Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter / Zusammenfassung

Begriff Unter dem gesetzlich nicht definierten Begriff "freie Mitarbeit" versteht man unternehmerische Tätigkeit für ein anderes Unternehmen auf der Grundlage eines Dienstvertrags , seltener auch eines Werkvertrags. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Maßgeblich für die Abgrenzung von freier Mitarbeit zur Arbeitnehmerstellung ist § 611a BGB. Entscheidend is...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 3 Bewertung von Sachbezügen

Das BMF hat mit Schreiben vom 16.5.2013[1] dazu Stellung genommen, wie bei der Bewertung von Sachbezügen das Verhältnis von § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG zu werten ist. Grundlage für das BMF-Schreiben sind die BFH-Urteile vom 26.7.2012.[2] 3.1 Wahlrecht des Arbeitnehmers Der BFH bestätigt in seinen Urteilen vom 26.7.2012[1] seine bisher vertretene Rechtsauffassung, dass der Arbei...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Anhang nach HGB / 5.1.1 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 248 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 oder 5a EStG ermitteln, neben dem Inhalt der Bilanz auch den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Diese Verpflichtung gilt rechtsform- und größenklassenunabhängig für alle Steuerpflichti...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 76 Schlussbilanz Als Konsequenz der Pflicht zur Erstellung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz sowie bedingt durch § 3 Satz 1 UmwStG ist im Falle einer Verschmelzung eine steuerliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zu erstellen. Die auf den Übertragungsstichtag aufzustellende steuerliche Schlussbilanz entspricht grundsätzlich nicht der Steuerbilanz i. S. d...mehr

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Anhang nach HGB / 5.2 Pflichtbestandteile des Anhangs

Rz. 253 Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 istdie Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) elektronisch zu übermitteln. Alternativ hierzu kann der Steuerpflichtige auch ein detailliertes Anlagenverzeichnis (d. h. Entwicklung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln und dies in einer Fußnote zur Berichtsposition Anlagenverzeichnis (Kern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3.3 Steueranmeldungen

Rz. 9 § 249 Abs. 1 S. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass auch Steueranmeldungen im Verwaltungsweg vollstreckt werden können. Da Steueranmeldungen keine Verwaltungsakte sind, aber Verwaltungsakten unter dem Vorbehalt der Nachprüfung in ihrer rechtlichen Wirkung gem. § 168 AO gleichstehen, bedurfte es dieser gesetzlichen Klarstellung.[1] Steueranmeldungen, die unter § 249 AO ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 124 Die bereits im Rahmen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften erläuterte Fiktion der steuerlichen Rückwirkung (vgl. Rz. 67) gilt ebenfalls für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus entspricht die steuerliche Behandlung in Grundzügen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften. Nachfolgend ...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 3.3 Steuerkonzept und Verknüpfung mit den Ertragsteuervorschriften

Rz. 15 Umwandlungen stellen i. d. R. auf der Ebene des übertragenden Rechtsträgers einen Veräußerungsvorgang und auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers einen Anschaffungsvorgang dar.[1] Die im Zuge einer Umwandlung i. S. d. UmwStG übergehenden Wirtschaftsgüter sind daher grundsätzlich in der Übertragungsbilanz des übertragenden Rechtsträgers mit ihrem "gemeinen Wert" anzu...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 141 Wertverknüpfung § 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sieht vor, dass die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem Wert übernimmt, der sich aus der steuerlichen Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers i. S. d. § 11 UmwStG ergibt. Entsprechend sind die Wirtschaftsgüter am steuerlichen Übertragungsstichtag zum gemeinen Wert oder, sofern das Wahlre...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.3 Behandlung bei den Gesellschaftern des übertragenden Rechtsträgers

Rz. 169 Nach § 13 Abs. 1 UmwStG gelten die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft als zum gemeinen Wert veräußert. Die an ihre Stelle tretenden Anteile (Surrogation) gelten entsprechend als mit diesem Wert angeschafft. Es handelt sich um ein Tauschgeschäft mit voller Aufdeckung der stillen Reserven i. S. d. § 6 Abs. 6 EStG.[1] Wirksam wird ...mehr

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Anhang nach HGB / 4.9 Angaben zu den Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB

Rz. 246 Nach § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB, aufgegliedert in die Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, in die Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern sowie in die Beträge aus der Bewertung von Vermögensgegenständen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizuleg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 4 Vollstreckungsbehörden

Rz. 10 Klargestellt ist nach dem Wortlaut des § 249 Abs. 1 AO, dass nur die Verwaltung sich des Verwaltungsvollstreckungsrechts bedienen darf, um ihre Verwaltungsakte durchzusetzen. Diese Möglichkeit eröffnet sich nicht für Stpfl., die einen Anspruch gegen die Verwaltung aus dem Steuerschuldverhältnis haben.[1] Vollstreckungsbehörden sind nach § 249 Abs. 1 S. 3 AO die FÄ und...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.1 Bilanzierungsmethoden

Rz. 53 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Unter den Bilanzierungsmethoden, die im Gesetz nicht explizit definiert sind, versteht man allgemein die Entscheidung über die Verfahrensweisen zur Bilanzierung dem Grunde, der Art, dem Umfang und dem Zeitpunkt nach sowie über Gliederungsgrundsätze.[1] Soweit die Abbildun...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.2 Angaben zu Abweichungen von Bilanzierungsmethoden

Rz. 111 Nach dem durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingefügten Stetigkeitsgebot für Ansatzmethoden gemäß § 246 Abs. 3 Satz 1 HGB sind die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden beizubehalten. Ansatzmethoden umfassen das planvolle Vorgehen bei der Ausübung von expliziten Ansatzwahlrechten und bei der Ausübung von Ermessensspielräumen im Ra...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 3.1 Grundlegendes

Rz. 12 Das UmwStG ist als Ergänzung zu den bestehenden Ertragssteuervorschriften (EStG, GewStG und KStG) zu verstehen und nimmt auf diese Bezug. Es zieht keine eigenständige Restrukturierungssteuer nach sich.[1] Im Gegenteil bietet es Umwandlungsmöglichkeiten an, bei denen die Aufdeckung der stillen Reserven zeitlich verschoben wird und es so zu einer Steuerstundung kommt. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3.1 Geldleistungen

Rz. 7 Als Geldleistungen, deren Forderung im Vollstreckungsverfahren durchgesetzt werden können, sind zunächst die Steuern i. S. v. § 3 Abs. 1 AO zu sehen. Durchgesetzt werden können aber auch die in § 3 Abs. 4 AO genannten steuerlichen Nebenleistungen, also in der aktuellen Fassung des Gesetzes Verzögerungsgelder[1], Verspätungszuschläge[2], Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3.2 Sonstige Handlungen

Rz. 8 Sonstige Handlungen sind alle Handlungen, die nicht auf die Zahlung eines Geldbetrags durch den Verpflichteten gerichtet sind. Im Steuerrecht, das von seiner Natur her auf die Erzielung von Einnahmen für den Staat ausgerichtet ist, spielen diese sonstigen Handlungen von ihrer Anzahl her eine eher untergeordnete Rolle. Gleichwohl sind in der Praxis eine Vielzahl von Sit...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 3.2 Anwendungsbereich

Rz. 14 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. So sind insbesondere Umwandlungen von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 UmwStG – nun aufgrund der Streichung ...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2 Begriff des Vollstreckungsschuldners

Rz. 2 Vollstreckungsschuldner ist nach der Definition des § 253 AO derjenige, gegen den sich ein Vollstreckungsverfahren nach § 249 AO richtet. Der Begriff des Vollstreckungsschuldners ist damit verfahrensrechtlich und nicht materiell-rechtlich zu verstehen, da jeder, gegen den sich das Vollstreckungsverfahren richtet, Vollstreckungsschuldner ist.[1] Dies gilt auch dann, wen...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.3 Angaben zu Abweichungen von Bewertungsmethoden

Rz. 113 Abweichungen von Bewertungsmethoden resultieren hauptsächlich aus Abweichungen vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (zeitliche Abweichungen von den Bewertungsmethoden, die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendet wurden) und daneben aus Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 Nrn. 1–5 HGB (Regelabwe...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.3 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 115 Unter grenzüberschreitenden Verschmelzungen werden Sachverhalte mit Auslandsbezug verstanden. Dabei werden sowohl Auslandsbezüge auf Ebene der verschmelzenden Rechtsträger, als auch auf der Ebene der Gesellschafter erfasst, mithin, wenn die Rechtsträger oder Gesellschafter die Ansässigkeit in unterschiedlichen Staaten haben oder Auslandsvermögen (z. B. Betriebsstätte...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.4 Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Rz. 266 Unter den "Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung" werden eine Reihe den Jahres- und mittelbar auch Konzernabschluss umfassender Anhangangaben subsumiert. Im Einzelnen verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Moduls Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4807–5036):mehr

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Anhang nach HGB / 5.4 Zusammenfassende Analyse des Anhangs nach der E-Bilanz

Rz. 281 Der "Anhang" ist mit 1766 Zeilen in der Darstellungssicht der Kerntaxonomie 6.7 – abgesehen vom Modul "Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle" – das umfangreichste Modul der elektronischen Übermittlung der E-Bilanz i. S. d. § 5b EStG; insbesondere mit den Kerntaxonomie-Versionen 6.0 und 6.1 wurde dessen Umfang noch einmal deutlich erweitert. Die materiell be...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 65 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. Über das UmwStG hinausgehende Regelungen mit steuerneutralem Charakter (z. B. die Anwachsung, Realteilung oder...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 44 Bevor auf die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung eingegangen wird, ist zunächst zu verdeutlichen, zu welchem Zeitpunkt die Effekte der Verschmelzung bilanziell auf Ebene des übernehmenden RT zu berücksichtigen sind. 2 Effekte der Verschmelzung müssen differenziert werden: Einbuchung Vermögensgegenstände/Schulden des übertragenden RT beim übernehmenden RT (grds....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / p) Berücksichtigung eines positiven Kapitalkontos bei § 15a Abs. 3 EStG

Überträgt ein Kommanditist mit positivem Kapitalkonto i.S.d. § 15a EStG seinen Kommanditanteil auf einen verbleibenden Kommanditisten der KG mit negativem Kapitalkonto i.S.d. § 15a EStG unentgeltlich im Wege der Schenkung, so ist das positive Kapitalkonto des Übertragenden im Jahr der Übertragung weder bei dem wegen Einlageminderungen gem. § 15a Abs. 3 EStG zuzurechnenden Gew...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Steuerbilanzgewinn als Gewinn i.S.d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG

"Gewinn" i.S.d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ist nach Auffassung des FG Baden-Württemberg der Steuerbilanzgewinn und nicht der steuerliche Gewinn i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG. Eine Korrektur um außerbilanzielle Positionen – wie nichtabziehbare BA oder einkommensteuerfreie Einnahmen (z.B. Teileinkünfteverfahren gem. § 3 Nr. 40 EStG) – findet nicht statt. FG Baden-Württembe...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / III. AgB nach § 33a EStG

Den Schwerpunkt der aktuellen Rechtsprechung zu § 33a EStG stellen die nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbaren Unterhaltszahlungen dar. Unterhaltsleistungen an Lebensgefährtin: So können Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin (als sog. gleichgestellte Person) nicht nach § 33a Abs. 1 EStG steuermindernd abgezogen werden, wenn diese nicht wegen der Unterhaltsleistungen, sondern...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / II. AgB nach § 33 EStG

Da § 33 EStG (mit Ausnahme der in § 33 Abs. 2a EStG ab VZ 2021 geregelten behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale) keine kostenspezifischen Abzugsregularien enthält, sind zu einer Vielzahl von Fallgestaltungen Gerichtsentscheidungen ergangen, die nachfolgend themenbezogen zusammengefasst dargestellt werden. 1. Vermögensschäden Aufwendungen zur Beseitigung von Vermögensschäd...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Sonderbetriebsausgabenabzug bei Auslandsbezug (§ 4i EStG)?

Die in § 4i S. 1 EStG verwendeten Begriffe "Steuerbemessungsgrundlage" und "Minderung" dieser Steuerbemessungsgrundlage sind aus dem Verständnis des nationalen Rechts zu entwickeln. Daher mindern Schuldzinsen, die auf konzerninternen Transaktionen beruhen, bei der sog. vollkonsolidierenden Gruppenbesteuerung nach niederländischem Recht nicht die ausländische Steuerbemessungs...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / IV. AgB nach § 33b EStG

Die in § 33b EStG normierten (einschränkenden) Voraussetzungen für den Behinderten-Pauschbetrag sind mit dem Grundgesetz vereinbar und auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG verfassungsrechtlich unbedenklich. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 33b EStG werden im Schrifttum allenfalls im Hinblick auf die Höhe des seit Jahrzehnten unverändert gebliebenen Behinderten-Pau...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / o) Verlustverwertungsbeschränkung des § 15 Abs. 4 S. 6-8 EStG verfassungsgemäß

Die Regelungen des § 15 Abs. 4 S. 6-8 EStG verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Dies gilt ungeachtet der hierdurch ausgelösten Zins- und Liquiditätsnachteile. FG Baden-Württemberg v. 25.5.2023 – 3 K 1694/19, EFG 2023, 1379, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 20/23mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ausfall einer Darlehensforderung

Der Ausfall eines der Gesellschaft gewährten Darlehens kann auch bei einem nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG beteiligten Gesellschafter als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2, Abs. 4 EStG berücksichtigt werden. Zwar fehlt es bei einem Forderungsausfall an dem eine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG kennzeichnenden Rechtstr...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 3. Prozesskosten

§ 33 Abs. 2 S. 4 EStG normiert generelles Abzugsverbot: Bei der Frage, ob Prozesskosten als agB nach § 33 EStG abziehbar, ist die Regelung in § 33 Abs. 2 S. 4 EStG zu beachten. Danach sind Prozesskosten grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren oder sei...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 4. Kürzung

Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen. Der BFH hat hierzu klargestellt, dass agB, die aus zu versteuerndem Einkommen geleistet werden, ohne Anrechnung der zu versteuernden Ersatzleistungen nach § 33 EStG abziehbar sind. Denn eine – auch nur teilweise – Anrechnung der zu versteuernden Leistung au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit von Aufwend... / I. Problemstellung

Aufwendungen, die nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind, fallen in den Bereich der privaten Lebensführung, die grundsätzlich dem Abzugsverbot des § 12 EStG unterliegen, sofern es sich nicht um Sonderausgaben (§§ 10 ff. EStG) oder um außergewöhnliche Belastungen (agB; §§ 33–33b EStG) handelt. Bei den agB ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die Kri...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 1. Vermögensschäden

Aufwendungen zur Beseitigung von Vermögensschäden sind, sofern sie nicht durch unabwendbare Ereignisse wie Krieg, Naturkatastrophen etc. verursacht wurden, in der Regel nicht als agB abziehbar. Aufwendungen im Zusammenhang mit Wildtierschäden: So hat der BFH z.B. entschieden, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit einem "Biberschaden" keine agB sind, da Wildtierschäden als sol...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verlust aus einem in 2008 abgeschlossenen Darlehensvertrag

Eine Kapitalforderung wird nicht bereits mit Abschluss des Darlehensvertrages, sondern erst mit der Auszahlung der Darlehenssumme (im Streitfall: durch erneute Inanspruchnahme des Kontokorrents) begründet, so dass dieser Zeitpunkt maßgeblich für die Frage der Anwendbarkeit des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG ist. Im Streitfall kam daher § 32d EStG zur Anwendung. Ein Näheverhältni...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / e) Künstliche Befruchtung/Ersatzmutterschaft/Geschlechtsumwandlung

Künstliche Befruchtung: Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung von gespendeten Eizellen im Ausland können nicht als agB abgezogen werden, weil die Behandlung nicht mit dem deutschen Gesetz zum Schutz von Embryonen (ESchG) vereinbar ist. Denn nach deutschem Recht ist die künstliche Befruchtung mit Hilfe einer Eizellenspende – d.h. eine künstliche Befruc...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / f) Heimunterbringung

Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als agB zu berücksichtigen. Im Streitfall war der Steuerpflichtige aufgrund seiner schweren Behinderung – und der damit einhergehenden Pflegebedürftigkeit – in einer Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen nach § 24 WTG NW (Wo...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 5. Zumutbare Belastung

Der Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG bei sog. beihilfefähigen Krankheitskosten benachteiligt Steuerpflichtige ohne Beihilfeanspruch nicht in verfassungswidriger Weise gegenüber beihilfeberechtigten Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Beachten Sie: Dies gilt auch bei Krankheitskosten, die aufgrund eines vereinbarten Selbstbehalts von der privaten Krankenversic...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / a) Allgemeine Grundsätze

Krankheitskosten erwachsen dem Steuerpflichtigen ohne Rücksicht auf die Art und die Ursache der Erkrankung aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zweck der Heilung einer Krankheit (z.B. Medikamente, Operation) oder mit dem Ziel getätigt werden, die Krankheit erträglicher zu machen, z.B. Auf...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / g) Weitere Entscheidungen zu Krankheitskosten

Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings (Wassergymnastik) sind nach Auffassung des Niedersächsischen FG keine agB. Dies gilt jedenfalls dann, wenn mit dem Mitgliedsbeitrag auch weitere Leistungen abgegolten werden (im Streitfall: Saunanutzung; Aqua Fitnesskurse), die ihrer Art nach nicht nur von kranken, sondern ...mehr

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Abzugsfähigkeit von Aufwend... / 2. Krankheit/Behinderung

a) Allgemeine Grundsätze Krankheitskosten erwachsen dem Steuerpflichtigen ohne Rücksicht auf die Art und die Ursache der Erkrankung aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zweck der Heilung einer Krankheit (z.B. Medikamente, Operation) oder mit dem Ziel getätigt werden, die Krankheit erträgli...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zahlungen an Staatskasse im Zusammenhang mit Einstellung eines Strafverfahrens als Betriebsausgabe?

Vermögensabschöpfungen nach § 73 Abs. 1 StGB sind entsprechend der Regelung in § 4 Abs. 5 Nr. 8 S. 4 EStG zur Vermeidung einer Übermaßbesteuerung dann als BA zu berücksichtigen, wenn der Rechtsgrund für die Abschöpfung in einer Vermögensmehrung liegt, die tatsächlich beim Steuerpflichtigen der Besteuerung unterlegen hat. Stellt eine Geldzahlung an die Staatskasse im Zusammenh...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / n) Gesellschafterbezogene Betrachtungsweise bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise gilt auch im Falle doppelstöckiger Personengesellschaften. Dementsprechend unterbricht bei doppelstöckigen Personengesellschaften ein – anteiliger – Gesellschafterwechsel auf Ebene der Obergesellschaft nicht nur die Besitzzeit i.S.d. § 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG der Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens der Obergesellschaft, sondern a...mehr