Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2 Abgrenzung Erhaltungsaufwand – Anschaffungs- und Herstellungskosten

5.3.2.1 Allgemeines Rz. 138 Die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand, der als Werbungskosten sofort abziehbar ist, und Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nur über AfA geltend gemacht werden können, war schon immer lebhaft umstritten. Die Rspr. hat die Grenzen mehr und mehr zum Erhaltungsaufwand verschoben. Nach Aufgabe der Rspr., dass eine sog. Generalüberholung stet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 1 Überblick

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 4f EStG a. F. regelte für die Vz 2006 bis 2008 die steuerliche Behandlung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten. Diese Vorschrift wurde durch das FamLeistG v. 22.12.2008[1] aufgehoben. Rz. 2 § 4f EStG i. d. F. des AIFM-StAnpG v. 23.12.2013[2] betrifft die steuerliche Behandlung der Übertragung von Verpflichtungen, die bei den ursprünglich Verpfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.3 Finanzierungskosten

Rz. 191 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG (§ 9 EStG Rz. 84ff.) sind Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, wenn sie mit einer bestimmten Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines Vermietungsobjekts zur Nutzung besteht und su...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.6.1 Grundfall

Rz. 48 § 4f Abs. 2 EStG findet Anwendung, wenn für eine Verpflichtung keine befreiende Schuldübernahme, sondern ein Schuldbeitritt oder eine Erfüllungsübernahme mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung vereinbart wird. Beim Schuldbeitritt verbessert sich die Rechtsstellung des Gläubigers, weil er einen zusätzlichen Schuldner (den Beitretenden) bekommt, der Gesamtschuldn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.1 Allgemeines

Rz. 138 Die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand, der als Werbungskosten sofort abziehbar ist, und Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nur über AfA geltend gemacht werden können, war schon immer lebhaft umstritten. Die Rspr. hat die Grenzen mehr und mehr zum Erhaltungsaufwand verschoben. Nach Aufgabe der Rspr., dass eine sog. Generalüberholung stets zu nachträglichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.4.1 Rechtslage bis Vz 2011

Rz. 212 Bei einer verbilligten Überlassung der Wohnung zu Wohnzwecken ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen (§ 21 Abs. 2 EStG). Das Gesetz ist dabei von einem Prozentsatz ausgegangen, bei dem die Aufteilung zu erfolgen hat. Rz. 213 Bis Vz 2003 war eine Aufteilung vorzunehmen, wenn die ortsübliche Marktmiete weniger als 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.7 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 222 Aufwendungen können auch noch nach Beendigung der Vermietungstätigkeit entstehen. Es sind nachträgliche Werbungskosten, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Vermietung stehen (§ 9 EStG Rz. 32ff.). Rz. 223 Das ist der Fall bei den Aufwendungen für einen Räumungsprozess gegen einen Mieter und Abstandszahlungen an einen Mieter, die Rückzahlung von Miete nach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.1 Allgemeines

Rz. 226 Bei einer Personenmehrheit (GbR, KG, OHG, Grundstücksgemeinschaft) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte anhand einer zweistufigen Prüfung. Zunächst ist festzustellen, wer die Einkünfte erzielt. Das ist die Personenmehrheit, wenn die Gesellschafter (Gemeinschafter) in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit den Tatbestand des § 21 EStG erfüllen (Rz. 52f.). Einkünfte au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 96 Jeder Stpfl. kann grundsätzlich seine steuerlichen Verhältnisse auch durch Verträge mit nahen Angehörigen gestalten. In diesen Fällen ist aber zu klären, ob die Verträge durch die Einkunftserzielung (§ 21 EStG) oder durch steuerlich unbeachtliche private Gründe (§ 12 EStG) veranlasst sind. Solche Verträge sind daher steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie bürgerlich-rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)

Rz. 184 Nach § 82b EStDV konnten Aufwendungen für größeren Erhaltungsaufwand abweichend von § 11 Abs. 2 EStG gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Die Vorschrift ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 aufgehoben wurden und galt nur noch für vor dem 1.1.1999 entstandenen Erhaltungsaufwand. Durch das HBegleitG 2004 v. 29.12.2003[1] ist die Regelung inhaltsgleich fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.4 Passivierungsbeschränkungen unterliegende Verpflichtungen als Gegenleistung

Rz. 22 Nicht eindeutig geregelt ist, was gilt, wenn ein Wirtschaftsgut übertragen wird und der Erwerber als (Teil seiner) Gegenleistung eine Verpflichtung des Veräußerers übernimmt, die einer Passivierungsbeschränkung unterliegt. Solange in diesem Fall die stillen Reserven im übertragenen Wirtschaftsgut die stillen Lasten in der übertragenen Verpflichtung übersteigen, kommt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.4.2 Rechtslage ab Vz 2012

Rz. 216 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[1] ist der Prozentsatz auf 66 % angehoben worden. Nach § 21 Abs. 2 S. 2 EStG gilt die Wohnungsvermietung bei diesem Prozentsatz als entgeltlich. Damit entfallen die Prüfung der zweiten Prozentstufe und der Korridor von 56–75 %. Beträgt die Miete ab Vz 2012 [2] weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, erfolgt immer o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.2 Obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 84 Obligatorische Nutzungsrechte sind den dinglichen Nutzungsrechten gleichgestellt, d. h., der Nutzungsberechtigte erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sofern der Nutzungsberechtigte eine gesicherte Rechtsposition innehat und tatsächlich als Vermieter oder Verpächter auftritt. Eine gesicherte Rechtsposition ist gegeben, wenn der Eigentümer dem Nutzenden den...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.4 Steuern vom Grundbesitz, öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge

Rz. 208 Zu den Werbungskosten gehören Steuern vom Grundbesitz, öffentliche Abgaben sowie Versicherungsbeiträge, die mit dem Gebäude zusammenhängen. Rz. 209 Zu den Steuern vom Grundbesitz zählt die GrSt. Sonstige öffentliche Abgaben auf den Grundbesitz sind Müllabfuhr-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren. Diese Aufwendungen sind auch dann Werbungskosten, wenn sie von eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.6 Feststellungslast

Rz. 181 Der Stpfl. trägt die Feststellungslast hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten. Demgegenüber trägt das FA die Feststellungslast für das Vorliegen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Da das FA i. d. R. nicht in der Lage sein wird, den ursprünglichen Zustand des Gebäudes festzustellen, trifft den Stpfl. ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen

1 Überblick 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 4f EStG a. F. regelte für die Vz 2006 bis 2008 die steuerliche Behandlung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten. Diese Vorschrift wurde durch das FamLeistG v. 22.12.2008[1] aufgehoben. Rz. 2 § 4f EStG i. d. F. des AIFM-StAnpG v. 23.12.2013[2] betrifft die steuerliche Behandlung der Übertragung von Verpflichtungen, die bei den ursprüng...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.2 Dingliches Wohnrecht

Rz. 82 Ein zugewendetes dingliches Wohnrecht ist entsprechend den Grundsätzen zum Zuwendungsnießbrauch zu behandeln (Rz. 63ff.). Wie ein entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch ist der Sachverhalt zu behandeln, wenn sich der Erwerber eines Grundstücks verpflichtet, dieses mit einem Wohnhaus zu bebauen und dem Veräußerer an einer Wohnung ein dingliches Wohnrecht zu bestellen. Der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.1.3 Spätere Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils

Rz. 30 Nicht explizit geregelt ist, was passiert, wenn ein Veräußerer, der zunächst z. B. nur eine isolierte Verpflichtung oder einen Teilbetrieb bzw. Teil-Mitunternehmeranteil übertragen hat, innerhalb der folgenden 15 Wirtschaftsjahre seinen Betrieb oder Mitunternehmeranteil vollständig veräußert oder aufgibt. Geht man davon aus, dass der Gesetzgeber vermeiden will, dass d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.6 Vergebliche Werbungskosten

Rz. 221 Werden Aufwendungen getätigt, die mit zukünftigen Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (vorab entstandene Werbungskosten), kann der Fall eintreten, dass es tatsächlich nicht zur Erzielung von Einnahmen kommt. Die vorab entstandenen Werbungskosten werden dann zu erfolglosen oder vergeblichen Aufwendungen. Auch diese Aufwendungen können grundsätzlich Werbu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 129 Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln sich gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (sog. Überschusseinkünfte). 5.1 Einnahmen Rz. 130 Einnahmen sind nach § 8 EStG alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Stpfl. im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen. Zu den...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.3 Anschaffungskosten

Rz. 145 Der Begriff der Anschaffungskosten folgt aus § 255 Abs. 1 HGB, der uneingeschränkt im Steuerrecht Anwendung findet.[1] Anschaffungskosten sind danach alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, ferner die N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.6 Personengesellschaften

Rz. 41 Eine Personengesellschaft, z. B. GbR, ist insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands, z. B. § 21 EStG, verwirklicht, die den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind.[1] Bei einer Personengesellschaft oder Gemeinschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1 Dingliche Nutzungsrechte

Rz. 55 Dingliche Nutzungsrechte sind insbesondere der Nießbrauch sowie das dingliche Wohnrecht. Rz. 56 Nießbrauch ist das Recht, aus der belasteten Sache die Nutzungen zu ziehen (§ 1030 BGB). Dies ist bei der Belastung eines Mietwohngrundstücks mit einem Nießbrauch regelmäßig das Recht, den Mietzins als Rechtsfrucht des Grundstücks zu erhalten. Als weitere dingliche Nutzungsr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3 Geschlossene Fonds

6.2.3.1 Allgemeines Rz. 253 Geschlossene Immobilienfonds werden regelmäßig in der Rechtsform der GbR oder KG betrieben. Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Grenzen der Vermögensverwaltung nicht überschritten sind oder die KG nicht gewerblich geprägt ist (Rz. 277f.). Erzielt die Gesellschaft als solche die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2 Einkunftserzielungsabsicht

2.1 Allgemeines Rz. 15 Wie bei allen Einkunftsarten ist auch bei den Einkünften aus § 21 EStG das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht (Überschusserzielungsabsicht) als Voraussetzung steuerbarer Einkünfte erforderlich (§ 2 EStG Rz. 76ff.).[1] Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss während der Periode der Nutzung des Wirtschaftsguts. Erforde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4 Die Vorschrift im Einzelnen

4.1 Vollständige Ansatzverbote (§ 4f Abs. 1 S. 1 EStG) 4.1.1 Übertragung von Verpflichtungen Rz. 9 Nach § 4f Abs. 1 S. 1 EStG ist der Aufwand, der sich aus der Übertragung bestimmter Verpflichtungen ergibt, im Wirtschaftsjahr der Schuldübernahme und den nachfolgenden 14 Jahren (nur) gleichmäßig verteilt als Betriebsausgabe abziehbar. Verpflichtungen, die in den Anwendungsberei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.3 Rechtliche Einordnung der von einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten der Anleger aufzubringenden Kosten

6.2.3.3.1 Anschaffungskosten Rz. 258 Die rechtliche Einordnung der Kosten richtet sich danach, ob es sich um einen Fonds mit oder ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten handelt. Rz. 259 Bei einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3 Werbungskosten

5.3.1 Begriff Rz. 134 Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Demgegenüber sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind danach kausal, Werbungskosten final definiert. Nach dem Gesetzeswortlaut ist somit der Werbungskostenbegriff...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.4 Verbilligte Vermietung

5.4.1 Rechtslage bis Vz 2011 Rz. 212 Bei einer verbilligten Überlassung der Wohnung zu Wohnzwecken ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen (§ 21 Abs. 2 EStG). Das Gesetz ist dabei von einem Prozentsatz ausgegangen, bei dem die Aufteilung zu erfolgen hat. Rz. 213 Bis Vz 2003 war eine Aufteilung vorzunehmen, wenn die ortsübli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2 Gesamtobjekte, vergleichbare Modelle mit nur einem Kapitalanleger und gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundene Personenzusammenschlüsse (geschlossene Fonds)

6.2.1 Allgemeines Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4 Mietverträge mit nahen Angehörigen

3.4.1 Allgemeines Rz. 96 Jeder Stpfl. kann grundsätzlich seine steuerlichen Verhältnisse auch durch Verträge mit nahen Angehörigen gestalten. In diesen Fällen ist aber zu klären, ob die Verträge durch die Einkunftserzielung (§ 21 EStG) oder durch steuerlich unbeachtliche private Gründe (§ 12 EStG) veranlasst sind. Solche Verträge sind daher steuerlich nur anzuerkennen, wenn s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6 Ermittlung der Einkünfte bei Personenmehrheiten

6.1 Allgemeines Rz. 226 Bei einer Personenmehrheit (GbR, KG, OHG, Grundstücksgemeinschaft) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte anhand einer zweistufigen Prüfung. Zunächst ist festzustellen, wer die Einkünfte erzielt. Das ist die Personenmehrheit, wenn die Gesellschafter (Gemeinschafter) in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit den Tatbestand des § 21 EStG erfüllen (Rz. 52f....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2 Gesamtobjekte und vergleichbare Modelle mit einem Kapitalanleger

6.2.2.1 Abgrenzung Bauherr – Erwerber Rz. 244 Für den Erwerber sind alle Aufwendungen, die er tätigt, um Eigentümer der Immobilie zu werden, regelmäßig Anschaffungskosten, während der Bauherr in größerem Umfang (Rz. 251f.) seine Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen kann. Rz. 245 Bauherr ist, wer ein Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr baut oder bauen lässt und das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.2 Rechtliche Einordnung der vom Erwerber aufzubringenden Kosten

6.2.2.2.1 Anschaffungskosten Rz. 246 Zu den Anschaffungskosten (Rz. 145ff.) gehören alle an die Anbieterseite geleisteten Aufwendungen, die auf den Erwerb des Grundstücks mit bezugsfertigem (betriebsbereitem) Gebäude gerichtet sind.[1] Baukosten für die Errichtung oder Modernisierung des Gebäudes: Baubetreuungsgebühren[2]; Treuhandgebühren[3]; Finanzierungsvermittlungsgebühren; G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.4 Ausnahmen der Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht

Rz. 32 Die Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht gilt nur für die Vermietung von Gebäuden, nicht aber für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz. In diesen Fällen ist immer die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen.[1] Sie gilt auch nicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten. Auch hier ist die Einkunftserzielungsabsicht im Einzelfall festzustellen (Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.4 Rechtliche Einordnung der von einem Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten der Anlieger aufzubringenden Kosten

Rz. 261 Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten (Rz. 254ff.) können Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds sowie Erwerberfonds sein. Die Abgrenzung ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 6 EStG Rz. 109ff., 209ff.).[1] Rz. 262 Bei einem Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds gelten zur Abgrenzung zwischen A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.2 Einkunftserzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen

Rz. 21 Die Vermutung der Einkunftserzielungsabsicht gilt auch für ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietete und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltene Ferienwohnungen . Dies gilt unabhängig davon, ob der Stpfl. die Wohnung in Eigenregie oder durch einen Dritten vermietet. Der Stpfl. trägt die Feststellungslast für die ausschließliche Vermietung der Ferienwohnu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.4.3 Ortsübliche Miete

Rz. 217 Die ortsübliche Marktmiete setzt sich zusammen aus der Kaltmiete zzgl. der gezahlten Umlagen für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung.[1] Die ortsübliche Marktmiete, die vom FG als Tatsacheninstanz festzustellen ist, ergibt sich aus Mietspiegeln der Gemeinden, einem Gutachten eines Sachverständigen, durch Auskunft aus einer Mietdatenbank oder unter Zugr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerrechtliche Problema...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.3 Auf Dauer angelegte Vermietung

Rz. 26 Eine auf Dauer angelegte Vermietung ist gegeben, wenn der Mietvertrag keiner Befristung unterliegt[1], wenn die Vermietung 30 Jahre oder mehr umfassen soll[2], wenn nach Auflösung eines unbefristeten Mietvertrags ein neuer unbefristeter geschlossen wird, bzw. mehrere befristete Mietverträge sich aneinander anschließen.[3] Auch mündliche Mietverträge sind unschädlich, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.7 Ermittlung des Totalüberschusses – Überschussprognose

Rz. 46 In allen Fällen, in denen Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht sprechen, ist zu prüfen, ob ein Totalüberschuss zu erzielen ist. Hierbei ist nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: Einnahmen und Werbungskosten sind zu schätzen. Dies kann anhand der letzten 5 Jahre geschehen. Behauptet der Stpfl., dass er auf die in der Vergangenheit entstan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.5 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 218 Aufwendungen, z. B. für Reparaturen oder Finanzierungskosten, können bereits dann den Charakter von Werbungskosten haben, wenn aus der Einkunftsart noch keine Einnahmen erzielt werden, sog. vorab entstandene Werbungskosten oder vorweggenommene Werbungskosten (§ 9 EStG Rz. 25ff.).[1] Erforderlich ist aber, dass zwischen den Aufwendungen und der Vermietung ein ausreich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4 Herstellungskosten

Rz. 163 Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 HGB, der wie der Anschaffungskostenbegriff auch im Steuerrecht gilt (Rz. 145), alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Gebäudes, seine Erweiterung oder für eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Aufwendu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.3.1 Anschaffungskosten

Rz. 258 Die rechtliche Einordnung der Kosten richtet sich danach, ob es sich um einen Fonds mit oder ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten handelt. Rz. 259 Bei einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphase anfallen. Es gelten daher ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.1 Abgrenzung Bauherr – Erwerber

Rz. 244 Für den Erwerber sind alle Aufwendungen, die er tätigt, um Eigentümer der Immobilie zu werden, regelmäßig Anschaffungskosten, während der Bauherr in größerem Umfang (Rz. 251f.) seine Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen kann. Rz. 245 Bauherr ist, wer ein Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr baut oder bauen lässt und das Baugeschehen – allein oder mit ander...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.2.1 Anschaffungskosten

Rz. 246 Zu den Anschaffungskosten (Rz. 145ff.) gehören alle an die Anbieterseite geleisteten Aufwendungen, die auf den Erwerb des Grundstücks mit bezugsfertigem (betriebsbereitem) Gebäude gerichtet sind.[1] Baukosten für die Errichtung oder Modernisierung des Gebäudes: Baubetreuungsgebühren[2]; Treuhandgebühren[3]; Finanzierungsvermittlungsgebühren; Gebühren für die Vermittlung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 253 Geschlossene Immobilienfonds werden regelmäßig in der Rechtsform der GbR oder KG betrieben. Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Grenzen der Vermögensverwaltung nicht überschritten sind oder die KG nicht gewerblich geprägt ist (Rz. 277f.). Erzielt die Gesellschaft als solche die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sind die Einkünfte a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.3.2 Werbungskosten

Rz. 260 Werbungskosten sind nur die Aufwendungen, die auch ein Einzelerwerber außerhalb des Fonds oder im Rahmen eines Gesamtobjekts geltend machen könnte. Hier kommen wieder im Wesentlichen Finanzierungskosten in Betracht. Im Übrigen gelten die Ausführungen in Rz. 246f. entsprechend.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.1 Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts

Rz. 164 Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten führen dann zu Herstellungskosten, wenn ein neues Wirtschaftsgut entsteht. Das setzt voraus, dass das Gebäude so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist[1], weil das Gebäude so schwere Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen hat.[2] Dies ist reg...mehr

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Verbindlichkeiten, langfris... / 6 Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten

Das Einkommensteuergesetz sieht für eine unverzinsliche Verbindlichkeit, welche länger als 1 Jahr Restlaufzeit hat ein Abzinsungsgebot vor. Hiernach müssen Verbindlichkeiten zwingend mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden.[1] Diese Regelung hat der Gesetzgeber nun für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2022 beendet. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 31.12.2022 enden und ...mehr