Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.2 Ausgangswert bei Kapitalgesellschaften

Rz. 344 Der Gewinnbegriff des § 4 Abs. 1 S. 1 EStG gilt unmittelbar aber nur für Personenunternehmen. Demgegenüber geht das KStG vom – zu versteuernden – Einkommen (§ 7 Abs. 1 und 2 KStG) aus, nimmt zur Beantwortung der Frage, was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, allerdings auf die Vorschriften des EStG Bezug. Daraus folgt, dass auch bei Kapitalgese...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 3 Übergangsgewinn bzw. -verlust

Unabhängig davon, welche Gewinnermittlungsart gewählt wird, muss der Gesamtgewinn, den der Unternehmer im Laufe seiner unternehmerischen Tätigkeit erzielt, immer gleich sein. Allerdings können sich in den einzelnen Gewinnermittlungsperioden je nach Gewinnermittlungsart unterschiedliche Periodengewinne ergeben, die sich im Zeitablauf automatisch wieder ausgleichen. Praxis-Bei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.3 Ausgangswert bei Personengesellschaften

Rz. 345 Im Hinblick auf Personengesellschaften bestimmt § 202 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. BewG, dass bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt bleiben. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens nach § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG dem jeweiligen Gesellschaft...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.2 Betriebsveräußerung oder -aufgabe

Veräußert ein Steuerpflichtiger, der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Betrieb, wird er so behandelt, als wäre er im Augenblick der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen. Dies gilt auch bei der Veräußerung eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils, in Einbringungsfällen und bei der ...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 6.4 Wechsel anlässlich einer Einbringung in eine Personengesellschaft

Erfolgt der Übergang zum Bestandsvergleich im Zusammenhang mit der Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft, ist der hierbei entstandene Übergangsgewinn nicht anders zu behandeln als die Zurechnungen, die sich anlässlich der Aufgabe oder der Veräußerung eines Betriebs mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben. Dieser ist dem laufenden Gewinn des einbri...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Bewertung von nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Bodenschätzen (§ 12 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 600 Nach st. Rspr. des BFH sind bodenschatzhaltige Schichten des Erdbodens nur dann als Wirtschaftsgut selbstständig bewertbar, wenn mit der Aufschließung und Verwertung des Bodenschatzes begonnen wird, zumindest aber mit dieser Verwertung unmittelbar zu rechnen ist; dies ist z. B. dann der Fall, wenn eine für den Abbau erforderliche behördliche Genehmigung beantragt ist...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.7 Zusammenfassendes Beispiel für eine Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren

Rz. 377 V betreibt ein Speditionsunternehmen, für das er den Gewinn nach § 5 EStG ermittelt. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Ehefrau des V arbeitet durchschnittlich 10 Stunden pro Woche unentgeltlich als Bürokraft in dem Betrieb mit. Eine familienfremde Halbtagskraft erhält für vergleichbare Tätigkeiten ein Jahresgehalt von 15.000 EUR, das sich um Lohnne...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 6.3 Wechsel anlässlich einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe

Veräußert ein Steuerpflichtiger, der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Betrieb, wird er so behandelt, als wäre er im Augenblick der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen. Somit gehört der Übergangsgewinn bei einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe als laufender Gewinn in das Jahr der V...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.2 Passivseite

Rz. 258 Schulden und sonstige Abzüge werden bei der Ermittlung des Werts der wirtschaftlichen Einheit berücksichtigt, soweit sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[1] Damit besteht bei bilanzierenden Gewerbebetreibenden und freiberuflich Tätigen auch auf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 6.1 Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Buchführung

Bei einem Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG (Buchführung) ist der Übergangsgewinn in dem Jahr anzusetzen, in dem erstmals der Gewinn durch Buchführung ermittelt wird.[1] Der Übergangsgewinn ist als laufender Gewinn außerhalb der Bilanz anzusetzen und dem bilanziellen Gewinn hinzuzurechnen. Zur Vermeidung ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.3 In die Ermittlung einzubeziehende aktive Wirtschaftsgüter

Rz. 302 In die Ermittlung des Substanzwerts sind auf der Aktivseite alle Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die nach §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören (vgl. dazu Rz. 252–257). Wirtschaftsgüter sind neben körperlichen Gegenständen und Forderungen auch immaterielle Wirtschaftsgüter. Für die Steuerbilanz macht § 5 Abs. 2 EStG den Ansatz immaterieller Wirtschaftsgüter des A...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.4 Einzelbewertung neu eingelegter Wirtschaftsgüter

Rz. 333 Nach § 200 Abs. 4 BewG werden alle innerhalb von 2 Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegten Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Abs. 2 und 3 fallen, und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden neben dem Ertragswert mit dem eigenständig zu ermittelnden gemeinen Wert angesetzt. Dafür bleiben die mit den gesondert zu bewertenden Wirtschaftsg...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 6.6 Wechsel durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Wird der Gewinn eines Steuerpflichtigen, der bisher durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wurde, durch Schätzung nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG festgestellt, ist die Gewinnberichtigung grundsätzlich in dem Jahr der Schätzung vorzunehmen.mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.4 In die Ermittlung einzubeziehende Schulden

Rz. 304 Der Kreis der in die Ermittlung des Substanzwerts einzubeziehenden Schulden und sonstigen Abzüge bestimmt sich nach § 103 BewG. Danach sind alle Passivposten zu berücksichtigen, die mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in Zusammenhang stehen und bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist auch ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.2 Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 253 Bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäischen Gesellschaften) sowie bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG gehören alle Wirtschaftsgüter, die diesen Gesellschaften gehören, zum Betriebsvermögen.[1] Diese Gesellschaften habe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.8 Ermittlung des Betriebsergebnisses bei Einnahmen-Überschussrechnung (§ 202 Abs. 2 BewG)

Rz. 372 Bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ist bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses vom Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben auszugehen.[1] Damit die Ermittlung des Jahresertrags nach denselben Grundsätzen wie bei bilanzierenden Stpfl. erfolgt, müssen steuerfreie E...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.4 Feststellung des Anteils am Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden in anderen Fällen (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG)

Rz. 209 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG betrifft die gesonderte Feststellung in Fällen, in denen Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nrn. 1–3 fallen, oder Schulden mehreren Personen zustehen.[1] Die gemeinsame Rechtszuständigkeit kann sowohl in in Form der Beteiligung an einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft als auch in Form einer Bruchteilsgem...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 2 Eröffnungsbilanz

Zum Zeitpunkt des Beginns der Buchführung (bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe oder -veräußerung) muss eine Eröffnungsbilanz aufgestellt werden. Dabei sind die einzelnen Wirtschaftsgüter grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,[1] abzüglich der zulässigen Abschreibung anzusetzen. Ansatz- oder Bewertungswahlrechte gelten beim Übergang zum Betriebsvermögensve...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.9 Abgeltung des Ertragsteueraufwands (§ 202 Abs. 3 BewG)

Rz. 373 Zur Abgeltung des Ertragsteueraufwands ist ein positives Betriebsergebnis nach § 202 Abs. 1 oder 2 BewG um 30 % zu mindern.[1] Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Betriebsergebnis aus Gründen der Rechtsformneutralität um Ertragsteuerzahlungen bzw. -erstattungen korrigiert wird. Da andererseits nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nur der ausschüttu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.2 Feststellung von Betriebsvermögenswerten (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG)

Rz. 207 Die Feststellungen nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG betreffen, wie sich aus der Bezugnahme auf die §§ 95–97 BewG im Klammerzusatz zu dieser Vorschrift ergibt, den Wert des einem Gewerbebetrieb oder der Ausübung eines freien Berufs dienenden Betriebsvermögens bzw. des Anteils am Betriebsvermögen von Gesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder i. S. d. §...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.2 Keine offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse

Rz. 323 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nur zulässig, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Aus welchen Erkenntnisquellen sich der Schluss auf die Unrichtigkeit des Ergebnisses ergeben kann, lässt das Gesetz ebenso offen wie die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine sich bei deren Ausschöp...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.1 Erklärungspflicht (§ 153 Abs. 1–4 BewG)

Rz. 219 § 153 BewG begründet keine unmittelbaren Erklärungspflichten, sondern steckt den Kreis der potenziell Erklärungspflichtigen ab, d. h. derjenigen Personen, von denen das Feststellungsfinanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann. Dies sind: alle Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist.[1] Dies sind die Steuersch...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten.[1] Er ist u. a. für die Bewertung der Bereicherung aus der Gewährun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Umsätze an das Personal (§ 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 535 Für die entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal oder dessen Angehörige[1] aufgrund des Dienstverhältnisses ausführt, gilt nach § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG ebenfalls die Mindestbemessungsgrundlage, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich ist die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Anwe...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.5.1 Allgemeine Regelungen

Rz. 54 Der Deutsche Bundesrat stimmte am 6.7.2007 dem Gesetz zur Unternehmenssteuerreform 2008 zu. Seitdem müssen Gesellschaften die Vorschriften zur sog. Zinsschranke beachten. Die Zinsschranke ist nicht nur von Personenunternehmen, sondern auch von Kapitalgesellschaften anzuwenden und bezieht sich im Rahmen der inländischen Gewinnermittlung grundsätzlich auf sämtliche Zins...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.5.2 Besondere Regelungen für einen konzernzugehörigen Betrieb als mezzaniner Kapitalgeber

Rz. 57 § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b) EStG beinhaltet als weitere Ausnahme neben der Freigrenze (siehe Rz. 56) die sog. Stand-alone-Klausel. Danach kann die Zinsschranke vermieden werden, wenn der Steuerpflichtige keiner Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG (bei Personengesellschaften i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 AStG) nahesteht und über keine Betriebsstätte außerhalb des Staates ...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.3 Abgrenzung zwischen steuerbilanziellem Eigen- und Fremdkapital

Rz. 48 Die steuerbilanzielle Klassifizierung von mezzaninen Finanzinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital orientiert sich nicht unter Beachtung des Maßgeblichkeitsprinzips gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG an dem aus den Funktionen des Eigenkapitals abgeleiteten handelsrechtlichen Eigenkapitalbegriff. Vielmehr enthalten die Steuergesetze eigenständige und von den handelsrechtli...mehr

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Unfallkosten, Erstattung du... / 3 Die steuerliche Behandlung von dem Arbeitnehmer erstatteten Unfallkosten hängt vom Anlass der Fahrt ab

Erstattet der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Unfallkosten, hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob sich der Unfall auf einer Dienstfahrt, auf einer Privatfahrt oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereignet hat. Hat sich der Unfall auf einer Dienstfahrt ereignet, sind die Ersatzleistungen des Arbeitgebers steuerfrei. Die Ersatzleistungen sind in diesem Fall al...mehr

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Franchise: Alle Kosten rich... / 7 Ausländischer Franchisegeber: Besonderheit

Hat der Franchisegeber seinen Sitz und seine Geschäftsleitung im Ausland, muss der inländische Franchisenehmer nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG 15 % der an den ausländischen Franchisegeber gezahlten Gebühren als Steuern einbehalten und abführen. Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung dem Gläubiger zufließt. Der Schuldner der Vergütung (der Franchisenehmer) haf...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.4 Steuerliche Konsequenzen aus der Abgrenzung zwischen steuerbilanziellem Eigen- und Fremdkapital

Rz. 53 Sofern es sich bei der Zuführung von mezzaninem Kapital um eine Überlassung von Fremdkapital handelt,[1] sind gezahlte Vergütungen auf das mezzanine Kapital Betriebsausgaben i. S. d. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 4 Abs. 4 EStG.[2] Dies ist unabhängig davon, ob das als Fremdkapital überlassene mezzanine Kapital in der Steuerbilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen wird oder...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.2 Verbindlichkeit oder Rückstellung für standardisiertes Einheitsleergut

Kommt es durch den Erwerb der Flaschen und der Bezahlung eines Pfandgeldes zu einem Kaufvertrag zwischen Abfüller und Getränkeeinzelhändler, kommt die Bildung einer Rückstellung nicht in Betracht, weil das Pfandgeld ggf. nicht vom Abfüller zurückgeholt wird. Hierbei kommt es stattdessen zu einem weiteren Verkauf (Rückverkauf) vom Getränkeeinzelhändler an den Abfüller. Für zu...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3 Behandlung des Pfandleerguts in der Bilanz des Getränkehändlers

In der Getränkeindustrie werden Flaschen oder Kästen entweder als Individualleergut oder sog. Einheitsleergut verwendet. Individualleergut kann eindeutig einem bestimmten Abfüller zugeordnet werden, weil z. B. der Firmenname in die Flasche oder den Kasten eingeprägt ist (sog. Herstellerkennung) Beim sog. Einheitsleergut ist die Zuordnung zu einem bestimmten Abfüller dagegen ni...mehr

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§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / 2. Grundzüge des § 39 Abs. 4a EStG

§ 39 Abs. 4a EStG ist durch das JStG 2020 vom 21.12.2020 eingeführt worden. Zur erstmaligen Anwendbarkeit sah § 52 Abs. 36 S. 3 EStG a.F. vor, dass § 39 EStG i.d.F. des JStG 2020 vom 21.12.2020 – mithin auch die hier betreffende Regelung des § 39 Abs. 4a EStG – erstmals flächendeckend[3] ab dem 1.1.2024 anzuwenden ist. a) Datenübermittlung von Versicherungsunternehmen an BZSt...mehr

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§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / 3. Zur Kritik an der Verschiebung des Zeitpunkts der erstmaligen Anwendbarkeit des § 39 Abs. 4a EStG vom 1.1.2024 auf den 1.1.2026

Wie bereits oben ausgeführt, sah § 52 Abs. 36 S. 3 EStG i.d.F. des JStG 2020 vor, dass § 39 EStG i.d.F. des JStG 2020 vom 21.12.2020 – mithin auch die hier betreffende Regelung des § 39 Abs. 4a EStG – erstmals flächendeckend ab dem 1.1.2024 anzuwenden ist. Kurz vor der geplanten, erstmaligen Anwendbarkeit ab dem 1.1.2024 entschied sich jedoch der Gesetzgeber im Kreditzweitma...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Altersvorsorge

Begriff GmbH-Geschäftsführer erhalten im Regelfall keine bzw. nur geringe Versorgung aus der gesetzlichen Rente. Daher ist eine zusätzliche Altersvorsorge erforderlich. Die GmbH sollte daher Versorgungsleistungen übernehmen und den Geschäftsführern diese im Anstellungsvertrag auch vertraglich zusichern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Die GmbH kann eine Pension zusagen. ...mehr

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§ 39 Abs. 4a EStG und die Frage nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Datenübermittlung (estb 2024, Heft 3, S. 101)

Rechtsunsicherheiten durch Verschiebung der Anwendbarkeit Dipl.-Finw. Leon Schlebrügge[*] Der Beitrag behandelt die – soweit ersichtlich – in der Steuerrechtswissenschaft noch nicht abschließend geklärte Frage über den genauen Zeitpunkt der erstmaligen elektronischen Übermittlung der Höhe der monatlichen Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung für das Lohnst...mehr

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§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / a) Datenübermittlung von Versicherungsunternehmen an BZSt (1. Schritt)

§ 39 Abs. 4a S. 1 Halbs. 1 EStG sieht vor, dass das Versicherungsunternehmen als mitteilungspflichtige Stelle dem Bundeszentralamt für Steuern (im Folgenden: BZSt) nach Maßgabe des § 93c AO die in § 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG genannten Beiträge unter Angabe der Vertrags- oder der Versicherungsdaten zu übermitteln hat, soweit der Versicherungsnehmer dieser Übermittlung nicht gegenü...mehr

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§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / 4. Diskussion über den Zeitpunkt der erstmaligen elektronischen Datenübermittlung

Unverständlich ist zudem, wieso der Gesetzgeber die bereits in der steuerrechtlichen Literatur diskutierte Unklarheit[26] hinsichtlich des genauen Zeitpunkts der erstmaligen Datenübermittlung nicht im Zuge der Verschiebung des Zeitpunkts der erstmaligen Anwendbarkeit auf den 1.1.2026 durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 aufgegriffen und zugleich beseitig...mehr

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§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / b) Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale durch BZSt und Bereitstellung für Arbeitgeber (2. Schritt)

Aus diesen automatisiert übermittelten Daten bildet das für die elektronische Datenübermittlung empfangszuständige[8] BZSt anschließend in einem zweiten Schritt die entsprechenden Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39 Abs. 4a S. 1 Halbs. 2 EStG)[9] und stellt diese sodann für den Arbeitgeber zum unentgeltlichen automatisierten Abruf nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz bereit (§...mehr

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§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / b) 1.1.2026 als Zeitpunkt der erstmaligen elektronischen Datenübermittlung?

Sodann käme in Betracht, den Zeitpunkt der erstmaligen Datenübermittlung mit dem Beginn der Anwendbarkeit des § 39 Abs. 4a EStG ab dem 1.1.2026 zusammenfallen zu lassen. Dies zugrunde gelegt, müssten und dürften die Daten von den Versicherungsunternehmen daher erst am 1.1.2026 dem BZSt elektronisch übermittelt werden.[30] Auch diese Ansicht ist abzulehnen. Dies ist im Wesentl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / d) Frist zur Datenübermittlung

Als Frist zur elektronischen Datenübermittlung sieht § 39 Abs. 4a S. 2 EStG – abweichend vom Grundsatz des § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO [13] – den 20.11. des Vorjahres, für das die Beiträge maßgeblich sind, vor.[14] Hiermit soll zugleich die rechtzeitige Bereitstellung der Daten zum jeweiligen Jahresbeginn an den Arbeitgeber über die ELStAM-Datenbank gewährleistet werden.[15] Unterjä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / 1. Einleitung

Die eingangs formulierte Frage stellt sich bereits seit der Einführung des § 39 Abs. 4a EStG durch das JStG 2020 vom 21.12.2020[1] und drängte sich bis zur (zunächst) geplanten erstmaligen Anwendbarkeit des § 39 Abs. 4a EStG ab dem 1.1.2024 förmlich auf. Die nun kurzfristig durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023[2] eingeführte Verschiebung der erstmaligen Anw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / c) 20.11.2026 als Zeitpunkt der erstmaligen elektronischen Datenübermittlung?

Nach der derzeitigen Gesetzeslage stellt somit – richtigerweise – einzig und allein der 20.11.2026 den Zeitpunkt der erstmaligen elektronischen Datenübermittlung dar. Dieser Zeitpunkt liegt nämlich jedenfalls nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendbarkeit des § 39 Abs. 4a EStG, so dass der tragende Einwand gegen die erstmalige elektronische Datenübermittlung zum 20.11.2025 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / c) Vom (papiergebundenen) Bescheinigungsverfahren zum automatisierten Abruf

Hintergrund der Einführung des § 39 Abs. 4a EStG ist das bisherige (papiergebundene) Bescheinigungsverfahren, das nun durch die elektronische Datenübermittlung der Versicherungsunternehmen und die anschließende Bereitstellung der Lohnsteuerabzugsmerkmale durch das BZSt zum automatisierten Abruf der Arbeitgeber ersetzt werden soll. Denn nach dem bisherigen Verfahren durfte der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / a) 20.11.2025 als Zeitpunkt der erstmaligen elektronischen Datenübermittlung?

Als erstes Auslegungsergebnis käme nach der derzeitigen Gesetzeslage in Betracht, auf den 20.11.2025 als Zeitpunkt der erstmaligen elektronischen Datenübermittlung abzustellen. Von diesem Verständnis gehen sowohl die Finanzverwaltung[27] als auch der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.[28] aus. Diesem Verständnis kann jedoch nicht gefolgt werden. Fissenewert [29] verwei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Leon Schlebrügge[*] Der Beitrag behandelt die – soweit ersichtlich – in der Steuerrechtswissenschaft noch nicht abschließend geklärte Frage über den genauen Zeitpunkt der erstmaligen elektronischen Übermittlung der Höhe der monatlichen Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung für das Lohnsteuerabzugsverfahren nach Maßgabe des § 39 Abs. 4a EStG sow...mehr

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§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / 5. Fazit

Aus der obigen Untersuchung lässt sich zunächst festhalten, dass die Verschiebung der erstmaligen Anwendbarkeit des § 39 Abs. 4a EStG ab dem 1.1.2026 durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 ausschließlich und allein auf die verspätete bzw. noch nicht erfolgte technische Umsetzung auf Seiten der empfangenden Finanzverwaltung zurückzuführen ist und die insowe...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 2.2 Aufgeschobene Besteuerung für Beteiligungen

Der Steueraufschub in § 19a EStG [1] enthält Regelungen, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen die geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen zunächst nicht besteuert werden (Steuerfreistellung im Zeitpunkt der Überlassung). Der Steueraufschub kommt vor allem in Fällen zur Anwendung, in denen die Vorteile über die vorherige Steuerbefreiung hinausgehen und/oder deren...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.7 Fünftelregelung bei der Lohnsteuer

Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wie z. B. Jubiläumszuwendungen, können oftmals nach der sog. Fünftelregelung besteuert werden.[1] Dadurch ergeben sich regelmäßig steuerliche (Progressions-)Vorteile. Außerordentliche Einkünfte[2] liegen aber nur dann vor, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind (= Zusammen...mehr