Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronischer Rechtsverkehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / D. Pflicht zur elektronischen Einreichung

Rz. 18 Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung in Strafsachen (und aufgrund der Verweisung gem. § 110c OWiG in OWi-Sachen) ist in § 32d StPO geregelt, der zum 1.1.2022 in Kraft getreten ist. Dabei wird hier – anders als z.B. in ZPO-Verfahren – unterschieden zwischen verschiedenen elektronischen Dokumenten. Rz. 19 Zitat § 32d StPO [13] Pflicht zur elektronischen Übermittlung "...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / C. Nutzungspflicht des ZSSR für Anwälte und fragliche Abrufpflicht für Gerichte

Rz. 9 § 49c BRAO regelt die Nutzungspflicht des Schutzschriftenregisters für Anwälte seit dem 1.1.2017, wobei dies "lediglich" eine berufsrechtliche Vorschrift darstellt. Zum Teil wurde daher angenommen, dass ein Verstoß gegen diese berufsrechtliche Pflicht folgenlos blieb; Voraussetzung war jedoch, dass ein Gericht eine durch einen Anwalt eingereichte Schutzschrift in Papie...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / I. Aufgaben der BRAK

Rz. 1 Die Justiz stellt seit 2013 verstärkt auf den elektronischen Rechtsverkehr um und hat weite Teile der Umsetzung bereits abgeschlossen. Anwälte müssen als unabhängige Organe der Rechtspflege und Freiberufler diesen Weg mitgehen. Die BRAK hat ihre in § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO und § 21 RAVPV normierte Pflicht zur Einrichtung eines empfangsbereiten besonderen elektronischen A...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 3. ZV-Belege einzeln oder als Konvolut scannen?

Rz. 89 Gerade im Bereich der Zwangsvollstreckung müssen häufig zahlreiche Dokumente übermittelt werden, da bereits einige Vollstreckungsmaßnahmen vorausgegangen sind. Es stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob grundsätzlich jeder Beleg der Zwangsvollstreckung als eigenes Dokument einzuscannen und zu übermitteln, oder aber ein sog. "Konvolut", bestehend aus sämtlichen Voll...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / I. Müssen Anlagen signiert werden?

Rz. 114 Der Gesetzgeber regelt in § 130a Abs. 3 S. 2 ZPO: Zitat Satz 1 gilt nicht für Anlagen, die vorbereitenden Schriftsätzen beigefügt sind. Somit müssen Anlagen weder qualifiziert elektronisch signiert noch einfach elektronisch signiert mit Eigenversand (siehe dazu § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 1 u. 2 ZPO) versehen werden. Der Gesetzgeber definiert allerdings nicht, was unter dem...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / C. Im ERV zulässige Drittanwendungen

Rz. 89 Dokumente können mit und ohne qualifizierte elektronische Signatur an das Gericht übermittelt werden. Zur Übermittlung eines elektronischen Dokuments, an dem keine qualifizierte elektronische Signatur angebracht ist, siehe ausführlich § 11 Rdn 17 ff. Rz. 90 Nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ERVV sind bei Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur folgende Übermi...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 1. Umfangreiche Rechtsprechung aufgrund vorgezogener Einreichpflichten

Rz. 135 Da sowohl Schleswig-Holstein als auch Bremen die elektronische Einreichpflichten in Fachgerichtsbarkeiten teilweise vorgezogen hatten, siehe hierzu § 3 Rdn 44 in diesem Werk, und einige Anwälte in Deutschland den elektronischen Rechtsverkehr selbst frühzeitig eingesetzt haben, existiert bereits heute – obwohl die bundesweite Einreichpflicht weitgehend erst zum 1.1.20...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 1. Elektronische Zustellung als Regelzustellungsart – § 173 Abs. 1 ZPO

Rz. 10 Beim Lesen der Vorschrift des § 173 Abs. 1 ZPO stockt man zunächst einmal, da hier von der elektronischen Zustellung elektronischer Dokumente die Rede ist und man sich unweigerlich fragt: Wie werden denn sonst elektronische Dokumente zugestellt, wenn nicht elektronisch? Ein elektronisches Dokument kann aber auch ausgedruckt und in Schriftform gem. § 175 ZPO oder § 176...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / 4. Verordnungsermächtigung zu ERVB

Rz. 38 Da die technische Entwicklung voranschreitet, werden sich auch künftig die technischen Anforderungen an einzureichende Dateiformate sowie Höchstgrenzen für Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente, zulässige physische Datenträger etc. verändern. Die Bundesregierung wird daher mit § 5 ERVV ermächtigt, die Standards für die Übermittlung und Eignung zur Bearbeitung el...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / III. Pflichtangabe der beA-Daten auf Schriftsätzen

Rz. 6 § 130 Nr. 1a ZPO verlangt die Angabe von Daten, die für eine Übermittlung elektronischer Dokumente erforderlich sind, sofern eine solche Angabe möglich ist. § 130 Nr. 1a ZPO wurde erst zum 18.5.2017 neu eingefügt.[1] Dabei wird nicht die Angabe der "technischen" beA-Adresse verlangt, somit einer beA-SAFE-ID. Angegeben werden sollten vielmehr die Daten des zuständigen S...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / F. Umlaute/Sonderzeichen

Rz. 65 Bis April 2021 gab es Probleme bei der gerichtsinternen Weiterbearbeitung eingegangener Nachrichten, wenn im Dateinamen z.B. Umlaute enthalten waren. Der BFH hatte in einem Fall Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, weil er davon ausgegangen war, dass ein Dokument nicht eingegangen ist, wenn zwar eine Eingangsbestätigung erteilt wird, das Dokument aber in ein...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / b) Strittige Rechtsprechung zum Unterschriftserfordernis

Rz. 47 In der Vergangenheit haben sich in der Praxis die Stimmen gehäuft, die eine Originalunterschrift unter einem Zwangsvollstreckungsauftrag für erforderlich halten. Es werden auch in der Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten.[30] Für die Erforderlichkeit einer Unterschrift des Rechtsanwalts haben sich zahlreiche Gerichte und Autoren ausgesprochen.[31] Rz. 48 G...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 5. Nachweis der Zustellung durch Zustellungsfiktion – § 173 Abs. 4 ZPO

Rz. 45 Der Gesetzgeber hat die Übermittlung und Zustellung elektronischer Dokumente an andere als die in Abs. 2 Genannten umfassend in § 173 Abs. 4 ZPO geregelt, der inhaltlich § 174 Abs. 3 S. 2 ZPO in der bis zum 31.12.2021 geltenden Fassung entspricht. Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater und die sog. "Profinutzer", siehe Rdn 17 ff. in diesem Kapitel, s...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / A. Verschlüsselung im Allgemeinen

Rz. 1 Per elektronischer Nachricht kann die Datenübermittlung mit codierten oder nicht-codierten Anhängen verschlüsselt/unverschlüsselt und/oder signiert erfolgen. Durch Verschlüsselung (Chiffrierung; Kryptographie) mithilfe von Software wird aus einem sog. Klartext ein Geheimtext, also Text mit Zeichenfolgen, die beim Lesen keinen erkennbaren Sinn ergeben. Die Verschlüsselu...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / IV. Prozessuale Pflichten

Rz. 80 Rechtsanwälte sind prozessual verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente vorzuhalten, § 173 Abs. 2 ZPO. Sofern in anderen Verfahrensordnungen auf die Zustellungsvorschriften der ZPO verwiesen wird, gilt dies auch hier. Rz. 81 Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 S. 1 ZPO [42] sindmehr

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§ 15 Zustellungen via beA / VII. Willkürliche Vor- oder Rückdatierung des EB/eEB

Rz. 111 Empfangsbekenntnisse, gleich ob in Papierform oder elektronischer Form, sind wahrheitsgemäß mit dem Zustellungsdatum zu versehen. Es verbietet sich von selbst, auch zu eigenen Ungunsten, ein falsches Datum anzugeben, da man schlicht und ergreifend Gerichte und auch die gegnerischen Prozessbevollmächtigten diesbezüglich nicht belügen darf. Auch das Sachlichkeitsgebot ...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Mit Art. 1 Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017[1] (e-Justice-Gesetz II) wurden u.a. zahlreiche Änderungen in rund 60 Vorschriften der StPO vorgenommen. Seit Verabschiedung des e-Justice-Gesetzes II sind zudem erhebliche und zahlreiche Änderungen in den einzelnen Vorschrift...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / V. FamFG – Familiensachen und andere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 18 § 14 Abs. 2 FamFG regelt die Möglichkeit der elektronischen Einreichung und enthält einen Verweis auf die Anwendung des § 130a ZPO. Rz. 19 Zitat § 14 FamFG (1) 1Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. 2 § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) 1Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, ...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / XIV. Zustellung von einstweiligen Verfügungen

Rz. 223 An die Zustellung von einstweiligen Verfügungen sowie die Einhaltung der Vollziehungsfrist sind eigene Anforderungen zu stellen, § 929 Abs. 2 ZPO. Hier sind zur Einhaltung der Vollziehungsfrist weitere Wirksamkeitsanforderungen zu beachten (so z.B. bei Farbmarken/UWG, ggf. auch die Zustellung der einstweiligen Verfügung nebst Antrag und Anlagen in Farbe etc).[139] In...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / I. § 130a Abs. 4 ZPO

Rz. 94 Die sicheren Übermittlungswege definiert § 130a Abs. 4 ZPO:[65] Zitat "(4) Sichere Übermittlungswege sind"mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / A. Korrespondierende Vorschriften

Rz. 1 In unserem Werk legen wir den Fokus auf die Darstellung des elektronischen Rechtsverkehrs auf die Vorschriften der ZPO. Einige Bereiche, wie die Straf- und Owi-Sachen (siehe § 20) sowie Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung (siehe § 17) sind aufgrund der erheblichen Abweichungen oder ihrer Bedeutung in den gesonderten Kapiteln dargestellt. In den Fachgerichtsbarkei...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 241 Mit dem Gesetz zum Ausbau des ERVV [160] hat der Gesetzgeber § 193 ZPO, der die Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher regelt, an die Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs angepasst. Neu aufgenommen wurde hier die Möglichkeit, dass der Gerichtsvollzieher das als Schriftstück zuzustellende Dokument entweder in Papierform oder aber als el...mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / C. Beweiswert eines elektronischen Dokuments

Rz. 16 Sofern Beweismittel in ein Verfahren eingebracht werden, werden an diese Beweismittel keine Vorgaben geknüpft. Denn andernfalls ließen sich diese Dokumente nicht mehr als Beweismittel verwerten. So kann es z.B. sein, dass Verträge in elektronischer Form geschlossen wurden, in einem Format, das nur sehr selten oder bereits veraltet ist. Auch Digitalfotos, Videoaufzeich...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / d) Mündlicher Vortrag

Rz. 62 Sofern ein Anwalt sich entscheidet, im amtsgerichtlichen Verfahren vom Recht des mündlichen Vortrags anstelle der schriftlichen Einreichung der Klage, Klageerwiderung, sonstiger Anträge und Erklärungen einer Partei gem. § 496 ZPO Gebrauch zu machen, besteht keine Verpflichtung zur Einreichung elektronischer Dokumente,[62] auch nicht im Nachgang. Die Pflicht besteht je...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / E. Nicht geeignete Übermittlungswege für den ERV

Rz. 112 Eine Übermittlung elektronischer Dokumente im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs über andere als sichere Übermittlungswege oder sonstige zulässige Drittprodukte wie z.B. die Versendung via Outlook, web.de, gmail, hotmail, googlemail etc. ist gem. § 4 Abs. 1 ERVV sowie nach den Verfahrensordnungen gem. §§ 130a Abs. 4 ZPO, 52a Abs. 4 FGO, 55a Abs. 4 VwGO, 65a Abs...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / B. Elektronische Aktenführung

Rz. 3 Die elektronische Aktenführung in Strafsachen ist bisher eine "Kann-Regelung", vgl. dazu § 32 StPO. Zitat § 32 StPO Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen "(1) 1Die Akten können elektronisch geführt werden. 2Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an die Akten elektronisc...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Vollstreckbare Ausfertigungen in Papierform

Rz. 18 "Titel,[7] Klausel,[8] Zustellung[9]" sind die Voraussetzungen zur Zwangsvollstreckung. Die Fragen, die sich stellen, wenn die Zwangsvollstreckung nicht mehr in Papierform, sondern in elektronischer Form erfolgen soll, beginnen bereits mit dem Titel selbst. § 317 Abs. 2 ZPO wurde zum 1.7.2014 geändert,[10] und bestimmt, dass Ausfertigungen nur auf Antrag und nur in Pa...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Abgabepflicht – ordnungsgemäße Zustellungen

Rz. 66 Gem. § 14 S. 1 BORA sind Rechtsanwälte verpflichtet, ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit Datum versehen unverzüglich zu erteilen. Rz. 67 Zum Nachweis der Zustellung eines Schriftstücks von Anwalt zu Anwalt genügt das mit Datum und Unterschrift versehene Empfangsbekenntnis desjenigen Anwa...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / f) Versand aus beBPo

Rz. 161 Für den Versand aus dem beBPo, welches ebenfalls ein sicherer Übermittlungsweg i.S.d. § 130a Abs. 4 ZPO ist, genügt ebenfalls der Name des Urhebers oder dessen eingescannte Unterschrift am Ende des Dokuments, so der Verwaltungsgerichtshof Mannheim:[125] Zitat "Einer qualifizierten elektronischen Signatur bedarf es im Falle der Übermittlung von elektronischen Dokumenten...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / F. Ordnungswidrigkeiten-Verfahren

Rz. 48 Ein Großteil dieser obigen Vorschriften wird auf OWi-Sachen für anwendbar erklärt.[49] § 110c OWiG verweist u.a. auf die Geltung des § 32d StPO sowie die auf der Grundlage des § 32a Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 Nr. 4, des § 32b Abs. 5 und des § 32f Abs. 5 StPO erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend. Rz. 49 Zitat § 110c OWiG [50] Entsprechende Geltung der Strafprozessordnung...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / A. Allgemeine Einführung

Rz. 1 Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften[1] hat erhebliche Änderungen/Verschiebungen im Zustellungsrecht zum 1.1.2022 mit sich gebracht. Inhalte aus dem bis zum 31.12.2021 geltenden § 174 ZPO (Zustellung gegen Empfangsbekenntnis) finden sich in den §§ 173 und 175 ZPO wieder. So greift § 173 ZPO die...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / L. Vom Umgang mit beA-Karten und Zertifikaten

Rz. 67 Genauso wie ein Anwalt seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter sicherlich niemals die Unterschriftenmappe mit dem Hinweis zurückgeben würde "Bitte unterschreiben Sie doch heute für mich", bedarf es wohl keiner näheren Darlegung, dass die Verwendung der beA-Karte Basis und dazugehöriger PIN zum Erzeugen einer Fernsignatur dem Inhaber der beA-Karte Basis vorbehalte...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / II. Eingangsbestätigungen für leere Dateien oder Nachrichten ohne Anhang?

Rz. 52 Kurios, wenn bei Gericht zwar ein Dokument, jedoch ohne Inhalt, eingeht: Gegen ein Urteil des Landgerichts (Zustellung: 26.4.2021) wurde am 26.5.2021 beim OLG aus dem beA des Prozessbevollmächtigten eine PDF-Datei zusammen mit der beglaubigten Abschrift des erstinstanzlichen Urteils sowie eine Datei mit dem Namen "BERUFUNG.pdf.p7s" eingereicht, die keinen Inhalt hatte....mehr

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§ 9 E-Akte – Papierakte oder Hybridakte?

Rz. 1 Nach dem E-Government-Gesetz[1] sollen die Behörden des Bundes ihre Akten elektronisch führen, § 6 EGovG.[2] Die Länder haben eigene E-Government-Gesetze, so z.B. Bayern.[3] Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) [4] regelt der Gesetzgeber in wenigen Bestimmungen die Verpflichtung des Bundes und der Länder, bis spätestens zum 31.12.2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektr...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 3. Nachweis der Zustellung durch eEB – § 173 Abs. 3 ZPO

Rz. 29 Eine Zustellung gegen Empfangsbekenntnis stellt eine erleichterte Form der Zustellung dar. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in § 173 Abs. 2 ZPO auch den ausschließlichen Personenkreis genannt, an den gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann. Die Partei ist in § 173 Abs. 2 ZPO ausdrücklich nicht genannt. Hier ist auch nicht zu erwarten, dass die Partei ein E...mehr

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FF 11/2022, Elektronische E... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Endbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aschaffenburg vom 21.12.2021 ist der Antragsgegner verpflichtet worden, an die Antragstellerin für die gemeinsamen minderjährigen Kinder … jeweils monatlichen Kindesunterhalt zu zahlen. [2] Der Beschluss ist dem Antragsgegner am 23.12.2021 unter Beifügung einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung (§ 39 Fam...mehr

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FF 11/2022, Elektronische E... / Leitsatz

1. Mit dem Eingang des an das hierfür unzuständige Beschwerdegericht als Empfänger adressierten und gesendeten Schriftsatzes auf dem Intermediär-Server der Bayerischen Justiz ist kein Eingang beim Ausgangsgericht verbunden, bei dem die Verfahrenshandlung fristwahrend vorgenommen werden muss. 2. Bei aktiver Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs ist eine postalische...mehr

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zfs 11/2022, Formgerechte N... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. "Das als Rechtsbeschwerde bezeichnete Rechtsmittel des Betroffenen ist als Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu werten (§ 300 StPO). Der so verstandene Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde erweist sich bereits als unzulässig, da er nicht den Vorgaben des § 110c OWiG i.V.m. § 32d S. 2 StPO genügt und dieser Vormangel zur Unwirksamkeit der Antragstellung u...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.5 Eignung (§ 65a Abs. 2 Satz 1 SGG)

Rz. 24 Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die Gesetzesbegründung erläutert dies dahin, dass das elektronische Dokument für das Gericht lesbar und bearbeitungsfähig sein muss (BT-Drs. 17/12634 S. 25). Hierfür entscheidend sind die für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten geltenden technischen Rahmenbedingungen. S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / Literaturtipps

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.7 Sichere Übermittlungswege (§ 65a Abs. 4)

Rz. 55 Die Vorschrift definiert in Nr. 1 und 2 zwei sichere Übermittlungswege. Hingegen bedürfen die sicheren Übermittlungswege nach Nr. 3 bis 5 einer das Nähere regelnden Rechtsverordnung (§ 86a Abs. 4 Satz 2). Die "sonstigen bundeseinheitlichen Übermittlungswege" legt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates fest (§ 86a Abs. 4 Satz 1 Nr. 6). Die sicheren Übertrag...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.3 Zulässigkeit

Rz. 13 In der ab 1.1.2018 geltenden Fassung lässt § 65a die elektronische Kommunikation mit dem Gericht grundsätzlich bundesweit zu. Infolge Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes v. 10.10.2013 (vgl. dazu Rz. 4) konnten die Beteiligten dem Gericht ab 1.1.2018 elektronische Dokumente übermitteln, soweit die Länder nicht über eine Rechtsverordnung § 65a in der bis zum 31.12.2017 maßgeben...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) eingefügt (zum JKomG ausführlich: Viefhues, NJW 2005 S. 1009). Sie soll den Verfahrensbeteiligten ermöglichen, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der Schriftform zu...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.9.2.1 Bearbeitung des Dokuments

Rz. 72 Die Vorschrift knüpft an § 65a Abs. 2 Satz 1 an. Danach muss das elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die für die Übermittlung und Bearbeitung maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen legt die Bundesregierung fest (§ 65a Abs. 2 Satz 2). Das ist mit der ERVV geschehen (vgl. hierzu Rz. 24 ff.). Die ERVV gilt für die Übermittlung u...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / IV. Beschwerdeverfahren in Unterhaltssachen

Nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG gelten in Ehe- und Familienstreitsachen die Vorschriften der Zivilprozessordnung. Zudem unterliegen Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen den speziellen Anforderungen des § 117 FamFG. Die neuen Vorschriften zur Übermittlung von Rechtsmittelschriften als elektronische Dokumente bergen Risiken. Werden die formellen Anforderungen nicht erfül...mehr

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GmbH-Gründung seit 1.8.2022 von zu Hause aus möglich

Zusammenfassung Mit der Digitalisierungsrichtlinie gibt es seit dem 1.8.2022 die Möglichkeit zur (Bar-)Online-Gründung von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt). Möglichkeit zur Online-Gründung durch die Digitalisierungsrichtlinie Wer in Deutschland eine GmbH gründen will, muss dafür bisher persönlich zu einem Notar. Doch warum sollte man sich in einer Zeit, in der Videokonferenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Revision / 3 Einlegung der Revision

Wenn das FG die Revision zugelassen hat, was im Urteil regelmäßig ausdrücklich erwähnt wird, muss sie binnen 1 Monats nach der Zustellung des FG-Urteils beim BFH schriftlich eingelegt werden.[1] Die Einlegung per Telefax oder Computerfax ist grundsätzlich zulässig, nicht aber diejenige mit einfacher E-Mail. Um mit dem BFH auf elektronischem Wege in Kontakt zu treten, muss ein...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG folgt dem AG Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden. Sie ist aber unbegründet. Das AG hat den Erlass des beantragten PfÜB zu Recht abgelehnt. Der Antrag des Gläubigers ist unwirksam und daher unzulässig, denn er wurde nicht in der nach §§ 130a, 130d ZPO vorgeschriebenen elektronischen Form übermittelt. Unmitte...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 1 Der Fall

ZV aus einem VU und ein KFB Der Gläubiger begehrt auf der Grundlage eines Versäumnisurteils und eines in diesem Zusammenhang ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB), den das AG abgelehnt hat. Schriftlicher Vollstreckungsantrag Mit Antrag seines prozessführungsbevollmächtigten Rechtsanwalts vom 30.12.2021, der am 4....mehr