Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verneinte Tatbestände

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Komponentenansatz

Rn. 184 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der Komponentenansatz beschreibt eine Methode, bei der ein abnutzbarer VG des Sach-AV für Zwecke der RL in seine wesentlichen Komponenten mit unterschiedlichen wirtschaftlichen ND zerlegt wird. Für die einzelnen Komponenten werden die planmäßigen Periodenabschreibungen einzeln ermittelt und als Summe zur planmäßigen Periodenabschreibung des g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 9.2 Lohnsteuerpauschalierung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Für den geldwerten Vorteil der Dienstwagennutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hat der Arbeitgeber ein Besteuerungswahlrecht: Er kann die Lohnsteuer für diese steuerpflichtigen Sachbezüge anstatt nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen auch mit einem festen Pauschsteuersatz von 15 % erheben. Hinzu kommen die in den einzelnen Bundesländern unterschiedli...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beispiele für passive latente Steuern

Rn. 90 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Passive latente Steuern resultieren aus zu versteuernden temporären Differenzen. Auch hier werden zunächst Beispiele für Ansatzunterschiede dargestellt:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung bei der Gesellschaft

Rn. 570 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die bilanzielle Erfassung eines durch den Gesellschafter gewährten Vermögensvorteils im JA der empfangenden Gesellschaft setzt einen einlagefähigen VG voraus. Zum einen erfüllen Bareinlagen unzweifelhaft die Aktivierungskriterien. Zudem werden sie im handels- und steuerrechtlichen JA dem Grunde und der Höhe nach grds. im Gleichlauf angesetzt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Leistungsabschreibung

Rn. 161 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Leistungsabschreibung wird der jährliche Abschreibungsbetrag nach der Leistungsabgabe von VG bemessen. Beispiel: Der Abschreibungsausgangswert einer Anlage beträgt 90.000 EUR. Bei einer geschätzten Gesamtkapazität der Anlage von 9.000 Betriebsstunden ergibt sich ein Wertverzehr für die Anlage i. H. v. 10 EUR pro Betriebsstunde. Damit l...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Auflösung transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten

Rn. 81 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierung transitorischer RAP i. e. S. ist expressis verbis an die in § 250 Abs. 1f. definierten Voraussetzungen gebunden (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 62ff.). Über die Auflösung dieser RAP trifft das HGB keine direkte Aussage. Da RAP aber dazu dienen, Aufwendungen und Erträge zu periodisieren, d. h. eine sachgerechte Periodenabgrenzung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 301 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Konzeption und der Wortlaut in § 274 gehen von einer Personenidentität aus, wonach die Ursache für den Ansatz von latenten Steuern (Entstehen einer temporären Differenz) sowie die künftige Wirkung (Steuerbe- oder -entlastung) durch einen Rechtsträger verwirklicht werden (vgl. Herzig/Liekenbrock/Vossel, Ubg 2010, S. 85 (86); Lüdenbach/Fre...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zeitliche und sachliche Zuordnung der Aufwendungen und Erträge

Rn. 32 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In § 252 Abs. 1 Nr. 5 wird die verursachungsgerechte Zuordnung der Aufwendungen und Erträge "unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß" gefordert (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 107ff.). Der Grundsatz der Periodenabgrenzung ist dabei in engem Zusammenhang mit der Auslegung des Realisations- und Imparitätsprinzi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Wechselverbindlichkeiten

Rn. 85 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wechselverbindlichkeiten sind stets in Höhe der Wechselsumme zu erfüllen. Sie sind daher mit dem Betrag in der Bilanz anzusetzen, der der Wechselsumme entspricht (vgl. ADS (1995), § 253, Rn. 160; Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 100; WP-HB (2019), Rn. F 702). Für in der Wechselsumme enthaltene Zinsen (Diskont) darf handelsrechtlich das Wa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist der Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken (vgl. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Identität des Mengengerüsts

Rn. 34 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 1 verlangt dem Wortlaut nach eine Identität der Wertansätze. Er unterscheidet sich somit von Art. 6 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R (zuvor: Art. 31 Abs. 1 lit. f) der 4. EG-R): "Die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres muss mit der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen." Voneinander abweichende inhaltli...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Lineare Methode

Rn. 152 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der linearen Abschreibungsmethode wird der Abschreibungsausgangswert (A) gleichmäßig auf die Jahre (n) der geplanten ND verteilt. Wird für den zu bewertenden VG nach Ablauf der ND mit einem verbleibenden Restwert (R) gerechnet, ist der Abschreibungsausgangwert – vor der Verteilung auf die Jahre der geplanten ND – um diesen Restwert zu red...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Vermögensübertragungen im Schnittpunkt zweier Geschäftsjahre

Rn. 39 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Von besonderer Problematik ist die Frage, ob bei der Bilanzierung von Vermögensübertragungen im Schnittpunkt zweier GJ vom Grundsatz der Wertansatzidentität ausnahmsweise abgewichen werden darf. Bejahendenfalls könnte ein zum GJ-Wechsel wirksamer Vermögensübergang in den jeweiligen Eröffnungsbuchungen des übernehmenden und übertragenden UN zu ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Behandlung beim Aktionär

Rn. 125 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Verkauf durch den Aktionär stellt ein Veräußerungsgeschäft dar, das nach allg. Grundsätzen der Besteuerung unterliegt. Rn. 126 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Liegt wegen eines überhöhten Kaufpreises eine vGA vor, so ist dem Aktionär ein entsprechender Kap.-Ertrag i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzurechnen (vgl. BeckOGK-AktG (2024), § 7...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 1 Steuerfreie Vergütung für Mehraufwand

Empfänger von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II [1] erhalten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) für bestimmte Tätigkeiten eine Entschädigung für Mehraufwendungen – regelmäßig 1-2 EUR pro Arbeitsstunde. Die für einen sog. Ein-Euro-Job als Mehraufwandsentschädigung gezahlten Vergütungen sind steuerfrei[2] und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.[3] Eine Anrechnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 4 Privatnutzung von (Elektro-)Fahrrädern durch das Personal

Überlässt der Arbeitgeber seinem Personal (Arbeitnehmer) ein (Elektro-) Fahrrad auch zur privaten Nutzung, ist dies regelmäßig als eine entgeltliche Leistung zu besteuern (Arbeitsleistung gegen Fahrradgestellung). Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG gelten die Regelungen in Abschn. 15.23 UStAE entsprechend auch für Fahrräder einschließlich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Verlustvorträge

Rn. 101 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuerliche Verlustvorträge (z. B. für die KSt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG oder für die GewSt gemäß § 10a GewStG) sind gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 bei der Berechnung aktiver latenter Steuern zu berücksichtigen. Dies erfüllt das Informationsinteresse der Abschussadressaten, indem zum einen das den Verlustvorträgen in...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Realisationsprinzip

Rn. 90 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz kodifizierte Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur berücksichtigt werden dürfen, "wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind." Der Zweck des Realisationsprinzips besteht darin, den Ausweis und die Ausschüttung (noch) nicht realisierter Gewinne zu verhindern (vgl. Hommel (1992), S. 21; grundle...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbilligte Belegschaftsaktien

Rn. 53 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Modalitäten des Angebots an die AN sind gesetzlich nicht näher normiert. Die Möglichkeit der verbilligten Abgabe wird von § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG jedoch vorausgesetzt. Sie ist nach allg. Meinung ebenso wie für andere Sozialleistungen zu bejahen, wenn sich der Aufwand i. R.d. Üblichen und Angemessenen hält (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 71,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einschränkung des Verrechnungsverbots in der Bilanz

Rn. 35 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die erste Ausnahme vom Verrechnungsverbot ist ableitbar aus § 387 BGB, nach dem gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufrechenbar sind, sobald der einzelne Vertragspartner die "ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann". Eine Saldierung gleichartiger Forderungen und Verbindlichkeiten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen

Rn. 305 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Beim Niederstwerttest für unfertige und fertige Erzeugnisse sind die historischen HK zum BilSt mit dem beizulegenden Wert zu vergleichen. Mit der Schaffung unfertiger und fertiger Erzeugnisse ist eine Veräußerungsabsicht verbunden. Der beizulegende Wert dieser VG ist daher grds. absatzmarktorientiert nach den Grundsätzen der verlustfreien Bew...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Spezialregelungen

Rn. 66 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Der in § 252 Abs. 1 Nr. 3 kodifizierte Grundsatz der Einzelbewertung kommt nur zur Anwendung, soweit nicht spezielle gesetzliche Vorschriften regeln, wie den Bewertungsobjekten Werte beizumessen sind. Zu diesen "Spezialregelungen" (Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, Rn. 26) zählen die Sammelbewertungsverfahren (vgl. §§ 240 Abs. 3f., 256), die B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktivierungszeitpunkt

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach der RegB zum BilMoG hat eine Aktivierung bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts – entgegen der hier vertretenen Auffassung – bereits ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, ab dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein immaterieller VG des AV entsteht (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 60f.; PwC-BilMoG (2009), Abschn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (Abs. 3 Satz 6)

Rn. 213 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts unterliegt dem Stetigkeitsgebot (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6; Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 350; zum Stetigkeitsgebot ausführlich HdR-E, HGB § 252, Rn. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Steuerliche Betrachtung

Rn. 410 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für WJ, welche nach dem 31.12.2021 begonnen haben, offeriert § 1a KStG für PersG, PartG und eGbR die Möglichkeit, für Zwecke der Steuern vom Einkommen wie eine KapG behandelt zu werden (vgl. zu weiteren Anwendungshinweisen BMF, Schreiben vom 10.11.2021, IV C 2 – S 2707/21/10001 :004, BStBl. I 2021, S. 2212ff.). Hierzu hat die Gesellschaft bi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Diskontierung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Abs. 2 Satz 1)

Rn. 110 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen mit einer (Rest-)Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Die Abzinsung hat auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben GJ (bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen der vergangenen zehn GJ) unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Rückstellu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Transitorische Posten im engeren Sinne (§ 250 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 (a. F.))

Rn. 24 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie sich dies im Grundsatz auch noch nach aktuellem Rechtsstand darbietet, definierten § 250 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 HGB 1985 die transitorischen RAP i. e. S., jeweils differenziert nach Aktiv- und Passivseite. In ihrer Formulierung entsprachen sie fast wortwörtlich § 152 Abs. 9 AktG 1965; lediglich die Formulierung änderte sich im Ü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 11 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Immaterielle VG sind – außer selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle VG des AV (vgl. § 248 Abs. 2 Satz 2) – bilanzierungsfähig. Während entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter zwingend zu aktivieren sind, besteht für selbst geschaffene immaterielle Gegenstände des AV ein Aktivie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Selbsterstellung in Abgrenzung zum Erwerb

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 kommt nur für immaterielle VG des AV in Frage, die selbst erstellt wurden. Erworbene immaterielle VG des AV sind indes aufgrund des Vollständigkeitsprinzips gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 grds. zu aktivieren. Dementsprechend sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare imm...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Ausschüttungssperre aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rn. 259 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Gesetzgeber hat im Zuge des BilMoG in § 248 Abs. 2 Satz 1 ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle VG des AV verankert, nachdem zuvor im HGB ein Aktivierungsverbot bestand (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 17ff.). Das Wahlrecht ermöglicht es UN, selbst geschaffene immaterielle VG des AV zu aktivieren, womit ein erheblicher...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Steuersatz

Rn. 150 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der wesentliche Zweck der Steuerabgrenzungskonzeption besteht darin, künftige Steuerbe- und -entlastungen zu antizipieren. Demgemäß regeln die gesetzlichen Bestimmungen die Ermittlung von latenten Steuern unter Verwendung der UN-individuellen Steuersätze im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 1). Da der Steuerlatenzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertpapiere

Rn. 41 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Kurzfristig veräußerbare Anteilsrechte, die sich entweder aufgrund der wirtschaftlichen Situation des UN nicht längerfristig halten lassen oder für die keine Dauerbesitzabsicht besteht, sind im UV entweder als Anteile an verbundenen UN oder als sonstige Wertpapiere auszuweisen (vgl. HdR-E, HGB § 271, Rn. 82f.). Rn. 42 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 W...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXII. Latente Steuersalden (§ 285 Nr. 30)

Rn. 793 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 285 Nr. 30 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. f) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 30. Nach § 285 Nr. 30 sind im Anhang die "latenten Steuersalden am Ende des Geschäftsjahrs und die im Laufe des Geschäft...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 51 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Infolge des BilMoG hat der Gesetzgeber die mit Satz 2 des § 250 Abs. 1 (a. F.) eingeräumten – von der h. M. zutreffend als europarechtswidrig gewerteten (vgl. anstatt vieler BeckOGK-HGB (2020), § 250, Rn. 18, m. w. N.) – Wahlrechte ersatzlos gestrichen. Ausweislich der RegB stand diese Vorschrift der mit der Bilanzrechtsmodernisierung angestr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltung und Definition des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rn. 41 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 2 muss der JA "klar und übersichtlich sein". Damit wird explizit vorgeschrieben, dass die RL aller buchführungspflichtigen Kaufleute dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gerecht werden muss. Auf diese Weise ist ein zuvor bestehender Rahmengrundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (vgl. auch Leffson (1987), S. 207ff.; ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Einordnung

Rn. 45 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Der Grundsatz der UN-Fortführung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. Adam/Quick, BFuP 2010, S. 243 (244); Leffson (1987), S. 604ff.). Im Schrifttum hat sich herauskristallisiert, dass grds. von der Fortführung des UN ausgegangen werden kann, solange das UN aktiv am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. Adam/Quick, BFuP 2010, S. 243 (244); ähnl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abschreibung des Unterschiedsbetrags (§ 250 Abs. 3 Satz 2)

Rn. 92 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 250 Abs. 3 Satz 2 ist der (aktivierte) Unterschiedsbetrag durch "planmäßige jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können." Ihre Entsprechung findet jene – in nationales Recht transformierte – Vorschrift in Art. 12 Abs. 10 Satz 3 der Bilanz-R (zuvor: Art. 41 Abs. 2 der 4. E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Bedeutung latenter Steuern in der Bilanzierungspraxis

Rn. 750 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuerlatenzen nach § 274 wurden während des Gesetzgebungsprozesses und nach Inkrafttreten des BilMoG kontrovers diskutiert. Denn die HGB-Bilanzierungspraxis im JA, in welcher latente Steuern vormals kaum eine Rolle gespielt hatten (vgl. Herzig/Vossel, BB 2009, S. 1174), sah sich einer Vorschrift gegenüber, die durch Anwendung des Temporary-...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Korrektur der Nutzungsdauer

Rn. 170 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Planänderungen werden grds. notwendig, wenn die Abschreibungen, die auf Grundlage der bislang getroffenen Annahmen berechnet wurden, insbesondere dem Vorsichtsprinzip (vgl. § 252 Abs. 2 Nr. 4) oder dem Grundsatz der Klarheit des JA widersprechen (vgl. § 243 Abs. 2 sowie bei KapG und bestimmten PersG § 264 Abs. 2; ferner HdR-E, HGB § 253, Rn. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen

Rn. 297 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 RHB werden zum Zweck des Verbauchs oder der Be- und Verarbeitung von Dritten erworben. Im Regelfall ergibt sich ihr beizulegender Wert zum BilSt aus den vom Beschaffungsmarkt abgeleiteten (d. h. inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten und AK-Minderungen) Wiederbeschaffungskosten (vgl. auch Haufe HGB-Komm. (2019), § 253, Rn. 288). Ggf. könn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 20 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 274 ist im JA von KapG und bestimmten, in § 264a Abs. 1 definierten PersG, die keine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter haben (sog. haftungsbeschränkte PersG), anzuwenden. Weitere UN, welche unter das PublG fallen, haben § 274 sinngemäß anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG). Kleine KapG ebenso wie haftungsbeschrän...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XV. Erläuterung der Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts (§ 285 Nr. 13)

Rn. 542 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 In den Anhang ist "jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird" (§ 285 Nr. 13), aufzunehmen. § 285 Nr. 13 setzt Art. 12 Abs. 11 Unterabs. 2 Satz 3 der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Begriff des immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Inhalt des Begriffs "VG" ist seit langem Gegenstand bilanzrechtlicher Erörterungen, ohne dass bisher eine abschließende und allg. Zustimmung findende Definition entwickelt werden konnte (vgl. Kessler, BB 1994, Beilage Nr. 12 zu Heft 19, S. 1 (3); HdR-E, Kap. 4, Rn. 92ff., sowie HdR-E, HGB § 246, Rn. 6ff.). Es haben sich aber unter Berücks...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Komponentenansatz

Rn. 421 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unterschiede im Vergleich zum HGB bestehen auch beim Komponentenansatz nach IFRS. Jeder Teil einer Sachanlage, der einen bedeutsamen Wert im Verhältnis zum Gesamtwert des Gegenstands aufweist und ggf. mehrfach während der Gesamt-ND eines Vermögenswerts ersetzt werden muss, ist nach IAS 16.43 einer fiktiven Einzelbewertung zu unterwerfen, d. h...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 70 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 3 enthält neben dem Grundsatz der Einzelbewertung das Gebot, die VG und Schulden zum Abschlussstichtag bewerten zu müssen. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Wertansätze aus den Verhältnissen am Abschlussstichtag abzuleiten sind (vgl. Kammann (1988), S. 93ff.). In die Bewertung der einzelnen VG und Schulden dürfen somit keine ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften

Rn. 104 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz 5f. – gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 erfolgswirksam mit ihr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 218 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für selbst geschaffene immaterielle VG des AV, d. h. für Entwicklungskosten, besteht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 grds. ein Aktivierungswahlrecht (vgl. zu Ausnahmen § 248 Abs. 2 Satz 2). Die Zugangsbewertung hat nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs. 2a mit den jeweiligen HK zu erfolgen (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 17ff.; HdR-E, HGB § 255, ...mehr