Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. BA-Abzugsverbot gemäß § 4k Abs 5 S 1 EStG

Rn. 124 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4k Abs 5 EStG setzt Art 9 Abs 3 ATAD II um und ordnet für solche Besteuerungsinkongruenzen die restriktive Rechtsfolge in Form einer BA-Abzugsbeschränkung an, bei denen es auf nachgelagerten Ebenen im Ausland nicht zu einer Versteuerung von mit den Aufwendungen korrespondierenden Erträgen oder zu einer mehrfachen Berücksichtigung der Aufw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachweisregelung in § 33 Abs 4 EStG/§ 64 Abs 1 EStDV

Rn. 36 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 In Reaktion auf diese neue Rspr wurde § 33 EStG geändert. § 33 EStG erhielt mit dem StVereinfG v 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) einen neuen Abs 4, der die Bundesregierung ermächtigte, durch Rechts-VO mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten des Nachweises ag und zwangsläufiger Aufwendungen zu bestimmen. In Erfüllung dieser Ermächtigun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Finanzamtszuständigkeit (§ 42d Abs 6 S 9 EStG)

Rn. 107 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Zuständig für die haftungsweise Inanspruchnahme des Entleihers ist das Betriebsstätten-FA des Verleihers. Wird bei dem Entleiher festgestellt, dass seine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner nach § 42d Abs 6 EStG in Betracht kommt, ist das Betriebsstätten-FA des Verleihers einzuschalten (s R 42d.2 Abs 10 S 2 LStR 2015). Bei einem ausländisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Festsetzung der Haftungsschuld in Höhe von 15 % (§ 42d Abs 6 S 7 EStG)

Rn. 105 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Haftungsschuld kann mit 15 % des zwischen Verleiher und Entleiher vereinbarten Entgelts ohne USt angenommen werden, wenn nach den Umständen die ArbN-Überlassung im Einzelfall nicht oder nur schwer ermittelt werden kann, § 42d Abs 6 S 7 EStG. S 7 wurde eingefügt, um der Beweisnot der FinVerw bezüglich der Höhe der entstandenen LSt Rechnu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Inanspruchnahme des ArbG bei ESt-Veranlagung des ArbN (§ 42d Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 42d Abs 3 S 3 EStG kann der ArbG auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der ArbN zur ESt veranlagt wird. Trotz § 42d Abs 3 S 3 EStG kann es nach wie vor geboten sein, den ArbN vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn iRd bevorstehenden Veranlagung die LSt ebenso schnell und einfach bei diesem nacherhoben werden kann (glA Krüger in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ausnahmeregelung (§ 4k Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ausweislich des Wortlauts von § 4k Abs 1 S 2 EStG kommt die restriktive Rechtsfolge iSd § 4k Abs 1 S 1 EStG nicht zur Anwendung, Zitat "soweit die Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten." Da eine Besteuerungsinkongruenz aufgrund ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Sekundäre Ertragsbesteuerung (§ 4k Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Vorschrift iSd § 4k Abs 2 S 2 EStG setzt Art 9 Abs 2 Buchst b ATAD iVm Art 2 Abs 9 Unterabs 1 Buchst e ATAD um. Die Bruchteilsbetrachung nach § 39 Abs 2 Nr 2 AO kann dazu führen, dass Leistungsbeziehungen zwischen einer aus deutscher Sicht vermögensverwaltenden PersGes, die im Staat ihrer Errichtung als intransparent behandelt wird, und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. BA-Abzugsverbot im Zusammenhang mit KapVerm (§ 4k Abs 1 EStG)

1. Allgemeines Rn. 43 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4k Abs 1 S 1 EStG versagt den steuerlichen BA-Abzug bei Besteuerungsinkongruenzen, welche sowohl im Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten als auch mit hybriden Übertragungen entstehen (D/NI-Inkongruenzen). Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 19/28652, 34) wird durch § 4k EStG insoweit Art 9 Abs 2 Buchst a ATA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 11 Abs 2 EStG

Rn. 23 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Maßgeblich für die Berücksichtigung der ag Belastungen sind grundsätzlich die nach § 11 Abs 2 EStG im VZ verausgabten Aufwendungen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. BA-Abzugsverbot im Zusammenhang mit hybriden Strukturen (§ 4k Abs 2 EStG)

1. Allgemeines Rn. 68 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Vorschrift iSd § 4k Abs 2 EStG soll grds Besteuerungsinkongruenzen bei der steuerlichen Einordnung von Steuersubjekten korrigieren. Anders als § 4k Abs 1 EStG sieht § 4k Abs 2 EStG eine Korrektur der Besteuerungsinkongruenz nur bei einer tatsächlichen Nichtbesteuerung vor. Darüber hinaus ist § 4k Abs 2 EStG in der Anwendung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. BA-Abzugsverbot im Zusammenhang mit doppeltem BA-Abzug (§ 4k Abs 4 EStG)

1. Allgemeines Rn. 100 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Während sich die § 4k Abs 1–3 EStG auf Besteuerungsinkongruenzen in Form von D/NI-Inkongruenzen fokussieren und derartig gelagerte Sachverhaltskonstellationen mit einem BA-Abzugsverbot belegt werden, ist § 4k Abs 4 EStG hingegen auf Besteuerungsinkongruenzen in Form eines (mindestens) doppelten BA-Abzug (DD-Inkongruenz) gerich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Haftung für die einzubehaltende und abzuführende LSt (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG)

a) Allgemeines Rn. 5 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die LSt, die der ArbG gemäß § 42d Abs 1 Nr 1 EStG einzubehalten und abzuführen hat, ist nicht die materiell richtige LSt-Schuld. Der ArbG haftet nur für die LSt, die sich aus der Anwendung der auf der LSt-Tabelle eingetragenen Merkmale und der Anwendung der gültigen LSt-Tabelle aus dem Tatbestand der Lohnzahlung ergibt. Unrichti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Tatbestandsmerkmale iSd § 4k Abs 6 EStG

1. Allgemeines Rn. 133 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4k Abs 6 EStG setzt Art 2 Abs 9 Unterabs 2 Buchst c ATAD um und regelt den persönlichen Anwendungsbereich der Norm (hierzu auch s Rn 18–21). Gemäß § 4k Abs 6 S 1 EStG finden § 4k Abs 1–5 EStG nur dann Anwendung, sofern die Tatbestände der jeweiligen Absätze zwischen nahestehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG oder Unternehmen und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. BA-Abzugsverbot im Zusammenhang mit importierten Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k Abs 5 EStG)

1. BA-Abzugsverbot gemäß § 4k Abs 5 S 1 EStG Rn. 124 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4k Abs 5 EStG setzt Art 9 Abs 3 ATAD II um und ordnet für solche Besteuerungsinkongruenzen die restriktive Rechtsfolge in Form einer BA-Abzugsbeschränkung an, bei denen es auf nachgelagerten Ebenen im Ausland nicht zu einer Versteuerung von mit den Aufwendungen korrespondierenden Erträgen oder z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 42d Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das Betriebsstätten-FA hat sein Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung – hier § 42d Abs 3 EStG – auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten, § 5 AO. Nach BFH BStBl II 1974, 756 ist die Frage, ob der ArbG vor dem ArbN in Anspruch genommen werden darf, im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. ArbG und ArbN als Gesamtschuldner (§ 42d Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 42d Abs 3 S 1 EStG sind der ArbG und der ArbN Gesamtschuldner, soweit die Haftung der ArbG reicht. Nach § 44 Abs 1 S 2 AO schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung. Die Leistung des einen befreit auch den anderen Schuldner. Das Gleiche gilt auch für die Aufrechnung und für eine geleistete Sicherheit (§ 44 Abs 2 S 1 u 2 AO)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 10d EStG

Rn. 21 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bis VZ 1998 entstandene Verluste: Nach Auffassung der FinVerw (R 115 Abs 3 S 3 u Abs 1 EStR 1999) sind vom Gesamtbetrag der Einkünfte zunächst die SA und ag Belastungen abzuziehen. Der dann verbliebene Verlust ist nach § 10d EStG weiter maßgeblich. Diese für den StPfl idR günstige Handhabung – der zu berücksichtigende Verlust wird durch den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Steuerermäßigung nach § 35 EStG in den Fällen des § 18 Abs 3 S 1 und 2 UmwStG (§ 18 Abs 3 S 3 UmwStG)

Tz. 73 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 18 Abs 3 S 3 UmwStG ist der auf den Aufgabe- oder VG iSd § 18 Abs 3 S 1 und 2 UmwStG entfallende Teil des GewSt-Messbetrags bei der Ermäßigung der ESt nach § 35 EStG nicht zu berücksichtigen. Da die Regelung in § 18 Abs 3 S 1 und 2 UmwStG der Missbrauchsverhinderung dient, soll die Belastung mit GewSt nicht durch eine Tarifermäßigung n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Haftung des Entleihers (§ 42d Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 99 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Entleiher haftet nach § 42d Abs 6 EStG wie der Verleiher (ArbG), jedoch beschränkt auf die LSt für die Zeit, für die ihm der Leih-ArbN überlassen worden ist. Die Haftung des Entleihers richtet sich daher nach denselben Grundsätzen wie die Haftung des ArbG. Sie ist akzessorisch und scheidet somit aus, wenn der Verleiher als ArbG nicht haf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sammelpunkt bei einem Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG)

Tz. 46 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Liegt keine erste Tätigkeitsstätte (s. Tz. 17, s. Tz. 22 s. Tz. 33 und s. Tz. 38) vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft (s. Tz. 29 ff.) typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Haftung des Verleihers, wenn der Entleiher ArbG ist (§ 42d Abs 7 EStG)

Rn. 110 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Soweit der Entleiher ArbG ist, haftet der Verleiher wie ein Entleiher nach Abs 6, § 42d Abs 7 EStG. Insofern kann er erst nach dem Entleiher auf Zahlung in Anspruch genommen werden. Davon zu unterscheiden ist der Erlass des Haftungsbescheids, der vorher ergehen kann (s R 42d.2 Abs 7 S 2 LStR 2015). Zweck der Vorschrift ist es, zu verhindern,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zwangsläufigkeit (§ 33 Abs 2 EStG)

A. Begriff Schrifttum: Jakob/Jüptner, Zur Zwangsläufigkeit ag Belastungen, StuW 1983, 206; Richter, Eigenständigkeit von Ereignissen bei Prüfung der Zwangsläufigkeit FR 1983, 233; Rasenack, Anmerkungen zum Begriff der ag Belastungen iSd § 33 EStG, DB 1983, 1272; Sunder-Plassmann, Zur Berücksichtigung von Vermögensschäden als ag Belastungen, DStZ 1995, 193; Dürr, Die steuerliche Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Haftung des Entleihers bei ArbN-Überlassung (§ 42d Abs 6 EStG)

Schrifttum: Goydke, LSt-Haftung des Entleihers bei ArbN-Überlassung nach dem StBereinG 1986, DStZ 1986, 68; Klöckner, Ausgewählte Fragen zum StBereinG 1986, StW 1986, 62; Reinhart, Haftung bei ArbN-Überlassung für LSt der Leih-ArbN, BB 1986, 500; Stahl, Entleiherhaftung für LSt, KÖSDI 1986, 6227; Mösbauer, Zur Haftung des Entleihers von ArbN für deren LSt, FR 1996, 281; Schubert, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Außergewöhnliche Belastung (§ 33 Abs 1 EStG)

Schrifttum: Leingärtner, Aufwendungen für andere Personen aus sittlichen Gründen als ag Belastungen, StuW 1956, 817; Zenthöfer, Kein Abzugsverbot für ag Belastungen auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht, FR 1974, 553; Eisenberg, Zum Gegenwertgrundsatz bei der Anwendung des § 33 EStG und seinen Ausnahmen, FR 1974, 581; Wassermann, Kosten für Unterhalt und Berufsausbildung von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Haftungstatbestände (§ 42d Abs 1 EStG)

A. Fälle der ArbG-Haftung Rn. 4 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbG haftet, für die LSt, die er nicht richtig einbehalten und abgeführt hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG), für die LSt, die er beim LStJA zu Unrecht erstattet hat (§ 42d Abs 1 Nr 2 EStG), für ESt (LSt), die er aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der LSt-Bescheinigung verkürzt hat (§ 42d Abs 1 Nr 3 EStG), für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zumutbare Belastung (§ 33 Abs 3 EStG)

Schrifttum: Hoss, Einkommensbegriff und zumutbare Eigenbelastung, DStR 1968, 343; Pogge-von Strandmann/Kieschke, Das ESt-ReformG, DStZ 1974, 331; Ranft, Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung bei ausländischen Einkünften, FR 1961, 268; Richter, Zur steuerlichen Behandlung ausländischer DBA-Einkünfte nach dem EStRG, FR 1974, 605; Fischer, Ag Belastungen, NWB F 3, 15 277; Siebenhü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Haftungsausschlusstatbestände (§ 42d Abs 2 EStG)

A. Haftungsausschluss des ArbG Rn. 22 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 In einigen Fällen ist die Haftung des ArbG ausgeschlossen. Der ArbG kann hier selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die LSt beim ArbN nicht nacherhoben werden kann. Der ArbG haftet nicht, soweit LSt nachzufordern ist, weil der ArbN seine LSt-Karte nicht hat berichtigen lassen, obwohl die Eintragung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Einzelregelungen des § 4k EStG

A. BA-Abzugsverbot im Zusammenhang mit KapVerm (§ 4k Abs 1 EStG) 1. Allgemeines Rn. 43 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4k Abs 1 S 1 EStG versagt den steuerlichen BA-Abzug bei Besteuerungsinkongruenzen, welche sowohl im Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten als auch mit hybriden Übertragungen entstehen (D/NI-Inkongruenzen). Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 19/2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen

I. Allgemeiner Teil Schrifttum: Brockmeyer, Entwicklungslinien der Rspr des BFH zu den ag Belastungen, DStZ 1998, 214; Mellinghoff, Steuerliche Probleme bei Trennung und Scheidung von Ehegatten, StbG 1999, 60; Müller, Die Steuerentlastung für die Kosten des Insolvenzverfahrens "natürlicher Personen", DStZ 1999, 645; Eschenbach, Der Wertverzehr langfristig und zwangsläufig genutzt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen (§ 9 Abs 4a Satz 2–7 EStG)

Tz. 59 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Verpflegungspauschalen belaufen sich gem. § 9 Abs. 4a EStG (Anhang 10) seit 01.01.2014 wie folgt: 2.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Tz. 60 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pau...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG

Rz. 12 Durch Verweis auf den Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG übernimmt § 95 Abs. 1 BewG zum einen in sachlicher Hinsicht die einkommensteuerliche Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs in § 15 Abs. 2 EStG und zum anderen in personeller Hinsicht den in § 15 Abs. 1 EStG genannten Kreis der Gewerbetreibenden (s. Kreutziger in K/S/S, § 95 Rz. 7). Daher ist bei Anw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG

Tz. 70 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Lohnsteuer kann vom Arbeitgeber mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden, wenn dem Arbeitnehmer Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit i. S. v. § 9 Abs. 4a Satz 3, 5 und 6 EStG (Anhang 10) gezahlt werden, soweit diese die danach dem Arbeitnehmer zustehenden Verpflegungspauschalen ohne Anwe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.4.2 Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 EStG)

Rz. 39 Begünstigungsfähig ist nicht nur das Betriebsvermögen einer originär gewerblichen Personengesellschaft, auch Beteiligungen an gewerblich infizierten Personengesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) sowie an gewerblich geprägten Personengesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) gehören zum begünstigungsfähigen Vermögen (vgl. Hannes/Holtz in M/H/H, ErbStG § 13b Rn. 8). Der...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.4.1 Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 38 Die Mitunternehmerstellung ist bei gewerblich tätigen Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG regelmäßig kein Problem. Demzufolge ist jedes Betriebsvermögen, das in Verbindung mit einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft steht, stets begünstigungsfähig. Beispiel: A führt sein Autohaus in München in Form einer OHG zusammen m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inanspruchnahme nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 42d Abs 3 EStG)

1. Grundsatz Rn. 37 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Darüber, ob der ArbG oder ArbN in Anspruch genommen werden soll, hat das FA von Amts wegen zu entscheiden; der Verwaltungsbehörde steht ein Ermessensspielraum zu, BFH BStBl II 1969, 406 und st Rspr, zB BFH BStBl II 1982, 801. § 42d Abs 3 S 2 EStG räumt dem Betriebsstätten-FA ein Auswahl- und Entschließungsermessen ein. Das FA kan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. §§ 4 Abs 4, 9, 9c und 10 EStG

Rn. 20 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen, die der Natur nach als BA, WK oder SA zu behandeln sind, können nicht als ag Belastungen berücksichtigt werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Vereinfachtes Haftungsverfahren (§ 42d Abs 4 EStG) – Exkurs: Haftungs-/Nachforderungsbescheid

1. Haftungsbescheid a) Allgemeines Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das Haftungsverfahren ist in § 42d EStG nicht geregelt. Es gelten die Vorschriften der AO. § 42d Abs 4 EStG beinhaltet eine Verwaltungsvereinfachung; Abs 4 verzichtet in den beiden dort genannten Fällen für die Inanspruchnahme des ArbG auf einen schriftlichen Haftungsbescheid und ein Leistungsgebot. In anderen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Grundregel (§ 4j Abs 1 S 1–3, Abs 2 u 3 EStG)

A. Tatbestandsvoraussetzungen 1. Aufwendungen für Rechteüberlassung Rn. 4 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung des § 4j EStG in einem Schritt das Vorliegen von Zitat "Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technis...mehr

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Transparente Besteuerung einer KGaA nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz 1. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG ist nicht in der Weise auszulegen, dass die Erzielung betrieblicher Kapitaleinkünfte für einen persönlich haftenden Gesellschafter (phG) im Rahmen seiner Beteiligung an der KGaA ausgeschlossen ist. 2. Die Schachtelprivilegien des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b DBA-Schweiz 1971/2002 und des Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958/1973...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 42d Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

Schrifttum: Offerhaus, Zur Haftung des ArbG im LSt-Verfahren, BB 1982, 793; Schick, Steuerschuld und Steuerhaftung im LSt-Verfahren, BB 1983, 1041; Giloy, Abwehrmaßnahmen des ArbN bei unberechtigtem Steuerabzug vom Arbeitslohn, BB 1983, 2104; Offerhaus, Pauschalierungs- oder Haftungsbescheid nach einer LSt-Außenprüfung, StbJb 1983/84, 291; Hahn, Zur Problematik der Haftung des Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen

Schrifttum: Benz/Böhmer, Der Regierungsentwurf eines § 4j EStG zur Beschränkung der Abziehbarkeit von Lizenzzahlungen (Lizenzschranke), DB 2017, 206; Ditz/Quilitzsch, Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen – die Einführung einer Lizenzschranke in § 4j EStG, DStR 2017, 1561; Hagemann/Kahlenberg, Zweifelsfragen zur Wirkung der grenzübersch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 4k Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen

Schrifttum: Grotherr, Keine Mitteilungspflicht gemäß §§ 138dff AO für hybride Gestaltungen – Entfallen deren Meldungen wegen § 4k EStG-RefE?, IWB 2020, 729; Grotherr, ATAD-Umsetzungsgesetz: Anwendungs- und Auslegungsfragen zum neuen BA-Abzugsverbot gemäß § 4k EStG-E bei hybriden Gestaltungen, IStR 2020, 773; Herbst/Heckerodt/Riess, Gesetzliche Unschärfen bei der Anwendung der D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grotherr, Keine Mitteilungspflicht gemäß §§ 138dff AO für hybride Gestaltungen – Entfallen deren Meldungen wegen § 4k EStG-RefE?, IWB 2020, 729; Grotherr, ATAD-Umsetzungsgesetz: Anwendungs- und Auslegungsfragen zum neuen BA-Abzugsverbot gemäß § 4k EStG-E bei hybriden Gestaltungen, IStR 2020, 773; Herbst/Heckerodt/Riess, Gesetzliche Unschärfen bei der Anwendung der Double-Deduc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 16 Bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen, die ihren ertragsteuerlichen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ist nach § 202 Abs. 2 Satz 1 BewG anstelle des Bilanzgewinns der (durch das ertragsteuerliche Zu- und Abflussprinzip dominierte) Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zugrunde zu legen. Die nach § 202 Abs. 1 Sat...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG)

Tz. 69 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für Tätigkeiten im Ausland gibt es zwei Pauschalen i. H. v. 120 % (bei einer Abwesenheit von 24 Stunden) und 80 % (bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden) der Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz unter den gleichen Voraussetzungen wie bei den inländischen Pauschalen. Die entsprechenden Beträge werden durch BMF-Schreiben beka...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.4.3 Beteiligung an einer freiberuflichen Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft/Partnerschaftsgesellschaft) gem. § 18 Abs. 4 EStG

Rz. 40 Darüber hinaus ist der steuerliche Mitunternehmerbegriff auf andere als gewerbliche Einkunftsträger anzuwenden. So gibt es neben den gewerblichen Mitunternehmerschaften auch freiberufliche Mitunternehmerschaften, die einen Gewerbebetrieb bilden, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben (s. Hannes/Holtz in M/H/H ErbStG § 13b Rz. 7).Demzufolge stel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Schrifttum: Marquardsen, ATADUmsG: BA-Abzugsverbot gemäß § 4k Abs 4 EStG-E – Was wird aus § 4i EStG?, IStR 2020, 623; Rüsch, Die Konkurrenz von § 4k EStG zu § 4h EStG und § 4i EStG, IStR 2021, 380. Rn. 34 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Verhältnis zu § 39 AO Liegt eine (vermeintlich) hybride Gestaltung vor, so hat die Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers (Berechtigten) vorran...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kritik

Rn. 110 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Schrifttum wird zum Teil die Meinung vertreten, die Gegenwerttheorie sei abzulehnen (Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 39, Dezember 2020; auch s Kanzler, FR 1993, 691, 696; 1999, 1194f; 2002, 1139 f; 2010, 392; zur Kritik auch s Eschenbach, DStZ 2008, 134; Arndt in K/S/M, § 33 EStG Rz 34/1; zur Kritik Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 16,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Haftungsausschluss des ArbG

Rn. 22 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 In einigen Fällen ist die Haftung des ArbG ausgeschlossen. Der ArbG kann hier selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die LSt beim ArbN nicht nacherhoben werden kann. Der ArbG haftet nicht, soweit LSt nachzufordern ist, weil der ArbN seine LSt-Karte nicht hat berichtigen lassen, obwohl die Eintragung der Steuerklasse, die Zahl der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anzeige bei Erkennen der fehlerhaften LSt-Abführung

Rn. 24 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbG kann nur dann LSt einbehalten, wenn er den Arbeitslohn als Barlohn auszahlt. Erhält der ArbN einen lstpfl Sachbezug oder wird der Lohn von dritter Seite gezahlt, so kann der ArbG keine LSt "einbehalten". In diesen Fällen greift § 38 Abs 4 S 1 EStG. Danach gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der ArbN stellt dem ArbG den Fehlbetrag z...mehr