Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.6 Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG auch in den Fällen des § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 und des § 14 Abs 3 KStG?

Tz. 124 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 stellen Vergütungen für die Überlassung von FK durch den wes beteiligten AE, durch eine diesem nahe stehende Person bzw durch rückgriffsberechtigte Dritte an die Kap-Ges unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine vGA dar. Nach § 14 Abs 3 S 1 KStG idF des EURLUmsG gelten in vororganschaftlicher Zeit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.4 Anwendung des § 20 Abs 5 EStG auf verdeckte Gewinnausschüttungen und auf Ausgleichszahlungen iSd § 304 AktG?

Tz. 308 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Wichmann (GmbHR 1995, 426) weist auf ein Problem hin, das sich bei der Anwendung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG in den Fällen der vGA ergibt. § 20 Abs 5 EStG enthält die Legaldefinition des AE und regelt, wem die Eink aus KapV stlich zuzurechnen sind. Die AE-Definition des § 20 Abs 5 S 2 EStG bezieht sich nach ihrem Wortlaut auf Kap-Ertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.2 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG erfasst nur die Veräußerung noch nicht entstandener Gewinnansprüche

Tz. 329 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Wortlaut des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG unterscheidet nicht danach, ob der Gewinnanspruch des AE im Zeitpunkt der Veräußerung bereits entstanden ist oder erst künftig entsteht. Nach uE zutr Auff von Littmann (DStR 1981, 588) sind im Veräußerungszeitpunkt bereits entstandene Ansprüche in jedem Fall nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Verhältnis zu § 6 Abs 3 EStG

Tz. 107 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach uE zutr Verw-Auff ist § 6 Abs 3 EStG auf verdeckte Einlagen in Kap-Ges nicht anwendbar; s Schr des BMF v 20.11.2019 (BStBl I 2019, 1291) Rn 2. Danach gehen die Regelungen zur vGA iSv § 8 Abs 3 KStG oder der verdeckten Einlage vor (Hinw auf Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1990, 512; bestätigt durch Urt des BFH v 11.02.2009, BFH/NV 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.6.1 Zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Tz. 352 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Vor seiner Änderung durch das EURLUmsG enthielt § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG keine Rechtsgrundlage für die Einbehaltung und Abführung von KapSt auf Kap-Erträge iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG. So bereits s Henninger (AG 1959, 223) und s Weber (StBp 1970, 33). Nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG idF des EURLUmsG ist für Kap-Erträge iSd § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.2.1 Vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG unvollständige gesetzliche Regelung

Tz. 157 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Aus § 38 AO folgt im Umkehrschluss, dass die Eink aus KapV demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft. Das führt zu der Frage, an welchen Tatbestand das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft und wann dieser Tatbestand verwirklicht ist. Die weitere Frage ist, o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.7 Besondere Entgelte oder Vorteile (§ 20 Abs 3 EStG)

Tz. 360 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 20 Abs 3 (vorher: Abs 2 S 1 Nr 1) EStG gehören auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 und 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden, zu den Eink aus KapV. § 20 Abs 3 S 1 Nr 1 EStG hat die Funktion einer Generalklausel, stellt aber keinen selbständigen St-Tatbestand dar. Die besonder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 112 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Ab...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / VI. Besteuerung bestimmter Einkünfte nach § 50i EStG

Rz. 130 Auch diese zum 1.1.2017 neu gefasste Vorschrift betrifft die gegenständliche Entstrickung. Die Vorschrift erfasst die Fallgestaltungen, in denen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder – zur Vermeidung der Anwendbarkeit von § 6 AStG – Kapitalgesellschaftsanteile in gewerblich geprägte Personengesellschaften eingelegt wurden. Grund für die Einführung des § 50i ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.3 Begriff des Anteilseigners (§ 20 Abs 5 EStG)

Tz. 302 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Legaldefinition des AE befand sich bis 1993 in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG (ebenso hierzu s R 97 Abs 3 KStR 1995). AE ist danach derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen sind. Das ist idR der bürgerlich-rechtliche Eigentümer, bei Sonderverhältnissen der Treu- oder Sicherungsgeber usw....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.9 Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Divide...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA! DStR 2005,999; DWS-Institut, Gefahr der Doppelbesteuerung bei einer nachträglich festgestellten vGA, DStR 2005, 989; Suchanek/Hagedorn, Stliche Behandlung von Gesellschafterdarlehenszinsen bei Verstoß gegen das Auszahlungsverbot, GmbHR 2006, 405; Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8 Veräußerung nur des Dividendenscheins unter Zurückbehaltung des Stammrechts (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG; Fallgruppe III)

3.1.6.8.1 Grundsätzliches zur Anwendung des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG Tz. 319 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG gehören zu den Eink aus KapV auch Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Inhaber des Stammrechts, wenn die dazugehörigen Aktien oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werd...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / V. Entnahmefiktion bei Steuerentstrickung, § 4 Abs. 1 S. 3 EStG

1. Allgemeines Rz. 121 Nach dieser durch das SEStEG vom 13.12.2006[127] eingeführten Vorschrift zur gegenständlichen Entstrickung begründet die einkommensteuerliche Beschränkung (z.B. bei DBA mit Anrechnungsmethode oder bei Fehlen eines DBA)[128] oder der Ausschluss (z.B. bei DBA mit Freistellungsmethode)[129] des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.2 Rechtsfolge des § 3a EStG

7.4.2.2.1 Allgemeines Tz. 580 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ist für die Sanierungserträge die StBefreiung zu gewähren. Der Stpfl hat insoweit kein Wahlrecht. Allerdings kann in dem Umstand, dass der Stpfl das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nachzuweisen hat, ein faktisches Wahlrecht gesehen werden. In diesem Zusammenhang ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 3a EStG

Tz. 575 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3a Abs 1 S 1 EStG sind BV-Mehrungen oder BE aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung iSd § 3a Abs 2 EStG stfrei. Für das Vorliegen einer "unternehmensbezogenen Sanierung" muss der Stpfl für den Zeitpunkt des Schuldenerlasses nachweisen, dass die Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit des Unter...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Rz. 51 Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und dessen Verlegung in die Schweiz endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein deutscher Wohnsitz aufrechterhalten wird. In diesem Fall bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen, wird allerdings durch das DBA Schweiz/Deutschland zugunsten des sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Systembedingte Abweichungen vom Einkommensbegriff des EStG

Tz. 6 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Hinweis in § 8 Abs 1 S 1 KStG auf die Vorschriften des KStG trägt den systembedingten Unterschieden zwischen Kö und natürlichen Personen Rechnung. Das KStG enthält dazu folgende Sondervorschriften: Regelungen über vGA (s § 8 Abs 3 S 2 KStG; hierzu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 1ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1ff sowie s § 8 Abs 3 KStG Anh ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5 Bezüge aufgrund einer Kapitalherabsetzung oder anlässlich der Liquidation einer Körperschaft oder Personenvereinigung (§ 20 Abs 1 Nr 2 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Herzig, Die Liquidation von Kap-Ges im kstlichen Anrechnungsverfahren, FR 1979, 289; Herzig, KStliche Zweifachbelastung von Liquidationsraten auf der Gesellschaftsebene, DB 1979, 1007; Dötsch, Kap-Erhöhung und Kap-Herabsetzung – Auswirkungen auf Einkommensermittlung und EK-Gliederung, DB 1981, 1994; Boochs, Stliche Probleme bei der Liquidation inl K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstige Bezüge (§ 20 Abs 1 Nr 1 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Wündisch, Was ist eine GA iSv § 20 EStG? FR 1969, 11; Richter, Die Besteuerung der ausgeschütteten (KSt-)Gewinne bei den AE – Anrechnungs- und Vergütungsverfahren, DStR 1977, 81; Schoor, Die Besteuerung von GmbH-Ausschüttungen bei AE, INF 1987, 194; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Bayer/Sprave, Der Kleinaktion...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.3 Verhältnis des § 3a EStG zu den §§ 8c, 8d und 15 KStG sowie zu § 7b GewStG

7.4.2.3.1 Verhältnis zu § 8c KStG Tz. 589 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 8c Abs 2 KStG ist § 3a Abs 3 EStG auf verbleibende nicht genutzte Verluste anzuwenden, die sich nach Anwendung des § 8c Abs 1 KStG ergeben (dazu s § 8c KStG Tz 380ff). Danach geht die Verlustkürzung nach § 8c Abs 1 KStG einschl der dortigen Regelungen zur Verlustrettung (Konzernklausel, Stille-Reserven...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.8 Zurechnung von Dividenden beim Anteilseigner (§ 20 Abs 5 EStG)

Tz. 361 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Dazu s Tz 302ff. Tz. 362–369 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6 Steuerliche Zurechnung von Dividenden beim Auseinanderfallen von Stammrecht und Dividendenschein (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a und Abs 5 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Henninger, Veräußerung von Dividendenscheinen und Verrechnung der KapSt, AG 1959, 334; Winter, Die stliche Behandlung von Eink aus der Veräußerung und dem Erwerb von Dividendenscheinen, FR 1962, 405; Henke, KapSt bei Abtretung von Dividendenscheinen, BB 1969, 1266; Kamprad, KapSt bei getrennter Veräußerung von Aktie oder Dividendenschein, FR 1970, 6...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG, und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Rz. 48 Falls die natürliche Person nach ihrem Wegzug weiterhin inländische Einkünfte i.S.v. § 49 Abs. 1 EStG bezieht, bleibt sie mit diesen Einkünften in Deutschland nach § 1 Abs. 4 im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht steuerpflichtig. Auch im Verhältnis zu Österreich als Wohnsitzstaat entstehen hierbei Besteuerungskonflikte, die das DBA Österreich/Deutschland r...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / Literaturtipps

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Anhang / IX. Verordnung des öst. BMF betr. inländische Zweitwohnsitze

Rz. 13 (VO des öst. BMF-Schreiben veröffentlicht im newsletter des öst. BMF v. 20.11.2003; abrufbar unter www.bmf.gv.at/steuern/Einkommensteuer/Verordnungen/Zweitwsvo.pdf.) Auf Grund des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet: § 1. (1) Bei Abgabepflichtigen, deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als 5 Kalenderjahre im Ausland befindet, begründet eine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 1. Einführung

Rz. 1 Die steuerlichen Rahmenbedingungen Österreichs sind mit denen Deutschlands grundsätzlich vergleichbar. Rz. 2 Der österreichischen Einkommensteuer unterliegen natürliche Personen; nach dem Transparenzprinzip auch Gesellschafter von Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.[1] Wie im deutschen Einkommensteuerrecht sind nach § 1 Abs. 2 ÖstEStG natürliche Pers...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Verlustrücktrag

Tz. 509 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Negative Eink, die bei der Ermittlung des GdE nicht ausgeglichen werden, sind nach § 10d Abs 1 S 1 EStG bis zu einem Betrag von 1 Mio EUR (VZ 2020 bis 2023: 10 Mio EUR; s Tz 506) vom GdE des unmittelbar vorangegangenen VZ abzuziehen (Verlustrücktrag). Ist für den unmittelbar vorangegangenen VZ bereits ein St-Bescheid erlassen worden, so ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Ermittlungsschema nach R 7.1 KStR 2015

Tz. 7 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 7 Abs 1 KStG bezeichnet das zvE als BMG der KSt und definiert es in § 7 Abs 2 KStG als das um die Freibeträge gem §§ 24 und 25 KStG verminderte Einkommen iSd § 8 Abs 1 KStG (s § 7 KStG Tz 3ff). Tz. 8 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Fin-Verw gibt in R 7.1 Abs 1 KStR 2015 der Praxis ein Schema der einzelnen Rechenschritte zur Ermittlung der vd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.4 Steuerliche Behandlung beim Dividendenscheinveräußerer

Tz. 334 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG regelt die stlichen Folgen für den AE, der seinen (noch nicht entstandenen) Gewinnanspruch aus Aktien, GmbH-Anteilen oder aus Genossenschaftsanteilen ohne das Stammrecht veräußert. Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188) steht in diesen Fällen die Vereinnahmung des Veräußerungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3 Bewertung auf Ebene der Empfängerkörperschaft

Tz. 58 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei der Empfänger-Kö erfolgt die Bewertung einer verdeckten Einlage nach § 6 Abs 1 Nr 5 EStG grds mit dem Tw. Grds sind die in Buchst a) bis c) dieser Vorschrift genannten Ausnahmetatbestände (Bewertung höchstens mit den ggf fortgeführten AK) auch für verdeckte Einlagen anwendbar. Es ist allerdings zu beachten, dass sich daraus uU das Proble...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Verrechnungssteuer

Rz. 12 Die mit der deutschen Kapitalertragsteuer vergleichbare Verrechnungssteuer wird als Quellensteuer auf den Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinnen sowie auf bestimmten Versicherungsleistungen beim Leistungsschuldner erhoben. Die Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge und Lotteriegewinne beträgt 35 %, auf Leibrenten und Pensionen 15 % und auf sonsti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.1 Gewinnausschüttungen

Tz. 81 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gewinnanteil ist der Anteil des AE an dem von der Kap-Ges ausgeschütteten Gewinn. Hierunter fallen alle Bezüge in Geld oder Geldeswert, die dem AE aufgrund seines Gesellschaftsverhältnisses zufließen, soweit die Vorteilszuwendungen nicht als Kap-Rückzahlung zu werten sind (s Urt des BFH v 06.06.2012, BStBl II 2013, 111). Der Begriff "Bezüge"...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.6 Übertragung auf eine (Schwester-)Gesellschaft

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 In letzter Zeit wird zur "Entsorgung" von Pensionszusagen häufiger die Möglichkeit genutzt, die Verpflichtung entgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Diese Variante hat den Vorteil, dass eine hohe Einmalzahlung bei frühzeitigem Versterben des Berechtigten für die Erben nicht verloren wäre, wie dies bei Zahlungen an extern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Zufluss des Anspruchs

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einnahmen sind einem Stpfl iRv Überschuss-Eink iSv § 11 Abs 1 EStG zugeflossen, sobald er wirtsch über die Einnahmen verfügen kann (s zB Urt des BFH v 24.03.1993, BStBl II 1993, 499 und v 16.11.1993, BStBl II 1994, 632 zu einem beherrschenden Gesellschafter einer Kap-Ges) bzw wenn ein Vergütungsanspruch "freiwillig und einverständlich" mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Tz. 520 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 10d Abs 4 S 1 EStG ist der am Schluss eines VZ verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen. Das Verlustfeststellungsverfahren wurde 1990 eingeführt, um eine zeitnahe verbindliche Entsch über die Höhe des in zukünftigen VZ abzuziehenden Verlusts herbeizuführen und damit der St-Vereinfachung und dem Rechtsfrieden zu dienen (s G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 98 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG gehören neben den Gewinnanteilen und Ausbeuten auch die sonstigen Bezüge aus Anteilen an einer in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG genannten Kö. Hierbei handelt es sich um Beträge, die die AE einer noch nicht aufgelösten Kö ohne Herabsetzung des Kap erhalten, soweit es sich hierbei nicht um Gewinnanteile...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Anteile im Betriebsvermögen

Tz. 81 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage führt zu einer Gewinnrealisierung, wenn der Kap-Ges ein WG des BV zugewendet wird. Nach § 6 Abs 6 S 2 EStG erhöhen sich die AK der Beteiligung an der Kap-Ges nämlich um den Tw des eingelegten WG. Aus diesem Wortlaut ist die vom Ges-Geber gewollte Gewinnrealisierung zwar nicht unmittelbar ersichtlich. Sie ergibt sich je...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.6.2 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer auf die spätere Dividendenzahlung an den Dividendenscheinerwerber

Tz. 353 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188 und v 12.12.1969, BStBl II 1970, 212) zieht der Dividendenscheinerwerber in dem in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG geregelten Sachverhalt nur eine Forderung ein und erzielt keinen stpfl Ertrag (s Tz 329). Legt er dem Kreditinstitut den Dividendenschein zur Einlösung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 3 KStG erhöhen verdeckte Einlagen das Einkommen nicht. Eine Definition der verdeckten Einlagen enthält das KStG allerdings nicht; es handelt sich also um einen sog unbestimmten Rechtsbegriff (wie auch bei den vGA; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 1). Ebenso findet sich im KStG keine Regelung, wonach offene Einlagen zu neutrali...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hamacher, Zum Nießbrauch an KapV, FR 1982, 590; Hamacher, Die estliche Behandlung des Nießbrauchs an KapV, Die Bank 1982, 420; Scharff, Der Nießbrauch an Aktien im Zivil- und St-Recht, Köln 1982; Schulze zur Wiesche, Nießbrauch am KapV, FR 1982, 590; Krüger, Noch einmal: Unentgeltlicher Nießbrauch an KapV über die Grenze, FR 1983, 347; Piltz, Unentgeltlicher Nießbrauch am KapV üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Steuerlicher Begriff der offenen Einlage

Tz. 13 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Stlich liegt eine offene Einlage ieS nur dann vor, wenn die Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Eine Einlage in die Kap-Rücklage nach § 272 Abs 2 Nr 4 HGB wird stlich als verdeckte Einlage angesehen, obwohl sie den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr und sich durchaus nach außen als offener Vorgang darstellt. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.2 Auflösung einer Körperschaft oder Personenvereinigung

Tz. 279 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Durch die Auflösung bzw Liquidation einer (bis VZ 2006: unbeschr stpfl, ab VZ 2007: auch einer beschr stpfl) Kap-Ges (s §§ 262ff, 278 AktG, s §§ 60ff GmbHG) ändert sich der gesellschaftsrechtliche Zweck vom satzungsmäßigen Zweck hin zur Abwicklung. Wegen der stlichen Behandlung von während des Abwicklungszeitraums vorgenommenen (vorher besch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3 Übertragung auf einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse

Tz. 254 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird weder ein Verzicht noch eine Abfindung des Anspruchs in Erwägung gezogen (oder sind die stlichen Nachteile zu groß), ist auch eine Übertragung der Verpflichtung auf einen externen Versorger denkbar. Hierfür kommt zB ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse in Betracht. Dies stellt uE ungeachtet der BFH-Rspr zur Abfindung eines Pension...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Einführung

1 Überblick über die Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 8 KStG fasst die allgemeinen Bestimmungen über die Ermittlung des Einkommens zusammen, ohne dass die Vorschrift selbst einen Einkommensbegriff definiert. Vielmehr wird ergänzend zu § 7 KStG auf die Vorschriften des EStG sowie des KStG verwiesen. Innerhalb des KStG sind dies insbes die folgenden Regelungen: § 8a...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.3 Freianteile; Kapitalerhöhung aus Rücklagen; Überlassung eigener Anteile

Tz. 101 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Unter die besonderen Entgelte oder Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 EStG bezeichneten Eink oder an deren Stelle gewährt werden (s § 20 Abs 3 EStG), fallen nach Auff des BFH und der Fin-Verw insbes Freiaktien und sonstige Freianteile (auch Gratis- oder Berichtigungsaktien genannt), die dem AE in einem bestimmten Verhältnis zu seiner bis...mehr