Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO ordnet an, dass die Festsetzungsfrist nicht abläuft, bevor über den Antrag unanfechtbar entschieden worden ist. Voraussetzung für eine Entscheidung ist lediglich deren Wirksamkeit. Einer Begründung bedarf sie nicht. Die Unanfechtbarkeit ist gegeben, wenn die Entscheidung nicht mehr mit einem Einspruch (§§ 347ff. AO), ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. kann innerhalb der Einspruchsfrist gegen die Steueranmeldung Einspruch einlegen, soweit er keinen Einspruchsverzicht erklärt hat (§ 347 Abs. 1 Nr. 1, § 354 Abs. 1 Satz 2 AO; AEAO zu § 168, Nr. 13). Die Einspruchsfrist beginnt nach § 355 Abs. 1 Satz 2 AO bei Steueranmeldungen mit Zahllast mit Eingang der Steueranmeldung bei der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Notwendige Hinzuziehung (§ 360 Abs. 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, so sind sie notwendig hinzuzuziehen (§ 360 Abs. 3 Satz 1 AO). Die Entscheidung muss die steuerrechtliche Lage des Dritten unmittelbar beeinflussen, d. h. bestätigend oder gestaltend in seine Rechtssphä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Mittelbach, Änderung angefochtener Steuerbescheide im Einspruchsverfahren, DStR 1974, 715; Mennacher, Die Entscheidung über den Einspruch (§ 367 AO), BB 1980, 1209; Apitz, Die Möglichkeit der Änderung zum Nachteil des Steuerpflichtigen im Rahmen des Einspruchsverfahrens – Verböserung, § 367 Abs. 2 AO, DStR 1985, 101; Seitrich, Wann ist das Finanzamt an einer Verböserung gehinde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen fehlerhafter oder unterlassener Belehrung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unzutreffend, so beginnt der Lauf der Monatsfrist des § 355 Abs. 1 AO nicht. Fehlerhaft ist eine Rechtsbehelfsbelehrung insbes. dann, wenn sie in wesentlichen Aussagen unzutreffend oder derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch nach einer objektiven Betrachtungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Vollstreckungsmaßnahmen, die der Beschränkung des § 278 AO unterliegen, kann Einspruch eingelegt werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erlässt das FA wegen des Wegfalls der Vollstreckungsbeschränkung nach § 278 Abs. 2 AO einen besonderen Bescheid muss der Betroffene diesen mit dem Einspruch anfechten.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsbehelfsbelehrung in Änderungsbescheiden

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird während des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens der angefochtene Verwaltungsakt geändert, berichtigt oder ersetzt, wird der neue geänderte, berichtigte oder ersetzte Verwaltungsakt Gegenstand des Einspruchsverfahrens. Ein erneuter Einspruch ist unzulässig. Einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf es daher nicht. Tz. 14 Stand: 22. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Dauer der Frist

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die reguläre Rechtsbehelfsfrist für den Einspruch gegen einen Verwaltungsakt oder gegen eine Steueranmeldung beträgt 1 Monat (§ 355 Abs. 1 Satz 1 AO). Erlässt das Finanzamt jedoch vor Ablauf der Einspruchsfrist eine (Teil-)Einspruchsentscheidung, ist ein Einspruch gegen die Steuerfestsetzung nicht statthaft (BFH v. 18.09.2014, VI R 80/13...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Befugnis der Gesellschafter, Gemeinschafter und Mitberechtigten (§ 352 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einzelnen Feststellungsbeteiligten sind nur dann zum Einspruch berechtigt, wenn es weder einen zur Vertretung berufenen Geschäftsführer noch einen Einspruchsbevollmächtigten i. S. von § 352 Abs. 2 AO gibt. Dies ist immer dann der Fall, wenn gesetzlich die Einzelbekanntgabe (§ 183 Abs. 2 Nr. 1 AO) erforderlich ist, insbes. wenn der E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelf

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Haftungs- und Duldungsbescheide ist der Einspruch gegeben. Dies gilt auch gegen Duldungsbescheide des FA im Rahmen einer Inanspruchnahme nach dem Anfechtungsgesetz. Bei Streit über die Realsteuerhaftung bzw. -duldung ist keine besondere Entscheidung des FA vorgesehen. Gegen den Haftungsbescheid der Gemeinde ist daher nicht der Ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 247 Austausch von Sicherheiten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. hat Anspruch darauf, eine Sicherheit i. S. des § 241 AO durch eine andere auszutauschen. Aufgrund des Wahlrechts des Stpfl. ist das FA verpflichtet, dem Wunsch des Stpfl. zu entsprechen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen das FA eine Sicherheit gem. § 336 AO erzwungen hatte. Begehrt der Stpfl. den Austausch einer Sicherhei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verwaltungsakt als Einspruchsgegenstand

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruch ist mit Ausnahme des Untätigkeitseinspruches (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO; Rz. 26) nur gegen Verwaltungsakte statthaft. Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kein Verwaltungsakt sind die Stellungnahme zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde (BFH v. 18.06.1975, I R 92/73, BStBl II 1975, 779), die Aufrechnungserklärung (FG Mchn v. 21....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsbehelfe und Erzwingbarkeit

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Anordnung, das Betreten zu dulden, ist der Einspruch (§ 347 AO) und nachfolgend Anfechtungsklage beim Finanzgericht gegeben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Einstweiliger Rechtschutz kann insoweit nur durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erwirkt werden. Das Betreten der Grundstücke und Räume kann mit ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Steuerbescheid kann auch dann für vorläufig erklärt werden, wenn die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens (Musterprozess) beim EuGH, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht ist, nicht aber beim EGMR (Seer in Tipke/Kruse, § 165 AO Rz. 15 m. w. N.). Diese Regelung dient vor allem ...mehr

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zfs 10/2018, Nur ein Fahrve... / 2 Aus den Gründen

"… I. Die Betr. ist am (…) geboren. Sie wohnt in (…). Weitere Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen konnte das Gericht nicht treffen. Eine mögliche Existenzbedrohung durch ein Fahrverbot konnte nicht festgestellt werden. Das Fahreignungsregister enthält nach Angaben der Stadt Offenburg keine Eintragung." Gegen die Betr. wurde am 10.10.2017 ein Bußgeldbescheid durch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 65 Notwendiger Inhalt der Klage

Schrifttum Von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696; Bartone, Notwendiger Klageinhalt und Ausschlussfristen – Der Umgang mit § 65 FGO in der finanzgerichtlichen Praxis, AO-StB 2018, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 64 Abs. 1 FGO das Formerfordernis der Schriftlichkeit für die Klageerhebung aufstellt, betrifft § 65 Abs. 1 FGO – insbes. § 65...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Geschäftsführerbefugnis

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Diese Einspruchsbefugnis verlangt eine Geschäftsführerstellung und eine Berufung zur Vertretung. Dabei kommt es auf die Verwendung des Begriffs "Geschäftsführer" nicht an. Die Berufung zum vertretungsbefugten Geschäftsführer wird nach den zivilrechtlichen Bestimmungen beurteilt. Sie erfolgt durch vertragliche Vereinbarung oder gesetzlich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erklärung zur Niederschrift

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erklärung zur Niederschrift wird von dem Einspruchsführer bei der Behörde abgegeben und vom aufnehmenden Finanzbeamten unterzeichnet. Wird eine mündliche Erklärung des Steuerpflichtigen ohne sein Verschulden nicht protokolliert, liegt zwar kein wirksamer Einspruch vor, es kommt jedoch Wiedereinsetzung in Betracht (BFH v. 19.10.2001, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jestädt, Klagebefugnis von Treugebern, DStR 1992, 99; Brüggmann, Die Rechtsbehelfsbefugnis des nichtunternehmerischen Treugeber-Kommanditisten bei gesonderter Feststellung von Sonderbetriebsausgaben, DStZ 1994, 141; Siegert, Die Abgabenordnung im Wandel: Das neue Einspruchsverfahren, DStZ 1995, 25; Dißars/Dißars, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher Feststellung, BB 1996, 773; H...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsbehelfe

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der nach § 129 AO berichtigte Verwaltungsakt kann ebenso wie die Ablehnung der Berichtigung mit dem Einspruch angefochten werden; bei abweisender Einspruchsentscheidung kann Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage erhoben werden. Wird der nach § 129 AO berichtigte Verwaltungsakt angefochten, sind § 351 AO, § 42 FGO zu beachten; danach ist...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Ablehnung des Antrags

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Entscheidung über den Antrag muss das Finanzamt zunächst prüfen, ob die formellen Anforderungen an den Antrag erfüllt sind, insbes. also die Voraussetzungen i. S. von § 1 StAuskV eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, wird der Antrag abgelehnt. Sind die formellen Anforderungen erfüllt, hat das Finanzamt im Übrigen eine Ermes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsbehelf

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Verwaltungsakt, mit dem die Rücknahme verfügt oder abgelehnt wird, ist der Einspruch, bzw. die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage gegeben. Jedoch besteht nach § 351 AO (s. § 351 AO Rz. 6 f.) eine Einschränkung: Teilrücknahmen können nur insoweit angefochten werden, als die Rücknahme reicht; der den geänderten Verwaltungsakt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen das Verlangen auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung steht dem Beteiligten der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs (§ 347 AO) zu, im Fall einer ablehnenden Einspruchsentscheidung die Anfechtungsklage beim FG zu (§ 40 FGO). Mit dem Einspruch kann der Stpfl. nicht nur rügen, dass er kein Beteiligter ist, sondern auc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Umfang der Anfechtung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruch "soll" auch erkennen lassen, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten werden soll. Die Erklärung hat für den Umfang der Prüfung jedoch keine Bedeutung, da das Einspruchsverfahren nicht auf bestimmte Streitfragen begrenzt werden kann (§ 367 Abs. 2 Satz 1 AO). Der Antrag hat jedoch Bedeutung für die Festsetzungsverjährung (s...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einspruchs- und Klagerecht stehen grundsätzlich der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft zu. § 352 AO trifft eine einschränkende Regelung dazu, wer befugt ist, Einspruch gegen einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Feststellungssubjekt einzulegen. Dabei findet § 352 AO nur gegenüber ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Vorlageverlangen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorlage von Urkunden muss verlangt werden. In dem Vorlageverlangen muss nicht nur deutlich gemacht werden, ob die Urkunden für die Besteuerung desjenigen benötigt werden, der zur Vorlage aufgefordert ist, oder für die Besteuerung eines Dritten, sondern es ist auch auf die Voraussetzungen und die Ermessenserwägungen einzugehen. Wird e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Nachholungsfrist (§ 126 Abs. 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die im § 126 Abs. 1 AO zugelassene nachträgliche Befolgung besonderer Verfahrens- und Formvorschriften ist nicht zeitlich unbeschränkt möglich (s. zur Erledigung des Verwaltungsaktes vor der Heilung Rz. 1). Lediglich der Antrag i. S. des § 126 Abs. 1 Nr. 1 AO kann noch in der Revisionsinstanz vor dem BFH nachgeholt werden. Verfahrensfehl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Anhängiges Rechtsbehelfsverfahren

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruchsverzicht ist nicht bei laufendem Einspruchsverfahren möglich. Ein bei Anhängigkeit erklärter Verzicht ist als Rücknahme des bereits eingelegten Einspruchs auszulegen. Wird jedoch durch die Rücknahme des eingelegten Verwaltungsakts (§ 362 AO) die Anhängigkeit beseitigt und ist die Einspruchsfrist zu diesem Zeitpunkt noch nic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen das Leistungsgebot ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt, d. h. im Regelfall gegen den Steuerbescheid, können gegen das Leistungsgebot nicht geltend gemacht werden (§ 256 AO; BFH v. 16.03.1995, VII S 39/92, BFH/NV 1995, 950). Die Vollziehung des Leistungsgebots ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Entscheidungen durch Allgemeinverfügung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 348 Nr. 6 AO ist ein Einspruch gegen Allgemeinverfügungen nach § 172 Abs. 3 AO unstatthaft. Die Regelung verhindert überflüssigen Verwaltungsaufwand (Keß in Schwarz/Pahlke, § 348 AO Rz. 19).mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Erforderlichkeit der Rechtsbehelfsbelehrung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erforderlichkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung ist nur für schriftliche und elektronische Verwaltungsakte angeordnet. Ein Verwaltungsakt ist dann schriftlich oder elektronisch, wenn seine Bekanntgabe schriftlich oder elektronisch erfolgt. Wie der Verwaltungsakt hätte ergehen müssen ist unerheblich, ebenso ob die Form gesetzlich geford...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begründung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung ist zu begründen. Dies gilt auch, wenn dem Einspruch stattgegeben wird. Das Begründungserfordernis ist Ausfluss der rechtsstaatlichen Grundsätze, wonach der Einspruchsführer ein Recht darauf hat, zu erfahren, auf welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen eine ihn belastende Entscheidung beruht (BVerfG v. 16.01.1957, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Befugnis der ausgeschiedenen Gesellschafter, Gemeinschafter und Mitberechtigten (§ 352 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird in die Rechtssphäre der einzelnen Gesellschafter, Gemeinschafter oder Mitberechtigten eingegriffen, sind diese in den in § 352 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 AO genannten Fällen auch dann individuell einspruchsbefugt, wenn es einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder Einspruchsbevollmächtigten gibt. Nach ständiger Rechtsprechung könne...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fristberechnung und Fristwahrung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Berechnung der Einspruchsfrist gelten gem. § 365 Abs. 1 AO die allgemeinen Vorschriften über die Berechnung von Fristen (§ 108 Abs. 1 AO), die ihrerseits auf die Berechnungsvorschriften des BGB verweisen (§§ 187ff. BGB). Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Frist ist gewahrt, wenn der Einspruch spätestens am letzten Tag der F...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Verfahrensfragen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anordnung der Bestandsaufnahme ist ein mit Einspruch und Anfechtungsklage anfechtbarer Verwaltungsakt, nicht dagegen die Bestandsaufnahme selbst und die Feststellung der Fehlmenge. Die Schwundmengenfeststellung aufgrund gesetzlicher Regelungen stellt einen Verwaltungsakt dar (s. Rz. 3; Seer in Tipke/Kruse, § 161 AO Rz. 38; Wöhner in ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Androhung des Zwangsmittels (Verwaltungsakt) kann der Betroffene Einspruch (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO) und ggf. Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) erheben. Aber s. § 333 AO Rz. 7.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestellung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 183 Abs. 1 Satz 1 AO sollen die Feststellungsbeteiligten der Finanzbehörde gegenüber einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bestellen, der ermächtigt ist, für sie alle Verwaltungsakte und Mitteilungen in Empfang zu nehmen, die mit dem Feststellungsverfahren und dem anschließenden Verfahren über einen Einspruch zusammenhängen. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelf

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Zurückweisung steht sowohl dem Zurückgewiesenen als auch dem Beteiligten der Einspruch zu. Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung, denn die Zurückweisung beinhaltet nicht die Untersagung der Berufsausübung i. S. von § 361 Abs. 4 Satz 1 AO.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Erkennbare Nichtberücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung ist zunächst, dass ein bestimmter Sachverhalt in einem Steuerbescheid nicht berücksichtigt wurde. Zum Begriff des "bestimmten Sachverhalts" s. Rz. 9 f. Nicht unter den Anwendungsbereich fällt eine etwaige irrige Rechtsauffassung der Finanzbehörde. Hat das FA in dem Verfahren über den Einspruch zu erkennen gegeben, dass es ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Untätigkeit der Finanzbehörde

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entscheidet die Finanzbehörde über einen Einspruch nicht in angemessener Frist, so ist ein weiterer Untätigkeitseinspruch nicht zulässig. Rechtsschutz wird hier im Wege der Untätigkeitsklage nach § 46 FGO gewährt.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besondere Voraussetzungen bei Steuererklärungsfristen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 109 Abs. 2 AO ist im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) in das Gesetz eingefügt werden. Die Regelung findet erstmals Anwendung auf Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen; faktisch gilt die Regelung also ab 2018. Die Norm beschränkt die Möglichkeiten eine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / h) Zustellung an Bevollmächtigte (§ 7 VwZG)

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt, kann an diesen zugestellt werden (§ 7 Abs. 1 Satz 1 VwZG). Hat der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht vorgelegt, muss an diesen zugestellt werden (§ 7 Abs. 1 Satz 2 VwZG); dies gilt auch, wenn die Vollmacht in elektronischer Form (§ 87a Abs. 3) vorgelegt wurde. Eine Zustellun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Pfändungsmaßnahmen i. S. der Vorschrift ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO; zu den Anfechtungsgründen s. im Einzelnen: Lemaire, AO-StB 2004, 189, 191 ff.).mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Frenkel, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen bei außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO 1977, DStR 1977, 557; Geimer, Rechtsschutzgewährende Auslegung von Rechtsbehelfen, NWB 2009, 1664. Nöcker, Neues und Bekanntes zum E-Mail-Einspruch – Analyse der Rechtslage vor und nach der Änderung des § 357 Abs. 1 S. 1 AO, AO-StB 2016, 112.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsschutz

Tz. 14a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Umfang der Außenprüfung wird durch die Prüfungsanordnung bestimmt, gegen die der Stpfl. Einspruch einlegen und ggf. Aussetzung der Vollziehung beantragen kann.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird eine Auskunft unter Berufung auf ein (vermeintliches) Aussageverweigerungsrecht nicht erteilt und beharrt die Finanzbehörde auf ihrem Verlangen, liegt darin ein mit dem Einspruch (§ 347 AO) anfechtbarer Verwaltungsakt. Gleiches gilt für die Androhung oder Festsetzung von Zwangsmitteln §§ 328ff. AO.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jope, Der Anknüpfungspunkt "geringfügige Abweichungen" bei der Selbstanzeige: materieller Tatbegriff contra Berichtigungsverbund, NZWiSt 2012, 59; Prowatke/Kelterborn, Zur Wirksamkeit von Selbstanzeigen bei "geringfügiger Unvollständigkeit", DStR 2012, 640; Beyer, Wird eine Selbstanzeige mit Schätzwerten noch geduldet? AO-StB 2013, 385; Burger, Die Verjährungsregelung in § 376 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die bedeutendste Generalklausel findet sich in § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, wonach der Einspruch zulässig ist in Abgabenangelegenheiten, auf die die AO Anwendung findet (§ 33 FGO Rz. 3). Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl § 347 AO missverständlich von "Abgaben" anstatt von "Steuern" spricht, wird der Finanz-Einspruchsweg nicht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsschutz

Tz. 49 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die völlige oder teilweise Ablehnung eines Billigkeitserlasses, die Rücknahme oder den Widerruf kann Einspruch erhoben werden ( § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Der Einspruch ist außerdem statthaft, wenn das FA ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes binnen angemessener Frist über den Erlassantrag nicht entschieden hat (sog. Untätigkeits...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsnatur und Anfechtbarkeit der Umdeutung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Streitig ist, ob die Umdeutung selbst, wenn sie nicht durch das Gericht vorgenommen wird (BFH v. 27.09.2006, VIII B 138/04, BFH/NV 2007, 272), als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (so Ratschow in Klein, § 128 AO Rz. 8; Fritsch in Koenig, § 128 AO Rz. 10), oder ob nur das Umgedeutete, d. h. die Regelung, in die der fehlerhafte Verwaltu...mehr