Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erwerbsvermögen

Rn. 884 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Diskutiert wird in der Literatur, ob es im Bereich der Überschusseinkünfte analog zum BV bei den Gewinneinkünften ein vom PV abzugrenzendes sog Erwerbs-, Arbeits- oder Einkünfteerzielungsvermögen gibt. Bedeutung hat dies für die Frage, ob Vermögensverluste durch neutrale Ereignisse (zB Diebstahl oder Beschädigung eines Arbeitsmittels) einen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erststudium

Rn. 1006 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Einschränkungen des § 9 Abs 6 EStG beim WK-Abzug gelten auch für ein Erststudium. Ein Erststudium ist dabei ein Studium, das zugleich eine erstmalige Berufsausbildung vermittelt (BFH v 17.07.2014, VI R 38/12). Es darf ihm kein anderes durch einen berufsqualifizierenden Abschluss beendetes Studium oder keine andere abgeschlossene nichta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 750 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den notwendigen Mehraufwendungen, die nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG als WK zu berücksichtigen sind, zählen insbesondere Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten, (zeitlich befristete) Verpflegungsmehraufwendungen und die notwendigen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort (BFH v 04.04.2019, VI R 18/17, BStBl II 2019, 449). Der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Üblichkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit

Rn. 118 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steht fest, dass die Aufwendung beruflich veranlasst ist, so ist es für den WK-Abzug ebenso wie bei BA grundsätzlich unerheblich, ob sie nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig sind (BFH v 15.05.1981, VI R 66/78, BStBl II 1981, 735; BFH v 31.01.1986, VI R 78/82, BStBl II 1986, 355). Es obliegt allein der Entscheidu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Kanzler, WK bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise und einer Fortbildungsveranstaltung, NWB 2010, 1800; Pezzer, Das Aufteilungsverbot ist aufgehoben; wie geht es weiter?, Eine erste Einschätzung des Beschlusses des BFH v 21.09.2009, GrS 1/06, DStR 2010, 93. Verwaltungsanweisungen: R 9.2 LStR 2015. Rn....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 50 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt. Ein Anspruch besteht dann, wenn ein Elternteil die in § 62 EStG bezeichneten persönlichen Voraussetzungen erfüllt und bei ihm mindestens ein Kind zu berücksichtigen ist, für das weder ein Ausschlusstatbestand nach § 65 EStG noch nach über- bzw zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurverfügungstellen einer Mahlzeit

Rn. 951 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird dem ArbN anlässlich (zB vor Beginn der Tätigkeit oder nach Feierabend) oder während einer Tätigkeit (zB Mittagessen) außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte (Wohnung) vom ArbG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind die Verpflegungspauschalen gemäß § 9 Abs 4a S 8 EStG um 20 % für Frühs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Durchschnittssteuersatz

Rn. 32 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 40 Abs 1 EStG schreibt vor, dass der Pauschsteuersatz unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a EStG zu ermitteln ist. Dies bedeutet, dass die Jahres-LSt des ArbN so berechnet wird, dass sie der ESt entspricht, die der ArbN schuldet, wenn er ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat. Aufgrund der Jahresbetrachtun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nachweispflicht

Rn. 141 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die FinBeh muss wegen des Untersuchungsgrundsatzes des § 88 AO von sich aus die WK soweit wie möglich ermitteln (v Bornhaupt in K/S/M, § 9 EStG Rz A 276 f; zu Besonderheiten bei Auslandssachverhalten s § 90 Abs 2 AO). Verbleiben Zweifel hinsichtlich der steuerlichen Behandlung, so hat der StPfl den zugrunde liegenden Sachverhalt auf Verlang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Datenverarbeitungsgeräte und Internet

Rn. 51 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Hinsichtlich der Pauschalierungsmöglichkeit nach § 40 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG hängt die Beantwortung der Frage, ob eine steuerfreie Nutzung nach § 3 Nr 45 EStG oder der Zufluss eines Sachlohns vorliegt, entscheidend vom Eigentum an den durch den ArbN genutzten Gegenständen ab. Übereignet der ArbG seinem ArbN unentgeltlich oder verbilligt Datenerf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Arbeitstägliche Mahlzeiten

Rn. 49b Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Gestellung von Mahlzeiten und Gewährung von Essenmarken (s zur Bewertung R 8.1 Abs 7 LStR 2015 und H 8.1 Abs 7 LStH 2022 mit Bsp) führt grds zu Arbeitslohn und kann vom ArbG pauschal besteuert werden, wenn diese arbeitstäglich erfolgen (zur Bewertung bei Mahlzeitgestellung s § 8 Rn 476–491 (Pust). Das Angebot als solches ist ausreichend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Pauschalabzüge

Rn. 150 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Nachweis der WK ist dann entbehrlich, wenn das Gesetz einen WK-Pauschbetrag vorsieht. In diesem Falle kommt der Pauschbetrag in Ansatz, ob nun WK vorliegen oder nicht. Derartige Pauschbeträge finden sich in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG (ArbN-Pauschbetrag), § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG (WK-Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen), § 9a S 1 Nr 3 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 52a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit einem festen Pauschsteuersatz von 15 % darf WK-Ersatz für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuert werden. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Steuerbefreiungen von WK-Ersatz in § 3 Nr 13, 16 u 32 EStG abschließend sind – vgl BT-Drucks 11/2157, 137 zu § 3 Nr 16 EStG – und dass Ersatz besagter Fahrtko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 980 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bildungsaufwendungen sind nach allgemeinen Grundsätzen WK, wenn die Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf stehen und subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403). Die Feststellungslast für die berufliche Veranlassung der Aufwendungen trägt der StPfl, wobei aller...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einführung

Rn. 646 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG schränkt den Grundsatz, wonach andere Fahrten als solche von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte uneingeschränkt in tatsächlicher Höhe als WK abgezogen werden können, ein. Die Regelung richtet sich damit gegen die anderslautende BFH-Rspr (BFH v 17.06.2010, VI R 20/09, BStBl II 2012, 32). Da es sich dem Grunde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung

Rn. 570 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem vom ArbG gestellten Beförderungsmittel ist gemäß § 3 Nr 32 EStG steuerfrei, soweit die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des ArbN notwendig ist. Mit Wirkung ab VZ 2004 gilt gemäß § 9 Abs 2 S 3 Nr 4 S 3 EStG d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Doppelter Haushalt

Rn. 683 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG enthält eine Legaldefinition der doppelten Haushaltsführung Danach liegt eine doppelte Haushaltsführung (nur) vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Der Ort des eigenen Hausstands und der Ort der er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Umzugskosten

Rn. 790 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abzugsfähig sind die Kosten sowohl für den Umzug an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte als auch für den Rückumzug an den Ort des Ersthaushalts bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung. Neben den reinen Beförderungsauslagen können auch die Kosten für Zeitungsannoncen, Maklercourtage, Wohnungsbesichtigungsreisen usw wie bei sonstigen be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Höhe des Steuersatzes

Rn. 11 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Durchschnittsberechnung beim variablen Pauschsteuersatz und die aus Vereinfachungs-, aber auch aus Subventionsgründen niedrig gehaltenen festen Pauschsteuersätze führen regelmäßig zu einer auch vom Gesetzgeber bewusst zugelassenen geringeren steuerlichen Belastung, als sie beim individuellen LSt-Abzug erfolgen würde. Dies wurde vom BFH m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 880 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG auch Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung und erhöhte Abnutzungen. Die Rechtsnorm stellt damit klar, dass auch im Bereich der Überschusseinkünfte die Aufwendungen für mehrjährig nutzbare WG nicht im Jahr der Verausgabung in voller Höhe abgezogen werden können, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendungsbereich

Rn. 831 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG gilt für sämtliche Überschusseinkunftsarten. Mag auch das Schwergewicht der Vorschrift im Bereich der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit liegen, so können auch iRd übrigen Einkunftsarten Aufwendungen für Arbeitsmittel entstehen, zB Aufwendungen für einen Computer, mit dem der Rentner seine Renteneinkünfte verw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Aufteilung von gemischt veranlassten Bewirtungskosten

Rn. 235 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen eines ArbN für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass können teilweise als WK abziehbar sein. Sind Aufwendungen für eine Feier gemischt veranlasst, weil daran sowohl Gäste aus dem privaten als auch dem beruflichen Umfeld teilgenommen haben, sind die Gesamtkosten anteilig nach Gästen aufzuteilen (BFH v 21.09.2009, GrS 1/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 71 Abs 1 EStG regelt die Voraussetzungen, unter denen die Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes ohne Erteilung eines Bescheides vorläufig einstellen kann. § 71 Abs 2 EStG regelt, in welchen Fällen dem Berechtigten unverzüglich die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes sowie die dafür maßgebenden Gründe mitzuteilen und ihm ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verpflichtung zum Abzug

Rn. 156 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Hat die FinBeh positive Kenntnis über das Vorliegen von WK, so muss sie diese (falls sie die Pauschbeträge des § 9a EStG übersteigen) von Amts wegen ansetzen. Eine Nichtberücksichtigung widerspräche dem Nettoprinzip. Ein ausdrücklicher Antrag des StPfl ist nicht erforderlich (wird aber in aller Regel in Form der Steuererklärung vorliegen). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit

Rn. 49c Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 40 Abs 2 S 1 Nr 1a EStG kann die Pauschalierung mit 25 % für Mahlzeiten, die der ArbG oder auf seine Veranlassung ein Dritter den ArbN bei einer Auswärtstätigkeit zur Verfügung stellt, angewandt werden, wenn die Mahlzeit mit dem Sachbezugswert anzusetzen ist. Dies ist bspw der Fall, wenn die Abwesenheit nicht mehr als 8 Stunden errei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gegenstand und Anlass für die Begründung des Rechtsinstituts

Rn. 800 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bis zu seiner Rspr-Änderung im Jahre 1994 (BFH v 05.10.1994, VI R 62/90, BStBl II 1995, 180; s Rn 673) erkannte der BFH bei nicht verheirateten ArbN nur in sehr eingeschränktem Umfang WK wegen doppelter Haushaltsführung an, weil er voraussetzte, dass im Hausstand am Mittelpunkt der Lebensinteressen des StPfl auch während dessen Abwesenheit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Früher: Abzugsverbot von durch persönliche Ereignisse mitveranlassten Feiern als Repräsentationsaufwendungen

Rn. 230 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Tätigt ein ArbN eigene Aufwendung für die Bewirtung von Geschäftsfreunden seines ArbG, so handelt es sich regelmäßig um WK (Krüger in Schmidt, § 19 EStG Rz 110 "Bewirtung"). Handelt es sich jedoch nicht um rein beruflichen Zwecken dienende Bewirtungen (wie zB bei der Bewirtung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Dienstbesprechungen oder For...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Arbeitsstätte (erste Tätigkeitsstätte)

Rn. 500 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ziel des Weges muss die erste Tätigkeitsstätte des StPfl sein. Der durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285) neu eingeführte und in § 9 Abs 4 S 1 EStG definierte Begriff der"ersten Tätigkeitsstätte" tritt an die Stelle des bis 2013 gelte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Höhe der Pauschale

Rn. 520 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur Abgeltung der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 EUR als WK anzusetzen. Um die StPfl von den Mehrkosten des Klimaschutzprogramms zu entlasten, sieht das Gesetz i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Umwidmung von WG

Rn. 902 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird ein bisher privat genutztes WG erstmals als Arbeitsmittel eingesetzt, sind analog § 11d EStDV ebenfalls die ursprünglichen AK/HK maßgebend (BFH v 15.12.1992, VIII R 27/91, BFH/NV 1993, 599). Der Verkehrswert des WG im Zeitpunkt der Umwidmung ist demgegenüber unerheblich (BFH v 14.02.1989, IX R 109/84, BStBl II 1989, 922; BFH v 26.01.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Aufzeichnungen

Rn. 53 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 41 Abs 1 S 7 EStG sind für Pauschalierungsfälle Aufzeichnungserleichterungen vorgesehen, die in § 4 Abs 2 Nr 8 LStDV ihren Niederschlag gefunden haben. Danach genügen weitgehend Eintragungen in einem Sammelkonto, zu den Einzelangaben s § 4 Abs 2 Nr 8 LStDV. Bei der Pauschalierung sonstiger Bezüge nach § 40 Abs 1 Nr 1 EStG ist zur Überp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Beitragsübernahme als Arbeitslohn

Rn. 40 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbG-Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung ist gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, vgl BFH v 06.06.2002, BStBl II 2003, 34; s § 3 Rn 2110–2171 (Handzik). Übernimmt der ArbG im Innenverhältnis über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus den ArbN-Anteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, liegt stpfl Arbeitslohn vor. Rn. 41 Stand: EL 16...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seifert, Überblick über das Einführungsschreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht 2014 – erste Tätigkeitsstätte/Fahrtkostenabrechnung, DStZ 2013, 807; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Schramm/Harder-Buschner, Die "erste T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter

Rn. 891 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschreibungsfähig sind – wie bei den Gewinneinkunftsarten – alle abnutzbaren materiellen oder immateriellen WG, dh dann, wenn sie einem technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehr unterliegen (BFH v 26.01.2001, VI R 26/98, BStBl II 2001, 194 für eine 300 Jahre alte Meistergeige; ferner s Rn 875 "Musikinstrument"). Grund und Boden und Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berufliche Veranlassung

Rn. 191 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für den Unterhalt einer Wohnung sind – vom Sonderfall der doppelten Haushaltsführung einmal abgesehen – Lebensführungskosten, die nach § 12 Nr 1 EStG steuerlich nicht abzugsfähig sind. Dementsprechend betreffen auch die Kosten für den Umzug in eine neue Wohnung die Lebensführung des StPfl und sind deshalb steuerlich irrelevant....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung der Aufwendungen in Form von AfA

Rn. 863 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach dem bei den Überschusseinkunftsarten geltenden Abflussprinzip des § 11 Abs 2 EStG wären die Aufwendungen für Arbeitsmittel an sich sofort im Jahr der Verausgabung abzugsfähig. In der Tat sind die Aufwendungen für nicht abnutzbare Arbeitsmittel in voller Höhe im VZ der Zahlung anzusetzen. Für den Regelfall abnutzbarer WG, dh WG, deren N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Zusammenhang mit bestimmter Einkunftsart

Rn. 85 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen, die anfallen, bevor Einnahmen erzielt werden, können nach ständiger Rspr als vorab entstandene WK abgezogen werden, sofern ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher (Veranlassungs-)Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (BFH v 23.09.2019, VI R 1/18, BFH/NV 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Dauerhafte Zuordnung und typischerweise arbeitstägliches Aufsuchen

Rn. 651 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die entsprechende Anwendung der Entfernungspauschale setzt gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG voraus, dass der ArbN den Ort oder das weiträumige Gebiet zur Aufnahme der Arbeit aufgrund der Weisung des ArbG zum einen typischerweise arbeitstäglich und zum anderen auch dauerhaft aufzusuchen hat (BFH v 02.09.2021, VI R 14/19, BFH/NV 2022, 15). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusammenhang mit steuerfreien Erstattungen

Rn. 42 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Werden Ersatz- oder Erstattungsleistungen steuerfrei gewährt (zB nach § 3 Nr 12, 13, 16, 30, 31 oder 32 EStG), scheidet ein Abzug von damit in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen als WK nach § 3c EStG aus, um eine doppelte Begünstigung durch die steuerliche Freistellung von Einnahmen einerseits und den WK...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vereinbarkeit mit dem Europarecht

Rn. 150 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Durch die Regelung in § 62 Abs 1a EStG wird für EU/EWR Ausländer für den Zeitraum der ersten 3 Monate nach einer Wohnsitznahme im Inland bzw der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland ein grundsätzlicher Leistungsausschluss bestimmt. Von diesem Grundsatz besteht nach § 62 Abs 1a S 2 EStG eine Ausnahme für zugezogene Personen, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Besonderheiten bei Schuldzinsen

Rn. 102 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für einen Finanzierungskredit, die auf die Zeit nach der Veräußerung des Objekts der Einkünfteerzielung entfallen, hat die Rspr in jüngerer Zeit einen grundlegenden Richtungswechsel vollzogen. Der BFH hatte zunächst die Auffassung vertreten, dass mit Beendigung der Einkünfteerzielung der wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erstausbildung

Rn. 1000 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß der Definition der Erstausbildung in § 9 Abs 6 S 2 EStG setzt diese sowohl eine geordnete Ausbildung als auch eine Abschlussprüfung voraus. Ausnahmsweise kann in den Fällen von § 9 Abs 6 S 4 u 5 EStG entweder die reine Ausbildung genügen (weil keine Abschlussprüfung vorgesehen ist) oder das bloße Bestehen einer Abschlussprüfung ohne v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entwicklung und Inhalt des WK-Begriffs

Rn. 68 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Wortlaut des § 9 Abs 1 S 1 EStG legt einen final ("zur" Erwerbung, Sicherung und Erhaltung) ausgerichteten WK-Begriff nahe, wohingegen der BA-Begriff des § 4 Abs 4 EStG kausal ("die durch den Betrieb veranlasst sind") formuliert ist. Tatsächlich hat der BFH anfänglich die WK final definiert (BFH v 15.11.1957, VI 79/55 U, BStBl III 1958, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pauschale Kilometersätze nach BRKG

Rn. 641 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit der Neuregelung des Reisekostenrechts hat der Gesetzgeber erstmalig in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 2 EStG eine gesetzliche Kilometerpauschale festgelegt, die die bisherige Verwaltungsregelung in R 9.5 Abs 1 S 5 LStR 2011 und in H 9.5 LStH 2013 "Pauschale Kilometersätze" ersetzt hat. Insoweit handelt es sich um eine typisierende Vereinfachungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übersicht

Rn. 47 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 40 Abs 2 S 1 EStG führt abschließend die Fälle auf, in denen die LSt mittels des festen Pauschsteuersatzes von 25 % erhoben wird: Nr 1: Verschaffung von verbilligten oder unentgeltlichen arbeitstäglichen Mahlzeiten Nr 1a: der ArbG oder auf Veranlassung des ArbG stellt ein Dritter den ArbN anlässlich einer beruflichen Tätigkeit außerhalb sein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zuordnung

Rn. 596 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung nach § 9 Abs 4 S 1 EStG wird gemäß § 9 Abs 4 S 2 EStG durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt. Nach der gesetzlichen Konzeption – und der die Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts prägenden Grunde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 113 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Soweit Aufwendungen ausschließlich durch die Lebensführung des StPfl entstehen, können sie nicht als WK angesetzt werden. § 12 Nr 1 S 2 EStG kommt dabei lediglich deklaratorische Bedeutung zu (ausführlich zum Verhältnis von § 9 EStG zu § 12 EStG s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 29), da es insoweit bereits am erforderlichen wirtschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 265 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das EStG selbst definiert nicht, was unter Schuldzinsen iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG zu verstehen ist. Der BFH versteht unter Schuldzinsen alle Leistungen in Geld oder Geldeswert, die ein Schuldner für die Überlassung (Nutzung) von Kapital an den Gläubiger zu erbringen hat, und darüber hinaus alle Aufwendungen zur Erlangung oder Sicherung ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Aufwendungen ohne Vermögensminderung

Rn. 11 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aus dem Nettoprinzip (s Rn 4f) folgt, dass Aufwendungen eine Vermögensminderung voraussetzen. Fehlt es an einer Verminderung des Vermögens des StPfl, so liegen idR keine berücksichtigungsfähigen WK iSd § 9 EStG vor. Rn. 12 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuerrechtlich sind demzufolge keine Aufwendungen gegeben, wenn der StPfl auf die Aufwendung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zusammenhang mit bestimmter Einkunftsart

Rn. 71 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach der Rspr muss ein Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsart bestehen. Denn der Abzug als WK setzt voraus, dass die Aufwendungen klar und eindeutig auf die Erzielung bestimmter Einkünfte iSd § 2 Abs 3 EStG gerichtet sind (BFH v 18.07.1972, VIII R 12/68, BStBl II 1972, 930). Lässt sich noch nicht absehen, ob...mehr