Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.3 Veräußerung eines Teilbetriebs

Rz. 119 Der Begriff des Teilbetriebs, der auch für andere steuerliche Vergünstigungen bedeutsam ist (z. B. § 6 Abs. 3 EStG, § 16 Abs. 3 S. 2 EStG), ist nur schwer zu definieren.[1] Die Rspr. unterscheidet 2 alternative Fallgruppen.[2] Der Freiberufler übt verschiedenartige Tätigkeiten aus: Eine Praxis besteht etwa organisatorisch aus mehreren selbstständigen Praxisteilen, in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

1 Grundlagen 1.1 Regelungsüberblick 1.1.1 Inhalt und Aufbau der Vorschrift Rz. 1 § 32d EStG ist eine der zentralen Vorschriften der mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] eingeführten Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Die Regelung sieht vor, dass für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG ein proportionaler Son...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.4 Vorübergehende Verhinderung

Rz. 92 Der Annahme leitender und eigenverantwortlicher Tätigkeit des Berufsträgers steht nicht entgegen, dass dieser sich infolge vorübergehender Verhinderung vertreten lässt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG). Berufsrechtliche Regelungen sehen z. T. die Pflicht zur Bestellung eines Vertreters vor (z. B. § 53 BRAO; s. a. § 69 StBerG).[1] In Betracht kommen die Verhinderung aus pe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.5 Erbfall

Rz. 92a Eine nur vorübergehende Vertretung liegt nicht vor, wenn nach einem Erbfall ein Berufsangehöriger nicht nur für eine kurze Übergangszeit fehlt.[1] Die fehlende berufliche Qualifikation des Erben kann auch nicht dadurch ersetzt werden, dass ein entsprechend qualifizierter Treuhänder eingesetzt wird. Denn dadurch wird die Tätigkeit des Erben nicht zu einer leitenden un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.2 Beratende Berufe

Rz. 55 Zu den beratenden Berufen gehört die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der beratenden Volks- und Betriebswirte, der vereidigten Buchprüfer und der Steuerbevollmächtigten. Rz. 56 Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare üben ihre Tätigkeit als unabhängige Organe der Rechtspflege aus.[1] Die Tätigkeit des Rechtsan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 38 Ein allgemeinverbindlicher Kunstbegriff existiert auch im Steuerrecht nicht, obwohl Zweifelsfragen gerade im "Steuerrechtsalltag" relativ häufig sind.[1] Was "Kunst" ist, wer "Künstler" ist, wird von der Rspr. beschreibend ("Typusbegriff") bestimmt. Eine künstlerische Tätigkeit liegt danach vor, wenn der Stpfl. eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.1 Allgemeines

Rz. 85 Zu den wesentlichen Merkmalen freiberuflicher Tätigkeit gehört die persönliche Berufsausübung (Rz. 4). Der Stpfl. muss die Berufsqualifikation in Person erfüllen und Inhaber einer etwa notwendigen Berufszulassung sein. Problematisch ist deshalb, in welchem Umfang der Berufsträger Mitarbeiter einsetzen kann, ohne dass der Charakter der persönlichen Berufsausübung verlo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.1 Allgemeines

Rz. 72 Nach dem Wortlaut des Gesetzes muss die zu beurteilende Tätigkeit mit dem typischen Berufsbild eines sog. Katalogberufs vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit mit den nur allgemein beschriebenen wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten ist weder erforderlich noch ausreichend. Ähnlich ist die Berufstäti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.1.2 Einzelfälle

Rz. 34 Die Tätigkeit eines Apotheken-Inventurbüros ist keine wissenschaftliche Tätigkeit. Es fehlt insoweit an einer Betätigung auf wissenschaftlicher Grundlage. In erster Linie sind hierfür Erfahrungen aus dem Gebiet der Handelsvertretung von Bedeutung, sodass die Inventurarbeiten auf einer typischen gewerblichen Betätigung aufbauen. Erforderlich sind vor allem Branchen- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1 Regelungsüberblick

1.1.1 Inhalt und Aufbau der Vorschrift Rz. 1 § 32d EStG ist eine der zentralen Vorschriften der mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] eingeführten Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Die Regelung sieht vor, dass für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG ein proportionaler Sondertarif i. H. v. 25 % gilt, der d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11 Ermittlung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

11.1 Gewinnermittlung, Buchführungspflicht Rz. 103 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gehören zu den Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Der Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 EStG entweder durch Bestandsvergleich oder gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung zu ermitteln. Der Stpfl. kann aber nur zu Beginn eines Wirtschaftsjahrs von einer Gewinnermittlungsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Normzusammenhänge

1.3.1 Zusammenhänge mit Vorschriften des EStG Rz. 7 § 32d EStG steht in engem Zusammenhang mit einer ganzen Reihe von Vorschriften des EStG. So legt § 20 EStG fest, welche laufenden Erträge und Veräußerungsgewinne zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und bestimmt auf diese Weise den sachlichen Anwendungsbereich des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d EStG. Der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.5 Feststellungsklage

Rz. 134a Die Klage einer GbR auf Feststellung der Einkunftsart ist zulässig, denn die gesonderte Feststellung einer unzutreffenden Einkunftsart stellt eine Rechtsverletzung dar.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit

1.4.1 Proportionaltarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG Rz. 9 Gegen den besonderen proportionalen Steuertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Zwar führt § 32d Abs. 1 S. 1 EStG zu einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG. Während für die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.3 Gemischte Tätigkeit

Rz. 8 In der Praxis werden häufig Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt, von denen die eine typisch selbstständige (freiberufliche), die andere eine typisch gewerbliche ist. Die Tätigkeiten sind wegen der GewSt-Pflicht grundsätzlich zu trennen, sofern dies nach der Verkehrsauffassung möglich ist.[1] Das gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.5 Erfinder

Rz. 83 Erfindertätigkeit ist eine, wenn auch nur vorübergehende, planmäßige Tätigkeit von gewisser Dauer, die sich auf die Erschaffung von etwas Neuem auf dem Gebiet der Technik beziehen muss.[1] Nicht erforderlich ist die Patentierung der Erfindung; es genügt insoweit, dass die Erfindung patentfähig ist. Wird eine Erfindung zum Patent angemeldet, verfolgt der Stpfl. damit d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.3 Praxiswert

Rz. 113 Der Praxiswert stellt regelmäßig die wesentliche Betriebsgrundlage eines Freiberuflers dar.[1] Darunter ist die über den Substanzwert einer freiberuflichen Praxis hinausgehende Gewinnaussicht zu verstehen, die sich aus dem Vertrauen der "Kunden" in die Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit des Praxisinhabers ergibt[2]; s. § 6 EStG Rz. 311. Der Praxiswert ist an die Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.4 Medienberufe

Rz. 68 Zu den Medienberufen gehörten die Tätigkeiten als Journalist, Bildberichterstatter sowie als Dolmetscher und Übersetzer. Rz. 69 Zur Tätigkeit des Journalisten (Rz. 47) gehört die Sammlung und Verarbeitung von Informationen über in erster Linie gegenwartsbezogene Geschehnisse, die kritische Auseinandersetzung mit ihnen sowie Stellungnahmen zu Ereignissen auf politischem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.1 Abgrenzung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 12 Eine Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit nach dem Inhalt der Tätigkeit ist nicht möglich, weil diese regelmäßig sowohl in der einen als auch in der anderen Form ausgeübt werden kann. Ebenso wenig kann es auf die Dauer der Tätigkeit ankommen, da vorübergehende und kurzfristige Tätigkeiten bei beiden Tätigkeitsformen ebenso wie regelmäßig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.2 Sachverständigengutachten

Rz. 131 Die Finanzbehörden können, ohne ihre Ermittlungspflichten zu verletzen, von der Zuziehung unabhängiger Sachverständiger nach §§ 92 S. 2 Nr. 2, 96 Abs. 1 AO absehen und z. B. auf die Sachkunde eigener Bediensteter zurückgreifen.[1] Sie können auch die eigens für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeiten bei den Oberfinanzdirektionen gebildeten Ausschüsse – ohne beson...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 32 Der Begriff der "Wissenschaftlichkeit" ist rein steuerrechtlich zu verstehen. Er stellt gewisse Mindesterfordernisse an die inhaltliche Qualität und an die äußere Form der Arbeit, ohne dass es auf die verfolgten Zwecke ankommt.[1] Es muss aber eine anspruchsvolle, besonders qualifizierte Arbeit ausgeübt werden, die geeignet ist, grundsätzliche Fragen oder konkrete Vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.2 Einzelfälle

Rz. 22 Der Betrieb eines Krankenhauses, eines Sanatoriums oder einer medizinischen Badeanstalt gehört zur freiberuflichen Tätigkeit, wenn diese Einrichtungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse lediglich ein notwendiges Hilfsmittel für die ärztliche Tätigkeit darstellen.[1] Dies ist i. d. R. zu bejahen, wenn der im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit verfolgte Heilzweck au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.6 Betriebsprüfung

Rz. 134b Die Anordnung einer Außenprüfung kann auch gegen Freiberufler, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und Auskünfte verweigern dürfen (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer etc.), angeordnet werden. Zwischen der Frage der Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung und der Frage nach der Rechtmäßigkeit einzelner Vorlageverlangen im Zuge der Auße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.2 Leitende Tätigkeit

Rz. 89 Zu den Merkmalen einer leitenden Tätigkeit gehört, dass Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entschieden werden, der Tätigkeitsbereich organisiert wird und die Arbeitsabläufe überwacht werden.[1] Im Einzelnen gehört hierzu die Organisation des Sach- und Personalbereichs, Arbeitsplanung, Arbeitsverteilung, Aufsicht über Mitarbeiter und deren Anleitung sowie die stichpr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.4 Aufhebung des GewSt-Messbescheids bei einkommensteuerlicher Umqualifizierung von gewerblichen Einkünften

Rz. 134 Die in § 35b Abs. 1 S. 1 GewStG enthaltene Verpflichtung, einen GewSt-Messbescheid aufzuheben, wenn der ESt-Bescheid aufgehoben oder geändert wird und dies den Gewinn aus Gewerbebetrieb berührt, kommt entgegen anders lautender früherer Rspr.[1] auch dann in Betracht, wenn die Aufhebung oder Änderung des ESt-Bescheids darauf beruht, dass die Tätigkeit des Stpfl. vom F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.2 Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit

Rz. 7 Die leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit des Berufsträgers ist ein wesentliches Element selbstständiger (freiberuflicher) Arbeit. Ihre Qualität ist entscheidend für die Abgrenzung zur gewerblichen Betätigung. Sie stellt das Bindeglied zwischen der Person des Berufsträgers und der von ihr erbrachten beruflichen Leistung dar. Erforderlich ist, dass sie sich auf di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.2 Den medizinischen Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 77 Die Ähnlichkeit eines nicht zu den Katalogberufen zählenden Heil- oder Heilhilfsberufs zu den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Tätigkeiten ist zu bejahen, wenn eine Vergleichbarkeit hinsichtlich der jeweils ausgeübten Tätigkeit, der Ausbildung und der Bedingungen, die das Gesetz an den zu vergleichenden Beruf knüpft, vorliegt.[1] Seine ursprünglich sehr strenge Rsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.3 Den beratenden Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 79 Die Tätigkeit eines Apotheken-Inventurbüros ist der eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht ähnlich. Die steuerberatenden Berufe haben die Aufgabe, ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, Hilfe zu leisten und sie zu vertreten. Diese für die Steuerberatung wesentlichen Aufgaben obliegen jedoch nicht dem Inventurbüro. Dessen Tätigkeit beschränkt sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.2.2 Einzelfälle

Rz. 44 Das Anfertigen von Bildern ist dann eine künstlerische Tätigkeit, wenn die Bilder unterschiedliche Motive haben, ohne Schablonen und ohne Mithilfe fremder Arbeitskräfte gemalt werden und mit den in Kunsthandlungen angebotenen Bildern vergleichbar sind.[1] Für die erforderliche künstlerische Gestaltungshöhe ist nicht Voraussetzung, dass die Bilder für die Weiterentwick...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.4 Den technischen Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 81 Eine architektenähnliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn sie in ihren wesentlichen Elementen dem Beruf des Architekten in Theorie (Ausbildung, Kenntnisse, Qualifikation) und Praxis (berufliche Tätigkeit) gleichwertig ist.[1] Die Tätigkeit eines vereidigten Bauschätzers kann mit der eines Architekten vergleichbar sein, denn zu den wesentlichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 111 Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind; für den Betrieb notwendig i. S. v. "erforderlich" müssen sie nicht sein.[1] Weil bei der Ausübung eines freien Berufs die eigene Arbeitskraft des Stpfl. sowie der Einsatz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.3 Eigenverantwortliche Tätigkeit

Rz. 90 Eigenverantwortlich ist die Tätigkeit dann, wenn der Berufsträger auf der Grundlage eigener Fachkenntnisse in ausreichendem Maß an der praktischen Arbeit teilnimmt und nach außen hin die Verantwortung für die vereinbarungsgemäße Ausführung der Aufträge übernimmt. Er muss diejenige Arbeit leisten bzw. mitleisten, die den Kern des Tätigkeitsbereichs bildet, die diesen B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohn- und Gehaltskonto / 2.2 Aufzeichnungen im Lohnkonto

Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto Folgendes aufzuzeichnen: der Tag der Lohnzahlung und der Lohnzahlungszeitraum; der Großbuchstaben U bei Wegfall des Arbeitslohns für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage; der Arbeitslohn, getrennt nach Barlohn und Sachbezügen, und die davon einbehaltene Lohnsteuer. Dabei sind die Sachbezüge einzeln zu bezeichnen – unter Angabe d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag: Sonderver... / 1 Leitsatz

Bei einer Aufwandsentschädigung für die Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO handelt es sich nicht um eine besondere Verwalterleistung. Diese Tätigkeit gehört – wenn nichts Anderes vereinbart wird – in den Bereich der Grundleistungen. Dasselbe gilt für die Bescheinigung nach § 35a EStG.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohn- und Gehaltskonto / Zusammenfassung

Begriff Lohn- und Gehaltskonten werden sowohl in der Lohnbuchhaltung als auch in der Finanzbuchhaltung geführt. Die Lohnbuchhaltung besteht aus Konten für jeden einzelnen Mitarbeiter. Die auf diesen gesonderten Konten erfassten Eintragungen sind in die Finanzbuchhaltung zusammengefasst zu übernehmen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 41 EStG, § 4 LStDV, 41.1, 41.2, 4...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag: Sonderver... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag: Sonderver... / 4 Die Entscheidung

Die Zahlungsklage der K hat Erfolg! K habe gegen B einen Anspruch auf Rückzahlung von 12.659,19 EUR aus § 812 BGB. Bei dem eingezogenen Betrag in Höhe von 2.484,72 EUR als Aufwandsentschädigung für die Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO handele es sich um keine besondere Verwalterleistung im Sinne des Verwaltervertrags. Es handele sich bei der DSGVO um eine gesetzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohn- und Gehaltskonto / 2.1 Grunddaten des Lohnkontos

Die Pflicht zur Führung von Lohnkonten ergibt sich zunächst aus dem Steuerrecht[1], andererseits verlangt auch das Sozialversicherungsrecht in § 28f SGB IV ausdrücklich, Aufzeichnungen und Nachweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Dabei sind für jeden Arbeitnehmer einerseits die Stammdaten (persönliche, lohnsteuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 1.2 EBITDA bei Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften tritt an die Stelle des maßgeblichen Gewinns das maßgebliche Einkommen.[1] Demnach erhöhen z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen und Spenden das Einkommen. Dividenden und Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG vermindern dieses entsprechend. Das steuerliche EBITDA für Kapitalgesellschaften ermittelt sich somit wie folgt:[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 1.1 EBITDA bei Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften ermittelt sich der maßgebliche Gewinn somit wie folgt:[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 1 Ermittlung des EBITDA

Um das verrechenbare EBITDA zu ermitteln, muss zunächst der maßgebliche Gewinn berechnet werden. Dieser ist definiert als der nach den Vorschriften des EStG mit Ausnahme des § 4h Abs. 1 EStG ermittelte steuerpflichtige Gewinn.[1] Er ist um die Zinsaufwendungen zu erhöhen und um die Zinserträge zu kürzen. Anschließend sind die Sofortabschreibungen für geringwertige Wirtschafts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 3.3.2 (Öffentliche) Förderung von Infrastruktur-Projekten

Im Zuge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes neu hinzugekommen ist die Vorschrift des § 4h Abs. 6 EStG, welche die Förderung von langfristigen öffentlichen Infrastrukturprojekten zum Ziel hat. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll auch hier eine Angleichung an die entsprechende Bestimmung der ATAD erfolgen.[1] Tatbestandsseitig wird insbesondere gefordert, dass die Proje...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 6 Gesonderte Feststellung des EBITDA- und Zinsvortrags

Der EBITDA- und Zinsvortrag ist gesondert festzustellen.[1] Die Vorschrift des § 10d Abs. 4 EStG zur gesonderten Feststellung von verbleibenden Verlustvorträgen ist hierbei sinngemäß anzuwenden.[2] Dies bedeutet, dass der EBITDA sowie der Zinsvortrag analog § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG auf den Schluss eines Veranlagungszeitraums festzustellen ist. Entsprechend der Vorschrift des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 2.3 Escape-Klausel

Die Zinsschranke kommt weiterhin nicht zur Anwendung, wenn der Betrieb zu einem Konzern gehört, aber nachgewiesen werden kann, dass die Eigenkapitalquote des Betriebs am Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtags um nicht mehr als 2 % unter der Eigenkapitalquote des Konzerns liegt.[1] Im Kapitalgesellschaftsfall sind zusätzlich mögliche Einschränkungen aus § 8a Abs. 3 KS...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 3.2.1 Zinsaufwand

Nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG i. d. F. vor Inkrafttreten des Kreditzweitmarktförderungsgesetz waren Zinsaufwendungen definiert als Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben. Nach dem BMF-Schreiben zählen zum Fremdkapital alle als Verbindlichkeit passivierungspflichtigen Kapitalzuführungen in Geld, die nach steuerlichen Kriterien nicht zum Eigenk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 3.1 Betrieb

Systematisch ist die Vorschrift des § 4h EStG den Vorschriften über die Gewinnermittlung[1] zuzuordnen, mit der Konsequenz, dass bestimmte Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich nicht abziehbar sind. Daraus folgt unmittelbar, dass einen Betrieb i. S. d. Zinsschranke nur unterhält, wer Gewinneinkünfte erzielt. Erzielt eine Person Überschusseinkünfte und stellen die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / Zusammenfassung

Begriff Die Zinsschranke ist in § 4h EStG geregelt und wurde ursprünglich mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 eingeführt. § 4h EStG ist als Gewinnermittlungsvorschrift konzipiert, wobei der Abzug sämtlicher Zinsaufwendungen betroffen ist, unabhängig von der Rechtsform des Zinsschuldners, der Klassifizierung der zugrunde liegenden Verbindlichkeit als lang- oder kurzfr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 2 Ausnahmeregelungen

Der Schuldzinsenüberhang, der 30 % des nach dem oben dargestellten Schema ermittelten steuerlichen EBITDA übersteigt, ist zunächst steuerlich nicht abzugsfähig. Die Regelungen zur Zinsschranke ermöglichen jedoch weiterhin einen vollständigen Zinsabzug, wenn eine der folgenden drei Ausnahmeregelungen des § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a – c EStG eingreift: Der Betrag der Zinsaufwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 7 Untergang des EBITDA- und Zinsvortrags

Beim EBITDA- und Zinsvortrag handelt es sich um eine betriebsbezogene und nicht um eine personenbezogene Größe. Damit entspricht der EBITDA- bzw. der Zinsvortrag eher dem gewerbesteuerlichen als dem einkommensteuerlichen oder körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag. Bei Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften sind damit nicht die Mitunternehmer Träger des E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 4.1 Begriff und Hintergrund

Mit dem Wachstumsbe­schleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber einen sog. EBITDA-Vortrag eingeführt. Übersteigt das verrechenbare EBITDA eines Jahres die um die Zinserträge geminderten Zinsaufwendungen eines Betriebs, ist es gem. § 4h Abs. 1 Satz 3 Hs. 1 EStG in die folgenden 5 Wirtschaftsjahre vorzutragen (sog. EBITDA-Vortrag). Der EBITDA-Vortrag ist je Wirtschaftsjahr zu ermi...mehr