Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) § 51a Abs 2c S 1 Nr 1 EStG

Rn. 151 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2c S 1 Nr 1 S 1 EStG bestimmt, dass das BZSt unabhängig von und zusätzlich zu den in § 139b Abs 3 AO genannten und nach § 39e EStG gespeicherten Daten des StPfl den KiSt-Satz der steuererhebenden Religionsgemeinschaft des KiStPfl speichert sowie zusätzlich die ortsbezogenen Daten, mit deren Hilfe der KiStPfl seiner Religionsgemein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einbehalt der auf die KapErtr entfallenden KiSt auf schriftlichen Antrag des KiStPfl (§ 51a Abs 2c S 1 EStG idF bis zum 31.12.2014)

Rn. 333 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2c S 1 EStG aF enthielt eine Definition des KiSt-Abzugsverpflichteten. Es handelte sich dabei um den zur Vornahme des Steuerabzugs verpflichteten Schuldner der KapErtr oder die auszahlende Stelle iSd § 44 Abs 1 S 3 EStG oder in den Fällen des § 51a Abs 2c EStG um die Person oder Stelle, die die Auszahlung an den Gläubiger vornimmt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Keine Einschränkung des Antrags und kein Widerruf (§ 51a Abs 2c S 3 EStG idF bis zum 29.06.2014)

Rn. 344 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemäß § 51a Abs 2c S 3 EStG konnte der Antrag nach § 51a Abs 2c S 1 EStG nicht auf Teilbeträge des KapErtr eingeschränkt werden. Erzielte der StPfl aus unterschiedlichen Kapitalanlagen KapErtr, konnte er hingegen für die KapErtr aus einer einzelnen oder mehreren Kapitalanlagen den Antrag nach § 51a Abs 2c S 1 EStG stellen, für die KapErtr a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entsprechende Geltung des EStG für die Zuschlagsteuern, Befugnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erhebung einer Zuschlagsteuer im Wege des Steuerabzugs (§ 51a Abs 1 EStG)

A. Entsprechende Geltung des EStG für die Zuschlagsteuern (§ 51a Abs 1 S 1 EStG) Rn. 80 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 1 EStG enthält die Definition der Zuschlagsteuern. Zuschlagsteuer ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird; die Zuschlagsteuer ist somit dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt ist. Für die Zuschlagsteuern ist die ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 EStG

Rn. 160 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG regelt die Verpflichtung des KiSt-Abzugsverpflichteten zur Abfrage der KiSt-Pflicht des Schuldners der KapSt (des Gläubigers der KapErtr). Die Abfrage erfolgt durch Anlass- und Regelabfrage beim BZSt durch Abruf des KiStAM des Schuldners der KapSt. Der KiSt-Abzugsverpflichtete hat ab dem VZ 2022 bereits be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Bis 2017: Kapitalerträge aus Investmentanteilen (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst b EStG aF)

Tz. 72 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Im Zuge der Regelung von Investmenterträgen durch das InvestmStG hatte auch die Regelung der Frage, inwieweit solche Einnahmen der beschr StPflicht unterliegen, einen neuen Platz gefunden. Vorher war dies (unter Anknüpfung an das frühere KAGG) nur im letzten Hs des § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG aF geregelt. Für Erträge, die ab dem 01.01.2004...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Tz. 39 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Vorschrift betrifft Schifffahrt und Luftfahrtunternehmen. Unter den dort genannten Voraussetzungen besteht beschr StPflicht unabhängig vom Bestehen einer inl BetrSt (iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG, jedoch können beide Tatbestände nebeneinander gegeben sein, s § 49 Abs 3 S 2 EStG). Handelt es sich um ein gemischt tätiges Unternehmen (d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.2 Entstehung, Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuer sowie Haftung (§ 50a Abs 5 EStG)

Tz. 136 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 5 EStG regelt – ergänzt durch die §§ 73cff EStDV – die Durchführung des St-Abzugs für die Vergütungen nach Abs 4. Die Abzug-St entsteht mit dem Zufluss der Vergütungen (§ 50a Abs 5 S 1 EStG), also insbes mit der Zahlung, Verrechnung oder Gutschrift (§ 73c EStDV). Tz. 137 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 5 S 2 und 3 EStG sowie §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Rechtsbehelfseinschränkung, Folgeänderungen (§ 51a Abs 5 EStG)

Rn. 276 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der StPfl kann mit einem Rechtsbehelf gegen die Zuschlagsteuer weder die Bemessungsgrundlage noch die Höhe des zvE angreifen, § 51a Abs 5 S 1 EStG . Aus dem akzessorischen Charakter der Zuschlagsteuer im Verhältnis zur ESt als Maßstabsteuer folgt, dass der Bescheid über die Maßstabsteuer, zB ESt-Jahresbescheid und ESt-Vorauszahlungsbescheid,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Befugnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erhebung einer Zuschlagsteuer im Wege des Steuerabzugs (§ 51a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 91 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Zuge der durch das 2.DSAnpUG-EU vom 20.11.2019 (BGBl I 2019, 1626) mWv 26.11.2019 (Art 155 Abs 2 S 2 2.DSAnpUG-EU) erfolgten Anpassung des § 51a EStG an die DSGVO 2016/679/EU ist § 51a Abs 1 S 2 EStG eingefügt worden. Dieser stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten, die bei der Erhebung der ESt im Wege des Steuerabzugs verarbeitet ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. KiSt-Abzug in den Fällen der Auszahlung der KapErtr über Dritte (§ 51a Abs 2c S 2 EStG idF bis zum 31.12.2014)

Rn. 340 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 In den Fällen, in denen der Abzugsverpflichtete die KapErtr nicht unmittelbar an den Gläubiger auszahlte, sondern zB über eine Depotbank, war KiSt-Abzugsverpflichteter die Person oder Stelle, die die Auszahlung an den Gläubiger vornimmt. Da dem Schuldner der KapErtr die Person des KiStPfl nicht bekannt war, trat an seine Stelle die Person o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 51a Abs 2c S 1 EStG

a) § 51a Abs 2c S 1 Nr 1 EStG Rn. 151 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2c S 1 Nr 1 S 1 EStG bestimmt, dass das BZSt unabhängig von und zusätzlich zu den in § 139b Abs 3 AO genannten und nach § 39e EStG gespeicherten Daten des StPfl den KiSt-Satz der steuererhebenden Religionsgemeinschaft des KiStPfl speichert sowie zusätzlich die ortsbezogenen Daten, mit deren Hilfe der K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.7 Einkünfte aus der Veräußerung und ab 2009 auch gew Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hat vor allem für Veräußerungen und ab VZ 2009 auch für die gew Vermietung (s Tz 63a) inl Grundstücke praktische Bedeutung, auch weil die Einkünfte aus den anderen aufgeführten Vermögensgegenständen häufig nach DBA nicht besteuert werden dürfen (s Tz 54, zur Überlassung von Software und Datenbanken und sog Reg-Fällen auch Tz 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.3 Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts (§ 50a Abs 7 EStG)

Tz. 141 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50a Abs 7 EStG (ausführlich dazu s LfSt Bayern v 27.01.2017, IStR 2017, 545), der über § 31 Abs 1 KStG für die Besteuerung von Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen entspr anwendbar ist, kann das FA beschr stpfl Eink, soweit diese nicht bereits nach § 43 Abs 1 EStG oder § 50a Abs 1 EStG dem St-Abzug unterliegen, einem besonderen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 37b EStG

Tz. 95 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das JStG 2007 v 13.12.2006 wurde – mit Wirkung ab dem VZ 2007 – das EStG durch einen neuen § 37b ergänzt. Nach dieser Vorschrift können Stpfl die ESt einheitlich für alle innerhalb eines Wj gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und für Gesche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.5 Einschränkung des Verlustausgleichs und des Verlustabzugs, insbesondere § 50 Abs 2 EStG idF bis VZ 2008

Tz. 114 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50 Abs 2 S 1 EStG aF war bei (positiven) Eink, die dem St-Abzug unterliegen und bei Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 5 und 7 EStG ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten nicht zulässig . Die Eink durften auch bei einem Verlustabzug nicht berücksichtigt werden (s § 50 Abs 2 S 2 EStG aF). Tz. 115 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das in § 50 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.3 Verlustabzug, insbesondere § 50 Abs 1 S 2 EStG idF bis VZ 2008

Tz. 108 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bis zu seiner ersatzlosen Streichung wegen europarechtlicher Bedenken (s Bt-Drs 16/10189 S 59) enthielt § 50 Abs 1 S 2 EStG aF Sonderregelungen für den Verlustabzug bei beschr Stpfl. Danach war die Vorschrift des § 10d EStG nur anzuwenden , wenn die Verluste in wirtsch Zusammenhang mit inl Eink standen und sich aus Unterlagen ergaben, die im I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 49 Abs 1 Nr 6 EStG)

Tz. 84 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hatte bis einschließlich VZ 2008 angesichts zahlreicher ausl Kö mit inl Grundbesitz große praktische Bedeutung. Nunmehr können nur noch wenige ausl KSt-Subjekte (s Tz 57) Eink iSd Nr 6 erzielen, weil Vermietungseink ab VZ 2009 bei ausl Kö, die mit solchen iSd § 1 Abs 1 Nr 1–3 KStG vergleichbar sind (Regelfall, s Tz 56), zumind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3.1 Zinsen bei dinglicher Sicherung (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c Doppelbuchst aa EStG)

Tz. 76 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Vergütungen für die Überlassung des KapV unterliegen der beschr StPflicht, wenn dieses KapV durch inl Grundbesitz oder durch inl Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen oder durch Schiffe, die in ein inl Schiffsreg eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert ist. Davon ausgenommen sind jed...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Antrag des Schuldners der KapSt (§ 51a Abs 2e S 1 und 2 EStG)

Rn. 230 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Da niemand verpflichtet ist, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren (Art 140 GG iVm Art 136 Abs 3 S 1 WRV), gibt § 51a Abs 2e S 1 EStG dem Schuldner der KapSt folgerichtig das Recht, beim BZSt schriftlich nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu beantragen, dass der automatisierte Datenabruf seiner rechtlichen Zugehörigkeit zu einer ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung von Ehegatten an den KapErtr (§ 51a Abs 2c S 7 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2c S 7 EStG bestimmt, dass der Anteil an den KapErtr hälftig zugerechnet wird, wenn an den KapErtr ausschließlich Ehegatten beteiligt sind. Durch diese Regelung wird das elektronische Abrufverfahren und die Durchführung des KiSt-Abzugs in den Fällen ermöglicht, in denen Ehegatten Gläubiger der KapErtr sind (Gemeinschaftskonten). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Nach Religionsangehörigkeit getrennte Abführung des KiSt-Abzugs (§ 51a Abs 2c S 5 EStG idF bis zum 31.12.2014)

Rn. 351 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der KiSt-Abzugsverpflichtete, der die KiSt nach § 51a Abs 2c S 1 EStG einzubehalten hatte, hatte die KiSt bei dem für ihn zuständigen Betriebsstätten-FA anzumelden (§ 45 Abs 1 EStG) und getrennt nach der Religionsangehörigkeit an dieses abzuführen. Rn. 352–354 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Antragstellung, wenn mehrere Personen an den KapErtr beteiligt sind (§ 51a Abs 2c S 10 EStG idF bis zum 31.12.2014)

Rn. 369 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Waren an den KapErtr mehrere Personen beteiligt, ließ § 51a Abs 2c S 10 EStG aF im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung eine Antragstellung nach § 51a Abs 2c S 1 EStG nur dann zu, wenn es sich um Ehegatten handelte oder alle Beteiligten derselben Religionsgemeinschaft angehörten. Waren an den KapErtr Ehegatten beteiligt, war eine Antrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Benennung der Religionszugehörigkeit des StPfl (§ 51a Abs 2c S 4 EStG idF bis zum 29.06.2014)

Rn. 347 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der StPfl hatte in seinem Antrag die Religionsgemeinschaft anzugeben, der er angehört. Der Angabe der KiSt erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft bedarf es deshalb, weil nur so die KiSt an die jeweils zutreffende Religionsgemeinschaft weitergeleitet werden kann. Rn. 348–350 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / L. Verwendung der durch den KiSt-Abzug erlangten Daten (§ 51a Abs 2c S 14 EStG idF bis zum 31.12.2014)

Rn. 379 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der KiSt-Abzugsverpflichtete durfte die durch den KiSt-Abzug erlangten Daten nur für den KiSt-Abzug verwenden. Die Verwendung für andere Zwecke setzte die Zustimmung des KiStPfl voraus oder aber eine gesetzliche Regelung, die dies zuließt. Der KiSt-Abzugsverpflichtete unterlag somit auch der Verpflichtung zum Schutz des Steuergeheimnisses. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Weiterleitung des abgeführten KiSt-Abzugs (§ 51a Abs 2c S 6 EStG idF bis zum 31.12.2014)

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das für den KiSt-Abzugsverpflichteten zuständige Betriebsstätten-FA leitete den abgeführten KiSt-Abzug an die jeweilige Religionsgemeinschaft weiter. Rn. 356–358 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.4 Tafelgeschäfte (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst d EStG)

Tz. 80 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Kap-Erträge aus Tafelgeschäften unterliegen seit 1993 der beschr StPflicht (§ 52 Abs 28 EStG 1994). Es handelt sich um eine Folgewirkung des Zinsabschlags. Dessen Ziel ist, Zinserträge unbeschr Stpfl bereits bei Auszahlung mit einem St-Abzug zu belasten, der bei der Veranlagung anrechenbar ist. Damit soll das Erklärungsverhalten bei Eink aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.5 Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften (§ 50 Abs 3 EStG)

Tz. 175 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zu den inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG können auch ausl Eink iSd § 34d EStG rechnen. Voraussetzung ist, dass diese ausl Eink einer inl betrieblichen Betätigung zuzuordnen und deshalb bei den Eink aus L + F (s § 49 Abs 1 Nr 1 EStG) oder Gew (s § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG) zu berücksichtigen sind. Beispiel: Im Bsp ist allerdings Voraussetzung fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.5 Einkünfte durch Darbietungen und deren Verwertung (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst d EStG)

Tz. 45 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dieser Tatbestand wurde – mit korrespondierendem St-Abzug gem § 50a EStG – durch das St-BereinG 1986 v 19.12.1985 (BStBl I 1985, 735) in das EStG eingefügt. Sein vorrangiger Zweck besteht darin, durch die Wendung "unabhängig davon, wem die Einnahmen zufließen" eine bis dahin bestehende Besteuerungslücke bei sog "Künstlerverleihgesellschaften...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a EStG

Tz. 72 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Obwohl in R 7.2 KStR 2022 nicht ausdrücklich genannt, ist auf die festzusetzende KSt auch die durch St­Abzug nach § 50a EStG erhobene KSt anzurechnen. Ein St-Abzug ist bei Kö nach § 50a Abs 1 Nr 1 und Nr 2 und Abs 7 EStG möglich. Soweit nach § 32 Abs 1 Nr 2 KStG (ggf iVm § 50 Abs 2 S 1 EStG) bei beschr Stpfl die KSt für Eink, die dem St-Abzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Beförderungsleistungen im Rahmen einer Betriebsgemeinschaft oder eines Poolabkommens (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst c EStG)

Tz. 42 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dieser Besteuerungstatbestand wurde durch das StBereinG 1986 v 19.12.1985 (BStBl I 1985, 735) eingefügt. Er betrifft Unternehmen, die iRe internationalen Betriebsgemeinschaft oder eines Poolabkommens tätig werden und die Eink aus Beförderungen oder Beförderungsleistungen nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG erzielen, vorausgesetzt, dass ein Un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.2 Sonderausgaben (§ 50 Abs 1 S 2 EStG bis VZ 1998)

Tz. 107 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bis einschl VZ 1998 waren Zinsen iSd § 233a AO und § 234 AO, § 237 AO sowohl einkommenstlich (§ 10 Abs 1 Nr 5 EStG aF) als auch kstlich (§ 10 Nr 2 KStG aF) abzugsfähig. Dies galt gem § 50 Abs 1 S 2 EStG aF auch für beschr EStpfl; beschr stpfl KSt-Subjekte wurden gem § 10 Nr 2 KStG aF gleich behandelt. Ab dem VZ 1999 sind die oa Zinsen allgem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XIV. Gesetzlich festgelegte Evaluierung; Einführung eines obligatorischen Quellensteuerabzugs (§ 51a Abs 2e EStG idF bis zum 31.12.2014)

Rn. 386 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Gesetzestext lautete: Zitat "(2e) [idF bis einschließlich VZ 2014] 1Die Auswirkungen der Absätze 2c bis 2d werden unter Beteiligung von Vertretern von Kirchensteuern erhebenden Religionsgemeinschaften und weiteren Sachverständigen durch die Bundesregierung mit dem Ziel überprüft, einen umfassenden verpflichtenden Quellensteuerabzug auf de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Vorauszahlungen (§ 51a Abs 4 EStG)

A. Allgemeines Rn. 250 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 4 EStG regelt detailliert die Entrichtung der Zuschlagsteuer, sofern der StPfl ESt-Vorauszahlungen leistet. B. § 51a Abs 4 S 1 EStG (Entrichtung der Vorauszahlungen auf Zuschlagsteuern) Rn. 251 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorauszahlungen auf die Zuschlagsteuern sind nach § 51a Abs 4 S 1 Hs 1 EStG gleichzeitig mit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Bemessungsgrundlage (§ 51a Abs 2 EStG)

A. Berücksichtigung der Freibeträge des § 32 Abs 6 EStG (§ 51a Abs 2 S 1 EStG) Rn. 96 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern ist nicht die nach § 2 Nr 6 EStG ermittelte ESt, sondern die ESt, die unter Berücksichtigung der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG zu ermitteln wäre. Das betrifft die Fälle, in denen die sog Günstigerprüfung iSd § 31 S 4 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Abrufverfahren (§ 51a Abs 2c EStG)

A. Allgemeines; Rechtslage für die nach dem 31.12.2014 zufließenden KapErtr Rn. 150 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Gesetzgeber hat mit dem BeitrRLUmsG vom 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592) in § 51a Abs 2c EStG für die KiSt bei den Einkünften aus KapVerm ein elektronisches Abzugsverfahren geschaffen. Dabei kann der KiSt-Abzugsverpflichtete die Religionszugehörigkeit beim BZSt ele...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.3 Sonderregelung für Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs 3 EStG)

Tz. 101 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 49 Abs 3 EStG (zur StBefreiung nach § 49 Abs 4 EStG schon s Tz 41) sind die inl Eink der Schiff- und Luftfahrtunternehmen iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG pauschal mit 5 % der für diese Beförderungsleistungen vereinbarten Entgelte zu ermitteln (zur Nichtanwendbarkeit des § 5a EStG s Tz 40). Es handelt sich hierbei um eine Gewinnverm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 49 Abs 1 Nr 1 EStG)

Tz. 29 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der beschr StPflicht unterliegen nur solche Eink aus einer L + F (§ 13 EStG), die im Inl betrieben wird. Dies setzt voraus, dass die bewirtschafteten Ländereien im Inl belegen sind. Hofgebäude und Inventar können im Ausl liegen und die Leitung vom Ausl aus erfolgen (s Urt des BFH v 17.12.1997, DB 1998, 857). Es kann sich auch um gepachtete F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.3 Einbehaltung und Abführung der Steuer sowie Haftung durch den Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 6 EStG enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO. In dieser VO kann bestimmt werden, dass bei Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten (§ 50a Abs 1 Nr 3), wenn die Vergütungen nicht unmittelbar an den Gläubiger, sondern an einen Beauftragten geleistet werden, an Stelle des Schuldners der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2 Steuerabzug nach § 50a Abs 1 EStG

Tz. 130 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a EStG erweitert das St-Abzugsverfahren bei beschr StPflicht. Die Vorschrift dient der Sicherstellung des St-Anspruchs bei bestimmten inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG. Der St-Abzug ist nicht selten die einzige Möglichkeit, einen objektiv bestehenden St-Anspruch durchzusetzen. Der BFH hält daher den Quellen-St-Abzug als solchen für verfassun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1 Steuerabzug nach § 43 EStG

2.6.1.1.1 Betroffene inländische Einkünfte und Bemessung des Steuerabzugs Tz. 126 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dem St-Abzug von Kap-Ertrag nach § 43 EStG unterliegen insbes folgende Eink, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Isolierende Betrachtungsweise (§ 49 Abs 2 EStG)

2.3.2.1 Grundlegendes zur isolierenden Betrachtungsweise Tz. 16 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 49 Abs 2 EStG müssen im Ausl gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht bleiben, soweit bei ihrer Berücksichtigung inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG nicht angenommen werden können (sog isolierende Betrachtungsweise; ausführlich s Hawlitschek, IStR 2016, 177ff). Diese Regelung dient ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 49 Abs 1 Nr 2 EStG)

2.4.2.1 Überblick Tz. 32 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 Abs 1 Nr 2 EStG unterscheidet sieben Arten von gew Eink. Grds müssen dabei gew Eink iSd §§ 15–17 EStG verwirklicht sein. Die Eink müssen durch eine inl gew Tätigkeit iSd § 15 EStG begründet werden, auf eine frühere inl gew Tätigkeit zurückzuführen sein (s § 16 EStG) oder es muss sich um einen Gewinn aus der Veräußerung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9.2 Feststellung des stlichen Einlagekto in Jahren, in denen die Buchführungs- oder Betragsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 2. Hs EStG nicht erfüllt sind

Tz. 106 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Sind die Buchführungs- oder Betragsvoraussetzungen des 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 2. Hs EStG in einem Wj nicht erfüllt, führen EK-Veränderungen in sinngem Anwendung der Rn 43 des Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97) zu einer entspr Veränderung des Bestandes des stlichen Einlagekto (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97, Rn ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.8 Transferentschädigungen (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst g EStG)

Tz. 63d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Als Reaktion auf das Urt des BFH v 27.05.2009 (BStBl II 2010, 120) hat der Ges-Geber (nach zwischenzeitlicher Aufhebung eines zunächst bestehenden Nichtanwendungserl, s BMF-Schr v 07.01.2010 und v 15.07.2010, BStBl I 2010, 44 und 617) durch das JStG 2010 den Buchst g in § 49 Abs 1 Nr 2 EStG eingefügt. Diese St wird nur dann im Wege des St-A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7.2 Rechtslage nach dem Inkrafttreten des SEStEG und des § 20 Abs 4a EStG idF des JStG 2009

Tz. 67 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das SEStEG wurde § 27 Abs 1 S 3 KStG mit Geltung ab dem VZ 2006 dahingehend geändert, dass sich die Verringerung des stlichen Einlagekto unabhängig von der hr-lichen Einordnung ausschl nach stlichen Regelungen richtet. Spätestens seit dieser Gesetzesänderung spielt es bei inl Kö keine Rolle mehr, wie eine an den AE erbrachte Leistung h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten (§ 50 Abs 1 S 1 EStG)

Tz. 104 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50 Abs 1 S 1 EStG dürfen beschr Stpfl BA (s § 4 Abs 4–8 EStG) oder WK (s § 9 EStG) nur insoweit abziehen (sofern das dem Grunde nach möglich ist, s Tz 120), als sie mit inl Eink in wirtsch Zusammenhang stehen (zu vorweggenommenen bzw nachträglichen Aufwendungen s Tz 187, 188b). Die WK und BA sowie die Ermittlung der inl Eink bestimme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Solidaritätszuschlag auf Steuerabzugsbeträge und auf die pauschale Steuer nach § 37b EStG

Tz. 100 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3 Abs 1 Nr 5 und 6 SolzG ist ein SolZ auch auf die KapSt und auf die St-Abzugsbeträge nach § 50a EStG zu erheben. Der auf die St-Abzugsbeträge erhobene SolZ wird auf den SolZ auf die veranlagte KSt angerechnet (s Tz 102). Auch auf die nach § 37b EStG pauschal mit 30 % erhobene St ist zusätzlich ein SolZ zu erheben (s Tz 95). Soweit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 49 Abs 1 Nr 4 EStG)

Tz. 66 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Einkunftsart kommt bei ausl KSt-Subjekten iSd § 2 Nr 1 KStG grds nicht in Betracht. Eine Ausnahme ist nur im Fall der Erbschaft von Lohnansprüchen einer natürlichen Pers denkbar (s Tz 15).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4 Sondervorschriften des § 50 EStG

Tz. 103 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Sondervorschriften des § 50 EStG zur Einkommensermittlung unterstreichen den objektsteuerartigen Charakter der beschr StPflicht. Bei der Ermittlung der inl Eink werden nur die Merkmale berücksichtigt, die mit dem Inl-Engagement in Zusammenhang stehen. Im Ausl vorliegende stliche Verhältnisse bleiben für die beschr StPflicht außer Betrac...mehr