Fachbeiträge & Kommentare zu Einstellung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.3 Durchsetzung, Zwangsvollstreckung und Abwehr des Anspruchs

Die Verbindung der Kündigungsschutzklage mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung kommt in der Praxis häufig vor. Die Ursache liegt darin, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist endet. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Auch bei erst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 5 § 379 AO bedroht 20 unterschiedliche Begehungsweisen mit Geldbuße: das Ausstellen unrichtiger Belege[1] die entgeltliche Weitergabe von Belegen[2] das Nichtverbuchen oder unrichtige Verbuchen von Geschäftsvorfällen[3] den Einsatz ordnungswidriger elektronischer Aufzeichnungssysteme[4] das Fehlen einer zertifizierten internen technischen Sicherungseinrichtung bei elektronisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1.1 Buchführungs-/Aufzeichnungspflicht

Rz. 30 Ob eine Buchführungs- oder Aufzeichnungspflicht besteht und für wen, ergibt sich aus der jeweiligen Bezugsnorm. Da die Pflichten "nach dem Gesetz" bestehen müssen, kommen gem. § 4 AO nur solche in Betracht, die sich aus einer Rechtsnorm, also Gesetzen im materiellen und formellen Sinn, ergeben. Maßgeblich sind somit förmliche Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht jedo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuer / 9.3 Fortführungsgebundener Verlustvortrag

Die in § 8c KStG geregelten Ausnahmen[1] kommen nur Unternehmen zugute, die in entsprechenden Konzernstrukturen organisiert sind bzw. die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit ausreichend hohe stille Reserven gebildet haben. Das primäre Ziel des fortführungsgebundenen Verlustvortrags, der mit Wirkung ab 1.1.2016 in § 8d KStG geregelt wurde, sind junge innovative Wachstumsunterne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gerichtliches Verfahren in ... / 3.6 Einstellen der Zwangsvollstreckung

Eine Zwangsvollstreckung zur Herausgabe der Räume kann selbst dann, wenn damit eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, vom Gericht nicht ohne Weiteres einstweilen eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der Interessen der Betroffenen mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers. Es ist deshal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 7 Selbstanzeige

Rz. 20 In Ermangelung eines entsprechenden Verweises finden die §§ 371, 378 Abs. 3 AO keine entsprechende Anwendung. Eine nachträgliche Kompensation des Unrechts kann nur durch die Einstellung des Verfahrens bzw. durch die Berücksichtigung bei der Bemessung der Geldbuße Berücksichtigung finden. Auch ein Absehen von der Verfolgung nach § 32 ZollVG ist nicht möglich.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
OKR: Strategieumsetzung / 3.3.3 Key Results zuordnen

Key Results sind quantitative Ziele oder auch messbare Hypothesen, die das Team realisieren möchte. Dabei liegt der Fokus meist auf dem Outcome. Im nächsten Schritt definieren die Teams zu jedem ihrer zuvor festgelegten Objectives messbare Key Results. Die Anzahl der Key Results sollte auf maximal vier beschränkt sein, denn es geht ja darum, sich auf Weniges zu konzentrieren,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2 Der Verfahrensabschluss

Rz. 11 Nach dem OWiG gibt es fünf verschiedene Möglichkeiten, das Verfahren zu beenden: Es kann eine Verfahrenseinstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 170 Abs. 2 S. 1 StPO erfolgen, sofern aufgrund der Ermittlungen eine Ordnungswidrigkeit nicht erwiesen werden kann.[1] Ferner kann das Verfahren gem. § 47 Abs. 1 OWiG eingestellt werden, wenn die Verfolgung trotz Verwirklic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.1 Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zur Vorbereitung, Sicherung und Nachprüfung der Besteuerung gem. § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 9 § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO erfasst alle allgemeinen Pflichten, die Steuergesetze dem einzelnen Pflichtigen zum Zweck der Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung auferlegen. Deshalb können nicht nur die Verletzung von Erklärungs- und Anzeigepflichten, sondern jeder zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung auferlegten Pflicht als Ordnungsw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Berechnung des Verfahrenswertes bei Unterhaltsansprüchen

Rz. 380 Durch das 2. KostRMoG wurde § 51 FamGKG zum 1.8.2013 wie diverse andere Vorschriften dahingehend abgeändert, dass Begriffe wie "Klage" oder "Prozesskostenhilfe" aus redaktionellen Gründen geändert worden sind, vgl. dazu auch § 113 Abs. 5 FamFG. Ferner wurde Absatz 1 dahingehend erweitert, dass § 51 FamGKG sowohl in Unterhaltssachen als auch in sonstigen den Unterhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 5. Weitere Vergütung nach § 50 RVG

Rz. 275 § 50 RVG kommt zur Anwendung, wenn dem Antragsteller VKH unter Ratenzahlungen bewilligt worden ist. Muss ein Antragsteller Ratenzahlungen leisten, so leistet sie diese an die Staatskasse (Bundeskasse bei Verfahren vor Bundesgerichten (z.B. BGH), Landeskasse bei Verfahren vor Gerichten des Landes (Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte). Maximal muss ein Antragsteller 4...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 10. Sachverständigenkosten

Rz. 497 Erscheinen die vom Sachverständigen angesetzten Kosten zu hoch, kann das Gericht den angesetzten Zeitaufwand nachprüfen. Das OLG Frankfurt a.M. hält Sachverständige für verpflichtet, vorab darauf hinzuweisen, wenn sich in Kindschaftssachen die zu erwartenden Kosten voraussichtlich erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstands bewegen. Zitat "1. Anlass zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 31.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1 Bezügerechner

Entgeltgruppe 5 Berechnerinnen und Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Entgelten, einschließlich der Krankenbezüge oder Urlaubsentgelte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung) Entgeltgruppe 6mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.2 Einarbeitungszeit, Probezeit

Ein besonderes Ärgernis in der gängigen Tarifpraxis des BAT/BAT-O/ war der Umstand, dass ein Beschäftigter während eines längeren Zeitraums nach der Einstellung eine niedrigere Vergütung erhielt, als tariflich gerechtfertigt wäre. Die personalbearbeitenden Stellen rechtfertigten diese Praxis mit dem Hinweis darauf, dass der Beschäftigte den Anforderungen des neuen Aufgabenfe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.1 Entgeltgruppe 9b

Entgeltgruppe 9b Die Grundeingruppierung für den Bereich der E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3 Entgeltgruppe 14

mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 29.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Kommt die bewertende Stelle zum Ergebnis, dass der Beschäftigte zu hoch eingruppiert ist, stellt sich die Frage der Möglichkeit der Korrektur des Bewertungsirrtums durch einseitige Herabgruppierungserklärung. Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Einstellung nach § 398 AO

3.1 Bedeutung der Vorschrift Rz. 17 § 398 AO enthält speziell für Steuerstraftaten einen historisch bedingten Sonderfall der Verfahrenseinstellung.[1] § 398 AO ist rechtlich unabhängig von der Regelung des § 153 StPO (Rz. 4), allerdings ergeben sich bei Steuerstraftaten hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen bzw. Einstellungsfolgen keine praktischen Unterschiede.[2] Beid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

Rz. 3 Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (Rz. 2) hat ohne Verzögerung[1] zu erfolgen: bei Verfahrenshindernissen, z. B. dem Verjährungseintritt oder einem Verfolgungshindernis z. B. nach § 398a AO; bei materiell-rechtlichen Hinderungsgründen, z. B. einer wirksamen Selbstanzeige i. S. v. § 371 AO [2], wenn tatsächliche Gründe einer Anklageerhebung entgegenstehen, also Tatbest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO

Rz. 8 Im Steuerstrafrecht – wie allgemein im Wirtschaftsstrafrecht – besonders praxisrelevant ist die Einstellung von Ermittlungsverfahren nach § 153a StPO. Hiernach können die Strafverfolgungsbehörden (Rz. 2, 21) regelmäßig mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Strafgerichts[1] und des Beschuldigten bei einer als Vergehen zu bewertenden Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO

2.2.1 Allgemeines Rz. 4 § 153 StPO enthält eine wichtige Durchbrechung der Strafverfolgungspflicht (Rz. 1). Nach § 153 Abs. 1 StPO kann die Staatsanwaltschaft, also auch die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO (Rz. 2, 21), von der Verfolgung eines Vergehens regelmäßig mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Strafgerichts[1] absehen, wenn die Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.4 Einstellung aufgrund anderer Opportunitätsvorschriften

Rz. 14 Nach § 154 Abs. 1 StPO kann die Staatsanwaltschaft bzw. die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO von der weiteren Strafverfolgung absehen, wenn der Täter bereits wegen einer anderen Straftat verurteilt worden ist[1], demnächst mit einer solchen Verurteilung gerechnet werden kann[2], eine Verurteilung erfolgt ist und im aktuellen Verfahren kurzfristig, etwa wegen Überla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

1 Abschluss des Steuerstrafverfahrens – Überblick Rz. 1 Aufgrund des in § 152 Abs. 2 StPO verankerten Legalitätsprinzips sind die Strafverfolgungsbehörden[1] grundsätzlich verpflichtet, bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten die strafrechtlichen Ermittlungen aufzunehmen.[2] Das mit der Einleitung[3] begonnene strafrechtliche Ermittlungsverfahren [4] findet seinen tatsäc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4 Voraussetzungen des § 398 AO

3.4.1 Allgemeines Rz. 22 Nach § 398 AO kann von der Verfolgung der Steuerstraftat (Rz. 19) abgesehen werden, wenn der Taterfolg geringwertig geblieben ist (Rz. 22a-24), die Schuld des Tatbeteiligten (Rz. 20) als gering anzusehen wäre (Rz. 25), kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht (Rz. 26). Die Regelung zählt hier drei verschiedene Tatbestandsmerkmale auf. Zentral...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 22 Nach § 398 AO kann von der Verfolgung der Steuerstraftat (Rz. 19) abgesehen werden, wenn der Taterfolg geringwertig geblieben ist (Rz. 22a-24), die Schuld des Tatbeteiligten (Rz. 20) als gering anzusehen wäre (Rz. 25), kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht (Rz. 26). Die Regelung zählt hier drei verschiedene Tatbestandsmerkmale auf. Zentraler Punkt des einz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 4 § 153 StPO enthält eine wichtige Durchbrechung der Strafverfolgungspflicht (Rz. 1). Nach § 153 Abs. 1 StPO kann die Staatsanwaltschaft, also auch die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO (Rz. 2, 21), von der Verfolgung eines Vergehens regelmäßig mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Strafgerichts[1] absehen, wenn die Schuld des Täters a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4.4 Fehlen eines öffentlichen Interesses

Rz. 26 Für die Prüfung der Frage, unter welchen Umständen an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht, muss man insbesondere mögliche general- und spezialpräventive Erwägungen im Auge behalten (Rz. 6). Die Gesamtwürdigung[1] muss stets ergeben, dass bei dem geringen Steuerschaden und der geringen Schuld eine Bestrafung unter Berücksichtigung aller Strafzwecke ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 17 § 398 AO enthält speziell für Steuerstraftaten einen historisch bedingten Sonderfall der Verfahrenseinstellung.[1] § 398 AO ist rechtlich unabhängig von der Regelung des § 153 StPO (Rz. 4), allerdings ergeben sich bei Steuerstraftaten hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen bzw. Einstellungsfolgen keine praktischen Unterschiede.[2] Beide Vorschriften ermöglichen e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.2 Voraussetzungen

Rz. 5 Die Bestimmung ist nur auf Vergehen i. S. v. § 12 Abs. 2 StGB anwendbar[1], also bei sämtlichen Steuerstraftaten.[2] Rz. 5a Die Anwendung der Bestimmung setzt voraus, dass der Tatbeteiligte[3] nur mit geringer Schuld gehandelt hat. Geringe Schuld i. d. S. kann nach allgemeiner Auffassung dann angenommen werden, wenn sie bei Vergleich mit Vergehen gleicher Art nicht uner...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.3 Einstellungsbefugnis nach § 398 AO

Rz. 21 Die Einstellungsbefugnis nach § 398 AO besteht zunächst für die Staatsanwaltschaft. In den Fällen, in denen die Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO nach § 399 AO die Ermittlungen in eigener Zuständigkeit führt, obliegt dieser die entsprechende Entscheidung.[1] Für solche Einstellungsentscheidungen der Finanzbehörde sind demgemäß ausschließlich Bußgeld- und Strafsachenstell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1 Abschluss des Steuerstrafverfahrens – Überblick

Rz. 1 Aufgrund des in § 152 Abs. 2 StPO verankerten Legalitätsprinzips sind die Strafverfolgungsbehörden[1] grundsätzlich verpflichtet, bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten die strafrechtlichen Ermittlungen aufzunehmen.[2] Das mit der Einleitung[3] begonnene strafrechtliche Ermittlungsverfahren [4] findet seinen tatsächlichen Abschluss [5] nur durch eine besondere Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Hinweise zu den allgemeinen strafprozessualen Einstellungsvorschriften

2.1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO Rz. 3 Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (Rz. 2) hat ohne Verzögerung[1] zu erfolgen: bei Verfahrenshindernissen, z. B. dem Verjährungseintritt oder einem Verfolgungshindernis z. B. nach § 398a AO; bei materiell-rechtlichen Hinderungsgründen, z. B. einer wirksamen Selbstanzeige i. S. v. § 371 AO [2], wenn tatsächliche Gründe einer Anklag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4.2 Geringwertiger Taterfolg

Rz. 23 Eine Einstellung der Steuerhinterziehung [1] nach § 398 AO setzt voraus, dass nur eine geringwertige Steuerverkürzung eingetreten ist oder nur geringwertige Steuervorteile [2] erlangt worden sind. Die Geringwertigkeit ist, wie bei § 153 StPO (Rz. 7b), als absolute Wertgrenze zu sehen und kann nicht in ein Verhältnis zur verkürzten Steuerschuld oder den Vermögensverhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4.3 Geringe Schuld

Rz. 25 Der Begriff der geringen Schuld ist bei § 398 AO mit dem bei § 153 StPO relevanten Schuldmaßstab identisch (Rz. 4, 5a). Zur weiteren Konkretisierung dieses Begriffs muss man auf die individuelle Schuld des jeweiligen Täters abstellen.[1] Eine geringe Schuld ist anzunehmen, "wenn bei einem Vergleich mit Vergehen gleicher Art die Schuld nicht unerheblich unter dem Durchs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2 Anwendungsbereich des § 398 AO

Rz. 19 Die Einstellungsbefugnis nach § 398 AO besteht nur für solche Steuerstrafverfahren, die ausschließlich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung nach § 370 AO, einschließlich des gewerbsmäßigen, gewaltsamen oder bandenmäßigen Schmuggels nach § 373 AO, der Steuerhehlerei nach § 374 AO sowie der Begünstigung nach § 257 StGB [1] oder einer der in § 375 Abs. 1 Nr. 1 bis ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4 Täter-Opfer-Ausgleich im Steuerstrafrecht

Rz. 27 Das Strafrecht soll nach dem Willen des Gesetzgebers neben der reinen Sanktionierung strafbaren Handelns auch auf die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens ausgerichtet sein. Nach § 46a StGB kann das Gericht eine an sich zu verhängende Strafe mildern oder aber ganz von einer Sanktion absehen, wenn der Tatbeteiligte u. a. seine Tat ganz oder wenigstens zum überwi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 1.4 Ansichten zur gesetzlich festgelegten Frauenquote

Seit 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst (FüPoG) in Kraft, welches insbesondere für verschiedene Führungsposten der Privatwirtschaft, aber auch für Aufsichtsgremien des Bundes eine feste Quotenregelung zum Hinwirken auf Gleichstellung vorschreibt. Solche Quotenre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.3 Erkennbarkeit

Rz. 40 Die strafrechtliche Zielrichtung der Maßnahme muss für einen objektiven Beobachter des Vorgangs erkennbar sein. Der Beschuldigte braucht die Maßnahme nicht erkennen zu können[1], seine Rechte ändern sich daher erst mit der Einleitungsmitteilung nach § 397 Abs. 3 AO. Es ist nach dem Wortlaut des § 397 Abs. 1 AO nicht einmal erforderlich, dass der einleitende Amtsträger ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 1.3 Bedeutung von Gleichstellungsmaßnahmen (Studie 2)

Teilnehmerinnen Jüngere Frauen und auch Frauen, welche ihre Führungsrolle noch nicht allzu lange wahrnehmen, verfügen laut Aussage der früheren Gleichstellungsbeauftragten des Jobcenters Frankfurt/Main über kein sehr großes Verständnis der Wichtigkeit von Gleichstellungsmaßnahmen, nehmen diese vielmehr selbstverständlich, da sie einen Arbeitsalltag ohne sie nie erleben musste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b EStG nach Ausscheiden eines Mitunternehmers

Leitsatz 1. Das Betriebs-Finanzamt der Mitunternehmerschaft hat über die Einstellung des Veräußerungsgewinns in eine sonderbilanzielle Rücklage nach § 6b EStG zu entscheiden, auch wenn ein Mitunternehmer seinen gesamten Mitunternehmeranteil veräußert hat. 2. Über die später wegen des Ablaufs der Reinvestitionsfrist erforderliche Auflösung einer solchen Rücklage ist nicht im G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Grundsätzlicher Verfolgungszwang

Rz. 23 Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, und nach § 160 Abs. 1 StPO den Lebenssachverhalt, der dem Verdacht zugrunde liegt, zu ermitteln. Diese Rechtspflicht zur Strafverfolgung – im strafrechtlichen Sprachgebrauch als Legalitätsprinzip b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3.1 Verfahrensbeginn

Rz. 4 Die Vornahme der Einleitungsmaßnahme (Rz. 1, 34) bewirkt kraft Gesetzes den Beginn des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (Rz. 3) nur wegen der durch das Tatverhalten begangenen Straftat.[1] Zum Verfahrensgegenstand gehört das gesamte Verhalten des Tatbeteiligten, soweit es mit dem geschichtlichen Sachverhalt nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorga...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.2.1 Unterbliebener Einzug (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 34 Für den Fall des unterbliebenen Beitragseinbehaltes wird auf die Vorschriften zum Einbehalt der Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 255 Abs. 2 Satz 1 und 2) verwiesen. Auf die Gründe oder ein Verschulden für den unterbliebenen Beitragseinbehalt kommt es nicht an. Daraus ergeben sich zwei Fallgestaltungen: a) Werden weiterhin Versorgungsbezüge ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1 Bedeutung

Rz. 46 Für die Strafverfolgungsorgane besteht im allgemeinen Strafverfahren[1] grundsätzlich nicht die Pflicht, dem Beschuldigten dessen Anhängigkeit sofort mitzuteilen. Es können die Ermittlungen zunächst geführt werden, ohne dass der Beschuldigte hierzu Kenntnis erlangt.[2] Erst wenn der Beschuldigte im Strafverfahren zur Mitwirkung aufgefordert wird (Rz. 48), spätestens v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: St... / 1.1 Beschäftigung mit Strategie – Luxus oder Notwendigkeit?

Nimmt man allein die Nachfrage nach Steuerberatungsdienstleistungen als Erfolgskriterium, müsste man sagen, der Branche geht es ausgesprochen gut! Der Bedarf insbesondere nach fundierter Beratung ist gerade in Krisenzeiten seitens der Unternehmen und Selbstständigen hoch. Z. B. in der Corona-Krise waren die Mandanten auf Steuerkanzleien angewiesen, was die Unterstützung von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 2.7.2 Rechtsbehelfe

Rz. 36 Für das Vollstreckungsgericht ist allein der Inhalt des Grundbuches für die Entscheidung über die Anordnung der Zwangsversteigerung relevant. Es hat Einwendungen der übrigen Miteigentümer gegen die Zwangsversteigerung nicht zu prüfen, sofern sich diese nicht aus dem Grundbuch ergeben. Ist ein Miteigentümer der Auffassung, es gebe ein der Versteigerung entgegenstehende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Ma... / 3.4 Grundregeln für die Honorargestaltung und Honorargespräche

Sie sollten generell immer vorbereitet sein. Sie können dies durch eine klare und transparente Dienstleistungs- und Honorarpolitik innerhalb der Kanzlei erreichen, wofür der Dienstleistungskatalog und die Beschreibung der Leistungsprozesse im Rahmen Ihres Qualitätsmanagementsystems (QMS) die Grundlagen bilden. D. h., Sie und Ihre Mitarbeiter haben so eine positive Einstellun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4.1.1 Kern-Werte als Teil der Kern-Ideologie

Kern-Werte sind die essenziellen, beständigen Grundsätze der Kanzlei. Sie sind eine kleine Sammlung von zeitlosen Prinzipien, die keiner Begründung außerhalb der Kanzlei bedürfen. Sie haben deshalb intrinsischen Wert für alle innerhalb der Kanzlei – und brauchen deshalb auch nicht zwangsläufig nach außen kommuniziert werden. Es gibt ein sehr einfaches Mittel, wie Sie erkennen...mehr