von Teilen der Literatur nicht gelten, "wenn die unternehmerische Tätigkeit aufgrund von Umwandlungsvorgängen nach dem Umwandlungssteuergesetz in anderer Rechtsform oder durch einen anderen Rechts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.1 Übertragung von Verpflichtungen

Rz. 9 Nach § 4f Abs. 1 S. 1 EStG ist der Aufwand, der sich aus der Übertragung bestimmter Verpflichtungen ergibt, im Wirtschaftsjahr der Schuldübernahme und den nachfolgenden 14 Jahren (nur) gleichmäßig verteilt als Betriebsausgabe abziehbar. Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich des § 4f Abs. 1 S. 1 EStG fallen, sind m. E. sämtliche Außen- und in wenigen Ausnahmefäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.3 Der "ursprünglich Verpflichtete"

Rz. 14 Der "ursprünglich Verpflichtete" i. S. v. § 4f Abs. 1 S. 1 EStG ist derjenige, der durch die Übertragung der Verpflichtung von einer Verbindlichkeit befreit wird. Das muss m. E. nicht zwingend derjenige sein, gegenüber dem die Verbindlichkeit ursprünglich oder erstmalig entstanden ist. So kann es für Zwecke des § 4f EStG durchaus mehrere ursprünglich Verpflichtete geb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1.2 Überblick über die Regelung

Rz. 10 § 21 Abs. 1 EStG regelt abschließend, welche Wirtschaftsgüter vermietet oder verpachtet werden müssen, Abs. 1 Nr. 1 unbewegliches Vermögen (Rz. 112ff.), Abs. 1 Nr. 2 Sachinbegriffe (Rz. 122f.), Abs. 1 Nr. 3 die zeitliche Überlassung von Rechten (Rz. 124ff.), Abs. 1 Nr. 4 die Veräußerung von Miet- und Pachtzinsen (Rz. 127ff.). Abs. 1 S. 2 ordnet die sinngemäße Anwendun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.3 Zeitraum der Aufwandsverteilung (Jahre oder Wirtschaftsjahre)

Rz. 21 § 4f Abs. 1 S. 1 EStG stellt nur für den Zeitpunkt der Übertragung der Verpflichtung auf das "Wirtschaftsjahr" ab, während er für den weiteren Abzug die Formulierung "14 Jahre" verwendet. Diese Unterscheidung könnte darauf hindeuten, dass der weitere Abzug des verbleibenden Aufwands (im Beispiel 140.000 EUR) über 14 Zeitjahre verteilt werden muss. Kommt es zur Bildung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.6.3 Betriebsübergang (§ 613a Abs. 2 BGB)

Rz. 53 Eine Unklarheit könnte sich noch in Fällen des Betriebsübergangs ergeben: Nach § 613a Abs. 2 BGB haftet der bisherige Arbeitgeber neben dem neuen Inhaber für bestimmte Verpflichtungen aus den übergehenden Arbeitsverhältnissen. Dabei handelt es sich um einen Fall des gesetzlichen Schuldbeitritts.[1] Der Betriebsübergang könnte damit möglicherweise unter § 4f Abs. 2 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.1.1 Grundfall

Rz. 27 Nach § 4f Abs. 1 S. 3 EStG unterbleibt eine Verteilung des sich ergebenden Aufwands, wenn die Schuldübernahme im Rahmen einer Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils i. S. d. §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie des § 18 Abs. 3 EStG erfolgt. Anders als im Umwandlungssteuerrecht ist Sinn und Zweck der Regelung nicht der beg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.5 Absetzung für Abnutzung

Rz. 210 Aufwendungen für den Erwerb oder die Herstellung eines Gebäudes, für nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten und für anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG können nicht sofort als Werbungskosten abgezogen werden, sondern sind gem. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG nur über AfA geltend zu machen. Für die Gebäude-AfA gelten die Vorschri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG i. V. m. § 21 Abs. 1 EStG unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der ESt. Die Einkünfte ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Für die zeitliche Erfassung der Einnahmen und Werbungskosten gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Grundlage für die Auslegung der Begriffe ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.4 Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 127 Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören auch die Einnahmen, die aus der Veräußerung (Abtretung) von Miet- und Pachtzinsforderungen erzielt werden. Hierzu gehört insbesondere der Fall, dass laufende oder rückständige Miet- und Pachtzinsforderungen im Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung auf den Erwerber übertragen werden. Dies gilt auch dann, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.5 Teilweise selbstgenutzte und vermietete Ferienwohnung

Rz. 38 Bei einer teilweise selbstgenutzten und teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung ist die Einkunftserzielungsabsicht durch eine Prognose zu prüfen, da die Selbstnutzung ein privater Anlass und Liebhaberei immer nur dann gegeben ist, wenn die weitere Inkaufnahme von Verlusten aus privaten Gründen geschieht.[1] Selbstnutzung ist gegeben, wenn der Stpfl. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.1 Allgemeines

Rz. 47 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt derjenige, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[1] Das ist derjenige, der eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Verwalter wirtschaftlich ausübt und ein in § 21 EStG genanntes Wirtschaftsgut oder Recht entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.2 Begriff der nahen Angehörigen

Rz. 96a Zu den nahen Angehörigen (s. auch § 15 AO) gehören in erster Linie Eltern und Kinder[1], sowie Geschwister und Verschwägerte oder der Lebensgefährte eines Angehörigen[2], offengelassen für Stiefeltern/-kinder. Aber unabhängig von der Frage, ob Stiefeltern/-kinder nahe Angehörigen sind, ist zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1.3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Die Vorschrift gilt für unbeschränkt und beschr. stpfl. natürliche Personen. Zur beschr. Steuerpflicht vgl. § 49 EStG Rz. 1ff und § 49 EStG Rz. 363ff. Unter § 21 EStG fallen auch Einkünfte aus im Ausland belegenem Grundbesitz. Regelmäßig weisen aber DBA in diesen Fällen das Besteuerungsrecht dem Belegenheitsstaat zu (Art. 6 OECD-Musterabkommen). Als Ausnahmen sind z. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4 Gleichmäßige Verteilung des Aufwands über 15 Wirtschaftsjahre

4.1.4.1 Grundfall Rz. 17 Werden Verpflichtungen übertragen, die bei den ursprünglich Verpflichteten Passivierungsbeschränkungen unterlegen haben, sind der sich daraus ergebende Aufwand im Wirtschaftsjahr der Schuldübernahme und den nachfolgenden 14 Jahren gleichmäßig verteilt als Betriebsausgabe abziehbar. Aufwand i. S. d. Vorschrift ist dabei nur der Betrag der stillen Last,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.1 Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs oder gesamten Mitunternehmeranteils

4.3.1.1 Grundfall Rz. 27 Nach § 4f Abs. 1 S. 3 EStG unterbleibt eine Verteilung des sich ergebenden Aufwands, wenn die Schuldübernahme im Rahmen einer Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils i. S. d. §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie des § 18 Abs. 3 EStG erfolgt. Anders als im Umwandlungssteuerrecht ist Sinn und Zweck der Regel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung

1 Allgemeines 1.1 Begriff Rz. 1 Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG i. V. m. § 21 Abs. 1 EStG unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der ESt. Die Einkünfte ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Für die zeitliche Erfassung der Einnahmen und Werbungskosten gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Grundlage für die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.1 Nießbrauch

Rz. 63 Ein Zuwendungsnießbrauch ist gegeben, wenn der Eigentümer einem Dritten den Nießbrauch an seinem Grundstück zuwendet. Dies kann entgeltlich, teilentgeltlich und unentgeltlich geschehen. Der Nießbrauch ist entgeltlich zugewendet, wenn die Parteien den Wert des Nießbrauchs und der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subje...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.1 Allgemeines

Rz. 15 Wie bei allen Einkunftsarten ist auch bei den Einkünften aus § 21 EStG das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht (Überschusserzielungsabsicht) als Voraussetzung steuerbarer Einkünfte erforderlich (§ 2 EStG Rz. 76ff.).[1] Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss während der Periode der Nutzung des Wirtschaftsguts. Erforderlich ist, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.2 Pensionsansprüche von Arbeitnehmern

Rz. 35 Eine Aufwandsverteilung unterbleibt nach § 4f Abs. 1 S. 3 EStG auch dann, wenn ein Arbeitnehmer unter Mitnahme seiner erworbenen Pensionsansprüche zu einem neuen Arbeitgeber wechselt.[1] Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt dies auch für Verpflichtungen aus Jubiläumszusagen, Altersteilzeitvereinbarungen und ähnlichen Verpflichtungen, die auf den neuen Arbeitgeber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.1 Begriff

Rz. 134 Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Demgegenüber sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind danach kausal, Werbungskosten final definiert. Nach dem Gesetzeswortlaut ist somit der Werbungskostenbegriff (§ 9 EStG Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.1 Grundfall

Rz. 17 Werden Verpflichtungen übertragen, die bei den ursprünglich Verpflichteten Passivierungsbeschränkungen unterlegen haben, sind der sich daraus ergebende Aufwand im Wirtschaftsjahr der Schuldübernahme und den nachfolgenden 14 Jahren gleichmäßig verteilt als Betriebsausgabe abziehbar. Aufwand i. S. d. Vorschrift ist dabei nur der Betrag der stillen Last, die anlässlich d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4.1 Grundfall

Rz. 40 § 4f Abs. 1 S. 4 bis 6 EStG behandelt Teilbetriebsveräußerungen oder -aufgaben i. S. der §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie § 18 Abs. 3 EStG. In diesen Fällen ist ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nur insoweit um den Aufwand i. S. d. § 4f Abs. 1 S. 1 EStG zu vermindern, als dieser den Verlust begründet oder erhöht hat. Mit anderen Worten: Führt die Tei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.1 Einnahmen

Rz. 130 Einnahmen sind nach § 8 EStG alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Stpfl. im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen. Zu den Mieteinnahmen nach § 21 EStG gehören alle Entgelte, die durch die Vermietung veranlasst sind.[1] Hierzu gehört in erster Linie das für die Nutzungsüberlassung gezahlte Entgelt, die Miete ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.6.2 Kein Verweis auf S. 3 bis 6

Rz. 50 Zu beachten ist allerdings, dass sich dieser Verweis nicht auf § 4f Abs. 1 S. 3 bis 6 EStG bezieht. Damit dürften die in den S. 3 bis 6 geregelten Ausnahmen in Fällen des Abs. 2 keine Anwendung finden. Dies entspricht der Auffassung der Finanzverwaltung.[1] In der Literatur ist dies umstritten.[2] Nach der Auffassung der Finanzverwaltung bedeutet das, dass der Aufwand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.2 Außerbilanzielle Korrektur

Rz. 19 Technisch ist die Verteilung des Aufwands über 15 Wirtschaftsjahre im Wege einer außerbilanziellen Korrektur unter Zuhilfenahme eines Merkpostens vorzunehmen.[1] Im obigen Beispiel wären im Wirtschaftsjahr der Übertragung des Mietvertrags zunächst 150.000 EUR außerbilanziell hinzuzurechnen und 10.000 EUR wieder abzuziehen (oder in einem Rechenschritt 140.000 EUR hinzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.5 Grenzüberschreitende Sachverhalte

Rz. 23a Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kommt es je nachdem, ob die betreffende Verpflichtung auf einen in- oder ausl. Stpfl. übertragen wird, entweder nur zur Anwendung des § 4f EStG (Outbound-Fall) oder des § 5 Abs. 7 EStG (Inbound-Fall). Das bedeutet, dass es Übertragungsvorgänge geben kann, bei denen es je nach Übertragungsrichtung entweder nur zu einer Erfassung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4.2 Teile von Mitunternehmeranteilen

Rz. 42 Die Veräußerung oder Aufgabe des Teils eines Mitunternehmeranteils ist in § 4f Abs. 1 S. 4 EStG nicht erwähnt. Nach der hier vertretenen Auffassung ist § 4f EStG in derartigen Fällen ohnehin nur auf mitübertragene Verpflichtungen im Sonderbereich des Veräußerers anzuwenden (Rz. 28ff.). Wird ein Teil eines Mitunternehmeranteils unter Realisierung derartiger stiller Las...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3 Zurechnung bei dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten

Rz. 54 Ein dinglich oder obligatorisch Nutzungsberechtigter erzielt Einkünfte aus § 21 EStG, wenn er den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht. Das ist gegeben, wenn ihm die volle Besitz- und Verwaltungsbefugnis zusteht, er die Nutzungen tatsächlich zieht, das Grundstück in Besitz hat und es verwaltet, sodass er zivilrechtlich als Vermieter anzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.4 Anschaffungsnahe Aufwendungen

Rz. 174 Nach bisheriger Rspr. und Verwaltungsmeinung führten anschaffungsnahe Aufwendungen zu nachträglichen Herstellungskosten. Anschaffungsnaher Aufwand war gegeben, wenn innerhalb kurzer Zeit nach der Anschaffung, regelmäßig drei Jahre, Aufwendungen getätigt wurden, die im Verhältnis zum Kaufpreis des Gebäudes hoch waren, regelmäßig mehr als 15 % (Rechnungspreis der Aufwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.2 Zurechnung bei Personenmehrheiten

Rz. 52 Bei einer Personenmehrheit sind die Einkünfte den einzelnen Personen (anteilig) zuzurechnen, wenn sie gemeinsam den (objektiven) Tatbestand des § 21 EStG verwirklichen. Dies folgt anhand einer zweistufigen Prüfung. Zunächst ist festzustellen, wer die Einkünfte erzielt, anschließend in welcher Höhe sie den einzelnen Gemeinschaftern oder Gesellschaftern zuzurechnen sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.3 Ablösung von Nutzungsrechten

Rz. 90 Löst der Eigentümer den unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch ab, weil er z. B. über das unbelastete Grundstück verfügen will, liegen nach Verwaltungsauffassung Unterhaltszahlungen nach § 12 Nr. 2 EStG vor. Die Unentgeltlichkeit der Nießbrauchbestellung soll bei ihrer Umkehrung ebenfalls steuerlich unbeachtlich sein. Das gilt unabhängig davon, wie lange der Nießbrauch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 1.2 Grund für die Neuregelung

Rz. 4 § 4f EStG ist ein Nichtanwendungsgesetz.[1] Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit dem ebenfalls neuen § 5 Abs. 7 EStG, der ebenfalls Teil des AIFM-StAnpG v. 23.12.2013 war.[2] Mit beiden Vorschriften reagierte der Gesetzgeber auf die gefestigte Rspr. des BFH, wonach steuerrechtliche Passivierungsbeschränkungen nicht anwendbar waren, wenn eine andere Person die zugru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 14 § 21 EStG war bereits in dem EStG v. 10.8.1949[1] enthalten. Die Vorschrift entsprach in Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 bereits der gegenwärtigen Fassung. Durch Gesetz v. 5.4.2011[2] wurde die Fassung des Abs. 2 bestätigt. Durch Gesetz v. 1.11.2011[3] wurde in Abs. 2 der Prozentsatz für die Aufteilung von 56 % auf 66 % angehoben und bei einer Miete von 66 % der ortsüblichen Mie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.1.5 Kapitalgesellschaften

Rz. 34 Nicht explizit geregelt ist auch, was gilt, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren ganzen Betrieb oder gesamten Mitunternehmeranteil aufgibt oder veräußert. Allerdings findet § 16 Abs. 1 bis 3 EStG bei der Besteuerung von Körperschaften über § 8 Abs. 1 S. 1 KStG Anwendung (R 32 Abs. 1 Nr. 1 KStR 2004 bzw. R 8.1 KStR 2015). Da auch dem Wortlaut von S. 3 keine Einschränkun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1 Allgemeines

1.1 Begriff Rz. 1 Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG i. V. m. § 21 Abs. 1 EStG unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der ESt. Die Einkünfte ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Für die zeitliche Erfassung der Einnahmen und Werbungskosten gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Grundlage für die Auslegung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3 Zurechnung der Einkünfte

3.1 Allgemeines Rz. 47 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt derjenige, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[1] Das ist derjenige, der eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Verwalter wirtschaftlich ausübt und ein in § 21 EStG genanntes Wirtschaftsgut oder Recht entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4 Gegenstand der Mieteinkünfte

4.1 Unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) Rz. 112 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind solche aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens (Abs. 1 S. 1 Nr. 1). Zum unbeweglichen Vermögen gehören unbebaute Grundstücke, Gebäude- und Gebäudeteile, also insbesondere unmöblierte Wohnungen und Zimmer. Zu den Gebäudeteilen gehören das Wohnungseigentum nach § 1 ...mehr