Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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ZErb 01/2023, § 2292 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Der Verfügungsbeklagte ist der Sohn der am 0.12.2021 im Alter von 84 Jahren verstorbenen Erblasserin A. Die Verfügungsklägerin ist die Enkelin der Erblasserin. Sie ist das einzige Kind von C B, ihrem am 0.11.2021 im Alter von 59’Jahren vorverstorbenen Vater, dem Bruder des Verfügungsbeklagten. Die Erblasserin, die zwischenzeitlich mit dem vorverstorbenen D verheiratet war, w...mehr

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Zentrales elektronisches Sc... / 1 Überblick

In den Verfahren auf Erlassen eines Arrestes (§§ 916 bis 934 ZPO) oder einer einstweiligen Verfügung (§ 935 bis § 942 ZPO) gab es schon immer die Möglichkeit, eine vorsorgliche Verteidigungsschrift (Schutzschrift) bei dem für den Erlass des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung zuständigen Gericht zu hinterlegen. Der Arrest im Zivilprozessrecht ist eine Maßnahme zur Siche...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / 1. Originalvollmacht, Ausfertigungen und Fotokopien

Rz. 40 Der Rechtsschein einer Vollmacht geht nur von der Urschrift oder bei einer notariell beurkundeten Vollmacht von der Ausfertigung aus. Beglaubigte Abschriften genügen nicht, um den Rechtsschein aufrechtzuerhalten.[73] Daher geht die h.M. davon aus, dass ein Anspruch auf Herausgabe der Fotokopien der Vollmacht nicht besteht.[74] Dabei wird jedoch übersehen, dass von Fot...mehr

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Zentrales elektronisches Sc... / Zusammenfassung

Durch das Gesetz vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786) in der Fassung des Gesetzes vom 20.11.2015 (BGBl. I S. 2018) wurde mit Wirkung zum 1.1.2016 § 945a ZPO eingefügt. Nach der Legaldefinition in § 945a Abs. 1 S. 2 ZPO sind Schutzschriften vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung.mehr

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AGS 01/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Jürgen Rehberg, Terminsgebühr auch bei Abschluss eines Vergleichs bzw. einer Vereinbarung im Kindschaftsverfahren nach § 155 FamFG ohne Erörterungstermin?, JurBüro 2022, 507 Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV entsteht die Terminsgebühr auch in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, wenn im Einverständnis mit den Parteien od...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / III. Widerruf durch den bzw. die Erben

Rz. 21 Der Erbe oder einzelne Miterben können die Vorsorgevollmacht unter denselben Voraussetzungen wie der Erblasser widerrufen;[65] das ergibt sich aus dem Grundsatz der Universalsukzession.[66] Miterben können eine Vorsorgevollmacht jedenfalls gemeinschaftlich widerrufen.[67] Nach ganz h.M. und ständiger Rechtsprechung hat aber ein jeder Miterbe ein eigenes Widerrufsrecht...mehr

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§ 15 Kraftloserklärung der ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Bevollmächtigte kann aufgrund der Vollmachtsurkunde und der von ihr ausgehenden Rechtsscheinwirkung (§§ 172, 171 BGB), trotz erfolgter wirksamer Widerrufserklärung des Vollmachtgebers, den Vollmachtgeber grundsätzlich noch wirksam verpflichten. Der Geschäftsgegner wird bei Vorlage der Urschrift oder der Ausfertigung von notariell beurkundeten Vollmachten in seinem ...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Orientierungssatz: BGH, Beschl. v. 2.10.2008 – I ZB 30/08

Rz. 18 Gegenstand der Abmahnung wie eines anschließenden Verfügungs- und Hauptsacheverfahrens ist der durch den vermeintlichen Wettbewerbsverstoß begründete Unterlassungsanspruch. Die Geschäftsgebühr für die Abmahnung bezieht sich daher auf denselben Gegenstand i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG und ist anzurechnen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 51 Streitigkeiten über die Betriebsratsfähigkeit eines Betriebs oder gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen werden durch das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren entschieden (§ 2a ArbGG). Dies gilt auch für die Frage, ob zwei selbstständige Betriebe vorliegen und ob mehrere an sich selbstständige Betriebe einen Betrieb im Rechtssinn bilden. Ist zweifelhaft, ob eine be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.4.2 Durchführung angefochtener Beschlüsse

Nach § 23 Abs. 4 WEG ist ein Beschluss so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird und nicht von vornherein nichtig ist. Die Anfechtungsklage nach § 44 Abs. 1 WEG hat keinen Suspensiveffekt in der Weise, dass ein Beschluss mit Rechtshängigkeit der Klage nicht mehr durchgeführt werden dürfte. Vielmehr ist der Verwalter verpflichtet, auch angefochtene Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3.1 Mediation im Individualarbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht haben vor allem das arbeitsgerichtliche Güterichterverfahren[1], aber auch beispielsweise das arbeitsgerichtliche Güteverfahren[2], das Ausgleichsverfahren nach dem – immer noch gültigen Kontrollratsgesetz Nr. 35[3] –, das Verfahren vor der Schiedsstelle für Streitigkeiten aufgrund des ArbNErfG [4] und vor den Ausschüssen für Streitigkeiten aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Interessenausgleich / 4.1 Voraussetzung für die Durchführung der Betriebsänderung

Versucht der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat keinen Interessenausgleich oder führt er die geplante Betriebsänderung vor Abschluss der Interessenausgleichsverhandlungen durch, so ist die Folge, dass er den Arbeitnehmern, die durch diese Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile, insbesondere Entlassungen erleiden, nach § 113 Abs. 3 BetrVG einen Ausgleich zahlen muss, der bei...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 2.2 Einstweilige Verfügung

Für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gelten im Wesentlichen die Ausführungen über das Arrestverfahren entsprechend. Verfügungsgrund für die einstweilige Verfügung ist die Besorgnis, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Darüber hinaus kann der Erlass einer e...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 1 Grundsätzliches zu Arrest und einstweiliger Verfügung

Der Arrest dient zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Schuldners wegen einer Geldforderung, z. B. zur Sicherung von Rückforderungsansprüchen wegen Gehaltsüberzahlungen oder zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitnehmer bzw. von Ansprüchen auf Arbeitslohn gegen den Arbeitgeber. Unterschieden wird dabei zwisc...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 2 Voraussetzungen von Arrestbefehl und einstweiliger Verfügung

Für Arrest und einstweiligen Verfügung gelten dieselben Voraussetzungen, wobei neben den allgemeinen Prozessvoraussetzungen folgende Bedingungen erfüllt sein müssen: Antrag, Darlegung des Arrest- bzw. Verfügungsanspruchs, Darlegung des Arrest- bzw. Verfügungsgrundes und Glaubhaftmachung von Anspruch und Grund. Der Arrest- bzw. Verfügungsanspruch ist der materiell-rechtliche Indiv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 5.1 Entscheidung des Gerichts durch Beschluss

Entscheidet das Arbeitsgericht über den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls oder einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss, kommt für den Schuldner das Widerspruchsverfahren nach § 924 Abs. 1 ZPO oder bei Ablauf der Vollziehungsfrist das Verfahren nach § 927 ZPO in Betracht. Zu beachten ist, dass durch den Widerspruch nach § 924 Abs. 3 ZPO die Vollziehung des Arrestbefe...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 4 Zwangsvollstreckung im einstweiligen Rechtsschutz

Nach § 62 Abs. 2 ArbGG werden sowohl der Arrest als auch die einstweilige Verfügung nach den Vollstreckungsvorschriften der ZPO vollzogen. Die Vollziehung des Arrestes als Geldleistungsverfügung in das bewegliche Vermögen des Antragsgegners wird durch Pfändung bewirkt. Nach § 929, § 935 ZPO ist jeder Arrestbefehl und jede einstweilige Verfügung ohne Weiteres vollstreckbar. Une...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 5.2 Entscheidung des Gerichts durch Urteil

Hat das Gericht über den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls bzw. einer einstweiligen Verfügung durch Urteil entschieden, kann die Aufhebung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung in einem Berufungsverfahren erfolgen. Darüber hinaus besteht für den Schuldner die Möglichkeit, zu beantragen, dass aufgrund besonderer Umstände der Arrestbefehl bzw. die einstweilige Verf...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.2 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Das Arbeitsgericht kann den Arbeitgeber auf seinen Antrag hin – wiederum durch eine einstweilige Verfügung – von seiner auf § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG beruhenden Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbinden, wenn die Klage des Arbeitnehmers gegen die ordentliche Kündigung mutwillig ist oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, sowie darüber hinaus mit der Begrün...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.6 Anspruch auf Weiterzahlung der Vergütung

Für den einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich des Anspruchs auf Weiterbezahlung der Vergütung kommt grundsätzlich nur der Arrest in Betracht, da es sich um einen reinen Geldanspruch handelt. Jedoch wird mit dem Arrest vom Arbeitnehmer nur eine Sicherung seines Anspruchs und keine vorläufige Befriedigung erreicht. Aus diesen Gründen kann eine einstweilige Verfügung im Wege ...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 6 Schadensersatzansprüche nach § 945 ZPO

Schadensersatzansprüche des Schuldners aus der Anordnung eines Arrestes bzw. einer einstweiligen Verfügung können sich aus § 945 ZPO ergeben. In § 945 ZPO wird die Haftung des Gläubigers für den Fall begründet, dass sich die Anordnung des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist oder die angeordnete Maßnahme nach § 926 Abs. 2 ZPO o...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.7 Anspruch des Arbeitgebers auf Arbeitsleistung

Der Bestand des Arbeitsverhältnisses begründet die Verpflichtung des Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Tut er dies nicht, kann er dazu mittels einstweiliger Verfügung gezwungen werden. Bedeutsam ist dies meist, wenn der Arbeitnehmer eine aus Sicht des Arbeitgebers unwirksame fristlose oder nicht fristgerechte ordentliche Kündigung ausge...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.1.2 Verfügungsgrund

Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss ferner ein Verfügungsgrund vorliegen. Grundsätzlich besteht beim allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch die Möglichkeit, bereits in der Kündigungsschutzklage in Form eines uneigentlichen Hilfsantrags einen Antrag auf Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung zu stellen, und zwar für den Fall, dass er mit seinem ...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.8 Unterlassung von Konkurrenztätigkeit

Der Anspruch des Arbeitgebers auf Unterlassung von Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers kann sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach Vertragsende von Bedeutung sein. Rechtsgrundlage für Wettbewerbsverbote während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind entsprechende Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen. In Ermangelung einer derartigen Reg...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.1.1 Verfügungsanspruch

Im einstweiligen Rechtsschutz muss zunächst das Vorliegen eines Verfügungsanspruchs glaubhaft gemacht werden. Der Arbeitnehmer hat während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Beschäftigung. Dieser kann im Wege einer einstweiligen Verfügung in Form der Leistungsverfügung durchgesetzt werden. Nur in Ausnahmefällen kann d...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / Zusammenfassung

Überblick Im Urteilsverfahren – im Übrigen auch im Beschlussverfahren – besteht die Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestbefehls. Nach § 62 Abs. 2 Satz 2 ArbGG sind grundsätzlich die §§ 916–945 ZPO anwendbar. Eine eigenständige Regelung enthält das ArbGG nicht. Bei dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt sich um ein besonders ...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.9 Herausgabe von Firmeneigentum

Der Arbeitgeber kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Herausgabeansprüche für überlassene Arbeitsmittel nach § 985 BGB gegen den Arbeitnehmer geltend machen. Überlassene Arbeitsmittel können z. B. Kundenlisten, Muster, Prospekte, Funktelefone, Computer, Dienstfahrzeuge sein. Dem Arbeitnehmer steht nach dem Ablauf der Kündigungsfrist kein Recht zum Besitz an den ihm üb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 2.1 Arrestverfahren

Der Antrag auf Erlass des Arrestbefehls wegen einer Geldforderung ist z. B. mit folgendem Inhalt denkbar: Es wird beantragt, wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, zur Sicherung der Zwangsvollstreckung den dinglichen Arrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners wegen eines Betrages in Höhe von ... EUR anzuordnen, a...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / Zusammenfassung

Auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist nach § 85 Abs. 2 ArbGG für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes die einstweilige Verfügung vorgesehen. § 85 Abs. 2 ArbGG verweist auf die entsprechenden Vorschriften der ZPO über die einstweilige Verfügung mit der Besonderheit, dass für die Entscheidung nicht der Vorsitzende allein, sondern die voll besetzte Kammer ...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 1 Verfügungsanspruch

Materiell-rechtliche Ansprüche können sich aus dem BetrVG, anderen Gesetzen oder auch Betriebsvereinbarungen ergeben. Äußerst umstritten ist die Frage, ob sich für den Betriebsrat aus seinen unterschiedlich ausgestalteten Mitbestimmungsrechten, reichend von Unterrichtungs- über Beratungs- bis zu echten Mitbestimmungsrechten, Unterlassungsansprüche ergeben. Nach der Rechtsprec...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 2 Verfügungsgrund

Weitere Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist, dass die Besorgnis besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts der antragstellenden Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.[1] Die Verfügung muss zur Abwendung dieser Gefahr notwendig sein. Die besondere Dringlichkeit der Verfügung muss da...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3 Verfahren

Beim einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 85 Abs. 2 ArbGG handelt es sich um ein Beschlussverfahren, auf das die Vorschriften der §§ 80 ff. ArbGG Anwendung finden. Gemäß § 83 Abs. 1 ArbGG gilt daher der Untersuchungsgrundsatz.[1] Das Gericht hat deshalb den Sachverhalt selbst zu erforschen, soweit das mit der Dringlichkeit der einstweiligen Verfügung vereinbar ist. Das b...mehr

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Warum die Gesellschafterliste im Handelsregister immer richtig sein sollte

Zusammenfassung Wer in der im Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste eingetragen ist, gilt als Gesellschafter. Wer nicht eingetragen ist, kann gegenüber der Gesellschaft keine Gesellschafterrechte ausüben. Wer eingetragen ist, haftet für Gesellschafterpflichten und kann – unter Umständen – über die Geschäftsanteile auch dann verfügen, wenn er gar nicht Gesellschaft...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / XIV. Zustellung von einstweiligen Verfügungen

Rz. 223 An die Zustellung von einstweiligen Verfügungen sowie die Einhaltung der Vollziehungsfrist sind eigene Anforderungen zu stellen, § 929 Abs. 2 ZPO. Hier sind zur Einhaltung der Vollziehungsfrist weitere Wirksamkeitsanforderungen zu beachten (so z.B. bei Farbmarken/UWG, ggf. auch die Zustellung der einstweiligen Verfügung nebst Antrag und Anlagen in Farbe etc).[139] In...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / II. Zustellungen durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 29 Im Formular für den Gerichtsvollzieherauftrag kann der Gläubiger die Zustellung z.B. des Titels oder eines Schriftstücks in Auftrag geben. Die Nutzung des Formulars ist allerdings nicht vorgeschrieben, wenn der Gläubiger ausschließlich einen Zustellungsauftrag erteilen will, § 1 Abs. 2 GVFV. Rz. 30 Bisher ist der Zustellungsauftrag in Modul D des Formulars für einen Ge...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / A. Allgemeines zu Schutzschriften

Rz. 1 Schutzschriften, so definiert es § 945a Abs. 1 S. 2 ZPO, sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. Solche Schutzschriften werden daher häufig nach Abmahnungen für einen potenziellen Antragsgegner über deren Prozessbevollmächtigte eingereicht. Mit einer solchen Schutzschrift möchte man vermeiden, dass ein ...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / C. Nutzungspflicht des ZSSR für Anwälte und fragliche Abrufpflicht für Gerichte

Rz. 9 § 49c BRAO regelt die Nutzungspflicht des Schutzschriftenregisters für Anwälte seit dem 1.1.2017, wobei dies "lediglich" eine berufsrechtliche Vorschrift darstellt. Zum Teil wurde daher angenommen, dass ein Verstoß gegen diese berufsrechtliche Pflicht folgenlos blieb; Voraussetzung war jedoch, dass ein Gericht eine durch einen Anwalt eingereichte Schutzschrift in Papie...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 241 Mit dem Gesetz zum Ausbau des ERVV [160] hat der Gesetzgeber § 193 ZPO, der die Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher regelt, an die Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs angepasst. Neu aufgenommen wurde hier die Möglichkeit, dass der Gerichtsvollzieher das als Schriftstück zuzustellende Dokument entweder in Papierform oder aber als el...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / 1. Prozessvollmacht

Rz. 119 Wir unterscheiden z.B. eine Handlungsvollmacht nach BGB und eine Prozessvollmacht nach ZPO oder anderen Verfahrensordnungen (z.B. § 11 FamFG). Rz. 120 Eine Prozessvollmacht ist grundsätzlich "schriftlich" zu den Akten zu reichen, § 80 ZPO. Schriftlich bedeutet: im Original unterschrieben, d.h. Papierform, sofern der Mandant die Vollmacht nicht qualifiziert elektronisc...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 5. Einreichpflicht ist zu bejahen!

Rz. 61 Nach derzeitiger Rechtslage ist u.E. davon auszugehen, dass sämtliche Vollstreckungsaufträge, gleichwohl ob an den Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht[40] oder weitere Vollstreckungsorgane gerichtet sind, in elektronischer Form gem. §§ 130a ZPO i.V.m. 130d ZPO einzureichen sind, wobei die Verwendung der ZV-Formulare nach GVFV und ZVFV wie bisher in den dort ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 8.2 Einstweilige Verfügung

Im Hinblick auf eine gerichtliche Verwalterbestellung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ist zunächst zu beachten, dass allein die "Verwalterlosigkeit" einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht die gerichtliche Verwalterbestellung im Verfahren der einstweiligen Verfügung rechtfertigt.[1] Eine einstweilige Verfügung erfordert stets einen Verfügungsanspruch und einen Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 5.2.2 Herausgabeanspruch durchsetzen

Eigener Anspruch des neuen Verwalters? Häufig gestaltet es sich schwierig, den Herausgabeanspruch gegenüber dem alten Verwalter durchzusetzen. Ist es in diesem Zusammenhang und im Verzugsfall des ausgeschiedenen Verwalters erforderlich, den Rechtsweg zu beschreiten, so ist der übernehmende Verwalter jedoch nicht berechtigt, den Herausgabeanspruch in eigenem Namen geltend zu m...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Der Bestellungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung dieses Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 8 Gerichtliche Bestellung

Da jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG hat, hat er auch einen Anspruch auf Bestellung eines Verwalters. Die Bestellung eines Verwalters entspricht stets ordnungsmäßiger Verwaltung. Ein Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters besteht grundsätzlich auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die nur a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 7.6.1 Verschmelzung juristischer Personen

Verschmelzen 2 juristische Personen, z. B. 2 GmbHs, ist nach maßgeblicher BGH-Rechtsprechung[1] sowohl eine Verschmelzung durch Aufnahme wie eine solche durch Neugründung ohne Beteiligung der von den Gesellschaften verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften möglich. In beiden Fällen endet weder die Organstellung der bisherigen GmbH, die als Verwalterin bestellt ist, noch w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Einführung des § 38 Abs... / 2. Einstweilige Verfügung

Da regelmäßig zwischen dem Antrag und der Auszeit keine Zeit für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens bis zur Erlangung eines rechtskräftigen Titels bleibt, wird der betroffene GF versuchen müssen, seine Auszeit im Wege der einstweiligen Verfügung durchzusetzen. Auch wenn bei stattgebender Entscheidung eine Vorwegnahme der Hauptsache droht, wäre dies – parallel zur Möglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Übergangsrecht / 22. Einstweilige Anordnungen

Rz. 67 Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (siehe "Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren" unter Rdn 48). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Beispi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / III. Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung

Rz. 192 Die Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung wird wie eine Vollstreckung vergütet (Vorbem. 3.3.3 Nr. 4 VV). Rz. 193 Jede Vollziehungsmaßnahme, die sich nicht auf die Zustellung beschränkt, ist dabei nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 RVG eine eigene Angelegenheit. Rz. 194 Lediglich für die Zustellung einer Gebots-, Verbots- oder Unterlassungsverfügung steht de...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / IX. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Anordnung eines Arrests im Rechtsmittelverfahren

Rz. 168 Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Anordnung eines Arrests während der Anhängigkeit der Hauptsache im Berufungsverfahren beantragt, ist das Berufungsgericht für den Erlass des Arrests oder der einstweiligen Verfügung zuständig (§ 943 ZPO). In der Hauptsache gelten dann zwar die Gebühren nach den Nrn. 3200 ff. VV, im Arrest- oder Verfügungsverfahre...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 209 Anders verhält es sich, wenn die Eintragung aufgrund einer einstweiligen Verfügung vorgenommen wird. Zwar handelt es sich auch hier nicht um eine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahme. Dennoch erhält der Anwalt nach h.M. für die Stellung des Eintragungsantrags eine Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 3309 VV, weil der Eintragungsantra...mehr