Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronischer Rechtsverkehr

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FF 11/2022, Elektronische E... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Endbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aschaffenburg vom 21.12.2021 ist der Antragsgegner verpflichtet worden, an die Antragstellerin für die gemeinsamen minderjährigen Kinder … jeweils monatlichen Kindesunterhalt zu zahlen. [2] Der Beschluss ist dem Antragsgegner am 23.12.2021 unter Beifügung einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung (§ 39 Fam...mehr

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FF 11/2022, Elektronische E... / Leitsatz

1. Mit dem Eingang des an das hierfür unzuständige Beschwerdegericht als Empfänger adressierten und gesendeten Schriftsatzes auf dem Intermediär-Server der Bayerischen Justiz ist kein Eingang beim Ausgangsgericht verbunden, bei dem die Verfahrenshandlung fristwahrend vorgenommen werden muss. 2. Bei aktiver Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs ist eine postalische...mehr

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zfs 11/2022, Formgerechte N... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. "Das als Rechtsbeschwerde bezeichnete Rechtsmittel des Betroffenen ist als Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu werten (§ 300 StPO). Der so verstandene Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde erweist sich bereits als unzulässig, da er nicht den Vorgaben des § 110c OWiG i.V.m. § 32d S. 2 StPO genügt und dieser Vormangel zur Unwirksamkeit der Antragstellung u...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.5 Eignung (§ 65a Abs. 2 Satz 1 SGG)

Rz. 24 Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die Gesetzesbegründung erläutert dies dahin, dass das elektronische Dokument für das Gericht lesbar und bearbeitungsfähig sein muss (BT-Drs. 17/12634 S. 25). Hierfür entscheidend sind die für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten geltenden technischen Rahmenbedingungen. S...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.7 Sichere Übermittlungswege (§ 65a Abs. 4)

Rz. 55 Die Vorschrift definiert in Nr. 1 und 2 zwei sichere Übermittlungswege. Hingegen bedürfen die sicheren Übermittlungswege nach Nr. 3 bis 5 einer das Nähere regelnden Rechtsverordnung (§ 86a Abs. 4 Satz 2). Die "sonstigen bundeseinheitlichen Übermittlungswege" legt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates fest (§ 86a Abs. 4 Satz 1 Nr. 6). Die sicheren Übertrag...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.3 Zulässigkeit

Rz. 13 In der ab 1.1.2018 geltenden Fassung lässt § 65a die elektronische Kommunikation mit dem Gericht grundsätzlich bundesweit zu. Infolge Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes v. 10.10.2013 (vgl. dazu Rz. 4) konnten die Beteiligten dem Gericht ab 1.1.2018 elektronische Dokumente übermitteln, soweit die Länder nicht über eine Rechtsverordnung § 65a in der bis zum 31.12.2017 maßgeben...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) eingefügt (zum JKomG ausführlich: Viefhues, NJW 2005 S. 1009). Sie soll den Verfahrensbeteiligten ermöglichen, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der Schriftform zu...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.9.2.1 Bearbeitung des Dokuments

Rz. 72 Die Vorschrift knüpft an § 65a Abs. 2 Satz 1 an. Danach muss das elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die für die Übermittlung und Bearbeitung maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen legt die Bundesregierung fest (§ 65a Abs. 2 Satz 2). Das ist mit der ERVV geschehen (vgl. hierzu Rz. 24 ff.). Die ERVV gilt für die Übermittlung u...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / IV. Beschwerdeverfahren in Unterhaltssachen

Nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG gelten in Ehe- und Familienstreitsachen die Vorschriften der Zivilprozessordnung. Zudem unterliegen Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen den speziellen Anforderungen des § 117 FamFG. Die neuen Vorschriften zur Übermittlung von Rechtsmittelschriften als elektronische Dokumente bergen Risiken. Werden die formellen Anforderungen nicht erfül...mehr

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GmbH-Gründung seit 1.8.2022 von zu Hause aus möglich

Zusammenfassung Mit der Digitalisierungsrichtlinie gibt es seit dem 1.8.2022 die Möglichkeit zur (Bar-)Online-Gründung von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt). Möglichkeit zur Online-Gründung durch die Digitalisierungsrichtlinie Wer in Deutschland eine GmbH gründen will, muss dafür bisher persönlich zu einem Notar. Doch warum sollte man sich in einer Zeit, in der Videokonferenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Revision / 3 Einlegung der Revision

Wenn das FG die Revision zugelassen hat, was im Urteil regelmäßig ausdrücklich erwähnt wird, muss sie binnen 1 Monats nach der Zustellung des FG-Urteils beim BFH schriftlich eingelegt werden.[1] Die Einlegung per Telefax oder Computerfax ist grundsätzlich zulässig, nicht aber diejenige mit einfacher E-Mail. Um mit dem BFH auf elektronischem Wege in Kontakt zu treten, muss ein...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG folgt dem AG Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden. Sie ist aber unbegründet. Das AG hat den Erlass des beantragten PfÜB zu Recht abgelehnt. Der Antrag des Gläubigers ist unwirksam und daher unzulässig, denn er wurde nicht in der nach §§ 130a, 130d ZPO vorgeschriebenen elektronischen Form übermittelt. Unmitte...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 1 Der Fall

ZV aus einem VU und ein KFB Der Gläubiger begehrt auf der Grundlage eines Versäumnisurteils und eines in diesem Zusammenhang ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB), den das AG abgelehnt hat. Schriftlicher Vollstreckungsantrag Mit Antrag seines prozessführungsbevollmächtigten Rechtsanwalts vom 30.12.2021, der am 4....mehr

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zfs 07/2022, Zwingende elek... / 2 Aus den Gründen:

Gegen den Betroffenen erging zum Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung vom 10.11.2021 der im Tenor näher bestimmte Bußgeldbescheid, welcher ihm am 25.2.2022 zugestellt wurde. Mit Telefax vom 1.3.2022 legte seine Verteidigerin gegenüber dem Polizeipräsidenten in Berlin Einspruch ein. Dieser Rechtsbehelf ist mangels Wahrung der gesetzlichen Formvorschriften unwirksam und un...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.3. Organisation, Vertretung und Geschäftsführung der Stiftung

Rz. 30 Im Dreiecksverhältnis von Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation ist die Organisation dasjenige Element, das der Stifter mit großer Flexibilität gestalten kann. Mehr noch als jede Satzungsbestimmung erhält das Geschäftsführungsorgan der Stiftung Leitplanken für seine Tätigkeit durch den Stiftungszweck, für den Mittel zu verwenden sind, und durch d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Um elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen, wurde in der FGO erstmalig mit Wirkung vom 1.8.2001 die Vorschrift des § 77a FGO a. F. eingefügt.[1] § 77a FGO a. F. ließ anstelle der Schriftform eine Aufzeichnung als elektronisches Dokument genügen, wenn dieses für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet war. Die verantwortende Person sollte das Dokument mit einer q...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.2 Eignung zur Bearbeitung und technische Rahmenbedingungen (§ 52a Abs. 2 FGO)

Rz. 17 Gem. § 52a Abs. 2 S. 1 FGO muss das elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Im Hinblick auf § 52a Abs. 6 S. 1 FGO muss das elektronische Dokument für das Gericht weiterbearbeitungsfähig sein.[1] Neben den Anforderungen des § 52a Abs. 3 FGO muss es die technischen Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.1 Einreichung elektronischer Dokumente bei Gericht (§ 52a Abs. 1 FGO)

Rz. 13 § 52a Abs. 1 FGO statuiert seit dem 1.1.2018 den Grundsatz, dass elektronische Dokumente nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze bei Gericht eingereicht werden können. Der elektronische Zugang wird dabei im Vergleich zum bisherigen Recht erweitert. Was ein "elektronisches Dokument" ist, wird nicht definiert. Indes kann unter einem elektronischen Dokument "eine Datei, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52c Formulare; Verordnungsermächtigung

Rz. 1 Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[1] änderte §§ 52a und 52b FGO und fügte §§ 52c und 52d FGO ein, um dem elektronischen Rechtsverkehr zum Durchbruch zu verhelfen. Der ab 1.7.2014 geltende[2] § 52c FGO sieht die Möglichkeit vor, elektronische Formulare einzuführen, um die gerichtlichen Verfahrensabläufe ohne Medienbrüche zu vere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und andere vertretungsberechtigte Personen

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[1] wurde § 52d FGO neu eingefügt. § 52d FGO statuiert eine Pflicht für Rechtsanwälte, Behörden und nach § 62 FGO vertretungsberechtigte Personen, die sich eines dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach[2] vergleichbaren elektronischen Postfachs bedienen können, den elektronischen Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2 Rechtslage vor dem 1.1.2018

Rz. 7 Bereits § 52a FGO a. F. ermöglichte es, elektronische Dokumente an das Gericht zu übermitteln. Elektronisches Dokument ist "eine Datei, die auf einem Datenträger aufgezeichnet werden kann und (bereits) in dieser Form maßgeblich ist".[1] Damit konnten grundsätzlich sämtliche Schriftsätze, Anlagen, Gutachten etc. bei Einhaltung der geregelten technischen Voraussetzungen ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Ermächtigung zur Einführung verbindlicher Formulare, Abs. 3 - Elektronische Dokumente, Abs. 4 und 5

Rz. 14 Der durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung mit Wirkung vom 1.8.2009 eingeführte Abs. 3 soll eine Standardisierung des Vollstreckungsauftrags ermöglichen. Die Strukturierung des Auftragsinhalts durch die Einführung eines Formularzwangs soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs (BR-Drucks. 304/08 S. 49) erhebliche Rationalisierungspo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Schrifttum 1. Kommentare: Göhler, Kommentar, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 18. Aufl. 2021; Gassner/Seith, HK-OWiG, 2. Aufl. 2020; Krenberger/Krumm, Ordnungswidrigkeitengesetz, 6. Aufl. 2020; Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl. 2018 (zit.: Bearbeiter in KK); Rebmann/Roth/Herrmann, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Loseblatt. 2. Zum Bußgeldver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsnatur, Form und Frist

Rz. 81 [Autor/Stand] Rechtsschutz gegen den Bußgeldbescheid gewährt der Einspruch[2]. Der Bußgeldbescheid wird durch den Einspruch hinfällig (s. Rz. 74); er hat nur noch die Bedeutung einer Beschuldigung. Der Einspruch hindert die Vollziehung und Vollstreckung des Bußgeldbescheids. Rz. 82 [Autor/Stand] Einen Rechtsbehelf eigener Art gegen den Bußgeldbescheid stellt das OWiG z...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / IV. Elektronische Aktenführung durch das Gericht

Rz. 153 Mit dem am 1.4.2005 in Kraft getretenen Justizkommunikationsgesetz [161] (JKomG) wurden für den Bereich der Justiz und Rechtspflege weitere rechtliche Voraussetzungen geschaffen, um Verfahrensabläufe für alle hieran Beteiligten den gegenwärtigen technischen Möglichkeiten der Informationsverarbeitung anzupassen.[162] Das zentrale Ziel der Neuregelungen ist die Ermöglic...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / I. Bundes- und Landesverwaltung

Rz. 158 Für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Verwaltung der Bundesbehörden einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts hat der Gesetzgeber das E-Government-Gesetz (E-GovG) erlassen.[170] Es kommt dann zur Anwendung, wenn Behörden der Länder Bundesrecht ausführen oder juristische Personen des öffentlichen Recht...mehr

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Literaturverzeichnis

Anzinger/Koberski, Kommentar ArbZG, 5. Auflage 2021 Bader/Fischermeier/Gallner/Klose/Kreft/Kreutzberg-Kowalczyk, Gemeinschaftskommentar zum ­Kündigungsschutzgesetz, 12. Auflage 2019 (zitiert: KR/Bearbeiter) Baeck/Deutsch, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Auflage 2021 Barlage-Melber u.a., Beschäftigtendatenschutz und Datenschutzgrundverordnung in der Praxis, 1. Auflage 2018 Blank...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / II. Elektronische Dokumente als Schriftsätze

Rz. 147 Mit dem Formvorschriftenanpassungsgesetz,[150] das am 1.8.2001 in Kraft getreten ist, und mit dem ­Justizkommunikationsgesetz,[151] das am 1.4.2005 in Kraft getreten ist, wurden normative Grundlagen für die Einbeziehung elektronischer Daten in den Arbeitsgerichtsprozess sowie in die übrigen Prozessarten geschaffen. Zuletzt ist das Gesetz zur Förderung des elektronisc...mehr

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B / Berufung, Berufungseinlegung [Rdn 684]

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A / Akteneinsicht, elektronische Akte [Rdn 394]

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A / Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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V / Verlesung von Protokollen, Allgemeines [Rdn 3488]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3489 Literaturhinweise: Beulke, Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, §§ 2...mehr

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A / Akteneinsicht, Ort der Durchführung [Rdn 455]

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A / Akteneinsicht, Unterrichtung des Beschuldigten [Rdn 530]

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U / Urkundenbeweis, Allgemeines [Rdn 3162]

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / VI. Antrag, Anlagen und Scan

Der Antrag auf Beratungshilfe ist zweifelsfrei vom unmittelbar selbst betroffenen, also dem Rechtsuchenden zu unterschreiben. Die Anlagen sind ebenfalls "selbst" zu erklären und damit zu unterschreiben. In der dem Fall 2 (VerfGH Münster) zugrundeliegenden Entscheidung hatte das ablehnende Gericht zwar nicht den Antrag über den elektronischen Weg selbst beanstandet, stattdess...mehr

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Weißrussland / E. Handelsregister

Rz. 31 Das staatliche Register der juristischen Personen und Individualunternehmer ("ESR") stellt ein einheitliches Register dar und wird in elektronischer und Papierform vom Justizministerium in Zusammenarbeit mit den Registrierungsorganen geführt.[35] Das ESR enthält unter anderem Informationen:mehr

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zfs 11/2021, zfs 11/2021 / Elektronischer Rechtsverkehr

Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Am 11.10.2021 ist das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 5.10.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I. S. 4607). Es tritt im Wesentlichen am 1.1.2021 in Kraft. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Änderungen der Pro...mehr

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AGS 11/2021, Elektronischer... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG "umschifft" die die Beschäftigung mit dem unter III. wiedergegebenen Streit. Mit Zulassung des elektronischen Rechtsverkehrs wird diese Frage immer häufiger auftreten und sich sogar in anderen Rechtsgebieten – wie etwa der Beratungshilfe – stellen. Bedauerlich ist es folglich, dass das LAG diese Frage explizit nicht entschieden hat, sich stattdessen ...mehr

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AGS 11/2021, Elektronischer... / I. Sachverhalt

In einem Rechtsreit erfolgte durch den Kläger die Übersendung des Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) nebst der notwendigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers und Belegen per beA. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers vertrat dabei die Ansicht, dass die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse – trotz gege...mehr

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zfs 11/2021, zfs 11/2021 / Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Am 11.10.2021 ist das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 5.10.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I. S. 4607). Es tritt im Wesentlichen am 1.1.2021 in Kraft. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Änderungen der Prozessordnungen der verschiedenen Gerichtszweige. Zentrale Neuerung ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Unmaßgeblich ist es, ob eigene oder fremde Steuern betr...mehr

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GmbH-Gründung künftig von zu Hause aus möglich

Zusammenfassung Mit der Digitalisierungsrichtlinie gibt es ab dem 01.08.2022 die Möglichkeit zur (Bar-)Online-Gründung von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt). Möglichkeit zur Online-Gründung durch die Digitalisierungsrichtlinie Wer in Deutschland eine GmbH gründen will, muss hierfür persönlich zu einem Notar. Doch warum sollte man sich in einer Zeit, in der Videokonferenzen in...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / III. Form

Rz. 104 Berufungsschrift (§ 519 Abs. 1 ZPO) wie Berufungsbegründung (§ 520 ZPO) sind bestimmende Schriftsätze, für die die diesbezüglichen Vorschriften gelten (§§ 129 ff. ZPO).[353] Daher ist die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers – grundsätzlich unverzichtbare[354] – Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift (§§ 519 Abs. 4, 520 Abs. 5, 130 Nr. ...mehr

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§ 1 Einführung / D. Unfallhaftpflichtrecht und Internet

Rz. 21 Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / [Ohne Titel]

In RVGreport 2020, 2 ff. berichtete der Autor bereits über die elektronische Antragstellung in der Beratungshilfe (BerH). In AGS 2020, 459 wurde von ihm auch die aktuelle Entwicklung in 2020 dargestellt und in RVGreport 2020, 370 ff. über die anstehende Reform des BerHG referiert. Vorliegender Kurzbeitrag möchte sich mit einem bislang in der Praxis wohl noch unentdeckten und...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 1. Vergütungsverfahren und die Frage der Vorlage des Original-Berechtigungsscheines

In bisherigen Abhandlungen, aber auch in gerichtlichen Entscheidungen zur elektronischen Antragstellung drehte sich alles in der Praxis bislang, soweit bekannt, nur um die banale Frage: "Und was ist mit dem Berechtigungsschein?". Diese stellte sich, wenn die die BerH leistende Beratungsperson ihren Antrag auf Vergütung mittels elektronischem Rechtsverkehr eingereicht hatte. H...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 1. Bewilligungsverfahren

Ob nach Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs der Antrag auch als elektronisches Dokument auf dem hierfür zulässigen elektronischen Übermittlungsweg gegenwärtig bereits eingereicht werden kann, § 5 BerHG i.V.m. § 14 Abs. 2 FamFG, § 130a ZPO, ist umstritten. Bislang wurde hiervon ausgegangen. In RVGreport 2020, 370 ff. wurde aber bereits über die anstehende Reform im Ra...mehr