Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug

Kilometerpauschale geltend machen Wer sich nicht die Mühe machen möchte, die tatsächlichen Kfz-Kosten zu belegen, kann für geschäftliche Fahrten mit dem eigenen privaten Pkw die Kilometerpauschale ansetzen. Das sind pro betrieblich gefahrenem Kilometer 0,30 EUR.[1] Unternehmer müssen lediglich die betrieblich gefahrenen Kilometer aufzeichnen. Praxis-Beispiel Kilometerpauschale...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten

Rz. 1 § 27 ist eine Parallelvorschrift zu § 25 für die Einkunftsarten 4 bis 7 des EStG. Im Gegensatz zu § 25 gilt jedoch die Tabelle A. Rz. 2 Als Gegenstandswert gilt analog zu § 25 die Summe der Einnahmen oder die Summe der Werbungskosten, wenn diese höher ist. Zu den Einnahmen zählt dabei auch der Mietwert von eigengenutzten oder kostenlos bzw. unter dem Marktwert (z. B. an...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben

Rz. 1 Die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG ist seit dem BilMoG auch für Gewerbebetriebe, die nach § 241a HGB nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse aufzustellen und dies auch nicht freiwillig durchführen, als Ermittlung der steuerlichen Einkünfte anzuwenden. Da dann handelsrechtlich eine entsprechende Verpflichtung nicht vorliegt, werden die betr...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / 1. Einführung

Rz. 1 Die Tätigkeiten in den Praxen der Steuerberaterinnen und Steuerberater (im Folgenden: StB), der Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften haben sich insbesondere in den letzten Jahren hinsichtlich der Auftragsarten der Mandanten erheblich geändert. Waren vor ca. 20 Jahren die Honorareinnahmen in einer Steuerberatungspraxis zu ca. 90–95 % Vorbehaltsaufgab...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 57 Zwangsverwalter

Rz. 50 Die Vergütung des Zwangsverwalters regelt sich nach der Zwangsverwalterverordnung insbesondere der §§ 17 ff. ZwVwV. Danach hat der Verwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen nach Maßgabe des § 21 ZwVwV. Nach § 17 Abs. 1 ZwVwV ist die Höhe der Vergütung an die Art und den Umfang der Aufgabe sowie an...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Gebühren für alle gebräuchlichen (üblichen) Buchführungsarbeiten mit Ausnahme der Buchführung für Lohnkonten sowie für Land- und Forstwirtschaft, welche in §§ 34 und 39 geregelt worden sind. Anwendung findet dabei Tabelle C. Die Umsatzsteuervoranmeldung und die Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuervoranmeldungen sind mit den Gebühren abgegolten...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 44 Testamentsvollstrecker

Rz. 38 Nach § 2221 BGB hat der Testamentsvollstrecker Anspruch auf eine Vergütung in angemessener Höhe, sofern der Erblasser den Anspruch nicht ausgeschlossen oder der Höhe nach festgesetzt hat. Liegt eine (testamentarische) Bestimmung vor, kann der Testamentsvollstrecker das Amt nur ablehnen, wenn er mit der Vergütung nicht einverstanden ist. Der Erblasser ist in seiner Bes...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / h) Absatz 8

Rz. 18 Die Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das zuständige Finanzamt ist grundsätzlich mit der Buchführungsgebühr abgegolten, wenn dies zeitlich so organisiert ist, dass nach Fertigstellung der Buchführung die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt versandt werden kann. Wird jedoch z. B. die Umsatzsteuervoranmeldung im Schätzungswege erstellt un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Cashflow/Kapitalflussrechnung / 1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Kapitalflussrechnung

Im Rahmen der internationalen Rechnungslegung nach IFRS[1] oder US-GAAP[2] ist die Cashflow-Rechnung (Kapitalflussrechnung) gleichberechtigt zu Bilanz, GuV und Anhang. Sie ist wie diese Pflichtbestandteil der jährlichen Rechnungslegung. Die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sehen eine entsprechende Verpflichtung nur für Konzernabschlüsse[3] und kapitalmarktorientiert...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / i) Die StBVV-Änderungen 2020

Rz. 26j Am 29. 06. 2020 ist die "5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 25. 06. 2020" veröffentlicht worden (BGBl. I 2020, 1495, 1498 ff.). Insbesondere wurde hierdurch die Steuerberatervergütungsverordnung in wesentlichen Punkten modernisiert und der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre angepasst. Aufgrund der heutigen digitalen Arbeitsweise könn...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Einzelfragen

Rz. 16 Konsolidierte Abschlüsse (Konzernabschlüsse) Im Konzernabschluss werden einzelne rechtlich selbständige Unternehmen zu der größeren wirtschaftlichen Einheit des Konzerns zusammengefasst und wie ein rechtlich einheitliches Gebilde behandelt (Einheitsgedanke des § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Der Konzernabschluss soll ergänzt um den Konzernlagebericht ein den tatsächlichen Ve...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Zu den einzelnen Vorschriften

Rz. 2 Abs. 1 enthält die wesentlichen berufsüblichen Abschlussarbeiten auf der Grundlage einer vorhandenen, ordnungsmäßigen Buchführung. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist seit dem 29. 05. 2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die Bilanzierungsvorschriften für die Bundesrepublik Deutschland neu gefasst. Ziel dieses Gesetzes ist für Unternehmer im HGB ein Bil...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Selbstbindung der Verwaltung und zur Berücksichtigung vorteilsmindernder Aufwendungen im Rahmen der Kraftfahrzeugüberlassung

Leitsatz 1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung für eine hauptberufliche selbständige schriftstellerische Tätigkeit im Sinne des H 18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst. a des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2017 verlangt, dass der Steuerpflichtige mindestens im zeitlichen Umfang von mehr als einem Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs im Veranl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.3 Künstler (Abs. 3)

Rz. 20 Die Beiträge für die nach § 1 KSVG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 4 versicherungspflichtigen Künstler aus den beitragspflichtigen Einnahmen des § 234 trägt die Künstlersozialkasse (KSK), hat diese also auch an die Krankenkasse zu zahlen. Im Innenverhältnis zur Künstlersozialkasse hat der Künstler jedoch auch selbst seine Beitragsanteile an die Künstlersozialkasse zu zahlen (§ ...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1 Rehabilitationsträger

Rz. 5 Der Rehabilitationsträger hat die Beiträge allein zu tragen, die sich aus den beitragspflichtigen Einnahmen des § 235 ergeben. Werden die Leistungen angepasst, ist auch die Bemessungsgrundlage anzupassen, so dass sich höhere Beiträge ergeben. Die Beitragstragungspflicht folgt in diesen Fällen als Nebenpflicht aus der Zuständigkeit für die Rehabilitationsleistung (Leistu...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.6 Tragung durch geistliche Genossenschaft (Abs. 4b)

Rz. 33 Abs. 4b ist durch Art. 1 Nr. 68 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung ab 1.1.2000 eingefügt worden. Danach hat die geistliche Genossenschaft oder ähnliche religiöse Gemeinschaft die Beiträge für die nach § 5 Abs. 4a als zur Berufsausbildung Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 geltenden Personen (Postulanten und Novizen) allein zu...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Wesentlichen wurden mit der Vorschrift die Regelungen über die Tragung der Beiträge nach der RVO übernommen und zusammengefasst. Änderungen sind jedoch insoweit eingetreten, als auch das Versorgungskrankengeld in die Beitragspflicht mit einbezogen ist und bei medizinischen Maßnahmen zur Rehabilitation Krankenversicherungsbeiträge ab Beginn des Bezuges der Entgelters...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.7 Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen (Abs. 4c)

Rz. 36a Der durch Art. 3 Nr. 4 Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung ab 1.1.2002 eingefügt Abs. 4c korrespondiert mit der in § 5 Abs. 4a (Satz 1) angeordneten Versicherungspflicht von Personen in außerbetrieblichen Einrichtungen, die unter bestimmten Voraussetzungen den zur Berufsausbildung Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 gleichgestellt werden (vgl...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.5 Beitragstragung durch die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 4a)

Rz. 30 Durch Art. 5 Nr. 12b AFRG wurde Abs. 4a mit Wirkung ab 1.1.1998 neu eingefügt, wonach die Bundesagentur für Arbeit (bis 31.12.2003 Bundesanstalt für Arbeit) die Beiträge für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 versicherungspflichtigen Bezieher von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld trägt. Dies entspricht der früheren Regelung des § 157 Abs. 1 AFG. Auch hier bedeutet das Tragen...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Gesetzlich geregelte erbrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 134 Gesetzlich geregelt sind folgende Auskunftsansprüche:mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Rechnungslegung

Rz. 188 Die Rechnungslegung ist eine besondere Art der Auskunft, die bei einer mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Verwaltung zu erfolgen hat. Der zur Rechnungslegung Verpflichtete hat eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und Belege vorzulegen. § 259 Abs. 1 BGB ist keine Anspruchsgrundlage, sondern setzt das Best...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Stufenklage gegen nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 267 Muster 14.42: Stufenklage gegen nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.42: Stufenklage gegen nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An das Landgericht _________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / IV. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 220 Zu unterscheiden sind zum einen die beiden eidesstattlichen Versicherungen nach § 259 Abs. 2 BGB und § 260 Abs. 2 BGB mit zwei unterschiedlichen Zielrichtungen:mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Nicht befreite Vorerbschaft

Rz. 259 Der nicht befreite Vorerbe ist auf Verlangen des Nacherben verpflichtet, über die Verwaltung des Nachlasses Rechenschaft abzulegen (§§ 2130 Abs. 2, 259 BGB). Die Rechenschaftslegung erfordert eine detaillierte, übersichtliche und in sich verständliche Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben.[293] Auch die Entwicklungen der Vorerbschaft sind im Einzelnen aufzuzeig...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Grundsätze

Rz. 432 Im Rahmen des § 2314 BGB besteht grds. kein Anspruch auf Berichtigung oder Vervollständigung einer seitens des Auskunftspflichtigen als abschließend angesehenen Auflistung von Vermögensgegenständen, vielmehr ist der Auskunftsberechtigte auf den Weg der eidesstattlichen Versicherung zu verweisen. Ausnahmen kommen z.B. in Betracht, wenn der Verpflichtete rechtsirrig ei...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / j) Muster: Stufenklage des Erben auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe des Nachlasses bei Beendigung des Amtes (§§ 2218 Abs. 1, 666, 667, 259, 260 BGB)

Rz. 162 Muster 13.36: Stufenklage des Erben auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe des Nachlasses bei Beendigung des Amtes (§§ 2218 Abs. 1, 666, 667, 259, 260 BGB) Muster 13.36: Stufenklage des Erben auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe des Nachlasses bei Beendigung des Amtes (§§ 2218 Abs. 1, 666, 667, 259, 260 BGB) An das Landgericht – ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Ausgestaltung des Innenverhältnisses

Rz. 116 Um seine Interessen optimal berücksichtigt zu wissen und um der Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht entgegenzuwirken, bedarf auch das zugrunde liegende Innenverhältnis bzw. das sog. Grundverhältnis einer sorgfältigen Regelung.[173] Wenngleich Vollmacht und Grundverhältnis voneinander unabhängig sind, bestimmen sich alle Rechte und Pflichten wegen der Ausübung der Vo...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Rechenschaftslegung

Rz. 132 Die nur auf Verlangen des Erben vom Testamentsvollstrecker durchzuführende Rechenschaftslegung überragt die Auskunftspflicht durch die größere Informationsdichte und -intensität, weil sie die Testamentsvollstreckertätigkeit lückenlos dokumentieren soll. Die Anforderungen orientieren sich an Übersichtlichkeit, Transparenz und Belegbarkeit der wirtschaftlichen Vorgänge...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Muster: Gliederung für eine Rechenschaftslegung

Rz. 202 Muster 9.13: Gliederung für eine Rechenschaftslegung Muster 9.13: Gliederung für eine Rechenschaftslegung Rechenschaftsbericht in der Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen _________________________ zum Stichtag _________________________; erstellt von _________________________mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich)

Rz. 234 Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Satzung der Stiftung _________________________ – gemeinnützige Stiftung für _________________________ – mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ (In der Präambel können z.B...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Auskunft durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses nach Umschichtung des Nachlasses und jährliche Rechnungslegung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. §§ 260, 2218 Abs. 2 BGB)

Rz. 156 Muster 13.30: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Auskunft durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses nach Umschichtung des Nachlasses und jährliche Rechnungslegung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. §§ 260, 2218 Abs. 2 BGB) Muster 13.30: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Auskunft durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses nach Umschichtung des Nachlas...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben

Rz. 153 Muster 13.27: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben Muster 13.27: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben An _________________________ _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft __________...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Checkliste: Klage auf Herausgabe des Nachlasses, Auskunft und Rechnungslegung

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§ 13 Testamentsvollstreckung / i) Muster: Verlangen des Erben nach Rechnungslegung bei Beendigung des Amtes (§§ 2218 Abs. 1, 666 BGB)

Rz. 161 Muster 13.35: Verlangen des Erben nach Rechnungslegung bei Beendigung des Amtes (§§ 2218 Abs. 1, 666 BGB) Muster 13.35: Verlangen des Erben nach Rechnungslegung bei Beendigung des Amtes (§§ 2218 Abs. 1, 666 BGB) An _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung für Belegvorlagepflicht

Rz. 215 Grundsätzlich besteht kein Recht, die Vorlage von Belegen oder sonstigen Unterlagen zu verlangen. Allerdings sind, wenn eine Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben geschuldet ist, nach § 259 BGB im Rahmen des Üblichen Belege vorzulegen. In all den Fällen, in denen aus Auftragsrecht eine Herausgabepflicht des Beauftragten an den Auftraggeber nach § 667 BGB besteht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherungsbericht / 1 Inhalt

Ausgehend von den letzten bekannten Daten über Anzahl der Versicherten und Rentner sowie der Einnahmen und Ausgaben und der Nachhaltigkeitsrücklage, enthält der Bericht insbesondere Vorausberechnungen in Form von Modellrechnungen über die künftige auf die nächsten 15 Jahre bezogene finanzielle Entwicklung und Finanzlage. Der Bericht umfasst darüber hinaus folgende Inhalte: Er...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Allgemeines

Rz. 184 Die einzelnen Auskunftsansprüche unterscheiden sich nach Inhalt und Zweck. Der einfache Auskunftsanspruch ist auf die Mitteilung von Tatsachen aufgrund einer vorausgegangenen Anfrage gerichtet. Da die Anspruchsgrundlagen jeweils einen konkreten Lebenssachverhalt kennzeichnen, lässt sich eine generelle Aussage über den spezifischen Inhalt des einfachen Auskunftsanspru...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / b) Reform des Gemeinnützigkeitsrechts 2020

Rz. 105 Weitere Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts wurden zuletzt mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt.[139] Rz. 106 Übersicht: Einige wesentliche Änderungen nach dem Jahressteuergesetz 2020mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / d) Zeitnahe Mittelverwendung

Rz. 111 Eine steuerbegünstigte Stiftung hat – wenn ihre jährlichen Einnahmen 45.000 EUR übersteigen – ihre Mittel grundsätzlich nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. "Zeitnah" ist eine Mittelverwendung nach der gesetzlichen Definition, wenn die Mittel "spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren f...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Muster: Verlangen des Erben nach jährlicher Rechnungslegung bei länger dauernder Verwaltung (§ 2218 Abs. 2 BGB)

Rz. 154 Muster 13.28: Verlangen des Erben nach jährlicher Rechnungslegung bei länger dauernder Verwaltung (§ 2218 Abs. 2 BGB) Muster 13.28: Verlangen des Erben nach jährlicher Rechnungslegung bei länger dauernder Verwaltung (§ 2218 Abs. 2 BGB) An _________________________ _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 377 Steuerordnungswidrigkeiten

Schrifttum: Vgl. auch die Hinweise vor Vor §§ 377–384a Rz. 1. 1. Zum allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht: Achenbach, Ausweitung des Zugriffs bei den ahndenden Sanktionen gegen die Unternehmensdelinquenz, wistra 2002, 441; Achenbach, Haftung und Ahndung, ZIS 2012, 178; Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtsverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme,...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 293 Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§§ 1978 Abs. 1 S. 1, 662 ff. BGB). Gemäß § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1979, 1978, 670, 683 BGB, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / f) Ehebezogene Zuwendung

Rz. 43 Ehebezogene Zuwendungen dienen der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft, auch wenn sie oftmals ohne eine objektiv messbare Gegenleistung vorgenommen werden. Es werden verschiedene Fallgruppen[112] unterschieden:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Höhe der Geldbuße (§ 17 OWiG)

Rz. 85 [Autor/Stand] Die Geldbuße ist die einzige Sanktion des Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie wird nicht anhand des Tagessatzsystems des § 40 StGB, sondern in einem Betrag festgesetzt. Im Steuerordnungswidrigkeitenrecht ist die Bemessung der Geldbuße aus generalpräventiven Gründen von dem Regelrahmen des § 17 Abs. 1 OWiG abweichend geregelt. Insoweit gelten als lex speciali...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 266 Muster 14.41: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.41: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An Herrn _________________________ _________________________ Hiermi...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / VII. Mehrwertsteuer auf die Vergütung/Einkommensteuer

Rz. 299 Inwieweit die Testamentsvollstreckervergütung der Umsatzsteuer unterliegt, hängt gem. §§ 1, 2 Abs. 1 UStG davon ab, ob der Testamentsvollstrecker das Amt in gewerblicher oder beruflicher Tätigkeit ausübt. Bei Rechtsanwälten und Steuerberatern ergibt sich hiernach wohl eindeutig eine Umsatzsteuerpflicht. Zweifel ergeben sich, wenn der Testamentsvollstrecker seine Täti...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 490 Hier ist zu unterscheiden, ob eine nicht befreite oder eine befreite Vorerbschaft vorliegt: Nicht befreite Vorerbschaft Der nicht befreite Vorerbe ist auf Verlangen des Nacherben verpflichtet, über die Verwaltung des Nachlasses Rechenschaft abzulegen (§§ 2130 Abs. 2, 259 BGB). Die Rechenschaftslegung erfordert eine detaillierte, übersichtliche und in sich verständliche...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Muster: Abfindungsvereinbarung

Rz. 295 Muster 10.16: Abfindungsvereinbarung Muster 10.16: Abfindungsvereinbarung [_________________________ Im Falle notarieller Beurkundung: Beurkundungsformalien] I. Vorwort 1. Nachlassbestand Am _________________________ ist der Erblasser E (nachfolgend "Erblasser" genannt) verstorben. In seinem Nachlass befindet sich als einziger Nachlassgegenstand noch das Gebäudegrundstüc...mehr